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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 28.11.2022 betr. "Zukunft der Dellbrücker Hauptstraße" (AN/2043/2022).

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1247/2025 vom 05.05.2025

Stand: Am 12.05.2025 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 1247/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 28.11.2022 betr. "Zukunft der Dellbrücker Hauptstraße" (AN/2043/2022). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welchen „laufenden Verkehrsversuch“ genau meint die Verwaltung? 2. Warum ist eine „Tempo 30-Einzelbeschilderung“ StVO-rechtlich erforderlich? Wie ist eine Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor dem Hintergrund, dass es sich dort bereits jetzt um einen Unfallschwerpunkt handelt, zu vertreten? 3. Vor dem Hintergrund, dass die Dellbrücker Hauptstraße einen Unfallschwerpunkt im Bezirk darstellt: Warum plant die Verwaltung lediglich „langfristig“ bauliche Verände- rungen? Warum werden wirksame, kurzfristige Maßnahmen zur Reduzierung der Un- fallgefahr als „nicht angemessen eingeschätzt“? 4. Wie ist der Umsetzungsstand der Neugestaltung des Dellbrücker Marktplatzes? Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Auf der Dellbrücker Hauptstraße wurden 2015 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssi- cherheit beschlossen (Umgestaltung Dellbrücker Hauptstraße, Vorlage Nr. 0982/2015) und in den Folgejahren detailliert geplant. Seit 2018 ist die Dellbrücker Hauptstraße im Abschnitt zwi- schen der Bergisch Gladbacher Straße und der Stadtbahntrasse eine Tempo-20-Zone und im Bereich zwischen der Idastraße und der Kemperbachstraße ist zusätzlich eine Halteverbots- zone eingerichtet. Ebenfalls wurden zusätzliche Fußgängerüberwege ergänzend zu bereits bestehenden markiert. Vor und nach Umsetzung wurden jeweils Verkehrserhebungen durch- geführt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen liegen vor. Die Ergebnisse der Erhebungen zei- gen, dass seit Umsetzung der Maßnahmen sowohl der Gesamtverkehr als auch der Durch- gangsverkehr abgenommen und das Fußgängeraufkommen weiter zugenommen hat. Zu 2.: Der im Rahmen des Beschlusses „Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße“ eingerichtete verkehrsberuhigte Geschäftsbereich ist gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht mit ei- ner Vorfahrtstraßenregelung vereinbar. Die die Dellbrücker Hauptstraße ist eine Vorfahrt- straße, ebenfalls ist sie im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln enthalten. Dieses Netz beinhaltet dabei Vorfahrtstraßen, die aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung, wie z. B. ihrer Verkehrs- funktion für den überörtlichen und innerstädtischen Verkehr, ihres Charakters oder Ausbaus, ihrer Bedeutung für Rettungsdienste sowie aufgrund ihrer verkehrlichen Ausstattung, nicht in- nerhalb von Geschwindigkeits-Zonen liegen können. Ebenfalls verkehren Buslinien auf der Dellbrücker Hauptstraße. Um diese weiterhin dort zu bevorrechtigen, muss die Vorfahrtsstra- ßenregelung erhalten bleiben. 2 Um weiterhin eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Dellbrücker Hauptstraße umzuset- zen, kann eine streckenbezogene Einzelbeschilderung Tempo 30 angeordnet werden. Zu 3.: Kurzfristige und provisorische Maßnahmen werden den Anforderungen des Verkehrsraums nicht gerecht. Der Querschnitt der Dellbrücker Hauptstraße muss für eine Verengung über- plant werden, um dem ÖPNV ausreichende Durchfahrtsbreiten zu ermöglichen und den Park- raum neu zu ordnen. Zu 4.: Das Amt für Straßen und Radwegebau bereitet derzeit die Vergabe der Baumaßnahme vor. Voraussichtlich ab Mitte Juli bis November 2025 werden die Stadtentwässerungsbetriebe die im Vorfeld notwendigen Kanalarbeiten durchführen. Nach derzeitigen Stand wird dann umge- hend mit der Umgestaltung des Marktplatzes begonnen. Die Bauzeit wird für 8-10 Monate an- gesetzt.

Beratungsverlauf

  1. 12.05.2025

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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