2619/2024
Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/1058/2024 von der Fraktion FDP betreffend "zunehmenden Gewalt an Schulen"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/40/404/6 Vorlagen-Nummer 21.11.2024 2619/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/1058/2024 von der Fraktion FDP betreffend "zunehmenden Gewalt an Schulen" Zunehmende Gewalt an Kölner Schulen Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord- nung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 09. Sep- tember 2024 zu setzen. Laut Presseberichterstattung nimmt die Gewalt an Schulen in Köln immer mehr zu. Berichtet wurde, dass dies an allen Schulformen der Fall ist und in einzelnen Stadtgebieten häufiger vorkommt. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Inwieweit ist der Schulverwaltung die Situation bekannt bzw. wie erhält sie Kenntnis? 2. Welche Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen gibt es aktuell auf kommunaler Ebene? 3. Welche Ursachen können bisher benannt werden oder werden vermutet? 4. Inwieweit wird untersucht, ob zum Beispiel die Größe einer Schule ebenfalls Auswir- kungen auf die Häufigkeit der Fälle hat? 5. Wie viele Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen stehen den Schulen aktuell zur Verfügung? Antwort der Verwaltung Zu 1. Die aktuelle Entwicklung zunehmender Gewalt an Schulen wird sowohl von den Fach- kräften, die in den Schulen arbeiten als auch von den Schulaufsichten angezeigt und von der Verwaltung mit großer Besorgnis wahrgenommen. In den verschiedenen Gre- mien (die im weiteren genauer beschrieben sind) werden hierzu Lösungsmöglichkei- ten erarbeitet und umgesetzt. Festgestellt wird auch, dass es sich hierbei um ein ge- samtgesellschaftliches Phänomen handelt, das sich an Schulen widerspiegelt. Zu 2. 2 Die Verwaltung unterstützt die Kölner Schulen durch diverse Angebote im Bereich der Gewaltprävention in der Kinder- und Jugendarbeit, als auch durch den Einsatz der kommunalen Schulsozialarbeit, wo sich gleichermaßen das Amt für Schulentwicklung als auch die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie engagieren. Die Fachstelle Gewaltprävention im Amt für Kinder, Jugend und Familie hält Informationen über vielfältige mögliche Angebote im Bereich der Gewaltprävention für alle Schulformen bereit und stellt diese zur Verfügung. Infor- mationen hierzu erhalten Schulen bei der Fachstelle Gewaltprävention oder auch bei den Fachberatungen der kommunalen Schulsozialarbeit. Diese Angebote werden von den Schulen regelmäßig genutzt. NEIS Das Netzwerk Erziehung in Schule (NEIS) findet regelmäßig in den Kölner Stadtbezir- ken für Grundschulen und weiterführende Schulen in Köln statt. Das Ziel von NEIS ist neben der Förderung von Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den verschiede- nen Akteur*innen im Bildungsbereich vor allem die Gewaltprävention im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages. NEIS organisiert bspw. Workshops, Seminare und Veranstaltungen, um pädagogische Themen zu diskutieren und Strategien zu ent- wickeln, um aktuellen schulischen Geschehnissen entgegenzuwirken. AG §78 Gewaltprävention SGB VIII Der Rat der Stadt Köln hat 2007 beschlossen, dass die Erstellung eines „Gesamtkon- zeptes zur Gewaltprävention“, in dem auch die Schulen in den Blick genommen wer- den primäre Aufgabe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und Polizei sein muss. Seit dieser Zeit wird die Kooperation zwischen der Stadt Köln, den Trägern der freien Jugendhilfe und der Polizei intensiviert und in einem Kooperationsvertrag zwi- schen der Stadt Köln und der Polizei schriftlich vereinbart. Durch die kontinuierliche engagierte Zusammenarbeit zwischen