Mandari Insight

2692/2025

Feststellung des Wirtschaftsplanes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2026

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.12.2025

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Anlage 4 Mittelfristige Finanzplanung BHK 2026

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Ansehen

Anlage 5 Vermögensplan BHK 2026

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Ansehen

Anlage 3 Erläuterungen BHK 2026_2

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Ansehen

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Ansehen

Anlage 1 Stellenplan BHK 2026 gesamt

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Erfolgsplan BHK 2026

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Ansehen

Anlage 4 Mittelfristige Finanzplanung BHK 2026

2751 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Ergebnisplanung 2024 bis 2029
Erträge und Aufwendungen Ansatz 2029 Ansatz 2028 Ansatz 2027 Ansatz 2026 Ansatz 2025 Ansatz 2024 Ergebnis 2024
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1. Umlagen und sonstige Erträge
a) Umlagen für Versorgungsempfänger*innen 43.217.854 42.032.362 40.882.755 39.654.649 38.479.758 35.541.644 35.545.500
b) Umlagen für aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 22.733.386 22.109.778 21.505.085 20.859.099 21.247.083 19.059.118 19.455.107
c) Abwicklung für fremde Rechnung 23.942.400 23.245.000 22.568.000 21.909.935 22.187.739 20.119.816 18.832.797
d) Erstattung Beihilfen 360.000 350.000 340.000 295.000 315.000 250.000 250.562
e) Kostenerstattung für die Abwicklung der Beihilfe 1.400.000 1.300.000 1.200.000 1.284.080 1.263.576 1.135.950 1.212.776
f) Sonstige betriebliche Erträge 5.000 5.000 5.000 2.800 11.800 4.500 156.883
g) Kostenerstattung Gebietszentrum 386.460 386.460 386.460 383.598 422.321 413.393 436.238
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 50.000 50.000 50.000 80.000 62.000 60.000 76.143
Summe Erträge 92.095.100 89.478.600 86.937.300 84.469.161 83.989.277 76.584.421 75.966.007
3. Aufwendungen für Beihilfefälle
a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen 41.413.000 40.206.800 39.035.700 37.898.770 37.153.233 34.172.055 33.079.458
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte*innen
u. Beschäftigte 21.784.000 21.149.500 20.533.500 19.935.473 20.514.626 18.324.679 18.477.810
c) Abwicklung für fremde Rechnung 23.942.400 23.245.000 22.568.000 21.910.725 22.187.739 20.119.816 18.832.797
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.883.500 2.840.900 2.798.900 2.757.551 2.383.548 2.208.208 2.203.004
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und Unterstützung 975.000 960.600 946.400 932.442 803.531 931.962 992.457
c) Sonstiger Personalaufwand 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.500 1.616
5. Abschreibungen
a) Abschr. auf immaterielle Vermögensgegen-
stände d. Anlagevermögens und Sachanlagen 26.500 26.000 25.500 25.000 25.000 25.000 21.336
b) Sonstige Abschreibungen 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 18.879
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Aufwand für EDV 337.500 330.900 324.400 318.000 308.000 311.000 304.145
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 75.300 73.800 72.400 71.000 64.000 59.500 70.528
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 300.900 295.000 289.200 283.500 269.900 144.900 134.072
d) Bürobedarf 91.800 90.000 88.200 86.500 36.500 36.500 29.650
e) Sonstige Aufwendungen 262.200 257.100 252.100 247.200 240.200 247.300 241.274
Summe Aufwendungen 92.095.100 89.478.600 86.937.300 84.469.161 83.989.277 76.584.421 74.407.027
7. Erträge aus Verlustübernahme 0 0 0 0 0 0 0
8. Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 0 0 0 0 1.558.980
Anlage 4

Anlage 5 Vermögensplan BHK 2026

241 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Vermögensplan 2026
Mittelherkunft Euro
1. Zuführung von der Beihilfekasse 0
2. Abschreibungen 25.000
25.000
Mittelverwendung Euro
1. Beschaffung von Inventar 25.000
2. Sonstige Vermögensausgaben 0
25.000
Anlage 5

