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AN/0281/2026

Einführung einer Nahverkehrsabgabe

Gem. Antrag nach § 3 (Rat) 18.02.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 03.03.2026, TOP 1.2

Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

4801 Zeichen

Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Oberbürgermeister  
Herrn Torsten Burmester  
 
An den Vorsitzenden des Mobilitätsausschusses   
Herrn Lino Hammer 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 18.02.2026 
 
AN/0281/2026 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Mobilitätsausschuss 03.03.2026 
 
Einführung einer Nahverkehrsabgabe 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Hammer, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Ta-
gesordnung der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 03.03.2026 aufzunehmen. 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln bekundet ausdrücklich sein Interesse an der Einführung einer Nah-
verkehrsabgabe als zusätzliche, dauerhaft tragfähige Finanzierungssäule für den öffentli-
chen Personennahverkehr (ÖPNV). 
 
2. Der Rat der Stadt Köln bittet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des 
Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW), zeitnah die erforderliche land esgesetzliche 
Grundlage für die Einführung einer kommunalen Nahverkehrsabgabe zu schaffen. 
 
3. Der Rat spricht sich dabei insbesondere für die Option einer arbeitgeberbezogenen Abgabe 
ab einer bestimmten Betriebsgröße aus analog, zu internationalen Vorbildern wie dem fran-
zösischen Versement Mobilité oder der Wiener Dienstgeberabgabe. 
 
4. Die Stadt Köln wird beauftragt, sich aktiv mit anderen nordrhein-westfälischen-Kommunen 
abzustimmen, um gemeinsam auf eine zügige gesetzliche Umsetzung hinzuwirken. 
 
Begründung: 
Eine leistungsfähige, bezahlbare und flächendeckende ÖPNV-Versorgung ist eine zentrale 
Voraussetzung für die Mobilitätswende, für Klimaschutz, soziale Teilhabe sowie für die wirt-
schaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Köln. Gleichzeitig steht der ÖPNV bun desweit und 
insbesondere in Großstädten vor erheblichen finanziellen Herausforderungen.

- 2 - 
 
Die derzeitige Finanzierung des ÖPNV stützt sich im Wesentlichen auf zwei Säulen: Fahrgeld-
einnahmen und kommunale Zuschüsse. Dieses Modell ist zunehmend strukturell unterfinan-
ziert: 
 Mit der Einführung des Deutschlandtickets haben Kommunen und Verkehrsunterneh-
men nur noch eingeschränkten Einfluss auf die Einnahmenseite, während Kostenstei-
gerungen – etwa durch Energiepreise, Personal, Bau- und Instandhaltungskosten – un-
gebremst fortwirken. 
 Die Finanzlage der Stadt Köln ist angespannt. Hohe Investitionsbedarfe, insbesondere 
im Stadtwerke-Konzern (z. B. Infrastruktur, Energie- und Verkehrswende), schränken 
die Möglichkeiten der Quersubventionierung des ÖPNV erheblich ein. 
 Gleichzeitig bleibt eine auskömmliche, dynamisierte Finanzierung des ÖPNV durch den 
Bund bislang aus. Weder Regionalisierungsmittel noch Ausgleichszahlungen für das 
Deutschlandticket decken den tatsächlichen Finanzbedarf für Betrieb, Instandhaltung 
und Ausbau des Angebots. 
Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer Nahverkehrsabgabe als dritte Finanzierungs-
säule ein sachgerechter und notwendiger Schritt. Sie ermöglicht eine breitere Lastenverteilung 
und schafft zusätzliche finanzielle Spielräume zur Stabilisierung des bestehenden Angebots 
sowie für den Ausbau neuer Bus- und Bahnverbindungen. 
Besonders geeignet ist eine arbeitgeberbezogene Abgabe, da Unternehmen in besonderem 
Maße von einem leistungsfähigen ÖPNV profitieren – etwa durch bessere Erreichbarkeit von 
Arbeitsplätzen, geringeren Parkraumbedarf und eine höhere Standortattraktivität. Internatio-
nale Beispiele zeigen, dass solche Modelle wirksam und wirtschaftlich tragfähig sind: In Frank-
reich deckt das Versement Mobilité je nach Region einen erheblic hen Anteil der laufenden 
ÖPNV-Kosten, in Wien leistet die Dienstgeberabgabe einen stabilen Beitrag zur Finanzierung 
des öffentlichen Verkehrs. 
Aus verkehrs- und klimapolitischer Perspektive ist die Nahverkehrsabgabe zudem ein len-
kungswirksames Instrument, das zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs beiträgt, 
den Umweltverbund stärkt und langfristig zu weniger Emissionen, Lärm und Flächenverbrauch 
führt. Gleichzeitig unterstützt sie soziale Ziele, indem ein attraktiver ÖPNV unabhängig vom 
individuellen Autobesitz nutzbar bleibt. 
Vor dem Hintergrund der im schwarz-grünen Koalitionsvertrag des Landes NRW verankerten 
Prüfung einer Nahverkehrsabgabe und der öffentlichen Äußerungen des Verkehrsministers, 
wonach kommunale Interessensbekundungen Vorausset zung für weiteres Handeln sind, 
sollte die Stadt Köln jetzt klar und formell Position beziehen und gemeinsam mit anderen Kom-
munen den politischen Druck für eine zeitnahe Umsetzung erhöhen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
gez. Lino Hammer  gez. Günter Bell  
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    LINKE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.03.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0281/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
Datum
18.02.2026
Erstellt
17.02.2026 17:16