2822/2021
Neubau des Schulgebäudes und Turnhalle der Friedrich-List-Gemeinschaftsgrundschule Breitenbachstraße - Kostenfortschreibung gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft i.V.m. § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NW
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Anlage 2 - Kostenverteilung nach Kategorien
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Neubau des Schulgebäudes und Turnhalle der Friedrich-List-Gemeinschaftsgrundschule Breitenbachstraße - Anlage 2
2015 Kostenursprung: Mio € 13,8
2021 Kostenfortschreibung I: Mio € 6,7
2021 Gesamtkosten Projekt: Mio € 20,5
Verteilung der Mehrkosten auf die 10 Mehrkosten-Kategorien
Kostenfortschreibung I 2021 (KF I) bezogen auf Mio € 6,7
1. Mehrkosten, die dem
Bestand geschuldet sind:
3,5 Mio €
52%
2. Geänderte
Nutzeranforderungen
0%
3. Auslagerung
0%
4. Massenmehrungen
0%
5. Zusätzliche (Fach-)
Planerleistungen
0%
6. verspäteter Baubeginn u.
Bauzeitverzögerung (incl. BPI):
1,3 Mio €
19%
7. höhere Submissionsergebnisse:
1,9 Mio €
29%
8. geänderte rechtliche Vorgaben
0%
9. Nutzung von Synergieeffekten
0% 10. Prognose Baupreissteigerung
0%
100% = MIO € 6,7
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2822/2021 Freigabedatum 29.12.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau des Schulgebäudes und Turnhalle der Friedrich-List-Gemeinschaftsgrundschule Breitenbachstraße - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsordnung NW Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben ge- genüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Vorlagen-Nummer: 2825/2015) in Höhe von rund 6,7 Mio. Euro brutto für den Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Breitenbachstraße 2 in Köln- Gremberghoven zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahmen zu. Die Gesamtbaukosten für die Erstellung betragen nunmehr rund 20,5 Mio. Euro brutto statt rund 13,8 Mio. Euro. Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 6,7 Mio. Euro werden zunächst aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlungen aus dem städti- schen Haushalt refinanziert. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Der Betrieb von Schulgebäuden führt zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Der Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Vorlagen-Nummer: 2825/2015) schließt mit genehmigten Baukosten in Höhe von rund 13,8 Mio. Euro ab. Im Laufe der Bauabwicklung sind unvorhersehbare Risiken aufgetreten, die einen Kostenfortschreibungsbeschluss erforderlich machen. Die Baumaß- nahme ist fast fertig gestellt und es ist davon auszugehen, dass außer den erwähnten und in der Kos- tenfortschreibung berücksichtigten Risiken keine weiteren mehr auftreten. Gemäß aktueller Kostenprognose ergeben sich Gesamtbaukosten in Höhe rund 20,5 Mio. Euro brutto und damit Mehrkosten in Höhe von 6,7 Mio. Euro. Der im Baubeschluss vereinbarte Risikozuschlag reicht demnach nicht aus. 3 Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf (Erläuterungen liegen als Anlagen bei): 1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind rund 3,5 Mio. Euro (52 %) 2. Geänderte Nutzeranforderungen entfällt 3. Auslagerung entfällt 4. Massenmehrungen entfällt 5. Zusätzliche (Fach-) Planungsleistungen entfällt 6. Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung rund 1,3 Mio. Euro (19,4 %) 7. Höhere Submissionsergebnisse rund 1,9 Mio. Euro (28,6 %) 8. Geänderte rechtliche Vorgaben entfällt 9. Nutzung von Synergieeffekten entfällt 10. Sonstiges / Risiko entfällt_________________ Gesamt rund 6,7 Mio. Euro (100%) Vorschläge zur Kostenreduzierung Das Projekt befindet sich im Bau. Einsparpotentiale wurden im Bereich der Planung und der Ausfüh- rung bereits bedacht. Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den BQA der Stadt Köln sowie den Schulbaurichtlinien erstellt. Deshalb sind keine weiteren Einsparungen möglich. Finanzierung der Mehrkosten Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erho- ben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt zunächst im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäu- dewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstel- lung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei Mehrkosten von rund 6,7 Mio. Euro von einer zusätzlichen jährlichen Haushaltsbelastung von rund 198.000 Euro auszugehen. Gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 ist somit nach aktuellem Stand von einer jährli- chen Haushaltsbelastung von rund 402.800 Euro auszugehen. Die Baufertigstellung wird voraussicht- lich in 2021 erfolgen, so dass die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2022 entstehenden Mietkos- ten inklusive Nebenkosten aus im Haushaltsplan 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Um- schichtungen, vorsehen. Anlage Anlage 1 – Erläuterungen zur Kostenfortschreibung Anlage 2 – Kostenverteilung nach Kategorien
