AN/0379/2018
Feinstäube und Stickstoffdioxide
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Linke Anfrage nach § 4
3730 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschuss Dr. Ralf Unna Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.03.2018 AN/0379/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 13.03.2018 Feinstäube und Stickstoffdioxide Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen. In Deutschland sind laut Europäischer Gesundheitsbehörde in den letzten zehn Jahren etwa 100.000 Menschen an Stickstoffdioxid vorzeitig verstorben, 450.000 an Feinstaub. Zusätzlich leiden die Menschen schneller an schweren chronischen Erkrankungen, beginnend schon vor der Geburt. Die Folgen können nicht altersgerecht entwickelte Neugeborene, Entwicklungsverzögerungen bei der Intelligenz, Minderung der Koordinationsfähigkeiten, Bluthochdruck, Asthma, Herzinfarkte, Lungenkrebs und weitere Erkrankungen sein. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 1. Im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein- Westfalen (ÖGDG NRW) wird als eine Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Paragraf 2, Abs. 2, Nr. 1 definiert: „die Beobachtung, Erfassung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse und der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit“. Gibt es für Köln eine Erfassung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse durch Umwelteinflüsse wie Stickoxide, Feinstäube und Ultrafeinstäube und deren Auswirkungen auf die Gesundheit? 2. Im ÖGDG werden in § 8 Stellungnahmen zu Planungs- und Genehmigungsverfahren genannt, „wenn gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt werden, um Feststellungen zur gesundheitlichen Verträglichkeit des Vorhabens zu treffen“. Diese von Köln als kreisfreie Stadt abzugebenden Stellungnahmen sollen unter Beteiligung der unteren Gesundheitsbehörde erstellt werden. Wie viele solche Stellungnahmen zu welchen Vorhaben hat das Gesundheitsamt in den letzten fünf Jahren abgegeben, und welche dieser Stellungnahmen untersuchten die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung durch Stickstoffdioxide und/oder Feinstäube? 3. Wie ist das Verfahren, das zur Beteiligung des Gesundheitsamtes bei Vorhaben führt, insbesondere unter diesen Aspekten a. Wer legt fest, wann das Gesundheitsamt zu beteiligen ist bzw. wann das Vorhaben relevant für die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung ist? b. Welche Einflussmöglichkeiten hat das Gesundheitsamt, wenn es das Vorhaben als schädlich für die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung einstuft? 4. „Die untere Gesundheitsbehörde fördert den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden und gesundheitsschädigenden Einflüssen aus der Umwelt. Sie klärt insbesondere die Bevölkerung hierüber und über sonstige umweltmedizinische Fragen auf. Sie bewertet die Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Bevölkerung unter gesundheitlichen Gesichtspunkten“, heißt es in § 10 Umweltmedizin, Abs. 1 des ÖGDG. Inwieweit hat die untere Gesundheitsbehörde in den letzten fünf Jahren präventiv die Bevölkerung zu den Gefahren von Feinstaub und Stickdioxid aufgeklärt und die gesundheitlichen Auswirkungen der beiden o. g. Stoffe ausgewertet? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0379/2018
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 07.03.2018
- Erstellt
- 07.03.2018 11:30