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2619/2024

Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/1058/2024 von der Fraktion FDP betreffend "zunehmenden Gewalt an Schulen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.11.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

22312 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404/6 
 
Vorlagen-Nummer 21.11.2024 
 2619/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/1058/2024 von der Fraktion FDP betreffend 
"zunehmenden Gewalt an Schulen" 
Zunehmende Gewalt an Kölner Schulen 
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord-
nung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 09. Sep-
tember 2024 zu setzen. 
 
Laut Presseberichterstattung nimmt die Gewalt an Schulen in Köln immer mehr zu. Berichtet 
wurde, dass dies an allen Schulformen der Fall ist und in einzelnen Stadtgebieten häufiger 
vorkommt.  
 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Inwieweit ist der Schulverwaltung die Situation bekannt bzw. wie erhält sie Kenntnis? 
2. Welche Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen gibt es aktuell auf kommunaler 
Ebene? 
3. Welche Ursachen können bisher benannt werden oder werden vermutet? 
4. Inwieweit wird untersucht, ob zum Beispiel die Größe einer Schule ebenfalls Auswir-
kungen auf die Häufigkeit der Fälle hat? 
5. Wie viele Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen stehen den Schulen aktuell zur 
Verfügung? 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu 1. 
 
Die aktuelle Entwicklung zunehmender Gewalt an Schulen wird sowohl von den Fach-
kräften, die in den Schulen arbeiten als auch von den Schulaufsichten angezeigt und 
von der Verwaltung mit großer Besorgnis wahrgenommen. In den verschiedenen Gre-
mien (die im weiteren genauer beschrieben sind) werden hierzu Lösungsmöglichkei-
ten erarbeitet und umgesetzt. Festgestellt wird auch, dass es sich hierbei um ein ge-
samtgesellschaftliches Phänomen handelt, das sich an Schulen widerspiegelt. 
 
Zu 2.

2 
 
Die Verwaltung unterstützt die Kölner Schulen durch diverse Angebote im Bereich der 
Gewaltprävention in der Kinder- und Jugendarbeit, als auch durch den Einsatz der 
kommunalen Schulsozialarbeit, wo sich gleichermaßen das Amt für Schulentwicklung 
als auch die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung des Amtes für Kinder, 
Jugend und Familie engagieren. Die Fachstelle Gewaltprävention im Amt für Kinder, 
Jugend und Familie hält Informationen über vielfältige mögliche Angebote im Bereich 
der Gewaltprävention für alle Schulformen bereit und stellt diese zur Verfügung. Infor-
mationen hierzu erhalten Schulen bei der Fachstelle Gewaltprävention oder auch bei 
den Fachberatungen der kommunalen Schulsozialarbeit. Diese Angebote werden von 
den Schulen regelmäßig genutzt. 
 
NEIS  
 
Das Netzwerk Erziehung in Schule (NEIS) findet regelmäßig in den Kölner Stadtbezir-
ken für Grundschulen und weiterführende Schulen in Köln statt. Das Ziel von NEIS ist 
neben der Förderung von Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den verschiede-
nen Akteur*innen im Bildungsbereich vor allem die Gewaltprävention im Rahmen des 
Bildungs- und Erziehungsauftrages. NEIS organisiert bspw. Workshops, Seminare 
und Veranstaltungen, um pädagogische Themen zu diskutieren und Strategien zu ent-
wickeln, um aktuellen schulischen Geschehnissen entgegenzuwirken.  
 
