Mandari Insight

3532/2025

Freigabe Finanzmittel - Ausbau neuer Standort für das Theater der Keller

Beschlussvorlage Ausschuss 15.01.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 02.02.2026, TOP 10.10

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Visualisierung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsplan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

945 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Es handelt sich um eine Dringlichkeitsentscheidung, deren Gründe gegen eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung sprechen. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Das Verfahren darf nicht verzögert werden, zudem ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei dieser 
Entscheidung nicht notwendig. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Visualisierung

971 Zeichen

Theater der Keller in der Lindenstraße, Köln                Barbara & Walter Thiess   Architekten BDA                      No
vem
ber 2025
Theater der Keller in der Lindenstraße

Theater der Keller in der Lindenstraße, Köln                Barbara & Walter Thiess   Architekten BDA                      No
vem
ber 2025
.

Theater der Keller in der Lindenstraße, Köln                Barbara & Walter Thiess   Architekten BDA                      No
vem
ber 2025
.

Theater der Keller in der Lindenstraße, Köln                Barbara & Walter Thiess   Architekten BDA                      No
vem
ber 2025
.
Theatersaal
Probebühne 1
„Lab“
Probebühne 2
Probebühne 3
Depot
Foyer
Nebenräume
Hof

Theater der Keller in der Lindenstraße, Köln                Barbara & Walter Thiess   Architekten BDA                      No
vem
ber 2025
.

Theater der Keller in der Lindenstraße, Köln                Barbara & Walter Thiess   Architekten BDA                      No
vem
ber 2025
.

Anlage 2 Kosten- und Finanzierungsplan

1839 Zeichen

Anlage 1 
Kosten- Finanzierungsplan 
Kosten 
netto brutto 
Abbruch Einbauten, Altarinsel, Trennwände, Türen etc . 12.500,00 € 14.875,00 €
Rohbau Podeste, Türöffnungen, Gründung Aufzug 30.000, 00 € 35.700,00 €
Stahlbau Deckenträger, Wartungsstege, Geländer, Vord ach 115.000,00 € 136.850,00 €
Ausbau Innenwände, Decken, Türen, Fliesen, Maler, WC s 310.000,00 € 368.900,00 €
Beförder.techn. Außenaufzug, Hublifter 110.000,00 € 13 0.900,00 €
Gesamt 577.500,00 € 687.225,00 €
Lüftung/Heizung Lüftung/Warmluftheizung für 2 Theate rsäle 75.000,00 € 89.250,00 €
Heizung Seitenschiffe mit zusätzl. Heizkörpern 25.00 0,00 € 29.750,00 €
Sanitär Besucher-WCs, Künstler-Garderobe 25.000,00 € 2 9.750,00 €
Elektro Stark- und Schwachstrom ab Übergabepunkt Sak ristei, 
ohne Kosten für neuen Anschluss und Hauptverteilung; 
ohne Bühnentechnik/szenische Beleuchtung etc. 
50.000,00 € 59.500,00 €
Gesamt 175.000,00 € 208.250,00 €
Honorare Architekt und Fachplaner gemäß BKI ca. 20% auf 
KG300 + KG400 (netto) 
150.500,00 € 179.095,00 €
Sonstige pauschal 15.000,00 € 17.850,00 €
Gesamt 165.500,00 € 196.945,00 €
Theatertechnik abzgl. weiter verwendbarer vorhandene r Technik und 
Ausstattung, pauschal 
250.000,00 € 297.500,00 €
Gesamt 250.000,00 € 297.500,00 €
Zwischensumme 1.168.000,00 € 1.389.920,00 €
Sonstige KG (für noch nicht erfasste Kosten pauschal 5%) 58.400,00 € 69.496,00 €
Gesamtkosten 1.226.400,00 € 1.459.416,00 €
Finanzierung 
1. Stadt Köln 720.000,00 €
2. NRW Stiftung 300.000,00 €
3. LVR 150.000,00 €
4. Baustein Paten-Projekt 150.000,00 €
5. Stiftungen 100.000,00 €
6. Theater der Keller Förderkreis 50.000,00 €
7. Eigenmittel 30.000,00 €
Gesamt 1.500.000,00 €
Kostengruppe 700 "Baunebenkosten" 
Kosten Theatertechnik und Theaterausstattung 
Kostengruppe 300 "Bauwerk - Baukonstruktionen" 
Kostengruppe 400 "Bauwerk - Technische Anlagen"

