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2008/0230

Grundhafte Fahrbahnerneuerung im Zusammenhang mit Kanalbaumaßnahmen

Magistratsvorlage 07.08.2008

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2008/0230

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2008/0230

3374 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23.10.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
Beschluss in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
II  20 
VI  66 
Stvv. 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0230 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Grundhafte Fa hrbahnerneuerung im Zusammenhang mit Kanalbaumaßnahmen 
 
Vorlage vom: 07.08.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Bericht des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes wird zur Kenntnis genommen 
 
2. Bei den Haushaltsberatungen 2009 ist bei der neuen Investitionsnummer „Grundhafte 
Fahrbahnerneuerung im Zusammenhang mit Kanalbaumaßnahmen“ ein kassenwirksamer 
Ansatz von 250.000 Euro und eine Verpflichtungsermächtigung von 250.000 Euro zu etatisieren. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Sowohl die Sanierung von baulichen Kanalschäden als auch die Verbesserung der hydraulischen 
Leistungsfähigkeit erfordern in den nächsten Jahren umfangreiche Kanalbaumaßnahmen häufig 
auch in Hauptverkehrsstraßen. Beispielhaft sind hier zu nennen: 
• Dieburger Straße zwischen Wolfskehlstraße und An der Fasaneriemauer 
• Eschollbrücker Straße zwischen Hindenburgallee und Heidelberger Straße 
• Heinrich-Fuhr-Straße zwischen Heidenreichstraße und Hicklerstraße 
• Mainzer Straße zwischen Pallaswiesenstraße und Kirschenallee 
• Messeler Straße zwischen Unterer Mühlstraße und Jägertorstraße 
• Jägertorstraße zwischen Messeler Straße und Seewiesenstraße sowie zwischen 
Wachtelweg und Fasanenweg 
 
In vielen dieser Straßenzüge ist nach der Straßenzustandserfassung (Magistratsvorlage 2007/739 
vom 12.12.2007) die Fahrbahn in einem schlechtem bis sehr schlechtem Zustand und muss 
grundhaft erneuert werden. 
 
Bei den Kanalbaumaßnahmen wird häufig nur ein Teil der Fahrbahn beansprucht und nach 
Kanalverlegung wieder hergestellt. Es bietet sich daher an, auch die verbleibenden Fahrbahn-
flächen bei den vom Kanal initiierten Baumaßnahmen mit zu sanieren und so die gesamte Fahrbahn 
grundhaft zu erneuern.  
 
Eine Finanzierung dieser ergänzenden Straßenbaumaßnahmen aus dem Gebührenhaushalt 
Abwasserbeseitigung ist ausgeschlossen. Da bisher die erforderliche Ergänzungsfinanzierung auf 
Kostenstellen des Straßenbaus nicht zur Verfügung stand, konnten wie z.B. bei der Kanalverlegung 
in der Michaelisstraße nur die vom Kanalgraben beeinträchtigen Fahrbahnteile grundhaft erneuert 
werden. 
 
Mit der neu zu schaffenden Investitionsnummer „Grundhafte Fahrbahnerneuerung im 
Zusammenhang mit Kanalbaumaßnahmen“ besteht zukünftig die Möglichkeit, auch nicht vom 
Kanalbau in Anspruch genommene schadhafte Fahrbahnanteile grundhaft zu erneuern. 
 
Im Haushalt 2009 und in den Folgejahren des Mittelfristigen Investionsplanes sind jährlich 250.000 
Euro zu etatisieren. 
 
Darmstadt, 07.08.2008 
VI-66/2L-Ry/mö- Nst.: 2716 
 
 
Der Dezernent II Der Dezernent VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister                                        Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

TOP 22
TOP 554 beschließend
TOP 10
TOP 37
TOP 8

Orte (18)

  • Dieburger Straße
  • Wolfskehlstraße
  • Eschollbrücker Straße
  • Heinrich-Fuhr-Straße
  • Mainzer Straße
  • Messeler Straße
  • Jägertorstraße
  • Michaelisstraße
  • An der Fasaneriemauer
  • Heidelberger Straße
  • Heidenreichstraße
  • Pallaswiesenstraße
  • Seewiesenstraße
  • Hicklerstraße
  • Kirschenallee
  • Mühlstraße
  • Wachtelweg
  • Fasanenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0230
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.08.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00