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3464/2023

Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2023

Beschlussvorlage Ausschuss 17.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 04.12.2023, TOP 3.2

Anlage 2 - Beschlussvorlage Förderprogramm "Gleichstellung" 2023

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Anlage 3 - Richtlinie zum Förderprogramm "Gleichstellung"

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Anlage 1 - Gesamtübersicht

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 - Steckbriefe

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Anlage 2 - Beschlussvorlage Förderprogramm "Gleichstellung" 2023

3416 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 
 1308/2023 
Freigabedatum 
 27.04.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortführung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern„  
Beschlussorgan 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt: 
 
1. die Fortführung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern“.  
 
2. die zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsplan 2023/2024 in den Haushaltsjah-
ren 2023 und 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und 
Männern in der Produktgruppe 0111 – Sonstige Innere Verwaltung veranschlagten Mit-
tel iHv je 100.000 € aus Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen in die 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen umzuschichten. 
 
 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2023 
Finanzausschuss 15.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   
in 2023 100.000 € und 
in 2024 100.000 €  
 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    100.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Förderprogramm dient: 
 
 der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, 
 Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen 
 der Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema Gleichstellung 
sowie 
 dem Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern sowie 
Mädchen und Jungen. 
 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern setzt das in 2022 erstmals 
beschlossene Förderprogramm „Gleichstellung von Frauen und Männern“ (Vorlage 
1796/2022) ab 2023 mit 100.000 € fort.

3 
 
Finanzierung:  
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme Förderprogramm „Gleichstellung von Frauen und Män-
nern“ benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2023 
und in Höhe von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2024 sind im Haushaltsplan 2023/2024 im 
Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern, in der Produktgruppe 
0111 - Sonstige Innere Verwaltung, in der Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendun-
gen veranschlagt. Da die Maßnahme als Förderprogramm mit Zuschussgewährung eingerich-
tet ist, ist für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 eine Umschichtung der Mittel in die Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen erforderlich. 
 
Die in 2025 ff. erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 100.000 € p.a. wird das Dezernat für 
Finanzen und Recht im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen.

Anlage 3 - Richtlinie zum Förderprogramm "Gleichstellung"

16715 Zeichen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
Seite 1 von 8 
 
Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung 
von Frauen und Männern 
Mai 2023 
  
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Präambel ................................ ................................ ................................ ........................ 2 
2 Was ist Ziel und Zweck der Zuwendung? ................................ ................................ ....... 2 
3 Was kann gefördert werden?................................ ................................ .......................... 2 
3.1 Welche Kriterien muss ein Projekt erfüllen, um gefördert werden zu können? ......... 2 
3.2 Welche Projektziele können gefördert werden? ................................ ....................... 3 
3.3 Welche Formate können gefördert werden? ................................ ............................ 4 
4 Wer kann eine Förderung erhalten? ................................ ................................ ............... 4 
5 Für welche Dauer und in welcher Höhe erfolgt die Förderung? ................................ ...... 4 
6 Wie ist das Förderverfahren? ................................ ................................ ......................... 4 
6.1 Allgemeine Förderbedingungen................................ ................................ ............... 4 
6.2 Was muss der Antrag enthalten? ................................ ................................ ............ 5 
6.3 Wie erfolgt die Bewilligung? ................................ ................................ .................... 6 
6.4 Welche Fristen müssen eingehalten werden? ................................ ......................... 6 
6.5 Wie muss die Verwendung nachgewiesen werden? ................................ ................ 6 
7 Hinweis auf Förderung und Öffentlichkeitsarbeit................................ ............................. 7 
8 Kontakt ................................ ................................ ................................ ........................... 7

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
Seite 2 von 8 
 
1 Präambel  
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein grundlegendes Menschenrecht 
und ein unverzichtbares Ziel für eine gerechte und friedliche Gesellschaft. Gezielte 
Maßnahmen und Projekte sind notwendig, um bestehende Ungleichheiten 
abzubauen und Frauen zu stärken.  
Neben der Zielerreichung der Gleichstellung soll die Richtlinie Klarheit und 
Transparenz bei der Vergabe der Mittel an Projekte Dritter schaffen. 
Die finanzielle Förderung nach diesem Programm ist eine freiwillige Leistung der 
Stadt Köln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Eine Bewilligung 
der Fördermittel ersetzt keine Genehmigung oder Erlaubnis gemäß anderer 
Vorschriften oder Gesetze. Die Fördermittelempfangenden sind für die Durchführung 
der geförderten Maßnahmen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht selbst 
verantwortlich. 
 
2 Was ist Ziel und Zweck der Zuwendung? 
Gemäß der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln dient das 
Förderprogramm 
• der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, 
• Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen, 
• der Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema 
Gleichstellung 
sowie 
• dem Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und 
Männern sowie Mädchen und Jungen. 
 
3  Was kann gefördert werden? 
Gefördert werden Projekte Dritter in Köln, die zur Gleichstellung von Frauen und 
Männern beitragen, der Gewaltprävention dienen oder den Abbau von 
Diskriminierung zum Ziel gesetzt haben. 
Eine Zuwendung kann als institutionelle Förderung oder als Projektförderung 
erfolgen. 
 
3.1 Welche Kriterien muss ein Projekt erfüllen, um gefördert werden zu 
können? 
Folgende Bedingungen müssen für eine Förderung zwingend erfüllt sein: 
1. Bezug zu Köln 
2. Bezug zum Themenfeld Gleichstellung von Frauen und Männern 
3. Bezug zu mindestens einem der unter Punkt 2 genannten Ziele

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
Seite 3 von 8 
 
4. Konzept zur Evaluation der Maßnahme, um eine nachhaltige Wirkung zu 
gewährleisten 
5. Bei einer Projektförderung muss der Projektcharakter aus dem Antrag klar 
hervorgehen  
6. Bei der Projektförderung können nur Maßnahmen gefördert werden, die für 
die angedachte Zielgruppe öffentlich zugänglich sind. In begründeten Fällen 
kann hiervon abgewichen werden.  
Geförderte Maßnahmen dürfen keinem kommerziellen Zweck dienen. 
 
