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A-N/0007/2016

Sperrpfähle gegen ordnungswidriges Abbiegen

Antrag an die BV Nord 13.09.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 19.04.2016, TOP 6.1

Sperrpfähle gegen ordnungswidriges Abbiegen auf der Westhoffsrtraße

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A-N-0007-2016-Sperrpfähle gegem ordnungswidriges Abbiegen

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Sperrpfähle gegen ordnungswidriges Abbiegen auf der Westhoffsrtraße

1578 Zeichen

Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: bv-nord@fdp-ms.de 
www.bvnord.fdp -ms.de  
Marc Weßeling  
Bezirksvertreter  
Münster, 11.04.2016  
A-N/0007/2016  
       FDP  
 in der Bezirksvertretung 
 Münster Nord 
 
 
 
 
 
 
 FDP in der BV Nord • Geringhoffstraße 48 • 48163 M ünster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sperrpfähle gegen ordnungswidriges Abbiegen  
 
 
Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen: 
 
Auf der bisherigen Sperrfläche neben der Verkehrsin sel auf auf der Westhofftraße auf 
Höhe der Ausfahrt des Parkplatzes der Zentrumserwei terung werden Sperrpfähle analog 
zur Lösung auf der Wolbecker Straße Ecke Bremer Pla tz aufgestellt. Das häufige 
Abbiegen entgegen der erlaubten Fahrtrichtung stell t an dieser Stelle eine 
Sicherheitsgefährdung dar. 
 
 
Begründung:  
 
Besucher der Einzelhandelsgeschäfte im erweiterten Zentrum in Kinderhaus biegen immer 
noch in einer relevanten Anzahl links aus dem Parkp latz auf die Westhoffstraße, obwohl 
das Abbiegen eindeutig nur nach rechts erlaubt ist.  Dies führt besonders in Kombination 
mit Wendungen auf Höhe Langebusch, den in der Nähe befindlichen Bushaltestellen und 
des Übergangs für Fußgänger regelmäßig zu gefährlic hen und unübersichtlichen 
Situationen. Eine Erweiterung der Fußgängerinsel ka m aus Kostengründen als Lösung 
nicht in Frage. Die hier beantragte Lösung ist kost engünstiger und an der Wolbecker 
Straße bereits effektiv im Einsatz. 
 
 
 
 
Für die FDP in der BV Nord 
Weßeling 
 
 
 
Bezirksverwaltung Nord 
Idenbrockplatz 8 
48159 Münster

A-N-0007-2016-Sperrpfähle gegem ordnungswidriges Abbiegen

3790 Zeichen

32 2 7100/ BV-Nord / 29.07.2016
Herr Pivl "8 32 92

An die
Bezirksvertretung
Münster-Nord

Eing. 93, AUG. 2016
ER

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.25
Frau Remmers

Sperrpfähle gegen ordnungswidriges Abbiegen
Antrag Nr. A-N/0007/2016 des FDP-Einzelvertreters in der Bezirksvertretung Münster-
Nord vom 28.04.2016

Der FDP-Einzelvertreter bittet die Verwaltung zu prüfen, zu welchen Kosten auf der bisheri-
gen Sperrfläche neben der Verkehrsinsel auf der Westhoffstraße in Höhe der Ausfahrt des
neuen Zentrumsparkplatzes herausnehmbare und nicht herausnehmbare Sperrpfähle aufge-
stellt werden können.

Zum Antrag wird unter Bezug auf die Zwischenmitteilung vom 27.05.2016 nach Eingang der
Stellungnahmen des Tiefbauamtes und der Polizei wie folgt Stellung genommen:

Zur Ausfahrtssituation ist nach Mitteilung der Polizei darauf hinzuweisen, dass die Westhoff-
straße in Höhe der Parkplatzausfahrt nach wie vor nicht unfallauffällig ist. Diese Aussage gilt
sowohl in der 3-Jahres- als auch in der 1-Jahresbetrachtung. Gleichwohl empfiehlt die Poli-
zei, das Aufbringen von Leitborden am südlichen Inselkopf.

