1000/2019
Vertretung der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 1000/2019 Freigabedatum 22.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vertretung der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln bestellt analog des Beschlusses des Rates der Stadt Köln „Vertretung der Stadt Köln in Haupt- und Gesellschafterversammlungen“ vom 07.06.2018 (Vorlagen-Nr. 1753/2018) – in Abänderung seines Beschlusses vom 16.12.2004 – die Oberbürgermeisterin und die Stadtkämme- rin zu den Vertreterinnen für die Gesellschafterversammlung der Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH. Soweit sich die Oberbürgermeisterin die Vertretung nicht im konkreten Einzelfall selbst vorbe- hält, wird die Vertretung von der Stadtkämmerin wahrgenommen. Als Stellvertreterinnen oder Stell- vertreter bestellt der Rat der Stadt Köln die jeweils von der Stadtkämmerin zu benennenden Bediens- teten des Büros der Stadtkämmerin, der Leitung der Kämmerei sowie Bediensteten der Abteilung Zentrale Finanzwirtschaft – Beteiligungsverwaltung und Steuerberatung, soweit sich die Oberbürger- meisterin oder die Stadtkämmerin sich die Vertretung nicht im konkreten Einzelfall selbst vorbehalten. Finanzausschuss 01.04.2019 Rat 04.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Stadt Köln hält 50 % der Anteile an der Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH. Für die Vertre- tung der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH galt bislang eine Ausnahmeregelung. Im Rahmen der Gründung der AV-Gründerzentrum NRW GmbH fasste der Rat am 16.12.2004 u.a. folgenden Beschluss: „Des Weiteren bestellt er den Leiter der Stabsstelle „Medien“ zum Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der AV-Gründerzentrum GmbH.“ Die Vorlage lieferte folgende Begründung: „Im Hinblick auf die besondere Aufgabenstellung der zu gründenden GmbH bestellt der Rat der Stadt Köln, abweichend von der durch den Ratsbeschluss vom 29.09.1960 (Nr. 832 des Beschlussbuches) grundsätzlich dem Stadtkämmerer zugewiesenen Vertretung der Stadt Köln in den Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Eigengesellschaften und wirtschaftlichen Unternehmen, an denen die Stadt Köln beteiligt ist, den Leiter der städtischen Stabsstelle „Medien“ zum Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der AV-Gründerzentrum NRW GmbH. Die bestehende Vertretungsregelung bleibt durch diese spezielle Bestellung unberührt.“ Die Stabsstelle „Medien“, zwischenzeitlich umbenannt in die Stabsstelle „Medien- und Internetwirt- schaft“, ging mit Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH in dieser auf. Insofern ist eine Änderung des o.g. Ratsbeschlusses erforderlich. Mit diesem Beschluss soll die Vertretung in der Gesellschafterversammlung nun wie für die übrigen Beteiligungen der Stadt Köln geregelt werden. Die Stadt Köln kann in der Gesellschafterversammlung nicht von einer Vertreterin oder einem Vertreter der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH ver- treten werden. Zur Wahrung der Gesellschafterinteressen der Stadt Köln soll die Vertretung der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH daher entspre- chend des Ratsbeschlusses vom 07.06.2018 (Vorlagen-Nr. 1753/2018) geregelt werden.
Anlage 1
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Anlage 1 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 04.04.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschri ft der Sitzung des Finanzausschusses vom 01.04.2019 öffentlich 10.32 Vertretung der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Medi- engründerzentrum NRW MGZ GmbH 1000/2019 RM Frank fragt vor dem Hintergrund der Gründung der Wirtschaftsförderungs-GmbH danach, wer innerhalb der Verwaltung für das Mediengründerzentrum verantwortlich sei. Es handele sich um eine wichtige Einrichtung, an der die Stadt beteiligt sei. Sei- ne Fraktion habe dazu noch Beratungsbedarf. Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Diemert erläutert den Beschlussvorschlag. Die vorgeschlagene Lösung sei notwendig, weil die bisherige Steuerung der Beteiligung durch die Medienstabsstelle nach deren Ausgliederung in die Wirtschaftsförderungs- gesellschaft nicht mehr möglich sei. Es sei nun Aufbauarbeit zu leisten, um mit dem erforderlichen Know-how eine adäquate Steuerung der Beteiligung durch die Beteili- gungsverwaltung sicherzustellen. Dies werde in enger Anbindung an die Wirtschafts- förderung geschehen. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass jetzt eine Regelung der Gesellschaftervertretung ohne zeitliche Verzögerung notwendig sei. Der Ausschussvorsitzende regt an, die Vorlage ohne Votum in die Ratssitzung zu verweisen. Bis zur Ratssitzung könne gegebenenfalls die aufgeworfene Frage ge- klärt werden. Der Ausschuss ist damit einverstanden. Beschluss: Der Ausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Rat. Die Verwal- tung wird gebeten, die aufgekommene Frage bis zur Ratssitzung zu beantworten.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1000/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.03.2019
- Erstellt
- 13.03.2019 14:53