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AN/1830/2021

Otto-Langen-Quartier

Die Linke. Anfrage nach § 4 31.08.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.12.2021, TOP 1.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

5632 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Frau Ausschussvorsitzende 
Sabine Pakulat 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 31.08.2021 
AN/1830/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 
 
Otto-Langen-Quartier 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage zum „Otto Langen Quartier“ auf die 
Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 9.9. zu nehmen. 
 
Das „Otto Langen Quartier“ ist Teil des historisch gewachsenen Industrieareals im Mülheimer 
Süden. Auf der rund fünf Hektar großen Fläche soll ein gemischt genutztes und durch 
gemeinwohlorientierte Nutzungen geprägtes Quartiers entstehen. 
Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts für die Grundstücke Deutz-Mülheimer-Straße 137-155 hat 
die Stadt Köln eine wichtigen Schritt hin zur Realisierung der städtebaulichen Zielsetzung getan. 
Die Entwicklung des „Otto Langen Quartiers“ ist sinnvoll und aufgrund der 
Grundstücksverhältnisse nur als Ganzes möglich. 
Die Landesentwicklungsgesellschaft hatte 1996 für den Grundstücksfonds NRW die Fläche der 
ehemaligen Gießerei der Gasmotorenfabrik der Deutz AG erworben. Mittlerweile befindet sich die 
Fläche im Eigentum von NRW.URBAN.  
Die Stadtverwaltung teilte dem StEA am 17.06 mit, dass sie mit dem Land NRW eine 
Vereinbarung getroffen hat, dass Landesgrundstück in einem Preiswettbewerb als Ganzes an 
einen Investor zu verkaufen. Der Investor soll durch ein mehrstufiges offenes Bieterverfahren

ermittelt werden. Eine Gewichtung des Preises im Sinne einer Konzeptvergabe ist nicht 
vorgesehen. Den Zuschlag bekommt der Höchstbietende. (Ds. Nr. 2038/2021) 
Die Stadtverwaltung kündigte den politischen Gremien die Durchführung einer erneuten 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung an, um darüber auch die städtebaulichen Kriterien für die 
o.a. Ausschreibung festzulegen. Bislang gilt der Vorgabenbeschluss vom 01.02.2018 (4014/2017). 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll im III. Quartal 2021 erfolgen. (Ds. Nr. 2038/2021) 
 
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Das Bieterverfahren wird von NRW.URBAN in Abstimmung mit der Stadt Köln durchgeführt 
(2038/2021, Anlage 4). Auch die Annahme des Kaufangebots steht gemäß den Richtlinien 
des Grundstücksfonds NRW unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Köln (ebda.). 
Welchen Einfluss nimmt die Stadt Köln auf die konkrete Ausgestaltung des 
Bieterverfahrens, auf die konkrete Ausgestaltung der Kaufverträge und kann NRW.URBAN 
im Streitfall auch gegen die Stadt Köln Entscheidungen durchsetzen? 
Stellen Sie bitte dar, welche Alternativen Vergabeverfahren zwischen Land und Stadt 
erörtert worden sind und ob die Stadtverwaltung im Falle einer nicht aufzulösenden 
Kontroverse mit NRW.URBAN die Ausübung des Vorkaufsrechts beabsichtigt. 
2. Wann ist die Bekanntmachung der Verkaufsabsicht, d.h. der offizielle Beginn des 
Bieterverfahrens, geplant und welche Zeit ist für die jeweiligen Schritte des Verfahrens 
geplant? 
Bitte stellen Sie den gesamten Zeitplan dar und welche Auswirkungen die angekündigte 
Öffentlichkeitsbeteiligung auf den zeitlichen Ablauf des Bieterverfahrens hat. 
3. Auf welcher städtebaulichen Grundlage soll das Bieterverfahren erfolgen? Welche 
Ergebnisse des Werkstattverfahrens zum Mülheimer Süden sollen als Planungsvorgaben 
aufgenommen werden, insbesondere: Welche Vorgaben für eine gemeinwohlorientierte 
Entwicklung sollen Eingang finden, z.B. hinsichtlich des Anteils öffentlich geförderter 
Wohnungen?  
4. Beabsichtigt die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als eine 
umfassende und qualifizierte Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den Leitlinien für 
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und wie fließen die inhaltlichen Ergebnisse dieser 
Öffentlichkeitsbeteiligung in das Bieterverfahren ein? 
5. Laut Mitteilung 2038/2021 lehnt das Land NRW eine Erstandienung des 
Landesgrundstücks zugunsten der Stadt Köln ab. Dazu erklärte Frau Scharrenbach, 
Ministerin des MHKBG, im Sommer 2020 (LT-Drs. 17/10179) auf eine Anfrage im Landtag: 
„Da lediglich auf 30% der für Wohnen vorgesehenen Grundstücksfläche geförderter 
Wohnraum errichtet werden soll und darüber hinaus die Projektentwicklung für 
freifinanzierten Wohnungsbau sowie für Gewerbe-, Büro- und Dienstleistungsnutzungen

keinen kommunalen Zweck im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu § 15 Absatz 3 HHG 
2020 darstellt, kommt ein Verkauf auf Grundlage dieser Vorschrift nicht in Betracht.“ 
Demnach erwartet das Land NRW in der städtischen Planung gemeinwohlorientierten Ziele 
– insbesondere beim Wohnungsbau. 
Wurden in den Gesprächen mit dem Land NRW weitere Gründe gegen einen Direkterwerb 
genannt und lassen sich aus Sicht der Verwaltung die fehlenden Voraussetzungen durch 
eine Weiterentwicklung des städtebaulichen Planungskonzepts zu einer 
gemeinwohlorientierten Quartiersentwicklung erfüllen, z. B. durch einen hohen Anteil (50% 
und mehr) öffentlich geförderter Wohnungen, durch die Realisierung besonderer 
Wohnformen für Menschen mit Behinderung oder psychischen Beeinträchtigungen und die 
Etablierung nicht-kommerzieller Kulturnutzungen? 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Deutz-Mülheimer Straße 137
  • Straße 13

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Details

Aktenzeichen
AN/1830/2021
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
31.08.2021
Erstellt
31.08.2021 13:46