AN/0281/2026
Einführung einer Nahverkehrsabgabe
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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
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Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester An den Vorsitzenden des Mobilitätsausschusses Herrn Lino Hammer Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 18.02.2026 AN/0281/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Mobilitätsausschuss 03.03.2026 Einführung einer Nahverkehrsabgabe Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Hammer, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Ta- gesordnung der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 03.03.2026 aufzunehmen. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln bekundet ausdrücklich sein Interesse an der Einführung einer Nah- verkehrsabgabe als zusätzliche, dauerhaft tragfähige Finanzierungssäule für den öffentli- chen Personennahverkehr (ÖPNV). 2. Der Rat der Stadt Köln bittet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW), zeitnah die erforderliche land esgesetzliche Grundlage für die Einführung einer kommunalen Nahverkehrsabgabe zu schaffen. 3. Der Rat spricht sich dabei insbesondere für die Option einer arbeitgeberbezogenen Abgabe ab einer bestimmten Betriebsgröße aus analog, zu internationalen Vorbildern wie dem fran- zösischen Versement Mobilité oder der Wiener Dienstgeberabgabe. 4. Die Stadt Köln wird beauftragt, sich aktiv mit anderen nordrhein-westfälischen-Kommunen abzustimmen, um gemeinsam auf eine zügige gesetzliche Umsetzung hinzuwirken. Begründung: Eine leistungsfähige, bezahlbare und flächendeckende ÖPNV-Versorgung ist eine zentrale Voraussetzung für die Mobilitätswende, für Klimaschutz, soziale Teilhabe sowie für die wirt- schaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Köln. Gleichzeitig steht der ÖPNV bun desweit und insbesondere in Großstädten vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. - 2 - Die derzeitige Finanzierung des ÖPNV stützt sich im Wesentlichen auf zwei Säulen: Fahrgeld- einnahmen und kommunale Zuschüsse. Dieses Modell ist zunehmend strukturell unterfinan- ziert: Mit der Einführung des Deutschlandtickets haben Kommunen und Verkehrsunterneh- men nur noch eingeschränkten Einfluss auf die Einnahmenseite, während Kostenstei- gerungen – etwa durch Energiepreise, Personal, Bau- und Instandhaltungskosten – un- gebremst fortwirken. Die Finanzlage der Stadt Köln ist angespannt. Hohe Investitionsbedarfe, insbesondere im Stadtwerke-Konzern (z. B. Infrastruktur, Energie- und Verkehrswende), schränken die Möglichkeiten der Quersubventionierung des ÖPNV erheblich ein. Gleichzeitig bleibt eine auskömmliche, dynamisierte Finanzierung des ÖPNV durch den Bund bislang aus. Weder Regionalisierungsmittel noch Ausgleichszahlungen für das Deutschlandticket decken den tatsächlichen Finanzbedarf für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des Angebots. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer Nahverkehrsabgabe als dritte Finanzierungs- säule ein sachgerechter und notwendiger Schritt. Sie ermöglicht eine breitere Lastenverteilung und schafft zusätzliche finanzielle Spielräume zur Stabilisierung des bestehenden Angebots sowie für den Ausbau neuer Bus- und Bahnverbindungen. Besonders geeignet ist eine arbeitgeberbezogene Abgabe, da Unternehmen in besonderem Maße von einem leistungsfähigen ÖPNV profitieren – etwa durch bessere Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen, geringeren Parkraumbedarf und eine höhere Standortattraktivität. Internatio- nale Beispiele zeigen, dass solche Modelle wirksam und wirtschaftlich tragfähig sind: In Frank- reich deckt das Versement Mobilité je nach Region einen erheblic hen Anteil der laufenden ÖPNV-Kosten, in Wien leistet die Dienstgeberabgabe einen stabilen Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Aus verkehrs- und klimapolitischer Perspektive ist die Nahverkehrsabgabe zudem ein len- kungswirksames Instrument, das zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs beiträgt, den Umweltverbund stärkt und langfristig zu weniger Emissionen, Lärm und Flächenverbrauch führt. Gleichzeitig unterstützt sie soziale Ziele, indem ein attraktiver ÖPNV unabhängig vom individuellen Autobesitz nutzbar bleibt. Vor dem Hintergrund der im schwarz-grünen Koalitionsvertrag des Landes NRW verankerten Prüfung einer Nahverkehrsabgabe und der öffentlichen Äußerungen des Verkehrsministers, wonach kommunale Interessensbekundungen Vorausset zung für weiteres Handeln sind, sollte die Stadt Köln jetzt klar und formell Position beziehen und gemeinsam mit anderen Kom- munen den politischen Druck für eine zeitnahe Umsetzung erhöhen. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Günter Bell GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer LINKE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0281/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
- Datum
- 18.02.2026
- Erstellt
- 17.02.2026 17:16