Anlage 3 Erläuterungen BHK 2026_2

12753 Zeichen

/ 2 
Beihilfekasse der Stadt Köln  
Wirtschaftsplan 2026 - Erläuterungen zum Erfolgsplan 
Die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit 01.01.1998 gemäß der Satzung, derzeit in 
ihrer Fassung vom 27.11.2015, als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der 
Stadt Köln geführt. 
Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sind nach § 15 Absatz 2 der Sat-
zung die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der jeweils geltenden 
Fassung sinngemäß anzuwenden. 
Der Wirtschaftsplan 2026 wurde auf Basis des laufenden Wirtschaftsjahres 2025 in 
Verbindung mit der für das Wirtschaftsjahr 2026 – gemäß den Erfahrungen des laufen-
den Jahres und der vergangenen Jahre - zu prognostizierenden Entwicklung kalkuliert. 
Hierin sind auch die Aufwendungen für Versorgungsempfänger*innen berücksichtigt, 
die den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesellschaften 
zugeordnet sind und deren Dienstherrin die Stadt Köln ist. Die Stadt Köln, Personal- 
und Verwaltungsmanagement rechnet die Aufwendungen im Nachhinein mit den Ei-
genbetrieben, Sondervermögen und Eigengesellschaften ab. 
Die Kalkulation für die Abwicklung für fremde Rechnung – die Aufwendungen für Leh-
rer*innen und die Beihilfeberechtigten der Gemeinde Nettersheim – wird seit dem Wirt-
schaftsplan 2022 mit ausgewiesen. Die Aufwendungen (Kalkulation für 2026 in Höhe 
von rund 21,9 Mio. Euro) werden in voller Höhe vom Land NRW und von der Gemeinde 
Nettersheim erstattet 
Die Positionen im Erfolgsplan 2026 im Einzelnen: 
Erträge: 
Zu 1. a) und 
b) 
Der Gesamtumlagebedarf errechnet sich aus der Gesamtsumme der 
Aufwendungen abzüglich der Erträge zu den Ziffern 1 c – g und 2. Er be-
trägt für das Wirtschaftsjahr 2026 insgesamt 60.513.748,00 Euro. Der An-
teil der Beihilfezahlungen für Versorgungsempfänger*innen am Gesamt-
volumen der für das Wirtschaftsjahr 2026 kalkulierten Beihilfeaufwendun-
gen beträgt rund 65,53 %, der für aktive Beamt*innen und Beschäftigte 
rund 34,47 %. Hieraus ergibt sich ein Umlagebedarf für Versorgungsemp-
fänger*innen in Höhe von 39.654.648,88 Euro, für aktive Beamt*innen und 
Beschäftigte in Höhe von 20.859.099,12 Euro. 
Zu 1. c) Die Abwicklung auf fremde Rechnung beinhaltet die Beihilfefestsetzungen 
für die Lehrer*innen der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen. Die 
Beihilfen werden durch die Beihilfekasse ausgezahlt und im gleichen Um-
fang vom Land NRW erstattet. Außerdem sind hier die Beihilfen für die 
Beihilfeberechtigten der Gemeinde Nettersheim enthalten, die in vollem 
Umfang von dort erstattet werden. 
Zu 1. d) Bei dem ausgewiesenen Ansatz handelt es sich um Schadensersatzan-
sprüche gegen Dritte bei Unfällen oder Entschädigungen nach dem Op-
ferentschädigungsgesetz (OEG) sowie um Arzneimittelrabatte entspre-
chend dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG). 
Zu 1. e) Es handelt sich um die erwartete Kostenerstattung aufgrund der Fallkos-
tenpauschalen für die Beihilfeabwicklung für Lehrer*innen sowie der nicht 
am Umlageverfahren teilnehmenden Eigenbetriebe, Sondervermögen, Ei-
gengesellschaften und für den Kundenkreis der Gemeinde Nettersheim. 
Anlage 3