3.2 Welche Projektziele können gefördert werden? 
Gefördert werden können Projekte, die sich auf mindestens eines der folgenden 
Handlungsfelder beziehen:  
 Rollentradierung 
Aufbrechen der traditionellen geschlechtsspezifischen Sozialisation von Mädchen 
und Jungen 
 
 Teilhabe am Arbeitsmarkt 
Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Mädchen sowie 
Männern und Jungen am Arbeitsmarkt: 
o Förderung der geschlechtergerechten Bildung und Berufsorientierung  
o Quote für mehr Frauen in Führungspositionen 
o Lohngerechtigkeit 
 
 Teilhabe in Politik und Gesellschaft 
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von 
Frauen und Männern in Politik und Gesellschaft sowie die Sicherung bisher 
erreichter gleichstellungspolitischer Erfolge 
 
 Gewalt und Diskriminierung 
Es können Maßnahmen gefördert werden, die 
 
o sich den Themen „Gewalt an Frauen und Mädchen“, „Gewalt gegen Männer 
und Jungen“ und insbesondere „Gewalt an behinderten Frauen und 
Mädchen“ widmen, 
 
o der Sensibilisierung der Stadtgesellschaft zum Thema „Gleichstellung von 
Frauen und Männern“ dienen und einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit 
leisten, 
 
o der Entwicklung einer unabhängigen physischen und psychischen 
Selbstbestimmung von Frauen und Männern dienen, 
 
o Hilfen für von aufgrund des Geschlechts benachteiligten Personengruppen in 
besonderen Situationen (zum Beispiel Alleinerziehende, Menschen mit 
Behinderung, Menschen mit Fluchthintergrund, Menschen ohne Obdach, 
Sexarbeiter*innen, Senior*innen) und von intersektionaler Diskriminierung 
Betroffener darstellen.

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
Seite 4 von 8 
 
 
3.3 Welche Formate können gefördert werden? 
Bei Projekten können Formate, wie zum Beispiel Workshops, Fachtagungen, 
Podiumsdiskussionen, Vernetzungsveranstaltungen, Kampagnen, Wettbewerbe, 
Schulungen (zum Beispiel für Fachkräfte oder für Multiplikator*innen), die 
Entwicklung und Erstellung von Materialien sowie andere Formate und innovative 
Methoden für bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit mit dem Ziel 
der Gleichstellung von Frauen und Männern, gefördert werden. 
 
4 Wer kann eine Förderung erhalten? 
Antragsberechtigt sind Institutionen, Organisationen, Vereine, Projekte sowie 
Initiativen, sofern sie juristische Personen sind und die Gleichstellung von Frauen 
und Männern zum Ziel haben, in Köln ihren Sitz haben oder hier wirken und nicht auf 
Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Auch in Köln wirkende Einzelpersonen sind 
antragsberechtigt. 
Politische Vereinigungen können nur in Kooperation mit freien Trägern einen 
Förderantrag stellen. 
Die Förderungsberechtigten bieten Gewähr für eine zweckentsprechende, 
wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel. 
 
5 Für welche Dauer und in welcher Höhe erfolgt die Förderung? 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern informiert über den 
Internetauftritt der Stadt Köln über das Förderprogramm. Dort werden das jährliche 
Gesamtbudget und die entsprechenden Antrags- und Förderphasen rechtzeitig 
bekannt gegeben. Der Förderzeitraum wird auf höchstens 24 Monate festgelegt. 
Die Höhe der Förderung kann maximal 20 Prozent der gesamten zur Verfügung 
stehenden Fördermittel betragen. Eine Förderung unter 500 Euro erfolgt nicht. Der 
maximale Förderbetrag pro Projekt bzw. Jahr wird im Internet bekannt gegeben. 
 
6 Wie ist das Förderverfahren? 
6.1 Allgemeine Förderbedingungen 
Unter Beachtung des Besserstellungsverbots sind die im direkten Zusammenhang 
mit dem Projekt stehenden notwendigen Personal- und Sachausgaben (u. a. 
Material-, Honorarkosten) förderfähig. Ausgezahlte, aber nicht für das Projekt 
genutzte Mittel, sind zurückzuerstatten. 
Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, nicht zahlungswirksame 
Aufwendungen und Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, die durch Versäumnisse 
oder Fehlverhalten der Fördermittelempfangenden entstanden sind, sind nicht 
förderfähig.

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
Seite 5 von 8 
 
Die Förderung nach dieser Förderrichtlinie ist subsidiär zu anderen Förderungen. 
Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein angemessener Eigenanteil, in der Regel 
mindestens 10 Prozent, durch den Antragstellenden geleistet wird. Der Eigenanteil 
kann durch Drittmittel, Eigenmittel und ehrenamtliche Tätigkeit (Berücksichtigung von 
grundsätzlich 10 Euro/Stunde und gegebenenfalls bis höchstens 20 Euro/Stunde je 
nach erforderlicher, besonderer Qualifikation) geleistet werden. 
Der Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit muss nachgewiesen werden. 
Im Verwendungsnachweis (siehe Punkt 6.4) müssen Name der*des Ehrenamtler*in, 
Datum, Dauer und Art der Leistung festgehalten werden. Bei Geltendmachung von 
mehr als 10 Euro pro geleisteter Stunde aufgrund besonderer Qualifikation, ist die 
Qualifikation der*des Ehrenamtler*in mit anzugeben. Der Eigenanteil durch 
ehrenamtliche Arbeit, darf maximal 20 Prozent des gesamten Eigenanteils 
(mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten) nicht überschreiten. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.  
Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln. Eine Förderung erfolgt nur, 
wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. Eine Doppelfinanzierung 
durch diese Förderrichtlinie und andere Förderprogramme, insbesondere der Stadt 
Köln, ist nicht zulässig. Bei einem Verstoß wird die Förderung zurückgefordert. 
Eine Förderung durch komplementäre Drittmittel (das heißt Mittel von Stiftungen oder 
Privatpersonen) ist möglich. Eine Doppelförderung für denselben Honorar- und/oder 
Sachmittelaufwand ist ausgeschlossen. 
 
6.2 Was muss der Antrag enthalten? 
Der Antrag auf die Förderung ist bei der Stadt Köln, Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern, zu stellen. Der Antrag muss die Bezeichnung und 
Organisationsform der Antragstellenden und Angaben über die Höhe der zu 
erwartenden Einnahmen und Ausgaben (Finanzierungsplan) inklusive bereits 
beantragter oder bewilligter Fördermittel der Stadt Köln oder von Dritten sowie über 
Zweck, Nachhaltigkeit, Zielgruppe der Veranstaltung, Titel, Ort und Zeitrahmen des 
Projektes enthalten. 
Neue Anträge im gleichen Kontext können erst dann gestellt werden, wenn der 
Verwendungsnachweis für die vorangegangene Maßnahme vorgelegt und geprüft 
worden ist. 
Handelt es sich bei den Antragsteller*innen um Gruppen, Vereine oder sonstige 
Zusammenschlüsse, ist aus dem Kreis der Zuwendungsempfänger*innen eine 
Person zu benennen, die die Verantwortung und Haftung für die zweckgerechte 
Verwendung der Fördermittel gegenüber der Stadt Köln übernimmt. 
Die Antragstellenden erklären, dass sie mit dem Vorhaben noch nicht begonnen 
haben und ob sie zum Vorsteuerabzug nach §15 Umsatzsteuergesetzt berechtigt 
sind.

