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V/0512/2007

vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412: Mecklenbeck - Ossenkampstiege / Schürbusch

Vorlagen 04.07.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 23.08.2007, TOP 6.3

Anlage 1 - Begründung

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Berichtsvorlage

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Anlage 2 - Plan

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Anlage 1 - Begründung

15560 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
                                                 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
412 
Stand - Offenlegung  
   Seite 1 
 
Anlage 1 zur  
Vorlage Nr. 512/2007 
 
 
 
 
 
 
 
BEGRÜNDUNG  
 
zum Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes 
Nr. 412: Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch 
 
 
 
Inhalt  
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen    
2. Geltungsbereich   
3. Planungsrechtliche Situation    
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan   
3.2 bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen,  Verordnungen 
4. Räumliche und strukturelle Situation   
5. Planungsziele  
6. Inhalte des Bebauungsplans   
6.1 Grundzüge der Planung   
6.2 Verkehrsflächen / Erschließung   
7. Flächenbilanz   
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
8.4.1 Menschen 
8.4.2 Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
8.7 Überwachung (Monitoring) 
8.8 Zusammenfassung     
9. Gesamtabwägung 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
                                                 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
412 
Stand - Offenlegung  
   Seite 2 
 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
 
Die GAD baut zurzeit ihren Unternehmensstandort an der Weseler Straße aus. Hierzu 
zählen im Wesentlichen die Aufstockung des mittleren der drei Gebäudekomplexe für 
ca. 200 zusätzliche Arbeitsplätze und die Aufstockung des vorhandenen Parkhauses 
um zwei Ebenen. Im Zuge dieser Erweiterungsmaßnahmen soll die Erschließungssitu- 
ation verbessert werden. Geplant ist eine zusätzliche Zufahrt zwischen den bereits be- 
stehenden - direkt von der Weseler Straße aus.  
 
2. Geltungsbereich 
 
Der Geltungsbereich der vorhabenbezogenen Änderung des rechtskräftigen Bebau- 
ungsplanes beschränkt sich auf den für die neue Zufahrt erforderlichen Bereich. 
 
3.  planungsrechtliche Situation 
 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich Grünfläche 
und die Trasse der Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und Weseler 
Straße dar. Ein Änderungserfordernis besteht nicht. Die Planung ist aus dem Flächen- 
nutzungsplan entwickelt.  
 
3.2  bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen , Verordnungen 
Der Unternehmensstandort der GAD wird durch Kerngebietsfestsetzungen in den Be- 
bauungsplänen 318: Weseler Straße / Ossenkampstiege / Echelmeyerstraße und 412: 
Ossenkampstiege / Schürbusch planungsrechtlich abgesichert. Der Bebauungsplan 
412 setzt ferner öffentliche Grünflächen Flächen für den ca. 200 m breiten Grünzug, 
der sich nach Norden aufweitet und von der Mecklenbecker Straße bis zur Weseler 
Straße reicht, fest. Eingebettet in den Grünzug wird die Trasse der Entlastungsstraße 
Mecklenbeck als öffentliche Verkehrsfläche innerhalb der Grünfläche festgesetzt.  
 
4.   räumliche und strukturelle Situation 
 
Lage und visuelle Prägung   
Der Unternehmensstandort der GAD liegt nördlich der Weseler Straße im Stadtteil 
Mecklenbeck. Das Unternehmen erstreckt sich auf drei Bauabschnitte, jeweils III bis IV 
geschossige Bürokomplexe sowie ein Parkhaus. Zusammen mit dem Standort der 
RWE grenzt die Bebauung an den zentralen Grünzug, der von der Mecklenbecker 
Straße bis zur Weseler Straße reicht. Der Grünzug ist ca. 200 m breit und weitet sich 
nach Norden im Übergang zum Aatal auf. 
 
Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung   
Die nähere Umgebung wird geprägt durch den weiträumigen Grünzug und dessen 
Randbebauung. Westlich des Grünzuges grenzt das Wohngebiet an der Straße 
Schürbusch mit einer lockeren Bebauung aus Einfamilienhäusern an. In nördlicher 
Richtung prägen mehrere Hofeslagen entlang der Schlautstiege und die weiträumige 
Öffnung des Landschaftsraumes zum Aatal die Wahrnehmung. Nördlich bzw. nordöst- 
lich entlang der Mecklenbecker Straße erstrecken sich die mehrgeschossigen Gebäu- 
de des Handwerker-Bildungszentrums. Im Osten grenzt die GAD an das Wohngebiet 
an der Franz-Meis-Straße an.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
                                                 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
412 
Stand - Offenlegung  
   Seite 3 
 
