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V/0611/2025

Bestellung von Trägervertretungen für städtische Kindertageseinrichtungen im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 10.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 02.12.2025, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3329 Zeichen

V/0611/2025 
V/0611/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung von Trägervertretungen für städtische Kindertageseinrichtungen im Stadtbezirk 
Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   02.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen im Bereich der Bezirksvertretung Münster-Nord 
werden folgende Trägervertretungen bestellt: 
 
a) Städtische Kindertageseinrichtung Am Edelbach, Coerdestiege 15 
 
  
      Trägervertretung                                              Stellvertretung 
 
 
b) Städtische Kindertageseinrichtung Brüningheide, Josef-Beckmann-Straße 34 a 
 
  
      Trägervertretung                                              Stellvertretung 
 
 
c) Städtische Kindertageseinrichtung Im Moorhock, Im Moorhock 71 
 
  
      Trägervertretung                                              Stellvertretung 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
12.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0611/2025 
 
d) Städtische Kindertageseinrichtung Killingstraße, Killingstraße 44 
 
  
      Trägervertretung                                              Stellvertretung 
 
 
e) Städtische Kindertageseinrichtung Kinderhaus, Von-Humboldt-Straße 1 
 
  
  
      Trägervertretung                                              Stellvertretung 
 
 
f) Städtische Kindertageseinrichtung Wilkinghege, Guerickeweg 2 
 
 
  
      Trägervertretung                                              Stellvertretung 
 
2. Die nicht erneut bestellten Trägervertretungen werden hiermit abberufen. 
 
 
Begründung: 
 
Die bisherige Regelung zur Trägervertretung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster ist nach 
Anhörung der Bezirksvertretungen mit Beschluss des Rates in der Sitzung am 14.06.2023 mit der 
Vorlage V/0262/2023/1 – Neuregelung der Trägervertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen 
– geändert worden. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord bestellt gemäß der Neuregelung zur Trägervertretung in städti-
schen Kindertageseinrichtungen für jede Einrichtung im Stadtbezirk eine politische Trägervertretung 
sowie eine Stellvertretung. Die bestellten Personen müssen Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-
Nord oder im Stadtbezirk wohnende Ratsmitglieder sein. Die Bestellung erfolgt für die Dauer der 
Wahlperiode. Die Vertretung des Trägers Stadt Münster erfolgt damit künftig durch die jeweilige Ein-
richtungsleitung sowie die mit Beschluss zu dieser Vorlage von der Bezirksvertretung bestellte politi-
sche Vertretung und deren Stellvertretung. 
 
Soweit Trägervertretungen nicht erneut benannt werden, ist ihr Amt mit der Neuwahl beendet und sie 
sind abzuberufen. 
 
Für die Bestellung ist jeweils ein Mehrheitsbeschluss (§ 50 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen) ausreichend.  
 
Anmerkung: 
Die Trägervertretungen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. 
Wenn Trägervertretungen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen 
Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Proble-
matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. 
 
gez. 
Tilman Fuchs Anlage A 
Oberbürgermeister

Anlage A

1860 Zeichen

Anlage A zur V/0611/2025 
Kurzüberblick 
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) 
bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den 
Rat der Tageseinrichtung. Die Bezirksvertretung Münster-Nord bestellt für jede städtische Kita im 
Stadtbezirk eine politische Trägervertretung sowie eine Stellvertretung. Die Bestellung erfolgt für 
die Dauer der Wahlperiode. Grundlage ist der Ratsbeschluss vom 14.06.2023 (Vorlage 
V/0262/2023/1). Nicht erneut benannte Personen werden abberufen.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir werden in Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Dazu 
zählt als Teilziel auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtun-
gen.  
 
Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung ist es Aufgabe der Bezirksvertretungen Vertre-
ter/innen der Stadt in den Kindergartenräten der städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestel-
len. Damit ist das Ziel erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepart-
nerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (1)

02.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Josef-Beckmann-Straße 34a
  • Killingstraße 44
  • Von-Humboldt-Straße 1
  • Guerickeweg 2
  • Coerdestiege 15
  • Brüningheide
  • Im Moorhock 71
  • Wilkinghege
  • Edelbach
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0611/2025
Typ
Vorlagen
Datum
10.11.2025
Erstellt
07.11.2025 11:18