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A-W/0034/2008

Umweltmüll am Haus Kump

Antrag an die BV West 13.10.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 30.10.2008, TOP 6.1.7

Originalantrag

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Originalantrag

2351 Zeichen

Dr. Hubert Sanetra                 Münster, 09.10.08 
Christoph – Bernhard - Graben 106 
48163 Münster 
Tel.: 0251-7475723 
E-Mail: hdrsanetra@versanet.de 
 
An die Bezirksvertretung Münster West 
z.H. Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup 
Bezirksverwaltungsstelle – West 
Schelmenstiege 1 
48161 Münster (Roxel) 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt Recherchen zum Umweltmüll am Haus Kump 
durchzuführen um folgende Fragen zu beantworten.  
Begründung:
 In der Mitteilung der Stadt Münster vom 12.09.08 heißt es: „Stadt lässt Erdreich 
von Pferdeweide entsorgen, punktuelle Bodenbelastungen/Kabelschredderschrott“. Wie das Umweltamt  
mitteilte handelt es sich um PCB verseuchten Umweltmüll. 
 
Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige und krebsauslösende chemische Chlorverbindungen, die  
bis in die 1980er Jahre vor allem in Transformatoren, elektrischen Kondensatoren, in Hydraulikanlagen   
als Hydraulikflüssigkeit, sowie als Weichmacher  in Lacken, Dichtungsmassen, Isoliermitteln  
und Kunststoffen  verwendet wurden. PCB zählen inzwischen zu den zwölf als „dreckiges Dutzend“  
bekannten organischen Giftstoffen, welche durch die Stockholmer Konvention  vom 22. Mai 2001  
weltweit verboten wurden. 
 
PCB Richtlinien NRW: Im Jahr 1973 empfahl der Rat für wirtschaftliche Zusammenarbeit und  
Entwicklung (OECD), PCB nicht mehr in offenen, sondern nur noch in geschlossenen Anwendungen  
einzusetzen. Im Jahr 1978 setzte die Bundesregierung diese Empfehlung in deutsches Recht um.  
Seit 1983 werden PCB in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr hergestellt.  
 
1. Welche Art und wie viel Giftmüll (ausführlich) wurde auf Haus Kump vergraben? 
2. Wann wurde der Abfall (PCB u. Kupfer) auf dem Grundstück Haus Kump    
entsorgt? 
3. Wie heißen die verantwortlichen Entsorgungsfirmen und deren Leiter? 
4. Warum entsorgt die Stadt Münster und nicht der Verursacher? 
5. Wie hoch war/ist die toxische Belastung, insbesondere für die Reiter (Kinder)? Sind 
messtechnische Erhebungen (Grundwasser, Aa und Aasee) durchgeführt worden? 
6. Wird nach den aktuellen Vorschriften und Regeln entsorgt? 
7. Wohin wird der giftige Umweltmüll entsorgt? 
8. Besteht Gefahr für die Bürger? 
9. Welche Behörden und Leiter haben die damaligen Verhandlungen mit den 
Entsorgungsfirmen geführt und sind verantwortlich?  
      
gez.: Dr. Hubert Sanetra

Beratungsverlauf (1)

30.10.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schelmenstiege 1

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Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0034/2008
Typ
Antrag an die BV West
Datum
13.10.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37