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4315/2022

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Friedrich-Engels-Straße in Köln-Sülz

Beschlussvorlage Ausschuss 04.01.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.03.2023, TOP 10.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2- Auszug Beschlussprotokoll 10.4 SteA 02.02.2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage_1_Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

2842 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 4315/2022 
Freigabedatum 
 04.01.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Friedrich-Engels-
Straße in Köln-Sülz  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet, gelegen südlich der Friedrich-Engels-Straße; Gemarkung Köln-Efferen, Flur 60, 
entlang der süd- östlichen Grenze der Flurstücke 434 und 418 über den Weg entlang 
der südöstlichen Grenze der Gemarkung Köln-Efferen, Flur 59 Flurstücke 442, 245 und 
248 im Anschluss entlang der Berrenrather Straße —Arbeitstitel: Friedrich-Engels-
Straße in Köln Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Be-
reitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.03.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Grundstücke Friedrich-Engels-Straße 3-7 (Gemarkung Köln-Efferen, Flur 60, Flurstücke 
434, 418 und 248) sind mit insgesamt drei Häusern bebaut. Eigentümer der Grundstücke ist 
das Unternehmen für Vermögensverwaltung im Ausland (FSUU).  
Seit dem Jahr 2000 stehen die Häuser Größtenteils leer (bis zum Jahr 2018 wurden in dem 
Haus Nr. 7 Menschen ohne festen Wohnsitz auf der Grundlage eines Mietvertrages mit der 
Stadt Köln beherbergt). Der bauliche Zustand der Gebäude ist sehr schlecht. 
 
Für das Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan 64419/04 aus dem Jahre 1970, der hier 
unter Anderem Allgemeines Wohngebiet, überbaubare Grundstücksfläche, Drei- bis Sechsge-
schossigkeit, eine Geschossflächenzahl von 1,2 sowie die offene Bauweise festsetzt. 
 
Mit dem hier vorliegenden Aufstellungsbeschluss soll die Nutzung der fraglichen Grundstücke 
als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Hierdurch soll dem dringenden Bedarf 
an sozialen Infrastruktureinrichtungen Rechnung getragen werden. Ziel ist insbesondere die 
Bereitstellung von Gemeinbedarfseinrichtungen, die den Bedürfnissen der Bewohner der be-
nachbarten Umgebung dienen. 
 
Mit dem Beschluss der hier vorliegenden Aufstellungsvorlage werden im Weiteren die Vo-
raussetzungen geschaffen, die Instrumente der Sicherung der Bauleitplanung nach § 14 ff 
BauGB (Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen) anzuwenden.  
 
 
 Anlagen  
Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2- Auszug Beschlussprotokoll 10.4 SteA 02.02.2023

1201 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 06.02.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 
öffentlich 
10.4 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: 
Friedrich-Engels-Straße in Köln-Sülz 
4315/2022 
 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für 
das Gebiet, gelegen südlich der Friedrich-Engels-Straße; Gemarkung Köln-
Efferen, Flur 60, entlang der süd- östlichen Grenze der Flurstücke 434 und 418 
über den Weg entlang der südöstlichen Grenze der Gemarkung Köln-Efferen, 
Flur 59 Flurstücke 442, 245 und 248 im Anschluss entlang der Berrenrather 
Straße —Arbeitstitel: Friedrich-Engels-Straße in Köln Sülz— aufzustellen mit 
dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfs-
flächen der benachbarten Umgebung festzusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) oh-
ne Einschränkung zustimmt. 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1468 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4315/2022
Stand: 04.07.2023 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Friedrich-Engels-
Straße in Köln-Sülz 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet, gelegen südlich der Friedrich-Engels-Straße; Gemarkung Köln-Efferen, Flur 60, 
entlang der süd- östlichen Grenze der Flurstücke 434 und 418 über den Weg entlang 
der südöstlichen Grenze der Gemarkung Köln-Efferen, Flur 59 Flurstücke 442, 245 und 
248 im Anschluss entlang der Berrenrather Straße —Arbeitstitel: Friedrich-Engels-
Straße in Köln Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Be-
reitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
  
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Arbeitstitel: Friedrich-Engels-Straße in Köln-Sülz 
ist durch die ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt am 26.04.2023 rechtswirksam 
beschlossen. Das weitere Bebauungsplanverfahren wird in nachfolgenden Beschluss-
vorlagen bearbeitet.

Anlage_1_Geltungsbereich

351 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Friedrich-Engels-Straßein Köln - Sülz
010050200300 Meter

Beratungsverlauf (3)

02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4315/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.01.2023
Erstellt
20.12.2022 10:30