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1000/2019

Vertretung der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 17.8

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Rat

3424 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1000/2019 
Freigabedatum 
22.03.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vertretung der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Mediengründerzentrum NRW 
MGZ GmbH 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln bestellt analog des Beschlusses des Rates der Stadt Köln „Vertretung der 
Stadt Köln in Haupt- und Gesellschafterversammlungen“ vom 07.06.2018 (Vorlagen-Nr. 1753/2018) – 
in Abänderung seines Beschlusses vom 16.12.2004 – die Oberbürgermeisterin und die Stadtkämme-
rin zu den Vertreterinnen für die Gesellschafterversammlung der Mediengründerzentrum NRW MGZ 
GmbH. Soweit sich die Oberbürgermeisterin die Vertretung nicht im konkreten Einzelfall selbst vorbe-
hält, wird die Vertretung von der Stadtkämmerin wahrgenommen. Als Stellvertreterinnen oder Stell-
vertreter bestellt der Rat der Stadt Köln die jeweils von der Stadtkämmerin zu benennenden Bediens-
teten des Büros der Stadtkämmerin, der Leitung der Kämmerei sowie Bediensteten der Abteilung 
Zentrale Finanzwirtschaft – Beteiligungsverwaltung und Steuerberatung, soweit sich die Oberbürger-
meisterin oder die Stadtkämmerin sich die Vertretung nicht im konkreten Einzelfall selbst vorbehalten.  
 
 
Finanzausschuss 01.04.2019 
Rat 04.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Die Stadt Köln hält 50 % der Anteile an der Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH. Für die Vertre-
tung der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH 
galt bislang eine Ausnahmeregelung.  
 
Im Rahmen der Gründung der AV-Gründerzentrum NRW GmbH fasste der Rat am 16.12.2004 u.a. 
folgenden Beschluss: „Des Weiteren bestellt er den Leiter der Stabsstelle „Medien“ zum Vertreter der 
Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der AV-Gründerzentrum GmbH.“ Die Vorlage lieferte 
folgende Begründung: „Im Hinblick auf die besondere Aufgabenstellung der zu gründenden GmbH 
bestellt der Rat der Stadt Köln, abweichend von der durch den Ratsbeschluss vom 29.09.1960 (Nr. 
832 des Beschlussbuches) grundsätzlich dem Stadtkämmerer zugewiesenen Vertretung der Stadt 
Köln in den Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Eigengesellschaften und wirtschaftlichen 
Unternehmen, an denen die Stadt Köln beteiligt ist, den Leiter der städtischen Stabsstelle „Medien“ 
zum Vertreter der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der AV-Gründerzentrum NRW 
GmbH. Die bestehende Vertretungsregelung bleibt durch diese spezielle Bestellung unberührt.“ 
 
Die Stabsstelle „Medien“, zwischenzeitlich umbenannt in die Stabsstelle „Medien- und Internetwirt-
schaft“, ging mit Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH in dieser auf. Insofern ist 
eine Änderung des o.g. Ratsbeschlusses erforderlich.  
 
Mit diesem Beschluss soll die Vertretung in der Gesellschafterversammlung nun wie für die übrigen 
Beteiligungen der Stadt Köln geregelt werden. Die Stadt Köln kann in der Gesellschafterversammlung 
nicht von einer Vertreterin oder einem Vertreter der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH ver-
treten werden. Zur Wahrung der Gesellschafterinteressen der Stadt Köln soll die Vertretung der Stadt 
Köln in der Gesellschafterversammlung der Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH daher entspre-
chend des Ratsbeschlusses vom 07.06.2018 (Vorlagen-Nr. 1753/2018) geregelt werden.

Anlage 1

1748 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 04.04.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschri ft der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 01.04.2019  
öffentlich 
10.32 Vertretung der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Medi-
engründerzentrum NRW MGZ GmbH 
1000/2019 
RM Frank fragt vor dem Hintergrund der Gründung der Wirtschaftsförderungs-GmbH 
danach, wer innerhalb der Verwaltung für das Mediengründerzentrum verantwortlich 
sei. Es handele sich um eine wichtige Einrichtung, an der die Stadt beteiligt sei. Sei-
ne Fraktion habe dazu noch Beratungsbedarf. 
 
Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Diemert erläutert den Beschlussvorschlag. Die 
vorgeschlagene Lösung sei notwendig, weil die bisherige Steuerung der Beteiligung 
durch die Medienstabsstelle nach deren Ausgliederung in die Wirtschaftsförderungs-
gesellschaft nicht mehr möglich sei. Es sei nun Aufbauarbeit zu leisten, um mit dem 
erforderlichen Know-how eine adäquate Steuerung der Beteiligung durch die Beteili-
gungsverwaltung sicherzustellen. Dies werde in enger Anbindung an die Wirtschafts-
förderung geschehen. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass jetzt eine Regelung 
der Gesellschaftervertretung ohne zeitliche Verzögerung notwendig sei. 
 
Der Ausschussvorsitzende regt an, die Vorlage ohne Votum in die Ratssitzung zu 
verweisen. Bis zur Ratssitzung könne gegebenenfalls die aufgeworfene Frage ge-
klärt werden. 
 
Der Ausschuss ist damit einverstanden. 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Rat. Die Verwal-
tung wird gebeten, die aufgekommene Frage bis zur Ratssitzung zu beantworten.

Beratungsverlauf (2)

01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 10.32 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 17.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1000/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.03.2019
Erstellt
13.03.2019 14:53