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2014/2020

Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe der weiteren Generalplanungsleistungen inklusive der örtlichen Bauüberwachung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens "Anbindung der Knotenpunkte Aachener Straße und Stolberger Straße an die Militärringstraße

Beschlussvorlage Ausschuss 13.08.2020

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Anlage 1 Stellungnahme RPA

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Anlage 2- Stellungnahme der Verwaltung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023

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Anlage 2- Stellungnahme der Verwaltung

2128 Zeichen

Anlage 2 
 
 
66 13.08.2020 
664/1 xxx 
  
 
 
14 
Über  
Dez. III 
 
Verkehrserschließung Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld 
Anbindung der Aachener Straße und der Stolberger Straße an die Militärringstraße 
hier: Bedarfsprüfung Generalplaner und Kostenberechnung 
Stellungnahme des Fachamtes zum RPA-Prüfbericht 2020/0874 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich bedanke mich für Ihren Prüfbericht zur erneut vorgelegten Kostenberechnung und zur 
Bedarfsprüfung der geplanten externen Beauftragung eines Generalplaners zu o. g. Projekt. 
Zur Aufklärung Ihrer Prüfbemerkungen nehme ich wie folgt Stellung: 
Es ist richtig, dass das bereits im Jahr 2009 beauftragte Ingenieurbüro die Planung der 
Ingenieurbauwerke inkl. der Tragwerksplanung bis zur Genehmigungsplanung im Auftrag 
hatte. Diese Leistungen wurden jedoch zunächst zurückgestellt und sollten erst abgerufen 
werden, wenn aus dem Planfeststellungsverfahren heraus Klarheit über den Umfang dieser 
Planungen gewonnen werden konnte. 
Für die weiteren Planungen der Maßnahme muss eine EU-weite Ausschreibung erfolgen. 
Das neue Büro soll als Generalplaner die erforderlichen und ausstehenden Leistungen 
vollumfänglich erbringen, um Schnittstellen zu vermeiden. 
Da aus den o. g. Gründen für die Ingenieurbauwerke inkl. der Tragwerksplanung noch keine 
Entwurfsplanung und somit keine belastbare Kostenberechnung vorliegen, ergibt sich HOAI-
immanent das übliche Kostenrisiko im fortschreitenden Planungsverlauf. 
Der Planervertrag soll gemäß der entsprechenden Vorlagen des Amtes für Recht, Vergabe 
und Versicherungen auf Basis der HOAI geschlossen werden. Die möglichen Einsparungen 
der Leistungsphase 1 in der Tragwerksplanung wurden in der Honorarermittlung bereits 
berücksichtigt (Anlagen 4 und 5d). 
Die detaillierten anrechenbaren Kosten werden noch abschließend erstellt. Die Kosten für 
den Grunderwerb oder z. B. auch die Lichtsignalanlagen werden dabei nicht berücksichtigt. 
Diese lege ich Ihnen im Rahmen der Ausschreibungserstellung erneut vor. 
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen vollumfänglich beantworten und verbleibe 
mit freundlichen Grüßen,

Beschlussvorlage Ausschuss

7975 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/1 
664 
Vorlagen-Nummer 
 2014/2020 
Freigabedatum  13.08.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe der weiteren Generalplanungsleistungen inklusive 
der örtlichen Bauüberwachung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens "Anbindung der 
Knotenpunkte Aachener Straße und Stolberger Straße an die Militärringstraße (L34)" sowie 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
hier: Finanzstelle 6601-1201-3-1032, Stolberger Straße Anbindung Militärringstraße, 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die weitere Generalplanung zur Anbindung der 
Stolberger Straße an die Militärringstraße mit Planungskosten in Höhe von 509.600 € an und be-
auftragt die Verwaltung, das entsprechende EU-weite Vergabeverfahren zu Beauftragung eines 
externen Ingenieurbüros einzuleiten.  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das 
Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 30.000 € für die Vorbereitung zur Vergabe der Generalplanungs-
leistungen zur Anbindung der Stolberger Straße an die Militärringstraße im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-3-1032, Stolberger Straße Anbindung 
Militärringstraße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020 
Verkehrsausschuss 01.09.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   509.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja wird geprüft 
    % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   10.192 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   wird geprüft € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadtteile Köln-Müngersdorf/Braunsfeld und Köln-Ehrenfeld zählen zu den aufstrebenden Wirt-
schafts- und Sozialstandorten im Kölner Stadtgebiet. Um dem Wachstum Rechnung zu tragen, wurde 
mit der Rahmenplanung Braunsfeld/Ehrenfeld ein Maßnahmenprogramm zur Herstellung einer be-
darfsgerechten Verkehrsinfrastruktur entwickelt. Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um 
einen wichtigen Baustein der Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet. 
 
Das ursprünglich mit der Planung beauftragte externe Ingenieurbüro wurde im Jahr 2009 nur mit der 
Planung bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4) beauftragt, die inzwischen abge-
schlossen wurde. Für alle noch ausstehenden, erforderlichen Planungsleistungen (Verkehrsanlagen: 
Leistungsphasen 5-9, Ingenieurbauwerke: Leistungsphasen 1-9, Tragwerksplanung: Leistungsphasen 
1-6 und örtliche Bauüberwachung) muss ein neuer, externer Generalplaner über ein EU-weites 
Vergabeverfahren beauftragt werden. 
 
Mit Beschluss vom 21.01.2020 hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt (Vorlagen-Nr.: 
3499/2019), die zur Planfeststellung eingereichte Genehmigungsplanung dahingehend zu ändern, 
dass die geplante neue Rampe von der Militärringstraße zur Aachener Straße entfällt.

