3464/2023
Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2023
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Anlage 2 - Beschlussvorlage Förderprogramm "Gleichstellung" 2023
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Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 1308/2023 Freigabedatum 27.04.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortführung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern„ Beschlussorgan Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt: 1. die Fortführung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern“. 2. die zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsplan 2023/2024 in den Haushaltsjah- ren 2023 und 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Produktgruppe 0111 – Sonstige Innere Verwaltung veranschlagten Mit- tel iHv je 100.000 € aus Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen in die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen umzuschichten. Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2023 Finanzausschuss 15.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme in 2023 100.000 € und in 2024 100.000 € € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 100.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Förderprogramm dient: der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen der Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema Gleichstellung sowie dem Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern sowie Mädchen und Jungen. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern setzt das in 2022 erstmals beschlossene Förderprogramm „Gleichstellung von Frauen und Männern“ (Vorlage 1796/2022) ab 2023 mit 100.000 € fort. 3 Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme Förderprogramm „Gleichstellung von Frauen und Män- nern“ benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2023 und in Höhe von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2024 sind im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern, in der Produktgruppe 0111 - Sonstige Innere Verwaltung, in der Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendun- gen veranschlagt. Da die Maßnahme als Förderprogramm mit Zuschussgewährung eingerich- tet ist, ist für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 eine Umschichtung der Mittel in die Teilplan- zeile 15 – Transferaufwendungen erforderlich. Die in 2025 ff. erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 100.000 € p.a. wird das Dezernat für Finanzen und Recht im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen.
Anlage 3 - Richtlinie zum Förderprogramm "Gleichstellung"
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Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern Seite 1 von 8 Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern Mai 2023 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel ................................ ................................ ................................ ........................ 2 2 Was ist Ziel und Zweck der Zuwendung? ................................ ................................ ....... 2 3 Was kann gefördert werden?................................ ................................ .......................... 2 3.1 Welche Kriterien muss ein Projekt erfüllen, um gefördert werden zu können? ......... 2 3.2 Welche Projektziele können gefördert werden? ................................ ....................... 3 3.3 Welche Formate können gefördert werden? ................................ ............................ 4 4 Wer kann eine Förderung erhalten? ................................ ................................ ............... 4 5 Für welche Dauer und in welcher Höhe erfolgt die Förderung? ................................ ...... 4 6 Wie ist das Förderverfahren? ................................ ................................ ......................... 4 6.1 Allgemeine Förderbedingungen................................ ................................ ............... 4 6.2 Was muss der Antrag enthalten? ................................ ................................ ............ 5 6.3 Wie erfolgt die Bewilligung? ................................ ................................ .................... 6 6.4 Welche Fristen müssen eingehalten werden? ................................ ......................... 6 6.5 Wie muss die Verwendung nachgewiesen werden? ................................ ................ 6 7 Hinweis auf Förderung und Öffentlichkeitsarbeit................................ ............................. 7 8 Kontakt ................................ ................................ ................................ ........................... 7 Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern Seite 2 von 8 1 Präambel Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein grundlegendes Menschenrecht und ein unverzichtbares Ziel für eine gerechte und friedliche Gesellschaft. Gezielte Maßnahmen und Projekte sind notwendig, um bestehende Ungleichheiten abzubauen und Frauen zu stärken. Neben der Zielerreichung der Gleichstellung soll die Richtlinie Klarheit und Transparenz bei der Vergabe der Mittel an Projekte Dritter schaffen. Die finanzielle Förderung nach diesem Programm ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Eine Bewilligung der Fördermittel ersetzt keine Genehmigung oder Erlaubnis gemäß anderer Vorschriften oder Gesetze. Die Fördermittelempfangenden sind für die Durchführung der geförderten Maßnahmen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht selbst verantwortlich. 