5.  Planungsziele 
 
Der aktuelle Ausbau des Arbeitsplatzangebotes der GAD und die Kapazitätserweite- 
rung des Parkhauses sollen unterstützt werden durch eine Neuordnung des standort- 
bezogenen Erschließungsverkehrs. Mit einer weiteren Zufahrt – neben den beiden be- 
stehenden – sollen die betriebsbezogenen Anliefer-, Mitarbeiter- und Kundenverkehre 
künftig entzerrt werden können. 
Konkret sollen die Sonderparkplätze vor dem mittleren Gebäudekomplex auch unab- 
hängig von der Parkhauszufahrt erreicht werden können. 
 
6.  Inhalte des Bebauungsplans 
 
6.1  Grundzüge der Planung  
Die Planung ist gekennzeichnet durch die Ausweisung einer zusätzlichen öffentlichen 
Verkehrsfläche anstelle von öffentlichen Grünflächen.  
 
6.2 Verkehrsflächen / Erschließung 
Die geplante dritte Zufahrt für die GAD wird in einer Breite von ca. 10 m als öffentliche 
Verkehrsfläche – analog der beiden bestehenden Zufahrten – festgesetzt. Die Fahr- 
bahnbreite wird mit 6,50 m plus beidseitiger 1,50 m breiter Schotterrasenstreifen vor- 
gesehen. 
Innerhalb des öffentlichen Raumes des Grünzuges werden damit auch die von der 
Weseler Straße abzweigenden Zufahrten als öffentliche Flächen festgesetzt. Zwischen 
der Trasse der Entlastungsstraße und der Grundstücksgrenze der GAD ist ein Abstand 
von ca. 25 m. Der Grünzug erstreckt sich damit auch auf der Ostseite der Entlastungs- 
straße. Innerhalb dieses Grünstreifens befindet sich ein Entwässerungsgraben, der 
das anfallende Regenwasser oberflächig dem Regenrückhaltebecken an der Weseler 
Straße zuführt. Zur Überquerung des Grabens ist deshalb auch ein Brückenbauwerk 
erforderlich.   
 
7. Flächenbilanz 
 
 qm % 
Gesamtfläche des Änderungsbe- 
reiches 
1.781 100 
Verkehrsflächen 1.008 56,6 
Öffentliche Grünflächen 773 43,4 
 
8.   Auswirkungen auf die Umwelt  /  Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 
 
8.1. Rahmen der Umweltprüfung 
Die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange 
des Umweltschutzes werden im nachfolgenden Umweltbericht zur 3. Änderung des 
Bebauungsplanes Nr. 412 dargelegt. Maßstab für die Bewertung der Umweltauswir- 
kungen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und 
Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
                                                 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
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Stand - Offenlegung  
   Seite 4 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Anlass für die 3. Änderung ist die Verbesserung der Erschließungssituation im Zuge 
einer baulichen Erweiterung der GAD. Mit der Festsetzung einer Verkehrsfläche auf ei- 
ner Länge von rd. 25 m werden die Voraussetzungen für eine weitere Erschließung 
des Geländes von der Zufahrtsstraße zur GAD (Entlastungsstraße Mecklenbeck) ge- 
schaffen. 
 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind insbe- 
sondere folgende fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes zu berück- 
sichtigen.  
 
Schutzgut fachgesetzliche Vorgaben und Ziele  
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m.  
 den Regelungen des BauGB / Artenschutz) 
Wasser Landeswassergesetz (§ 99 LWG) 
Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelu ng i.V.m. 
 den Regelungen des BauGB) 
 
Die Art und Weise, wie die mit den Fachgesetzen verbundenen Ziele im Rahmen des 
Verfahrens berücksichtigt werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern darge- 
legt. 
 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Gebietskulisse des im Aufstellungsverfah- 
ren befindlichen Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“. Rechtswirksame Darstellungen 
und Festsetzungen liegen noch nicht vor. Das geplante Vorhaben liegt zudem inner- 
halb des 2. Grünringes gemäß Grünordnung der Stadt Münster  
 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
Die Planung umfasst lediglich eine kleinräumige Änderung, die sich auf die Belange 
von Natur und Landschaft insgesamt nur geringfügig auswirkt. Im Umweltbericht wer- 
den daher die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen sowie 
Landschaft zusammen abgehandelt. Auf eine ausführlichere Darlegung kann verzichtet 
werden. Maßgebliche Sachgüter oder das kulturelle Erbe, z.B. Denkmale sind nicht be- 
rührt. 
 
