2014/2020
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe der weiteren Generalplanungsleistungen inklusive der örtlichen Bauüberwachung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens "Anbindung der Knotenpunkte Aachener Straße und Stolberger Straße an die Militärringstraße
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Anlage 2- Stellungnahme der Verwaltung
2128 Zeichen
Anlage 2 66 13.08.2020 664/1 xxx 14 Über Dez. III Verkehrserschließung Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld Anbindung der Aachener Straße und der Stolberger Straße an die Militärringstraße hier: Bedarfsprüfung Generalplaner und Kostenberechnung Stellungnahme des Fachamtes zum RPA-Prüfbericht 2020/0874 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihren Prüfbericht zur erneut vorgelegten Kostenberechnung und zur Bedarfsprüfung der geplanten externen Beauftragung eines Generalplaners zu o. g. Projekt. Zur Aufklärung Ihrer Prüfbemerkungen nehme ich wie folgt Stellung: Es ist richtig, dass das bereits im Jahr 2009 beauftragte Ingenieurbüro die Planung der Ingenieurbauwerke inkl. der Tragwerksplanung bis zur Genehmigungsplanung im Auftrag hatte. Diese Leistungen wurden jedoch zunächst zurückgestellt und sollten erst abgerufen werden, wenn aus dem Planfeststellungsverfahren heraus Klarheit über den Umfang dieser Planungen gewonnen werden konnte. Für die weiteren Planungen der Maßnahme muss eine EU-weite Ausschreibung erfolgen. Das neue Büro soll als Generalplaner die erforderlichen und ausstehenden Leistungen vollumfänglich erbringen, um Schnittstellen zu vermeiden. Da aus den o. g. Gründen für die Ingenieurbauwerke inkl. der Tragwerksplanung noch keine Entwurfsplanung und somit keine belastbare Kostenberechnung vorliegen, ergibt sich HOAI- immanent das übliche Kostenrisiko im fortschreitenden Planungsverlauf. Der Planervertrag soll gemäß der entsprechenden Vorlagen des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen auf Basis der HOAI geschlossen werden. Die möglichen Einsparungen der Leistungsphase 1 in der Tragwerksplanung wurden in der Honorarermittlung bereits berücksichtigt (Anlagen 4 und 5d). Die detaillierten anrechenbaren Kosten werden noch abschließend erstellt. Die Kosten für den Grunderwerb oder z. B. auch die Lichtsignalanlagen werden dabei nicht berücksichtigt. Diese lege ich Ihnen im Rahmen der Ausschreibungserstellung erneut vor. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen vollumfänglich beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Beschlussvorlage Ausschuss
7975 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66/664/1
664
Vorlagen-Nummer
2014/2020
Freigabedatum 13.08.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe der weiteren Generalplanungsleistungen inklusive
der örtlichen Bauüberwachung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens "Anbindung der
Knotenpunkte Aachener Straße und Stolberger Straße an die Militärringstraße (L34)" sowie
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
hier: Finanzstelle 6601-1201-3-1032, Stolberger Straße Anbindung Militärringstraße,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen
Beschlussorgan
Verkehrsausschuss Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die weitere Generalplanung zur Anbindung der
Stolberger Straße an die Militärringstraße mit Planungskosten in Höhe von 509.600 € an und be-
auftragt die Verwaltung, das entsprechende EU-weite Vergabeverfahren zu Beauftragung eines
externen Ingenieurbüros einzuleiten.
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das
Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 30.000 € für die Vorbereitung zur Vergabe der Generalplanungs-
leistungen zur Anbindung der Stolberger Straße an die Militärringstraße im Teilfinanzplan 1201,
Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-3-1032, Stolberger Straße Anbindung
Militärringstraße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020
Verkehrsausschuss 01.09.2020
Finanzausschuss 07.09.2020
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 509.600 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird geprüft
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 ff.
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 10.192 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten wird geprüft €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Stadtteile Köln-Müngersdorf/Braunsfeld und Köln-Ehrenfeld zählen zu den aufstrebenden Wirt-
schafts- und Sozialstandorten im Kölner Stadtgebiet. Um dem Wachstum Rechnung zu tragen, wurde
mit der Rahmenplanung Braunsfeld/Ehrenfeld ein Maßnahmenprogramm zur Herstellung einer be-
darfsgerechten Verkehrsinfrastruktur entwickelt. Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um
einen wichtigen Baustein der Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet.
Das ursprünglich mit der Planung beauftragte externe Ingenieurbüro wurde im Jahr 2009 nur mit der
Planung bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4) beauftragt, die inzwischen abge-
schlossen wurde. Für alle noch ausstehenden, erforderlichen Planungsleistungen (Verkehrsanlagen:
Leistungsphasen 5-9, Ingenieurbauwerke: Leistungsphasen 1-9, Tragwerksplanung: Leistungsphasen
1-6 und örtliche Bauüberwachung) muss ein neuer, externer Generalplaner über ein EU-weites
Vergabeverfahren beauftragt werden.
Mit Beschluss vom 21.01.2020 hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt (Vorlagen-Nr.:
3499/2019), die zur Planfeststellung eingereichte Genehmigungsplanung dahingehend zu ändern,
dass die geplante neue Rampe von der Militärringstraße zur Aachener Straße entfällt.