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
Seite 6 von 8 
 
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderausschluss. In Ausnahmefällen 
kann die Stadt Köln dem Beginn der Maßnahme vor Erteilung des 
Bewilligungsbescheides zustimmen. Hierzu ist schriftlich eine Erlaubnis einzuholen. 
Aus dieser Erlaubnis ist jedoch kein Anspruch auf Bewilligung eines Zuschusses 
abzuleiten. 
Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt. 
Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, insbesondere 
Änderungen der Finanzierung, Änderung der Organisationsform der 
Antragstellenden, Änderung der Maßnahme oder des Zeitrahmens der Maßnahme 
und Änderung des Förderungszwecks, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. 
 
6.3 Wie erfolgt die Bewilligung? 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln prüft den Antrag 
inhaltlich, bewertet diesen aus fachlicher Sicht und unter Beachtung der zur 
Verfügung stehenden Haushaltsmittel.  
Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, prüffähigen Antragstellungen 
erarbeitet die Fachverwaltung eine Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte 
im Sinne des Förderprogramms. Diese wird dem Ausschuss für die Gleichstellung 
von Frauen und Männern vor Förderzusage und Mittelausschüttung zur 
Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt. 
Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen schriftlichen 
Bescheid. Die Fördermittel werden unter Berücksichtigung eines Eigenanteils von 10 
Prozent vor der Durchführung der Maßnahme ausgezahlt. Dies geschieht, sobald der 
Bescheid Rechtskraft erlangt hat. Der Bewilligungsbescheid kann Bedingungen, 
Auflagen oder Auflagenvorbehalte enthalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in 
einem Betrag.  
Beauftragte des Amtes für die Gleichstellung von Frauen und Männern sind 
berechtigt, jederzeit an geförderten Projekten teilzunehmen. 
 
6.4 Welche Fristen müssen eingehalten werden? 
Die jährlichen Fristen zur Antragstellung sind abhängig von den Sitzungen des 
Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Fristen werden auf 
der Website der Stadt Köln bekannt gegeben. 
 
6.5 Wie muss die Verwendung nachgewiesen werden?  
Fördermittelempfangende sind gemäß Ihres Bewilligungsbescheids zum Nachweis 
einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der 
Fördermittel verpflichtet.

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
Seite 7 von 8 
 
Nach Abschluss der Maßnahme legen die Zuwendungsempfänger*innen innerhalb 
von drei Monaten einen Verwendungsnachweis vor, in dem die ordnungsgemäße, 
sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel nachgewiesen wird. 
Außerdem müssen Fördermittelempfangende mit dem Verwendungsnachweis auch 
einen Sachbericht über die Maßnahmen einreichen (sogenannter Abschlussbericht). 
Dieser muss das Ziel der Maßnahme aufführen und darstellen, ob und wie dieses 
ggf. erreicht wurde. Der Sachbericht soll gegebenenfalls auch darlegen, was erreicht 
wurde und wie dies in Zukunft ggf. verbessert werden könnte.  
Der Verwendungsnachweis und der Sachbericht werden dem Ausschuss für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern zur Kenntnis vorgelegt. 
Es ist eine sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die Belege 
müssen für zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Verwaltung prüft die entsprechenden 
Originalbelege (Quittungen) stichprobenhaft. Die Nachweise müssen Auskunft über 
die Einhaltung des Finanzierungsplans geben und sind Grundlage für eine mögliche 
Rückforderung von Mitteln.  
Werden Berichte oder Nachweise nach Mahnung nicht vollständig oder fristgerecht 
eingereicht, wird die Förderung zurückgefordert. Nicht bzw. nicht ordnungsgemäß 
verwendete Förderbeträge sind zurück zu erstatten. Die Förderung wird 
zurückgefordert, wenn die Fördermittelempfangenden falsche Angaben gemacht und 
die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllt haben. 
 
7  Hinweis auf Förderung und Öffentlichkeitsarbeit  
Von der Stadt Köln geförderte Maßnahmen müssen auf Plakaten, Flyern, Postern, 
Social Media und Internet-Formaten und Vergleichbarem einen deutlich sichtbaren 
Hinweis auf die Förderung durch die Stadt Köln enthalten. Hierzu ist das Logo der 
Stadt Köln zu verwenden, das bei Bewilligung zur Verfügung gestellt wird. Ebenfalls 
ist bei Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass 
die Projekte durch die Stadt Köln gefördert werden. 
Von der Stadt Köln nach dieser Richtlinie geförderte Maßnahmen dürfen auf den 
Seiten der Stadt Köln beworben sowie ein Kurzbericht über das Projekt veröffentlicht 
werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.  
 
8 Kontakt 
Interessierte können sich für weitere Informationen und die Zusendung der für einen 
Förderantrag notwendigen Unterlagen an das Amt für Gleichstellung von Frauen und 
Männern wenden: 
 
Stadt Köln 
Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln  
E-Mail: gleichstellungsamt@stadt-köln.de

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
Seite 8 von 8 
 
Tel.: 0221-221-26348

Anlage 1 - Gesamtübersicht

6010 Zeichen

Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2023 
 
1 
 
 Zur Förderung vorgeschlagene Projekte 
 Antragsteller*in Projekttitel Methode/Format beantragt zu bewilligen 
1 Detox Identity Kölner Männer im 
Feminismus? Wir gehen r(h)ein 
Workshop-Reihe entwickeln und 
umsetzen 
14.850,00 € 10.000,00 € 
2 
musicNRWwomen 
Ask me anything – Music 
Business Matchmaking neu 
gedacht 
Veranstaltungsreihe inkl.: 
professionellem Networking und 
Empowerment, Impulsvorträgen 
zu Businessthemen von 
Branchenexpert*innen, 
Musikbusiness-Matchmaking, 
Showcase-Konzerte 
14.849,35 € 14.849,35 € 
3 
FEE – Fördern & 
Erfolge Ernten e. V. 
Jubiläumsbroschüre - 
Gastarbeiterinnen schreiben 
Geschichte für Köln und das 
Rheinland 
Broschüre mit 72 Seiten in DIN 5 
Format als gedruckte Exemplare 
sowie als Onlineversion 
9.000,00 € 9.000,00 € 
4 HennaMond Selbstbewusst selbstbestimmt“ 
– Workshops für Schüler_innen 
Workshops, Vernetzungstreffen, 
Kooperationsgespräche“ 
13.500,00 €  10.000,00 € 
5 
FrauenLeben Nur Ja heißt Ja - 
Wanderausstellung 
Schulungen, Workshops, 
Wanderausstellung (Rollups, 
Postkarten, Flyer) 
10.000,00 € 10.000,00 € 
6 
TH Köln 
Empower XR: Ein 
praxisorientiertes 
Forschungsprojekt zur 
Förderung junger Frauen* in 
Augmented und Virtual Reality 
(XR) 
Forschungsprojekt; Print/Social 
Media-Veröffentlichung; 
Workshop-Reihe; Entwicklung 
von Gleichstellungsmaßnahmen 
12.477,00 € 12.477,00 €

Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2023 
 
2 
 
 Antragsteller*in Projekttitel Methode/Format beantragt zu bewilligen 
7 
LizzyNet gGmbH 
Von der Rolle – 
Kunstwettbewerb zum Thema 
Geschlechterrollen und deren 
Überwindung durch starke 
Bildsprache 
Künstlerischer Wettbewerb 
zeitgemäße Darstellungen v. 
Geschlechter-Rollen 
14.563,63 €  10.000,00 €  
8 agisra Let's go - Gleichberechtigt 
Zukunft gestalten 
Workshops und 
Informationsveranstaltungen 
14.788,00 €  8.000,00 €   
9 
SpoHo-AStA 
Schulung des AStA 
Awarenessteams an der DSHS 
Köln 
Awarenessschulung durch einen 
externen, qualifizierten Anbieter 
1.620,00 € 1.620,00 €  
10 Notruf für 
vergewaltigte Frauen  
Inklusive Gruppenangebote für 
gewaltbetroffene Frauen* 
Gruppenangebote Stabilisierung, 
Stärkung und Aufarbeitung von 
Traumata. 
6.000,00 € 3.600,00 €  
11 Handwerkerinnenhaus Offene Frauenwerkstatt Neue Angebote angegliedert am 
Frauenkursprogramm  
15.000,00 € 10.453,65 €

Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2023 
 
3 
 
 Projekte, die keine Bewilligung erhalten  
 Antragsteller*in Projekttitel Methode/Format beantragt zu bewilligen 
 Anna Behrla - 
Pictorion Pictures 
GmbH 
We are Femily - Muttertät im 
Blickpunkt (Workshop-Reihe für 
Kölner Mütter) 
Sichtbarkeit von Müttern, 
Workshopreihe 
15.000,00 € 0,00 € 
 Cyclist Cycling 
Collective e.V. 
FLINTA* Racing Education 
RuK 2024 
Vorbereitung von FLINTA* auf 
das Straßenradrennen "Rund um 
Köln" (RuK) 2024 
11.905,33 €  0,00 € 
 Donum vitae Fachtag „Es geht uns alle an!“ 
– Wissen und 
Handlungskompetenzen gegen 
Diskriminierung, Sexismus und 
Gewalt – Sensibilisierung für 
den Kontext „Intersektionalität“ 
Barrierefreier Fachtag mit 
Vorträgen und Workshops, um 
verschiedene Lernzugänge 
anzubieten 
15.000,00 €  0,00 € 
 Einzelperson  Kassandra´s Club - 
Empowerment für Kölner 
Künstlerinnen in der 
sogenannten “dritten” 
Lebensphase 
Atelierbesuche, Salongespräche, 
Ausstellung mit Vorträgen und 
Diskussionen 
13.534,84 €  0,00 € 
 Einzelperson Willkommen in meinem Satz Workshops, Online-
Supervisionen, Lehrmaterialien 
8.406,53 € 0,00 €

Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2023 
 
4 
 
 Antragsteller*in Projekttitel Methode/Format beantragt zu bewilligen 
 
Familienwelt Frauen fit für den Arbeitsmarkt 
Infoveranstaltungen, Schulungen 
für Multiplikator*innen zum 
Projekt-Thema, Workshops, 
Vortragsreihen etc. 
14.077,00 € 0,00 € 
 FEE – Fördern & 
Erfolge Ernten e. V. 
SelbstbeSTIMMt – 
Empowerment für Deine 
Stimme 
Workshops zu gesellschaftlicher 
Teilhabe 
9.685,00€  0,00 €  
 Frau Schmitzz – 
WenDo 
WenDo für Frauen und 
Mädchen mit und ohne 
Behinderung 
WenDo-Kurse 15.000,00 € 0,00 € 
 Insert Female Artist Literarisches Forum für 
feministische Stimmen -- 
Literaturpolitische Praxis 
demokratisieren 
Öffentliche Veranstaltung, 
Weltcaféformat, Streaming, 
digitale Publikation 
15.000,00 €  0,00 € 
 Kolpingjugend Projekt Blumenberg - Orange 
statt brauner Hetze 
Workshops, Gespräche, Treffen 
für Mädchengruppe in der 
Einrichtung 
10.000,00 € 0,00 € 
 
medica mondiale 
Methoden und Modelle für eine 
diskriminierungssensible 
Arbeitsstruktur 
Diskriminierung innerhalb der 
Organisation und Programmarbeit 
15.000,00 € 0,00 € 
 Migration und 
Arbeitswelt e.V. 
Job Powert Portal – 
Unterstützungsangebote für 
Migrantinnen 
1. Fachtagung/Vernetzungstreffen 
und 2. Digitale Plattform 
14.814,00 €  0,00 € 
 seiSTARK STARK.machen! Förderung geschlechtergerechter 
Berufsorientierung, Mentoring, 
Workshops 
15.000,00 € 0,00 €

Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2023 
 
5 
 
 Antragsteller*in Projekttitel Methode/Format beantragt zu bewilligen 
 TH Köln Zuhören! – Gewalt an Frauen 
mit Behinderung 
Forschungsprojekt; Vortragsreihe, 
praxisorientierte Umsetzung mit 
Veröffentlichung (Ausstellung, 
Print-Publikation) 
9.592,00 €  0,00 €  
 
TraumaHilfe Köln 
(H)Auszeit: Psychologische 
Unterstützung für Frauen in 
ihrem eigenen Zuhause 
Niederschwellige Online- und 
aufsuchende Beratung zur 
psychischen Stabilisierung 
12.433,50 € 0,00 €  
 
ZONTA KÖLNERINNEN FÜR 
AFGHANINNEN 
Moderierte Abendveranstaltung, 
Frauen in Afghanistan und 
Vergabe Stipendien 
2.694,00 €  0,00 €  
  
 
 
zur Verfügung stehende Mittel für 
2023 
 100.000 € 
Gesamtsumme zu bewilligen  100.000 € 
Restbetrag  0,00 €

Beschlussvorlage Ausschuss

4919 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 
 3464/2023 
Freigabedatum 
17.11.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2023  
hier: Freigabe und Vergabe der Mittel  
Beschlussorgan 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt die Freigabe und 
Vergabe von Mitteln aus dem Förderprogramm „Gleichstellung von Frauen und Männern“ zur 
Förderung von Projekten für die Antragsphase 2023 gemäß Anlage 1. 
 