AG §78 Gewaltprävention SGB VIII 
Der Rat der Stadt Köln hat 2007 beschlossen, dass die Erstellung eines „Gesamtkon-
zeptes zur Gewaltprävention“, in dem auch die Schulen in den Blick genommen wer-
den primäre Aufgabe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und Polizei sein 
muss. Seit dieser Zeit wird die Kooperation zwischen der Stadt Köln, den Trägern der 
freien Jugendhilfe und der Polizei intensiviert und in einem Kooperationsvertrag zwi-
schen der Stadt Köln und der Polizei schriftlich vereinbart.  
Durch die kontinuierliche engagierte Zusammenarbeit zwischen der Stadt Köln, Trä-
gern der freien Jugendhilfe, Schulen und der Polizei sind in einem Zeitraum von meh-
reren Jahren die beiden „Gesamtkonzepte zur Gewaltprävention im Kinder- und Ju-
gendschutz der Stadt Köln“ entstanden. Die Bereitstellung dieser Gesamtkonzepte er-
geben Ressourcen für Konzeptentwicklung, Fortbildung und Supervision der pädago-
gischen Mitarbeiter*innen sowie für die Netzwerkarbeit in Köln. 
Auf Grundlage dieser Konzepte haben sich die in Köln in der Gewaltprävention tätigen 
relevanten Akteur*innen zu einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII zusam-
mengeschlossen. Somit konnte die Theorie mit der Praxis verknüpft und die Ansätze 
für die Gewaltprävention in der AG § 78 weiterentwickelt werden.  
Die Bildung dieser AG § 78 SGB VIII dient der Festlegung von Standards und gewähr-
leistet eine verzahnte Abstimmung und die Wirksamkeit von Maßnahmen. Des Weite-
ren ist das Ziel der AG § 78 Gewaltprävention Angebote der Gewaltprävention in Köln 
aufzulegen und gemeinsam auf aktuelle Ereignisse im Kontext Jugendgewalt in Köln 
zu reagieren.   
 
Eine Untergruppe der AG § 78 Gewaltprävention wird im November 2024 im Rahmen 
der vergangenen # KölnSafe- Kampagne eine weitere Schulung für Fachkräfte anbie-
ten. Zielgruppe dieser Schulung sind neben allen in den Schulen im pädagogischen 
und sozialen Bereichen tätige Personen auch Mitarbeitende der Kölner Kinder- und 
Jugendhilfe, die mit Jugendlichen ab 12 Jahren arbeiten. Ziel der Schulung ist, päda-
gogischen Fachkräften aus der Jugendhilfe mehr Handlungssicherheit im Umgang mit 
Gewaltsituationen zu vermitteln. Es können Methoden erlernt werden, um Jugendliche 
für das Thema Gewalt zu sensibilisieren und bei diesen einen Reflexionsprozess über

3 
 
ihre Handlungsweise und Haltungen anzuregen. Im Jahr 2023 fand bereits im Rah-
men der Kampagne #KölnSafe die Schulung Teil I für die Kölner Schulen statt und 
wurde gezielt für Lehrkräfte und Schulsozialarbeitende angeboten.  
 
In Absprache mit den Bezirksjugendamtsleitungen hat sich die AG § 78 Gewaltprä-
vention bereit erklärt, die NEIS-Konferenzen zu besuchen und dort über die jeweiligen 
aktuellen Themen in der AG § 78 zu berichten. Des Weiteren sollen die Gewaltprä-
ventionsangebote der Mitglieder der AG § 78 Gewaltprävention dort in Form einer 
Präsentation ab September 2024 in allen NEIS-Konferenzen vorgestellt werden. Das 
Ziel ist, dass Schulen die Möglichkeit erhalten, über aktuelle Akteur*innen und Ange-
bote bzgl. der Gewaltprävention in Köln informiert zu werden und hierdurch eine Ver-
netzung und Kooperation mit den Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe stattfinden 
kann. 
 
Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt an Kölner Schulen 
 
Um Gewalt an Kölner Schulen entgegenzuwirken, sind Gewaltpräventionsprogramme 
beispielsweise durch externe Anbieter und niedrigschwellige Angebote unabdingbar. 
Da die Schulen verpflichtet sind standortspezifische und individuelle Konzepte zu er-
stellen, müssen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt in Schulen etabliert, um-
gesetzt und „gelebt“ werden. Für die Erstellung eines Schutzkonzeptes gegen sexuali-
sierte Gewalt ist die Gründung eines Kinderschutzteams von großer Bedeutung. Das 
Kinderschutzteam sollte möglichst multiprofessionell aus Schulleitung, Sonderpäda-
gog*innen, Schulsozialarbeit, Hausmeister*in, Sekretär*innen, Mitarbeitenden des of-
fenen Ganztages, Elternvertretung und Schüler*innen der SV zusammengesetzt wer-
den, um möglichst viele Perspektiven und Haltungen in die Schule einzubringen. Die 
Aufgaben eines Kinderschutzteams können den Aufbau eines Beschwerdemanage-
ments und die Erstellung eines Handlungsleitfadens sein. 
 