2 Was ist Ziel und Zweck der Zuwendung? Gemäß der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln dient das Förderprogramm • der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, • Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen, • der Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema Gleichstellung sowie • dem Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern sowie Mädchen und Jungen. 3 Was kann gefördert werden? Gefördert werden Projekte Dritter in Köln, die zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen, der Gewaltprävention dienen oder den Abbau von Diskriminierung zum Ziel gesetzt haben. Eine Zuwendung kann als institutionelle Förderung oder als Projektförderung erfolgen. 3.1 Welche Kriterien muss ein Projekt erfüllen, um gefördert werden zu können? Folgende Bedingungen müssen für eine Förderung zwingend erfüllt sein: 1. Bezug zu Köln 2. Bezug zum Themenfeld Gleichstellung von Frauen und Männern 3. Bezug zu mindestens einem der unter Punkt 2 genannten Ziele Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern Seite 3 von 8 4. Konzept zur Evaluation der Maßnahme, um eine nachhaltige Wirkung zu gewährleisten 5. Bei einer Projektförderung muss der Projektcharakter aus dem Antrag klar hervorgehen 6. Bei der Projektförderung können nur Maßnahmen gefördert werden, die für die angedachte Zielgruppe öffentlich zugänglich sind. In begründeten Fällen kann hiervon abgewichen werden. Geförderte Maßnahmen dürfen keinem kommerziellen Zweck dienen. 3.2 Welche Projektziele können gefördert werden? Gefördert werden können Projekte, die sich auf mindestens eines der folgenden Handlungsfelder beziehen: Rollentradierung Aufbrechen der traditionellen geschlechtsspezifischen Sozialisation von Mädchen und Jungen Teilhabe am Arbeitsmarkt Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Mädchen sowie Männern und Jungen am Arbeitsmarkt: o Förderung der geschlechtergerechten Bildung und Berufsorientierung o Quote für mehr Frauen in Führungspositionen o Lohngerechtigkeit Teilhabe in Politik und Gesellschaft Schaffung von Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Politik und Gesellschaft sowie die Sicherung bisher erreichter gleichstellungspolitischer Erfolge Gewalt und Diskriminierung Es können Maßnahmen gefördert werden, die o sich den Themen „Gewalt an Frauen und Mädchen“, „Gewalt gegen Männer und Jungen“ und insbesondere „Gewalt an behinderten Frauen und Mädchen“ widmen, o der Sensibilisierung der Stadtgesellschaft zum Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern“ dienen und einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit leisten, o der Entwicklung einer unabhängigen physischen und psychischen Selbstbestimmung von Frauen und Männern dienen, o Hilfen für von aufgrund des Geschlechts benachteiligten Personengruppen in besonderen Situationen (zum Beispiel Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Fluchthintergrund, Menschen ohne Obdach, Sexarbeiter*innen, Senior*innen) und von intersektionaler Diskriminierung Betroffener darstellen. Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern Seite 4 von 8 3.3 Welche Formate können gefördert werden? Bei Projekten können Formate, wie zum Beispiel Workshops, Fachtagungen, Podiumsdiskussionen, Vernetzungsveranstaltungen, Kampagnen, Wettbewerbe, Schulungen (zum Beispiel für Fachkräfte oder für Multiplikator*innen), die Entwicklung und Erstellung von Materialien sowie andere Formate und innovative Methoden für bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern, gefördert werden. 4 Wer kann eine Förderung erhalten? Antragsberechtigt sind Institutionen, Organisationen, Vereine, Projekte sowie Initiativen, sofern sie juristische Personen sind und die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel haben, in Köln ihren Sitz haben oder hier wirken und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Auch in Köln wirkende Einzelpersonen sind antragsberechtigt. Politische Vereinigungen können nur in Kooperation mit freien Trägern einen Förderantrag stellen. Die Förderungsberechtigten bieten Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel. 5 Für welche Dauer und in welcher Höhe erfolgt die Förderung? Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern informiert über den Internetauftritt der Stadt Köln über das Förderprogramm. Dort werden das jährliche Gesamtbudget und die entsprechenden Antrags- und Förderphasen rechtzeitig bekannt gegeben. Der Förderzeitraum wird auf höchstens 24 Monate festgelegt. Die Höhe der Förderung kann maximal 20 Prozent der gesamten zur Verfügung stehenden Fördermittel betragen. Eine Förderung unter 500 Euro erfolgt nicht. Der maximale Förderbetrag pro Projekt bzw. Jahr wird im Internet bekannt gegeben. 6 Wie ist das Förderverfahren? 6.1 Allgemeine Förderbedingungen Unter Beachtung des Besserstellungsverbots sind die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehenden notwendigen Personal- und Sachausgaben (u. a. Material-, Honorarkosten) förderfähig. Ausgezahlte, aber nicht für das Projekt genutzte Mittel, sind zurückzuerstatten. Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Fördermittelempfangenden entstanden sind, sind nicht förderfähig. Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern Seite 5 von 8 Die Förderung nach dieser Förderrichtlinie ist subsidiär zu anderen Förderungen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein angemessener Eigenanteil, in der Regel mindestens 10 Prozent, durch den Antragstellenden geleistet wird. Der Eigenanteil kann durch Drittmittel, Eigenmittel und ehrenamtliche Tätigkeit (Berücksichtigung von grundsätzlich 10 Euro/Stunde und gegebenenfalls bis höchstens 20 Euro/Stunde je nach erforderlicher, besonderer Qualifikation) geleistet werden. Der Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit muss nachgewiesen werden. Im Verwendungsnachweis (siehe Punkt 6.4) müssen Name der*des Ehrenamtler*in, Datum, Dauer und Art der Leistung festgehalten werden. Bei Geltendmachung von mehr als 10 Euro pro geleisteter Stunde aufgrund besonderer Qualifikation, ist die Qualifikation der*des Ehrenamtler*in mit anzugeben. Der Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit, darf maximal 20 Prozent des gesamten Eigenanteils (mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten) nicht überschreiten. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. Eine Doppelfinanzierung durch diese Förderrichtlinie und andere Förderprogramme, insbesondere der Stadt Köln, ist nicht zulässig. Bei einem Verstoß wird die Förderung zurückgefordert. Eine Förderung durch komplementäre Drittmittel (das heißt Mittel von Stiftungen oder Privatpersonen) ist möglich. Eine Doppelförderung für denselben Honorar- und/oder Sachmittelaufwand ist ausgeschlossen. 6.2 Was muss der Antrag enthalten? Der Antrag auf die Förderung ist bei der Stadt Köln, Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern, zu stellen. Der Antrag muss die Bezeichnung und Organisationsform der Antragstellenden und Angaben über die Höhe der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben (Finanzierungsplan) inklusive bereits beantragter oder bewilligter Fördermittel der Stadt Köln oder von Dritten sowie über Zweck, Nachhaltigkeit, Zielgruppe der Veranstaltung, Titel, Ort und Zeitrahmen des Projektes enthalten. Neue Anträge im gleichen Kontext können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für die vorangegangene Maßnahme vorgelegt und geprüft worden ist. Handelt es sich bei den Antragsteller*innen um Gruppen, Vereine oder sonstige Zusammenschlüsse, ist aus dem Kreis der Zuwendungsempfänger*innen eine Person zu benennen, die die Verantwortung und Haftung für die zweckgerechte Verwendung der Fördermittel gegenüber der Stadt Köln übernimmt. Die Antragstellenden erklären, dass sie mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben und ob sie zum Vorsteuerabzug nach §15 Umsatzsteuergesetzt berechtigt sind. Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern Seite 6 von 8 Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderausschluss. In Ausnahmefällen kann die Stadt Köln dem Beginn der Maßnahme vor Erteilung des Bewilligungsbescheides zustimmen. Hierzu ist schriftlich eine Erlaubnis einzuholen. Aus dieser Erlaubnis ist jedoch kein Anspruch auf Bewilligung eines Zuschusses abzuleiten. Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt. Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, insbesondere Änderungen der Finanzierung, Änderung der Organisationsform der Antragstellenden, Änderung der Maßnahme oder des Zeitrahmens der Maßnahme und Änderung des Förderungszwecks, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. 6.3 Wie erfolgt die Bewilligung? Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln prüft den Antrag inhaltlich, bewertet diesen aus fachlicher Sicht und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, prüffähigen Antragstellungen erarbeitet die Fachverwaltung eine Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms. Diese wird dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vor Förderzusage und Mittelausschüttung zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt. Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid. Die Fördermittel werden unter Berücksichtigung eines Eigenanteils von 10 Prozent vor der Durchführung der Maßnahme ausgezahlt. Dies geschieht, sobald der Bescheid Rechtskraft erlangt hat. Der Bewilligungsbescheid kann Bedingungen, Auflagen oder Auflagenvorbehalte enthalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in einem Betrag. Beauftragte des Amtes für die Gleichstellung von Frauen und Männern sind berechtigt, jederzeit an geförderten Projekten teilzunehmen. 6.4 Welche Fristen müssen eingehalten werden? Die jährlichen Fristen zur Antragstellung sind abhängig von den Sitzungen des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Fristen werden auf der Website der Stadt Köln bekannt gegeben. 6.5 Wie muss die Verwendung nachgewiesen werden? Fördermittelempfangende sind gemäß Ihres Bewilligungsbescheids zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel verpflichtet. Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern Seite 7 von 8 Nach Abschluss der Maßnahme legen die Zuwendungsempfänger*innen innerhalb von drei Monaten einen Verwendungsnachweis vor, in dem die ordnungsgemäße, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel nachgewiesen wird. Außerdem müssen Fördermittelempfangende mit dem Verwendungsnachweis auch einen Sachbericht über die Maßnahmen einreichen (sogenannter Abschlussbericht). Dieser muss das Ziel der Maßnahme aufführen und darstellen, ob und wie dieses ggf. erreicht wurde. Der Sachbericht soll gegebenenfalls auch darlegen, was erreicht wurde und wie dies in Zukunft ggf. verbessert werden könnte. Der Verwendungsnachweis und der Sachbericht werden dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Kenntnis vorgelegt. Es ist eine sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die Belege müssen für zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Verwaltung prüft die entsprechenden Originalbelege (Quittungen) stichprobenhaft. Die Nachweise müssen Auskunft über die Einhaltung des Finanzierungsplans geben und sind Grundlage für eine mögliche Rückforderung von Mitteln. Werden Berichte oder Nachweise nach Mahnung nicht vollständig oder fristgerecht eingereicht, wird die Förderung zurückgefordert. Nicht bzw. nicht ordnungsgemäß verwendete Förderbeträge sind zurück zu erstatten. Die Förderung wird zurückgefordert, wenn die Fördermittelempfangenden falsche Angaben gemacht und die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllt haben. 