AN/1518/2020
Gemeinsame Anfrage der Fraktion Die Linke und Herrn Schwanitz (Die Partei), betr,; Was passiert mit der Hansemannstraße 2?
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Anfrage (Die Linke BV4)
2390 Zeichen
Fraktion Die Linke Herr Schwanitz (Die Partei)
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin
Volker Spelthann Henriette Reker
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus
50825 Köln 50667 Köln
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/1518/2020
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.02.2021
Gemeinsame Anfrage der Fraktion Die Linke und Herrn Schwanitz (Die Partei), betr,;
Was passiert mit der Hansemannstraße 2?
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld sowie Einzelmandatsträger Leonard Schwanitz,
bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehren-
feld am 01. Februar 2021 aufzunehmen:
Im Juni 2018 beschloss die Bezirksvertretung Ehrenfeld, dass das beschädigte, denkmalge-
schützte Haus Hansemannstraße 2 wieder herzurichten sei. Vor Erteilung weiterer Geneh-
migungen sei zu prüfen, ob der Projektentwickler verpflichtet werden könne, an der Stelle
100 Prozent geförderten Wohnraum zu errichten.1 Anfang 2019 wurde das Haus abgerissen.
Augenscheinlich wird das Grundstück seitens des Eigentümers derzeit bereits vermarktet.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten:
(1) Wie ist der Sach- und Planungsstand zum Grundstück Hansemannstraße 2?
(2) Wird der Forderung der Bezirksvertretung Ehrenfeld durch den Eigentümer Rechnung
getragen, anstelle des abgebrochenen, denkmalgeschützten Hauses einen Neubau
mit 100% gefördertem Wohnraum zu errichten? Wenn nein, warum nicht?
(3) Derzeit wird das Grundstück mit 198 Quadratmeter Grundfläche seitens des Eigen-
tümers für bescheidene 750.000 € angeboten.2 Findet das kommunale Vorkaufsrecht
hier Anwendung? Wenn nein, warum nicht?
(4) Wird die Stadt ihr Vorkaufsrecht ziehen? Wenn nein, mit welcher Begründung wird
darauf verzichtet?
Herzlichen Dank im Vorhinein.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
1 https://ratsinformation.stadt -koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=75250, Zugriff: 15.12.2020.
2 https://www.immobilienscout24.de/expose/121845156#/ , Zugriff: 15.12.2020.
- 2 -
Christoph Besser Ulrike Detjen
(Fraktionsvorsitzender DIE LINKE) (Bezirksvertreterin DIE LINKE)
Leonard Schwanitz
(Bezirksvertreter DIE PARTEI)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Hansemannstraße 2
- Venloer Straße 419
- Straße 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1518/2020
- Typ
- Gem. Anfrage BV4 (Die Linke)
- Datum
- 18.12.2020
- Erstellt
- 18.12.2020 11:36