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3367/2025

Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten

Beschlussvorlage Ausschuss 02.12.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 09.12.2025, TOP 4.6

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1171 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Rechtliche Rahmenbedingungen schließen die Öffentlichkeitsbeteiligung grundsätzlich aus. 
Jede Veränderung der Denkmäler oder in deren engerer Umgebung, bedarf gemäß § 9 Abs. 1, 
2 DSchG NRW der vorherigen Erlaubnis des Stadtkonservators. Das schließt Restaurierungen 
ebenfalls mit ein. Die denkmalrechtliche Erlaubnis erfolgt auf Basis fachlicher Erkenntnisse und 
Beratungen der Unteren Denkmalbehörde (ggf. nach Anhörung des zuständigen 
Denkmalfachamtes). 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

5309 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/48 
 
Vorlagen-Nummer 
 3367/2025 
Freigabedatum 
02.12.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Zuschussgewährung für die Erhaltung 
sonstiger Sakralbauten in Höhe von 10.000 Euro an die Evangelische Gemeinde Köln: 
 
 Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln-Lindenthal, Denkmallis-
tennummer 866 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 09.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.000     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln-Lindenthal 
Für die Restaurierung der Grabplatten auf dem Geusenfriedhof, Kerpener Str. o.Nr., 50931 
Köln (Denkmallistennummer 866, Eintragung am 14.12.1981) wird für nachzuweisende zu-
wendungsfähige denkmalbedingte Gesamtausgaben in Höhe von 43.512,35 Euro von der 
Evangelischen Gemeinde Köln ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro aus städtischen Mitteln 
beantragt. 
 
Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro vor. 
 
Die benötigten Mittel in Gesamthöhe von 10.000 Euro stehen im Haushaltsjahr 2025 im Teiler-
gebnisplan Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz /-pflege in der Produktgruppe 1002 – 
Denkmalpflege, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. 
 
Haushaltsbewirtschaftung in der Haushaltssperre: 
Der Geusenfriedhof ist eine im Rheinland einzigartige Friedhofsanlage mit Grabmälern des 
16. und 17. Jahrhunderts. Die Instandhaltung durch Restaurierungsarbeiten erfolgt seit 1995 
regelmäßig und ist in seiner Kontinuität erforderlich für die Erhaltung der einzelnen Grabdenk-
mäler sowie der gesamten Anlage.

3 
 
Der Geusenfriedhof ist seit dem 14.12.1981 als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt 
Köln eingetragen. Er ist der älteste evangelische Friedhof des Rheinlands und hat mitsamt 
seiner Grabsteine, die bis in 16. Jahrhundert zurückreichen, eine überregionale Bedeutung. 
Die Gesamtanlage mit ihren Grabsteinen ist ein einzigartiges Zeugnis für die evangelische Be-
stattungs- und Friedhofskultur seit dem 16. Jahrhundert. Er erhält ein zusätzliches Alleinstel-
lungsmerkmal dadurch, dass Protestanten im katholisch geprägten Rheinland im 16. Jahrhun-
dert verfolgt wurden. Trotz dieser Umstände ist der Friedhof über die Jahrhunderte erhalten 
geblieben. Aus diesem Grund besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der einzel-
nen Grabstätten – maßgeblich hierfür ist §2, Abs. 1 DSchG NRW. Die fortlaufende Instandhal-
tung durch Restaurierungsarbeiten seit dem Jahr 1995 ist unerlässlich, um den Bestand und 
die dadurch erhaltene Geschichte auch für die Zukunft zu bewahren. Wegen der damals ver-
wendeten Materialien (v.a. Schieferplatten) und dem einfachen Auflegen von Steinen im Erd-
reich sind über die Jahrhunderte umfangreiche Schadensbilder an den Grabsteinen entstan-
den. Weitere witterungsbedingte Schäden können nicht nur die teilweise schon stark beein-
trächtigten Inschriften noch weiter beschädigen, sondern auch zu erheblichem Substanzver-
lust am gesamten Stein führen. Eine kontinuierliche Restaurierung stellt sicher, dass die Grab-
steine auch für die Zukunft im Sinne des öffentlichen Interesses erhalten bleiben.  
 
Die o.g. Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof stellt eine kontinuierliche Fort-
führungsmaßnahme mit finanzieller Beteiligung der Stadt Köln und der Bezirksregierung Köln 
in Rahmen des jährlichen Denkmalförderprogramms des Landes NRW dar.  
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte leider nicht frühzeitiger abgeschlossen werden. 
Aufgrund der Kommunalwahl 2025 findet die nächstmögliche Sitzung des Ausschusses für 
Kunst und Kultur am 09.12.2025 statt. Gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Ausschusster-
mine im November wurde die Haushaltssperre am 04.11.2025 mit sofortiger Wirkung ange-
ordnet. Gemäß den Anforderungen der Haushaltssperre wurde der Gegenstand der Be-
schlussvorlage einer erforderlichen sorgfältigen Analyse unterzogen. Bei einer Verschiebung 
der vorliegenden Beschlussvorlage in die Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur in 
das nächste Jahr, können die weiteren anschließenden fristabhängigen Verwaltungsverfahren 
für das Jahr 2025 nicht sichergestellt werden. Es wird daher um Behandlung in der Sitzung 
des Ausschusses für Kunst und Kultur am 09.12.2025 gebeten.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3367/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.12.2025
Erstellt
25.11.2025 11:22