Mandari Insight

V/0278/2006

Kanalerschließung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 492 Handorf

Vorlage 11.04.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 09.05.2006, TOP 4.5

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4586 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 492 Handorf - Drei Eichen / 
Dorbaumstraße / Lützowstraße 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ingenieurbüro nts / Münster 
aufgestellten Entwurf und den Kanalerschließungsarbeiten zu. 
 
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses des Durchführungsvertrages mit der Wohn- 
und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH sowie vorbehaltlich der Rechts-
verbindlichkeit des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 492. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Baumaßnahme für das Vorhabenbezogene Bebauungsplangebiet wird von der Wohn-und 
Stadtbau  Wohnungsunternehmen  der  Stadt Münster GmbH  auf Grundlage  des noch abzu-
schließenden Durchführungsvertrages durchgeführt und finanziert.  
 
Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben. Es handelt sich um keine Beihilfe-
maßnahme. 
 
Begründung: 
 
Allgemeines:
 
 
Das Vorhabenbezogene Bebauungsplangebiet Nr. 492 liegt nördlich der Ortslage Handorf und 
wird derzeit überwiegend als Ackerfläche genutzt. Es hat eine Plangebietsgröße von insgesamt 
19,6 ha, von der 15,6 ha als Baugrundstücks- und Straßenflächen zu entwässern sind. 
 
Das Geländegefälle südlich der Immelmannstraße weist eine allgemeine Richtung nach Süden 
zum Lammerbach auf. Das nördliche Teilgebiet entlang der Dorbaumstraße fällt zum nördlich ver-
laufenden Hornbach ab.  
 
Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt im Trennsystem mit nachgeschalteter Drosse-
lung des Regenwasserabflusses. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0278/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.04.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
 
Schmutzwasserkanalisation: 
 
Das im südlichen Teilgebiet anfal lende Schmutzwasser wird mittels Freigefälleleitungen DN 250 
zum vorhandenen Schmutzwasserpumpwerk Dorbaumstraße 92 a geleitet. Es gelangt dann über 
eine Druckrohrleitung zur Kläranlage Mariendorf. 
 
Die Teilfläche nördlich der Immelmannstraße entlang der Dorbaumstraße wird über Stichkanäle an 
den vorhandenen Schmutzwasserkanal Dorbaumstraße angeschlossen.   
 
Regenwasserkanalisation:
 
 
Gemäß § 51 a Landeswassergesetz (LWG) ist anfallendes Regenwasser auf erstmals bebauten 
Flächen zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah einzuleiten. 
 
Das erstellte Baugrundgutachten hat im Bereich nördlich der Immelmannstraße Böden mit guten 
Versickerungseigenschaften nachgewiesen. Es stehen durchweg gut durchlässige Feinsande bei 
niedrigen Grundwasserständen an. Das anfallende Niederschlagswasser von den Verkehrflächen 
wird geplanten Regenwasserkanälen zugeführt und gelangt in den Hornbach. Das  auf den bebau-
baren Grundstücken anfallende Niederschlagswasser wird mittels privater Anlagen versickert.   
 
Im Bereich südlich Immelmannstraße lassen die vorhandenen Bodeneigenschaften und der 
Grundwasserstand eine Versickerung nicht zu. Das anfallende Niederschlagswasser wird in Re-
genwasserkanälen abgeführt und über ein Regenrückhaltebecken gedrosselt zum Lammerbach 
abgeleitet. 
 
Das Regenrückhaltebecken wird im südlichen Planbereich innerhalb der im Bebauungsplan darge-
stellten öffentlichen Grünfläche als gestaltetes Erdbecken – Trockenbecken - angelegt. 
   
Dem geplanten Entwässerungssystem hat die Bezirksregierung gemäß § 58 Abs. 1 des Landes-
wassergesetzes am 22.03.2006 zugestimmt und zeitgleich die Erlaubnis gemäß 
§ 7 Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in den 
Lammerbach erteilt. Die entsprechende Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz für den 
Hornbach ist beantragt.     
 
Die Erschließung des Bebauungsplangebietes beabsichtigt die Vorhabenträgerin ab Juni 2006 in 
mindestens zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt in 2006 umfasst die Wohnbauflächen mit 
den Privatstraßen westlich der Dorbaumstraße sowie die entwässerungstechnische Erschließung 
des Standortes Jugendzentrum / Kindergarten nördlich „Drei Eichen“. Die weiteren Bauabschnitte 
folgen später.  
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt im 
Stadtgebiet zu schaffen, werden bei Kanalbaumaßnahmen des Tiefbauamtes die Interessen von 
Menschen mit Behinderungen soweit wie möglich berücksichtigt. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Joksch 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bebauungsplan Nr. 492 (amtlicher Umring) amtlich
  • Dorbaumstraße 92a
  • Lützowstraße
  • Immelmannstraße
  • Drei Eichen
  • Lammerbach

Bebauungsplan Nr. 492

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Handorf - Drei Eichen / Dorbaumstraße / Lützowstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0278/2006
Typ
Vorlage
Datum
11.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37