Neuer Fußgängerüberweg Schule Baadenberger Straße
Mitteilung BV 2262/2018 vom 16.07.2018
Stand: Am 10.09.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2262/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 Neuer Fußgängerüberweg Schule Baadenberger Straße hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.01.2018, TOP 8.1 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, auf der Hadersleber Straße – auf Höhe des Seiteneingangs der Grundschule Baadenberger Straße – einen Fußgängerüberweg einzurich- ten.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Harderleber Straße wird von der Baadenberger Straße in Fahrtrichtung Iltisstraße als Einbahn- straße geführt. Die Harderleber Straße ist auch in eine Zone mit einer vorgeschrieben Geschwindig- keitsbegrenzung von 30 km/h eingebunden. Durch die Verkehrsberuhigung wird dem erhöhten Que- rungsbedarf im gesamten Quartier Rechnung getragen. Im Bereich der Schule sind zudem Haltverbo- te eingerichtet, sodass die Sichtverhältnisse beim Queren der Straße nicht durch parkende Autos beeinträchtigt werden. Zudem werden die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer durch das Gefah- renzeichen unmittelbar im Einmündungsbereich sowie durch ein Piktogramm auf Höhe des Seiten- eingangs bereits auf Kinder in dem Bereich aufmerksam gemacht. Die Anlage eines Fußgängerüberweges auf Höhe des Seiteneingangs der Schule ist aufgrund der einschlägigen Vorschriften nicht zu realisieren. Zum einen ist in Tempo 30-Zonen die Anlage von Fußgängerüberwegen nicht vorgesehen, zum anderen können in diesem Bereich keine ausreichen- den Sichtbeziehungen durch die vorhandene Schulbushaltestelle auf die querungswilligen zu Fuß Gehenden gewährleistet werden. Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Örtlichkeit ist aufgefallen, dass die Beschilderung im Einmündungsbereich teilweise veraltet ist, so wird die Beschilderung mit dem Gefahrenzeichen „Kin- der“ durch ein größeres und reflektierendes ersetzt. Auch wird das Verbotszeichen zum Überholen durch ein neues ersetzt.
Beratungsverlauf
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10.09.2018
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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