Die zu verteilende Gesamtfördersumme für die Antragsphase 2023 beträgt 100.000 Euro. 
 
Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstel-
lung von Frauen und Männern in der Produktgruppe 0111 - Sonstige Innere Verwaltung, in der 
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung. 
 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Grundlage für die Freigabe und Verteilung der Fördermittel (Anlage 1) ist die in der Sitzung 
am 11. Mai 2023 beschlossene Fortführung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen 
und Männern“ (Vorlage 1308/2023; Anlage 2). 
 
Der Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt gemäß § 14 Abs. 2 
Punkt 4 der Zuständigkeitsordnung in Verbindung mit der Richtlinie zur Förderung von Projek-
ten zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Mai 2023 (Anlage 3) über die Vergabe von 
Fördermitteln. Gemäß dieser Richtlinie prüft das Amt für Gleichstellung von Frauen und Män-
nern die eingegangenen Anträge inhaltlich und bewertet sie aus fachlicher Sicht und unter Be-
achtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 
 
Im Ergebnis hat die Fachverwaltung auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen und prüf-
fähigen Förderanträge eine Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des 
Förderprogramms erarbeitet und legt diese dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen 
und Männern vor Förderzusage zur Entscheidung und Mittelfreigabe vor. Anschließend erfolgt 
die Mittelauszahlung.

3 
Bei der Bewertung der einzelnen Projekte wurden u. a. die Kriterien „Qualität des Projektan-
trags“, „Innovation und Nachhaltigkeit“ sowie der Bezug zu den Zielen der Richtlinie (hier im 
Besonderen die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Gewährleistung 
einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema Gleichstellung sowie der Abbau von 
Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern und Mädchen und Jun-
gen) zugrunde gelegt. 
 
Alle eingegangenen Anträge bezogen sich auf mindestens eines der in der Richtlinie beschrie-
benen vier Handlungsfelder: „Rollentradierung“, „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, „Teilhabe in Poli-
tik und Gesellschaft“ oder „Gewalt und Diskriminierung“. 
 
Die einzelnen Projekte, die zu bewilligen sind, sind mit ihren jeweiligen Zielsetzungen in Form 
von Steckbriefen dargestellt (Anlage 4). 
 
 
Übersicht Förderbudget 
Für die Förderphase 2023 wurden insgesamt 27 Anträge gestellt: 
Nach Bewertung des Fachamtes werden elf Projekte zur Förderung vorgeschlagen. 
16 Projekte können keine Förderung erhalten. 
 
Gesamtsumme Förderbudget für 2023:  100.000,00 Euro 
Gesamtsumme beantragte Mittel für 2023: 323.940,98 Euro 
 
Zu bewilligen sind elf Anträge mit einer Gesamtsumme i.H.v. 100.000,00 Euro. 
 
 
 
Finanzierung 
Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 100.000 € 
im Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Produkt-
gruppe 0111 - Sonstige Innere Verwaltung, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen 
für die Umsetzung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern“ zur Verfü-
gung. 
 
 
 
Anlagen 
1. Gesamtübersicht eingegangene Anträge 2023  
2. Vorlage Fortführung des Förderprogramms Gleichstellung (1308/2023)  
3. Richtlinie Förderprogramm Gleichstellung 
4. Steckbriefe der zur Förderung vorgeschlagenen Anträge

Anlage 4 - Steckbriefe

19154 Zeichen

Anlage 4 
Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung 
vorgeschlagen werden 
 
1 
 
Projekt 1 Kölner Männer im Feminismus? Wir gehen r(h)ein 
Workshopreihe zu kritischer Männlichkeit 
Antragsteller*in Detox Identity 
Kurzbeschreibung  5-teilige Workshop-Reihe zu Kritischer Männlichkeit 
 Auseinandersetzung mit Privilegien und Verantwortung 
von Männern in der Gleichstellungsarbeit 
 Reflexion, Diskussion und Dekonstruktion von (toxisch) 
männlichen Geschlechterrollen 
 konkrete Methoden für solidarischen Umgang mit sexisti-
schen oder queerfeindlichen Diskriminierungen  
 Körperarbeit und tanzpädagogische Ansätze als zusätzli-
che methodische Reflexionsebene 
 Vernetzung und Aktivierung von Akteur*innen für nach-
haltige Gleichstellungsarbeit 
Zielgruppe Die Workshops sind für alle Geschlechter ab 18 Jahren ge-
öffnet. Männer und Personen, die männlich sozialisiert wur-
den, sollen besonders angesprochen werden. 
Projektziele Das Ziel des Projekts ist es, eine Workshopreihe zu entwi-
ckeln und umzusetzen, 
● die die traditionelle geschlechtsspezifische Sozialisation 
von Jungen* kritisch hinterfragt und Alternativen aufzeigt 
● die explizit Männer über Geschlechterverhältnisse aufklärt 
und ihre Urteilsfähigkeit zu Fragen der Geschlechter-ge-
rechtigkeit fördert. 
● die die Perspektiven von Personen stärken, die von sexis-
tischer, queerfeindlicher und/oder intersektionaler Gewalt 
betroffen sind 
● die die Möglichkeiten einer gleichberechtigten gesell-
schaftlichen Teilhabe aller Geschlechter aufzeigt und be-
kräftigt 
● die Netzwerke entstehen lässt, die über die Dauer des 
Workshops hinaus bestehen bleiben 
Kooperationen ggfs. Stadt Köln: Kooperation bezüglich Räumlichkeiten, 
Grafikdesigner*in: Öffentlichkeitsarbeit 
Projektzeitraum 15.01.2024 - 31.03.2025 
Fördersumme 10.000 € (beantragt 14.850,00 €) 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
16.500 €

Anlage 4 
Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung 
vorgeschlagen werden 
 
