V/0464/2022
Kommunale Sportförderung: Zuschüsse für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0464/2022 V/0464/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Sportförderung: Zuschüsse für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Zuschussvergabe 2022 Beratungsfolge 18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 06.09.2022 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass 1.1 von 56 Sportvereinen 20 für ihre Maßnahmen neben dem Antrag auf einen Baukostenzuschuss der Stadt Münster einen Antrag auf Förderung aus dem NRW-Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ stellten oder fristgerecht einreichen werden. 1.2 die Baukostenzuschüsse der Stadt Münster den Sportvereinen mit einer Antragstellung beim Land NRW als subsidiäre Komplementärförderung zu NRW-Landesförderung und Vereinsanteil bewilligt werden. 1.3 die Verwaltung ab dem Jahr 2022 die Förderanträge von Vereinen auch unter dem Gesichtspunkt planvoller Sportentwicklung und Nachhaltigkeit der Vereinsbaumaßnahmen prüft. 2. Der Sportausschuss entscheidet über die 23 Vereinsanträge auf Baukostenzuschüsse der Stadt Münster von Mitgliedsvereinen des Stadtsportbund Münster e. V. mit einem Zuschussvolumen von 476.435 € wie folgt: 2.1 Der Sportausschuss stimmt der Bewilligung von 50.750 € als maximal 50 %-Förderung gemäß der Sportförderrichtlinie für folgende drei Vereine zu: Sportamt 10.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jany T elefon:492-5211 Jany@stadt-muenster.de - 2 - V/0464/2022 BV Verein Vorhaben geschätzte Kosten Antrag vom städtischer Zuschuss bis zu Münster-West 1. FC Gievenbeck e. V. Sanierung Warmwasserspeicher (Akutmaßnahme ohne Antragstellung beim Land) 8.000 € 14.10.2021 4.000 € Münster-West BSV Roxel e. V. Anschluss T ennisanlage an das Stadtwassernetz 11.500 € 03.05.2021 5.750 € Münster-Nord T ennisclubUnion e. V. Bau Paddeltennisplatz 82.000 € 26.02.2021 41.000 € Summe 50.750 € 2.2 Der Sportausschuss stimmt der Bewilligung von 379.725 € als maximal 50 %- Komplementärförderung zu NRW-Landesförderung „Moderne Sportstätte 2022“ und Vereinsanteil für die folgenden 15 Vereinsanträge zu: BV Verein Vorhaben geschätzte Kosten Antrag vom städtischer Komplementär- zuschuss bis zu Münster-Hiltrup DJK GW Amelsbüren e. V. Anstrich T ennisumkleide 13.000 € 10.12.2021 6.500 € Münster-Hiltrup DJK GW Amelsbüren e. V. Sanierung von 3 T ennisplätzen 100.000 € 26.01.2021 50.000 € Münster-Ost Paddelsport Münster e. V. Dachsanierung an Bootshaus und Bootshalle 83.000 € 15.12.2021 41.500 € Münster-Ost Paddelsport Münster e. V. Sanierung Schwimmsteg 2.000 € 13.02.2020 1.000 € Münster-Ost T ennisclubHandorf e. V. Flutlichtanlage für 2 T ennisplätze 69.000 € 13.07.2021 34.500 € Münster-Ost T ennisclubSt. Mauritz Münster e. V. Dachsanierung, 4. Abschnitt 60.000 € 13.07.2021 30.000 € Münster-Mitte SV Blau-Weiß Aasee e. V. Sanierungen im Multifunktionshaus 1.950 € 22.12.2021 975 € Münster-Mitte Segelclub Münster e. V. Stegsanierung Aaseehafen 23.500 € 21.12.2021 11.750 € Münster-Nord T ennisclubUnion Münster e. V. Sanierungen in der T ennishalle 380.000 € 19.01.2021 115.000 € Münster-Nord T ennisclubUnion Münster e. V. Sanierungen Sanitäranlagen 50.000 € 19.01.2021 25.000 € Münster-West T ennis- und Hockeyclub Münster e. V. Sanierung Hockeyplatz, unabweisbare Mehrkosten 50.000 € 22.03.2021 25.000 € Münster-Südost TV Wolbeck e. V. Dachsanierung (3 Maßnahmen), Haus des Sports 30.000 € 31.12.2021 15.000 € Münster-Südost TV Wolbeck e. V. Fenstersanierung, Haus des Sports 2.000 € 31.12.2021 1.000 € Münster-Südost TV Wolbeck e. V. Neuer Bodenbelag, Haus des Sports 5.000 € 31.12.2021 2.500 € Münster-Südost TV Wolbeck e. V. Sanierung Duschen, Haus des Sports 40.000 € 31.12.2021 20.000 € Summe 379.725 € 2.3 Der Sportausschuss stimmt der Bewilligung von 45.960 € als maximal 50 %- Komplementärförderung zur NRW-Landesförderung „Moderne Sportstätte 2022“ und - 3 - V/0464/2022 Vereinsanteil unter Vorbehalt im Hinblick auf die Auswirkungen weiterer Fördermittel auf die maximale Zuschusshöhe zu für die fünf Vereinsanträge BV Verein Vorhaben geschätzte Kosten Antrag vom städtischer Komplementär- zuschuss bis zu Münster-West BSV Roxel e. V. Sanierung 1 T ennisplatz 22.000 € 03.05.2021 5.500 € Münster-West Reit- und Fahrverein Albachten e. V. Sanierung Flutlichtanlage 16.500 € 25.10.2021 8.250 € Münster-Hiltrup Eisenbahner-Sport- verein Münster e. V. Anstrich Vereinshaus ohne Anteil Platzwartwohnung 30.650 € 31.12.2020 15.325 € Münster-Hiltrup Eisenbahner-Sport- verein Münster e. V. Dachsanierung Vereinshaus ohne Anteil Platzwartwohnung 6.550 € 23.12.2020 3.275 € Münster-Ost Schwimmvereinigung Münster e. V. Wegesanierung Vereinsbad Sudmühle, reduzierte Landeszuwendung 126.000 € 08.05.2020 13.610 € Summe: 45.960 € 3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass aus formalen Gründen folgende drei Vereinsanträge abgelehnt werden: BV Verein Vorhaben Geschätzte Kosten Antrag vom Ablehnungsgrund Münster-West DJK Wacker Mecklenbeck e. V. Sanierung T ennishalle, Hallenbeleuchtung und Hallenboden 121.800 € 29.04.2021 kein Zuschussbedarf 100 % Finanzierung mit (85 %) Landesgeld und (15 %) Vereinsanteil Münster-Mitte Münster-West Segelclub Hansa Münster e. V. Sanierung Clubhaus nach Wasserschaden ohne Angaben 20.12.2021 kein Zuschussbedarf, Versicherungsleistung Münster-Nord SC Westfalia Kinderhaus e. V. Überdachung Zuschauerrang ohne Angaben 23.12.2019 förderschädlicher, ungenehmigter Baubeginn 4. Der Sportausschuss stimmt zu, dass die Entscheidung 2022 für die folgenden 12 Anträge vertagt wird. Des Weiteren stimmt der Sportausschuss zu, dass diese Anträge enden, wenn sie nicht am 31.12.2022 förderfähig geworden sind. BV Verein Vorhaben geschätzte Kosten Antrag vom vertagt, weil Abhängig vom Standort Schachklub Münster e. V. Bau Vereinshaus ohne Angaben 2014 unzureichende Antragsunterlagen, keine inhaltliche Entwicklung Münster-Ost Akademischer Ruderclub Münster e. V. Sanierung Ergometerraum Bootshaus 30.000 € 01.12.2021 unzureichende Antragsunterlagen und Informationen zur Landesförderung NRW Münster-Ost CVJM Münster e. V. Modernisierung Mehrzweckhalle ohne Angaben Undatiert unzureichende Antragsunterlagen und Informationen zur Landesförderung NRW Münster-Ost Turngemeinde Münster e. V., T ennisabteilung Sanierung von 4 T ennisplätzen 75.000 € 28.12.2021 unzureichende Antragsunterlagen und Informationen zur Landesförderung NRW - 4 - V/0464/2022 BV Verein Vorhaben geschätzte Kosten Antrag vom vertagt, weil Münster-Ost TuS Saxonia Münster e. V. Einbau einer Photovoltaikanlage 75.000 € 19.07.2021 unzureichende Antragsunterlagen, Drittförderung, Zusammenhang mit der überlassenen Sportanlage Münster-Mitte SV Borussia Münster e. V. Container für die Sportanlage Grevingstraße ohne Angaben 13.07.2021 unzureichende Antragsunterlagen, Zusammenhang zur überlassenen Anlage Münster-Mitte SV Blau-Weiß Aasee e. V. Ausstattung für med. Trainings-Therapien 35.000 € 22.12.2021 Kooperation mit Kostenträgern im Gesundheitswesen, Abgrenzung zum Vereinsbereich nötig. Münster-Hiltrup DLRG Münster e. V. Um-/Ausbau DLRG- Zentrum 331.550 € 26.02.2020 keine Antragsentwicklung seit 2020 Münster-Hiltrup Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V. Sanierungen von Reithallendach, Pferdeboxen und Mistplatte, Bau Geräteschuppen ohne Angaben 16.09.2020 unzureichende Antragsunterlagen und Informationen zur Landesförderung NRW Münster-West Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. Sanierung Dressurplatz ohne Angaben 09.07.2020 unzureichende Antragsunterlagen, fehlende Informationen zur Landesförderung NRW, keine Antragsentwicklung Münster-West Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. Zaunbau Longierplatz ohne Angaben 09.07.2020 unzureichende Antragsunterlagen, fehlende Informationen zur Landesförderung NRW, keine Antragsentwicklung Münster-West T ennis- und Hockeyclub Münster e. V. Heizungssanierung 200.000 € 29.12.2021 unzureichende Antragsunterlagen, fehlende Informationen zur Landesförderung NRW, Abgrenzung zur verpachteten Gaststätte nötig, Finanzierungskonze pt erforderlich 5. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass auf Vereinswunsch zwei Antragsverfahren im Rahmen der Sportförderrichtlinie beendet werden: BV Verein Vorhaben Geschätzte Kosten Antrag vom Münster-West BSV Roxel e. V. Bau einer LED- Flutlichtanlage ohne Angaben 12.07.2021 Münster-Ost RFV Handorf- Sudmühle e. V. Investitionen auf den Anlagen des Westf. Pferdestammbuch ohne Angaben 12.03.2020 6. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltung 16 Vereinsanträge vorliegen, zu denen Vereine, Stadt Münster und SSB im Sinne planvoller Sportentwicklung und Nachhaltigkeit miteinander Umsetzungskonzepte und Entscheidungsvorschläge entwickeln müssen: - 5 - V/0464/2022 BV Verein Vorhaben geschätzte Kosten Antrag vom Anmerkung abhängig vom Standort American Football Club Münster Mammuts e. V. Bau Vereinsanlage und Clubhaus ohne Angaben 2010 Beziehungen zur Stadt- und Sportentwicklung Münster-West DJK SC Nienberge e. V. Entwicklung Vereinsanlagen ohne Angaben 2020 Beziehungen zur Stadt- und Sportentwicklung Münster-West TSC Münster- Gievenbeck e. V. Ausbau der T ennisanlage (Neubau T ennishalle) ohne Angaben 28.09.2021 Planungs- und Finanzkonzept entwickeln, abstimmen Bezüge zur Stadt- und Sportentwicklung Münster-Ost Rugby T ouristse. V. Bau Vereinsgebäude, Sportanlage Pleistermühlenweg ohne Angaben 01.12.2021 Beziehungen zu Stadt- und Sportentwicklung, komm. Bauvorhaben, überlassene Sportanlage, Vereinskooperation Münster-Ost T ennisclubSt. Mauritz Münster e. V. Bau T ennisplatz, Verlagerung Multifunktionsspielfeld ohne Angaben 23.07.2021 Planungs- und Finanzkonzept entwickeln, abstimmen Münster-Ost T ennisclubHandorf e. V. Bau Außentennisplätze ohne Angaben 12.10.2020 Planungs- und Finanzkonzept entwickeln, abstimmen Bezüge zur Stadt- und Sportentwicklung Münster-Ost T ennisclubHandorf e. V. Bau T ennishalle ohne Angaben 12.10.2020 Planungs- und Finanzkonzept entwickeln, abstimmen Bezüge zur Stadt- und Sportentwicklung Münster-Hiltrup Hünenburger T ennisclube. V. Bau einer Flutlichtanlage 20.000 € 06.01.2022 Konzept auf Energieversorgung abstimmen Münster-Nord Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Ausbau Strohhalle 80.000 € 28.02.2019 Konzept für Finanzierung und Umsetzung entwickeln und abstimmen. Münster-Nord Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Ausbau Voltigierhalle 60.000 € 28.02.2019 Konzept für Finanzierung und Umsetzung entwickeln und abstimmen. Münster-Nord Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Überdachung Mistplatte, Bau Führanlage 60.000 € 28.02.2019 Konzept für Finanzierung und Umsetzung entwickeln und abstimmen. Münster-Nord Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Sanierung Reitplatzbewässerung 60.000 € 28.02.2019 Konzept für Finanzierung und Umsetzung entwickeln und abstimmen. - 6 - V/0464/2022 BV Verein Vorhaben geschätzte Kosten Antrag vom Anmerkung Münster-Nord Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Photovoltaikanlage Dach Strohlager 40.000 € 28.02.2019 Konzept für Finanzierung und Umsetzung entwickeln und abstimmen. Münster-Mitte Segelclub Hansa Münster e. V. Beleuchtung Aaseehafen ohne Angaben 12.10.2020 Konzept auf Energieversorgung abstimmen Münster-Mitte Segelclub Hansa Münster e. V. Versorgungsleitung Seebühne ohne Angaben 12.10.2020 Konzept auf Umweltschutz und Energieversorgung abstimmen Münster-Mitte Segelclub Hansa Münster e. V. Verschiedene Sanierungen im Aaseehafen ohne Angaben 15.09.2020 Konzept auf Umweltschutz und Energieversorgung abstimmen 7. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass für die Sportstätten, für die nach Punkt 2 der Sachentscheidung ein städtischer Baukostenzuschuss bewilligt wird, auf Vereinsantrag künftig Betriebskostenzuschüsse aus dem Sportetat bewilligt werden können. 8. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und - stätten Investitionsmaßnah me 0700 geförderte Vereinsbaumaßnahmen 2022 476.435 € Auszahlungen für die Förderung von Vereinsbaumaßnah men Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Produktgruppe bzw. Investitionsmaßnahme zur Verfügung. Begründung: Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbundes Münster e. V. (SSB) Baumaßnahmen auf ihren Sportanlagen. Die Förderanträge werden durch das Sportamt bearbeitet. Das Sportamt stimmt sich mit Bezug zu den Zielen kommunaler baulicher Sportstätten- und inhaltlicher Sportentwicklung mit dem SSB ab. Zu den Fördervorschlägen, die die Verwaltung entwickelt, werden die Bezirksvertretungen angehört, in deren Zuständigkeitsbereich die zu - 7 - V/0464/2022 fördernden Sportanlagen liegen. Die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt laut der Förderrichtlinie dem Sportausschuss. Generell gilt nach der Sportförderrichtlinie, dass die bewilligten Zuschussbeträge den Vereinen auf Anforderung und nachgewiesenem Baufortschritt - auch über das Jahr der Bewilligung hinaus - ausgezahlt werden. Zu Punkt 1 der Sachentscheidung (NRW-Landesförderung „Moderne Sportstätte 2022“) Mit der Förderung im Rahmen des NRW-Programms „Moderne Sportstätte 2022“ und der Förderung durch die Stadt Münster soll sichergestellt werden, dass die Sportvereine ihre Maßnahmen mit einem möglichst geringen Eigenanteil und einer höchstmöglichen öffentlichen Förderung durchführen können. Wann das Land NRW die Entscheidung fällt, ob beziehungsweise in welcher Höhe es die Maßnahmen von Münsteraner SSB-Vereinen fördern wird, läuft abseits des städtischen Förderverfahrens. 20 der Sportvereine, für die die Verwaltung unter Punkt 2 der Sachentscheidung eine städtische Förderung vorschlägt, haben einen Antrag auf Landesförderung an den SSB zur Weiterleitung an die Düsseldorfer Staatskanzlei gerichtet, beabsichtigen, dies zu tun oder hätten einen Antrag stellen können. Die Verwaltung schlägt vor, zu diesen Maßnahmen als städtische Förderung aus dem Sportetat bis zu 50 % Maximalzuschuss ohne Reduzierung wegen einer Drittförderung (z. B. von Ministerien, Landessportbund, Förderstellen) gem. Ziffer II.B, Nr. 3, 3.2 der Sportförderrichtlinie zu bewilligen und nach der Förderentscheidung des Landes NRW den Eigenanteil der Vereine und die NRW- Landesmittel auf die städtische Förderung anzurechnen (Komplementärförderung). Durch die Komplementärförderung wird sichergestellt, dass nach dem Abzug des festgelegten Vereinsanteils und der Landesförderung NRW kein Vereinsaufwand ungedeckt bleibt und eine Überzahlung der Sportvereine mit öffentlichen Mitteln ausgeschlossen ist. Die so komplementär geförderten Sportvereine müssen zur Finanzierung ihrer Maßnahmen einen nach dem Aufwand gestaffelten Eigenanteil erbringen. Der Eigenanteil liegt pro Maßnahme bei einem Aufwand bis 100.000 € bei 10 %, ab 100.000 € Aufwand bei 15 % und ab 1.000.000 € Aufwand bei 20 %. Kommt wegen der Gewährung eines Zuschusses aus dem NRW-Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ eine Komplementärförderung der Stadt Münster in Betracht, setzt die Stadt Münster bei der Abrechnung der Baumaßnahmen unter Berücksichtigung des Vereinsanteils und der Landeszuwendung NRW die städtischen Zuschüsse neu fest. Bei entsprechend hohem Eigenanteil und NRW-Landesförderung kann dadurch der Münsteraner Sportetat entlastet werden. Entfällt eine Zuwendung des Landes NRW zu den Vereinsbaumaßnahmen, bleibt die Stadt Münster bei ihrer Höchstförderung von 50 % der förderfähigen Aufwendungen. Zu Punkt 1 der Sachentscheidung (Sportentwicklung und Nachhaltigkeit) Vor dem Hintergrund lokaler oder überregionaler Entwicklungen, die nicht detailliert von der Sportförderrichtlinie erfasst werden (z. B. Energiekrise, Ressourcenknappheit, Finanzierungserfordernisse), will die Verwaltung bei der Antragprüfung künftig den Blick auf die Bezüge zur anderweitigen, kommunalen Sportentwicklung richten und im Sinne von Nachhaltigkeit gemeinsam mit Sportvereinen und SSB Konzepte zur Förderung und Umsetzung der Projekte entwickeln. Zu Punkt 2 der Sachentscheidung (kommunale Sportförderung) Die Vereinsanträge auf kommunale Sportförderung erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die formellen Voraussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie. Die Auswahl der 2022 zu - 8 - V/0464/2022 fördernden Maßnahmen erfolgte in Abstimmung mit dem SSB im Hinblick auf die sachliche Notwendigkeit, Dringlichkeit und Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen und unter Berücksichtigung der Finanzierungskonzepte der Sportvereine und der Erfolgsaussichten für eine Umsetzung der Maßnahmen. Sollten nach der Zuschussentscheidung durch den Sportausschuss aufgrund dieser Beschlussvorlage im Jahr 2022 weitere Vereinsanträge zur Entscheidung gelangen, bringt die Verwaltung eine entsprechende Vorlage für die Beratungskette des Sportausschusses am 23.11.2022 ein. Die Sportvereine sollen mit der Entscheidung der Stadt Münster über die Sportförderung Finanzierungssicherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils und einer Drittförderung erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb 50 % Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes als Maximalförderung vor. In welcher Höhe die Sportvereine im Rahmen der städtischen Bewilligung nach dem Bauende letztendlich Zuschüsse erhalten, hängt davon ab, welchen förderfähigen Aufwand die Verwaltung bei der Schlussrechnung anerkennt. Gegebenenfalls legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung aus Sachgründen niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschlossen hat. Belegen die Vereine unabweisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge zur weiteren Förderung. Zu Punkt 2 der Sachentscheidung (kommunale Sportförderung unter Vorbehalt) Nach Ziffer II.B, Nr. 3., 3.2 der Sportförderrichtlinie reduziert sich der kommunale Fördersatz von bis zu 50 % auf bis zu 25 %, sofern die geförderten Sportvereine eine Drittförderung erhalten. Diese Regelung wird mit der Beschlussfassung kommunaler Zuschüsse als Komplementärförderung ausgesetzt. Erhalten Sportvereine außer vom Land NRW Förderung Dritter (Ministerium, Landessportbund, andere Förderstelle), müsste nach der Richtlinie diese auf den städtischen Fördersatz angerechnet werden. Um dem Ziel des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ nahe zu kommen, dass die Vereinsetats so weit als möglich entlastet werden sollen, schlägt die Verwaltung für Maßnahmen mit Landesgeld und Drittförderung 50 % Komplementärforderung vor. Bei der Abrechnung der Maßnahmen wird das Finanzierungskonzept abschließend festgelegt und erkennbar, ob die Landesförderung NRW im Vordergrund steht oder bei nur Drittförderung der kommunale Zuschuss reduziert werden muss. Zu Punkt 3 der Sachentscheidung (Ablehnung drei Vereinsanträge) Die Stadt Münster fördert nur die Bauvorhaben mit Zuschussbedarf und diejenigen, die auf der Grundlage der Sportförderrichtlinie abgewickelt werden. Sind die Vereinsvorhaben mit Eigenanteil und Drittförderung oder durch eine anderweitige Leistung finanziert, ist kein Stadtzuschuss nötig. Führen die Vereine die Baumaßnahmen außerhalb des Sportförderverfahrens durch (z. B. ungenehmigter Baubeginn), entfällt ein kommunaler Zuschuss. Zu Punkt 4 der Sachentscheidung (Vertagung Antragsentscheidung für 12 Maßnahmen) Für 12 an die Stadt Münster gerichtete Vereinsanträge kann die Verwaltung 2022 keinen Entscheidungsvorschlag zur Förderung entwickeln, weil die nach Sportförderrichtlinie erforderlichen Antragsunterlagen oder Antragsvoraussetzungen fehlen oder weil die Bauvorhaben nicht hinreichend geplant sind oder Bezüge zu anderen Maßnahmen hergestellt werden müssen. Die Entscheidung über diese 12 Anträge soll vertagt werden, bis sie zum 31.12. eines Jahres vollständig sind und somit eine abschließende Prüfung und Entwicklung eines Fördervorschlags zur nächstmöglichen Zuschussvergabe in Frage kommt. Zu Punkt 5 der Sachentscheidung (Ende Antragsverfahren für zwei Maßnahmen) - 9 - V/0464/2022 Zwei Vereinsanträge wurden von den antragstellenden Sportvereinen im Verfahrensverlauf nicht weiterverfolgt oder zurückgezogen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Anträge als beendet zu erklären, um die Vorgänge formal abschließen zu können. Zu Punkt 6 der Sachentscheidung (Entscheidung über 16 Förderanträge mit besonderen Konzepten) 16 Anträge zu geplanten Vereinsbaumaßnahmen müssen aus der Sicht der Verwaltung mit Blick auf die Sportstättenentwicklung der Stadt Münster behandelt werden. Zum T eil entfalten diese Baumaßnahmen eine Wirkung über die reine Sportfunktion hinaus (z. B. Kooperationsprojekte, überfachliche Stadtteilausrichtung, multifunktionale Nutzung). Zum T eil haben die Zuschussanträge einen hohen Investitionsbedarf und sollen nicht im Standardverfahren nach der Sportförderrichtlinie bearbeitet und mit Fördermitteln des 3-Millionen- Budgets gefördert werden. Die Förderung dieser Vereinsmaßnahmen soll im Rahmen von Einzelentscheidungen mit einer Finanzierung außerhalb des 3-Millionen-Budgets herbeigeführt werden. Entscheidungsvorschläge zu diesen Förderanträgen sollen entwickelt werden, sobald die Maßnahmen hinreichend geplant und geprüft sind. Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die v. g. Anträge im Jahr 2022 auszusetzen, damit die Vereine die Gelegenheit nutzen können, zu einer späteren Zuschussvergabe ihre Maßnahmen mit Blick auf die Förderfähigkeit zu konkretisieren und zu vervollständigen. Die Verwaltung bleibt mit den Vereinen, ggf. unterstützt vom SSB, über die Baumaßnahmen im Gespräch und wird den politischen Gremien entsprechend der Antragsentwicklung und Realisierungsaussicht zu gegebener Zeit Entscheidungsvorschläge unterbreiten. Zu Punkt 7 der Sachentscheidung (künftige Betriebskostenförderung) Es ist möglich, dass die Baumaßnahmen, die nach Beschlusspunkt 2 dieser Beschlussvorlage gefördert werden sollen, nach fachgerechter Ausführung den antragstellenden Sportvereinen Betriebskosten verursachen. Die Sportvereine können dazu einen städtischen Betriebskostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie beantragen. Können die Vereinsanträge nach sachlicher Prüfung berücksichtigt werden, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge zur Förderung. Grundlage der Entscheidungsvorschläge der Verwaltung an die Politik ist der Austausch mit den Sportvereinen zur Anlagenführung, die Sportstättenbesichtigung von Verwaltung, Stadtsportbund und Sportvereinen und die Einschätzung der Betriebskosten gem. der Sportförderrichtlinie. Zu Punkt 8 der Sachentscheidung (Interessenvertretung) Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür arbeiten Verwaltung und SSB als Interessenvertretung der Sportvereine eng zusammen. Die mit dieser Beschlussvorlage vorgestellten Beschlussvorschläge sind das Ergebnis der Abstimmung mit dem SSB. Die Interessenvertretung der Sportvereine ist damit sichergestellt. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage A - 10 - V/0464/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0464/2022 Kurzüberblick Förderentscheidung 2022 für Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen von Mitgliedsvereinen des Stadtsportbund Münster e. V. im Zusammenhang mit der Angebotssicherung und zur Münsteraner Sport- und Sportstättenentwicklung unter Berücksichtigung des NRW- Landesförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ und Drittförderung anderer Stellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster unterstützt mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereinsbaumaß- nahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem Sportetat die Sportvereine als freie Träger im Sport bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zukunftsfähigen Sportstätteninfrastruktur. Die seitens der Stadt geförderte Bautätigkeit sichert Vereinssportanlagen als Stätten für Bewegungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander im Verein, stützt die Stadtziele. Die Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen zum T eilvon finanziellen Aufwendungen für die Maßnahmen entlastet. Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportförderung den Eigenanteil der Vereine am Aufwand, das NRW-Landesförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“, die Drittförderung anderer Stellen im Sinne eines zielgerichteten richtlinienkonformen Mitteleinsatzes. Mit der Beschlussfassung über die beantragte finanzielle Sportförderung wird das Ziel einer Stadt mit funktions- und zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträgerschaft verfolgt. Als T eilzielsind Sanierung und Ausbau von Vereinssportanlagen innerhalb der richtliniengemäßen Fristen zu nennen. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partnerin der Sportvereine bei der Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereinssportanlagen. Der kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde. Für die Sportvereine gibt es außer dem NRW-Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ die Drittförderung anderer Stellen wie Ministerien, Verbände oder Sportbünde und die städt. Fördermöglichkeiten zur Finanzierung ihrer Baumaßnahmen. Im Sinne der Stadtziele, kommunalen Daseinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen trägt die Stadt Münster durch die richtliniengemäße Vereinsförderung zur Sportstättenentwicklung bei. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Vereinsangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessierten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Pleistermühlenweg
- Grevingstraße
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0464/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.07.2022
- Erstellt
- 29.07.2022 11:13