Vereinbarung zur Kooperation im Minderjährigenschutz zwischen dem Amt für 
Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln und Kölner Schulen 
 
Da Schule und Jugendhilfe gemäß ihrem jeweiligen gesetzlichen Auftrag gemeinsam 
in der Verantwortung für die ihnen anvertrauten Minderjährigen stehen, wurde 2021 
eine neue Initiative für den Kindesschutz auf den Weg gebracht.  
Durch die Initiative werden sowohl Rechte als auch Pflichten der Schulen und des 
Amtes für Kinder, Jugend und Familie in Bezug auf eine mögliche Kindeswohlgefähr-
dung nach § 8a SGB VIII geschärft. Über die Inhalte haben sich das Amt für Kinder, 
Jugend und Familie, die Schulaufsicht und Kölner Schulen in einer Kooperationsver-
einbarung verständigt. Rechtliche Grundlagen der Kooperation sind § 81 SGB VIII und 
§ 5 Abs. 2 SchulG NRW sowie §§ 3 und 4 des Gesetzes zur Kooperation und Informa-
tion im Kinderschutz (KKG). Diese Kooperationsvereinbarung gibt Handlungsleitfäden 
und Dokumentationshilfen und hilft somit den Schulen mögliche Kindeswohlgefähr-
dungen zu erkennen und frühzeitig an das Amt für Kinder, Jugend und Familie zu mel-
den. Diese Vereinbarung stellt einen wichtigen Beitrag zum Kindesschutz dar und 
dient der Gewaltprävention in Schulen. 
 
Schulpsychologischer Dienst 
 
Der Schulpsychologische Dienst steht allen Kölner Schulen bei Fragen zur Gewaltprä-
vention beratend und unterstützend zur Seite.

4 
 
Für Lehrkräfte, Schulleitungen sowie pädagogische Fachkräfte an Schulen werden 
Fallbesprechungs- und Supervisionsgruppen als auch Coaching im Schulpsychologi-
schen Dienst oder an Schulen angeboten. 
Der Schulpsychologische Dienst erarbeitet auf Nachfrage mit Schulen gemeinsam ein 
Schulklima, das frei von Gewalt und durch gegenseitigen Respekt geprägt ist. Unsere 
Schwerpunkte sind Beratung, Professionalisierung und Implementierung von nachhal-
tigen Konzepten der Gewalt- und Krisenprävention.  
Im Rahmen der Fortbildungsangebote werden Schulen beim Aufbau eines Schulte-
ams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention begleitet, welches Schul-
leitungen im Rahmen einer schulischen Krise unterstützen kann. 
Schulen in NRW sind aufgefordert, Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen 
Missbrauch zu erstellen. Der Schulpsychologische Dienst begleitet seit dem Schuljahr 
2023/24 Schulen aller Schulformen im Rahmen einer 4-moduligen Fortbildung bei der 
Erstellung eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt. 
Aktuell wird ein Konzept erarbeitet, um Schulen bei der Entwicklung von Schutzkon-
zepten gegen andere Formen von Gewalt an Schule zu unterstützen. Dies erfolgt in 
Kooperation mit dem Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz der Poli-
zei. 
Mobbing ist eine spezielle Form von Gewalt mit weitreichenden negativen Folgen für 
die betroffenen Personen. Schulpsycholog*innen beraten Schulen und Betroffene im 
Zusammenhang mit Mobbingfällen und bieten für Lehrerkollegien Fortbildungen zum 
Umgang mit Mobbing und Cybermobbing an. 
Im Bereich „Systemische Extremismusprävention“ werden aktuell sechs unterschiedli-
che Fortbildungsveranstaltungen zu den Themenbereichen Demokratieförderung 
(Klassenrat), Umgang mit Verschwörungserzählungen, Radikalisierung, Antisemitis-
mus und Demokratiefeindlichkeit in Schulen angeboten. 
 
Schulsozialarbeit und Familiengrundschulzentren 
Durch Einzelfallberatung, Klassentrainings und die Vernetzung der Schulen mit prä-
ventiv arbeitenden und intervenierenden Institutionen wirken die Schulsozialarbeit und 
die Familiengrundschulzentren vorbeugend hinsichtlich der zunehmenden Gewaltent-
wicklung. Insbesondere in Sozialtrainings und Angeboten, die auf die Team- und 
Gruppenfähigkeit abzielen und Demokratisierungsprozesse in Gang bringen, lernen 
Kinder und Jugendliche die Meinung anderer anzuhören, zu akzeptieren und sich 
ohne Gewaltanwendung auseinanderzusetzen. 
 