2 
 
Projekt 2 Ask me anything – Music Business Matchmaking neu ge-
dacht 
Antragsteller*in musicNRWwomen* e.V. 
Kurzbeschreibung  Veranstaltungsreihe für Frauen* aus der Musikbranche 
und solche, die in dieser Fuß fassen wollen inkl.: 
 - vorbereitende Awareness-Schulung 
 - professionelles Networking und Empowerment 
 - Impulsvorträge von Branchenexpertinnen zu Business-
themen  
 - Vernetzung und gezieltes Musikbusiness-Matchmaking 
– losgelöst von Geschlechterhierachien. 
 - Showcases: Herstellung von Sichtbarkeit durch gezielte 
Auftrittsmöglichkeiten 
Zielgruppe Alle weiblich gelesenen Personen in der Musikbranche, die 
von den vorherrschenden patriarchalen Strukturen benach-
teiligt sind, unabhängig des Alters, der Herkunft, des Glau-
bens, der sexuellen Orientierung, der Hautfarbe, der ge-
schlechtlichen Identität, der körperlichen und geistigen Fä-
higkeiten. 
Publikum bei anschließenden Showcases: All gender wel-
come!. 
Projektziele - Sichtbarkeit von unterrepräsentierten/marginalisierten 
Gruppen erhöhen & Verbesserung der Karrierechancen die-
ser  
- Sensibilisierung für das Thema Gleichstellung sowie Ab-
bau von Barrieren 
Kooperationen - Ladies & Ladys Label 
- Safe the Dance 
- Klubbkomm Köln 
- PopBoard NRW 
- Hanna Fearns, Strategieberaterin und Coach 
- popNRW 
Projektzeitraum 01.01.2024 - 15.06.2025 
Fördersumme 14.849,35 € (beantragt 14.849,35 €) 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
16.499,35 €

Anlage 4 
Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung 
vorgeschlagen werden 
 
3 
 
Projekt 3 Jubiläumsbroschüre - Gastarbeiterinnen schreiben Ge-
schichte für Köln und das Rheinland 
Antragsteller*in FEE-Fördern & Erfolge Ernten e. V. 
Kurzbeschreibung Die sogen. Gastarbeiterinnen werden mit der Broschüre, 
fernab von Klischees und von dem Bild der "armen, hilflosen 
Migrantin, in einer anderen starken, selbstbestimmten Rolle 
gezeigt. Daher werden für die Interviews Frauen aus den 
klassischen Anwerbeländern gesucht, die beruflich und/oder 
gesellschaftlich/politisch eine herausragende Stellung in 
Köln/Rheinland einnehmen (Stichwort: Vorbild). 
Ebenso werden Portraits von Vordenkerinnen aus den je-
weiligen Herkunftsländern als Teil der Broschüre ausge-
wählt. 
Zielgruppe Alle Bürgerinnen und Bürger der Kölner Stadtgesellschaft 
mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, Politik, Verwaltung, 
Medienschaffende, Frauenorganisationen, Schulen und Bil-
dungseinrichtungen. 
Projektziele 1. Gastarbeiterinnen sind emanzipiert und stark  
2. migrantische Milieus sind auch divers und heterogen  
3. Vordenkerinnen werden geehrt und gewürdigt  
4. Nachwuchs braucht Vorbilderinnen mit Namen und Bil-
dern 
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum ab Dezember 2023 bzw. Januar 2024 bis ca. Juli 2024 
 
Fördersumme 9.000 € (beantragt 9.000 €) 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
11.000,00 €

Anlage 4 
Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung 
vorgeschlagen werden 
 
4 
 
Projekt 4 „Selbstbewusst selbstbestimmt“ – Workshops für Schü-
ler_innen 
Antragsteller*in HennaMond e.V. 
Kurzbeschreibung  Konzipierung und Umsetzung geschlechtersensibler 
Workshops zu den kombinierten Themen Zwangsheirat, 
Selbstbestimmung und geschlechtliche Rollenbilder für 
Schüler_innen 
 Einführung ins Hilfesystem des Kinderschutzes/Gewalt-
schutzes als Hilfe zur Selbsthilfe 
 verschiedene Schulformen innerhalb des Kölner Stadtge-
bietes 
 Workshop-Länge ca. 2-3 Zeitstunden, Umsetzung von 
ca. 5-10 Workshops innerhalb der Projektlaufzeit 
 Abdeckung verschiedener Altersstufen; von Klassenstufe 
8 bis Klassenstufe 13 
 Kooperation mit Schulen, um passgenauen Bedarf für In-
halte der Workshops zu ermitteln 
 Workshops sind für die Schulen kostenlos, um möglichst 
viele Schüler_innen erreichen zu können 
Zielgruppe Die Zielgruppe der Workshops sind in erster Linie Schü-
ler_innen in den Klassenstufen 8 - 13 verschiedener Schul-
formen. Gleichzeitig werden jedoch auch Lehrer_innen so-
wie Schul-Sozialarbeiter_innen als Zielgruppe gefasst, da 
diese im Rahmen der Kooperationsgespräche und teilweise 
bei der Umsetzung der Workshops auch hinsichtlich der the-
matischen Inhalte sensibilisiert werden 
Durch die Heterogenität der Zielgruppe hat das Projekt ei-
nen sehr großen Wirkungsrahmen. 
Projektziele Das Projekt zielt darauf ab, Schüler_innen im Kontext von 
Gewalt an Frauen und Mädchen sowie an Jungen und Män-
nern, Selbstbestimmung und dem Erkennen und Reflektie-
ren von tradierten geschlechtlichen Rollenbildern zu schu-
len. Die Sensibilisierung der Zielgruppe hat zum Ziel, ge-
schlechterbezogene Gewalt zu verringern.  
Gleichermaßen sollen junge Menschen nachhaltig gestärkt 
werden, um eigene Grenzen und Bedürfnisse erkennen und 
kommunizieren zu können. Übergreifendes Ziel ist der Ab-
bau von geschlechtlichen Benachteiligungen und die Förde-
rung der Selbstbestimmung von Schüler_innen. Das Projekt 
verfolgt dabei einen intersektionalen Ansatz, welcher auch 
weitere gesellschaftliche Diskriminierungskategorien mit-
denkt und den Geschlechtsbegriff im Zusammenspiel mit 
weiteren Intersektionen, wie beispielsweise Behinderung, 
Alter, Rassifizierung etc. begreift.

Anlage 4 
Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung 
vorgeschlagen werden 
 
5 
 
Kooperationen „Selbstbewusst selbstbestimmt“ soll in Kooperation mit ver-
schiedenen Schulen durchgeführt werden. In der Vergan-
genheit wurde in Gesprächen mit unterschiedlichen Schu-
len, Lehrpersonen und Sozialarbeiter_innen deutlich, dass 
ein erhöhter Bedarf an Aufklärung und Sensibilisierung hin-
sichtlich der Projektthemen besteht, die Schulen jedoch in 
der Regel nicht ausreichend Geldmittel und fachliche Exper-
tise zur Verfügung haben, um diesen Bedarf umzusetzen. 
Um dies zu verändern bedarf es (für die Schulen) kosten-
freier Workshops durch geschulte Fachpersonen, welche 
durch das vorliegende Projekt umgesetzt werden würden. 
 