7 Hinweis auf Förderung und Öffentlichkeitsarbeit Von der Stadt Köln geförderte Maßnahmen müssen auf Plakaten, Flyern, Postern, Social Media und Internet-Formaten und Vergleichbarem einen deutlich sichtbaren Hinweis auf die Förderung durch die Stadt Köln enthalten. Hierzu ist das Logo der Stadt Köln zu verwenden, das bei Bewilligung zur Verfügung gestellt wird. Ebenfalls ist bei Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Projekte durch die Stadt Köln gefördert werden. Von der Stadt Köln nach dieser Richtlinie geförderte Maßnahmen dürfen auf den Seiten der Stadt Köln beworben sowie ein Kurzbericht über das Projekt veröffentlicht werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 8 Kontakt Interessierte können sich für weitere Informationen und die Zusendung der für einen Förderantrag notwendigen Unterlagen an das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern wenden: Stadt Köln Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln E-Mail: gleichstellungsamt@stadt-köln.de Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern Seite 8 von 8 Tel.: 0221-221-26348
Anlage 1 - Gesamtübersicht
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Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2023 1 Zur Förderung vorgeschlagene Projekte Antragsteller*in Projekttitel Methode/Format beantragt zu bewilligen 1 Detox Identity Kölner Männer im Feminismus? Wir gehen r(h)ein Workshop-Reihe entwickeln und umsetzen 14.850,00 € 10.000,00 € 2 musicNRWwomen Ask me anything – Music Business Matchmaking neu gedacht Veranstaltungsreihe inkl.: professionellem Networking und Empowerment, Impulsvorträgen zu Businessthemen von Branchenexpert*innen, Musikbusiness-Matchmaking, Showcase-Konzerte 14.849,35 € 14.849,35 € 3 FEE – Fördern & Erfolge Ernten e. V. Jubiläumsbroschüre - Gastarbeiterinnen schreiben Geschichte für Köln und das Rheinland Broschüre mit 72 Seiten in DIN 5 Format als gedruckte Exemplare sowie als Onlineversion 9.000,00 € 9.000,00 € 4 HennaMond Selbstbewusst selbstbestimmt“ – Workshops für Schüler_innen Workshops, Vernetzungstreffen, Kooperationsgespräche“ 13.500,00 € 10.000,00 € 5 FrauenLeben Nur Ja heißt Ja - Wanderausstellung Schulungen, Workshops, Wanderausstellung (Rollups, Postkarten, Flyer) 10.000,00 € 10.000,00 € 6 TH Köln Empower XR: Ein praxisorientiertes Forschungsprojekt zur Förderung junger Frauen* in Augmented und Virtual Reality (XR) Forschungsprojekt; Print/Social Media-Veröffentlichung; Workshop-Reihe; Entwicklung von Gleichstellungsmaßnahmen 12.477,00 € 12.477,00 € Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2023 2 Antragsteller*in Projekttitel Methode/Format beantragt zu bewilligen 7 LizzyNet gGmbH Von der Rolle – Kunstwettbewerb zum Thema Geschlechterrollen und deren Überwindung durch starke Bildsprache Künstlerischer Wettbewerb zeitgemäße Darstellungen v. Geschlechter-Rollen 14.563,63 € 10.000,00 € 8 agisra Let's go - Gleichberechtigt Zukunft gestalten Workshops und Informationsveranstaltungen 14.788,00 € 8.000,00 € 9 SpoHo-AStA Schulung des AStA Awarenessteams an der DSHS Köln Awarenessschulung durch einen externen, qualifizierten Anbieter 1.620,00 € 1.620,00 € 10 Notruf für vergewaltigte Frauen Inklusive Gruppenangebote für gewaltbetroffene Frauen* Gruppenangebote Stabilisierung, Stärkung und Aufarbeitung von Traumata. 6.000,00 € 3.600,00 € 11 Handwerkerinnenhaus Offene Frauenwerkstatt Neue Angebote angegliedert am Frauenkursprogramm 15.000,00 € 10.453,65 € Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2023 3 Projekte, die keine Bewilligung erhalten Antragsteller*in Projekttitel Methode/Format beantragt zu bewilligen Anna Behrla - Pictorion Pictures GmbH We are Femily - Muttertät im Blickpunkt (Workshop-Reihe für Kölner Mütter) Sichtbarkeit von Müttern, Workshopreihe 15.000,00 € 0,00 € Cyclist Cycling Collective e.V. FLINTA* Racing Education RuK 2024 Vorbereitung von FLINTA* auf das Straßenradrennen "Rund um Köln" (RuK) 2024 11.905,33 € 0,00 € Donum vitae Fachtag „Es geht uns alle an!“ – Wissen und Handlungskompetenzen gegen Diskriminierung, Sexismus und Gewalt – Sensibilisierung für den Kontext „Intersektionalität“ Barrierefreier Fachtag mit Vorträgen und Workshops, um verschiedene Lernzugänge anzubieten 15.000,00 € 0,00 € Einzelperson Kassandra´s Club - Empowerment für Kölner Künstlerinnen in der sogenannten “dritten” Lebensphase Atelierbesuche, Salongespräche, Ausstellung mit Vorträgen und Diskussionen 13.534,84 € 0,00 € Einzelperson Willkommen in meinem Satz Workshops, Online- Supervisionen, Lehrmaterialien 8.406,53 € 0,00 € Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2023 4 Antragsteller*in Projekttitel Methode/Format beantragt zu bewilligen Familienwelt Frauen fit für den Arbeitsmarkt Infoveranstaltungen, Schulungen für Multiplikator*innen zum Projekt-Thema, Workshops, Vortragsreihen etc. 14.077,00 € 0,00 € FEE – Fördern & Erfolge Ernten e. V. SelbstbeSTIMMt – Empowerment für Deine Stimme Workshops zu gesellschaftlicher Teilhabe 9.685,00€ 0,00 € Frau Schmitzz – WenDo WenDo für Frauen und Mädchen mit und ohne Behinderung WenDo-Kurse 15.000,00 € 0,00 € Insert Female Artist Literarisches Forum für feministische Stimmen -- Literaturpolitische Praxis demokratisieren Öffentliche Veranstaltung, Weltcaféformat, Streaming, digitale Publikation 15.000,00 € 0,00 € Kolpingjugend Projekt Blumenberg - Orange statt brauner Hetze Workshops, Gespräche, Treffen für Mädchengruppe in der Einrichtung 10.000,00 € 0,00 € medica mondiale Methoden und Modelle für eine diskriminierungssensible Arbeitsstruktur Diskriminierung innerhalb der Organisation und Programmarbeit 15.000,00 € 0,00 € Migration und Arbeitswelt e.V. Job Powert Portal – Unterstützungsangebote für Migrantinnen 1. Fachtagung/Vernetzungstreffen und 2. Digitale Plattform 14.814,00 € 0,00 € seiSTARK STARK.machen! Förderung geschlechtergerechter Berufsorientierung, Mentoring, Workshops 15.000,00 € 0,00 € Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2023 5 Antragsteller*in Projekttitel Methode/Format beantragt zu bewilligen TH Köln Zuhören! – Gewalt an Frauen mit Behinderung Forschungsprojekt; Vortragsreihe, praxisorientierte Umsetzung mit Veröffentlichung (Ausstellung, Print-Publikation) 9.592,00 € 0,00 € TraumaHilfe Köln (H)Auszeit: Psychologische Unterstützung für Frauen in ihrem eigenen Zuhause Niederschwellige Online- und aufsuchende Beratung zur psychischen Stabilisierung 12.433,50 € 0,00 € ZONTA KÖLNERINNEN FÜR AFGHANINNEN Moderierte Abendveranstaltung, Frauen in Afghanistan und Vergabe Stipendien 2.694,00 € 0,00 € zur Verfügung stehende Mittel für 2023 100.000 € Gesamtsumme zu bewilligen 100.000 € Restbetrag 0,00 €