der Stadt Köln, Trä- gern der freien Jugendhilfe, Schulen und der Polizei sind in einem Zeitraum von meh- reren Jahren die beiden „Gesamtkonzepte zur Gewaltprävention im Kinder- und Ju- gendschutz der Stadt Köln“ entstanden. Die Bereitstellung dieser Gesamtkonzepte er- geben Ressourcen für Konzeptentwicklung, Fortbildung und Supervision der pädago- gischen Mitarbeiter*innen sowie für die Netzwerkarbeit in Köln. Auf Grundlage dieser Konzepte haben sich die in Köln in der Gewaltprävention tätigen relevanten Akteur*innen zu einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII zusam- mengeschlossen. Somit konnte die Theorie mit der Praxis verknüpft und die Ansätze für die Gewaltprävention in der AG § 78 weiterentwickelt werden. Die Bildung dieser AG § 78 SGB VIII dient der Festlegung von Standards und gewähr- leistet eine verzahnte Abstimmung und die Wirksamkeit von Maßnahmen. Des Weite- ren ist das Ziel der AG § 78 Gewaltprävention Angebote der Gewaltprävention in Köln aufzulegen und gemeinsam auf aktuelle Ereignisse im Kontext Jugendgewalt in Köln zu reagieren. Eine Untergruppe der AG § 78 Gewaltprävention wird im November 2024 im Rahmen der vergangenen # KölnSafe- Kampagne eine weitere Schulung für Fachkräfte anbie- ten. Zielgruppe dieser Schulung sind neben allen in den Schulen im pädagogischen und sozialen Bereichen tätige Personen auch Mitarbeitende der Kölner Kinder- und Jugendhilfe, die mit Jugendlichen ab 12 Jahren arbeiten. Ziel der Schulung ist, päda- gogischen Fachkräften aus der Jugendhilfe mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Gewaltsituationen zu vermitteln. Es können Methoden erlernt werden, um Jugendliche für das Thema Gewalt zu sensibilisieren und bei diesen einen Reflexionsprozess über 3 ihre Handlungsweise und Haltungen anzuregen. Im Jahr 2023 fand bereits im Rah- men der Kampagne #KölnSafe die Schulung Teil I für die Kölner Schulen statt und wurde gezielt für Lehrkräfte und Schulsozialarbeitende angeboten. In Absprache mit den Bezirksjugendamtsleitungen hat sich die AG § 78 Gewaltprä- vention bereit erklärt, die NEIS-Konferenzen zu besuchen und dort über die jeweiligen aktuellen Themen in der AG § 78 zu berichten. Des Weiteren sollen die Gewaltprä- ventionsangebote der Mitglieder der AG § 78 Gewaltprävention dort in Form einer Präsentation ab September 2024 in allen NEIS-Konferenzen vorgestellt werden. Das Ziel ist, dass Schulen die Möglichkeit erhalten, über aktuelle Akteur*innen und Ange- bote bzgl. der Gewaltprävention in Köln informiert zu werden und hierdurch eine Ver- netzung und Kooperation mit den Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe stattfinden kann. Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt an Kölner Schulen Um Gewalt an Kölner Schulen entgegenzuwirken, sind Gewaltpräventionsprogramme beispielsweise durch externe Anbieter und niedrigschwellige Angebote unabdingbar. Da die Schulen verpflichtet sind standortspezifische und individuelle Konzepte zu er- stellen, müssen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt in Schulen etabliert, um- gesetzt und „gelebt“ werden. Für die Erstellung eines Schutzkonzeptes gegen sexuali- sierte Gewalt ist die Gründung eines Kinderschutzteams von großer Bedeutung. Das Kinderschutzteam sollte möglichst multiprofessionell aus Schulleitung, Sonderpäda- gog*innen, Schulsozialarbeit, Hausmeister*in, Sekretär*innen, Mitarbeitenden des of- fenen Ganztages, Elternvertretung und Schüler*innen der SV zusammengesetzt wer- den, um möglichst viele Perspektiven und Haltungen in die Schule einzubringen. Die Aufgaben eines Kinderschutzteams können den Aufbau eines Beschwerdemanage- ments und die Erstellung eines Handlungsleitfadens sein. Vereinbarung