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1759/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:"Tempolimit 30 km/h Gleueler Straße im Bereich des Äußeren Grüngürtel" (Az.:02-1600-45/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 10.12.2018, TOP 5.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe_Tempolimit in der Gleueler Straße

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1751 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1759/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:"Tempolimit 30 km/h Gleueler Straße im Bereich des 
Äußeren Grüngürtel" (Az.:02-1600-45/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe und befindet die Situation auf 
der Gleueler Straße, im Bereich des Äußeren Grüngürtel, entsprechend den verkehrstechnischen 
Anforderungen als abschließend geregelt. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018

2 
Begründung: 
 
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der beson-
deren Umstände zwingend erforderlich ist. 
  
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, 
wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemei-
ne Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. 
 
In Bereichen, wo solche Gefahrenlagen für querende Passanten und Radfahrende bestehen, wurden 
streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 bereits angeordnet. 
 
Weitere besondere Gefahrenlagen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich über-
steigen, konnten in der Örtlichkeit weder bei einer durchgeführten Verkehrsschau am 07.06.2017 
noch bei einer erneuten Ortsbesichtigung am 16.04.2018, gemeinsam mit der Polizei Köln Direktion 
Verkehr, festgestellt werden. 
 
Der Bereich ist auch hinsichtlich etwaiger Unfälle vollkommen unauffällig, so dass zum jetzigen Zeit-
punkt keine Veränderungen vorgesehen sind. 
 
Anlage 
1. Eingabe

Anlage 1 - Eingabe_Tempolimit in der Gleueler Straße

1056 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
es wird beantragt: Durchgängiges Tempolimit von 30 km/h auf der Gleueler Straße im 
Bereich des Äußeren Grüngürtels zwischen Militärring und der Brücke über die Autobahn 4. 
 
Begründung: Die Gleueler Straße durchschneidet das wichtigste Naherholungsgebiet im 
linksrheinischen Köln. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist bereits auf etwa 
der Hälfte der genannten Strecke ausgewiesen. Zahlreiche Fuß- und Fahrradwege queren 
die Gleueler Straße auch außerhalb dieses Bereiches. Eine Ausweitung der 
Geschwindigkeitsbeschränkung würde die Sicherheit bei der Querung deutlich erhöhen, 
sowie Lärm- und Schadstoffausstoß reduzieren. Für die betroffenen Autofahrer würde sich 
die benötigte Zeit nur marginal erhöhen, da in Zeiten hoher Verkehrsdichte schon jetzt keine 
50 km/h möglich sind. Während der Zeiten mit geringerer Verkehrsbelastung würden aber 
die gefährlichen Raser ausgebremst, wobei gerade dann viele Verkehrsteilnehmer sich nicht 
an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. 
 
Schöne Grüße

Beratungsverlauf (1)

10.12.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gleueler Straße

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Details

Aktenzeichen
1759/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.06.2018
Erstellt
25.05.2018 10:36