Die Schulsozialarbeit Köln ist seit vielen Jahren stellvertretend für das Amt für Schul-
entwicklung in der AG § 78 SGB VIII Gewaltprävention aktiv. Sie hat 2023 die Kam-
pagne #KölnSafe mit konzipiert. Die wesentlichen Inhalte der sogenannten 360-Grad-
Kampagne sind: Social-Media Clips und Posts auf dem Instagram-Kanal der Stadt 
Köln, eine stadtweite Plakataktion im öffentlichen Raum, mehr als 130 vielfältige, ver-
schiedene Angebote, Workshops und Aktionen für Jugendliche sowie ein speziell für 
das Thema neu konzipiertes Workshop-Format für Fachkräfte der Schulsozialarbeit 
und für Lehrer*innen.

5 
 
In den neu entstandenen 14 Familiengrundschulzentren ist ein besonderer Schwer-
punkt auf die Einbeziehung von Eltern gesetzt, um frühzeitig beratend und unterstüt-
zend auf ein friedliches Miteinander sowohl in Familien, als auch in Schulen hinzuwir-
ken. 
 
 
Zu 3.  
 
Statistische Einordnung des Kriminalpräventiven Rates der Stadt Köln 
 
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2023, als zentrale Quelle für Hellfelddaten zur 
Kriminalitätslage in Deutschland, verzeichnet einen Anstieg der Zahl an Tatverdächti-
gen in der Kinder- und Jugendkriminalität. Besonders auffällig ist ein Anstieg der min-
derjährigen Tatverdächtigen. Rund 48 000 Jugendliche wurden in der Statistik erfasst. 
Das ist eine Zunahme um 6,1 % zu 2022.  
Auch wenn aus wissenschaftlicher Sicht die Datenlage nicht ausreicht, um die Ursa-
chen des Anstiegs zu identifizieren, besteht Bedarf die Öffentlichkeit und politische 
Entscheidungsträger*innen zu informieren und zu möglichst realistischen Interpretatio-
nen beizutragen. 
Da die polizeiliche Kriminalstatistik eine durchaus hohe mediale Aufmerksamkeit er-
hält, ist anzumerken, dass es sich hierbei lediglich nur um die angezeigten Delikte bei 
der Polizei handelt und die Ergebnisse differenziert analysiert werden müssen. Des 
Weiteren besteht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine hohe Dunkelzifferquote im 
Bereich Kinder-und Jugendkriminalität, die aus unterschiedlichen Gründen nicht zur 
Anzeige gebracht werden.  
Folgende Merkmale werden aufgelistet, die Ursachen für eine zunehmende Gewalt an 
Schulen sein können. 
 
Auswirkungen von multiplen Herausforderungen durch das aktuelle Zeitgesche-
hen 
Nach einer Stellungnahme zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 des Landesinnen-
ministers Herbert Reul, sei auch die Corona-Krise maßgeblich für den Anstieg der 
Fallzahlen verantwortlich. Der Anstieg kann hauptsächlich auf zeitliche Verschie-
bungs- oder Nachholeffekte zurückzuführen sein. Während der Corona-Jahre hatten 
Jugendliche kaum Gelegenheit, die eigentlichen entwicklungstypischen Erfahrungen 
im Bereich Jugenddelinquenz zu sammeln. Jugendliche haben eine entwicklungsbe-
dingt größere Neigung, gegen Normen zu verstoßen und Straftaten zu begehen.  
Laut einer Analyse des Bundeskriminalamtes zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 
sind Menschen, insbesondere Jugendliche, nach dem Wegfall der Einschränkungen 
durch die Covid-19-Pandemie wieder häufiger unterwegs, was zu mehr Tatgelegen-
heiten führt. Aktuelle Studien zeigen ebenfalls, dass die psychischen Belastungen bei 
Kindern und Jugendlichen durch die Pandemie weiterhin Bestand haben.  
Zudem sind multiple Krisenlagen und wirtschaftliche sowie soziale Belastungen ge-
stiegen, was zu weiteren Herausforderungen in der jugendlichen Entwicklung führt.  
Deutschland verzeichnet zudem aktuell eine hohe Zuwanderungsquote. Es ist davon 
auszugehen, dass viele Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren für verschiedene 
Deliktbereiche aufweisen.

