A-N/0007/2016
Sperrpfähle gegen ordnungswidriges Abbiegen
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Sperrpfähle gegen ordnungswidriges Abbiegen auf der Westhoffsrtraße
1578 Zeichen
Geringhoffstraße 48
48163 Münster
Tel. 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: bv-nord@fdp-ms.de
www.bvnord.fdp -ms.de
Marc Weßeling
Bezirksvertreter
Münster, 11.04.2016
A-N/0007/2016
FDP
in der Bezirksvertretung
Münster Nord
FDP in der BV Nord • Geringhoffstraße 48 • 48163 M ünster
Sperrpfähle gegen ordnungswidriges Abbiegen
Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen:
Auf der bisherigen Sperrfläche neben der Verkehrsin sel auf auf der Westhofftraße auf
Höhe der Ausfahrt des Parkplatzes der Zentrumserwei terung werden Sperrpfähle analog
zur Lösung auf der Wolbecker Straße Ecke Bremer Pla tz aufgestellt. Das häufige
Abbiegen entgegen der erlaubten Fahrtrichtung stell t an dieser Stelle eine
Sicherheitsgefährdung dar.
Begründung:
Besucher der Einzelhandelsgeschäfte im erweiterten Zentrum in Kinderhaus biegen immer
noch in einer relevanten Anzahl links aus dem Parkp latz auf die Westhoffstraße, obwohl
das Abbiegen eindeutig nur nach rechts erlaubt ist. Dies führt besonders in Kombination
mit Wendungen auf Höhe Langebusch, den in der Nähe befindlichen Bushaltestellen und
des Übergangs für Fußgänger regelmäßig zu gefährlic hen und unübersichtlichen
Situationen. Eine Erweiterung der Fußgängerinsel ka m aus Kostengründen als Lösung
nicht in Frage. Die hier beantragte Lösung ist kost engünstiger und an der Wolbecker
Straße bereits effektiv im Einsatz.
Für die FDP in der BV Nord
Weßeling
Bezirksverwaltung Nord
Idenbrockplatz 8
48159 Münster
A-N-0007-2016-Sperrpfähle gegem ordnungswidriges Abbiegen
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32 2 7100/ BV-Nord / 29.07.2016 Herr Pivl "8 32 92 An die Bezirksvertretung Münster-Nord Eing. 93, AUG. 2016 ER über Herrn Stadtrat Heuer über 33.25 Frau Remmers Sperrpfähle gegen ordnungswidriges Abbiegen Antrag Nr. A-N/0007/2016 des FDP-Einzelvertreters in der Bezirksvertretung Münster- Nord vom 28.04.2016 Der FDP-Einzelvertreter bittet die Verwaltung zu prüfen, zu welchen Kosten auf der bisheri- gen Sperrfläche neben der Verkehrsinsel auf der Westhoffstraße in Höhe der Ausfahrt des neuen Zentrumsparkplatzes herausnehmbare und nicht herausnehmbare Sperrpfähle aufge- stellt werden können. Zum Antrag wird unter Bezug auf die Zwischenmitteilung vom 27.05.2016 nach Eingang der Stellungnahmen des Tiefbauamtes und der Polizei wie folgt Stellung genommen: Zur Ausfahrtssituation ist nach Mitteilung der Polizei darauf hinzuweisen, dass die Westhoff- straße in Höhe der Parkplatzausfahrt nach wie vor nicht unfallauffällig ist. Diese Aussage gilt sowohl in der 3-Jahres- als auch in der 1-Jahresbetrachtung. Gleichwohl empfiehlt die Poli- zei, das Aufbringen von Leitborden am südlichen Inselkopf. Unter Hinweis auf das Gefahrenpotenzial kommt nach Mitteilung des Tiefbauamtes die Auf- stellung von Sperrpfählen im Fahrbahnbereich nicht in Betracht. Um das verbotswidrige Ab- biegen zu unterbinden/ zu erschweren, könnten Leitborde im Bereich der markierten Sperr- fläche auf einer Länge von 12 m auf die Fahrbahn geschraubt werden. Es besteht bei dieser Lösung jedoch ein hoher Unterhaltungsaufwand. Die Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 1.8300 €. Der Unterhaltungsaufwand beträgt ca. 250 € pro Jahr. Für den Fall der Umset- zung müssten die Kosten durch Mittel der Bezirksvertretung Münster-Nord gedeckt werden. Gez. je 1 Kopie an: Schulze-Werner Begl.: Pivl all. 1. Herrn Bezirksbürgermeister eo De 2. Fraktionen: 32 0 0001 En ’ 3. Einzelvertreter: 32 2 7100 03.08.7° | 4. zur nächsten Sitzung 32 2 BV-Nord PP Münster 61 4 zur Kenntnis 66 Herrn Ludwig zur Kenntnis 32 2 7100/ BV-Nord 16.08.2016 Herr Pivl 32 92 An die Bezirksvertretung Münster-Nord ‚5 — e über | Eing: 19, AU. 201 1 Herrn Stadtrat Huer | über 33.25 Frau Remmers Sperrpfähle gegen ordnungswidriges Abbiegen Antrag Nr. A-N/0007/2016 des FDP-Einzelvertreters in der Bezirksvertretung Münster- Nord vom 28.04.2016 Zum Antrag wurde mit Schreiben vom 27.07.2016 Stellung genommen. Mit E-Mail vom 10.08.2016 erfolgte der Hinweis, dass ergänzend geprüft werden sollte, ob an der Westhoff- straße Sperrpfähle eingesetzt werden können, wie sie auf der Wolbecker Straße /Ecke Bre- mer Platz aufgestellt wurden. Hierzu wird Folgendes mitgeteilt: Es handelt sich bei der Ausfahrt der Bremer Straße auf die Wolbecker Straße um eine kom- plett andere Verkehrssituation. Es wurden vier flexible Kunststoffsperrpfosten in der Aufstell- fläche der Querungsstelle aufgestellt. Der Grund ist zu verhindern, dass die Fahrzeugführer aus der Bremer Straße kommend das Rechtsabbiegegebot missachten und links über die Querungsstelle stadteinwärts in die Wolbecker Straße einfahren. Nach Mitteilung des Tiefbauamtes sind auch diese Pfosten mit einem sehr hohen Unterhal- tungsaufwand verbunden. Hierbei handelt es sich um eine zeitlich befristete Aufstellung im Zusammenhang mit der Umbaumaßnahme des Hauptbahnhofes. Gerade die Pfosten im Bereich des Bahnhofs wurden bereits mehrfach erneuert. Die Pfosten sind Pendelpfosten, die sich nach dem Überfahren wieder aufrichten. Dies „funktioniert“ allerdings nur für eine gewisse Zeit. Weiter besteht grundsätzlich die Gefahr, dass bei Schiefstellung der Pfosten, diese in die Fahrbahn reichen und damit ein erheblichen Gefahrenpotential aufweisen. Aus verkehrlicher Sicht wird daher das Aufbringen von Leitborden als wirksamere Lösung angesehen. Schulze-Werner
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Geringhoffstraße 48
- Wolbecker Straße
- Westhoffstraße
- Bremer Straße
- Idenbrockplatz 8
- Kinderhaus
- Langebusch
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0007/2016
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 13.09.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37