Unter Hinweis auf das Gefahrenpotenzial kommt nach Mitteilung des Tiefbauamtes die Auf-
stellung von Sperrpfählen im Fahrbahnbereich nicht in Betracht. Um das verbotswidrige Ab-
biegen zu unterbinden/ zu erschweren, könnten Leitborde im Bereich der markierten Sperr-
fläche auf einer Länge von 12 m auf die Fahrbahn geschraubt werden. Es besteht bei dieser
Lösung jedoch ein hoher Unterhaltungsaufwand. Die Herstellungskosten belaufen sich auf
ca. 1.8300 €. Der Unterhaltungsaufwand beträgt ca. 250 € pro Jahr. Für den Fall der Umset-
zung müssten die Kosten durch Mittel der Bezirksvertretung Münster-Nord gedeckt werden.

Gez. je 1 Kopie an:

Schulze-Werner Begl.: Pivl all. 1. Herrn Bezirksbürgermeister
eo De 2. Fraktionen:

32 0 0001 En ’ 3. Einzelvertreter:

32 2 7100 03.08.7° | 4. zur nächsten Sitzung

32 2 BV-Nord

PP Münster

61 4 zur Kenntnis
66 Herrn Ludwig zur Kenntnis

32 2 7100/ BV-Nord 16.08.2016
Herr Pivl 32 92

An die

Bezirksvertretung

Münster-Nord ‚5 — e
über | Eing: 19, AU. 201

1
Herrn Stadtrat Huer |
über
33.25
Frau Remmers

Sperrpfähle gegen ordnungswidriges Abbiegen
Antrag Nr. A-N/0007/2016 des FDP-Einzelvertreters in der Bezirksvertretung Münster-
Nord vom 28.04.2016

Zum Antrag wurde mit Schreiben vom 27.07.2016 Stellung genommen. Mit E-Mail vom
10.08.2016 erfolgte der Hinweis, dass ergänzend geprüft werden sollte, ob an der Westhoff-
straße Sperrpfähle eingesetzt werden können, wie sie auf der Wolbecker Straße /Ecke Bre-
mer Platz aufgestellt wurden. Hierzu wird Folgendes mitgeteilt:

Es handelt sich bei der Ausfahrt der Bremer Straße auf die Wolbecker Straße um eine kom-
plett andere Verkehrssituation. Es wurden vier flexible Kunststoffsperrpfosten in der Aufstell-
fläche der Querungsstelle aufgestellt. Der Grund ist zu verhindern, dass die Fahrzeugführer
aus der Bremer Straße kommend das Rechtsabbiegegebot missachten und links über die
Querungsstelle stadteinwärts in die Wolbecker Straße einfahren.

Nach Mitteilung des Tiefbauamtes sind auch diese Pfosten mit einem sehr hohen Unterhal-
tungsaufwand verbunden. Hierbei handelt es sich um eine zeitlich befristete Aufstellung im
Zusammenhang mit der Umbaumaßnahme des Hauptbahnhofes. Gerade die Pfosten im
Bereich des Bahnhofs wurden bereits mehrfach erneuert. Die Pfosten sind Pendelpfosten,
die sich nach dem Überfahren wieder aufrichten. Dies „funktioniert“ allerdings nur für eine
gewisse Zeit. Weiter besteht grundsätzlich die Gefahr, dass bei Schiefstellung der Pfosten,
diese in die Fahrbahn reichen und damit ein erheblichen Gefahrenpotential aufweisen.

Aus verkehrlicher Sicht wird daher das Aufbringen von Leitborden als wirksamere Lösung
angesehen.

Schulze-Werner

Beratungsverlauf (1)

19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Geringhoffstraße 48
  • Wolbecker Straße
  • Westhoffstraße
  • Bremer Straße
  • Idenbrockplatz 8
  • Kinderhaus
  • Langebusch

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Details

Aktenzeichen
A-N/0007/2016
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
13.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37