- 2 - 
 
/ 3 
Aufgrund des großen Anteils an den gesamten Anträgen müssen für die 
Bearbeitung der Beihilfen für Lehrer*innen gesonderte Ressourcen vorge-
halten werden. Zur Kostendeckung werden ab 01.01.2026 pro bearbeite-
ten Fall 30,00 Euro (Vorjahr 28,00 Euro) berechnet. Für die Bearbeitung 
von Beihilfeanträgen für nicht am Umlageverfahren teilnehmenden Eigen-
betriebe, Sondervermögen, Eigengesellschaften werden ab 01.01.2026 
pro Bearbeitungsvorgang 28,00 Euro (Vorjahr 26,00 Euro) berechnet. Für 
den Kundenkreis der Gemeinde Nettersheim werden die mit separatem 
Vertrag vereinbarten 25,00 Euro pro bearbeitetem Fall erhoben.  
Zu 1. f) Dieser Posten enthält die sonstigen betrieblichen Erträge, die nicht unter 
die übrigen Positionen fallen. 
Zu 1. g) Hier wird die erwartete Refinanzierung für das Gebietszentrum ausgewie-
sen. Diese richtet sich nach den Personal- und Sachkosten für das Ge-
bietszentrum anhand den von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für 
Verwaltungsmanagement (KGSt) veröffentlichten durchschnittlichen Kos-
ten. Die für 2025 erwarteten Einnahmen (Erstattungen) decken die tat-
sächlichen Ausgaben in voller Höhe ab.  
Zu 2.) Der Zahlungsverkehr der Beihilfekasse wird über ein Girokonto bei der 
Sparkasse KölnBonn abgewickelt. 
Seit 15.09.2025 ist die Beihilfekasse der 
Stadt Köln am Cash Pool der Kämmerei angeschlossen worden. Hierüber 
wird der Beihilfekasse ein variabler Guthabenzins gezahlt. 
 
Aufwendungen:  
Zu 3. a) und 
b) 
Es handelt sich um die erwarteten Beihilfeaufwendungen für Versor-
gungsempfänger*innen und aktiven Beamt*innen und Beschäftigten auf 
der Basis der bisher im Wirtschaftsjahr 2025 erfolgten beziehungsweise 
noch zu erwartenden Aufwendungen. 
Dem voraussichtlich für das Wirtschaftsjahr 2025 anfallenden Ausgabe-
volumen wurde für das Jahr 2026 für Versorgungsempfänger*innen eine 
Kostensteigerung in Höhe von 7,5 %, für aktive Beamt*innen und Be-
schäftigte eine Kostensteigerung in Höhe von 5,0 % hinzugerechnet. 
Hierbei wurde eine anhaltende steigende Anzahl der Beihilfefälle und 
den damit verbundenen Aufwendungen berücksichtigt. Der demografi-
sche Wandel, der zu einem Anstieg der Zahl der Versorgungsempfän-
ger*innen führen wird, wurde ebenfalls einkalkuliert.  
Zu 3. c) Hierbei handelt es sich um die erwarteten Beihilfeaufwendungen für 
fremde Rechnung auf der Basis der bisher im Wirtschaftsjahr 2025 er-
folgten beziehungsweise noch zu erwartenden Aufwendungen. Da es 
sich um Beihilfefestsetzungen für aktive Lehrer*innen handelt, wurde 
eine Kostensteigerung analog der aktiven Beamt*innen und Beschäftig-
ten der Stadt Köln in Höhe von 5,0 % hinzugerechnet. 
Zu 4. a) Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Personalaufwand für die Dienst-
stelle 1100, Zusatzversorgung und Beihilfe. Dies sind die Kosten für 
- die Geschäftsführung 1100 (anteilig)  
- der Beamt*innen und Beschäftigten der Beihilfekasse (1100/3) 
- und anteilig der mit den Aufgaben der Beihilfekasse betrauten Perso-
Anlage 3