Beschlussvorlage Ausschuss

10721 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3532/2025 
Freigabedatum 
15.01.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe Finanzmittel - Ausbau neuer Standort für das Theater der Keller 
Zuschussempfänger: Theater der Keller e.V.  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss nimmt den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt: 
 
Die in den Jahren 2019, 2020 und 2021 für das Bauvorhaben des „Theater der Keller e.V.“ – 
ehemals geplant für einen Standort in der Kartäuserwall 18 - bereitgestellten Mittel  
 
• 120.000 € Bau- und Infrastrukturbeihilfen (2019), 
• 300.000 € aus der Kulturförderabgabe (2020), 
• 300.000 € aus der Kulturförderabgabe (2021), 
 
werden für Baumaßnahmen des „Theater der Keller e.V.“ am neuen Standort (Lindenstr. 45, 
50674 Köln) weiterhin zur Verfügung gestellt und freigegeben. 
 
Die Förderung erfolgt unter der Bedingung, dass die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist und 
diese nachgewiesen werden kann. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2026 
Finanzausschuss 02.02.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  720.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja €      
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Vorgeschichte:  
Das Theater der Keller, eines der traditionsreichsten Häuser der Freien Szene in Köln, musste 
im Jahr 2019 seine langjährige Spielstätte in der Kleingedankstraße aufgeben. Der Betrieb in 
den damaligen Räumen war nicht mehr aufrechterhaltbar. Mit der Schließung entstand für das 
Theater ein akuter struktureller Bedarf nach einer neuen, dauerhaft tragfähigen Spielstätte. 
Um den Fortbestand des Hauses zu sichern und die Umsetzung eines neuen Standortes 
zu ermöglichen, stellte der Ausschuss für Kunst und Kultur im Jahr 2019 erstmals Mittel in 
Höhe von 120.000 € aus der Bauunterhaltung für den „Theater der Keller e.V.“ zur Verfü-
gung; siehe Beschlussvoralge 1710/2019. Diese sollten die Entwicklung eines neuen Spie-
lortes (am Immobilie Kartäuserwall 18) vorbereiten und unterstützen. Laut Beschluss soll-
ten die Mittel aber erst ausgezahlt werden, wenn ein Mietvertrag für die v.g. Immobilie ab-
geschlossen und ein ausgeglichener Wirtschaftsplan möglich sei. 
In den Jahren 2020 und 2021 stellte der Rat zusätzlich jeweils 300.000 € aus der Kulturförder-
abgabe für die Baumaßnahmen des „Theater der Keller e.V.“ bereit. Ziel dieser Mittel war es,

3 
die bauliche Umsetzung des Vorhabens an dem damals geprüften Standort finanziell zu ermög-
lichen und die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen dauerhaften Spielbetrieb zu schaf-
fen. 
Im Jahr 2021 zeigte sich jedoch, dass das Vorhaben am ursprünglich vorgesehenen Ort nicht 
realisiert werden konnte. 
Ursachen hierfür lagen in standortbezogenen Rahmenbedingungen, die eine Umsetzung aus-
schlossen. Die bereits bereitgestellten Mittel konnten daher nicht zw eckentsprechend einge-
setzt werden und verblieben ungenutzt. 
 