Anlage 1 - Erläuterung der Mehrkosten
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Anlage 1 Erläuterungen zur Kostenfortschreibung, Neubau GGS Breitenbachstraße, Breitenbachsstr. 2 in Köln-Gremberghoven (1) Kosten, die dem Bestand geschuldet sind, Massenmehrungen, Fortschreibung der Planungskosten Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens (nach erfolgtem Baubeschluss) erfolgten Auf- lagen, die zusätzliche Planungs- und Baumaßnahmen notwendig machten. Die Auflagen erforderten zum Beispiel den Bau zusätzlicher Fluchtbalkone am Bestandsge- bäude sowie eine gemeinsame flächendeckende Brandmeldeanlage für Bestandsgebäude und Neubau (circa 1,3 Mio. Euro). Darüber hinaus ergaben sich neben den bereits erwähn- ten Maßnahmen zusätzliche Forderungen aus dem baulichen Brandschutz, die zur Fort- schreibung der Leistungsabfragen im gesamten Projekt führten (circa 1,2 Mio. Euro). Durch die notwendigen Umplanungen und Fortschreibung der Leistungsabfragen erhöhten sich die Kosten für die Architektur- und Fachplanungsleistungen, sowie für Gutachten anteilig (circa 1 Mio. Euro). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 3,5 Mio. Euro (6) verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung Der verzögerte Baubeginn im Jahr 2019 (Baubeschluss aus 2015) bedingt durch die Aufla- generfüllung aus der Baugenehmigung führte zu Verzögerungen im Bereich der Vergabever- fahren. Durch diese zeitlichen Verzögerungen ergaben sich Teuerungen durch Inflation und Bau- preisindex. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,3 Mio. Euro (7) Höhere Submissionsergebnisse Aufgrund der angespannten Marktlage mussten Vergabeverfahren mehrfach durchgeführt werden, da keine Angebote abgegeben wurden. Erfolgreiche Submissionen konnten ab- schließend nur durch Hinnahme von Vergabeverlusten gegenüber der Kostenberechnung um rund 20 % (KGR 300 und 400) abgeschlossen werden. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,9 Mio. Euro Summe der Kostenfortschreibung rund 6,7 Mio. Euro
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2822/2021
Stand: 07.04.2026
Sachstandsbericht
Neubau des Schulgebäudes und Turnhalle der Friedrich-List-
Gemeinschaftsgrundschule Breitenbachstraße - Kostenfortschreibungsbeschluss
gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit
§ 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsordnung NW
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausga-
ben gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2015 (Vorlagen-Nummer: 2825/2015) in
Höhe von rund 6,7 Mio. Euro brutto für den Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Breiten-
bachstraße 2 in Köln-Gremberghoven zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Bau-
maßnahmen zu.
Die Gesamtbaukosten für die Erstellung betragen nunmehr rund 20,5 Mio. Euro brutto statt
rund 13,8 Mio. Euro.
Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 6,7 Mio. Euro werden zunächst aus dem Wirt-
schaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlungen
aus dem städtischen Haushalt refinanziert.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Neubau des Schulgebäudes und der Turnhalle wurde am 24.04.2022 fertiggestellt und
zum Schuljahresbeginn in Betrieb genommen.
Derzeit stehen noch strittige Kostenforderungen von Seiten einiger Auftragnehmer*innen im
Raum, weshalb die Maßnahme noch nicht schlussgerechnet ist.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich rund 18,9 Mio. Euro und liegen somit
rund 1,6 Mio. Euro unterhalb des genehmigten Budgets.
Nächste Schritte:
Es stehen lediglich die Klärung der strittigen Kostenforderungen und die Schlussrechnung des
Projekts aus.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
04.04.2027
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Breitenbachstraße 2
- Bachstraße 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2822/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.12.2021
- Erstellt
- 10.08.2021 08:26