zur Kooperation im Minderjährigenschutz zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln und Kölner Schulen Da Schule und Jugendhilfe gemäß ihrem jeweiligen gesetzlichen Auftrag gemeinsam in der Verantwortung für die ihnen anvertrauten Minderjährigen stehen, wurde 2021 eine neue Initiative für den Kindesschutz auf den Weg gebracht. Durch die Initiative werden sowohl Rechte als auch Pflichten der Schulen und des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in Bezug auf eine mögliche Kindeswohlgefähr- dung nach § 8a SGB VIII geschärft. Über die Inhalte haben sich das Amt für Kinder, Jugend und Familie, die Schulaufsicht und Kölner Schulen in einer Kooperationsver- einbarung verständigt. Rechtliche Grundlagen der Kooperation sind § 81 SGB VIII und § 5 Abs. 2 SchulG NRW sowie §§ 3 und 4 des Gesetzes zur Kooperation und Informa- tion im Kinderschutz (KKG). Diese Kooperationsvereinbarung gibt Handlungsleitfäden und Dokumentationshilfen und hilft somit den Schulen mögliche Kindeswohlgefähr- dungen zu erkennen und frühzeitig an das Amt für Kinder, Jugend und Familie zu mel- den. Diese Vereinbarung stellt einen wichtigen Beitrag zum Kindesschutz dar und dient der Gewaltprävention in Schulen. Schulpsychologischer Dienst Der Schulpsychologische Dienst steht allen Kölner Schulen bei Fragen zur Gewaltprä- vention beratend und unterstützend zur Seite. 4 Für Lehrkräfte, Schulleitungen sowie pädagogische Fachkräfte an Schulen werden Fallbesprechungs- und Supervisionsgruppen als auch Coaching im Schulpsychologi- schen Dienst oder an Schulen angeboten. Der Schulpsychologische Dienst erarbeitet auf Nachfrage mit Schulen gemeinsam ein Schulklima, das frei von Gewalt und durch gegenseitigen Respekt geprägt ist. Unsere Schwerpunkte sind Beratung, Professionalisierung und Implementierung von nachhal- tigen Konzepten der Gewalt- und Krisenprävention. Im Rahmen der Fortbildungsangebote werden Schulen beim Aufbau eines Schulte- ams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention begleitet, welches Schul- leitungen im Rahmen einer schulischen Krise unterstützen kann. Schulen in NRW sind aufgefordert, Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu erstellen. Der Schulpsychologische Dienst begleitet seit dem Schuljahr 2023/24 Schulen aller Schulformen im Rahmen einer 4-moduligen Fortbildung bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt. Aktuell wird ein Konzept erarbeitet, um Schulen bei der Entwicklung von Schutzkon- zepten gegen andere Formen von Gewalt an Schule zu unterstützen. Dies erfolgt in Kooperation mit dem Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz der Poli- zei. Mobbing ist eine spezielle Form von Gewalt mit weitreichenden negativen Folgen für die betroffenen Personen. Schulpsycholog*innen beraten Schulen und Betroffene im Zusammenhang mit Mobbingfällen und bieten für Lehrerkollegien Fortbildungen zum Umgang mit Mobbing und Cybermobbing an. Im Bereich „Systemische Extremismusprävention“ werden aktuell sechs unterschiedli- che Fortbildungsveranstaltungen zu den Themenbereichen Demokratieförderung (Klassenrat), Umgang mit Verschwörungserzählungen, Radikalisierung, Antisemitis- mus und Demokratiefeindlichkeit in Schulen angeboten. Schulsozialarbeit und Familiengrundschulzentren Durch Einzelfallberatung, Klassentrainings und die Vernetzung der Schulen mit prä- ventiv arbeitenden und intervenierenden Institutionen wirken die Schulsozialarbeit und die Familiengrundschulzentren vorbeugend hinsichtlich der zunehmenden Gewaltent- wicklung. Insbesondere in Sozialtrainings und Angeboten, die auf die Team- und Gruppenfähigkeit abzielen und Demokratisierungsprozesse in Gang bringen, lernen Kinder und Jugendliche die