A-W/0034/2008
Umweltmüll am Haus Kump
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Originalantrag
2351 Zeichen
Dr. Hubert Sanetra Münster, 09.10.08
Christoph – Bernhard - Graben 106
48163 Münster
Tel.: 0251-7475723
E-Mail: hdrsanetra@versanet.de
An die Bezirksvertretung Münster West
z.H. Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup
Bezirksverwaltungsstelle – West
Schelmenstiege 1
48161 Münster (Roxel)
Die Verwaltung wird beauftragt Recherchen zum Umweltmüll am Haus Kump
durchzuführen um folgende Fragen zu beantworten.
Begründung:
In der Mitteilung der Stadt Münster vom 12.09.08 heißt es: „Stadt lässt Erdreich
von Pferdeweide entsorgen, punktuelle Bodenbelastungen/Kabelschredderschrott“. Wie das Umweltamt
mitteilte handelt es sich um PCB verseuchten Umweltmüll.
Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige und krebsauslösende chemische Chlorverbindungen, die
bis in die 1980er Jahre vor allem in Transformatoren, elektrischen Kondensatoren, in Hydraulikanlagen
als Hydraulikflüssigkeit, sowie als Weichmacher in Lacken, Dichtungsmassen, Isoliermitteln
und Kunststoffen verwendet wurden. PCB zählen inzwischen zu den zwölf als „dreckiges Dutzend“
bekannten organischen Giftstoffen, welche durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001
weltweit verboten wurden.
PCB Richtlinien NRW: Im Jahr 1973 empfahl der Rat für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD), PCB nicht mehr in offenen, sondern nur noch in geschlossenen Anwendungen
einzusetzen. Im Jahr 1978 setzte die Bundesregierung diese Empfehlung in deutsches Recht um.
Seit 1983 werden PCB in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr hergestellt.
1. Welche Art und wie viel Giftmüll (ausführlich) wurde auf Haus Kump vergraben?
2. Wann wurde der Abfall (PCB u. Kupfer) auf dem Grundstück Haus Kump
entsorgt?
3. Wie heißen die verantwortlichen Entsorgungsfirmen und deren Leiter?
4. Warum entsorgt die Stadt Münster und nicht der Verursacher?
5. Wie hoch war/ist die toxische Belastung, insbesondere für die Reiter (Kinder)? Sind
messtechnische Erhebungen (Grundwasser, Aa und Aasee) durchgeführt worden?
6. Wird nach den aktuellen Vorschriften und Regeln entsorgt?
7. Wohin wird der giftige Umweltmüll entsorgt?
8. Besteht Gefahr für die Bürger?
9. Welche Behörden und Leiter haben die damaligen Verhandlungen mit den
Entsorgungsfirmen geführt und sind verantwortlich?
gez.: Dr. Hubert Sanetra
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (1)
- Schelmenstiege 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0034/2008
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 13.10.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37