3 
Ausgangspunkte für diese Planänderung waren schwerwiegende Einwendungen im Planfeststel-
lungsverfahren. Auf Grundlage des Beschlusses wurden die Planung und die betroffenen Gutachten 
geändert. Das Änderungsverfahren hat die Verwaltung Ende Juni 2020 bei der Bezirksregierung Köln 
offiziell beantragt. Die Beauftragung der weiteren Planungsleistungen soll nach Möglichkeit zeitgleich 
zum Planfeststellungsbeschluss, der für Mitte 2021 erwartet wird, erfolgen. 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Die Maßnahme ermöglicht es, die neuen Gewerbegebiete aus der Rahmenplanung Brauns-
feld/Müngersdorf/Ehrenfeld aufzusiedeln und neue zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu schaffen, ohne 
die umliegenden Wohnstraßen zusätzlich mit Kfz-Verkehr zu belasten. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Zeitplanung/Mittelabflussprognose 
Für das laufende Planfeststellungsverfahren sowie für die Vorbereitung der Vergabe werden noch 
Mittel im laufenden Haushaltsjahr 2020 benötigt. Die Beauftragung des Generalplaners soll Mitte 
2021 erfolgen. Davon ausgehend wird der Mittelabfluss wie folgt prognostiziert: 
 
Haushaltsjahr 2020:  rd.   30.000 € 
Haushaltsjahr 2021:  rd. 200.000 € 
Haushaltsjahr 2022:  rd.   60.000 € 
Haushaltsjahr 2023:   rd. 219.600 € 
gesamt   rd. 509.600 € 
 
Nach derzeitigem Terminplan ist die Übergabe der Planunterlagen an die Ausbauabteilung für Anfang 
2022 vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Vorbereitungszeiten der Ausführungsabteilung ist mit 
einem Ausbaubeginn frühestens ab 2023 zu rechnen. 
 
Förderung 
Der Bezirksregierung Köln als zuständige Bewilligungsbehörde wurde ein Finanzierungsantrag auf 
Gewährung einer Zuwendung nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) 
zur Prüfung vorgelegt. Mit der Vorlage der aktuellen Baukostenberechnung ist dieser zu aktualisieren. 
 
Die Kostenberechnungen für den vorliegenden Bedarfsfeststellungsbeschluss wurden dem Rech-
nungsprüfungsamt in Höhe von rd. 509.600 € zur Prüfung vorgelegt (RPA-Nr.:2020/0874). Das Prü-
fergebnis ist als Anlage 1 beigefügt. 
 
Finanzierung 
Die Kosten für die Beauftragung des externen Generalplaners belaufen sich gemäß vorliegender Ho-
norarkostenkalkulation auf insgesamt rd. 509.600 € (brutto). 
 
Die für das Haushaltsjahr 2020 erforderlichen investiven Finanzmittel in Höhe von 30.000 € sowie die 
für das Haushaltsjahr 2021 benötigten investiven Finanzmittel in Höhe von 200.000 € stehen im Hpl. 
2020/2021 inklusive Mittelfristplanung 2022 - 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei 
Finanzstelle  6601-1201-3-1032, Stolberger Straße Anbindung Militärringstraße, Teilplanzeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. 
 
Die darüber hinaus benötigten Finanzmittel in Höhe von 279.600 € werden entsprechend der vorlie-
genden Zeitplanung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 60.000 € und für das Haushaltsjahr 2023 
in Höhe von 219.600 € im Zuge des Hpl.-Entwurfes 2022 nachveranschlagt. Dezernat III wird im 
Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die

4 
erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
Zudem sind im Hpl. 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der Teil-
planzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2024 ff. entsprechende Ansätze für die jährlichen Ab-
schreibungen in Höhe von 10.192 € berücksichtigt.  
 
 
Begründung zur Abweichung von der üblichen Beratungsfolge 
Bei Einhaltung der regulären Sitzungsfolge mit zwei Beratungen im Verkehrsausschuss würde sich 
die Beschlussfassung aufgrund der noch nicht erfolgten Sitzungsterminierung (Kommunalwahl Sep-
tember 2020) auf unbestimmte Zeit verzögern. 
 
 
Anlage 
Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt zur Bedarfsprüfung

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023

1334 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/1 
664 
 
Vorlagen-Nummer 
2014/2020
Stand: 26.07.2023 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe der weiteren Generalplanungsleistungen 
inklusive der örtlichen Bauüberwachung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens 
"Anbindung der Knotenpunkte Aachener Straße und Stolberger Straße an die 
Militärringstraße (L34)" sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
hier: Finanzstelle 6601-1201-3-1032, Stolberger Straße Anbindung Militärringstraße, 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die weitere Generalplanung zur Anbin-
dung der Stolberger Straße an die Militärringstraße mit Planungskosten in Höhe von 
509.600 € an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende EU-weite Vergabe-
verfahren zu Beauftragung eines externen Ingenieurbüros einzuleiten.  
 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Beauftragung des Ingenieurbüros „Doser Kempen Krause Ingenieure GmbH“ ist mit Ab-
schluss des Vertrages am 09.09.2021 erfolgt. 
Nächste Schritte: 
Nach erfolgter Planfeststellung kann die Stufe 1 (Leistungsphase 5-6) der Beauftragung erfol-
gen. In Stufe 2 sind die Leistungsphasen 7-9 abgedeckt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: --

Beratungsverlauf (3)

31.08.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 7.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2014/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.08.2020
Erstellt
06.07.2020 11:41