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 3464/2023 Freigabedatum 17.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2023 hier: Freigabe und Vergabe der Mittel Beschlussorgan Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt die Freigabe und Vergabe von Mitteln aus dem Förderprogramm „Gleichstellung von Frauen und Männern“ zur Förderung von Projekten für die Antragsphase 2023 gemäß Anlage 1. Die zu verteilende Gesamtfördersumme für die Antragsphase 2023 beträgt 100.000 Euro. Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstel- lung von Frauen und Männern in der Produktgruppe 0111 - Sonstige Innere Verwaltung, in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung. Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Grundlage für die Freigabe und Verteilung der Fördermittel (Anlage 1) ist die in der Sitzung am 11. Mai 2023 beschlossene Fortführung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern“ (Vorlage 1308/2023; Anlage 2). Der Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt gemäß § 14 Abs. 2 Punkt 4 der Zuständigkeitsordnung in Verbindung mit der Richtlinie zur Förderung von Projek- ten zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Mai 2023 (Anlage 3) über die Vergabe von Fördermitteln. Gemäß dieser Richtlinie prüft das Amt für Gleichstellung von Frauen und Män- nern die eingegangenen Anträge inhaltlich und bewertet sie aus fachlicher Sicht und unter Be- achtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Ergebnis hat die Fachverwaltung auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen und prüf- fähigen Förderanträge eine Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms erarbeitet und legt diese dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vor Förderzusage zur Entscheidung und Mittelfreigabe vor. Anschließend erfolgt die Mittelauszahlung. 3 Bei der Bewertung der einzelnen Projekte wurden u. a. die Kriterien „Qualität des Projektan- trags“, „Innovation und Nachhaltigkeit“ sowie der Bezug zu den Zielen der Richtlinie (hier im Besonderen die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema Gleichstellung sowie der Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern und Mädchen und Jun- gen) zugrunde gelegt. Alle eingegangenen Anträge bezogen sich auf mindestens eines der in der Richtlinie beschrie- benen vier Handlungsfelder: „Rollentradierung“, „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, „Teilhabe in Poli- tik und Gesellschaft“ oder „Gewalt und Diskriminierung“. Die einzelnen Projekte, die zu bewilligen sind, sind mit ihren jeweiligen Zielsetzungen in Form von Steckbriefen dargestellt (Anlage 4). Übersicht Förderbudget Für die Förderphase 2023 wurden insgesamt 27 Anträge gestellt: Nach Bewertung des Fachamtes werden elf Projekte zur Förderung vorgeschlagen. 16 Projekte können keine Förderung erhalten. Gesamtsumme Förderbudget für 2023: 100.000,00 Euro Gesamtsumme beantragte Mittel für 2023: 323.940,98 Euro Zu bewilligen sind elf Anträge mit einer Gesamtsumme i.H.v. 100.000,00 Euro. Finanzierung Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 100.000 € im Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Produkt- gruppe 0111 - Sonstige Innere Verwaltung, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für die Umsetzung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern“ zur Verfü- gung. Anlagen 1. Gesamtübersicht eingegangene Anträge 2023 2. Vorlage Fortführung des Förderprogramms Gleichstellung (1308/2023) 3. Richtlinie Förderprogramm Gleichstellung 4. Steckbriefe der zur Förderung vorgeschlagenen Anträge
Anlage 4 - Steckbriefe
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Anlage 4 Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung vorgeschlagen werden 1 Projekt 1 Kölner Männer im Feminismus? Wir gehen r(h)ein Workshopreihe zu kritischer Männlichkeit Antragsteller*in Detox Identity Kurzbeschreibung 5-teilige Workshop-Reihe zu Kritischer Männlichkeit Auseinandersetzung mit Privilegien und Verantwortung von Männern in der Gleichstellungsarbeit Reflexion, Diskussion und Dekonstruktion von (toxisch) männlichen Geschlechterrollen konkrete Methoden für solidarischen Umgang mit sexisti- schen oder queerfeindlichen Diskriminierungen Körperarbeit und tanzpädagogische Ansätze als zusätzli- che methodische Reflexionsebene Vernetzung und Aktivierung von Akteur*innen für nach- haltige Gleichstellungsarbeit Zielgruppe Die Workshops sind für alle Geschlechter ab 18 Jahren ge- öffnet. Männer und Personen, die männlich sozialisiert wur- den, sollen besonders angesprochen werden. Projektziele Das Ziel des Projekts ist es, eine Workshopreihe zu entwi- ckeln und umzusetzen, ● die die traditionelle geschlechtsspezifische Sozialisation von Jungen* kritisch hinterfragt und Alternativen aufzeigt ● die explizit Männer über Geschlechterverhältnisse aufklärt und ihre Urteilsfähigkeit zu Fragen der Geschlechter-ge- rechtigkeit fördert. ● die die Perspektiven von Personen stärken, die von