0238/2026
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung des Sportausschusses am 11.12.2025 betreffend des Sachstandes „Rassismus auf Sportplätzen“:
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 27.01.2026 0238/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 29.01.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung des Sportausschusses am 11.12.2025 betreffend des Sachstandes „Rassismus auf Sportplätzen„: In der Sitzung des Sportausschusses am 11.12.2025 stellt die Fraktion DIE LINKE fol- gende mündliche Anfrage: RM Gümüs (Die Linke) bezieht sich auf einen Artikel im Stadtanzeiger zum Thema „Rassismus auf Sportplätzen“ und fragt nach dem Sachstand, ob die Verw altung Maß- nahmen plane oder bereits umgesetzt hat. Zudem regt er an, dass in einer der nächs- ten Sitzungen eine Person des Nationalsozialismus -Dokumentationszentrums der Stadt Köln einen Vortrag zu diesem Thema halten könne. Herr Beigeordneter Voigtsberger stellt eine schriftliche Beantw ortung in Aussicht. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Das Sportamt sorgt innerhalb seiner Zuständigkeiten und auf Grundlage der Sportent- wicklungsplanung für bedarfsgerechte, attraktive Sport- und Bewegungsangebote für alle und unterstützt den Vereins - und Leistungssport ebenso wie den vereinsungebun- denen Breiten- und Freizeitsport insbesondere durch finanzielle Förderungen im Rah- men der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung. Darüber hinaus ist das Sportamt u. a. zuständig für den Bau, die Unterhaltung und Pflege von attraktiven Sportstätten in Köln. Es treibt die Planung und Realisierung neuer Sport- möglichkeiten für alle im Sinne der Sportentwicklungsplanung voran. Die Stadt Köln stellt zur Ausübung des Vereinssports und des individuellen Sports u. a. die erforderliche Infrastruktur bereit und erteilt entsprechende Nutzungsgenehmi- gungen. Die jeweiligen Nutzer*innen haben im Rahmen der entsprechenden Nut- zungsbedingungen für eine ordnungsgemäße Durchführung ihres Sportbetriebs oder ihrer Veranstaltung in eigener Verantwortung Sorge zu tragen. Die städtischen Nut- zungsbedingungen regeln insbesondere das Verhalten der Nutzer*innen in Bezug auf die zur Verfügung gestellte Infrastruktur, jedoch nicht das soziale Verhalten der Nut- zer*innen untereinander. Dies gilt auch in Bezug auf die Vorfälle gegenüber der U12- Mannschaft des TuS Ehrenfeld. Im Artikel des Kölner Stadtanzeigers, auf den hier Be- zug genommen wird, wird von Meldungen des Trainers an den Fußball-Verband Mit- telrhein berichtet. Diesbezügliche Meldungen an das Sportamt oder an das Bürgeramt 2 Ehrenfeld sind bisher nicht erfolgt. Dafür, dass es im Rahmen des Vereinssports nicht zu unerwünschtem sozialen Ver- halten wie Rassismus oder Diskriminierung oder auch zu strafbaren Handlungen kommt, sollte insbesondere der Verein selbst Sorge tragen, nicht zuletzt durch die Ausgestaltung seiner Vereinssatzung, die Erstellung von (Kinder-) Schutzkonzepten und der entsprechenden Sanktionierung bei Fehlverhalten. Wenn es zu solchen Vor- fällen kommt, ist als erste Anlaufstelle auf dem Platz der/die Schiedsrichter/in zu nen- nen, welche regelmäßig von den Fußballverbänden geschult werden. Schiedsrich- ter*innen im Breitensport haben die Aufgabe, bei rassistischen Vorfällen zu deeskalie- ren, klare Regeln zu kommunizieren, die Situation zu dokumentieren, die Verantwortli- chen der Vereine zu informieren und gegebenenfalls das Spiel abzubrechen. Weiterhin sind der Stadtsportbund Köln e. V., der Landessportbund NRW, der Fuß- ballverband Mittelrhein (FVM), der Deutsche Fußballbund (DFB), die Deutsche Sport- jugend (DSJ), der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sowie bei strafrechtlicher Relevanz die Polizei potenzielle Ansprechpartner*innen. Damit in der gesamten Sportlandschaft menschenverachtendes und demokratiefeind- liches Verhalten keinen Platz hat und Rechtsextremismusprävention und rassismus- kritische Arbeit einen Nährboden findet, werden seit 2022 im Rahmen des LSB NRW- Programms *Entschlossen weltoffen!“ entsprechende Berater*innen, die FAIRwer- ker*innen, ausgebildet. Der Stadtsportbund Köln e. V. bietet in diesem Rahmen Verei- nen konkrete Hilfestellungen bei rassistischen oder rechtsextremen Anlässen an. Auch der LSB NRW selbst bietet diesbezüglich Informations-, Beratungs - und Schu- lungsangebote an und steht als Ansprechpartner bei konkreten Vorfällen im organi- sierten Sport zur Verfügung. Der Landesverband FVM bietet ebenfalls spezifische Anlaufstellen für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle an. Seit dem 1. Januar 2020 erfasst die zentrale Anlaufstelle für Gewalt-, Diskriminierungs- und Extremismusvorfälle des Westdeutschen Fußball- verbandes (WDFV) alle Konflikte, die sich im Amateurfußball in NRW ereignen. Die Meldungen werden gebündelt und in Rücksprache mit dem jeweiligen Landesverband bearbeitet. Die Anlaufstelle bildet die Schnittstelle zu drei Landesverbänden und exter- nen Partnern, um für den Fußball präventiv und reaktiv agieren zu können. Auch die Deutsche Sportjugend und der DOSB setzen sich gegen Diskriminierung ein und haben entsprechende Präventionsstrategien entwickelt, zum Beispiel über das Projekt "Sport mit Courage". Beratende Angebote – auch hinsichtlich möglicher rechtlicher Schritte - werden zudem durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes als unabhängige Anlaufstelle bereit- gestellt. Sportvereine können beim Sportamt für entsprechend thematische Schulungen eine finanzielle Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Förderung der Sportausbil- dung“ beantragen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0238/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 27.01.2026
- Erstellt
- 22.01.2026 12:16