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Kreis der anspruchsberechtigten Wohngeldempfänger steigt deutlich – wie gut ist die Stadt Köln vorbereitet?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3431/2022 vom 07.03.2023

Stand: Am 13.03.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 07.03.2023 3431/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 13.03.2023 Kreis der anspruchsberechtigten Wohngeldempfänger*innen steigt deutlich – wie gut ist die Stadt Köln vorbereitet? Mit Anfrage AN/1723/2022 bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung von Fragen zum Wohn- geldPlus-Gesetz. Frage 1 Mit wie viel Prozent mehr Antragsteller auf Wohngeld rechnet die Stadtverwaltung Köln zum 01.01.2023? Frage 2 Welche Maßnahmen (bspw. befristete Umsetzungen aus anderen Ämtern oder Zulassung bezahlter Überstunden) werden kurzfristig in Erwägungen gezogen, um etwaiger Spitzen bei der Anzahl der Anträge zu begegnen? Wie lange würde bei einer solchen Umsetzung aus einem anderen Amt die Einarbeitungszeit einer ausgebildeten Verwaltungskraft (bspw. Ver- waltungsfachangestellter / Stadtsekretär (Laufbahngruppe 1, ehemals mD) / Stadtinspektor (Laufbahngruppe 2, ehemals gD) dauern? Frage 3 Welche Möglichkeiten der Vereinfachung (bspw. Antragstellung Online / Priorisierung nach Bedürftigkeit / etc.) werden in Erwägung gezogen, um die Bearbeitung insgesamt zu vereinfa- chen und die Bearbeitungszeit zu verkürzen? Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: Antwort zu Frage 1 Die Bundesregierung beabsichtigte mit der Novelle, die anspruchsberechtigten Personen bundesweit von vormals ca. 600.000 Haushalte auf jetzt ca. 2 Mio. Haushalte zu erhöhen. Die Verwaltung hat sich daher auf eine Verdreifachung des Antragsvolumens eingestellt und 156,75 befristete Mehrstellen eingerichtet. Antwort zu Frage 2 Nachdem die konkreten Auswirkungen der angekündigten Wohngeldreform Anfang Septem- ber 2022 erstmalig bekannt wurden, hat die Verwaltung unverzüglich alle erforderlichen Schritte in die Wege geleitet, um die Voraussetzungen zur Realisierung der dringend benötig- ten zusätzlichen Stellen- und Personalressourcen in der Wohngeldstelle des Amtes für Woh- nungswesen zu schaffen. Basierend auf der von der Bundesregierung angekündigten zukünf- tigen Verdreifachung der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte wurde auch die Zahl der Stellen in der Wohngeldstelle angepasst. Insgesamt wurden - zunächst befristet bis zum 31.12.2026 - 126,75 Stellen für verschiedene Aufgabenbereiche zuzüglich 30,0 Stellen - zu- 2 nächst befristet bis 30.06.2023 - für (studentische) Hilfskräfte eingerichtet. Zur Gewinnung internen und externen Personals wurde seit Oktober 2022 eine breit aufge- stellte Kampagne forciert und der Einsatz (studentischer) Hilfskräfte für Zuarbeiten auf den Weg gebracht. Auch die Reaktivierung von ehemaligen Mitarbeiter*innen der Wohngeldstelle wurde intensiv geprüft und angestoßen. Bis zum 01.03.2023 wurden insgesamt für 67 der neu eingerichteten Stellen (126,75; ohne Hilfskräfte) Bewerber*innen ausgewählt, davon für 55 Stellen im Bereich der Antragssachbearbeitung. Somit konnte für diesen sogenannten Leis- tungsbereich in kurzer Zeit bereits für rund 67 % der dafür eingerichteten Stellen (81,5) Per- sonal gefunden werden. Allerdings wird sich der konkrete Arbeitsbeginn in der Wohngeldstelle in den meisten Fällen noch um einige Wochen/Monate verzögern, da die externen Bewer- ber*innen naturgemäß Kündigungsfristen einzuhalten haben. Die Einarbeitungszeit dauert erfahrungsgemäß bis zum einem Jahr. Alle Stellen der (studentischen) Hilfskräfte sind bereits seit Ende Januar besetzt. Zudem leisten die Mitarbeitenden seit Mitte Januar freiwillige Über- stunden an Samstagen. Antwort zu Frage 3 Das Land NRW hat die Aktualisierung des von dort bereitzustellenden IT-Verfahrens zum 01.04. 2023 angekündigt. Bis dahin werden vorläufige Bewilligungen in Höhe der Berech- nungsgrößen 2022 gewährt. Sobald IT-NRW die Aktualisierung fertiggestellt hat, werden die- se Wohngeldzahlungen automatisiert auf die neue Höhe umgestellt, mögliche Nachzahlungen geleistet und endgültige Bescheide erstellt, ohne dass es eines neuen Antrags bedarf. Der Antragszugang war zudem schon vor der Novelle online möglich. Das Jobcenter Köln und das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren beraten zu den Rechts- kreisen SBG II (Bürgergeld) und SGB XII (Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt). Bei Vorliegen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen werden diese Leistungen bis zur Bewilligung von Wohngeld ausgezahlt und später mit dem Wohngeld verrechnet. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 13.03.2023

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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