Neuer Standort: Lindenstraße 45: 
Nach weiterführender Standortsuche wurde mit dem ehemaligen Dominikanerkloster in der Lin-
denstraße 45 ein Ort gefunden, der sich in besonderer Weise für die Umsetzung des ursprüng-
lich geplanten Vorhabens eignet. Die Immobilie bietet nicht nur die räumlichen Voraussetzun-
gen für eine neue Spielstätte des Theaters der Keller, sondern weist durch ihre architektonische 
Struktur, die historische Bedeutung und die zentrale Lage ein erhebliches Potenzial für die kul-
turelle Weiterentwicklung der Stadt Köln auf. 
Das Projektziel – die Schaffung einer dauerhaften und leistungsfähigen Spielstätte für das The-
ater der Keller – bleibt dabei vollständig bestehen. Gleichzeitig eröffnet der Standort Linden-
straße die Möglichkeit, über die reine Theaternutzung hinaus einen multifunktionalen kulturellen 
Ort zu entwickeln, der auch weiteren Akteur*innen der freien Szene, der kulturellen Bildung und 
kooperierenden Institutionen zugutekommen kann. Durch die räumliche Großzügigkeit des ehe-
maligen Klosters entstehen flexible Nutzungsmöglichkeiten für Proben, Vermittlung, kleinere 
Formate, künstlerische Zusammenkünfte sowie für Kooperationen mit weiteren Partnern der 
Stadtgesellschaft. 
Damit trägt das Vorhaben in der Lindenstraße nicht nur zur strukturellen Sicherung des Thea-
terbetriebs bei, sondern auch zur Stärkung eines neuen kulturellen Ankerpunktes im innerstäd-
tischen Raum, der Sichtbarkeit, Teilhabe und vielfältige kulturelle Impulse ermöglicht.  
Zu der Immobilie in der Lindenstr. 45, 50674 Köln wurde ein Erbbaurechtsvertrag zwischen dem 
„Theater der Keller e.V.“ und den „Dominikaner-Provinz Teutonia e.V.“ für die, Dauer von 60 
Jahren (inkl. zwei Optionen zur Verlängerung des Erbbaurechts um  jeweils 10 Jahre) abge-
schlossen.  
Zusätzlich zu den Planungsunterlagen wurde ein ausgeglichener Wirtschaftsplan eingereicht, 
so dass die Anforderungen aus dem Beschluss vom 25.06.2019 erfüllt sind. Das Vorliegen des 
ausgeglichenen Wirtschaftsplans ist gleichsam Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel.  
Die bereits bereitgestellten Mittel aus den Jahren 2019–2021 können an diesem Standort sach-
gerecht eingesetzt werden und dienen unverändert der baulichen Entwicklung, der infrastruktu-
rellen Ermöglichung und der nachhaltigen Sicherung des Theaterbetriebs.  
 
Kosten- und Finanzierungsplanung: 
Dem angehängten detaillierten Kosten- und Finanzierungsplanung ist zu entnehmen, dass ei-
nem Gesamtkostenvolumen von derzeit 1.459.416,00 Euro brutto inkl. einem pauschalen Puffer 
von 5%, eine Finanzierung von 1.500.000 Euro gegenüberstehen. (siehe Anlage 2)  
Eine weitere Voraussetzung für die Auszahlung der genannten Fördermittel, ist der lückenlose 
Nachweis über das Vorhandensein der weiteren Drittmittel.  
 
Kulturfachliche Bewertung der Verwaltung: 
In ihrer Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026 hat die Bezirksregierung Köln den sei-
tens der Stadt Köln eingeschlagenen Konsolidierungsweg positiv gewürdigt. Gleichzeitig hat sie 
jedoch darauf hingewiesen, dass die bisher eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen bei Wei-
tem nicht ausreichen, um eine Trendumkehr sicherzustellen, und dass der begonnene Konso-
lidierungsprozess konsequent fortzusetzen ist. Vor diesem Hintergrund sind alle städtischen

4 
Aufgaben, insbesondere im freiwilligen Bereich, einer kritischen Prüfung zu unterziehen.  
Diese Vorgaben wurden durch die Haushaltssperre in 2025 sowie die aktuell in 2026 geltende 
restriktive Bewirtschaftung verschärft. 
 