Meinung anderer anzuhören, zu akzeptieren und sich ohne Gewaltanwendung auseinanderzusetzen. Die Schulsozialarbeit Köln ist seit vielen Jahren stellvertretend für das Amt für Schul- entwicklung in der AG § 78 SGB VIII Gewaltprävention aktiv. Sie hat 2023 die Kam- pagne #KölnSafe mit konzipiert. Die wesentlichen Inhalte der sogenannten 360-Grad- Kampagne sind: Social-Media Clips und Posts auf dem Instagram-Kanal der Stadt Köln, eine stadtweite Plakataktion im öffentlichen Raum, mehr als 130 vielfältige, ver- schiedene Angebote, Workshops und Aktionen für Jugendliche sowie ein speziell für das Thema neu konzipiertes Workshop-Format für Fachkräfte der Schulsozialarbeit und für Lehrer*innen. 5 In den neu entstandenen 14 Familiengrundschulzentren ist ein besonderer Schwer- punkt auf die Einbeziehung von Eltern gesetzt, um frühzeitig beratend und unterstüt- zend auf ein friedliches Miteinander sowohl in Familien, als auch in Schulen hinzuwir- ken. Zu 3. Statistische Einordnung des Kriminalpräventiven Rates der Stadt Köln Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2023, als zentrale Quelle für Hellfelddaten zur Kriminalitätslage in Deutschland, verzeichnet einen Anstieg der Zahl an Tatverdächti- gen in der Kinder- und Jugendkriminalität. Besonders auffällig ist ein Anstieg der min- derjährigen Tatverdächtigen. Rund 48 000 Jugendliche wurden in der Statistik erfasst. Das ist eine Zunahme um 6,1 % zu 2022. Auch wenn aus wissenschaftlicher Sicht die Datenlage nicht ausreicht, um die Ursa- chen des Anstiegs zu identifizieren, besteht Bedarf die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger*innen zu informieren und zu möglichst realistischen Interpretatio- nen beizutragen. Da die polizeiliche Kriminalstatistik eine durchaus hohe mediale Aufmerksamkeit er- hält, ist anzumerken, dass es sich hierbei lediglich nur um die angezeigten Delikte bei der Polizei handelt und die Ergebnisse differenziert analysiert werden müssen. Des Weiteren besteht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine hohe Dunkelzifferquote im Bereich Kinder-und Jugendkriminalität, die aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Anzeige gebracht werden. Folgende Merkmale werden aufgelistet, die Ursachen für eine zunehmende Gewalt an Schulen sein können. Auswirkungen von multiplen Herausforderungen durch das aktuelle Zeitgesche- hen Nach einer Stellungnahme zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 des Landesinnen- ministers Herbert Reul, sei auch die Corona-Krise maßgeblich für den Anstieg der Fallzahlen verantwortlich. Der Anstieg kann hauptsächlich auf zeitliche Verschie- bungs- oder Nachholeffekte zurückzuführen sein. Während der Corona-Jahre hatten Jugendliche kaum Gelegenheit, die eigentlichen entwicklungstypischen Erfahrungen im Bereich Jugenddelinquenz zu sammeln. Jugendliche haben eine entwicklungsbe- dingt größere Neigung, gegen Normen zu verstoßen und Straftaten zu begehen. Laut einer Analyse des Bundeskriminalamtes zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 sind Menschen, insbesondere Jugendliche, nach dem Wegfall der Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie wieder häufiger unterwegs, was zu mehr Tatgelegen- heiten führt. Aktuelle Studien zeigen ebenfalls, dass die psychischen Belastungen bei Kindern und Jugendlichen durch die Pandemie weiterhin Bestand haben. Zudem sind multiple Krisenlagen und wirtschaftliche sowie soziale Belastungen ge- stiegen, was zu weiteren Herausforderungen in der jugendlichen Entwicklung führt. Deutschland verzeichnet zudem aktuell eine hohe Zuwanderungsquote. Es ist davon auszugehen, dass viele Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren für verschiedene Deliktbereiche aufweisen. 