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1247/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 28.11.2022 betr. "Zukunft der Dellbrücker Hauptstraße" (AN/2043/2022).

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 12.05.2025, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3799 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1247/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 28.11.2022 betr. "Zukunft der Dellbrücker 
Hauptstraße" (AN/2043/2022). 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Welchen „laufenden Verkehrsversuch“ genau meint die Verwaltung? 
2. Warum ist eine „Tempo 30-Einzelbeschilderung“ StVO-rechtlich erforderlich? Wie ist 
eine Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor dem Hintergrund, dass es 
sich dort bereits jetzt um einen Unfallschwerpunkt handelt, zu vertreten? 
3. Vor dem Hintergrund, dass die Dellbrücker Hauptstraße einen Unfallschwerpunkt im 
Bezirk darstellt: Warum plant die Verwaltung lediglich „langfristig“ bauliche Verände-
rungen? Warum werden wirksame, kurzfristige Maßnahmen zur Reduzierung der Un-
fallgefahr als „nicht angemessen eingeschätzt“? 
4. Wie ist der Umsetzungsstand der Neugestaltung des Dellbrücker Marktplatzes? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Zu 1.:  
Auf der Dellbrücker Hauptstraße wurden 2015 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssi-
cherheit beschlossen (Umgestaltung Dellbrücker Hauptstraße, Vorlage Nr. 0982/2015) und in 
den Folgejahren detailliert geplant. Seit 2018 ist die Dellbrücker Hauptstraße im Abschnitt zwi-
schen der Bergisch Gladbacher Straße und der Stadtbahntrasse eine Tempo-20-Zone und im 
Bereich zwischen der Idastraße und der Kemperbachstraße ist zusätzlich eine Halteverbots-
zone eingerichtet. Ebenfalls wurden zusätzliche Fußgängerüberwege ergänzend zu bereits 
bestehenden markiert. Vor und nach Umsetzung wurden jeweils Verkehrserhebungen durch-
geführt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen liegen vor. Die Ergebnisse der Erhebungen zei-
gen, dass seit Umsetzung der Maßnahmen sowohl der Gesamtverkehr als auch der Durch-
gangsverkehr abgenommen und das Fußgängeraufkommen weiter zugenommen hat.  
 
Zu 2.:  
Der im Rahmen des Beschlusses „Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße“ eingerichtete 
verkehrsberuhigte Geschäftsbereich ist gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht mit ei-
ner Vorfahrtstraßenregelung vereinbar. Die die Dellbrücker Hauptstraße ist eine Vorfahrt-
straße, ebenfalls ist sie im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln enthalten. Dieses Netz beinhaltet 
dabei Vorfahrtstraßen, die aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung, wie z. B. ihrer Verkehrs-
funktion für den überörtlichen und innerstädtischen Verkehr, ihres Charakters oder Ausbaus, 
ihrer Bedeutung für Rettungsdienste sowie aufgrund ihrer verkehrlichen Ausstattung, nicht in-
nerhalb von Geschwindigkeits-Zonen liegen können. Ebenfalls verkehren Buslinien auf der 
Dellbrücker Hauptstraße. Um diese weiterhin dort zu bevorrechtigen, muss die Vorfahrtsstra-
ßenregelung erhalten bleiben.

2 
 
Um weiterhin eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Dellbrücker Hauptstraße umzuset-
zen, kann eine streckenbezogene Einzelbeschilderung Tempo 30 angeordnet werden.  
 
Zu 3.:  
Kurzfristige und provisorische Maßnahmen werden den Anforderungen des Verkehrsraums 
nicht gerecht. Der Querschnitt der Dellbrücker Hauptstraße muss für eine Verengung über-
plant werden, um dem ÖPNV ausreichende Durchfahrtsbreiten zu ermöglichen und den Park-
raum neu zu ordnen.  
 
Zu 4.:  
Das Amt für Straßen und Radwegebau bereitet derzeit die Vergabe der Baumaßnahme vor. 
Voraussichtlich ab Mitte Juli bis November 2025 werden die Stadtentwässerungsbetriebe die 
im Vorfeld notwendigen Kanalarbeiten durchführen. Nach derzeitigen Stand wird dann umge-
hend mit der Umgestaltung des Marktplatzes begonnen. Die Bauzeit wird für 8-10 Monate an-
gesetzt.

Beratungsverlauf (1)

12.05.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Dellbrücker Hauptstraße
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Idastraße
  • Kemperbachstraße

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Details

Aktenzeichen
1247/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.05.2025
Erstellt
24.04.2025 10:28