- 3 - 
 
/ 4 
nen der Abteilung Finanzen und Verwaltung (1100/1) 
Im Jahr 2024 wurden 11 neue Stellen beantragt und kurz vor Jahres-
wechsel 2024/2025 bewilligt. Im Stellenplan der Beihilfekasse für 2025 
konnten diese Stellen noch nicht aufgeführt werden, da der Wirtschafts-
plan 2025 zum Zeitpunkt der Bewilligung bereits erstellt war. Im Laufe 
des Jahres 2025 wurden bereits einige dieser neu eingerichteten Stellen 
besetzt. Aus Kapazitätsgründen in der Einarbeitung werden die restli-
chen Stellen voraussichtlich im Jahr 2026 besetzt. Die entsprechenden 
Personalkosten wurden berücksichtigt. 
Die für das Jahr 2025 eingerichteten 11 Stellen werden im Stellenplan 
der Beihilfekasse für das Jahr 2026 erstmals dargestellt. Auf den Stel-
lenplan und dessen Erläuterungen wird verwiesen. 
Für die Beschäftigten der Beihilfekasse wurden Gehaltssteigerungen in 
Höhe von 1,87 % (kumulierte Erhöhung von 2,9% ab 05/26) berücksich-
tigt. Bei den Beamt*innen wurde ebenfalls eine Erhöhung der Vorjahres-
besoldung um 2,5% einkalkuliert.  
Die Weihnachtszuwendung (Jahressonderzahlung) wird bei den Be-
amt*innen seit 01.01.2017 nicht mehr in einer Summe, sondern mit den 
monatlichen Bezügen ausgezahlt. Bei den Beschäftigten erfolgt die Son-
derzahlung weiterhin in einer Summe mit dem Gehalt für den Monat No-
vember. 
Für die leistungsorientierte Bezahlung wurden die LOB-Zahlungen aus 
2025 (für erbrachte Leistungen für das Jahr 2024) zugrunde gelegt. Es 
erfolgte eine entsprechende Berücksichtigung bei der Kalkulation des 
Personalaufwandes. 
Zu 4. b) und 
c) 
Der Ansatz beinhaltet den erwarteten Aufwand an Sozialversicherung, 
Zusatzversorgung und Beihilfen für die für die Beamt*innen und Be-
schäftigen der Beihilfekasse (1100/3) sowie anteilig der Geschäftsfüh-
rung und der mit den Aufgaben der Beihilfekasse betrauten Personen 
der Abteilung Finanzen und Verwaltung (1100/1). Die Position beinhaltet 
zudem die vom Personal- und Verwaltungsmanagement kalkulierten Zu-
führungen zu den Personalrückstellungen für die zukünftigen Versor-
gungsempfänger*innen der Beihilfekasse in Höhe von insgesamt 
410.000,00 Euro. 
Zu 5. a) und 
b) 
Hier sind die kalkulierten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände 
und auf Forderungen ausgewiesen. 
Zu 6. a) bis 
e) 
Es handelt sich um den zu erwartenden Verwaltungs- und sonstigen 
Aufwand für die Beihilfekasse sowie um den anteilig zu erwartenden 
Aufwand innerhalb der Abteilung Finanzen und Verwaltung der Dienst-
stelle „Zusatzversorgung und Beihilfe“ auf der Basis der bisherigen Auf-
wendungen im laufenden Wirtschaftsjahr 2025.  
Zu 7. Hier ist das kalkulierte Jahresergebnis ausgewiesen. 
 
Anlage 3

- 4 - 
 
/ 5 
 
Ermittlung der Umlagen: 
Versorgungsempfänger*innen und ehemalige Beschäftigte (Altfälle) 
Die Beihilfeaufwendungen für die Versorgungsempfänger*innen liegen in der Hochrech-
nung für 2025 unter dem Ansatz für 2025 (1,5 Mio. Euro) und die Pflegeaufwendungen 
etwas unter dem Ansatz (0,01 Mio. Euro). Die Aufwendungen für ehemalige Beschäftigte 
liegen unter dem Ansatz 2025 (0,34 Mio. Euro). Zur Berechnung der erwarteten Beihil-
feaufwendungen wurde für 2026 eine Kostensteigerung von 7,5 % angenommen. Dabei 
wurden die weiterhin ansteigenden Fallzahlen berücksichtigt. Das für 2025 prognostizierte 
Jahresergebnis wurde um diesen Prozentsatz erhöht. 
Nach dem Wirtschaftsplan 2026 ergibt sich für die Versorgungsempfänger*innen ein Um-
lagebedarf in Höhe von insgesamt 39.654.648,88 Euro. Hiervon entfallen entsprechend 
dem jeweiligen Anteil am Gesamtvolumen 73,97 % auf die Beihilfen für Versorgungsemp-
fänger*innen, 18,70 % auf die Pflegeversicherung der Versorgungsempfänger*innen und 
7,33 % auf die ehemaligen Beschäftigten. 
Es ergeben sich folgende (gerundete) Beträge: 
29.332.500,00 Euro  für Beihilfen Versorgungsempfänger*innen  
(Vorjahr: 28.609.700,00 Euro)  
  7.415.400,00 Euro  für Beihilfen Pflege Versorgungsempfänger*innen  
(Vorjahr 6.841.700,00 Euro) 
  2.906.700,00 Euro für ehemalige Beschäftigte  
(Vorjahr 3.028.400,00 Euro). 
 
Aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte 
Für die aktiven Beamt*innen liegen die für 2025 zu erwartenden Beihilfeaufwendungen um 
ca. 1,7 Mio. Euro unter dem Planwert für 2025. Für die Beschäftigten wird der Planwert um 
ca. 16.000 Euro überschritten und die Aufwendungen für die Pflege erhöhen sich um vo-
raussichtlich 0,72 Mio. Euro. 
Zur Berechnung der erwarteten Beihilfeaufwendungen wurde für 2026 eine Kostensteige-
rung von 5,0 % angenommen. Der für 2025 prognostizierte Betrag wurde um diesen Pro-
zentsatz erhöht (siehe hierzu Punkt 3 b). 
Die Beihilfeumlagen für aktive Beamt*innen und Beschäftigte bemessen sich gemäß 
§ 13 Absatz 2 der Satzung der Beihilfekasse nach einem Prozentsatz der von der Dienst-
herrin zu zahlenden Besoldung ohne Mehrarbeit für die Beamt*innen beziehungsweise der 
von der Arbeitgeberin zu zahlenden Vergütung ohne Überstunden, ZVK-Umlage, Sozial-
versicherungsbeiträge und Jahressonderzahlungen für die Beschäftigten. Bei der Berech-
nung des Umlagesatzes wurden die zu erwartenden Personalkosten zugrunde gelegt. Be-
rechnungsgrundlage hierzu waren die Kalkulationen des Personal- und Verwaltungsma-
nagements für den gesamtstädtischen Haushalt 2026 sowie die eigene Hochrechnung 
aufgrund der Umlagezahlung für den Monat August/September 2025. 
Daraus ergibt sich für Beihilfen an aktive Beamt*innen eine Senkung des Umlagesatzes 
auf 7,59 % sowie eine Erhöhung für die Pflegeversicherung auf 0,19 %. Der Umlagesatz 
für die beihilfeberechtigten Beschäftigten bleibt konstant auf 0,02 %. Der für 2026 geltende 
Umlagesatz von 7,59 % liegt unter bei dem Durchschnittswert von 7,74 % der vergange-
nen letzten 10 Jahre. 
Anlage 3

- 5 - 
 
 
 
Ab dem 01.01.2026 ergeben sich folgende Umlagesätze: 
7,59 % für Beihilfen Beamt*innen (Vorjahr 7,90 %) 
0,19 % für Pflegeversicherung Beamt*innen (Vorjahr 0,15 %) 
0,02 % für Beihilfen Beschäftigte (Vorjahr 0,02 %) 
 
Bei der Erstellung des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr kommt es im Ver-
gleich zum städtischen Kernhaushalt regelmäßig zu Abweichungen. 
 
Diese resultieren daraus, dass der städtische Kernhaushalt zu einem wesentlich 
früheren Zeitpunkt als der Wirtschaftsplan der Beihilfekasse aufgestellt wird und so-
mit unterschiedliche Werte (Umlagesätze, geschätzte Gesamtpersonalkosten) zu-
grunde gelegt werden. 
Eventuell auftretende Defizite werden im Rahmen der Bewirtschaftung ausgeglichen. 
 
Des Weiteren beinhalten die Umlagesätze der Beihilfekasse auch die Beamt*innen 
und Beschäftigten der Eigenbetriebe, die nicht im städtischen Kernhaushalt abgebil-
det werden. 
 
 
Anlage 3

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

555 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
 
 
Gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in der Fassung vom 15.11.2015 
beschließt der Rat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse der Stadt Köln.  
 
Die erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungen haben länger als ursprünglich 
vorgesehen gedauert. 
Um dennoch die Aufgaben der Beihilfekasse ab 01.01.2026 verlässlich wahrnehmen und 
damit die volle Handlungsfähigkeit gewährleisten zu können, ist eine Beschlussfassung des 
Wirtschaftsplans 2026 noch im Dezember 2025 zwingend erforderlich.

