3532/2025
Freigabe Finanzmittel - Ausbau neuer Standort für das Theater der Keller
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
945 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Es handelt sich um eine Dringlichkeitsentscheidung, deren Gründe gegen eine Öffentlichkeitsbeteiligung sprechen. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Das Verfahren darf nicht verzögert werden, zudem ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei dieser Entscheidung nicht notwendig. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Visualisierung
971 Zeichen
Theater der Keller in der Lindenstraße, Köln Barbara & Walter Thiess Architekten BDA No vem ber 2025 Theater der Keller in der Lindenstraße Theater der Keller in der Lindenstraße, Köln Barbara & Walter Thiess Architekten BDA No vem ber 2025 . Theater der Keller in der Lindenstraße, Köln Barbara & Walter Thiess Architekten BDA No vem ber 2025 . Theater der Keller in der Lindenstraße, Köln Barbara & Walter Thiess Architekten BDA No vem ber 2025 . Theatersaal Probebühne 1 „Lab“ Probebühne 2 Probebühne 3 Depot Foyer Nebenräume Hof Theater der Keller in der Lindenstraße, Köln Barbara & Walter Thiess Architekten BDA No vem ber 2025 . Theater der Keller in der Lindenstraße, Köln Barbara & Walter Thiess Architekten BDA No vem ber 2025 .
Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsplan
1839 Zeichen
Anlage 1 Kosten- Finanzierungsplan Kosten netto brutto Abbruch Einbauten, Altarinsel, Trennwände, Türen etc . 12.500,00 € 14.875,00 € Rohbau Podeste, Türöffnungen, Gründung Aufzug 30.000, 00 € 35.700,00 € Stahlbau Deckenträger, Wartungsstege, Geländer, Vord ach 115.000,00 € 136.850,00 € Ausbau Innenwände, Decken, Türen, Fliesen, Maler, WC s 310.000,00 € 368.900,00 € Beförder.techn. Außenaufzug, Hublifter 110.000,00 € 13 0.900,00 € Gesamt 577.500,00 € 687.225,00 € Lüftung/Heizung Lüftung/Warmluftheizung für 2 Theate rsäle 75.000,00 € 89.250,00 € Heizung Seitenschiffe mit zusätzl. Heizkörpern 25.00 0,00 € 29.750,00 € Sanitär Besucher-WCs, Künstler-Garderobe 25.000,00 € 2 9.750,00 € Elektro Stark- und Schwachstrom ab Übergabepunkt Sak ristei, ohne Kosten für neuen Anschluss und Hauptverteilung; ohne Bühnentechnik/szenische Beleuchtung etc. 50.000,00 € 59.500,00 € Gesamt 175.000,00 € 208.250,00 € Honorare Architekt und Fachplaner gemäß BKI ca. 20% auf KG300 + KG400 (netto) 150.500,00 € 179.095,00 € Sonstige pauschal 15.000,00 € 17.850,00 € Gesamt 165.500,00 € 196.945,00 € Theatertechnik abzgl. weiter verwendbarer vorhandene r Technik und Ausstattung, pauschal 250.000,00 € 297.500,00 € Gesamt 250.000,00 € 297.500,00 € Zwischensumme 1.168.000,00 € 1.389.920,00 € Sonstige KG (für noch nicht erfasste Kosten pauschal 5%) 58.400,00 € 69.496,00 € Gesamtkosten 1.226.400,00 € 1.459.416,00 € Finanzierung 1. Stadt Köln 720.000,00 € 2. NRW Stiftung 300.000,00 € 3. LVR 150.000,00 € 4. Baustein Paten-Projekt 150.000,00 € 5. Stiftungen 100.000,00 € 6. Theater der Keller Förderkreis 50.000,00 € 7. Eigenmittel 30.000,00 € Gesamt 1.500.000,00 € Kostengruppe 700 "Baunebenkosten" Kosten Theatertechnik und Theaterausstattung Kostengruppe 300 "Bauwerk - Baukonstruktionen" Kostengruppe 400 "Bauwerk - Technische Anlagen"
Beschlussvorlage Ausschuss
10721 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 3532/2025 Freigabedatum 15.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe Finanzmittel - Ausbau neuer Standort für das Theater der Keller Zuschussempfänger: Theater der Keller e.V. Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss nimmt den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt: Die in den Jahren 2019, 2020 und 2021 für das Bauvorhaben des „Theater der Keller e.V.“ – ehemals geplant für einen Standort in der Kartäuserwall 18 - bereitgestellten Mittel • 120.000 € Bau- und Infrastrukturbeihilfen (2019), • 300.000 € aus der Kulturförderabgabe (2020), • 300.000 € aus der Kulturförderabgabe (2021), werden für Baumaßnahmen des „Theater der Keller e.V.“ am neuen Standort (Lindenstr. 45, 50674 Köln) weiterhin zur Verfügung gestellt und freigegeben. Die Förderung erfolgt unter der Bedingung, dass die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist und diese nachgewiesen werden kann. Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2026 Finanzausschuss 02.02.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 720.