V/0512/2007
vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412: Mecklenbeck - Ossenkampstiege / Schürbusch
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Anlage 1 - Begründung
15560 Zeichen
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
412
Stand - Offenlegung
Seite 1
Anlage 1 zur
Vorlage Nr. 512/2007
BEGRÜNDUNG
zum Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 412: Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch
Inhalt
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
2. Geltungsbereich
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
3.2 bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen
4. Räumliche und strukturelle Situation
5. Planungsziele
6. Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
6.2 Verkehrsflächen / Erschließung
7. Flächenbilanz
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
8.2 Kurzdarstellung der Planung
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose
8.4.1 Menschen
8.4.2 Natur und Landschaft (Eingriffsregelung)
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante)
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
8.7 Überwachung (Monitoring)
8.8 Zusammenfassung
9. Gesamtabwägung
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en
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1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Die GAD baut zurzeit ihren Unternehmensstandort an der Weseler Straße aus. Hierzu
zählen im Wesentlichen die Aufstockung des mittleren der drei Gebäudekomplexe für
ca. 200 zusätzliche Arbeitsplätze und die Aufstockung des vorhandenen Parkhauses
um zwei Ebenen. Im Zuge dieser Erweiterungsmaßnahmen soll die Erschließungssitu-
ation verbessert werden. Geplant ist eine zusätzliche Zufahrt zwischen den bereits be-
stehenden - direkt von der Weseler Straße aus.
2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der vorhabenbezogenen Änderung des rechtskräftigen Bebau-
ungsplanes beschränkt sich auf den für die neue Zufahrt erforderlichen Bereich.
3. planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich Grünfläche
und die Trasse der Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und Weseler
Straße dar. Ein Änderungserfordernis besteht nicht. Die Planung ist aus dem Flächen-
nutzungsplan entwickelt.
3.2 bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen , Verordnungen
Der Unternehmensstandort der GAD wird durch Kerngebietsfestsetzungen in den Be-
bauungsplänen 318: Weseler Straße / Ossenkampstiege / Echelmeyerstraße und 412:
Ossenkampstiege / Schürbusch planungsrechtlich abgesichert. Der Bebauungsplan
412 setzt ferner öffentliche Grünflächen Flächen für den ca. 200 m breiten Grünzug,
der sich nach Norden aufweitet und von der Mecklenbecker Straße bis zur Weseler
Straße reicht, fest. Eingebettet in den Grünzug wird die Trasse der Entlastungsstraße
Mecklenbeck als öffentliche Verkehrsfläche innerhalb der Grünfläche festgesetzt.
4. räumliche und strukturelle Situation
Lage und visuelle Prägung
Der Unternehmensstandort der GAD liegt nördlich der Weseler Straße im Stadtteil
Mecklenbeck. Das Unternehmen erstreckt sich auf drei Bauabschnitte, jeweils III bis IV
geschossige Bürokomplexe sowie ein Parkhaus. Zusammen mit dem Standort der
RWE grenzt die Bebauung an den zentralen Grünzug, der von der Mecklenbecker
Straße bis zur Weseler Straße reicht. Der Grünzug ist ca. 200 m breit und weitet sich
nach Norden im Übergang zum Aatal auf.
Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung
Die nähere Umgebung wird geprägt durch den weiträumigen Grünzug und dessen
Randbebauung. Westlich des Grünzuges grenzt das Wohngebiet an der Straße
Schürbusch mit einer lockeren Bebauung aus Einfamilienhäusern an. In nördlicher
Richtung prägen mehrere Hofeslagen entlang der Schlautstiege und die weiträumige
Öffnung des Landschaftsraumes zum Aatal die Wahrnehmung. Nördlich bzw. nordöst-
lich entlang der Mecklenbecker Straße erstrecken sich die mehrgeschossigen Gebäu-
de des Handwerker-Bildungszentrums. Im Osten grenzt die GAD an das Wohngebiet
an der Franz-Meis-Straße an.