Einige Schulen, wie beispielsweise die katholische Haupt-
schule am Rhein, zeigten starkes Interesse an derartigen 
Workshops und würden diese gerne ihren Schüler_innen 
anbieten. Die Schule ist darüber informiert, dass sie hier als 
Kooperationspartner_innen genannt wird und unterstützt 
dies. 
Projektzeitraum 01.01.2024 - 15.06.2025 
Fördersumme 10.000,00 € (beantragt 13.500,00 €) 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
15.000,00 €

Anlage 4 
Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung 
vorgeschlagen werden 
 
6 
 
Projekt 5 „Nur Ja heißt Ja“ – Consent Kampagne 
Wanderausstellung u. Mehrsprachigkeit der Materialien 
Antragsteller*in Frauenberatungsstelle FrauenLeben e.V. 
Kurzbeschreibung Entwicklung einer Wanderausstellung (mehrsprachig) zum 
Thema Consent „Nur Ja heißt Ja“ mit den bekannten Moti-
ven, die in ganz Köln kostenfrei genutzt werden kann. Um-
setzung der Mehrsprachigkeit (z. B. englisch, französisch, 
türkisch, arabisch, russisch) für die Materialien (Postkarten, 
Plakate, Flyer), Schulungen  und Workshops zu Consent 
und sexualisierter Gewalt. 
Zielgruppe  Menschen an den unterschiedlichsten Orten (Bürgerzen-
tren, Interkulturelle Zentren, Krankenhäuser, Apotheken 
etc.);  
 Menschen mit und ohne Migrationshintergrund; 
 gewaltbetroffene Frauen 
Projektziele  übergeordnet: Gewaltprävention sexualisierter Gewalt 
 unterschiedlichste Menschen an unterschiedlichen Orten 
erreichen, sensibilisieren und zur Auseinandersetzung 
mit dem Thema ermutigen, enttabuisieren 
Kooperationen Bürgerzentren, Interkulturelle Zentren, Einrichtungen des 
Gesundheitswesens, Sozialraumkoordinator*innen etc. 
 
Projektzeitraum Januar 2024 bis Dezember 2025 
Fördersumme 10.000,00 € (beantragt 10.000,00 €) 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
11.000,00 €

Anlage 4 
Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung 
vorgeschlagen werden 
 
7 
 
Projekt 6 Empower XR 
Ein praxisorientiertes Forschungsprojekt zur Förderung  
junger Frauen* in Augmented und Virtual Reality (XR) 
Antragsteller*in Technische Hochschule Köln, KISD 
Kurzbeschreibung   Ausgangslage: Wie die gesamte MINT-Branche weist 
die XR-Branche eine niedrige Frauenquote vor; in der 
formal mittleren oder niedrigeren Bildungsschicht ist 
diese Kluft besonders groß 
 Fragestellung: Wir können junge Frauen* aus einer 
niedrigeren Bildungsschicht spielerisch für XR-Berufe 
begeistert werden? 
 Vorhaben: partizipativ mit der Zielgruppe; Expertinnen 
und KISD-Studierenden Maßnahmen zur Förderung ge-
schlechtergerechter Bildung und Berufsorientierung in 
XR prototypisch entwickeln, evaluieren und verstetigen 
mit anschließender Dokumentation der Forschungser-
kenntnisse 
Zielgruppe Mädchen* und junge Frauen* aus formal mittleren und nied-
rigen Bildungsschichten, die bisher nur einen begrenzt-akti-
ven Umgang mit der digitalen Welt haben. 
Projektziele  Praxisorientiertes Forschungsprojekt mit Veröffentlichung 
in Form einer Print-Dokumentation und eines Social-Me-
dia-Channels 
 3-teilige Workshopreihe inkl. Gastvorträgen, in der mittels 
Service-Design Methoden mit der Zielgruppe, Expertin-
nen und KISD Studierenden Gleichstellungsmaßnahmen 
entwickelt werden 
 
Kooperationen  Rheinflanke Köln, https://www.rheinflanke.de/ 
 Expertinnen der Digitalkunst (Johanna Reich) 
 Interkulturelle Jugendarbeit (Linda Naddaf) 
 XR-Wirtschaft (Susanne Ahmadseresht) 
 XR-Forschung (Sheree Saßmannshausen) und  
 Social Design (Sandra Mawuto) 
 
Projektzeitraum Januar 2024 – Juni 2024 
Fördersumme 12.477,00 € (beantragt 12.477,00 €) 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
15.417,00 €

Anlage 4 
Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung 
vorgeschlagen werden 
 
8 
 
Projekt 7 Von der Rolle –  Kunstwettbewerb zum Thema Geschlech-
terrollen und deren Überwindung durch starke Bildsprache 
Antragsteller*in LizzyNet GmbH 
Kurzbeschreibung Künstlerischer Wettbewerb für Jugendliche und junge Er-
wachsene, mit dem Ziel neue, zeitgemäßere Darstellungen 
von aufgebrochenen Geschlechter-Rollen in die mediale Öf-
fentlichkeit zu bringen, die bereits längst im Alltag vieler Fa-
milien und auch im beruflichen Kontext gelebt werden, je-
doch selten Eingang in eine Bildsprache finden. 
Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre 
Projektziele  Entgegenwirken von Rollentradierung 
 Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern  
 mehr Teilhabe in Politik und Gesellschaft 
 Gewaltprävention 
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum Januar bis August 2024 
Fördersumme 10.000,00 € (beantragt 14.563,63 €) 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
16.181,81 €

Anlage 4 
Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung 
vorgeschlagen werden 
 
9 
 
 
Projekt 8 Let´s go! Gleichberechtigt Zukunft gestalten 
Antragsteller*in agisra e.V. 
Kurzbeschreibung Infoveranstaltungen und Workshops zur Förderung von 
Gleichstellung, Gleichberechtigung und Selbstermächtigung. 
Aufklärung über Rechte, kritische Auseinandersetzung mit 
tradierten Rollenverteilungen, theoretischer Input und pra-
xisnahe Übungen, Austausch und gegenseitiges Empowern, 
Weitergabe von Erkenntnissen an eigene Kinder 
Langfristiges Ziel: Selbstermutigung, Erlernen von Eigen-
ständigkeit in bisher von Abhängigkeit geprägten Bereichen 
Zielgruppe Hauptsächlich Klient*innen von agisra. D. h. Migrant*innen 
und geflüchtete Frauen*, die von frauenspezifischer Gewalt 
und Diskriminierung betroffen sind. 
Projektziele  Förderung der Eigenständigkeit 
 Aufbrechen von Abhängigkeitsverhältnissen auf ökonomi-
scher Arbeits- und Bildungsebene sowie in Familienzu-
sammenhängen. 
 Kritische Auseinandersetzung mit zugeschriebenen Rol-
lenbildern 
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum 01.01.2024 - 31.12.2025 
Fördersumme 8.000,00 € (beantragt 14.788,00 €) 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
20.180,00 €

