AN/0730/2019
Rodderweg / Josef-Kallscheuer-Straße in Sürth: Durchlässigkeit zum Fuß- und Radweg
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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
1330 Zeichen
Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0730/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.06.2019 Rodderweg / Josef-Kallscheuer-Straße in Sürth: Durchlässigkeit zum Fuß- u. Radweg Sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion „Die Grünen“ bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 03.06.2019 zu setzen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die früher als Wendehammer vorgesehene und jetzt als Parkplatz genutzte Fläche am Ende des Rodderwegs so zu gestalten, dass von dort der parallel zur Wattigniesstraße verlaufende Fuß - und Radweg ungehindert erreicht werden kann (z.B. durch Piktogramme, Poller, Beschilderung). Begründung: Die oben genannte Fläche einschließlich des angrenzenden Bürgersteigs wird regelmäßig so zugeparkt, dass oft kein ausreichender Platz zum bequemen Passieren bleibt. gez. Manfred Giesen gez. Frank Theilen von Wrochem
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
III/66/660/1
Vorlagen-Nummer
AN/0730/2019
Stand: 30.10.2023
Sachstandsbericht
Rodderweg / Josef-Kallscheuer-Straße in Sürth: Durchlässigkeit zum Fuß- und Radweg
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 03.06.2019
8.1.6 Rodderweg / Josef-Kallscheuer-Straße in Sürth:
Durchlässigkeit zum Fuß- und Radweg,
Antrag der Fraktion Die Grünen
AN/0730/2019
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, an der früher als Wendehammer vorgesehenen und jetzt als
Parkplatz genutzten Fläche am Ende des Rodderwegs Maßnahmen zu ergreifen, damit der
Fuß- und Radweg sicher erreicht werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2022:
Die Verwaltung hat den o. g. Beschluss geprüft. Der Gehweg ist als solcher erkennbar und
das Parken auf dem Gehweg ist verboten. Daher hat die Verwaltung hier keine verkehrsrecht-
liche Grundlage, für die Anordnung und Durchführung straßenverkehrsrechtlicher Maßnah-
men wie z. B. Piktogramme oder Poller. Verkehrstechnische Maßnahmen werden daher nicht
getroffen.
Dem Ordnungs- und Verkehrsdienst sind hier keine Probleme bekannt. Jedoch wurde dieser
gebeten, die Situation vor Ort regelmäßig zu beobachten und zu kontrollieren (s. Vorlagen-Nr..
1981/2019).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0730/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 20.05.2019
- Erstellt
- 20.05.2019 10:25