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5. Planungsziele
Der aktuelle Ausbau des Arbeitsplatzangebotes der GAD und die Kapazitätserweite-
rung des Parkhauses sollen unterstützt werden durch eine Neuordnung des standort-
bezogenen Erschließungsverkehrs. Mit einer weiteren Zufahrt – neben den beiden be-
stehenden – sollen die betriebsbezogenen Anliefer-, Mitarbeiter- und Kundenverkehre
künftig entzerrt werden können.
Konkret sollen die Sonderparkplätze vor dem mittleren Gebäudekomplex auch unab-
hängig von der Parkhauszufahrt erreicht werden können.
6. Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
Die Planung ist gekennzeichnet durch die Ausweisung einer zusätzlichen öffentlichen
Verkehrsfläche anstelle von öffentlichen Grünflächen.
6.2 Verkehrsflächen / Erschließung
Die geplante dritte Zufahrt für die GAD wird in einer Breite von ca. 10 m als öffentliche
Verkehrsfläche – analog der beiden bestehenden Zufahrten – festgesetzt. Die Fahr-
bahnbreite wird mit 6,50 m plus beidseitiger 1,50 m breiter Schotterrasenstreifen vor-
gesehen.
Innerhalb des öffentlichen Raumes des Grünzuges werden damit auch die von der
Weseler Straße abzweigenden Zufahrten als öffentliche Flächen festgesetzt. Zwischen
der Trasse der Entlastungsstraße und der Grundstücksgrenze der GAD ist ein Abstand
von ca. 25 m. Der Grünzug erstreckt sich damit auch auf der Ostseite der Entlastungs-
straße. Innerhalb dieses Grünstreifens befindet sich ein Entwässerungsgraben, der
das anfallende Regenwasser oberflächig dem Regenrückhaltebecken an der Weseler
Straße zuführt. Zur Überquerung des Grabens ist deshalb auch ein Brückenbauwerk
erforderlich.
7. Flächenbilanz
qm %
Gesamtfläche des Änderungsbe-
reiches
1.781 100
Verkehrsflächen 1.008 56,6
Öffentliche Grünflächen 773 43,4
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB
8.1. Rahmen der Umweltprüfung
Die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange
des Umweltschutzes werden im nachfolgenden Umweltbericht zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 412 dargelegt. Maßstab für die Bewertung der Umweltauswir-
kungen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und
Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes.
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8.2 Kurzdarstellung der Planung
Anlass für die 3. Änderung ist die Verbesserung der Erschließungssituation im Zuge
einer baulichen Erweiterung der GAD. Mit der Festsetzung einer Verkehrsfläche auf ei-
ner Länge von rd. 25 m werden die Voraussetzungen für eine weitere Erschließung
des Geländes von der Zufahrtsstraße zur GAD (Entlastungsstraße Mecklenbeck) ge-
schaffen.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind insbe-
sondere folgende fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes zu berück-
sichtigen.
Schutzgut fachgesetzliche Vorgaben und Ziele
Pflanzen und Tiere /
biologische Vielfalt
Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m.
den Regelungen des BauGB / Artenschutz)
Wasser Landeswassergesetz (§ 99 LWG)
Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelu ng i.V.m.
den Regelungen des BauGB)
Die Art und Weise, wie die mit den Fachgesetzen verbundenen Ziele im Rahmen des
Verfahrens berücksichtigt werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern darge-
legt.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Gebietskulisse des im Aufstellungsverfah-
ren befindlichen Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“. Rechtswirksame Darstellungen
und Festsetzungen liegen noch nicht vor. Das geplante Vorhaben liegt zudem inner-
halb des 2. Grünringes gemäß Grünordnung der Stadt Münster
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose
Die Planung umfasst lediglich eine kleinräumige Änderung, die sich auf die Belange
von Natur und Landschaft insgesamt nur geringfügig auswirkt. Im Umweltbericht wer-
den daher die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen sowie
Landschaft zusammen abgehandelt. Auf eine ausführlichere Darlegung kann verzichtet
werden. Maßgebliche Sachgüter oder das kulturelle Erbe, z.B. Denkmale sind nicht be-
rührt.
