mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Regenbogen-Zebrastreifen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1463/2021 vom 11.05.2021

Stand: Am 22.06.2021 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 07.05.2021 1463/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 22.06.2021 Regenbogen-Zebrastreifen hier: mündl. Nachfrage von Herrn Claasen in der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender am 01.09.2020, TOP 2.4.1 Herr Claasen bittet um die Beantwortung folgender Nachfragen: 1. „Welche (rechtlichen) Gründe gibt es, Regenbogen-Zebrastreifen an den genannten Orten nicht zu installieren? 2. Welche Schritte sind erforderlich, um für die genannten Orte eine Ausnahmegenehmigung zu er- halten und Regenbogen-Zebrastreifen zu installieren?“ Antwort der Verwaltung: Wie bereits in Mitteilungen zum Verkehrsausschuss dargelegt (Vorlagen-Nr. 3485/2020 und 2688/2020), sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den ergänzenden Richtlinien klare Vorgaben zur Markierung im öffentlichen Straßenland festgelegt. Die StVO ist ein Bundesgesetz, welches insbesondere aus Verkehrssicherheitsgründen einheitliche Regelungen für das gesamte Bundesgebiet festlegt. Ein sicherer und geregelter Verkehrsablauf ist nur möglich, wenn eindeutige Regelungen vorhanden sind und diese den Verkehrsteilnehmenden bekannt sind. Nur dann besteht die Möglichkeit, dass alle Verkehrsteilnehmenden diese Regelungen akzeptieren bzw. sich daran orientieren. Diese Regelungen beziehen sich auf alle öffentlichen Verkehrsflächen. In der StVO ist eindeutig festgelegt, dass Markierungen im öffentlichen Straßenraum nur in der Farbe Weiß für ortsfeste Markierungen und in der Farbe Gelb für Baustellenbereiche ausgeführt werden dürfen. Aus den genannten Gründen ist es daher nicht möglich im öffentlichen Verkehrsraum Fußgänger- überwege(„Zebrastreifen“) in anderen Farben darzustellen. Eine Änderung der Farbgestaltung eines Fußgängerüberweges ist daher nur möglich, wenn eine entsprechende Änderung der StVO erfolgen würde. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 22.06.2021

    Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender

    TOP 1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz