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V/0464/2022

Kommunale Sportförderung: Zuschüsse für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster

Vorlagen 29.07.2022

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 06.09.2022, TOP 5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

23346 Zeichen

V/0464/2022
V/0464/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Kommunale Sportförderung: Zuschüsse für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt
Münster
Zuschussvergabe 2022
Beratungsfolge
18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
06.09.2022 Sportausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass
1.1 von 56 Sportvereinen 20 für ihre Maßnahmen neben dem Antrag auf einen Baukostenzuschuss
der Stadt Münster einen Antrag auf Förderung aus dem NRW-Landesprogramm „Moderne
Sportstätte 2022“ stellten oder fristgerecht einreichen werden.
1.2 die Baukostenzuschüsse der Stadt Münster den Sportvereinen mit einer Antragstellung beim
Land NRW als subsidiäre Komplementärförderung zu NRW-Landesförderung und Vereinsanteil
bewilligt werden.
1.3 die Verwaltung ab dem Jahr 2022 die Förderanträge von Vereinen auch unter dem
Gesichtspunkt planvoller Sportentwicklung und Nachhaltigkeit der Vereinsbaumaßnahmen prüft.
2. Der Sportausschuss entscheidet über die 23 Vereinsanträge auf Baukostenzuschüsse der Stadt
Münster von Mitgliedsvereinen des Stadtsportbund Münster e. V. mit einem Zuschussvolumen
von 476.435 € wie folgt:
2.1 Der Sportausschuss stimmt der Bewilligung von 50.750 € als maximal 50 %-Förderung gemäß
der Sportförderrichtlinie für folgende drei Vereine zu:
Sportamt
10.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jany
T elefon:492-5211
Jany@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0464/2022
BV Verein Vorhaben geschätzte
Kosten
Antrag
vom
städtischer
Zuschuss bis zu
Münster-West 1. FC Gievenbeck
e. V.
Sanierung
Warmwasserspeicher
(Akutmaßnahme ohne
Antragstellung beim Land)
8.000 € 14.10.2021 4.000 €
Münster-West BSV Roxel e. V. Anschluss T ennisanlage
an das Stadtwassernetz 11.500 € 03.05.2021 5.750 €
Münster-Nord T ennisclubUnion e. V. Bau Paddeltennisplatz 82.000 € 26.02.2021 41.000 €
Summe 50.750 €
2.2 Der Sportausschuss stimmt der Bewilligung von 379.725 € als maximal 50 %-
Komplementärförderung zu NRW-Landesförderung „Moderne Sportstätte 2022“ und Vereinsanteil
für die folgenden 15 Vereinsanträge zu:
BV Verein Vorhaben geschätzte
Kosten Antrag vom
städtischer
Komplementär-
zuschuss bis zu
Münster-Hiltrup DJK GW Amelsbüren
e. V. Anstrich T ennisumkleide 13.000 € 10.12.2021 6.500 €
Münster-Hiltrup DJK GW Amelsbüren
e. V.
Sanierung von 3
T ennisplätzen 100.000 € 26.01.2021 50.000 €
Münster-Ost Paddelsport Münster
e. V.
Dachsanierung an
Bootshaus und Bootshalle 83.000 € 15.12.2021 41.500 €
Münster-Ost Paddelsport Münster
e. V. Sanierung Schwimmsteg 2.000 € 13.02.2020 1.000 €
Münster-Ost T ennisclubHandorf
e. V.
Flutlichtanlage für 2
T ennisplätze 69.000 € 13.07.2021 34.500 €
Münster-Ost T ennisclubSt. Mauritz
Münster e. V.
Dachsanierung, 4.
Abschnitt 60.000 € 13.07.2021 30.000 €
Münster-Mitte SV Blau-Weiß Aasee
e. V.
Sanierungen im
Multifunktionshaus 1.950 € 22.12.2021 975 €
Münster-Mitte Segelclub Münster
e. V. Stegsanierung Aaseehafen 23.500 € 21.12.2021 11.750 €
Münster-Nord T ennisclubUnion
Münster e. V.
Sanierungen in der
T ennishalle 380.000 € 19.01.2021 115.000 €
Münster-Nord T ennisclubUnion
Münster e. V.
Sanierungen
Sanitäranlagen 50.000 € 19.01.2021 25.000 €
Münster-West
T ennis- und
Hockeyclub Münster e.
V.
Sanierung Hockeyplatz,
unabweisbare Mehrkosten 50.000 € 22.03.2021 25.000 €
Münster-Südost TV Wolbeck e. V.
Dachsanierung (3
Maßnahmen), Haus des
Sports
30.000 € 31.12.2021 15.000 €
Münster-Südost TV Wolbeck e. V. Fenstersanierung, Haus
des Sports 2.000 € 31.12.2021 1.000 €
Münster-Südost TV Wolbeck e. V. Neuer Bodenbelag, Haus
des Sports 5.000 € 31.12.2021 2.500 €
Münster-Südost TV Wolbeck e. V. Sanierung Duschen, Haus
des Sports 40.000 € 31.12.2021 20.000 €
Summe 379.725 €
2.3 Der Sportausschuss stimmt der Bewilligung von 45.960 € als maximal 50 %-
Komplementärförderung zur NRW-Landesförderung „Moderne Sportstätte 2022“ und

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V/0464/2022
Vereinsanteil unter Vorbehalt im Hinblick auf die Auswirkungen weiterer Fördermittel auf die
maximale Zuschusshöhe zu für die fünf Vereinsanträge
BV Verein Vorhaben geschätzte
Kosten Antrag vom
städtischer
Komplementär-
zuschuss bis zu
Münster-West BSV Roxel e. V. Sanierung 1 T ennisplatz 22.000 € 03.05.2021 5.500 €
Münster-West Reit- und Fahrverein
Albachten e. V. Sanierung Flutlichtanlage 16.500 € 25.10.2021 8.250 €
Münster-Hiltrup Eisenbahner-Sport-
verein Münster e. V.
Anstrich Vereinshaus ohne
Anteil Platzwartwohnung 30.650 € 31.12.2020 15.325 €
Münster-Hiltrup Eisenbahner-Sport-
verein Münster e. V.
Dachsanierung Vereinshaus
ohne Anteil
Platzwartwohnung
6.550 € 23.12.2020 3.275 €
Münster-Ost Schwimmvereinigung
Münster e. V.
Wegesanierung Vereinsbad
Sudmühle, reduzierte
Landeszuwendung
126.000 € 08.05.2020 13.610 €
Summe: 45.960 €
3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass aus formalen Gründen folgende drei
Vereinsanträge abgelehnt werden:
BV Verein Vorhaben Geschätzte
Kosten
Antrag
vom Ablehnungsgrund
Münster-West DJK Wacker
Mecklenbeck e. V.
Sanierung T ennishalle,
Hallenbeleuchtung und
Hallenboden
121.800 € 29.04.2021
kein Zuschussbedarf
100 % Finanzierung
mit (85 %)
Landesgeld und (15
%) Vereinsanteil
Münster-Mitte
Münster-West
Segelclub Hansa
Münster e. V.
Sanierung Clubhaus nach
Wasserschaden
ohne
Angaben 20.12.2021 kein Zuschussbedarf,
Versicherungsleistung
Münster-Nord SC Westfalia
Kinderhaus e. V.
Überdachung
Zuschauerrang
ohne
Angaben 23.12.2019
förderschädlicher,
ungenehmigter
Baubeginn
4. Der Sportausschuss stimmt zu, dass die Entscheidung 2022 für die folgenden 12 Anträge vertagt
wird. Des Weiteren stimmt der Sportausschuss zu, dass diese Anträge enden, wenn sie nicht am
31.12.2022 förderfähig geworden sind.
BV Verein Vorhaben geschätzte
Kosten
Antrag
vom vertagt, weil
Abhängig vom
Standort
Schachklub Münster
e. V. Bau Vereinshaus ohne
Angaben 2014
unzureichende
Antragsunterlagen,
keine inhaltliche
Entwicklung
Münster-Ost
Akademischer
Ruderclub Münster e.
V.
Sanierung Ergometerraum
Bootshaus 30.000 € 01.12.2021
unzureichende
Antragsunterlagen
und Informationen
zur Landesförderung
NRW
Münster-Ost CVJM Münster e. V. Modernisierung
Mehrzweckhalle
ohne
Angaben Undatiert
unzureichende
Antragsunterlagen
und Informationen
zur Landesförderung
NRW
Münster-Ost
Turngemeinde
Münster e. V.,
T ennisabteilung
Sanierung von 4
T ennisplätzen 75.000 € 28.12.2021
unzureichende
Antragsunterlagen
und Informationen
zur Landesförderung
NRW

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V/0464/2022
BV Verein Vorhaben geschätzte
Kosten
Antrag
vom vertagt, weil
Münster-Ost TuS Saxonia Münster
e. V.
Einbau einer
Photovoltaikanlage 75.000 € 19.07.2021
unzureichende
Antragsunterlagen,
Drittförderung,
Zusammenhang mit
der überlassenen
Sportanlage
Münster-Mitte SV Borussia Münster
e. V.
Container für die
Sportanlage Grevingstraße
ohne
Angaben 13.07.2021
unzureichende
Antragsunterlagen,
Zusammenhang zur
überlassenen Anlage
Münster-Mitte SV Blau-Weiß Aasee
e. V.
Ausstattung für med.
Trainings-Therapien 35.000 € 22.12.2021
Kooperation mit
Kostenträgern im
Gesundheitswesen,
Abgrenzung zum
Vereinsbereich nötig.
Münster-Hiltrup DLRG Münster e. V. Um-/Ausbau DLRG-
Zentrum 331.550 € 26.02.2020
keine
Antragsentwicklung
seit 2020
Münster-Hiltrup Reit- und Fahrverein
Hiltrup e. V.
Sanierungen von
Reithallendach,
Pferdeboxen und
Mistplatte, Bau
Geräteschuppen
ohne
Angaben 16.09.2020
unzureichende
Antragsunterlagen
und Informationen
zur Landesförderung
NRW
Münster-West Reit- und Fahrverein
Nienberge e. V. Sanierung Dressurplatz ohne
Angaben 09.07.2020
unzureichende
Antragsunterlagen,
fehlende
Informationen zur
Landesförderung
NRW, keine
Antragsentwicklung
Münster-West Reit- und Fahrverein
Nienberge e. V. Zaunbau Longierplatz ohne
Angaben 09.07.2020
unzureichende
Antragsunterlagen,
fehlende
Informationen zur
Landesförderung
NRW, keine
Antragsentwicklung
Münster-West
T ennis- und
Hockeyclub Münster e.
V.
Heizungssanierung 200.000 € 29.12.2021
unzureichende
Antragsunterlagen,
fehlende
Informationen zur
Landesförderung
NRW, Abgrenzung
zur verpachteten
Gaststätte nötig,
Finanzierungskonze
pt erforderlich
5. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass auf Vereinswunsch zwei Antragsverfahren im
Rahmen der Sportförderrichtlinie beendet werden:
BV Verein Vorhaben Geschätzte Kosten Antrag vom
Münster-West BSV Roxel e. V. Bau einer LED-
Flutlichtanlage ohne Angaben 12.07.2021
Münster-Ost RFV Handorf-
Sudmühle e. V.
Investitionen auf den
Anlagen des Westf.
Pferdestammbuch
ohne Angaben 12.03.2020
6. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltung 16 Vereinsanträge vorliegen, zu
denen Vereine, Stadt Münster und SSB im Sinne planvoller Sportentwicklung und Nachhaltigkeit
miteinander Umsetzungskonzepte und Entscheidungsvorschläge entwickeln müssen:

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V/0464/2022
BV Verein Vorhaben geschätzte
Kosten
Antrag
vom Anmerkung
abhängig vom
Standort
American Football
Club Münster
Mammuts e. V.
Bau Vereinsanlage und
Clubhaus
ohne
Angaben 2010
Beziehungen zur
Stadt- und
Sportentwicklung
Münster-West DJK SC Nienberge
e. V. Entwicklung Vereinsanlagen ohne
Angaben 2020
Beziehungen zur
Stadt- und
Sportentwicklung
Münster-West TSC Münster-
Gievenbeck e. V.
Ausbau der T ennisanlage
(Neubau T ennishalle)
ohne
Angaben 28.09.2021
Planungs- und
Finanzkonzept
entwickeln,
abstimmen
Bezüge zur Stadt-
und
Sportentwicklung
Münster-Ost Rugby T ouristse. V.
Bau Vereinsgebäude,
Sportanlage
Pleistermühlenweg
ohne
Angaben 01.12.2021
Beziehungen zu
Stadt- und
Sportentwicklung,
komm.
Bauvorhaben,
überlassene
Sportanlage,
Vereinskooperation
Münster-Ost T ennisclubSt. Mauritz
Münster e. V.
Bau T ennisplatz,
Verlagerung
Multifunktionsspielfeld
ohne
Angaben 23.07.2021
Planungs- und
Finanzkonzept
entwickeln,
abstimmen
Münster-Ost T ennisclubHandorf
e. V. Bau Außentennisplätze ohne
Angaben 12.10.2020
Planungs- und
Finanzkonzept
entwickeln,
abstimmen
Bezüge zur Stadt-
und
Sportentwicklung
Münster-Ost T ennisclubHandorf
e. V. Bau T ennishalle ohne
Angaben 12.10.2020
Planungs- und
Finanzkonzept
entwickeln,
abstimmen
Bezüge zur Stadt-
und
Sportentwicklung
Münster-Hiltrup Hünenburger
T ennisclube. V. Bau einer Flutlichtanlage 20.000 € 06.01.2022
Konzept auf
Energieversorgung
abstimmen
Münster-Nord Reit- und Fahrverein
Münster-Sprakel e. V. Ausbau Strohhalle 80.000 € 28.02.2019
Konzept für
Finanzierung und
Umsetzung
entwickeln und
abstimmen.
Münster-Nord Reit- und Fahrverein
Münster-Sprakel e. V. Ausbau Voltigierhalle 60.000 € 28.02.2019
Konzept für
Finanzierung und
Umsetzung
entwickeln und
abstimmen.
Münster-Nord Reit- und Fahrverein
Münster-Sprakel e. V.
Überdachung Mistplatte,
Bau Führanlage 60.000 € 28.02.2019
Konzept für
Finanzierung und
Umsetzung
entwickeln und
abstimmen.
Münster-Nord Reit- und Fahrverein
Münster-Sprakel e. V.
Sanierung
Reitplatzbewässerung 60.000 € 28.02.2019
Konzept für
Finanzierung und
Umsetzung
entwickeln und
abstimmen.

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V/0464/2022
BV Verein Vorhaben geschätzte
Kosten
Antrag
vom Anmerkung
Münster-Nord Reit- und Fahrverein
Münster-Sprakel e. V.
Photovoltaikanlage Dach
Strohlager 40.000 € 28.02.2019
Konzept für
Finanzierung und
Umsetzung
entwickeln und
abstimmen.
Münster-Mitte Segelclub Hansa
Münster e. V. Beleuchtung Aaseehafen ohne
Angaben 12.10.2020
Konzept auf
Energieversorgung
abstimmen
Münster-Mitte Segelclub Hansa
Münster e. V.
Versorgungsleitung
Seebühne
ohne
Angaben 12.10.2020
Konzept auf
Umweltschutz und
Energieversorgung
abstimmen
Münster-Mitte Segelclub Hansa
Münster e. V.
Verschiedene Sanierungen
im Aaseehafen
ohne
Angaben 15.09.2020
Konzept auf
Umweltschutz und
Energieversorgung
abstimmen
7. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass für die Sportstätten, für die nach Punkt 2 der
Sachentscheidung ein städtischer Baukostenzuschuss bewilligt wird, auf Vereinsantrag künftig
Betriebskostenzuschüsse aus dem Sportetat bewilligt werden können.
8. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem
Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemer-
kungen
Produktgruppe 0801
Sportentwicklung,
Sportanlagen und -
stätten
Investitionsmaßnah
me 0700 geförderte
Vereinsbaumaßnahmen 2022 476.435 €
Auszahlungen für
die Förderung von
Vereinsbaumaßnah
men
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Produktgruppe bzw. Investitionsmaßnahme zur Verfügung.
Begründung:
Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbundes Münster e.
V. (SSB) Baumaßnahmen auf ihren Sportanlagen. Die Förderanträge werden durch das Sportamt
bearbeitet. Das Sportamt stimmt sich mit Bezug zu den Zielen kommunaler baulicher Sportstätten-
und inhaltlicher Sportentwicklung mit dem SSB ab. Zu den Fördervorschlägen, die die Verwaltung
entwickelt, werden die Bezirksvertretungen angehört, in deren Zuständigkeitsbereich die zu

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V/0464/2022
fördernden Sportanlagen liegen. Die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt laut
der Förderrichtlinie dem Sportausschuss.
Generell gilt nach der Sportförderrichtlinie, dass die bewilligten Zuschussbeträge den Vereinen auf
Anforderung und nachgewiesenem Baufortschritt - auch über das Jahr der Bewilligung hinaus -
ausgezahlt werden.
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung (NRW-Landesförderung „Moderne Sportstätte 2022“)
Mit der Förderung im Rahmen des NRW-Programms „Moderne Sportstätte 2022“ und der Förderung
durch die Stadt Münster soll sichergestellt werden, dass die Sportvereine ihre Maßnahmen mit einem
möglichst geringen Eigenanteil und einer höchstmöglichen öffentlichen Förderung durchführen
können. Wann das Land NRW die Entscheidung fällt, ob beziehungsweise in welcher Höhe es die
Maßnahmen von Münsteraner SSB-Vereinen fördern wird, läuft abseits des städtischen
Förderverfahrens.
20 der Sportvereine, für die die Verwaltung unter Punkt 2 der Sachentscheidung eine städtische
Förderung vorschlägt, haben einen Antrag auf Landesförderung an den SSB zur Weiterleitung an die
Düsseldorfer Staatskanzlei gerichtet, beabsichtigen, dies zu tun oder hätten einen Antrag stellen
können.
Die Verwaltung schlägt vor, zu diesen Maßnahmen als städtische Förderung aus dem Sportetat bis zu
50 % Maximalzuschuss ohne Reduzierung wegen einer Drittförderung (z. B. von Ministerien,
Landessportbund, Förderstellen) gem. Ziffer II.B, Nr. 3, 3.2 der Sportförderrichtlinie zu bewilligen und
nach der Förderentscheidung des Landes NRW den Eigenanteil der Vereine und die NRW-
Landesmittel auf die städtische Förderung anzurechnen (Komplementärförderung). Durch die
Komplementärförderung wird sichergestellt, dass nach dem Abzug des festgelegten Vereinsanteils
und der Landesförderung NRW kein Vereinsaufwand ungedeckt bleibt und eine Überzahlung der
Sportvereine mit öffentlichen Mitteln ausgeschlossen ist. Die so komplementär geförderten
Sportvereine müssen zur Finanzierung ihrer Maßnahmen einen nach dem Aufwand gestaffelten
Eigenanteil erbringen. Der Eigenanteil liegt pro Maßnahme bei einem Aufwand bis 100.000 € bei 10
%, ab 100.000 € Aufwand bei 15 % und ab 1.000.000 € Aufwand bei 20 %.
Kommt wegen der Gewährung eines Zuschusses aus dem NRW-Landesprogramm „Moderne
Sportstätte 2022“ eine Komplementärförderung der Stadt Münster in Betracht, setzt die Stadt Münster
bei der Abrechnung der Baumaßnahmen unter Berücksichtigung des Vereinsanteils und der
Landeszuwendung NRW die städtischen Zuschüsse neu fest. Bei entsprechend hohem Eigenanteil
und NRW-Landesförderung kann dadurch der Münsteraner Sportetat entlastet werden.
Entfällt eine Zuwendung des Landes NRW zu den Vereinsbaumaßnahmen, bleibt die Stadt Münster
bei ihrer Höchstförderung von 50 % der förderfähigen Aufwendungen.
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung (Sportentwicklung und Nachhaltigkeit)
Vor dem Hintergrund lokaler oder überregionaler Entwicklungen, die nicht detailliert von der
Sportförderrichtlinie erfasst werden (z. B. Energiekrise, Ressourcenknappheit,
Finanzierungserfordernisse), will die Verwaltung bei der Antragprüfung künftig den Blick auf die
Bezüge zur anderweitigen, kommunalen Sportentwicklung richten und im Sinne von Nachhaltigkeit
gemeinsam mit Sportvereinen und SSB Konzepte zur Förderung und Umsetzung der Projekte
entwickeln.
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung (kommunale Sportförderung)
Die Vereinsanträge auf kommunale Sportförderung erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die
formellen Voraussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie. Die Auswahl der 2022 zu

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V/0464/2022
fördernden Maßnahmen erfolgte in Abstimmung mit dem SSB im Hinblick auf die sachliche
Notwendigkeit, Dringlichkeit und Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen und unter Berücksichtigung der
Finanzierungskonzepte der Sportvereine und der Erfolgsaussichten für eine Umsetzung der
Maßnahmen.
Sollten nach der Zuschussentscheidung durch den Sportausschuss aufgrund dieser
Beschlussvorlage im Jahr 2022 weitere Vereinsanträge zur Entscheidung gelangen, bringt die
Verwaltung eine entsprechende Vorlage für die Beratungskette des Sportausschusses am 23.11.2022
ein.
Die Sportvereine sollen mit der Entscheidung der Stadt Münster über die Sportförderung
Finanzierungssicherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils und einer Drittförderung
erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb 50 % Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes als
Maximalförderung vor.
In welcher Höhe die Sportvereine im Rahmen der städtischen Bewilligung nach dem Bauende
letztendlich Zuschüsse erhalten, hängt davon ab, welchen förderfähigen Aufwand die Verwaltung bei
der Schlussrechnung anerkennt. Gegebenenfalls legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung aus
Sachgründen niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschlossen hat. Belegen die
Vereine unabweisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik
Entscheidungsvorschläge zur weiteren Förderung.
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung (kommunale Sportförderung unter Vorbehalt)
Nach Ziffer II.B, Nr. 3., 3.2 der Sportförderrichtlinie reduziert sich der kommunale Fördersatz von bis
zu 50 % auf bis zu 25 %, sofern die geförderten Sportvereine eine Drittförderung erhalten. Diese
Regelung wird mit der Beschlussfassung kommunaler Zuschüsse als Komplementärförderung
ausgesetzt. Erhalten Sportvereine außer vom Land NRW Förderung Dritter (Ministerium,
Landessportbund, andere Förderstelle), müsste nach der Richtlinie diese auf den städtischen
Fördersatz angerechnet werden. Um dem Ziel des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“
nahe zu kommen, dass die Vereinsetats so weit als möglich entlastet werden sollen, schlägt die
Verwaltung für Maßnahmen mit Landesgeld und Drittförderung 50 % Komplementärforderung vor. Bei
der Abrechnung der Maßnahmen wird das Finanzierungskonzept abschließend festgelegt und
erkennbar, ob die Landesförderung NRW im Vordergrund steht oder bei nur Drittförderung der
kommunale Zuschuss reduziert werden muss.
Zu Punkt 3 der Sachentscheidung (Ablehnung drei Vereinsanträge)
Die Stadt Münster fördert nur die Bauvorhaben mit Zuschussbedarf und diejenigen, die auf der
Grundlage der Sportförderrichtlinie abgewickelt werden. Sind die Vereinsvorhaben mit Eigenanteil und
Drittförderung oder durch eine anderweitige Leistung finanziert, ist kein Stadtzuschuss nötig. Führen
die Vereine die Baumaßnahmen außerhalb des Sportförderverfahrens durch (z. B. ungenehmigter
Baubeginn), entfällt ein kommunaler Zuschuss.
Zu Punkt 4 der Sachentscheidung (Vertagung Antragsentscheidung für 12 Maßnahmen)
Für 12 an die Stadt Münster gerichtete Vereinsanträge kann die Verwaltung 2022 keinen
Entscheidungsvorschlag zur Förderung entwickeln, weil die nach Sportförderrichtlinie erforderlichen
Antragsunterlagen oder Antragsvoraussetzungen fehlen oder weil die Bauvorhaben nicht hinreichend
geplant sind oder Bezüge zu anderen Maßnahmen hergestellt werden müssen.
Die Entscheidung über diese 12 Anträge soll vertagt werden, bis sie zum 31.12. eines Jahres
vollständig sind und somit eine abschließende Prüfung und Entwicklung eines Fördervorschlags zur
nächstmöglichen Zuschussvergabe in Frage kommt.
Zu Punkt 5 der Sachentscheidung (Ende Antragsverfahren für zwei Maßnahmen)

- 9 -
V/0464/2022
Zwei Vereinsanträge wurden von den antragstellenden Sportvereinen im Verfahrensverlauf nicht
weiterverfolgt oder zurückgezogen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Anträge als beendet zu
erklären, um die Vorgänge formal abschließen zu können.
Zu Punkt 6 der Sachentscheidung (Entscheidung über 16 Förderanträge mit besonderen
Konzepten)
16 Anträge zu geplanten Vereinsbaumaßnahmen müssen aus der Sicht der Verwaltung mit Blick auf
die Sportstättenentwicklung der Stadt Münster behandelt werden.
Zum T eil entfalten diese Baumaßnahmen eine Wirkung über die reine Sportfunktion hinaus (z. B.
Kooperationsprojekte, überfachliche Stadtteilausrichtung, multifunktionale Nutzung).
Zum T eil haben die Zuschussanträge einen hohen Investitionsbedarf und sollen nicht im
Standardverfahren nach der Sportförderrichtlinie bearbeitet und mit Fördermitteln des 3-Millionen-
Budgets gefördert werden. Die Förderung dieser Vereinsmaßnahmen soll im Rahmen von
Einzelentscheidungen mit einer Finanzierung außerhalb des 3-Millionen-Budgets herbeigeführt
werden. Entscheidungsvorschläge zu diesen Förderanträgen sollen entwickelt werden, sobald die
Maßnahmen hinreichend geplant und geprüft sind.
Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die v. g. Anträge im Jahr 2022 auszusetzen, damit
die Vereine die Gelegenheit nutzen können, zu einer späteren Zuschussvergabe ihre Maßnahmen mit
Blick auf die Förderfähigkeit zu konkretisieren und zu vervollständigen. Die Verwaltung bleibt mit den
Vereinen, ggf. unterstützt vom SSB, über die Baumaßnahmen im Gespräch und wird den politischen
Gremien entsprechend der Antragsentwicklung und Realisierungsaussicht zu gegebener Zeit
Entscheidungsvorschläge unterbreiten.
Zu Punkt 7 der Sachentscheidung (künftige Betriebskostenförderung)
Es ist möglich, dass die Baumaßnahmen, die nach Beschlusspunkt 2 dieser Beschlussvorlage
gefördert werden sollen, nach fachgerechter Ausführung den antragstellenden Sportvereinen
Betriebskosten verursachen. Die Sportvereine können dazu einen städtischen
Betriebskostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie beantragen. Können die Vereinsanträge nach
sachlicher Prüfung berücksichtigt werden, unterbreitet die Verwaltung der Politik
Entscheidungsvorschläge zur Förderung. Grundlage der Entscheidungsvorschläge der Verwaltung an
die Politik ist der Austausch mit den Sportvereinen zur Anlagenführung, die Sportstättenbesichtigung
von Verwaltung, Stadtsportbund und Sportvereinen und die Einschätzung der Betriebskosten gem.
der Sportförderrichtlinie.
Zu Punkt 8 der Sachentscheidung (Interessenvertretung)
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür
arbeiten Verwaltung und SSB als Interessenvertretung der Sportvereine eng zusammen. Die mit
dieser Beschlussvorlage vorgestellten Beschlussvorschläge sind das Ergebnis der Abstimmung mit
dem SSB. Die Interessenvertretung der Sportvereine ist damit sichergestellt.
In Vertretung
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlage A

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V/0464/2022

Anlage A

3127 Zeichen

Anlage A zur V/0464/2022
Kurzüberblick
Förderentscheidung 2022 für Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen von Mitgliedsvereinen
des Stadtsportbund Münster e. V. im Zusammenhang mit der Angebotssicherung und zur
Münsteraner Sport- und Sportstättenentwicklung unter Berücksichtigung des NRW-
Landesförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ und Drittförderung anderer Stellen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Stadt Münster unterstützt mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereinsbaumaß-
nahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem Sportetat die Sportvereine als freie Träger im
Sport bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zukunftsfähigen
Sportstätteninfrastruktur.
Die seitens der Stadt geförderte Bautätigkeit sichert Vereinssportanlagen als Stätten für
Bewegungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander im Verein, stützt die Stadtziele. Die
Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen zum T eilvon finanziellen Aufwendungen
für die Maßnahmen entlastet.
Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportförderung den Eigenanteil der Vereine am
Aufwand, das NRW-Landesförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“, die Drittförderung
anderer Stellen im Sinne eines zielgerichteten richtlinienkonformen Mitteleinsatzes. Mit der
Beschlussfassung über die beantragte finanzielle Sportförderung wird das Ziel einer Stadt mit
funktions- und zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträgerschaft verfolgt. Als T eilzielsind
Sanierung und Ausbau von Vereinssportanlagen innerhalb der richtliniengemäßen Fristen zu
nennen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partnerin der Sportvereine bei
der Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den
Vereinssportanlagen.
Der kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde.
Für die Sportvereine gibt es außer dem NRW-Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ die
Drittförderung anderer Stellen wie Ministerien, Verbände oder Sportbünde und die städt.
Fördermöglichkeiten zur Finanzierung ihrer Baumaßnahmen. Im Sinne der Stadtziele,
kommunalen Daseinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unterstützung ehrenamtlicher
Strukturen trägt die Stadt Münster durch die richtliniengemäße Vereinsförderung zur

Sportstättenentwicklung bei.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das
Vereinsangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein
Interessierten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.

Beratungsverlauf (7)

18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2022 Sportausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Pleistermühlenweg
  • Grevingstraße
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0464/2022
Typ
Vorlagen
Datum
29.07.2022
Erstellt
29.07.2022 11:13