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AN/1608/2019

Grundstück Hitzeler Str. 125, in Köln-Raderthal

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 25.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.12.2019, TOP 8.1.3

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV

2267 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1608/2019 
 Stand: 24.06.2022 
Sachstandsbericht  
Grundstück Hitzeler Str. 125, in Köln-Raderthal 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2019 
8.1.3 Grundstück Hitzeler Str. 125, in Köln-Raderthal, AN/1608/2019 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Grundstück Hitzeler Straße 115, Köln-Raderthal, 
die Errichtung einer Kindertagesstätte unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Gebäudes – 
Radiosender 1927 – und der „Initiative Radiomuseum“ möglich ist.  
Sollte bei der Größe des Grundstücks eine Realisierung möglich sein, wird die Verwaltung gebeten, 
die Planungen für Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Hitzeler Str. 125, Köln-
Raderthal, aus den vorgenannten Gründen unverzüglich aufzunehmen. 
 
Sachstand 2019 
 
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 0078/2020). 
 
Nach umfangreicher Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Belange sowie Ortsbegehung und Rück-
sprache mit den zu beteiligenden Fachämtern ist eine Umnutzung des Gebäudes bzw. Grundstückes 
Hitzeler Straße 125 als Kindertagesstätte nicht möglich. Eine Umsetzung des städtischen Dreiraum-
konzeptes für Kindertagesstätten ist in dem Objekt aufgrund der zu geringen Grundflächen der ein-
zelnen Geschosse nicht realisierbar. Die zwingend notwendige Verbreiterung der Treppenaufgänge in 
das erste Obergeschoss, zusätzlich zu installierende Aufzüge zur Gewährleistung der Barrierefreiheit 
sowie das Anbauen eines zweiten baulichen Rettungsweges aus dem Obergeschoss sind aus denk-
malschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Aufgrund der verwinkelten Bauweise und der Unverän-
derbarkeit dieser, ist auch die ausschließliche Nutzung des Erdgeschosses ausgeschlossen. Wirt-
schaftlich nutzbar und umsetzbar ist eine Einrichtung erst ab 3 Gruppen. Die geringe Gebäudegrund-
fläche sowie die angesprochene vorhandene Raumstruktur lässt dieses nicht zu. Das Gebäude kann 
daher weder ganz noch teilweise als Kindertagesstätte genutzt werden. 
 
Sachstand 2020 
 
Der Beschluss ist somit nicht umsetzbar und damit erledigt. 
 
Status    erledigt

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

2249 Zeichen

Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1608/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 
 
Grundstück Hitzeler Str. 125, in Köln-Raderthal 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 09.12.2019 zu setzen: 
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion (AN/0309/2019) mitgeteilt, dass auf 
dem ca. 4800 qm großen Grundstück in der Hitzeler Str.25, Köln-Raderthal, nach Prüfung 
der Kinder- und Jugendverwaltung die Errichtung einer Kindertagestätte hoch interessant 
sei.  Insbesondere, da sich in dem Bereich Hitzeler Straße, Köln-Raderthal, auch einige 
ältere Kita-Einrichtungen in baulichem schlechtem Zustand befinden. 
Unter Berücksichtigung der Versorgungssituation der Kindertagesbetreuung für 
unter 3-jährige Kinder im Kindergartenjahr 2019/2019 von derzeit 39% für den Stadtteil 
Köln-Raderthal und der Kindertagesbetreuung für 3-6jährige Kinder von 83% ist die 
Errichtung einer Kindertagesstätte in Köln Raderthal zwingend notwendig. 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Grundstück Hitzeler Straße 115, 
Köln-Raderthal, die Errichtung einer Kindertagesstätte unter Berücksichtigung des 
denkmalgeschützten Gebäudes – Radiosender 1927 – und der „Initiative 
Radiomuseum“ möglich ist.  
Sollte bei der Größe des Grundstücks eine Realisierung möglich sein, wird die 
Verwaltung gebeten, die Planungen für Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem 
Grundstück Hitzeler Str. 125, Köln-Raderthal, aus den vorgenannten Gründen 
unverzüglich aufzunehmen.

- 2 - 
Begründung: 
Die Verwaltung hat aufgerufen, Grundstücke zu benennen, die für die Errichtung einer 
Kindertagesstätte geeignet sind. Das Grundstück in der Hitzeler Straße wäre zur Deckung 
des Bedarfs in Köln-Raderthal nach Aussage der Verwaltung hoch interessant. Die 
Notwendigkeit ist von der Verwaltung festgestellt worden. 
Gez. Dr. Jörg Klusemann Julia von Dewitz

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1608/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
25.11.2019
Erstellt
25.11.2019 00:09