8.4.1 Menschen 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb einer öffentlichen Grünfläche, die mit einem Fuß- 
/ Radweg ausgestattet ist. Die Planung führt zu einer Querung dieser Grünfläche ohne 
jedoch die Nutzung zum Zwecke der Erholung in erheblichem Maße zu beeinträchti- 
gen. In der Gesamtbetrachtung wirken sich allerdings die nunmehr drei Querungen des 
Grünzuges nachteilig auf die Durchgängigkeit des Grünzuges aus. 
Maßgebliche Immissionen sind mit der Planung nicht verbunden.  
 
8.4.2 Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) 
Die von der 3. Änderung berührten Flächen liegen innerhalb einer extensiv gepflegten 
öffentlichen Grünfläche. Die Fläche wird von dem naturnah ausgebauten Ossen- 
kampgraben (Nr. 3325000.1) durchflossen. Der gesamte Grünzug zwischen Weseler 
Straße und Mecklenbecker Straße zählt zu den klimaökologisch relevanten Aus- 
gleichsräumen des Stadtgebietes. Sonstige schutzwürdige Bestandteile oder Funktio- 
nen von Natur und Landschaft werden nicht tangiert. Im Geltungsbereich der Planung 
befindet sich keine im Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
                                                 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
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Stand - Offenlegung  
   Seite 5 
 
 
Auswirkungen der Planung / Eingriff in Natur und Landschaft 
 
Mit der Planung ist eine Versiegelung von rund 300 m² Fläche verbunden. Innerhalb 
der öffentlichen Grünfläche werden extensive Grünlandflächen mit gewässerbegleiten- 
den Hochstaudensäumen und einzelnen aufkommenden Junggehölzen in Anspruch 
genommen. Durch die Ausgestaltung der Straßenfläche als Brücke können die Auswir- 
kungen der Versiegelung vermindert werden. Die Zerschneidungswirkung der Ver- 
kehrsfläche auf das gequerte Gewässer wird ebenfalls durch die geplante Brücke ge- 
mindert. Eine nachteilige Beeinflussung des Gewässers und insbesondere der Ufer ist 
jedoch unvermeidbar. Der Bau der Brücke erfordert vor Baubeginn ein Genehmigungs- 
verfahren nach § 99 Landeswassergesetz. 
Die mit der Realisierung der Straße einhergehenden Verluste von Biotopstrukturen so- 
wie die Überbauung von bisher versickerungsfähigen und offenporigen Flächen stellt 
einen erheblichen und nachhaltigen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 18 Bun- 
desnaturschutzgesetz dar. Der Ausgleich erfolgt in einem Umfang von 850 m² außer- 
halb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 412 durch Zuordnung zu einer 
städtischen Kompensationsfläche in der Hohen Ward in der Gemarkung Hiltrup, Flur 
23, Flurstück 694 (Teilfläche).  
Das Landschaftsbild erfährt keine signifikante Änderung. Die erneute Querung des 
Grünzuges mindert aber das zusammenhängende Erscheinungsbild des Grünzuges. 
 
8.5 Nichtdurchführung der Planung  (Prognose Null-V ariante) 
Bei einem Verzicht auf die Planung ist im Geltungsbereich der 3. Änderung von keiner 
relevanten Änderung der Umweltverhältnisse im Vergleich zur heutigen Situation aus- 
zugehen. 
 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten drängen sich nicht auf und werden daher nicht 
untersucht.  
 
8.7 Überwachung  (Monitoring) 
Die Gemeinden haben die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durch- 
führung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen. Da keine erheblichen Umweltaus- 
wirkungen zu erwarten sind, kann auf ein Monitoring weitestgehend verzichtet werden. 
Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt 
auch eine Überwachung der zugeordneten Ausgleichsmaßnahme. 
 
8.8 Zusammenfassung 
Die Stadt Münster beabsichtigt vorhabenbezogen den Bebauungsplan Nr. 412 zu än- 
dern. Mit der 3. Änderung soll eine zusätzliche Erschließungsstraße für das GAD-
Gelände durch eine vorhandene öffentliche Grünfläche ermöglicht werden.  
Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind mit der Planung nicht verbunden. Der 
Bau der Brücke erfordert ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren. Die Umset- 
zung des aus der Eingriffsregelung resultierenden Ausgleichsbedarfs von 850 m² er- 
folgt auf einer städtischen Kompensationsfläche in der Hohen Ward. 
 
