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Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Friedrich-Engels-Straße in Köln-Sülz

Beschlussvorlage Ausschuss 4315/2022 vom 04.01.2023

Stand: Am 16.03.2023 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 4315/2022 Stand: 04.07.2023 Sachstandsbericht Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Friedrich-Engels- Straße in Köln-Sülz Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet, gelegen südlich der Friedrich-Engels-Straße; Gemarkung Köln-Efferen, Flur 60, entlang der süd- östlichen Grenze der Flurstücke 434 und 418 über den Weg entlang der südöstlichen Grenze der Gemarkung Köln-Efferen, Flur 59 Flurstücke 442, 245 und 248 im Anschluss entlang der Berrenrather Straße —Arbeitstitel: Friedrich-Engels- Straße in Köln Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Be- reitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Ein- schränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Arbeitstitel: Friedrich-Engels-Straße in Köln-Sülz ist durch die ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt am 26.04.2023 rechtswirksam beschlossen. Das weitere Bebauungsplanverfahren wird in nachfolgenden Beschluss- vorlagen bearbeitet.
  • Anlage 2- Auszug Beschlussprotokoll 10.4 SteA 02.02.2023

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    Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 06.02.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 öffentlich 10.4 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Friedrich-Engels-Straße in Köln-Sülz 4315/2022 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet, gelegen südlich der Friedrich-Engels-Straße; Gemarkung Köln- Efferen, Flur 60, entlang der süd- östlichen Grenze der Flurstücke 434 und 418 über den Weg entlang der südöstlichen Grenze der Gemarkung Köln-Efferen, Flur 59 Flurstücke 442, 245 und 248 im Anschluss entlang der Berrenrather Straße —Arbeitstitel: Friedrich-Engels-Straße in Köln Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Bereitstellung von Gemeinbedarfs- flächen der benachbarten Umgebung festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) oh- ne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 4315/2022 Freigabedatum 04.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Friedrich-Engels- Straße in Köln-Sülz Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet, gelegen südlich der Friedrich-Engels-Straße; Gemarkung Köln-Efferen, Flur 60, entlang der süd- östlichen Grenze der Flurstücke 434 und 418 über den Weg entlang der südöstlichen Grenze der Gemarkung Köln-Efferen, Flur 59 Flurstücke 442, 245 und 248 im Anschluss entlang der Berrenrather Straße —Arbeitstitel: Friedrich-Engels- Straße in Köln Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für Gemeinbedarf zur Be- reitstellung von Gemeinbedarfsflächen der benachbarten Umgebung festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Ein- schränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Grundstücke Friedrich-Engels-Straße 3-7 (Gemarkung Köln-Efferen, Flur 60, Flurstücke 434, 418 und 248) sind mit insgesamt drei Häusern bebaut. Eigentümer der Grundstücke ist das Unternehmen für Vermögensverwaltung im Ausland (FSUU). Seit dem Jahr 2000 stehen die Häuser Größtenteils leer (bis zum Jahr 2018 wurden in dem Haus Nr. 7 Menschen ohne festen Wohnsitz auf der Grundlage eines Mietvertrages mit der Stadt Köln beherbergt). Der bauliche Zustand der Gebäude ist sehr schlecht. Für das Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan 64419/04 aus dem Jahre 1970, der hier unter Anderem Allgemeines Wohngebiet, überbaubare Grundstücksfläche, Drei- bis Sechsge- schossigkeit, eine Geschossflächenzahl von 1,2 sowie die offene Bauweise festsetzt. Mit dem hier vorliegenden Aufstellungsbeschluss soll die Nutzung der fraglichen Grundstücke als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Hierdurch soll dem dringenden Bedarf an sozialen Infrastruktureinrichtungen Rechnung getragen werden. Ziel ist insbesondere die Bereitstellung von Gemeinbedarfseinrichtungen, die den Bedürfnissen der Bewohner der be- nachbarten Umgebung dienen. Mit dem Beschluss der hier vorliegenden Aufstellungsvorlage werden im Weiteren die Vo- raussetzungen geschaffen, die Instrumente der Sicherung der Bauleitplanung nach § 14 ff BauGB (Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen) anzuwenden. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich
  • Anlage_1_Geltungsbereich

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    Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Friedrich-Engels-Straßein Köln - Sülz 010050200300 Meter

Beratungsverlauf

  1. 02.02.2023

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 10.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 13.03.2023

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 16.03.2023 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 10.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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