Mandari Insight

2786/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AFD-Fraktion der Bezirksvertretung Mülheim vom 17.04.2023 (AN/0618/2023) betreffend Beleuchtung Katzenbuckel

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.09.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.09.2024, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2870 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2786/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.09.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AFD-Fraktion der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 17.04.2023 (AN/0618/2023) betreffend Beleuchtung Katzenbuckel 
 
Herr Hengstenberg (AfD) stellt die folgenden Fragen: 
 
1. wie viele Beleuchtungs- Einheiten müssten auf dem Deichweg aufgestellt werden, um 
eine Mindest- Beleuchtung zu erwirken? 
2. Über welche Abschnitte hat die Verwaltung keine Entscheidungshoheit? 
3. Zu welchen Kosten wäre es möglich Solar- Leuchten auf dem Hauptweg aufzubauen? 
4. Wie viele Betriebs- Jahre sind von solcher Technik zu erhoffen? 
5. Könnten eine solche Beleuchtungs- Variante auch an anderen Stellen (z.B. im Stamm-
heimer Schloßpark) zukünftig installiert werden ? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung weist vorab auf den Grundsatzbeschluss DS-Nr.: 1740/003 vom 29.01.2004 
hin. Er besagt, dass Wege in öffentlichen Grünanlagen nicht mit einer Beleuchtung ausgestat-
tet werden. Ausnahmen von diesem Beschluss sollen zwar auch weiterhin möglich sein; sie 
bedürfen aber eines gesonderten Beschlusses durch den Fachausschuss. 
 
 
Bezugnehmend auf die Fragen 1-5 antwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
Zu Frage 1:  
Der Straßenbeleuchtungsvertrag mit der RheinEnergie umfasst ausschließlich die strombezo-
gene Versorgung der Lichtmasten zur DIN-gerechten Ausleuchtung nach den Vorgaben des 
Lichtmasterplans. Hierbei wird die sukzessive Umsetzung auf LED-Technik weiter vorange-
trieben, die gegenüber den konventionellen Leuchten etliche Vorteile bietet. Neben beispiels-
weise geringem Stromverbrauch, Langlebigkeit, geringer Wartungsintensität, Vermeidung von 
Streulicht dieser Leuchtentechnologien, sind im Sinne des Umwelt- und Tierschutzes Bereiche 
jedoch insgesamt beleuchtungsfrei zu belassen. Eine Verwendung von Solarleuchten bietet 
hierzu keine adäquate Alternative bzw. ist vor dem Hintergrund des Grundsatzbeschlusses 
abzulehnen. 
 
Zu Frage 2:  
Der komplette Dammbereich liegt im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und 
Schifffahrtsamt). Es liegt ein Pachtverhältnis zwischen dem Grünflächenamt und dem Wasser- 
und Schiffahrtsamt zur Nutzung vor. Dieser Bereich erstreckt sich auf die Dammkrone

2 
 
(Dammweg) bis 1 m seitlich des Weges auf der Dammkrone. Die andere Seite des Weges ist 
unmittelbar mit einem Zaun begrenzt. Dahinter befindet sich Baumbestand und Strauchbe-
wuchs. 
Veränderungen bzw. Baumaßnahmen sind gemäß Pachtvertrag einzelfallbezogen abzuklä-
ren. Bei Kündigung des Pachtverhältnisses ist ein zwingender Rückbau vertraglich festgelegt. 
 
Zu Frage 3: siehe Antwort zu Frage 1. 
 
Zu Frage 4: siehe Antwort zu Frage 1.  
 
Zu Frage 5: siehe Antwort zu Frage 1.

Beratungsverlauf (1)

30.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Deichweg
  • Hauptweg
  • Dammweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2786/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.09.2024
Erstellt
06.09.2024 14:06