Anlage 4 
Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung 
vorgeschlagen werden 
 
10 
 
Projekt 9 Schulung des AStA-Awarenessteams an der DSHS Köln 
Antragsteller*in AStA der Deutschen Sporthochschule Köln. 
Kurzbeschreibung Unterstützung im Aufbau eines Awarenessteams durch Fi-
nanzierung einer qualifizierten Schulung. 
Als Awareness-Team wird im Deutschen ein Team bezeich-
net, das auf Veranstaltungen Unterstützung gegen Diskrimi-
nierung, übergriffiges Verhalten und sexualisierte Gewalt 
anbietet. 
Durch die Schulung soll unser Awarenessteam bestmöglich 
auf ihre vielseitigen Aufgaben vorbereitet werden. 
Mit Fokus auf das Einüben der Awareness-Haltung, die 
praktische Durchführung von Unterstützungsgesprächen, 
die Selbstfürsorge und dem Selbstschutz. 
Zielgruppe Studierende der DSHS Köln 
Projektziele Wir möchten ein ausgebildetes Awarenessteam auf unseren 
Veranstaltungen stellen, sodass dort ein sicherer, diskrimi-
nierungsfreier Raum für Alle geschaffen wird und Grenz-
überschreitungen vorgebeugt werden. Wir wollen so präven-
tiv sexualisierte Gewalt gegenüber Frauen und diesen einen 
,,safe space" auf unseren Veranstaltungen schaffen. 
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum Januar bis ca. April 2024 
 
Fördersumme 1.620,00 € (beantragt 1.620,00 €) 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
1.800,00 €

Anlage 4 
Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung 
vorgeschlagen werden 
 
11 
 
Projekt 10 Inklusive Gruppenangebote für gewaltbetroffene Frauen* 
Antragsteller*in Notruf für vergewaltigte Frauen - Frauen gegen Gewalt e.V. 
Kurzbeschreibung Im ambulanten Bereich gibt es für gewaltbetroffene Frauen* 
kaum Gruppenangebote zur Stabilisierung, Stärkung und 
Aufarbeitung ihrer Traumata. 
Das Gruppensetting ist insbesondere wertvoll, um die 
traumabedingte Isolation zu durchbrechen. Im gemeinsa-
men kreativen Handeln können die Betroffenen einen indivi-
duellen Ausdruck für Gefühle und Verletzungen finden und 
dadurch Blockaden lösen. 
Beim Selbstbehauptungskurs geht es u.a. darum, Selbst-
wirksamkeit neu zu entdecken 
Zielgruppe Gewaltbetroffene Frauen* (sexualisierte Gewalt), unabhän-
gig von Alter, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit, sexu-
eller Orientierung, finanzieller Situation usw. 
Projektziele Stabilisierung der gewaltbetroffenen Frauen*, Stärkung, 
Ausbau von Ressourcen, Aufbau von Resilienz, Durchbre-
chen der Isolation, (Wieder)Entdecken der eigenen Kraft 
und Erleben von Selbstwirksamkeit, Austausch und gegen-
seitige Stärkung. 
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum 2024 
Fördersumme 3.600 € (beantragt 6.000,00 €) 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
8.160,00 €

Anlage 4 
Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung 
vorgeschlagen werden 
 
12 
 
Projekt 11 Offene Frauenwerkstatt 
Antragsteller*in Handwerkerinnenhaus Köln e.V. 
Kurzbeschreibung Von Frauen für Frauen: 
 Werkstattraum nur für Frauen 
 Erlernen von Handwerkstechniken und alltagspraktischen 
Fertigkeiten durch Handwerkerinnen 
 niedrigschwelliges Angebot, das kurzfristig und nach Be-
darf besucht werden kann 
Zielgruppe Die offene Frauenwerkstatt richtet sich an alle Frauen ab 18 
Jahren aus Köln – an junge Frauen, ältere Frauen, an allein-
stehende Frauen, einkommensschwache Frauen, Karriere-
frauen, alleinerziehende Frauen, geflüchtete Frauen, Frauen 
mit Familie. Frauen, die alleine über die Runden kommen 
müssen und sich eine*n Handwerker*in nicht leisten kön-
nen, Frauen, die in ihrer Partnerschaft diese Aufgaben bis 
jetzt klassisch verteilt haben, Frauen, die nun allein sind. 
Frauen, die sich interessieren und die sich trauen. Frauen, 
die etwas verändern müssen oder wollen. Frauen, die Vor-
bilder für ihre Töchter sein wollen.. 
Projektziele Es ist unser Ziel, dass Frauen frei von Geschlechterstereo-
typen und tradierten Rollenerwartungen, ihr Potenzial entfal-
ten können, (neue) Kompetenzen erwerben und so ihre Be-
rufs- und Lebensperspektiven aktiv erweitern. Das ist unser 
Beitrag für mehr Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben 
in gesellschaftlicher Teilhabe.  
Wir wollen mit dem Projekt auf verschiedenen Ebenen wir-
ken. 
Bei den Frauen selbst: Sie lösen sich aktiv von veralteten 
Rollenmustern, erwerben neue Fähigkeiten und erlangen 
dadurch mehr Selbstbewusstsein und Selbstbestimmtheit.  
In ihrem sozialen Umfeld: Als Vorbilder und Multiplikatorin-
nen mit der Botschaft, dass Frauen vielfältige Möglichkeiten 
offenstehen - unabhängig vom Geschlecht.  
In der Gesellschaft: Durch eine mögliche Förderung der 
Stadt Köln können wir mehr Öffentlichkeit für ein Bewusst-
sein für die Frauenperspektive nutzen.

Anlage 4 
Steckbriefe der Projekte, die nach Bewertung des Fachamtes zur Förderung 
vorgeschlagen werden 
 
13 
 
Kooperationen Die offene Frauenwerkstatt startet als neues Projekt im Ja-
nuar 2024 - Kooperationen sind aktuell nicht vorhanden. Als 
Team des Handwerkerinnenhauses haben wir durch andere 
Angebote einen reichen Erfahrungsschatz und ein starkes 
Netzwerk, damit unsere Arbeit wirkt. Sicherlich werden wir 
bei Bedarf darauf zurückgreifen, um den Erfolg des Projek-
tes zu sichern. 
Projektzeitraum Januar 2024 bis Dezember 2025 
Fördersumme 10.453,65 € (beantragt 15.000 €) 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
23.900,00 €

Beratungsverlauf (1)

04.12.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3464/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.11.2023
Erstellt
27.10.2023 11:54