2008/0230
Grundhafte Fahrbahnerneuerung im Zusammenhang mit Kanalbaumaßnahmen
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2008/0230
3374 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 23.10.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Beschluss in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: II 20 VI 66 Stvv. Vorlage-Nr. 2008/0230 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Grundhafte Fa hrbahnerneuerung im Zusammenhang mit Kanalbaumaßnahmen Vorlage vom: 07.08.2008 Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes wird zur Kenntnis genommen 2. Bei den Haushaltsberatungen 2009 ist bei der neuen Investitionsnummer „Grundhafte Fahrbahnerneuerung im Zusammenhang mit Kanalbaumaßnahmen“ ein kassenwirksamer Ansatz von 250.000 Euro und eine Verpflichtungsermächtigung von 250.000 Euro zu etatisieren. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Sowohl die Sanierung von baulichen Kanalschäden als auch die Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit erfordern in den nächsten Jahren umfangreiche Kanalbaumaßnahmen häufig auch in Hauptverkehrsstraßen. Beispielhaft sind hier zu nennen: • Dieburger Straße zwischen Wolfskehlstraße und An der Fasaneriemauer • Eschollbrücker Straße zwischen Hindenburgallee und Heidelberger Straße • Heinrich-Fuhr-Straße zwischen Heidenreichstraße und Hicklerstraße • Mainzer Straße zwischen Pallaswiesenstraße und Kirschenallee • Messeler Straße zwischen Unterer Mühlstraße und Jägertorstraße • Jägertorstraße zwischen Messeler Straße und Seewiesenstraße sowie zwischen Wachtelweg und Fasanenweg In vielen dieser Straßenzüge ist nach der Straßenzustandserfassung (Magistratsvorlage 2007/739 vom 12.12.2007) die Fahrbahn in einem schlechtem bis sehr schlechtem Zustand und muss grundhaft erneuert werden. Bei den Kanalbaumaßnahmen wird häufig nur ein Teil der Fahrbahn beansprucht und nach Kanalverlegung wieder hergestellt. Es bietet sich daher an, auch die verbleibenden Fahrbahn- flächen bei den vom Kanal initiierten Baumaßnahmen mit zu sanieren und so die gesamte Fahrbahn grundhaft zu erneuern. Eine Finanzierung dieser ergänzenden Straßenbaumaßnahmen aus dem Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung ist ausgeschlossen. Da bisher die erforderliche Ergänzungsfinanzierung auf Kostenstellen des Straßenbaus nicht zur Verfügung stand, konnten wie z.B. bei der Kanalverlegung in der Michaelisstraße nur die vom Kanalgraben beeinträchtigen Fahrbahnteile grundhaft erneuert werden. Mit der neu zu schaffenden Investitionsnummer „Grundhafte Fahrbahnerneuerung im Zusammenhang mit Kanalbaumaßnahmen“ besteht zukünftig die Möglichkeit, auch nicht vom Kanalbau in Anspruch genommene schadhafte Fahrbahnanteile grundhaft zu erneuern. Im Haushalt 2009 und in den Folgejahren des Mittelfristigen Investionsplanes sind jährlich 250.000 Euro zu etatisieren. Darmstadt, 07.08.2008 VI-66/2L-Ry/mö- Nst.: 2716 Der Dezernent II Der Dezernent VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Orte (18)
- Dieburger Straße
- Wolfskehlstraße
- Eschollbrücker Straße
- Heinrich-Fuhr-Straße
- Mainzer Straße
- Messeler Straße
- Jägertorstraße
- Michaelisstraße
- An der Fasaneriemauer
- Heidelberger Straße
- Heidenreichstraße
- Pallaswiesenstraße
- Seewiesenstraße
- Hicklerstraße
- Kirschenallee
- Mühlstraße
- Wachtelweg
- Fasanenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0230
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.08.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00