3649/2019
Minimierung ökologische Schäden Lärmschutzwand Egelspfad
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Mitteilung BV
3460 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/2 664 Vorlagen-Nummer 3649/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.11.2019 Minimierung ökologische Schäden Lärmschutzwand Egelspfad hier: Antrag von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, Lothar Müller/Die Linke und Rolf Kremers/FWK aus der Sitzung 01.07.2019 TOP 8.1.5 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf zu prüfen, die Lärmschutzwand am Gre- gor-Mendel-Ring auf der Höhe Egelspfad beidseitig zu begrünen. Es wird ferner gebeten, die Aus- gleichsfläche für die verloren gegangenen 4.000 qm Grünfläche nachzuweisen.“ Mitteilung der Verwaltung: Die L213/Gregor-Mendel-Ring mitsamt der neu errichteten Lärmschutzwand befindet sich im Eigen- tum des Landesbetriebs Straßenbau.NRW. Aus dem Grund hat die Verwaltung den von der Bezirks- vertretung Lindenthal gefassten Beschluss zur Stellungnahme an den Landesbetrieb weitergeleitet. Nachfolgend die Stellungnahme des Landesbetriebs: Der Neubau der Lärmschutzwand am Gregor-Mendel-Ring erfolgte ausschließlich auf städtischem Gebiet. Für den unvermeidbaren Eingriff in Form der Rodung eines Gehölzstreifens mit einigen Ein- zelbäumen auf einem geschütteten Wall wurde eine Erlaubnis nach der städtischen Baumschutzsat- zung bei der Stadt Köln eingeholt. Bestandteil der Erlaubnis war eine Ausgleichszahlung als Ersatz- maßnahme für die Entfernung von Laubbäumen. Diese Zahlung wurde von Straßen.NRW an die Stadt Köln entrichtet. Außerdem wurde für die Maßnahme und den einhergehenden Eingriffen einschließlich der arten- schutzrechtlichen Belange Benehmen mit der Höheren Naturschutzbehörde (HNB) hergestellt. An- hand der sogenannten Einzelfallprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht gemäß § 3 UVP-Gesetz) wurde im Einvernehmen mit der HNB festgestellt, dass für die Maßnahme keine UVP- Pflicht besteht. Das heißt, es sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten und somit kein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Das Ergebnis der Einzelfallprüfung wurde im Internet veröffentlicht. Im Übrigen sind keine Schutzgebiete von der Maßnahme betroffen. Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft werden im Rahmen der Eingriffsre- gelung durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Bestandteil der Baumaßnahme ist dementsprechend selbstverständlich ein landschaftspflegerischer Begleitplan, der Gestaltungsmaß- nahmen vorsieht. Diese bestehen aus der Einsaat von Landschaftsrasen, einer anliegerseitigen Begrünung der Lärm- schutzwand und der Anpflanzung von Gehölzen auf den zur Verfügung stehen Restbreiten. Eine Begrünung der Lärmschutzwand straßenseitig ist nicht möglich und vorgesehen. Diese würde 2 die lärmtechnischen Eigenschaften der Wand negativ beeinflussen, da durch den Bewuchs die schallabsorbierende Wirkung der Wandoberfläche eingeschränkt wird. Des Weiteren müssen die Lärmschutzwände durch Bauwerksprüfer regelmäßig geprüft werden, was ein Freihalten von Be- wuchs erforderlich macht. Das Freihalten von Bewuchs an Lärmschutzwänden entspricht im Übrigen dem technischen Regelwerk. Zurzeit werden an der L 213 noch Restarbeiten wie Pflasterarbeiten und Anpassungen von Zäunen und Toren abgewickelt. Die Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen befindet sich zur- zeit in der Vorbereitung.“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Gregor-Mendel-Ring
- Auf der Höhe
- Egelspfad
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Details
- Aktenzeichen
- 3649/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 21.10.2019
- Erstellt
- 18.10.2019 07:41