6 Sozialisierungserfahrungen und sozioökonomischer Status Faktoren wie Geschlecht, psychische Probleme, Milieu und die Erziehung spielen eine wichtige Rolle bei der Entstehung von Jugenddelinquenz. Instabile und prekäre famili- äre Verhältnisse und ein Rückzug des elterlichen Erziehungsauftrages können Risiko- faktoren auf die zunehmende Gewaltbereitschaft an Schulen sein. Fehlende elterliche Aufsicht, Vernachlässigung oder das Erleben von häuslicher Gewalt können dazu füh- ren, dass Kinder und Jugendliche aggressives Verhalten entwickeln. Der Kriminologe Prof. Dr. Dirk Baier (Institut für Delinquenz und Kriminalprävention an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Departement Soziale Arbeit), führt ebenfalls in einem Erklärungsansatz für kriminelles Handeln dieses darauf zurück, dass Menschen, die sich in kriminellen Umfeldern bewegen, das heißt in Umfeldern, in denen eine pro-kriminelle Erziehung herrscht, durchaus gewalt-legitimierende Männ- lichkeitsnormen vermittelt werden. Die Frage nach dem Einfluss des Sozialraumes auf delinquentes Verhalten von Ju- gendlichen hat in den vergangenen Jahrzenten in der Kriminologie und Gewaltfor- schung zunehmend Aufmerksamkeit erhalten. Der „Sozialraum“ beschreibt das sozi- ale, kulturelle und physische Umfeld in den Individuen leben und agieren. In der For- schung wird immer wieder das Zusammenspiel von Wohngegend, sozialer Infrastruk- tur, Nachbarschaftsbeziehungen, sowie sozialem und kulturellem Kapital in den Fokus genommen. Hier spielt auch die Theorie von Shaw & McKay der „sozialen Desorgani- sation“ eine wichtige Rolle. Diese besagt, dass das soziale Umfeld, insbesondere in städtischen, dicht besiedelten und sozial benachteiligten Wohnvierteln mit einer hohen Bevölkerungsfluktuation die Normen und Werte beeinflusst. Dies führt zu der Konse- quenz, dass die Jugenddelinquenz in der Fläche nicht gleich verteilt ist, sondern sich auf einzelne Gebiete konzentriert. Chancen und Risiken von digitalen Räumen Die Thematik der digitalen Medien wird auch in den Schulen aufgegriffen. Die Vermitt- lung von Medienwissen und die Förderung von Medienkompetenz z.B. durch das Ar- beiten mit Tablets im Unterricht sind in vielen Lehrplänen fester Bestandteil. Die Ver- mittlung von Medienkompetenz kann jedoch nicht die alleinige Aufgabe von Schule sein, sondern sollte ebenfalls zum Erziehungsauftrag der Eltern gehören. Die Nutzung des Internets birgt aber auch Risiken und es können unterschiedliche Erscheinungs- formen von Gewalt z.B. Cybermobbing in Form von „Hatespeech“ auftreten. Oft wer- den Konflikte, die im öffentlichen oder auch privaten Raum stattfinden, in den digitalen Raum verlagert und treten neu in Erscheinung. Die Jugendlichen sind hier mit den Konflikten alleine und tragen diese mit in die Schule. Somit kann ein Konflikt, der zu- nächst im digitalen Raum anfing, in der Schule fortgeführt werden. Allerdings wird im öffentlichen Fachdiskurs das Internet oder die sozialen Medien als Tatmittel und nicht als Tatziel angesehen. Somit ist zwar wichtig, welche Rolle soziale Medien im Zusam- menhang mit Kriminalität spielen, jedoch sind die Sozialen Medien nicht hauptverant- wortlich dafür. Ob das Internet Auswirkungen auf die Delinquenz junger Menschen hat, bleibt daher bislang offen, da es hierüber bisher keine verlässlichen und fundier- ten Studienergebnisse gibt, die dies belegen können. Masterplan Sicherheit Im Rahmen des Schul-Workshops zum Masterplan Sicherheit, der vom Zentrum für 7 Kriminalprävention und Sicherheit und dem Kriminalpräventiven Rat der Stadt Köln ini- tiiert wurde, wurden die Teilnehmenden nach Belastungen im Schulbetrieb befragt: Die gestiegene Anzahl von