3477/2024
Projekt "Sportentwicklungsplanung - Kölner Sportvorbilder"
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 07.11.2024 3477/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 07.11.2024 Projekt „Sportentwicklungsplanung - Kölner Sportvorbilder„ hier: Vorlage des Konzeptes Die Verwaltung stellt das in Anlage 1 beigefügte Konzept des Projekts „Sportentwicklungspla- nung - Kölner Sportvorbilder“ vor. Auf AN/0774/2023 wird verwiesen. Mit der Handball-Europameisterschaft ist Köln in das Jahr 2024 gestartet, Frühjahr und Som- mer wurden geprägt durch die Atmosphäre der Fußball-Europameisterschaft in der Host City Köln. Nur kurz danach folgte die Krönung des Sportjahres mit den Olympischen und Paralym- pischen Spielen in Paris, an denen auch viele Kölner Athlet*innen teilnahmen. Daher war das Zeitfenster zur Umsetzung eines Pilotprojekts „Kölner Sportvorbilder“ in 2024 - u.a. aufgrund der sehr eingeschränkten Verfügbarkeit der Athlet*innen – begrenzt. Das Konzept wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Olympiastützpunkt (OSP) NRW/Rhein- land, der Sportstiftung NRW, dem Stadtsportbund Köln und der Sportjugend Köln entwickelt. Das Projekt „Kölner Sportvorbilder“ bietet die Möglichkeit einer ganzheitlichen Förderung des Spitzensports in der Stadt Köln. Ziel ist es insbesondere, mittelbar den Breitensport zu för- dern. Durch ihre Vorbildfunktion können die Spitzensportler*innen Kindern und Jugendlichen an Projekttagen in Schulen die Freude an Bewegung näherbringen und sie zum Sporttreiben motivieren. Gleichzeitig sollen die Kölner Spitzensportathlet*innen durch die (Aufwands-) Pau- schale unterstützt und ein stückweit finanziell im Alltag entlastet werden. Somit profitieren so- wohl Breiten- und Leistungssport als auch die Sportstadt Köln, die langfristig für Bewegung ab dem jungen Alter sorgt und die Bedeutung von Sport und Bewegung für Gesundheit, Wohlbe- finden und Zufriedenheit vermittelt. Die Sportverwaltung sieht es als angemessen an, in Anlehnung an die Kölner Ehrungsord- nung nicht nur Athlet*innen mit Kölner Vereinszugehörigkeit, sondern auch diejenigen mit Wohn- und/oder Trainingsort in Köln in die mögliche Auswahl der Sportvorbilder aufzuneh- men. Neben einer einheitlichen und damit nachvollziehbaren Handhabung spricht auch die Vereins- und Trainingsstruktur der Athlet*innen dafür. Viele der Leistungssportler*innen trai- nieren und wohnen in Köln, starten jedoch für einen Verein außerhalb Kölns. Neben Verbin- dungen zu Heimatvereinen hängt das teilweise auch mit der fehlenden Möglichkeit der Aus- übung der Sportart in Köln zusammen (bspw. Bobfahren). Eine fehlende Kölner Vereinszuge- hörigkeit sollte dabei nicht mit einer fehlenden Identifikation der Athlet*innen mit der Stadt Köln gleichgesetzt werden. Im Gegenteil: Der Wohn- und Trainingsort, an dem die Athlet*in- nen ihren Lebensmittelpunkt haben und viele Trainingsstunden oder auch persönliche Mo- mente erleben, verbindet sie ebenso mit Köln wie eine reine Vereinszugehörigkeit. Diese Empfehlung spricht die Verwaltung für eine mögliche Umsetzung des Projekts aus. Das aktuelle Konzept beinhaltet diesen Punkt gemäß des gefassten Beschlusses noch 2 nicht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Umsetzung des Projektes abhängig ist von der Be- reitstellung entsprechender zusätzlicher Haushaltsmittel. Gez. Voigtsberger
Anlage 1 Konzept Kölner Sportvorbilder