6 
 
Sozialisierungserfahrungen und sozioökonomischer Status  
Faktoren wie Geschlecht, psychische Probleme, Milieu und die Erziehung spielen eine 
wichtige Rolle bei der Entstehung von Jugenddelinquenz. Instabile und prekäre famili-
äre Verhältnisse und ein Rückzug des elterlichen Erziehungsauftrages können Risiko-
faktoren auf die zunehmende Gewaltbereitschaft an Schulen sein. Fehlende elterliche 
Aufsicht, Vernachlässigung oder das Erleben von häuslicher Gewalt können dazu füh-
ren, dass Kinder und Jugendliche aggressives Verhalten entwickeln. Der Kriminologe 
Prof. Dr. Dirk Baier (Institut für Delinquenz und Kriminalprävention an der Zürcher 
Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Departement Soziale Arbeit), führt 
ebenfalls in einem Erklärungsansatz für kriminelles Handeln dieses darauf zurück, 
dass Menschen, die sich in kriminellen Umfeldern bewegen, das heißt in Umfeldern, in 
denen eine pro-kriminelle Erziehung herrscht, durchaus gewalt-legitimierende Männ-
lichkeitsnormen vermittelt werden.  
Die Frage nach dem Einfluss des Sozialraumes auf delinquentes Verhalten von Ju-
gendlichen hat in den vergangenen Jahrzenten in der Kriminologie und Gewaltfor-
schung zunehmend Aufmerksamkeit erhalten. Der „Sozialraum“ beschreibt das sozi-
ale, kulturelle und physische Umfeld in den Individuen leben und agieren. In der For-
schung wird immer wieder das Zusammenspiel von Wohngegend, sozialer Infrastruk-
tur, Nachbarschaftsbeziehungen, sowie sozialem und kulturellem Kapital in den Fokus 
genommen. Hier spielt auch die Theorie von Shaw & McKay der „sozialen Desorgani-
sation“ eine wichtige Rolle. Diese besagt, dass das soziale Umfeld, insbesondere in 
städtischen, dicht besiedelten und sozial benachteiligten Wohnvierteln mit einer hohen 
Bevölkerungsfluktuation die Normen und Werte beeinflusst. Dies führt zu der Konse-
quenz, dass die Jugenddelinquenz in der Fläche nicht gleich verteilt ist, sondern sich 
auf einzelne Gebiete konzentriert.  
 
Chancen und Risiken von digitalen Räumen 
Die Thematik der digitalen Medien wird auch in den Schulen aufgegriffen. Die Vermitt-
lung von Medienwissen und die Förderung von Medienkompetenz z.B. durch das Ar-
beiten mit Tablets im Unterricht sind in vielen Lehrplänen fester Bestandteil. Die Ver-
mittlung von Medienkompetenz kann jedoch nicht die alleinige Aufgabe von Schule 
sein, sondern sollte ebenfalls zum Erziehungsauftrag der Eltern gehören. Die Nutzung 
des Internets birgt aber auch Risiken und es können unterschiedliche Erscheinungs-
formen von Gewalt z.B. Cybermobbing in Form von „Hatespeech“ auftreten. Oft wer-
den Konflikte, die im öffentlichen oder auch privaten Raum stattfinden, in den digitalen 
Raum verlagert und treten neu in Erscheinung. Die Jugendlichen sind hier mit den 
Konflikten alleine und tragen diese mit in die Schule. Somit kann ein Konflikt, der zu-
nächst im digitalen Raum anfing, in der Schule fortgeführt werden. Allerdings wird im 
öffentlichen Fachdiskurs das Internet oder die sozialen Medien als Tatmittel und nicht 
als Tatziel angesehen. Somit ist zwar wichtig, welche Rolle soziale Medien im Zusam-
menhang mit Kriminalität spielen, jedoch sind die Sozialen Medien nicht hauptverant-
wortlich dafür. Ob das Internet Auswirkungen auf die Delinquenz junger Menschen 
hat, bleibt daher bislang offen, da es hierüber bisher keine verlässlichen und fundier-
ten Studienergebnisse gibt, die dies belegen können. 
 