Rohheitsdelikten an den Schulen korrespondiere laut den Teilnehmenden mit der Zunahme der Meldungen von Kindeswohlgefährdungen. Prob- lematisch seien die mangelnden Unterbringungsmöglichkeiten nach erfolgter Inobhut- nahme in stationären Einrichtungen der freien Kinder- und Jugendhilfe. Hierdurch ver- blieben Kinder und Jugendliche in Einzelfällen länger in den dringend benötigten Inob- hutnahmestellen. Dies könne dazu führen, dass Kinder und Jugendliche weiter auf ih- rer bisherigen Schule verbleiben und dort erneut auffällig werden. Zudem sei die Hemmschwelle von Schülerinnen und Schülern gesunken und es fehle, teilweise bereits bei den Eltern, ein Rechtsbewusstsein, sowie die Einsicht bei einem Regelverstoß. Fehlende Impulskontrolle fällt bereits im Grundschulalter auf und wirkt sich ebenfalls problematisch aus. Mangelnde Sanktionierung von Fehlverhalten ver- schärfe die Problematik zusätzlich. Hinzu kommt die Dokumentation und Verbreitung gewalttätiger Auseinandersetzung über die sozialen Medien. Auffällig sei auch, dass in Folge der Corona-Pandemie viele Kinder nicht gelernt ha- ben sich in eine Klassengemeinschaft zu integrieren und andere Schüler*innen zu to- lerieren. Interaktive Situationen eskalieren deshalb besonders schnell. Ziel der Verwaltung ist daher, die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in den Quartieren zu stärken, sodass auch außerschulisch eine Mög- lichkeit besteht, die Regeln des Miteinander zu lernen. Die Ursachen für die zunehmende Gewalt an Schulen ist wie in Punkt 1 benannt ein gesamtgesellschaftliches Problem und sollte umfassender betrachtet werden. Es gilt, die Bedürfnisse und Anforderungen einer vielfältigen und gleichzeitig polarisierten Ge- sellschaft zu einem friedfertigen Miteinander zu verschränken. Dies trifft auch auf das Zusammenleben einer Schulgemeinschaft zu. Zu 4. Das Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit teilt dazu mit: Im Masterplan Kommunale Sicherheit wurde auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatis- tik die Entwicklung der Straftaten im Schulbetrieb, aber auch am Schulstandort als Tatort vom Jahr 2022 auf das Folgejahr 2023 ausgewertet. Die Straftaten im schuli- schen Kontext haben in Köln von 2022 bis 2023 um knapp ein Drittel zugenommen. Dabei fiel der Anstieg von Delikten im Schulbetrieb (Unterricht) deutlich stärker aus als die Erhöhung der Straftaten am Schulstandort. Mit einem Anstieg um 137 Prozent ha- ben die Rohheitsdelikte im Schulalltag in Köln besonders stark zugenommen. Auf der Grundlage des Einsatzleitsystems CEBIUS (Computer Einsatz Bearbeitungs-, Informations- und Unterstützungs-System) des Kölner Polizeipräsidiums wurden die Kölner Schulen mit den häufigsten polizeilichen Einsätzen in den Jahren 2022 und 2023 ausgewählt. Einige der Schulstandorte mit einer überdurchschnittlichen Häufigkeit von Polizeiein- sätzen in den Jahren 2022 und 2023 befinden sich in Stadtteilen, in denen der Kölner Lebenslagenbericht von 2020 „potenziell stark erhöhte Problemlagen“ festgestellt hatte – wie zum Beispiel Buchheim, Chorweiler, Seeberg, Finkenberg, Mülheim und Ostheim. 8 Zu 5. In Köln arbeiten kommunal finanziert 72 Schulsozialarbeiter*innen an weiterführenden und 95 Schulsozialarbeiter*innen über freie Träger der Jugendhilfe an Grundschulen. Darüber hinaus gibt es ca. 50 Fachkräfte an weiterführenden Schulen im Landes- dienst. Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Köln hat inklusive der Leitungs- ebene 29,4 Stellen Schulpsycholog*in, davon sind 15,9 kommunale Stellen und 13,5 Landesstellen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2619/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.11.2024
- Erstellt
- 27.08.2024 15:51