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Aktualisierter Sachstand zur Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen – Stand der Umsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 19.01.2017 (0754/2017)

Mitteilung Ausschuss 1365/2017 vom 04.05.2017

Stand: Am 09.05.2017 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 04.05.2017 1365/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 Gesundheitsausschuss 09.05.2017 Aktualisierter Sachstand zur Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen – Stand der Umsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 19.01.2017 (0754/2017) In Ergänzung zur Mitteilung DS.Nr. 0754/2017 vom 19.01.2017 teilt die Verwaltung zum Fortgang d es Vergabeverfahrens folgenden Sachstand mit: Die Verwaltung hat den zu Grunde liegenden Beschluss des Hauptausschusses vom 19.01.2017 (Vorlage 2768/2016) intensiv geprüft und ist mit der Erstellung und Versendung der umfassenden Vertragsunterlagen in die Umsetzung eingestiegen. Am 25.04.2017 wurden die Unterlagen, verbunden mit einer Aufforderung zur Angebotsabgabe bis zum 24.05.2017, an die vier in Köln ansässigen Hilfsorganisationen versandt. Ein gewerblicher Anbieter rettungsdienstlicher Leistungen hat bereits nach dem Beschluss des Hauptausschusses über eine beauftragte Anwaltskanzlei ein Nachprüfungsverfahren angekündigt. Die Verwaltung hat hierzu ihrerseits bereits eine Fachkanzlei zur Wahrung der Interessen der Stadt Köln beauftragt. Die Vergabe der rettungsdienstlichen Leistungen orientiert sich beschlusskonform an wettbewerbl i- chen Maßstäben. Dabei müssen die Kölner Hilfsorganisationen im Rahmen ihrer Angebote auch ihre individuelle Leistungsfähigkeit angeben. Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderten Hilfsorganisationen sind bereits seit Jahrzehnten im Kölner Rettungsdienst tätig, so dass grundsätzlich Leistungsort und – umfang bei den Beteiligten als weitgehend bekannt vorausgesetzt werden kann. Um eine möglichst große Vielfältigkeit unter den bietende n Organisationen zu gewährleisten, sind die zu vergebenen Leistungen des rettungsdienstlichen Grundbedarfs in 10 Lose, die des Sonderbedarfs und des erwe i- terten Rettungsdienstes in 5 Lose sowie die Sonderfunktionen in 4 Lose aufgeteilt. In Verbindung mit der individuellen Leistungsfähigkeit ist es praktisch ausgeschlossen, dass eine Organisation alle Lose erhalten kann und umgekehrt ist es ebenfalls sehr unwahrscheinlich, dass eine Organisation übe r- haupt kein Los erhalten wird. Weiterhin wurde darauf hinge wiesen, dass beschlusskonform das wirtschaftlichste Angebot unter Zugrundelegung der in den Angebotsblättern abgegebenen Preise (günstigster Gesamtpreis für jedes Los) beauftragt wird, nachdem die Krankenkassen zugestimmt haben. Die Verwaltung hat damit de n Vorgaben des Hauptausschusses Rechnung getragen, was damit den Kölner Hilfsorganisationen unter Wahrung einer größtmöglichen Chancengleichheit ermöglicht, ihre Beteiligung am Rettungsdienst der Stadt Köln zu erhalten. Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf

  1. 08.05.2017

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 09.05.2017 zuletzt

    Gesundheitsausschuss

    TOP 6.3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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