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Vorgeschichte: Das Theater der Keller, eines der traditionsreichsten Häuser der Freien Szene in Köln, musste im Jahr 2019 seine langjährige Spielstätte in der Kleingedankstraße aufgeben. Der Betrieb in den damaligen Räumen war nicht mehr aufrechterhaltbar. Mit der Schließung entstand für das Theater ein akuter struktureller Bedarf nach einer neuen, dauerhaft tragfähigen Spielstätte. Um den Fortbestand des Hauses zu sichern und die Umsetzung eines neuen Standortes zu ermöglichen, stellte der Ausschuss für Kunst und Kultur im Jahr 2019 erstmals Mittel in Höhe von 120.000 € aus der Bauunterhaltung für den „Theater der Keller e.V.“ zur Verfü- gung; siehe Beschlussvoralge 1710/2019. Diese sollten die Entwicklung eines neuen Spie- lortes (am Immobilie Kartäuserwall 18) vorbereiten und unterstützen. Laut Beschluss soll- ten die Mittel aber erst ausgezahlt werden, wenn ein Mietvertrag für die v.g. Immobilie ab- geschlossen und ein ausgeglichener Wirtschaftsplan möglich sei. In den Jahren 2020 und 2021 stellte der Rat zusätzlich jeweils 300.000 € aus der Kulturförder- abgabe für die Baumaßnahmen des „Theater der Keller e.V.“ bereit. Ziel dieser Mittel war es, 3 die bauliche Umsetzung des Vorhabens an dem damals geprüften Standort finanziell zu ermög- lichen und die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen dauerhaften Spielbetrieb zu schaf- fen. Im Jahr 2021 zeigte sich jedoch, dass das Vorhaben am ursprünglich vorgesehenen Ort nicht realisiert werden konnte. Ursachen hierfür lagen in standortbezogenen Rahmenbedingungen, die eine Umsetzung aus- schlossen. Die bereits bereitgestellten Mittel konnten daher nicht zw eckentsprechend einge- setzt werden und verblieben ungenutzt. Neuer Standort: Lindenstraße 45: Nach weiterführender Standortsuche wurde mit dem ehemaligen Dominikanerkloster in der Lin- denstraße 45 ein Ort gefunden, der sich in besonderer Weise für die Umsetzung des ursprüng- lich geplanten Vorhabens eignet. Die Immobilie bietet nicht nur die räumlichen Voraussetzun- gen für eine neue Spielstätte des Theaters der Keller, sondern weist durch ihre architektonische Struktur, die historische Bedeutung und die zentrale Lage ein erhebliches Potenzial für die kul- turelle Weiterentwicklung der Stadt Köln auf. Das Projektziel – die Schaffung einer dauerhaften und leistungsfähigen Spielstätte für das The- ater der Keller – bleibt dabei vollständig bestehen. Gleichzeitig eröffnet der Standort Linden- straße die Möglichkeit, über die reine Theaternutzung hinaus einen multifunktionalen kulturellen Ort zu entwickeln, der auch weiteren Akteur*innen der freien Szene, der kulturellen Bildung und kooperierenden Institutionen zugutekommen kann. Durch die räumliche Großzügigkeit des ehe- maligen Klosters entstehen flexible Nutzungsmöglichkeiten für Proben, Vermittlung, kleinere Formate, künstlerische Zusammenkünfte sowie für Kooperationen mit weiteren Partnern der Stadtgesellschaft. Damit trägt das Vorhaben in der Lindenstraße nicht nur zur strukturellen Sicherung des Thea- terbetriebs bei, sondern auch zur Stärkung eines neuen kulturellen Ankerpunktes im innerstäd- tischen Raum, der Sichtbarkeit, Teilhabe und vielfältige kulturelle Impulse ermöglicht. Zu der Immobilie in der Lindenstr. 45, 50674 Köln wurde ein Erbbaurechtsvertrag zwischen dem „Theater der Keller e.V.“ und den „Dominikaner-Provinz Teutonia e.V.“ für die, Dauer von 60 Jahren (inkl. zwei Optionen zur Verlängerung des Erbbaurechts um jeweils 10 Jahre) abge- schlossen. Zusätzlich zu den Planungsunterlagen wurde ein ausgeglichener Wirtschaftsplan eingereicht, so dass die Anforderungen aus dem Beschluss vom 25.06.2019 erfüllt sind. Das Vorliegen des ausgeglichenen Wirtschaftsplans ist gleichsam Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel. Die bereits bereitgestellten Mittel aus den Jahren 2019–2021 können an diesem Standort sach- gerecht eingesetzt werden und dienen unverändert der baulichen Entwicklung, der infrastruktu- rellen Ermöglichung und der nachhaltigen Sicherung des Theaterbetriebs. Kosten- und Finanzierungsplanung: Dem angehängten detaillierten Kosten- und Finanzierungsplanung ist zu entnehmen, dass ei- nem Gesamtkostenvolumen von derzeit 1.459.416,00 Euro brutto inkl. einem pauschalen Puffer von 5%, eine Finanzierung von 1.500.000 Euro gegenüberstehen. (siehe Anlage 2) Eine weitere Voraussetzung für die Auszahlung der genannten