1759/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:"Tempolimit 30 km/h Gleueler Straße im Bereich des Äußeren Grüngürtel" (Az.:02-1600-45/18)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 1759/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:"Tempolimit 30 km/h Gleueler Straße im Bereich des Äußeren Grüngürtel" (Az.:02-1600-45/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe und befindet die Situation auf der Gleueler Straße, im Bereich des Äußeren Grüngürtel, entsprechend den verkehrstechnischen Anforderungen als abschließend geregelt. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 2 Begründung: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der beson- deren Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemei- ne Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. In Bereichen, wo solche Gefahrenlagen für querende Passanten und Radfahrende bestehen, wurden streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 bereits angeordnet. Weitere besondere Gefahrenlagen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich über- steigen, konnten in der Örtlichkeit weder bei einer durchgeführten Verkehrsschau am 07.06.2017 noch bei einer erneuten Ortsbesichtigung am 16.04.2018, gemeinsam mit der Polizei Köln Direktion Verkehr, festgestellt werden. Der Bereich ist auch hinsichtlich etwaiger Unfälle vollkommen unauffällig, so dass zum jetzigen Zeit- punkt keine Veränderungen vorgesehen sind. Anlage 1. Eingabe
Anlage 1 - Eingabe_Tempolimit in der Gleueler Straße
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Sehr geehrte Damen und Herren, es wird beantragt: Durchgängiges Tempolimit von 30 km/h auf der Gleueler Straße im Bereich des Äußeren Grüngürtels zwischen Militärring und der Brücke über die Autobahn 4. Begründung: Die Gleueler Straße durchschneidet das wichtigste Naherholungsgebiet im linksrheinischen Köln. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist bereits auf etwa der Hälfte der genannten Strecke ausgewiesen. Zahlreiche Fuß- und Fahrradwege queren die Gleueler Straße auch außerhalb dieses Bereiches. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung würde die Sicherheit bei der Querung deutlich erhöhen, sowie Lärm- und Schadstoffausstoß reduzieren. Für die betroffenen Autofahrer würde sich die benötigte Zeit nur marginal erhöhen, da in Zeiten hoher Verkehrsdichte schon jetzt keine 50 km/h möglich sind. Während der Zeiten mit geringerer Verkehrsbelastung würden aber die gefährlichen Raser ausgebremst, wobei gerade dann viele Verkehrsteilnehmer sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. Schöne Grüße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Gleueler Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 1759/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.06.2018
- Erstellt
- 25.05.2018 10:36