Mandari Insight

3431/2022

Kreis der anspruchsberechtigten Wohngeldempfänger steigt deutlich – wie gut ist die Stadt Köln vorbereitet?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.03.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 13.03.2023, TOP 3.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4533 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 07.03.2023 
 3431/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 13.03.2023 
 
Kreis der anspruchsberechtigten Wohngeldempfänger*innen steigt deutlich – wie gut 
ist die Stadt Köln vorbereitet? 
Mit Anfrage AN/1723/2022 bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung von Fragen zum Wohn-
geldPlus-Gesetz. 
 
Frage 1 
Mit wie viel Prozent mehr Antragsteller auf Wohngeld rechnet die Stadtverwaltung Köln zum 
01.01.2023? 
 
Frage 2 
Welche Maßnahmen (bspw. befristete Umsetzungen aus anderen Ämtern oder Zulassung 
bezahlter Überstunden) werden kurzfristig in Erwägungen gezogen, um etwaiger Spitzen bei 
der Anzahl der Anträge zu begegnen? Wie lange würde bei einer solchen Umsetzung aus 
einem anderen Amt die Einarbeitungszeit einer ausgebildeten Verwaltungskraft (bspw. Ver-
waltungsfachangestellter / Stadtsekretär (Laufbahngruppe 1, ehemals mD) / Stadtinspektor 
(Laufbahngruppe 2, ehemals gD) dauern? 
 
Frage 3 
Welche Möglichkeiten der Vereinfachung (bspw. Antragstellung Online / Priorisierung nach 
Bedürftigkeit / etc.) werden in Erwägung gezogen, um die Bearbeitung insgesamt zu vereinfa-
chen und die Bearbeitungszeit zu verkürzen? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: 
 
Antwort zu Frage 1 
Die Bundesregierung beabsichtigte mit der Novelle, die anspruchsberechtigten Personen 
bundesweit von vormals ca. 600.000 Haushalte auf jetzt ca. 2 Mio. Haushalte zu erhöhen. Die 
Verwaltung hat sich daher auf eine Verdreifachung des Antragsvolumens eingestellt und 
156,75 befristete Mehrstellen eingerichtet. 
 
Antwort zu Frage 2 
Nachdem die konkreten Auswirkungen der angekündigten Wohngeldreform Anfang Septem-
ber 2022 erstmalig bekannt wurden, hat die Verwaltung unverzüglich alle erforderlichen 
Schritte in die Wege geleitet, um die Voraussetzungen zur Realisierung der dringend benötig-
ten zusätzlichen Stellen- und Personalressourcen in der Wohngeldstelle des Amtes für Woh-
nungswesen zu schaffen. Basierend auf der von der Bundesregierung angekündigten zukünf-
tigen Verdreifachung der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte wurde auch die Zahl 
der Stellen in der Wohngeldstelle angepasst. Insgesamt wurden - zunächst befristet bis zum 
31.12.2026 - 126,75 Stellen für verschiedene Aufgabenbereiche zuzüglich 30,0 Stellen - zu-

2 
 
nächst befristet bis 30.06.2023 - für (studentische) Hilfskräfte eingerichtet.  
 
Zur Gewinnung internen und externen Personals wurde seit Oktober 2022 eine breit aufge-
stellte Kampagne forciert und der Einsatz (studentischer) Hilfskräfte für Zuarbeiten auf den 
Weg gebracht. Auch die Reaktivierung von ehemaligen Mitarbeiter*innen der Wohngeldstelle 
wurde intensiv geprüft und angestoßen. Bis zum 01.03.2023 wurden insgesamt für 67 der neu 
eingerichteten Stellen (126,75; ohne Hilfskräfte) Bewerber*innen ausgewählt, davon für 55 
Stellen im Bereich der Antragssachbearbeitung. Somit konnte für diesen sogenannten Leis-
tungsbereich in kurzer Zeit bereits für rund 67 % der dafür eingerichteten Stellen (81,5) Per-
sonal gefunden werden. Allerdings wird sich der konkrete Arbeitsbeginn in der Wohngeldstelle 
in den meisten Fällen noch um einige Wochen/Monate verzögern, da die externen Bewer-
ber*innen naturgemäß Kündigungsfristen einzuhalten haben. Die Einarbeitungszeit dauert 
erfahrungsgemäß bis zum einem Jahr. Alle Stellen der (studentischen) Hilfskräfte sind bereits 
seit Ende Januar besetzt. Zudem leisten die Mitarbeitenden seit Mitte Januar freiwillige Über-
stunden an Samstagen. 
 
Antwort zu Frage 3 
Das Land NRW hat die Aktualisierung des von dort bereitzustellenden IT-Verfahrens zum 
01.04. 2023 angekündigt. Bis dahin werden vorläufige Bewilligungen in Höhe der Berech-
nungsgrößen 2022 gewährt. Sobald IT-NRW die Aktualisierung fertiggestellt hat, werden die-
se Wohngeldzahlungen automatisiert auf die neue Höhe umgestellt, mögliche Nachzahlungen 
geleistet und endgültige Bescheide erstellt, ohne dass es eines neuen Antrags bedarf. 
 
Der Antragszugang war zudem schon vor der Novelle online möglich. 
Das Jobcenter Köln und das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren beraten zu den Rechts-
kreisen SBG II (Bürgergeld) und SGB XII (Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt). 
Bei Vorliegen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen werden diese Leistungen bis zur 
Bewilligung von Wohngeld ausgezahlt und später mit dem Wohngeld verrechnet. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3431/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.03.2023
Erstellt
17.10.2022 13:21