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2262/2018

Neuer Fußgängerüberweg Schule Baadenberger Straße

Mitteilung BV 16.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 10.09.2018, TOP 12.5

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2036 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2262/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 
 
Neuer Fußgängerüberweg Schule Baadenberger Straße 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.01.2018, TOP 8.1 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, auf der Hadersleber Straße – auf Höhe 
des Seiteneingangs der Grundschule Baadenberger Straße – einen Fußgängerüberweg einzurich-
ten.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Harderleber Straße wird von der Baadenberger Straße in Fahrtrichtung Iltisstraße als Einbahn-
straße geführt. Die Harderleber Straße ist auch in eine Zone mit einer vorgeschrieben Geschwindig-
keitsbegrenzung von 30 km/h eingebunden. Durch die Verkehrsberuhigung wird dem erhöhten Que-
rungsbedarf im gesamten Quartier Rechnung getragen. Im Bereich der Schule sind zudem Haltverbo-
te eingerichtet, sodass die Sichtverhältnisse beim Queren der Straße nicht durch parkende Autos 
beeinträchtigt werden. Zudem werden die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer durch das Gefah-
renzeichen unmittelbar im Einmündungsbereich sowie durch ein Piktogramm auf Höhe des Seiten-
eingangs bereits auf Kinder in dem Bereich aufmerksam gemacht. 
 
Die Anlage eines Fußgängerüberweges auf Höhe des Seiteneingangs der Schule ist aufgrund der 
einschlägigen Vorschriften nicht zu realisieren. Zum einen ist in Tempo 30-Zonen die Anlage von 
Fußgängerüberwegen nicht vorgesehen, zum anderen können in diesem Bereich keine ausreichen-
den Sichtbeziehungen durch die vorhandene Schulbushaltestelle auf die querungswilligen zu Fuß 
Gehenden gewährleistet werden. 
 
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Örtlichkeit ist aufgefallen, dass die Beschilderung im 
Einmündungsbereich teilweise veraltet ist, so wird die Beschilderung mit dem Gefahrenzeichen „Kin-
der“ durch ein größeres und reflektierendes ersetzt. Auch wird das Verbotszeichen zum Überholen 
durch ein neues ersetzt.

Beratungsverlauf (1)

10.09.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hadersleber Straße
  • Baadenberger Straße
  • Iltisstraße

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Details

Aktenzeichen
2262/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
16.07.2018
Erstellt
05.07.2018 10:34