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0538/2017

Fuß- und Radweg in Verlängerung der Maria-Himmelfahrt-Straße AN/0005/2016

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 01.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 29.05.2017, TOP 10.2.3

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3880 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/671/461 
AN/0005/2016 
Vorlagen-Nummer 
 0538/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)  
 
Fuß- und Radweg in Verlängerung der Maria-Himmelfahrt-Straße AN/0005/2016 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 18.01.2016 zu prü-
fen, ob ein Fuß- und Radweg in Verlängerung der Maria-Himmelfahrt-Straße bis zur Burgwiesen-
straße angelegt werden kann. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die bestehende landwirt-
schaftliche Nutzung der dortigen Grün- und Freifläche nicht beeinträchtigt wird. 
 
Für die Beantwortung der Fragestellung, ob ein Fuß- und Radweg in Verlängerung der Maria-
Himmelfahrt-Straße bis zur Burgwiesenstraße angelegt werden kann, müssen maßgeblich zwei pla-
nungsrechtliche Aspekte betrachtet werden: 
 
1. Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes 
 
Der betreffende Weg liegt im Geltungsbereich des geschützten Landschaftsbestandteiles „LB 
9.02 Haus Isenburg und Strunderbach, Holweide“ des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Der 
Schutzzweck dieses geschützten Landschaftsbestandteiles besteht in der Sicherung der Leis-
tungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Erhaltung von Fließwassersystemen und 
Bachauenlandschaften, so wie in der Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Land-
schaftsbildes durch Erhaltung vorhandener Reste der bäuerlichen Kulturlandschaft. 
 
Der geplante Wegeausbau liegt im baulichen Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB. Für die 
Anlage einer Wegeverbindung ist im Hinblick auf die aktuelle bauplanungsrechtliche Ausgangssi-
tuation eine Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes erforderlich. Darüber 
hinaus wäre die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 14 BNatSchG 
und damit die Aufstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LPB) notwendig. 
 
Ferner sind für den Bau einer neuen Brücke über den Strunderbach außerdem die Richtlinien der 
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen.  
 
Für die Befreiung des Landschaftsschutzes ist grundsätzlich die Zustimmung durch den Beirat der 
unteren Landschaftsbehörde erforderlich. Grundsätzlich ist aber von dieser nicht auszugehen., da 
es sich beim LB 9.02 um eine der wenigen Naturrauminseln im Siedlungsbereich mit außeror-
dentlicher orts- und landschaftsbildprägenden kulturhistorischen Bedeutung und einem Lebens-
raum, der von besonderem Wert für bedrohte Tier- und Pflanzenarten ist, handelt. 
 
2. Aufstellung eines Bebauungsplanes 
 
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes würde die bauplanungsrechtliche Ausgangssituation 
neu geordnet werden. Hierbei würde das zu schaffende Baurecht für die Wegeverbindung Be-
standteil bzw. Ergebnis der städtebaulichen Abwägung sein. Der geplante Weg erhält eine städ-
tebaulich, übergeordnete Bedeutung als Komplettierung einer von Norden nach Süden verlaufen-
den Wegeverbindung. Er würde im Norden an die Grünverbindungen nördlich der Bergisch Glad-

2 
 
bacher Straße anschließen, die in die neu errichtete öffentliche Grünanlage des Wohngebietes 
Hülsenweg (Bebauungsplan Nr. 72499/05, „Hülsenweg in Köln-Höhenhaus“) münden. Im Süden 
schließt der Weg an die Freiräume südlich der Burgwiesenstraße an. 
 
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der ebenfalls der Beirat der unteren Land-
schaftsbehörde zu beteiligen ist, wird die Anpassung des Landschaftsplanes erforderlich werden.  
 
Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt bzw. auf Grundlage der aktuellen bauplanungsrechtlichen Aus-
gangssituation die Anlage eines Weges nicht möglich sein. In diesem Zusammenhang ist auch fest-
zustellen, dass die Bezirksvertretung Mülheim in seiner Sitzung am 10.12.2007 die Einrichtung dieser 
Verbindung aus Gründen des Landschaftsschutzes bereits schon einmal abgelehnt hatte.

Beratungsverlauf (1)

29.05.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0538/2017
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
01.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27