Fördermittel, ist der lückenlose Nachweis über das Vorhandensein der weiteren Drittmittel. Kulturfachliche Bewertung der Verwaltung: In ihrer Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026 hat die Bezirksregierung Köln den sei- tens der Stadt Köln eingeschlagenen Konsolidierungsweg positiv gewürdigt. Gleichzeitig hat sie jedoch darauf hingewiesen, dass die bisher eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen bei Wei- tem nicht ausreichen, um eine Trendumkehr sicherzustellen, und dass der begonnene Konso- lidierungsprozess konsequent fortzusetzen ist. Vor diesem Hintergrund sind alle städtischen 4 Aufgaben, insbesondere im freiwilligen Bereich, einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Diese Vorgaben wurden durch die Haushaltssperre in 2025 sowie die aktuell in 2026 geltende restriktive Bewirtschaftung verschärft. Sachliche Unabweisbarkeit: Das Theater der Keller kann seinen künstlerischen Betrieb ohne eine eigene, dauerhaft gesi- cherte Spielstätte nicht weiter tragfähig aufrechterhalten. Die bisherige Nutzung von Räumlich- keiten der TanzFaktur stellt ausdrücklich eine Interimslösung dar und ist dauerhaft nicht mehr möglich. Die räumlichen und betrieblichen Bedingungen dort genügen weder den langfristigen Anforderungen eines professionellen Theaterbetriebs noch den strukturellen Erfordernissen des Trägers. Ein Fortbestehen dieser Übergangssituation würde die Arbeitsfähigkeit des Theaters substan- ziell beeinträchtigen und mittelfristig seine Existenz gefährden. Die Sicherung einer tragfähigen neuen Spielstätte ist daher aus fachlicher Sicht zwingend erforderlich, um den Theaterbetrieb aufrechtzuerhalten und die bereits geleisteten Investitionen in künstlerische Infrastruktur, Per- sonal und Projekte nicht zu entwerten. Vor diesem Hintergrund ist die Zuordnung der bereits in den Jahren 2019–2021 beschlossenen Mittel zum neuen Standort sachlich notwendig, da das unveränderte Vorhaben nur dort realisiert werden kann. Zeitliche Unabweisbarkeit: Für den neuen Standort Lindenstraße 45 wurde inzwischen ein Vertrag abgeschlossen, der Zahlungsverpflichtungen für den Träger begründet und einen klar definierten zeitlichen Ablauf der weiteren Schritte vorgibt. Eine erneute oder längere Verzögerung bei der Umsetzung – ins- besondere durch fehlende Zuordnung der bereitgestellten Mittel – würde unmittelbar zu einer Gefährdung des Gesamtvorhabens führen. Zudem ist aufgrund der aktuellen Marktlage davon auszugehen, dass weitere Verzögerungen eine sukzessive Verteuerung der baulichen und betrieblichen Umsetzung nach sich ziehen wür- den. Dies würde nicht nur die Wirtschaftlichkeit des Projekts beeinträchtigen, sondern auch die haushalterischen Grundlagen verschlechtern, da identische Projektziele später nur mit höheren Mitteln erreichbar wären. Zur Sicherstellung der Planungs- und Finanzierungssicherheit für den Träger und zur Vermei- dung solcher Folgekosten ist die zeitnahe Zuordnung der bereits bewilligten Mittel unabweisbar. Fachliche Gesamteinschätzung: Aus Sicht der Kulturverwaltung sind sowohl die sachlichen als auch die zeitlichen Vorausset- zungen für die Fortführung des Vorhabens erfüllt. Die Übertragung der Mittel auf den neuen Standort ist zwingend notwendig, um die Arbeitsfähigkeit des Theaters der Keller sicherzustel- len, vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen und eine kosteneffiziente Umsetzung des bereits 2019 beschlossenen Vorhabens zu gewährleisten. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnis- plan des Dezernatsbüros des Dezernates für Kunst und Kultur in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2026 im Haushalts- plan 2025/2026 zur Verfügung. Die Fördermittel der Stadt Köln machen fast die Hälfte der Gesamtfinanzierung aus, so dass das Projekt auf eine Vielzahl von Fördermittelbausteinen angewiesen ist. Der Eigenanteil liegt bei lediglich 30.000 Euro, weshalb ausfallende Fördermittel das Gesamtprojekt und damit auch die Zweckerreichung gefährden können. Die Förderung erfolgt daher unter der Bedingung, dass die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist und diese nachgewiesen werden kann. 5 Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Kosten- und Finanzierungplan Anlage 3 Visualisierung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3532/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.01.2026
- Erstellt
- 10.12.2025 10:01