Anlage 1 Stellenplan BHK 2026 gesamt

2799 Zeichen

Beamte Soll 2025 Soll 2025 Soll 2026
BGr. 
A 13_21 1,00 1,00
A 12 1,30 1,30 0,30 0,30
A 11 1,30 1,30 0,30 0,30
A 10 0,75 0,75 (1 Tzst.) 0,75 0,75
A 9_12AZ* 3,00 4,00
A 9_12* 11,50 15,50 (3 Tzst.)
A 8* 14,00 20,00
32,85 43,85 1,35 1,35
Beschäftigte Soll 2025 Soll 2025 Soll 2026
Entgeltgruppe
AT-B 2 0,20 0,20 0,20 0,20
E 11 1,00 1,00
E 10 2,50 2,50 1,50 1,50
E 9c 1,00 1,00
E 9a 1,50 1,50 (1 Tzst.)
E 8* 2,00 2,40 0,40
E 7* 0,40 0,40
E 4 0,60 0,60 0,60 0,60
9,20 9,20 2,70 2,70
*) siehe Erläuterungen zum Stellenplan 2026 der Beihilfekasse
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Soll 2026
Soll 2026
Laufbahngruppe 2, 1 Einstiegsamt
Nachrichtlich:
Hiervon Stellen(-anteile), die 
im Querschnitt von 1100 für 
die Beihilfekasse tätig sind*
Stellen der Beihilfekasse*
Beihilfekasse der Stadt Köln
Stellenplan
zum
Wirtschaftsjahr 2026
Anlage 1

Erläuterungen zum Stellenplan 2026 der Beihilfekasse 
 
Der Stellenplan wird ab dem Wirtschaftsplan 2024 in einer vollständig überarbeiteten 
Darstellung verfasst. Im Stellenplan des Haushalts der Stadt Köln wird 1100 als 
gesamte Dienststelle dargestellt und unterteilt sich nicht in Beihilfekasse und 
Zusatzversorgungskasse. In der Dienststelle 1100 gibt es in den Bereichen 1100 und 
1100/1 Stellen, deren Tätigkeiten sowohl für die Zusatzversorgungkasse als auch für 
die Beihilfekasse erbracht werden (sogenannte Querschnittsaufgaben).  
 
Es werden alle Stellen(-anteile) mit dem Anteil im Stellenplan der jeweiligen Kasse 
dargestellt, der der jeweiligen Kasse kostentechnisch zugeordnet ist. Somit kommen 
die Querschnittsstellen sowohl im Stellenplan der Beihilfekasse als auch der 
Zusatzversorgungskasse vor. Nachrichtlich werden zudem die Anteile des 
Querschnitts separat dargestellt. Zudem wird die Anzahl der Stellen(-anteile) des 
Vorjahres dargestellt. 
 
Aufgrund eines erheblichen Antragszuwachses wurden für den Stellenplan 2025 
insgesamt 11 neue Stellen zugesetzt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des 
Wirtschaftsplans der Beihilfekasse 2025 lag noch keine Zusage der 
Mehrstelleneinrichtung vor, sodass die neuen Stellen erst ab dem Wirtschaftsplan 
2026 dargestellt werden können. 
 
Änderungen von Finanzierung oder Stellenbewertung im Stellenplan 
 
Änderungen im Querschnitt  
Bewertung  
Alt  
Bewertung  
Neu  
Begründung 
EG7 
 
EG8 
 
Höherbewertung von Sekretariatskraft 1100 (Anteil 
Beihilfekasse 0, 4) 
 
Übersicht der genehmigten Mehrstellen 2025: 
 
Beihilfekasse  
Anzahl 
Stellen  
Bewertung  Begründung 
6,0 
 
A8 
(EG8)  
Insgesamt 6 neue Stellen in den jetzt 3 Servicebereichen 
„All gemeine Beihilfe bearbeitung“  
4,0 A9_12 
(EG9a) 
Insgesamt 4 neue Stellen in den 3 
Schwerpunktbereichen (1 Pflege, 1 Krankenhaus, 2 
Zähne)  
1,0 A9_12_AZ  
(EG9a)  
Leitung für neuen Servicebereich „Allgemeine 
Beihilfebearbeitung III“

