V/0402/2014
Bestellung des Schriftführers für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-West
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Beschlussvorlage
1066 Zeichen
V/0402/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Nord Betrifft Bestellung des Schriftführers für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-West Beratungsfolge 25.06.2014 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Zur Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Mün ster-Nord wird Frau Ursula Vennemann bestellt. 2. Im Falle ihrer Verhinderung wird die Schriftführung durch Herrn Udo Köster wahrgeno m- men. Begründung: Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in de r Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878 ff.) hat die Bezirksvertretung eine Schriftführerin/einen Schrif t- führer zu bestellen. I. V. Wolfgang Heuer Stadtrat Vorlagen-Nr.: V/0402/2014 Auskunft erteilt: Herr Köster Ruf: 02534/58854-10 E-Mail: KoesterUdo@stadt-muenster.de Datum: 12.06.2014 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0402/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.06.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37