sexis- tischer, queerfeindlicher und/oder intersektionaler Gewalt betroffen sind ● die die Möglichkeiten einer gleichberechtigten gesell- schaftlichen Teilhabe aller Geschlechter aufzeigt und be- kräftigt ● die Netzwerke entstehen lässt, die über die Dauer des Workshops hinaus bestehen bleiben Kooperationen ggfs. Stadt Köln: Kooperation bezüglich Räumlichkeiten, Grafikdesigner*in: Öffentlichkeitsarbeit Projektzeitraum 15.01.2024 - 31.03.2025 Fördersumme 10.000 € (beantragt 14.850,00 €) Gesamtkosten bei Antragstellung 16.500 € Anlage 4 Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung vorgeschlagen werden 2 Projekt 2 Ask me anything – Music Business Matchmaking neu ge- dacht Antragsteller*in musicNRWwomen* e.V. Kurzbeschreibung Veranstaltungsreihe für Frauen* aus der Musikbranche und solche, die in dieser Fuß fassen wollen inkl.: - vorbereitende Awareness-Schulung - professionelles Networking und Empowerment - Impulsvorträge von Branchenexpertinnen zu Business- themen - Vernetzung und gezieltes Musikbusiness-Matchmaking – losgelöst von Geschlechterhierachien. - Showcases: Herstellung von Sichtbarkeit durch gezielte Auftrittsmöglichkeiten Zielgruppe Alle weiblich gelesenen Personen in der Musikbranche, die von den vorherrschenden patriarchalen Strukturen benach- teiligt sind, unabhängig des Alters, der Herkunft, des Glau- bens, der sexuellen Orientierung, der Hautfarbe, der ge- schlechtlichen Identität, der körperlichen und geistigen Fä- higkeiten. Publikum bei anschließenden Showcases: All gender wel- come!. Projektziele - Sichtbarkeit von unterrepräsentierten/marginalisierten Gruppen erhöhen & Verbesserung der Karrierechancen die- ser - Sensibilisierung für das Thema Gleichstellung sowie Ab- bau von Barrieren Kooperationen - Ladies & Ladys Label - Safe the Dance - Klubbkomm Köln - PopBoard NRW - Hanna Fearns, Strategieberaterin und Coach - popNRW Projektzeitraum 01.01.2024 - 15.06.2025 Fördersumme 14.849,35 € (beantragt 14.849,35 €) Gesamtkosten bei Antragstellung 16.499,35 € Anlage 4 Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung vorgeschlagen werden 3 Projekt 3 Jubiläumsbroschüre - Gastarbeiterinnen schreiben Ge- schichte für Köln und das Rheinland Antragsteller*in FEE-Fördern & Erfolge Ernten e. V. Kurzbeschreibung Die sogen. Gastarbeiterinnen werden mit der Broschüre, fernab von Klischees und von dem Bild der "armen, hilflosen Migrantin, in einer anderen starken, selbstbestimmten Rolle gezeigt. Daher werden für die Interviews Frauen aus den klassischen Anwerbeländern gesucht, die beruflich und/oder gesellschaftlich/politisch eine herausragende Stellung in Köln/Rheinland einnehmen (Stichwort: Vorbild). Ebenso werden Portraits von Vordenkerinnen aus den je- weiligen Herkunftsländern als Teil der Broschüre ausge- wählt. Zielgruppe Alle Bürgerinnen und Bürger der Kölner Stadtgesellschaft mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, Politik, Verwaltung, Medienschaffende, Frauenorganisationen, Schulen und Bil- dungseinrichtungen. Projektziele 1. Gastarbeiterinnen sind emanzipiert und stark 2. migrantische Milieus sind auch divers und heterogen 3. Vordenkerinnen werden geehrt und gewürdigt 4. Nachwuchs braucht Vorbilderinnen mit Namen und Bil- dern Kooperationen -/- Projektzeitraum ab Dezember 2023 bzw. Januar 2024 bis ca. Juli 2024 Fördersumme 9.000 € (beantragt 9.000 €) Gesamtkosten bei Antragstellung 11.000,00 € Anlage 4 Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung vorgeschlagen werden 4 Projekt 4 „Selbstbewusst selbstbestimmt“ – Workshops für Schü- ler_innen Antragsteller*in HennaMond e.V. Kurzbeschreibung Konzipierung und Umsetzung geschlechtersensibler Workshops zu den kombinierten Themen Zwangsheirat, Selbstbestimmung und geschlechtliche Rollenbilder für Schüler_innen Einführung ins Hilfesystem des Kinderschutzes/Gewalt- schutzes als Hilfe zur Selbsthilfe verschiedene Schulformen innerhalb des Kölner Stadtge- bietes Workshop-Länge ca. 2-3 Zeitstunden, Umsetzung von ca. 5-10 Workshops innerhalb der Projektlaufzeit Abdeckung verschiedener Altersstufen; von Klassenstufe 8 bis Klassenstufe 13 Kooperation mit Schulen, um passgenauen Bedarf für In- halte der Workshops zu ermitteln Workshops sind für die Schulen kostenlos, um möglichst viele Schüler_innen erreichen zu können Zielgruppe Die Zielgruppe der Workshops sind in erster Linie Schü- ler_innen in den Klassenstufen 8 - 13 verschiedener Schul- formen. Gleichzeitig werden jedoch auch Lehrer_innen so- wie Schul-Sozialarbeiter_innen als Zielgruppe gefasst, da diese im Rahmen der Kooperationsgespräche und teilweise bei der Umsetzung der Workshops auch hinsichtlich der the- matischen Inhalte sensibilisiert werden Durch die Heterogenität der Zielgruppe hat das Projekt ei- nen sehr großen Wirkungsrahmen. Projektziele Das Projekt zielt darauf ab, Schüler_innen im Kontext von Gewalt an Frauen und Mädchen sowie an Jungen und Män- nern, Selbstbestimmung und dem Erkennen und Reflektie- ren von tradierten geschlechtlichen Rollenbildern zu schu- len. Die Sensibilisierung der Zielgruppe hat zum Ziel, ge- schlechterbezogene Gewalt zu verringern. Gleichermaßen sollen junge Menschen nachhaltig gestärkt werden, um eigene Grenzen und Bedürfnisse erkennen und kommunizieren zu können. Übergreifendes Ziel ist der Ab- bau von geschlechtlichen Benachteiligungen und die Förde- rung der Selbstbestimmung von Schüler_innen. Das Projekt verfolgt dabei einen intersektionalen Ansatz, welcher auch weitere gesellschaftliche Diskriminierungskategorien mit- denkt und den Geschlechtsbegriff im Zusammenspiel mit weiteren Intersektionen, wie beispielsweise Behinderung, Alter, Rassifizierung etc. begreift. Anlage 4 Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung vorgeschlagen werden 5 Kooperationen „Selbstbewusst