9. Gesamtabwägung 
 
Mit der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412 werden die 
Voraussetzungen für eine flexiblere Erschließung des vorhandenen Betriebsstandortes 
mit seinem umfangreichen Angebot an Arbeitsplätzen geschaffen. Die Realisierung der

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
                                                 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
412 
Stand - Offenlegung  
   Seite 6 
Planung wird mit Eingriffen in Natur und Landschaft für die erforderliche Querung des 
Gewässergrabens verbunden sein. Die verbleibenden Eingriffe sollen in vollem Um- 
fang ausgeglichen werden, da die Planung zu einem Eingriff innerhalb des wichtigen 
Grünzuges zwischen der Mecklenbecker Straße und der Weseler Straße führen wird. 
Erhebliche nachteilige Auswirkungen sind mit der Planung gleichwohl nicht zu erwar- 
ten, so dass den wirtschaftlichen Belangen einer verbesserten Erschließung des Be- 
triebsstandortes in der Abwägung gefolgt wird.   
 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en 
 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse 
der Bevölkerung, -insbesondere auf die sozialen, wi rtschaftlichen und kulturellen Be- 
dürfnisse, die Belange der Familien, der jungen, al ten und behinderten Menschen so- 
wie die unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen un d Männer- wurden die zuständi- 
gen Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlich er Belange beteiligt. Während 
dieser Behördenbeteiligungen sowie während der Bete iligungen der Bürgerinnen und 
Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren Anha ltspunkte ersichtlich die eine 
nicht berücksichtigte Betroffenheit der verschieden en Bevölkerungsgruppen erkennen 
lassen. 
 
Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstän- 
de der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Mensc hen auswirken. Nachteilige 
Auswirkungen in sozialer und wirtschaftlicher Sicht  sind jedoch nicht erkennbar. Ein 
Sozialplan ist daher nicht erforderlich 
. 
 
Für die ausschließlich vorhabenbezogene Maßnahme werden im Durchführungsver- 
trag Regelungen zum Ausbaustandard und zur Realisierung getroffen. Der Vorha- 
benträger trägt die Kosten für die Erschließungsanlage. 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
412: Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch 
 
Münster,  
Der Oberbürgermeister 
I.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Berichtsvorlage

1996 Zeichen

V/0512/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412: Mecklenbeck - Ossenkampstiege 
/ Schürbusch 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.08.2007 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
Bericht: 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebau-
ungsplanes Nr. 412: Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch öffentlich auszulegen. 
 
Zurzeit wird der Erweiterungsbau der GAD realisiert. In diesem Zuge soll die Verkehrssituation 
auf dem Grundstück der GAD, Weseler Straße 500, neu geregelt werden. Die bisherige Zufahrt 
erschließt das Parkhaus und dient dem Anlieferverkehr. Die geplante neue Zufahrt soll eine di-
rekte Erschließung des Erweiterungsgebäudes mit den vorgelagerten Sonderparkplätzen ermög-
lichen. Um die geplante weitere Zufahrt realisieren zu können ist eine Änderung des Bebauungs-
planes Nr. 412 erforderlich.  
 
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung der Planung im Kundenzent-
rum des Stadthauses 3 vom 14.05. – 29.05.07) wurden keine Anregungen zur Planung vorgetra-
gen. Aufgrund der geplanten Änderung war eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher 
Belange nicht erforderlich. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen sowie der Vorlage Nr. 
31/2007 (Änderungsbeschluss des Rates) entnommen werden. Der Vorhabenträger ist Träger 
des vorhabenbedingten Erschließungsaufwandes. Der Stadt Münster entstehen keine Kosten.  
Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Herbst 2007 erfolgen. 
 
I. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Planverkleinerung 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0512/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de 
Datum: 
25.07.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

Anlage 2 - Plan

252 Zeichen

I
IV 
I
707 
525 
701 
642 
502 
IV 
706 
497 
703 
704 
705 
708 
522 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 512/2007 
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 412 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Maßstab 1:1000 ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (2)

23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.08.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 412, 3. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Weseler Straße 500
  • Mecklenbecker Straße
  • Echelmeyerstraße
  • Franz-Meis-Straße
  • Ossenkampstiege
  • Schlautstiege
  • Schürbusch

Bebauungsplan Nr. 412, 3. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Ossenkampstiege / Schürbusch

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0512/2007
Typ
Vorlagen
Datum
04.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37