3367/2025
Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Rechtliche Rahmenbedingungen schließen die Öffentlichkeitsbeteiligung grundsätzlich aus. Jede Veränderung der Denkmäler oder in deren engerer Umgebung, bedarf gemäß § 9 Abs. 1, 2 DSchG NRW der vorherigen Erlaubnis des Stadtkonservators. Das schließt Restaurierungen ebenfalls mit ein. Die denkmalrechtliche Erlaubnis erfolgt auf Basis fachlicher Erkenntnisse und Beratungen der Unteren Denkmalbehörde (ggf. nach Anhörung des zuständigen Denkmalfachamtes). Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 3367/2025 Freigabedatum 02.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten in Höhe von 10.000 Euro an die Evangelische Gemeinde Köln: Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln-Lindenthal, Denkmallis- tennummer 866 Ausschuss Kunst und Kultur 09.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln-Lindenthal Für die Restaurierung der Grabplatten auf dem Geusenfriedhof, Kerpener Str. o.Nr., 50931 Köln (Denkmallistennummer 866, Eintragung am 14.12.1981) wird für nachzuweisende zu- wendungsfähige denkmalbedingte Gesamtausgaben in Höhe von 43.512,35 Euro von der Evangelischen Gemeinde Köln ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro aus städtischen Mitteln beantragt. Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro vor. Die benötigten Mittel in Gesamthöhe von 10.000 Euro stehen im Haushaltsjahr 2025 im Teiler- gebnisplan Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz /-pflege in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. Haushaltsbewirtschaftung in der Haushaltssperre: Der Geusenfriedhof ist eine im Rheinland einzigartige Friedhofsanlage mit Grabmälern des 16. und 17. Jahrhunderts. Die Instandhaltung durch Restaurierungsarbeiten erfolgt seit 1995 regelmäßig und ist in seiner Kontinuität erforderlich für die Erhaltung der einzelnen Grabdenk- mäler sowie der gesamten Anlage. 3 Der Geusenfriedhof ist seit dem 14.12.1981 als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Er ist der älteste evangelische Friedhof des Rheinlands und hat mitsamt seiner Grabsteine, die bis in 16. Jahrhundert zurückreichen, eine überregionale Bedeutung. Die Gesamtanlage mit ihren Grabsteinen ist ein einzigartiges Zeugnis für die evangelische Be- stattungs- und Friedhofskultur seit dem 16. Jahrhundert. Er erhält ein zusätzliches Alleinstel- lungsmerkmal dadurch, dass Protestanten im katholisch geprägten Rheinland im 16. Jahrhun- dert verfolgt wurden. Trotz dieser Umstände ist der Friedhof über die Jahrhunderte erhalten geblieben. Aus diesem Grund besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der einzel- nen Grabstätten – maßgeblich hierfür ist §2, Abs. 1 DSchG NRW. Die fortlaufende Instandhal- tung durch Restaurierungsarbeiten seit dem Jahr 1995 ist unerlässlich, um den Bestand und die dadurch erhaltene Geschichte auch für die Zukunft zu bewahren. Wegen der damals ver- wendeten Materialien (v.a. Schieferplatten) und dem einfachen Auflegen von Steinen im Erd- reich sind über die Jahrhunderte umfangreiche Schadensbilder an den Grabsteinen entstan- den. Weitere witterungsbedingte Schäden können nicht nur die teilweise schon stark beein- trächtigten Inschriften noch weiter beschädigen, sondern auch zu erheblichem Substanzver- lust am gesamten Stein führen. Eine kontinuierliche Restaurierung stellt sicher, dass die Grab- steine auch für die Zukunft im Sinne des öffentlichen Interesses erhalten bleiben. Die o.g. Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof stellt eine kontinuierliche Fort- führungsmaßnahme mit finanzieller Beteiligung der Stadt Köln und der Bezirksregierung Köln in Rahmen des jährlichen Denkmalförderprogramms des Landes NRW dar. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte leider nicht frühzeitiger abgeschlossen werden. Aufgrund der Kommunalwahl 2025 findet die nächstmögliche Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 09.12.2025 statt. Gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Ausschusster- mine im November wurde die Haushaltssperre am 04.11.2025 mit sofortiger Wirkung ange- ordnet. Gemäß den Anforderungen der Haushaltssperre wurde der Gegenstand der Be- schlussvorlage einer erforderlichen sorgfältigen Analyse unterzogen. Bei einer Verschiebung der vorliegenden Beschlussvorlage in die Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur in das nächste Jahr, können die weiteren anschließenden fristabhängigen Verwaltungsverfahren für das Jahr 2025 nicht sichergestellt werden. Es wird daher um Behandlung in der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 09.12.2025 gebeten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3367/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.12.2025
- Erstellt
- 25.11.2025 11:22