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1365/2017

Aktualisierter Sachstand zur Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen – Stand der Umsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 19.01.2017 (0754/2017)

Mitteilung Ausschuss 04.05.2017

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 6.3.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2843 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37 
 
Vorlagen-Nummer  04.05.2017 
 1365/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 
Gesundheitsausschuss 09.05.2017 
 
Aktualisierter Sachstand zur Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen – Stand der Umsetzung 
des Beschlusses des Hauptausschusses vom 19.01.2017 (0754/2017) 
In Ergänzung zur Mitteilung DS.Nr. 0754/2017 vom 19.01.2017 teilt die Verwaltung zum Fortgang d es 
Vergabeverfahrens folgenden Sachstand mit: 
Die Verwaltung hat den zu Grunde liegenden Beschluss des Hauptausschusses vom 19.01.2017 
(Vorlage 2768/2016) intensiv geprüft und ist mit der Erstellung und Versendung der umfassenden 
Vertragsunterlagen in die Umsetzung eingestiegen. 
Am 25.04.2017 wurden die Unterlagen, verbunden mit einer Aufforderung zur Angebotsabgabe bis 
zum 24.05.2017, an die vier in Köln ansässigen Hilfsorganisationen versandt.  
Ein gewerblicher Anbieter rettungsdienstlicher Leistungen hat  bereits nach dem Beschluss des 
Hauptausschusses über eine beauftragte Anwaltskanzlei ein Nachprüfungsverfahren angekündigt. 
Die Verwaltung hat hierzu ihrerseits bereits eine Fachkanzlei zur Wahrung der Interessen der Stadt 
Köln beauftragt. 
Die Vergabe der  rettungsdienstlichen Leistungen orientiert sich beschlusskonform an wettbewerbl i-
chen Maßstäben. Dabei müssen die Kölner Hilfsorganisationen im Rahmen ihrer Angebote auch ihre 
individuelle Leistungsfähigkeit angeben. Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderten Hilfsorganisationen 
sind bereits seit Jahrzehnten im Kölner Rettungsdienst tätig, so dass grundsätzlich Leistungsort und –
umfang bei den Beteiligten als weitgehend bekannt vorausgesetzt werden kann. Um eine möglichst 
große Vielfältigkeit unter den bietende n Organisationen zu gewährleisten, sind die zu vergebenen 
Leistungen des rettungsdienstlichen Grundbedarfs in 10 Lose, die des Sonderbedarfs und des erwe i-
terten Rettungsdienstes in 5 Lose sowie die Sonderfunktionen in 4 Lose aufgeteilt. In Verbindung mit 
der individuellen Leistungsfähigkeit ist es praktisch ausgeschlossen, dass eine Organisation alle Lose 
erhalten kann und umgekehrt ist es ebenfalls sehr unwahrscheinlich, dass eine Organisation übe r-
haupt kein Los erhalten wird.  
Weiterhin wurde darauf hinge wiesen, dass beschlusskonform das wirtschaftlichste Angebot unter 
Zugrundelegung der in den Angebotsblättern abgegebenen Preise (günstigster Gesamtpreis für jedes 
Los) beauftragt wird, nachdem die Krankenkassen zugestimmt haben. 
Die Verwaltung hat damit de n Vorgaben des Hauptausschusses Rechnung getragen, was damit den 
Kölner Hilfsorganisationen unter Wahrung einer größtmöglichen Chancengleichheit ermöglicht, ihre 
Beteiligung am Rettungsdienst der Stadt Köln zu erhalten. 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (2)

08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.05.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 6.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1365/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27