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2369/2023

Anfrage der Fraktion DIE LINKE betreffend "Handlungskonzepte und Kampagnen gegen illegale und voyeuristische Video-Aufnahmen in öffentlichen Einrichtungen" (AN/1175/2023)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 04.09.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4292 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer  21.08.2023 
 2369/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.09.2023 
 
Anfrage der Fraktion DIE LINKE betreffend "Handlungskonzepte und Kampagnen 
gegen illegale und voyeuristische Video-Aufnahmen in öffentlichen Einrichtungen" 
(AN/1175/2023) 
Fragen 1 und 2 
1. Hat sich die Stadtverwaltung Köln – allgemein oder spezifisch bezüglich bestimmter Ein-
richtungen – bereits mit der beschriebenen Problematik von heimlich angefertigten, voyeuristi-
schen Videos befasst? 
 
2. Falls ja, mit welchem Ergebnis? 
 
Antwort: 
Dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern sind keine solchen Fälle in stadteigenen 
Kölner Einrichtungen bekannt. Sollte es zu illegalen und voyeuristischen Video-Aufnahmen in 
öffentlichen Einrichtungen kommen, obliegt es der Verantwortung der zuständigen Dienst-
stelle, zu entscheiden, in welcher Form dagegen vorgegangen werden soll.  
 
Die Leitungen der Kultureinrichtungen haben ihr Personal nochmals darauf hingewiesen, auf 
entsprechende anstößige Verhaltensweisen zu achten und diese zu unterbinden. Bei den 
Führungen durch den Museumsdienst achtet das Personal darauf, dass hier Aufnahmen sol-
cher Art unterbleiben. 
 
 
Fragen 3 und 4 
3. Werden Umkleiden, Duschen und Toiletten der KölnBäder regelmäßig nach solchen Kame-
ras abgesucht? Falls nein, wieso nicht bzw. ist dies in Planung? 
 
4. Welche weiteren Maßnahmen sind – allgemein oder spezifisch bezüglich bestimmter Ein-
richtungen – in Planung? 
 
Antwort: 
Der in der Anfrage geschilderte Vorfall, über den der Express berichtete, bezieht sich nicht auf 
ein Bad der KölnBäder GmbH, sondern auf eine andere Therme in Köln. 
 
Grundsätzlich ist der Schutz der kleinen und großen Gäste vor Voyeur*innen in jeglicher Hin-
sicht ein besonderes Anliegen der KölnBäder GmbH. Schon seit einigen Jahrzehnten – mit 
Beginn des Miniaturisierungsprozesses u. a. von Kameras – legt die KölnBäder GmbH sehr 
großen Wert darauf, allen Gästen einen „geschützten Raum“ in ihren Sport- und Freizeitanla-
gen anzubieten. Vor diesem Hintergrund werden die Mitarbeiter*innen fortwährend sensibili-
siert, während ihrer generellen Tätigkeit und insbesondere bei Kontrollgängen u. a. in den

2 
 
Umkleiden, Duschen und Toiletten auf Unregelmäßigkeiten in allen Räumlichkeiten und auch 
auf verhaltensauffällige Personen zu achten. Zusätzlich wird während der Freibadesaison und 
an Tagen mit besonders hoher Auslastung externes und geschultes Security-Personal zur Un-
terstützung der Mitarbeiter*innen eingesetzt. 
 
Darüber hinaus steht die KölnBäder GmbH seit jeher in engen Kontakt mit der Polizei Köln, 
die mit Unterstützung durch Mitarbeiter*innen der KölnBäder GmbH schon einige Personen in 
der Vergangenheit identifizieren und strafrechtlich belangen konnte, sodass auch seitens der 
Polizei eine abschreckende Wirkung auf diesen Täterkreis in den KölnBädern bescheinigt 
wird. 
 
 
Frage 5 
5. Wie weit vorangeschritten ist die Erarbeitung eines Handlungskonzepts bzw. von Kampag-
nen zur Bekämpfung von Upskirting und Downblousing in Verkehrsmitteln der KVB? 
 
Antwort: 
Aus Sicht der Kölner Verkehrs-Betriebe AG bedarf es keines speziellen für diese Fragestel-
lung erarbeiteten Konzeptes, da bereits in den Beförderungsbedingungen des Landes NRW, 
die auch für die KVB gelten, unter Absatz 3.2 die Pflichten der Fahrgäste geregelt sind. Darin 
ist unter anderem formuliert, dass sich „Jeder Fahrgast (…) bei der Benutzung der Betriebsan-
lagen und der Fahrzeuge so verhalten (hat), wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, 
seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern.“ 
 
Da sich die Problemstellung weder auf die Verkehrsmittel beschränkt und zudem bisher bei 
der KVB keine Problemlage bekannt ist, würde eine singuläre Kampagne aus Sicht der KVB 
keinen Sinn ergeben.“ 
 
Dennoch kann seitens der KVB nicht immer ausgeschlossen werden, dass „Upskirting und 
Downblousing“ durch Dritte in ihren Fahrzeugen und Haltestellen unrechtmäßig und versteckt 
durchgeführt wird. Sofern ein Fall bekannt werden würde, würden die Behörden zwecks Er-
mittlung eingeschaltet. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

04.09.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2369/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.08.2023
Erstellt
25.07.2023 18:07