Mandari Insight

2822/2021

Neubau des Schulgebäudes und Turnhalle der Friedrich-List-Gemeinschaftsgrundschule Breitenbachstraße - Kostenfortschreibung gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft i.V.m. § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NW

Beschlussvorlage Ausschuss 29.12.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 24.01.2022, TOP 4.4

Anlage 2 - Kostenverteilung nach Kategorien

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Erläuterung der Mehrkosten

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Kostenverteilung nach Kategorien

871 Zeichen

Neubau des Schulgebäudes und Turnhalle der Friedrich-List-Gemeinschaftsgrundschule Breitenbachstraße   - Anlage 2 
2015 Kostenursprung:       Mio € 13,8 
2021 Kostenfortschreibung I: Mio €   6,7 
               2021 Gesamtkosten Projekt:         Mio € 20,5 
Verteilung der Mehrkosten auf die 10 Mehrkosten-Kategorien  
Kostenfortschreibung I 2021 (KF I) bezogen auf Mio € 6,7 
 
1. Mehrkosten, die dem 
Bestand geschuldet sind:             
3,5 Mio €
52%
2. Geänderte 
Nutzeranforderungen
0%
3. Auslagerung
0%
4. Massenmehrungen
0%
5. Zusätzliche (Fach-) 
Planerleistungen
0%
6. verspäteter Baubeginn u. 
Bauzeitverzögerung (incl. BPI):                    
1,3 Mio €
19%
7. höhere Submissionsergebnisse:                               
1,9 Mio €
29%
8. geänderte rechtliche Vorgaben
0%
9. Nutzung von Synergieeffekten
0% 10. Prognose Baupreissteigerung
0%
100% = MIO € 6,7

Beschlussvorlage Ausschuss

5912 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2822/2021 
Freigabedatum 
 29.12.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau des Schulgebäudes und Turnhalle der Friedrich-List-Gemeinschaftsgrundschule 
Breitenbachstraße - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der 
Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der 
Eigenbetriebsordnung NW 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben ge-
genüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Vorlagen-Nummer: 2825/2015) in Höhe von rund 
6,7 Mio. Euro brutto für den Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Breitenbachstraße 2 in Köln-
Gremberghoven zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahmen zu. 
Die Gesamtbaukosten für die Erstellung betragen nunmehr rund 20,5 Mio. Euro brutto statt rund 13,8 
Mio. Euro. 
Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 6,7 Mio. Euro werden zunächst aus dem Wirtschaftsplan 
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlungen aus dem städti-
schen Haushalt refinanziert. 
 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr 2022 
a) Personalaufwendungen         € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten)  siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Der Betrieb von Schulgebäuden führt zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- 
Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Vorlagen-Nummer: 2825/2015) schließt mit genehmigten 
Baukosten in Höhe von rund 13,8 Mio. Euro ab. Im Laufe der Bauabwicklung sind unvorhersehbare 
Risiken aufgetreten, die einen Kostenfortschreibungsbeschluss erforderlich machen. Die Baumaß-
nahme ist fast fertig gestellt und es ist davon auszugehen, dass außer den erwähnten und in der Kos-
tenfortschreibung berücksichtigten Risiken keine weiteren mehr auftreten. 
 
Gemäß aktueller Kostenprognose ergeben sich Gesamtbaukosten in Höhe rund 20,5 Mio. Euro brutto 
und damit Mehrkosten in Höhe von 6,7 Mio. Euro. Der im Baubeschluss vereinbarte Risikozuschlag 
reicht demnach nicht aus.

3 
Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf (Erläuterungen liegen als Anlagen bei): 
 
1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind   rund 3,5 Mio. Euro (52 %) 
2. Geänderte Nutzeranforderungen  entfällt 
3. Auslagerung   entfällt 
4. Massenmehrungen   entfällt 
5. Zusätzliche (Fach-) Planungsleistungen  entfällt 
6. Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung  rund 1,3 Mio. Euro (19,4 %) 
7. Höhere Submissionsergebnisse  rund 1,9 Mio. Euro (28,6 %) 
8. Geänderte rechtliche Vorgaben  entfällt 
9. Nutzung von Synergieeffekten  entfällt 
10. Sonstiges / Risiko   entfällt_________________ 
Gesamt  rund 6,7 Mio. Euro (100%) 
 
 
Vorschläge zur Kostenreduzierung  
Das Projekt befindet sich im Bau. Einsparpotentiale wurden im Bereich der Planung und der Ausfüh-
rung bereits bedacht.  
Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den BQA der 
Stadt Köln sowie den Schulbaurichtlinien erstellt. Deshalb sind keine weiteren Einsparungen möglich. 
 
 
Finanzierung der Mehrkosten 
 
Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein 
Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erho-
ben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und 
sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der 
Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche. 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt zunächst im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstel-
lung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises. 
Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen 
(zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei Mehrkosten von rund 6,7 
Mio. Euro von einer zusätzlichen jährlichen Haushaltsbelastung von rund 198.000 Euro auszugehen. 
 
Gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 ist somit nach aktuellem Stand von einer jährli-
chen Haushaltsbelastung von rund 402.800 Euro auszugehen. Die Baufertigstellung wird voraussicht-
lich in 2021 erfolgen, so dass die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2022 entstehenden Mietkos-
ten inklusive Nebenkosten aus im Haushaltsplan 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilergebnisplans 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden. 
 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023 
ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Um-
schichtungen, vorsehen. 
 
 
Anlage 
Anlage 1 – Erläuterungen zur Kostenfortschreibung 
Anlage 2 – Kostenverteilung nach Kategorien

Anlage 1 - Erläuterung der Mehrkosten

1919 Zeichen

Anlage 1 
 
Erläuterungen zur Kostenfortschreibung, Neubau GGS Breitenbachstraße, 
Breitenbachsstr. 2 in Köln-Gremberghoven 
 
(1) Kosten, die dem Bestand geschuldet sind, Massenmehrungen, Fortschreibung der 
Planungskosten  
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens (nach erfolgtem Baubeschluss) erfolgten Auf-
lagen, die zusätzliche Planungs- und Baumaßnahmen notwendig machten. 
Die Auflagen erforderten zum Beispiel den Bau zusätzlicher Fluchtbalkone am Bestandsge-
bäude sowie eine gemeinsame flächendeckende Brandmeldeanlage für Bestandsgebäude 
und Neubau (circa 1,3 Mio. Euro). Darüber hinaus ergaben sich neben den bereits erwähn-
ten Maßnahmen zusätzliche Forderungen aus dem baulichen Brandschutz, die zur Fort-
schreibung der Leistungsabfragen im gesamten Projekt führten (circa 1,2 Mio. Euro). 
Durch die notwendigen Umplanungen und Fortschreibung der Leistungsabfragen erhöhten 
sich die Kosten für die Architektur- und Fachplanungsleistungen, sowie für Gutachten anteilig 
(circa 1 Mio. Euro). 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 3,5 Mio. Euro 
 
(6) verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung 
Der verzögerte Baubeginn im Jahr 2019 (Baubeschluss aus 2015) bedingt durch die Aufla-
generfüllung aus der Baugenehmigung führte zu Verzögerungen im Bereich der Vergabever-
fahren. 
Durch diese zeitlichen Verzögerungen ergaben sich Teuerungen durch Inflation und Bau-
preisindex. 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,3 Mio. Euro 
 
(7) Höhere Submissionsergebnisse  
Aufgrund der angespannten Marktlage mussten Vergabeverfahren mehrfach durchgeführt 
werden, da keine Angebote abgegeben wurden. Erfolgreiche Submissionen konnten ab-
schließend nur durch Hinnahme von Vergabeverlusten gegenüber der Kostenberechnung 
um rund 20 % (KGR 300 und 400) abgeschlossen werden. 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,9 Mio. Euro 
 
 
Summe der Kostenfortschreibung rund 6,7 Mio. Euro

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1779 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2822/2021
Stand: 07.04.2026 
Sachstandsbericht  
Neubau des Schulgebäudes und Turnhalle der Friedrich-List-
Gemeinschaftsgrundschule Breitenbachstraße - Kostenfortschreibungsbeschluss 
gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit 
§ 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsordnung NW 
Beschluss:  
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausga-
ben gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Vorlagen-Nummer: 2825/2015) in 
Höhe von rund 6,7 Mio. Euro brutto für den Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Breiten-
bachstraße 2 in Köln-Gremberghoven zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Bau-
maßnahmen zu. 
Die Gesamtbaukosten für die Erstellung betragen nunmehr rund 20,5 Mio. Euro brutto statt 
rund 13,8 Mio. Euro. 
Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 6,7 Mio. Euro werden zunächst aus dem Wirt-
schaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlungen 
aus dem städtischen Haushalt refinanziert. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Neubau des Schulgebäudes und der Turnhalle wurde am 24.04.2022 fertiggestellt und 
zum Schuljahresbeginn in Betrieb genommen. 
Derzeit stehen noch strittige Kostenforderungen von Seiten einiger Auftragnehmer*innen im 
Raum, weshalb die Maßnahme noch nicht schlussgerechnet ist. 
Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich rund 18,9 Mio. Euro und liegen somit 
rund 1,6 Mio. Euro unterhalb des genehmigten Budgets. 
Nächste Schritte: 
Es stehen lediglich die Klärung der strittigen Kostenforderungen und die Schlussrechnung des 
Projekts aus. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
04.04.2027

Beratungsverlauf (1)

24.01.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Breitenbachstraße 2
  • Bachstraße 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2822/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.12.2021
Erstellt
10.08.2021 08:26