selbstbestimmt“ soll in Kooperation mit ver- schiedenen Schulen durchgeführt werden. In der Vergan- genheit wurde in Gesprächen mit unterschiedlichen Schu- len, Lehrpersonen und Sozialarbeiter_innen deutlich, dass ein erhöhter Bedarf an Aufklärung und Sensibilisierung hin- sichtlich der Projektthemen besteht, die Schulen jedoch in der Regel nicht ausreichend Geldmittel und fachliche Exper- tise zur Verfügung haben, um diesen Bedarf umzusetzen. Um dies zu verändern bedarf es (für die Schulen) kosten- freier Workshops durch geschulte Fachpersonen, welche durch das vorliegende Projekt umgesetzt werden würden. Einige Schulen, wie beispielsweise die katholische Haupt- schule am Rhein, zeigten starkes Interesse an derartigen Workshops und würden diese gerne ihren Schüler_innen anbieten. Die Schule ist darüber informiert, dass sie hier als Kooperationspartner_innen genannt wird und unterstützt dies. Projektzeitraum 01.01.2024 - 15.06.2025 Fördersumme 10.000,00 € (beantragt 13.500,00 €) Gesamtkosten bei Antragstellung 15.000,00 € Anlage 4 Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung vorgeschlagen werden 6 Projekt 5 „Nur Ja heißt Ja“ – Consent Kampagne Wanderausstellung u. Mehrsprachigkeit der Materialien Antragsteller*in Frauenberatungsstelle FrauenLeben e.V. Kurzbeschreibung Entwicklung einer Wanderausstellung (mehrsprachig) zum Thema Consent „Nur Ja heißt Ja“ mit den bekannten Moti- ven, die in ganz Köln kostenfrei genutzt werden kann. Um- setzung der Mehrsprachigkeit (z. B. englisch, französisch, türkisch, arabisch, russisch) für die Materialien (Postkarten, Plakate, Flyer), Schulungen und Workshops zu Consent und sexualisierter Gewalt. Zielgruppe Menschen an den unterschiedlichsten Orten (Bürgerzen- tren, Interkulturelle Zentren, Krankenhäuser, Apotheken etc.); Menschen mit und ohne Migrationshintergrund; gewaltbetroffene Frauen Projektziele übergeordnet: Gewaltprävention sexualisierter Gewalt unterschiedlichste Menschen an unterschiedlichen Orten erreichen, sensibilisieren und zur Auseinandersetzung mit dem Thema ermutigen, enttabuisieren Kooperationen Bürgerzentren, Interkulturelle Zentren, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Sozialraumkoordinator*innen etc. Projektzeitraum Januar 2024 bis Dezember 2025 Fördersumme 10.000,00 € (beantragt 10.000,00 €) Gesamtkosten bei Antragstellung 11.000,00 € Anlage 4 Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung vorgeschlagen werden 7 Projekt 6 Empower XR Ein praxisorientiertes Forschungsprojekt zur Förderung junger Frauen* in Augmented und Virtual Reality (XR) Antragsteller*in Technische Hochschule Köln, KISD Kurzbeschreibung Ausgangslage: Wie die gesamte MINT-Branche weist die XR-Branche eine niedrige Frauenquote vor; in der formal mittleren oder niedrigeren Bildungsschicht ist diese Kluft besonders groß Fragestellung: Wir können junge Frauen* aus einer niedrigeren Bildungsschicht spielerisch für XR-Berufe begeistert werden? Vorhaben: partizipativ mit der Zielgruppe; Expertinnen und KISD-Studierenden Maßnahmen zur Förderung ge- schlechtergerechter Bildung und Berufsorientierung in XR prototypisch entwickeln, evaluieren und verstetigen mit anschließender Dokumentation der Forschungser- kenntnisse Zielgruppe Mädchen* und junge Frauen* aus formal mittleren und nied- rigen Bildungsschichten, die bisher nur einen begrenzt-akti- ven Umgang mit der digitalen Welt haben. Projektziele Praxisorientiertes Forschungsprojekt mit Veröffentlichung in Form einer Print-Dokumentation und eines Social-Me- dia-Channels 3-teilige Workshopreihe inkl. Gastvorträgen, in der mittels Service-Design Methoden mit der Zielgruppe, Expertin- nen und KISD Studierenden Gleichstellungsmaßnahmen entwickelt werden Kooperationen Rheinflanke Köln, https://www.rheinflanke.de/ Expertinnen der Digitalkunst (Johanna Reich) Interkulturelle Jugendarbeit (Linda Naddaf) XR-Wirtschaft (Susanne Ahmadseresht) XR-Forschung (Sheree Saßmannshausen) und Social Design (Sandra Mawuto) Projektzeitraum Januar 2024 – Juni 2024 Fördersumme 12.477,00 € (beantragt 12.477,00 €) Gesamtkosten bei Antragstellung 15.417,00 € Anlage 4 Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung vorgeschlagen werden 8 Projekt 7 Von der Rolle – Kunstwettbewerb zum Thema Geschlech- terrollen und deren Überwindung durch starke Bildsprache Antragsteller*in LizzyNet GmbH Kurzbeschreibung Künstlerischer Wettbewerb für Jugendliche und junge Er- wachsene, mit dem Ziel neue, zeitgemäßere Darstellungen von aufgebrochenen Geschlechter-Rollen in die mediale Öf- fentlichkeit zu bringen, die bereits längst im Alltag vieler Fa- milien und auch im beruflichen Kontext gelebt werden, je- doch selten Eingang in eine Bildsprache finden. Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre Projektziele Entgegenwirken von Rollentradierung Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern mehr Teilhabe in Politik und Gesellschaft Gewaltprävention Kooperationen -/- Projektzeitraum Januar bis August 2024 Fördersumme 10.000,00 € (beantragt 14.563,63 €) Gesamtkosten bei Antragstellung 16.181,81 € Anlage 4 Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung vorgeschlagen werden 9 Projekt 8 Let´s go! Gleichberechtigt Zukunft gestalten Antragsteller*in agisra e.V. Kurzbeschreibung Infoveranstaltungen und Workshops zur Förderung von Gleichstellung, Gleichberechtigung und Selbstermächtigung. Aufklärung über Rechte, kritische Auseinandersetzung mit tradierten Rollenverteilungen, theoretischer Input und pra- xisnahe Übungen, Austausch und gegenseitiges Empowern, Weitergabe von Erkenntnissen an eigene Kinder Langfristiges Ziel: Selbstermutigung, Erlernen von Eigen- ständigkeit in bisher von Abhängigkeit geprägten Bereichen Zielgruppe Hauptsächlich Klient*innen von agisra. D. h. Migrant*innen