Masterplan Sicherheit 
Im Rahmen des Schul-Workshops zum Masterplan Sicherheit, der vom Zentrum für

7 
 
Kriminalprävention und Sicherheit und dem Kriminalpräventiven Rat der Stadt Köln ini-
tiiert wurde, wurden die Teilnehmenden nach Belastungen im Schulbetrieb befragt:  
 
Die gestiegene Anzahl von Rohheitsdelikten an den Schulen korrespondiere laut den 
Teilnehmenden mit der Zunahme der Meldungen von Kindeswohlgefährdungen. Prob-
lematisch seien die mangelnden Unterbringungsmöglichkeiten nach erfolgter Inobhut-
nahme in stationären Einrichtungen der freien Kinder- und Jugendhilfe. Hierdurch ver-
blieben Kinder und Jugendliche in Einzelfällen länger in den dringend benötigten Inob-
hutnahmestellen. Dies könne dazu führen, dass Kinder und Jugendliche weiter auf ih-
rer bisherigen Schule verbleiben und dort erneut auffällig werden. 
 
Zudem sei die Hemmschwelle von Schülerinnen und Schülern gesunken und es fehle, 
teilweise bereits bei den Eltern, ein Rechtsbewusstsein, sowie die Einsicht bei einem 
Regelverstoß. Fehlende Impulskontrolle fällt bereits im Grundschulalter auf und wirkt 
sich ebenfalls problematisch aus. Mangelnde Sanktionierung von Fehlverhalten ver-
schärfe die Problematik zusätzlich. Hinzu kommt die Dokumentation und Verbreitung 
gewalttätiger Auseinandersetzung über die sozialen Medien. 
Auffällig sei auch, dass in Folge der Corona-Pandemie viele Kinder nicht gelernt ha-
ben sich in eine Klassengemeinschaft zu integrieren und andere Schüler*innen zu to-
lerieren. Interaktive Situationen eskalieren deshalb besonders schnell.  
 
Ziel der Verwaltung ist daher, die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur für Kinder 
und Jugendliche in den Quartieren zu stärken, sodass auch außerschulisch eine Mög-
lichkeit besteht, die Regeln des Miteinander zu lernen.  
 
Die Ursachen für die zunehmende Gewalt an Schulen ist wie in Punkt 1 benannt ein 
gesamtgesellschaftliches Problem und sollte umfassender betrachtet werden. Es gilt, 
die Bedürfnisse und Anforderungen einer vielfältigen und gleichzeitig polarisierten Ge-
sellschaft zu einem friedfertigen Miteinander zu verschränken. Dies trifft auch auf das 
Zusammenleben einer Schulgemeinschaft zu. 
 
Zu 4. 
 
Das Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit teilt dazu mit: 
 
Im Masterplan Kommunale Sicherheit wurde auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatis-
tik die Entwicklung der Straftaten im Schulbetrieb, aber auch am Schulstandort als 
Tatort vom Jahr 2022 auf das Folgejahr 2023 ausgewertet. Die Straftaten im schuli-
schen Kontext haben in Köln von 2022 bis 2023 um knapp ein Drittel zugenommen. 
Dabei fiel der Anstieg von Delikten im Schulbetrieb (Unterricht) deutlich stärker aus als 
die Erhöhung der Straftaten am Schulstandort. Mit einem Anstieg um 137 Prozent ha-
ben die Rohheitsdelikte im Schulalltag in Köln besonders stark zugenommen. 
 
Auf der Grundlage des Einsatzleitsystems CEBIUS (Computer Einsatz Bearbeitungs-, 
Informations- und Unterstützungs-System) des Kölner Polizeipräsidiums wurden die 
Kölner Schulen mit den häufigsten polizeilichen Einsätzen in den Jahren 2022 und 
2023 ausgewählt. 
 
Einige der Schulstandorte mit einer überdurchschnittlichen Häufigkeit von Polizeiein-
sätzen in den Jahren 2022 und 2023 befinden sich in Stadtteilen, in denen der Kölner 
Lebenslagenbericht von 2020 „potenziell stark erhöhte Problemlagen“ festgestellt 
hatte – wie zum Beispiel Buchheim, Chorweiler, Seeberg, Finkenberg, Mülheim und 
Ostheim.

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Zu 5. 
 
In Köln arbeiten kommunal finanziert 72 Schulsozialarbeiter*innen an weiterführenden 
und 95 Schulsozialarbeiter*innen über freie Träger der Jugendhilfe an Grundschulen. 
Darüber hinaus gibt es ca. 50 Fachkräfte an weiterführenden Schulen im Landes-
dienst. Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Köln hat inklusive der Leitungs-
ebene 29,4 Stellen Schulpsycholog*in, davon sind 15,9 kommunale Stellen und 13,5 
Landesstellen. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

25.11.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2619/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.11.2024
Erstellt
27.08.2024 15:51