Sachliche Unabweisbarkeit: 
Das Theater der Keller kann seinen künstlerischen Betrieb ohne eine eigene, dauerhaft gesi-
cherte Spielstätte nicht weiter tragfähig aufrechterhalten. Die bisherige Nutzung von Räumlich-
keiten der TanzFaktur stellt ausdrücklich eine Interimslösung dar und ist dauerhaft nicht mehr 
möglich. Die räumlichen und betrieblichen Bedingungen dort genügen weder den langfristigen 
Anforderungen eines professionellen Theaterbetriebs noch den strukturellen Erfordernissen 
des Trägers. 
Ein Fortbestehen dieser Übergangssituation würde die Arbeitsfähigkeit des Theaters substan-
ziell beeinträchtigen und mittelfristig seine Existenz gefährden. Die Sicherung einer tragfähigen 
neuen Spielstätte ist daher aus fachlicher Sicht zwingend erforderlich, um den Theaterbetrieb 
aufrechtzuerhalten und die bereits geleisteten Investitionen in künstlerische Infrastruktur, Per-
sonal und Projekte nicht zu entwerten. 
Vor diesem Hintergrund ist die Zuordnung der bereits in den Jahren 2019–2021 beschlossenen 
Mittel zum neuen Standort sachlich notwendig, da das unveränderte Vorhaben nur dort realisiert 
werden kann. 
 
Zeitliche Unabweisbarkeit: 
Für den neuen Standort Lindenstraße 45 wurde inzwischen ein Vertrag abgeschlossen, der 
Zahlungsverpflichtungen für den Träger begründet und einen klar definierten zeitlichen Ablauf 
der weiteren Schritte vorgibt. Eine erneute oder längere Verzögerung bei der Umsetzung – ins-
besondere durch fehlende Zuordnung der bereitgestellten Mittel – würde unmittelbar zu einer 
Gefährdung des Gesamtvorhabens führen. 
Zudem ist aufgrund der aktuellen Marktlage davon auszugehen, dass weitere Verzögerungen 
eine sukzessive Verteuerung der baulichen und betrieblichen Umsetzung nach sich ziehen wür-
den. Dies würde nicht nur die Wirtschaftlichkeit des Projekts beeinträchtigen, sondern auch die 
haushalterischen Grundlagen verschlechtern, da identische Projektziele später nur mit höheren 
Mitteln erreichbar wären. 
Zur Sicherstellung der Planungs- und Finanzierungssicherheit für den Träger und zur Vermei-
dung solcher Folgekosten ist die zeitnahe Zuordnung der bereits bewilligten Mittel unabweisbar. 
 
Fachliche Gesamteinschätzung: 
Aus Sicht der Kulturverwaltung sind sowohl die sachlichen als auch die zeitlichen Vorausset-
zungen für die Fortführung des Vorhabens erfüllt. Die Übertragung der Mittel auf den neuen 
Standort ist zwingend notwendig, um die Arbeitsfähigkeit des Theaters der Keller sicherzustel-
len, vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen und eine kosteneffiziente Umsetzung des bereits 
2019 beschlossenen Vorhabens zu gewährleisten. 
 
Finanzierung:  
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnis-
plan des Dezernatsbüros des Dezernates für Kunst und Kultur in der Produktgruppe 0416 - 
Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2026 im Haushalts-
plan 2025/2026 zur Verfügung. 
Die Fördermittel der Stadt Köln machen fast die Hälfte der Gesamtfinanzierung aus, so dass 
das Projekt auf eine Vielzahl von Fördermittelbausteinen angewiesen ist. Der Eigenanteil liegt 
bei lediglich 30.000 Euro, weshalb ausfallende Fördermittel das Gesamtprojekt und damit auch 
die Zweckerreichung gefährden können. Die Förderung erfolgt daher unter der Bedingung, dass 
die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist und diese nachgewiesen werden kann.

5 
 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 2 Kosten- und Finanzierungplan 
Anlage 3 Visualisierung

Beratungsverlauf (2)

29.01.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2026 Finanzausschuss
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3532/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.01.2026
Erstellt
10.12.2025 10:01