und geflüchtete Frauen*, die von frauenspezifischer Gewalt und Diskriminierung betroffen sind. Projektziele Förderung der Eigenständigkeit Aufbrechen von Abhängigkeitsverhältnissen auf ökonomi- scher Arbeits- und Bildungsebene sowie in Familienzu- sammenhängen. Kritische Auseinandersetzung mit zugeschriebenen Rol- lenbildern Kooperationen -/- Projektzeitraum 01.01.2024 - 31.12.2025 Fördersumme 8.000,00 € (beantragt 14.788,00 €) Gesamtkosten bei Antragstellung 20.180,00 € Anlage 4 Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung vorgeschlagen werden 10 Projekt 9 Schulung des AStA-Awarenessteams an der DSHS Köln Antragsteller*in AStA der Deutschen Sporthochschule Köln. Kurzbeschreibung Unterstützung im Aufbau eines Awarenessteams durch Fi- nanzierung einer qualifizierten Schulung. Als Awareness-Team wird im Deutschen ein Team bezeich- net, das auf Veranstaltungen Unterstützung gegen Diskrimi- nierung, übergriffiges Verhalten und sexualisierte Gewalt anbietet. Durch die Schulung soll unser Awarenessteam bestmöglich auf ihre vielseitigen Aufgaben vorbereitet werden. Mit Fokus auf das Einüben der Awareness-Haltung, die praktische Durchführung von Unterstützungsgesprächen, die Selbstfürsorge und dem Selbstschutz. Zielgruppe Studierende der DSHS Köln Projektziele Wir möchten ein ausgebildetes Awarenessteam auf unseren Veranstaltungen stellen, sodass dort ein sicherer, diskrimi- nierungsfreier Raum für Alle geschaffen wird und Grenz- überschreitungen vorgebeugt werden. Wir wollen so präven- tiv sexualisierte Gewalt gegenüber Frauen und diesen einen ,,safe space" auf unseren Veranstaltungen schaffen. Kooperationen -/- Projektzeitraum Januar bis ca. April 2024 Fördersumme 1.620,00 € (beantragt 1.620,00 €) Gesamtkosten bei Antragstellung 1.800,00 € Anlage 4 Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung vorgeschlagen werden 11 Projekt 10 Inklusive Gruppenangebote für gewaltbetroffene Frauen* Antragsteller*in Notruf für vergewaltigte Frauen - Frauen gegen Gewalt e.V. Kurzbeschreibung Im ambulanten Bereich gibt es für gewaltbetroffene Frauen* kaum Gruppenangebote zur Stabilisierung, Stärkung und Aufarbeitung ihrer Traumata. Das Gruppensetting ist insbesondere wertvoll, um die traumabedingte Isolation zu durchbrechen. Im gemeinsa- men kreativen Handeln können die Betroffenen einen indivi- duellen Ausdruck für Gefühle und Verletzungen finden und dadurch Blockaden lösen. Beim Selbstbehauptungskurs geht es u.a. darum, Selbst- wirksamkeit neu zu entdecken Zielgruppe Gewaltbetroffene Frauen* (sexualisierte Gewalt), unabhän- gig von Alter, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit, sexu- eller Orientierung, finanzieller Situation usw. Projektziele Stabilisierung der gewaltbetroffenen Frauen*, Stärkung, Ausbau von Ressourcen, Aufbau von Resilienz, Durchbre- chen der Isolation, (Wieder)Entdecken der eigenen Kraft und Erleben von Selbstwirksamkeit, Austausch und gegen- seitige Stärkung. Kooperationen -/- Projektzeitraum 2024 Fördersumme 3.600 € (beantragt 6.000,00 €) Gesamtkosten bei Antragstellung 8.160,00 € Anlage 4 Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung vorgeschlagen werden 12 Projekt 11 Offene Frauenwerkstatt Antragsteller*in Handwerkerinnenhaus Köln e.V. Kurzbeschreibung Von Frauen für Frauen: Werkstattraum nur für Frauen Erlernen von Handwerkstechniken und alltagspraktischen Fertigkeiten durch Handwerkerinnen niedrigschwelliges Angebot, das kurzfristig und nach Be- darf besucht werden kann Zielgruppe Die offene Frauenwerkstatt richtet sich an alle Frauen ab 18 Jahren aus Köln – an junge Frauen, ältere Frauen, an allein- stehende Frauen, einkommensschwache Frauen, Karriere- frauen, alleinerziehende Frauen, geflüchtete Frauen, Frauen mit Familie. Frauen, die alleine über die Runden kommen müssen und sich eine*n Handwerker*in nicht leisten kön- nen, Frauen, die in ihrer Partnerschaft diese Aufgaben bis jetzt klassisch verteilt haben, Frauen, die nun allein sind. Frauen, die sich interessieren und die sich trauen. Frauen, die etwas verändern müssen oder wollen. Frauen, die Vor- bilder für ihre Töchter sein wollen.. Projektziele Es ist unser Ziel, dass Frauen frei von Geschlechterstereo- typen und tradierten Rollenerwartungen, ihr Potenzial entfal- ten können, (neue) Kompetenzen erwerben und so ihre Be- rufs- und Lebensperspektiven aktiv erweitern. Das ist unser Beitrag für mehr Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben in gesellschaftlicher Teilhabe. Wir wollen mit dem Projekt auf verschiedenen Ebenen wir- ken. Bei den Frauen selbst: Sie lösen sich aktiv von veralteten Rollenmustern, erwerben neue Fähigkeiten und erlangen dadurch mehr Selbstbewusstsein und Selbstbestimmtheit. In ihrem sozialen Umfeld: Als Vorbilder und Multiplikatorin- nen mit der Botschaft, dass Frauen vielfältige Möglichkeiten offenstehen - unabhängig vom Geschlecht. In der Gesellschaft: Durch eine mögliche Förderung der Stadt Köln können wir mehr Öffentlichkeit für ein Bewusst- sein für die Frauenperspektive nutzen. Anlage 4 Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung vorgeschlagen werden 13 Kooperationen Die offene Frauenwerkstatt startet als neues Projekt im Ja- nuar 2024 - Kooperationen sind aktuell nicht vorhanden. Als Team des Handwerkerinnenhauses haben wir durch andere Angebote einen reichen Erfahrungsschatz und ein starkes Netzwerk, damit unsere Arbeit wirkt. Sicherlich werden wir bei Bedarf darauf zurückgreifen, um den Erfolg des Projek- tes zu sichern. Projektzeitraum Januar 2024 bis Dezember 2025 Fördersumme 10.453,65 € (beantragt 15.000 €) Gesamtkosten bei Antragstellung 23.900,00 €
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3464/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.11.2023
- Erstellt
- 27.10.2023 11:54