AN/1608/2019
Grundstück Hitzeler Str. 125, in Köln-Raderthal
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1608/2019 Stand: 24.06.2022 Sachstandsbericht Grundstück Hitzeler Str. 125, in Köln-Raderthal Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2019 8.1.3 Grundstück Hitzeler Str. 125, in Köln-Raderthal, AN/1608/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Grundstück Hitzeler Straße 115, Köln-Raderthal, die Errichtung einer Kindertagesstätte unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Gebäudes – Radiosender 1927 – und der „Initiative Radiomuseum“ möglich ist. Sollte bei der Größe des Grundstücks eine Realisierung möglich sein, wird die Verwaltung gebeten, die Planungen für Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Hitzeler Str. 125, Köln- Raderthal, aus den vorgenannten Gründen unverzüglich aufzunehmen. Sachstand 2019 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 0078/2020). Nach umfangreicher Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Belange sowie Ortsbegehung und Rück- sprache mit den zu beteiligenden Fachämtern ist eine Umnutzung des Gebäudes bzw. Grundstückes Hitzeler Straße 125 als Kindertagesstätte nicht möglich. Eine Umsetzung des städtischen Dreiraum- konzeptes für Kindertagesstätten ist in dem Objekt aufgrund der zu geringen Grundflächen der ein- zelnen Geschosse nicht realisierbar. Die zwingend notwendige Verbreiterung der Treppenaufgänge in das erste Obergeschoss, zusätzlich zu installierende Aufzüge zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sowie das Anbauen eines zweiten baulichen Rettungsweges aus dem Obergeschoss sind aus denk- malschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Aufgrund der verwinkelten Bauweise und der Unverän- derbarkeit dieser, ist auch die ausschließliche Nutzung des Erdgeschosses ausgeschlossen. Wirt- schaftlich nutzbar und umsetzbar ist eine Einrichtung erst ab 3 Gruppen. Die geringe Gebäudegrund- fläche sowie die angesprochene vorhandene Raumstruktur lässt dieses nicht zu. Das Gebäude kann daher weder ganz noch teilweise als Kindertagesstätte genutzt werden. Sachstand 2020 Der Beschluss ist somit nicht umsetzbar und damit erledigt. Status erledigt
Antrag nach § 3 (SPD BV2)
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Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1608/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 Grundstück Hitzeler Str. 125, in Köln-Raderthal Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 09.12.2019 zu setzen: Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion (AN/0309/2019) mitgeteilt, dass auf dem ca. 4800 qm großen Grundstück in der Hitzeler Str.25, Köln-Raderthal, nach Prüfung der Kinder- und Jugendverwaltung die Errichtung einer Kindertagestätte hoch interessant sei. Insbesondere, da sich in dem Bereich Hitzeler Straße, Köln-Raderthal, auch einige ältere Kita-Einrichtungen in baulichem schlechtem Zustand befinden. Unter Berücksichtigung der Versorgungssituation der Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder im Kindergartenjahr 2019/2019 von derzeit 39% für den Stadtteil Köln-Raderthal und der Kindertagesbetreuung für 3-6jährige Kinder von 83% ist die Errichtung einer Kindertagesstätte in Köln Raderthal zwingend notwendig. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Grundstück Hitzeler Straße 115, Köln-Raderthal, die Errichtung einer Kindertagesstätte unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Gebäudes – Radiosender 1927 – und der „Initiative Radiomuseum“ möglich ist. Sollte bei der Größe des Grundstücks eine Realisierung möglich sein, wird die Verwaltung gebeten, die Planungen für Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Hitzeler Str. 125, Köln-Raderthal, aus den vorgenannten Gründen unverzüglich aufzunehmen. - 2 - Begründung: Die Verwaltung hat aufgerufen, Grundstücke zu benennen, die für die Errichtung einer Kindertagesstätte geeignet sind. Das Grundstück in der Hitzeler Straße wäre zur Deckung des Bedarfs in Köln-Raderthal nach Aussage der Verwaltung hoch interessant. Die Notwendigkeit ist von der Verwaltung festgestellt worden. Gez. Dr. Jörg Klusemann Julia von Dewitz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1608/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
- Datum
- 25.11.2019
- Erstellt
- 25.11.2019 00:09