0535/2020
Sachstand zur Förderung der Arbeitslosenzentren (ALZ) und Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) über 2020 hinaus (AN/0235/2020)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 02.03.2020 0535/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 Sachstand zur Förderung der Arbeitslosenzentren (ALZ) und Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) über 2020 hinaus (AN/0235/2020) Die gemeinsame Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion die Grünen lautet. Die Landesregierung NRW hat angekündigt, die Landesförderung der EBS und ALZ nach 2020 völlig einzustellen. Inzwischen ist auch ein anderer Förderschwerpunkt im Gespräch, nämlich die Beratung gegen Arbeitsausbeutung. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Welchen Sachstand hat die Verwaltung diesbezüglich? Steht die Verwaltung in Gesprächen mit der Landesregierung? 2. Wie bewertet die Verwaltung eine Schwerpunkt-Änderung auf die Themenfelder (Mindestlohn, Ver- stöße gegen Arbeitsgesetze, Lohnfortzahlung, unrechtmäßige Kündigung, arbeitsrechtliche Stan- dards)? Antwort der Verwaltung: ad 1) Nach aktuellem Sachstand ist eine völlige Einstellung der Landesförderung nicht beabsichtigt. Als Anpassung an den Bedarf plant das Landesarbeitsministerium den Aufbau eines landesweiten Bera- tungsnetzwerkes gegen Arbeitsausbeutung, das aus bestehenden Beratungsprojekten und den mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds geförderten Erwerbslosenberatungsstellen bestehen soll. Schon seit 2013 fördert die Landesregierung das Projekt "Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten". Gemeinsam mit zwei weiteren vom Bund geförderten Projekten bieten derzeit 10 Beraterinnen und Berater in Nordrhein-Westfalen Unterstützung und in der Regel muttersprachliche Beratung an. Die Standorte der Beratungsstellen befinden sich in Dortmund und Düsseldorf. Darüber hinaus werden in weiteren Kommunen und Kreisen Sprechstunden, eine aufsuchende Beratung und Schwerpunktakti- onen durchgeführt. Die Arbeit dieser Projekte wird in 2020 fortgesetzt. Darüber hinaus soll das Beratungsangebot für die von Arbeitsausbeutung betroffenen Menschen durch eine zukünftige Zusammenarbeit mit den Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) in Nordrhein- Westfalen ausgebaut werden. Die Erwerbslosenberatungsstellen sollen diese Zielgruppe als zusätzli- che Zielgruppe ab Anfang 2020 in ihre Beratung aufnehmen. Eine Vielzahl der EBS hat bisher schon Kontakt zu dieser Zielgruppe. Der Schwerpunkt der Beratung lag bisher aber eher auf sozialrechtli- chen und existenzsichernden Fragestellungen. Am 26.09.2019 fand eine Infoveranstaltung für die bestehenden EBS mit Ankündigung der neuen gemeinsamen Beratungsstruktur statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden auch unterschiedli- 2 che Ansätze der Zusammenarbeit und Kooperation insbesondere mit dem Projekt "Arbeitnehmerfrei- zügigkeit fair gestalten" erarbeitet. Die vom MAGS im Rahmen der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik geförderten 73 EBS in Nord- rhein-Westfalen wurden mit Erlass vom 19.12.2019 zur offiziellen Erweiterung des bisherigen Leis- tungsspektrums der Beratungsstellen mit Wirkung ab dem 01.01.2020 aufgefordert. Sie wurden gebe- ten, ihre Beratungskompetenz durch von der landeseigenen Gesellschaft für innovative Beschäfti- gungsförderung mbH (G.I.B.) koordinierten Schulungen zum Bereich „Beratung gegen Arbeitsausbeu- tung“ auszuweiten. Diese soll auch gemeinsam mit den Regionalagenturen bei der Erarbeitung konkreter Absprachen für die zukünftige Zusammenarbeit und Kooperation der Projekte und EBS unterstützen. Die Richtlinie des MAGS für die zukünftige Förderung wird zum 01.04.2020 erwartet. In 2020 wird auf der Basis eines neuen, für alle Interessierten offenen Interessenbekundungsverfah- rens über die Förderung der Erwerbslosenberatungsstellen in den beiden Folgejahren entschieden. Der öffentliche Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen im 1. Quartal 2020 für eine zwei- jährige Förderung ab dem 01.01.2021 ist bisher noch nicht erfolgt. Der Fokus Arbeitsausbeutung wird hierbei in der Bewertungsmatrix als Auswahlkriterium einfließen, die detaillieren Vergabekriterien sind bisher nicht bekannt. Ab 2021 wird diese Beratung dann fester Bestandteil der Arbeit der Beratungs- stellen sein. Die Entscheidung des MAGS über eingegangene Interessenbekundungen ist bis Ende des 3. Quar- tals 2020 vorgesehen. Die Bekanntgabe der Entscheidung und Aufforderung zur offiziellen An- tragsteIlung soll im 4. Quartal 2020 erfolgen. Eine weitere Förderung der bestehenden Arbeitslosenzentren ist seitens des MAGS nicht vorgese- hen. Die Verwaltung steht in enger Absprache mit der Regionalagentur Region Köln und der Landesbera- tungsgesellschaft G.I.B. und wird auf der Basis der zukünftigen Förderstruktur des Landes dem Aus- schuss für Soziales und Senioren einen Vorschlag zur künftigen Verwendung der städtischen Kofi- nanzierung ab 2021 unterbreiten. ad 2) Auch wenn der Auslöser für die anstehenden Veränderungen der Förderinhalte, die festgestellten Verstöße und die prekären Arbeitsverhältnisse in der Fleischindustrie, in unserer Region nicht vorran- gig beheimatet sind, so gibt es in der Kölner Region trotzdem zahlreiche prekäre Arbeitsverhältnisse und vergleichbare Bereiche, in denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine beratende Un- terstützung benötigen. Insofern hält die Verwaltung die vorgegebene Erweiterung des Beratungs- spektrums für sinnvoll. In der Vergangenheit wurde von den Kölner EBS bereits bei Bedarf auch zu den Themenbereichen Einhaltung Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz, fehlende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Urlaub, unrechtmäßige Kündigung und Umgehung arbeitsrechtlicher Stan- dards beraten. Da eine Ausweitung der finanziellen Förderung durch das Land ebenso wie eine Erhöhung der kom- munalen Mittel nicht zu erwarten sind, wird die Verwaltung im Laufe des Jahres gemeinsam mit den EBS, mit den bereits in der Beratung der Zielgruppe tätigen Projekte und auch mit den bestehenden Arbeitslosenzentren die zukünftige Struktur erarbeiten. Die Beratungsstruktur muss so aufgestellt werden, dass die Zielgruppenerweiterung mit dem begrenzten Budget gelingt. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0535/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.03.2020
- Erstellt
- 17.02.2020 09:37