8.4.1 Menschen
Der Änderungsbereich liegt innerhalb einer öffentlichen Grünfläche, die mit einem Fuß-
/ Radweg ausgestattet ist. Die Planung führt zu einer Querung dieser Grünfläche ohne
jedoch die Nutzung zum Zwecke der Erholung in erheblichem Maße zu beeinträchti-
gen. In der Gesamtbetrachtung wirken sich allerdings die nunmehr drei Querungen des
Grünzuges nachteilig auf die Durchgängigkeit des Grünzuges aus.
Maßgebliche Immissionen sind mit der Planung nicht verbunden.
8.4.2 Natur und Landschaft (Eingriffsregelung)
Die von der 3. Änderung berührten Flächen liegen innerhalb einer extensiv gepflegten
öffentlichen Grünfläche. Die Fläche wird von dem naturnah ausgebauten Ossen-
kampgraben (Nr. 3325000.1) durchflossen. Der gesamte Grünzug zwischen Weseler
Straße und Mecklenbecker Straße zählt zu den klimaökologisch relevanten Aus-
gleichsräumen des Stadtgebietes. Sonstige schutzwürdige Bestandteile oder Funktio-
nen von Natur und Landschaft werden nicht tangiert. Im Geltungsbereich der Planung
befindet sich keine im Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche.
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Auswirkungen der Planung / Eingriff in Natur und Landschaft
Mit der Planung ist eine Versiegelung von rund 300 m² Fläche verbunden. Innerhalb
der öffentlichen Grünfläche werden extensive Grünlandflächen mit gewässerbegleiten-
den Hochstaudensäumen und einzelnen aufkommenden Junggehölzen in Anspruch
genommen. Durch die Ausgestaltung der Straßenfläche als Brücke können die Auswir-
kungen der Versiegelung vermindert werden. Die Zerschneidungswirkung der Ver-
kehrsfläche auf das gequerte Gewässer wird ebenfalls durch die geplante Brücke ge-
mindert. Eine nachteilige Beeinflussung des Gewässers und insbesondere der Ufer ist
jedoch unvermeidbar. Der Bau der Brücke erfordert vor Baubeginn ein Genehmigungs-
verfahren nach § 99 Landeswassergesetz.
Die mit der Realisierung der Straße einhergehenden Verluste von Biotopstrukturen so-
wie die Überbauung von bisher versickerungsfähigen und offenporigen Flächen stellt
einen erheblichen und nachhaltigen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 18 Bun-
desnaturschutzgesetz dar. Der Ausgleich erfolgt in einem Umfang von 850 m² außer-
halb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 412 durch Zuordnung zu einer
städtischen Kompensationsfläche in der Hohen Ward in der Gemarkung Hiltrup, Flur
23, Flurstück 694 (Teilfläche).
Das Landschaftsbild erfährt keine signifikante Änderung. Die erneute Querung des
Grünzuges mindert aber das zusammenhängende Erscheinungsbild des Grünzuges.
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-V ariante)
Bei einem Verzicht auf die Planung ist im Geltungsbereich der 3. Änderung von keiner
relevanten Änderung der Umweltverhältnisse im Vergleich zur heutigen Situation aus-
zugehen.
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anderweitige Planungsmöglichkeiten drängen sich nicht auf und werden daher nicht
untersucht.
8.7 Überwachung (Monitoring)
Die Gemeinden haben die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durch-
führung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen. Da keine erheblichen Umweltaus-
wirkungen zu erwarten sind, kann auf ein Monitoring weitestgehend verzichtet werden.
Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt
auch eine Überwachung der zugeordneten Ausgleichsmaßnahme.
8.8 Zusammenfassung
Die Stadt Münster beabsichtigt vorhabenbezogen den Bebauungsplan Nr. 412 zu än-
dern. Mit der 3. Änderung soll eine zusätzliche Erschließungsstraße für das GAD-
Gelände durch eine vorhandene öffentliche Grünfläche ermöglicht werden.
Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind mit der Planung nicht verbunden. Der
Bau der Brücke erfordert ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren. Die Umset-
zung des aus der Eingriffsregelung resultierenden Ausgleichsbedarfs von 850 m² er-
folgt auf einer städtischen Kompensationsfläche in der Hohen Ward.
