V/0278/2006
Kanalerschließung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 492 Handorf
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Beschlussvorlage
4586 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 492 Handorf - Drei Eichen / Dorbaumstraße / Lützowstraße Beratungsfolge 04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ingenieurbüro nts / Münster aufgestellten Entwurf und den Kanalerschließungsarbeiten zu. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses des Durchführungsvertrages mit der Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH sowie vorbehaltlich der Rechts- verbindlichkeit des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 492. Kosten/Folgekosten Die Baumaßnahme für das Vorhabenbezogene Bebauungsplangebiet wird von der Wohn-und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH auf Grundlage des noch abzu- schließenden Durchführungsvertrages durchgeführt und finanziert. Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben. Es handelt sich um keine Beihilfe- maßnahme. Begründung: Allgemeines: Das Vorhabenbezogene Bebauungsplangebiet Nr. 492 liegt nördlich der Ortslage Handorf und wird derzeit überwiegend als Ackerfläche genutzt. Es hat eine Plangebietsgröße von insgesamt 19,6 ha, von der 15,6 ha als Baugrundstücks- und Straßenflächen zu entwässern sind. Das Geländegefälle südlich der Immelmannstraße weist eine allgemeine Richtung nach Süden zum Lammerbach auf. Das nördliche Teilgebiet entlang der Dorbaumstraße fällt zum nördlich ver- laufenden Hornbach ab. Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt im Trennsystem mit nachgeschalteter Drosse- lung des Regenwasserabflusses. Vorlagen-Nr.: V/0278/2006 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Michael.Grimm@stadt-muenster.de Datum: 11.04.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Schmutzwasserkanalisation: Das im südlichen Teilgebiet anfal lende Schmutzwasser wird mittels Freigefälleleitungen DN 250 zum vorhandenen Schmutzwasserpumpwerk Dorbaumstraße 92 a geleitet. Es gelangt dann über eine Druckrohrleitung zur Kläranlage Mariendorf. Die Teilfläche nördlich der Immelmannstraße entlang der Dorbaumstraße wird über Stichkanäle an den vorhandenen Schmutzwasserkanal Dorbaumstraße angeschlossen. Regenwasserkanalisation: Gemäß § 51 a Landeswassergesetz (LWG) ist anfallendes Regenwasser auf erstmals bebauten Flächen zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah einzuleiten. Das erstellte Baugrundgutachten hat im Bereich nördlich der Immelmannstraße Böden mit guten Versickerungseigenschaften nachgewiesen. Es stehen durchweg gut durchlässige Feinsande bei niedrigen Grundwasserständen an. Das anfallende Niederschlagswasser von den Verkehrflächen wird geplanten Regenwasserkanälen zugeführt und gelangt in den Hornbach. Das auf den bebau- baren Grundstücken anfallende Niederschlagswasser wird mittels privater Anlagen versickert. Im Bereich südlich Immelmannstraße lassen die vorhandenen Bodeneigenschaften und der Grundwasserstand eine Versickerung nicht zu. Das anfallende Niederschlagswasser wird in Re- genwasserkanälen abgeführt und über ein Regenrückhaltebecken gedrosselt zum Lammerbach abgeleitet. Das Regenrückhaltebecken wird im südlichen Planbereich innerhalb der im Bebauungsplan darge- stellten öffentlichen Grünfläche als gestaltetes Erdbecken – Trockenbecken - angelegt. Dem geplanten Entwässerungssystem hat die Bezirksregierung gemäß § 58 Abs. 1 des Landes- wassergesetzes am 22.03.2006 zugestimmt und zeitgleich die Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in den Lammerbach erteilt. Die entsprechende Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz für den Hornbach ist beantragt. Die Erschließung des Bebauungsplangebietes beabsichtigt die Vorhabenträgerin ab Juni 2006 in mindestens zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt in 2006 umfasst die Wohnbauflächen mit den Privatstraßen westlich der Dorbaumstraße sowie die entwässerungstechnische Erschließung des Standortes Jugendzentrum / Kindergarten nördlich „Drei Eichen“. Die weiteren Bauabschnitte folgen später. Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt im Stadtgebiet zu schaffen, werden bei Kanalbaumaßnahmen des Tiefbauamtes die Interessen von Menschen mit Behinderungen soweit wie möglich berücksichtigt. I. V. gez. Joksch Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Bebauungsplan Nr. 492 (amtlicher Umring) amtlich
- Dorbaumstraße 92a
- Lützowstraße
- Immelmannstraße
- Drei Eichen
- Lammerbach
Bebauungsplan Nr. 492
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Handorf - Drei Eichen / Dorbaumstraße / Lützowstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0278/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37