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1 Grundkonzept zum Projekt „Kölner Sportvorbilder“ INHALT 1. Projektbeschreibung 2. Ziele des Projekts 3. Umsetzung a. Rahmenbedingungen b. Mögliche Maßnahmen 4. Unterstützung der Athlet*innen a. Rahmenbedingungen b. Voraussetzungen für die Unterstützung c. Auswahlverfahren der Athlet*innen 5. Zeitplan und Projektkoordination 1. Projektbeschreibung: Der Beschluss des Sportausschusses vom 01.06.2023 sieht die Konzepterstellung und Umsetzung eines Pilotprojekts vor. Dabei werden 14 (potentielle) aktive Spitzensportler*innen in öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen der Stadt Köln sowie in Schul- und öffentliche Sportveranstaltungen oder Sportprogramme eingebunden. Auch im Sportunterricht und Ganztagsschulprogramm sollen die Athlet*innen integriert werden, um den Breitensport in der Stadt Köln durch ihre Vorbildfunktion zu fördern. Die Sportler*innen sollen dafür eine (Aufwands-)Pauschale in Höhe von 400 Euro brutto im Monat erhalten. 2. Ziele des Projekts: Das Ziel des Projekts ist es insbesondere, mittelbar den Breitensport zu fördern, indem die Schulen, der Vereins- und Freizeitsport unterstützt werden. Durch ihre Vorbildfunktion können Spitzensportler*innen Kindern und Jugendlichen die Freude an Bewegung näherbringen und sie zum Sporttreiben motivieren. Als Idole vieler Kinder haben die Athlet*innen einen großen Einfluss auf die Verbindung von Kindern und Jugendlichen zum Sport. Schüler*innen und auch Lehrkräfte profitieren weiterhin von einer außerordentlichen Expertise der Athlet*innen, die einen Wissenstransfer in unterschiedlichen Bereichen des Sports und ihrer Sportart ermöglicht. Die (Aufwands-)Pauschale in Höhe von 400 Euro brutto soll Spitzensportler*innen ein stückweit unterstützen und sie finanziell in ihrem Alltag entlasten. Die Umsetzung dieses Konzepts der Sportentwicklung erhöht die Strahlkraft der Sportstadt Köln und stärkt ihr Selbstverständnis. Es verleiht bestehenden Sportprojekten neue Aufmerksamkeit und eine höhere Reichweite, sodass auch die Stadtbevölkerung im Hinblick auf Gesundheit und Werte des Sports profitiert. Zugleich zeigt es die Verbundenheit der Spitzensportathlet*innen mit der Stadt Köln und ermöglicht eine Identifikation der Athlet*innen mit ihrer Stadt. 3. Umsetzung Die Einbindung der Spitzensportathlet*innen soll bei unterschiedlichen öffentlichen sowie Schul- und Sportveranstaltungen stattfinden. Für die konkrete Umsetzung werden nachfolgend die Rahmenbedingungen und verschiedene Maßnahmenmöglichkeiten aufgeführt: 2 a. Rahmenbedingungen Die Zielgruppen sind vorrangig Schüler*innen, die über Projekte und Maßnahmen zu Bewegung angeregt werden und positive Erfahrungen mit Sport erleben. Die Altersgruppe wird nicht spezifisch eingegrenzt, da je nach Sportart, Athlet*in und Projekt unterschiedliche Altersgruppen sinnvoll sind. Neben Schüler*innen der Sekundarstufe 1 werden auch Grundschüler*innen oder Kindergartenkinder im letzten Jahr sowie Schüler*innen der Sekundarstufe 2 in Betracht gezogen. Je nach Altersgruppe werden die Maßnahmen angepasst. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Schulentwicklung werden im Vorfeld Schulen ermittelt und angefragt, sodass perspektivisch ein Stamm an Schulen existiert, der grundsätzlich Interesse daran hat, die Maßnahmen in ihrer Schule umzusetzen. Diese ausgewählten Schulen können dann spezifisch für Projekte angefragt werden. o Es könnte dabei ein Schwerpunkt auf Schulen im Sozialraum gelegt werden. o Es können bewegte Kindergärten kontaktiert werden. o Es bieten sich Grundschulen oder Ganztagsschulen an, die bereits eine Kooperation mit einem Sportverein haben. o Die Sportschulen NRW werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt, da übergeordnet der Breitensport gefördert werden soll. Schüler*innen der Sportschulen haben bereits einen Bezug zum Sport. Ein weiterer Ansatzpunkt erfolgt über die Kontaktaufnahme zu Sportvereinen. Um sicherzustellen, dass Schüler*innen nach Projekttagen in Schulen auch den Weg in einen Verein finden können, sollten entsprechende Sportarten im Stadtteil vertreten sein und bewusst diese Sportarten in die Schule gebracht werden b. Mögliche Maßnahmen Sportartspezifische Projekttage in Schulen: Athlet*innen besuchen Schulen und führen Kinder und Jugendliche im Rahmen eines Projekttages in der Sporthalle der Schule an ihre Sportart heran. Entsprechende interessierte Sportvereine sind mit vor Ort, um interessierten Schüler*innen einen leichten Einstieg in den Verein zu ermöglichen. Auch Sportpatenschaften mit jeweils einer bestimmten Schule wären denkbar. Besuche bei den Spitzensportathlet*innen: Schulklassen besuchen die Athlet*innen in ihrem Trainingsumfeld und tauchen in ihre Welt ein. Eine Kombination aus Fragerunde und Mitmachaktionen gibt Schüler*innen Einblicke in das Leben der Athlet*innen und schafft Nähe zu den Sportvorbildern. In bestehende Projekte einbinden: Spitzensportathlet*innen werden in bereits existierende Projekte oder Veranstaltungen mit eingebunden, die auf Bewegung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind. Dabei muss es nicht zwingend um die eigene Sportart der Athlet*innen gehen (Beispielhafte Projekte: „Jugend trainiert für Olympia“; „Dieses Rennen müssen wir gewinnen“). Individuell können auch Auftritte bei öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Köln abgestimmt werden, bei denen die Athlet*innen als Kölner Sportvorbilder vor Ort sind. 3 4. Unterstützung der Athlet*innen Der Beschluss sieht die Einbindung (potentieller) aktiver Spitzensportler*innen mit Kölner Vereinszugehörigkeit vor. Die Rahmenbedingungen, Voraussetzungen für die Einbindung sowie das Auswahlverfahren sind nachfolgend aufgeführt. a. Rahmenbedingungen Die Anzahl der Athlet*innen und die Höhe der monatlichen Zuwendungen ist abhängig vom Budget, welches der Rat im Rahmen der Haushaltsplananmeldung für das jeweilige Jahr beschließen muss. Aktuell sieht der Beschluss des Sportausschusses die Auswahl von insgesamt 14 Spitzensportler*innen vor, die als Kölner Sportvorbilder eingebunden werden und die finanzielle Pauschale erhalten sollen. Sofern durch den Rat die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden, sollen die ausgewählten Athlet*innen für den Zeitraum von Anfang April des Auswahljahres bis Ende März des Folgejahres eine monatliche Pauschale in Höhe von 400 Euro brutto erhalten. Die Einbindung der Athlet*innen sowie die Zahlung der (Aufwands-)Pauschale wird nach einem Jahr nicht automatisch weitergeführt. Zur Fortführung ist eine erneute Bewerbung erforderlich. Jede*r Athlet*in wird pro Einsatzjahr in bis zu 4 oben aufgeführte Veranstaltungen oder Programme eingebunden. Für die Umsetzung werden individuelle Termine abgestimmt. Die Athlet*innen stimmen den Bedingungen der Vereinbarung schriftlich zu. b. Voraussetzungen für die Unterstützung Es können sich ausschließlich Athlet*innen bewerben, die in einen Olympiakader (= OK, ehemals A-Kader), Perspektivkader (= PK, ehemals B-Kader und C-Kader mit herausragender Leistungsperspektive), Ergänzungskader (= EK, ehemals B-Kader), Nachwuchskader 1 (= NK1, ehemals C-Kader), einer olympischen, paralympischen, deaflympischen Sportart oder einen entsprechenden Kader der World-Games-Sportarten berufen wurden. Weiterhin müssen die Athlet*innen volljährig sein und eine Kölner Vereinszugehörigkeit aufweisen. c. Auswahlverfahren der Athlet*innen Athlet*innen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, können sich für die Einbindung in das Projekt und die Unterstützungszahlungen bewerben. Inhalt der Bewerbung sind ein Antrag mit den persönlichen Daten der Athlet*innen und ein kurzes Motivationsschreiben. Die Bewerbungsfrist ist das 1. Quartal für die Aufnahme der Athlet*innen zum 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres. Die Sichtung und Auswahl der Bewerber*innen erfolgt durch ein Gremium, welches aus je einer Vertretung des Olympiastützpunkt (OSP) NRW/Rheinland, der Sportstiftung NRW, des Stadtsportbundes Köln, der Sportjugend Köln und der Stadt Köln besteht. Die Auswahl erfolgt anhand objektiver Kriterien. Dazu zählen auf Stufe 1 die lokale Durchdringung der Sportart in Köln, die räumliche Präsenz der Athlet*innen in Köln im 4 Jahr der Einbindung in Schul- und Sportprojekte sowie der Ausschluss von Sportlern aus Ligen der Initiative Profisport Deutschland (BBL, HBL, DEL, Fußballbundesliga und 2. Bundesliga, jeweils nur Männer). Auf Stufe 2 folgen als Kriterien die Berücksichtigung des Behinderten- und Gehörlosensports (ohne prozentuale Vorgabe), die Geschlechterparität (50/50) sowie die Vielfalt der Sportarten. Auf Stufe 3 dienen als Kriterien der finalen Abwägung die Berücksichtigung unterschiedlicher Altersklassen, der sportliche Erfolg sowie das soziale/außersportliche Engagement. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird eine Matrix verwendet, die die Rangfolge der Kriterien transparent darstellt. Können die Athlet*innen die Voraussetzungen im Laufe des Jahres nicht mehr erfüllen (Verlust des Kaderstatus oder Vereinswechsel o.ä.) erhalten die Athlet*innen die Aufwandspauschalen bis zum Ende des festgelegten Zeitraums, sofern die Vereinbarung zur Einbindung in Schulen und öffentlichen Veranstaltungen trotzdem gewährleistet werden kann. Die Sportler*innen sind verantwortlich für die etwaige Versteuerung der Aufwandspauschale. 5. Grundlegender Zeitplan: Datum Ereignis Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung zur Umsetzung: Januar - März Bewerbungsphase April Auswahl der Athlet*innen April - März Einbindung der Athlet*innen in Maßnahmen entsprechend der Vereinbarung und Auszahlung der (Aufwands-) Pauschalen 6. Projektkoordination: Die Projektkoordination ist mit einer 0,5 Stelle in Entgeltgruppe 9c TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) angesiedelt im Sportamt der Stadt Köln. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen die Geschäftsführung des Begleitgremiums, das die Sportvorbilder auswählt sowie die Planung, Koordination und Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen der Stadt Köln und der Schul- und öffentlichen Sportveranstaltungen. Weiterhin wird die Unterstützung des Sportunterrichts und des Ganztagsschulprogramms mit den Sportvorbildern durch die Projektkoordination sichergestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3477/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.11.2024
- Erstellt
- 04.11.2024 11:39