9. Gesamtabwägung
Mit der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412 werden die
Voraussetzungen für eine flexiblere Erschließung des vorhandenen Betriebsstandortes
mit seinem umfangreichen Angebot an Arbeitsplätzen geschaffen. Die Realisierung der
Stadtplanung
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Planung wird mit Eingriffen in Natur und Landschaft für die erforderliche Querung des
Gewässergrabens verbunden sein. Die verbleibenden Eingriffe sollen in vollem Um-
fang ausgeglichen werden, da die Planung zu einem Eingriff innerhalb des wichtigen
Grünzuges zwischen der Mecklenbecker Straße und der Weseler Straße führen wird.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen sind mit der Planung gleichwohl nicht zu erwar-
ten, so dass den wirtschaftlichen Belangen einer verbesserten Erschließung des Be-
triebsstandortes in der Abwägung gefolgt wird.
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse
der Bevölkerung, -insbesondere auf die sozialen, wi rtschaftlichen und kulturellen Be-
dürfnisse, die Belange der Familien, der jungen, al ten und behinderten Menschen so-
wie die unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen un d Männer- wurden die zuständi-
gen Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlich er Belange beteiligt. Während
dieser Behördenbeteiligungen sowie während der Bete iligungen der Bürgerinnen und
Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren Anha ltspunkte ersichtlich die eine
nicht berücksichtigte Betroffenheit der verschieden en Bevölkerungsgruppen erkennen
lassen.
Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstän-
de der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Mensc hen auswirken. Nachteilige
Auswirkungen in sozialer und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nicht erkennbar. Ein
Sozialplan ist daher nicht erforderlich
.
Für die ausschließlich vorhabenbezogene Maßnahme werden im Durchführungsver-
trag Regelungen zum Ausbaustandard und zur Realisierung getroffen. Der Vorha-
benträger trägt die Kosten für die Erschließungsanlage.
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum
Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
412: Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch
Münster,
Der Oberbürgermeister
I.V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Berichtsvorlage
1996 Zeichen
V/0512/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412: Mecklenbeck - Ossenkampstiege / Schürbusch Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 23.08.2007 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebau- ungsplanes Nr. 412: Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch öffentlich auszulegen. Zurzeit wird der Erweiterungsbau der GAD realisiert. In diesem Zuge soll die Verkehrssituation auf dem Grundstück der GAD, Weseler Straße 500, neu geregelt werden. Die bisherige Zufahrt erschließt das Parkhaus und dient dem Anlieferverkehr. Die geplante neue Zufahrt soll eine di- rekte Erschließung des Erweiterungsgebäudes mit den vorgelagerten Sonderparkplätzen ermög- lichen. Um die geplante weitere Zufahrt realisieren zu können ist eine Änderung des Bebauungs- planes Nr. 412 erforderlich. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung der Planung im Kundenzent- rum des Stadthauses 3 vom 14.05. – 29.05.07) wurden keine Anregungen zur Planung vorgetra- gen. Aufgrund der geplanten Änderung war eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht erforderlich. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen sowie der Vorlage Nr. 31/2007 (Änderungsbeschluss des Rates) entnommen werden. Der Vorhabenträger ist Träger des vorhabenbedingten Erschließungsaufwandes. Der Stadt Münster entstehen keine Kosten. Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Herbst 2007 erfolgen. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Planverkleinerung Vorlagen-Nr.: V/0512/2007 Auskunft erteilt: Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 25.07.2007 Öffentliche Berichtsvorlage
Anlage 2 - Plan
252 Zeichen
I IV I 707 525 701 642 502 IV 706 497 703 704 705 708 522 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 512/2007 Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 412 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Maßstab 1:1000 ST ADT M TÜNS ER
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Bebauungsplan Nr. 412, 3. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Weseler Straße 500
- Mecklenbecker Straße
- Echelmeyerstraße
- Franz-Meis-Straße
- Ossenkampstiege
- Schlautstiege
- Schürbusch
Bebauungsplan Nr. 412, 3. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Ossenkampstiege / Schürbusch
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0512/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37