2054/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales vom 19.05.2025 (AN/0929/2025) betref
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/11 Vorlagen-Nummer 20.06.2025 2054/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 23.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales vom 19.05.2025 (AN/0929/2025) betreffend "Fitnessangebote für städtische Mitarbeitende" Gemäß der Anfrage (AN/0929/2025) bitten die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, die CDU- Fraktion und die Volt-Fraktion im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe/ Internationales um Beantwortung der nachfolgenden Fragestellungen. Vorgeschaltet soll darauf hingewiesen werden, dass es bei der Stadt Köln seit 1978 die Be- triebssportgemeinschaft (BSG Stadt Köln e.V.) gibt. Wie in der Vereinssatzung verankert, setzt sich die BSG für die Gesundheitsförderung, vor- rangig der städtischen Beschäftigten, ein. Um dieser von der Stadt Köln übertragenen Aufga- benstellung gerecht werden zu können, wird die BSG von der Stadt Köln finanziell unterstützt. Das Sportangebot der BSG ist sehr umfangreich und vielseitig, so dass für (fast) jede*n etwas dabei ist. Die BSG bietet aktuell Sport in 17 Sparten/Abteilungen, darüber hinaus (zeitlich be- fristete) Kurse, die keine Mitgliedschaft voraussetzen, und Kooperationen mit Fitnessstudios (Just Fit und Holmes Place) sowie den KölnBädern an. Bei den Vereinsangeboten im engeren Sinne (v.a. den Sparten) ist die Bindung und Identifika- tion mit dem Verein und dem Arbeitgeber stärker ausgeprägt, als wenn über die BSG lediglich Sonderkonditionen im Fitnessstudio in Anspruch genommen werden. Zudem werden der Aus- tausch unter Kollegen*innen und das soziale Miteinander durch Gruppensportangebote geför- dert. Die BSG wurde bei der Beantwortung der Fragen eingebunden. 1. Sind die bestehenden Fitness-Benefits ein relevanter Faktor in Bezug auf Mitarbei- ter*innenbindung und Recruiting? Antwort der Verwaltung: Fitness-Benefits bzw. Sport- und Bewegungsangebote sind positiv behaftet. Sie sind Aus- druck von Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten und erhalten oder verbessern deren Gesundheit (insbesondere, wenn Maßnahmen passgenau auf die Anforderungen/Belastun- gen der jeweiligen Arbeitsbereiche zugeschnitten sind). Bei externen Stellenausschreibungen wird regelmäßig auf die BSG-Möglichkeiten hingewie- sen. Auf der Landingpage zu den städtischen Benefits gibt es zudem eine Verlinkung zur BSG (siehe: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausbildung-karriere-bei-der-stadt/un- sere-benefits-ihre-vorteile). Es kann jedoch keine konkrete Aussage dazu getroffen werden, ob die bestehenden Fitness- 2 Benefits einen relevanten Faktor im Recruiting darstellen. 2. Wie viele städtische Mitarbeiter*innen nehmen das bestehende Angebot wahr? Antwort der Verwaltung: In den Sparten sind aktuell 1.775 Mitarbeiter*innen aktiv, die Bäderkarte nutzen 321 Mitglie- der, bei Holmes Place trainieren über die BSG 84 Kollegen*innen und bei Just Fit 470. Darüber hinaus nehmen ca. 300 Mitarbeiter*innen pro Halbjahr an den Sport vor Ort-Kursen in Dienstgebäuden teil und weitere ca. 100 Personen an den Fitnessportal-Kursen der Sparten. 3. Wie wird das bestehende Angebot von den Mitarbeiter*innen bewertet? Antwort der Verwaltung: Die Rückmeldungen zu den „Sport vor Ort-Kursen“ fallen sehr positiv aus. Diese Kurse stellen einen Ausgleich zur oftmals sitzenden Tätigkeit dar und fördern die Gesundheit und das Wohl- befinden der Mitarbeiter*innen. Besonders hervorgehoben werden hierbei die räumliche Nähe zum Arbeitsplatz und die geringe Teilnahmegebühr sowie die Qualität des Angebots (durch qualifizierte Übungsleiter*innen). 4. Welche Faktoren haben dazu geführt, dass Verträge mit den privaten Anbietern Just- Fit und HolmesPlace abgeschlossen wurden und welche Kosten entstehen der Stadt hierdurch? Antwort der Verwaltung: Kooperationen mit Fitnessstudios sollten das bestehende, eigene Sportangebot der BSG er- gänzen, da hierdurch eine größere Flexibilität bei der Sportausübung erreicht werden kann. Die BSG prüft das Angebot von Kooperationspartnern auf Qualität, Preis und Seriosität. Es wurden Gespräche mit unterschiedlichen Fitnessanbietern geführt. Der Stadt Köln entstehen hierdurch keine Kosten. Die BSG hat Sonderkonditionen hinsichtlich der Beiträge und Kündi- gungsfristen ausgehandelt, die Mitgliedsbeiträge werden von den Mitgliedern unmittelbar an die Studios entrichtet. 5. Plant die Verwaltung, das bestehende Angebot zu erweitern, etwa um flexiblere An- gebote wie Urban Sports oder ein vergleichbares Vorhaben wie in Bonn (Vergabever- fahren zur Ausschreibung eines Rahmenvertrages für ein Fitnessangebot für die städti- schen Mitarbeiter*innen)? Antwort der Verwaltung: Eine direkte Vergleichbarkeit mit Bonn ist nicht gegeben, da die Stadt Köln im Gegensatz zu Bonn bereits aktiv mit der Betriebssportgemeinschaft zusammenarbeitet und nicht auf externe Dritte angewiesen ist. Die BSG hat sich bereits intensiv mit Urban Sports Club auseinanderge- setzt. Dadurch, dass Urban Sports nicht für eine betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V zertifiziert ist, müssten Zuschüsse von bis zu 50 € monatlich pro Mitarbeiter*in zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage sind derzeit jedoch keine (weiteren) Zuschüsse der Stadt an die BSG möglich. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2054/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.06.2025
- Erstellt
- 18.06.2025 14:28