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Ausgangspunkte für diese Planänderung waren schwerwiegende Einwendungen im Planfeststel-
lungsverfahren. Auf Grundlage des Beschlusses wurden die Planung und die betroffenen Gutachten
geändert. Das Änderungsverfahren hat die Verwaltung Ende Juni 2020 bei der Bezirksregierung Köln
offiziell beantragt. Die Beauftragung der weiteren Planungsleistungen soll nach Möglichkeit zeitgleich
zum Planfeststellungsbeschluss, der für Mitte 2021 erwartet wird, erfolgen.
Erläuterungen zum Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und
trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei.
Die Maßnahme ermöglicht es, die neuen Gewerbegebiete aus der Rahmenplanung Brauns-
feld/Müngersdorf/Ehrenfeld aufzusiedeln und neue zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu schaffen, ohne
die umliegenden Wohnstraßen zusätzlich mit Kfz-Verkehr zu belasten.
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.
Zeitplanung/Mittelabflussprognose
Für das laufende Planfeststellungsverfahren sowie für die Vorbereitung der Vergabe werden noch
Mittel im laufenden Haushaltsjahr 2020 benötigt. Die Beauftragung des Generalplaners soll Mitte
2021 erfolgen. Davon ausgehend wird der Mittelabfluss wie folgt prognostiziert:
Haushaltsjahr 2020: rd. 30.000 €
Haushaltsjahr 2021: rd. 200.000 €
Haushaltsjahr 2022: rd. 60.000 €
Haushaltsjahr 2023: rd. 219.600 €
gesamt rd. 509.600 €
Nach derzeitigem Terminplan ist die Übergabe der Planunterlagen an die Ausbauabteilung für Anfang
2022 vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Vorbereitungszeiten der Ausführungsabteilung ist mit
einem Ausbaubeginn frühestens ab 2023 zu rechnen.
Förderung
Der Bezirksregierung Köln als zuständige Bewilligungsbehörde wurde ein Finanzierungsantrag auf
Gewährung einer Zuwendung nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)
zur Prüfung vorgelegt. Mit der Vorlage der aktuellen Baukostenberechnung ist dieser zu aktualisieren.
Die Kostenberechnungen für den vorliegenden Bedarfsfeststellungsbeschluss wurden dem Rech-
nungsprüfungsamt in Höhe von rd. 509.600 € zur Prüfung vorgelegt (RPA-Nr.:2020/0874). Das Prü-
fergebnis ist als Anlage 1 beigefügt.
Finanzierung
Die Kosten für die Beauftragung des externen Generalplaners belaufen sich gemäß vorliegender Ho-
norarkostenkalkulation auf insgesamt rd. 509.600 € (brutto).
Die für das Haushaltsjahr 2020 erforderlichen investiven Finanzmittel in Höhe von 30.000 € sowie die
für das Haushaltsjahr 2021 benötigten investiven Finanzmittel in Höhe von 200.000 € stehen im Hpl.
2020/2021 inklusive Mittelfristplanung 2022 - 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei
Finanzstelle 6601-1201-3-1032, Stolberger Straße Anbindung Militärringstraße, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung.
Die darüber hinaus benötigten Finanzmittel in Höhe von 279.600 € werden entsprechend der vorlie-
genden Zeitplanung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 60.000 € und für das Haushaltsjahr 2023
in Höhe von 219.600 € im Zuge des Hpl.-Entwurfes 2022 nachveranschlagt. Dezernat III wird im
Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die
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erforderlichen Mittel vorsehen.
Zudem sind im Hpl. 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der Teil-
planzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2024 ff. entsprechende Ansätze für die jährlichen Ab-
schreibungen in Höhe von 10.192 € berücksichtigt.
Begründung zur Abweichung von der üblichen Beratungsfolge
Bei Einhaltung der regulären Sitzungsfolge mit zwei Beratungen im Verkehrsausschuss würde sich
die Beschlussfassung aufgrund der noch nicht erfolgten Sitzungsterminierung (Kommunalwahl Sep-
tember 2020) auf unbestimmte Zeit verzögern.
Anlage
Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt zur Bedarfsprüfung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023
1334 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/664/1
664
Vorlagen-Nummer
2014/2020
Stand: 26.07.2023
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe der weiteren Generalplanungsleistungen
inklusive der örtlichen Bauüberwachung im Zuge des Planfeststellungsverfahrens
"Anbindung der Knotenpunkte Aachener Straße und Stolberger Straße an die
Militärringstraße (L34)" sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
hier: Finanzstelle 6601-1201-3-1032, Stolberger Straße Anbindung Militärringstraße,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die weitere Generalplanung zur Anbin-
dung der Stolberger Straße an die Militärringstraße mit Planungskosten in Höhe von
509.600 € an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende EU-weite Vergabe-
verfahren zu Beauftragung eines externen Ingenieurbüros einzuleiten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Beauftragung des Ingenieurbüros „Doser Kempen Krause Ingenieure GmbH“ ist mit Ab-
schluss des Vertrages am 09.09.2021 erfolgt.
Nächste Schritte:
Nach erfolgter Planfeststellung kann die Stufe 1 (Leistungsphase 5-6) der Beauftragung erfol-
gen. In Stufe 2 sind die Leistungsphasen 7-9 abgedeckt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: --
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2014/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.08.2020
- Erstellt
- 06.07.2020 11:41