Beschlussvorlage Rat

2691 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2692/2025 
Freigabedatum 
 03.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Wirtschaftsplans der Beihilfekasse der Stadt Köln für das 
Wirtschaftsjahr 2026  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit 
§ 97 Absatz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2026 fest. 
Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2026 die Finanzierung mit einem Umla-
gesatz von  
7,59 % für Beihilfen Beamt*innen 
0,19 % für Pflegeversicherung Beamt*innen 
0,02 % für Beihilfen Beschäftigte  
der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversiche-
rung, Jahressonderzahlung) 
und einem Gesamtbetrag von rund 39.654.600 Euro für Beihilfen an Versorgungsempfän-
ger*innen. 
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, sich zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Liquidität 
durch die Stadt Köln im Rahmen des Cash-Pooling bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro 
zur Verfügung stellen zu lassen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung 
bestehender Liquiditätsprobleme leistet. 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 08.12.2025 
Finanzausschuss 15.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in ihrer Fassung vom 27.11.2015 in 
Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO wird jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt, der aus Erfolgs-
plan, Vermögensplan und Stellenplan besteht. Außerdem legt die Kasse ihrer Haushaltsfüh-
rung eine mittelfristige Finanzplanung zugrunde. Die Finanzkalkulation und die Umlagefinan-
zierung sind ebenfalls im Wirtschaftsplan dargestellt. 
Bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen der Kasse sind die Vorschriften der Ei-
genbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung 
sinngemäß anzuwenden. Über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Beihilfekasse der 
Stadt Köln entscheidet der Rat der Stadt Köln. 
Der für das Jahr 2026 erstellte Wirtschaftsplan einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und 
Stellenplan ist als Anlage beigefügt. Zu weiteren detaillierten Begründungen bezüglich der ein-
zelnen Ansätze sowie die Ermittlung der Umlagen wird ebenfalls auf die Erläuterungen zum 
Erfolgsplan verwiesen. 
Hinsichtlich der mittelfristigen Finanzplanung 2025 bis 2029 wird ebenfalls auf die Anlagen 
verwiesen. 
 
Anlagen

Anlage 2 Erfolgsplan BHK 2026

1912 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Erfolgsplan 2026
Erträge und Aufwendungen Ansatz 2026 Ansatz 2025 Ergebnis 2024
Euro Euro Euro
1. Umlagen und sonstige Erträge
a) Umlagen für Versorgungsempfänger*innen 39.654.649 38.479.758 35.545.500
b) Umlagen für aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 20.859.099 21.247.083 19.455.107
c) Abwicklung für fremde Rechnung 21.909.935 22.187.739 18.832.797
d) Erstattung Beihilfen 295.000 315.000 250.562
e) Kostenerstattung für die Abwicklung 
der Beihilfe 1.284.080 1.263.576 1.212.776
f) Sonstige betriebliche Erträge 2.800 11.800 156.883
g Kostenerstattung Gebietszentrum 383.598 422.321 436.238
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 80.000 62.000 76.143
Summe Erträge 84.469.161 83.989.277 75.966.007
3. Aufwendungen für Beihilfefälle
a) Beihilfezahlungen an Versorgungs-
empfänger*innen 37.898.770 37.153.233 33.079.458
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamt*innen
u. Beschäftigte 19.935.473 20.514.626 18.477.810
c) Abwicklung für fremde Rechnung 21.910.725 22.187.739 18.832.797
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.757.551 2.383.548 2.203.004
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und Unterstützung 932.442 803.531 992.457
c) Sonstiger Personalaufwand 2.000 2.000 1.616
5. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermö-
gensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 25.000 25.000 21.336
b) Sonstige Abschreibungen 1.000 1.000 18.879
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Aufwand für EDV 318.000 308.000 304.145
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen 71.000 64.000 70.528
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung 283.500 269.900 134.072
d) Bürobedarf 86.500 36.500 29.650
e) Sonstige Aufwendungen 247.200 240.200 241.274
Summe Aufwendungen 84.469.161 83.989.277 74.407.027
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts-
tätigkeit 0 0 1.558.980
8. Erträge aus Verlustübernahme 0
Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) 0 0 1.558.980
Anlage 2

Beratungsverlauf (3)

08.12.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 10.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2692/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.12.2025
Erstellt
28.08.2025 10:02