Mandari Insight

V/0242/2021

Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2021, Teil 2

Vorlagen 09.06.2021

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 22.06.2021, TOP 5.2

Anlage 1 Maßnahmenübersicht

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Ansehen

Anlage 2 Budgetübersicht

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Maßnahmenübersicht

1860 Zeichen

Anlage 1 V/0242/2021
Maßnahmenübersicht
Investiv Konsumtiv E-übertr.
1 Diverse Sanierung auf städtischen Sportanlagen (2021)
1.1. SpA Hakenesheide - Erneuerung Zaunanlage 57.500,00      
1.2. SpA Grevingstraße - Pflasterarbeiten am Weg 2,00               
1.3. Erich-Kästner-Schule - Reparatur der Einfassung d. Sprunggrube 4.500,00        
1.4. SpA Brandhoveweg - Reparaturarbeiten an der Barriere 1.000,00        
2 Sanierung Beregnungsanlagen, Parkplätze (2021) 18.298,74      
3 Sanierung von Kunststoff-Kunstrasenflächen (2021) 5.000,00        
4 Sondermaßnahmen (2021)
4.1. Integrierte gesamtstädtische Sportentwicklungsplanung, Vorlage V/0150/2021 300.000,00    
4.2. Sanierung Umkleidegebäude Sportanlage Schiffahrter Damm, beschlossen mit V/0095/2021 210.740,00    
4.3. Errichtung eines Dirtparks in Münster Albachten 15.000,00      
5 SpA Bonhoefferstraße (Neubau Umkleidegebäude), Vorlage V/0025/2021 985.000,00 
6 SpA Im Draum (Umwandlung Tenne in Kunstrasen), beschlossen mit Vorlage V/0143/2021 760.000,00 
7 SpA Feldstiege (Umwandlung Tenne in Kunstrasen), beschlossen mit Vorlage V/0143/2021 700.000,00 
8 SpA Bonhoefferstraße (Neue Beleuchtung) 50.000,00   
9 SpA Westfalenstraße (Ersatzbau Fertiggaragen) 32.000,00   
10 Diverse kommunale SpA (Ausstattung Betriebsvorrichtungen) 45.000,00   
11 Masterplan Sentruper Höhe (Planungskosten) 250.000,00 
12 Baukostenzuschüsse (Neumaßnahmen 2021) 500.000,00 
13 Fortzuführende Maßnahmen aus den Vorjahren 47.811,73      
14 Baukostenzuschüsse an Vereine gemäß Sportförderrichtlinie (Altmaßnahmen-Konsumtiv) 232.874,00    232.874,00    
15 Fortsetzungsmaßnahmen aus den Vorjahren im Sportstättenbau 1.093.870,93 
16 Baukostenzuschüsse an Vereine gemäß Sportförderrichtlinie (Altmaßnahmen-Investiv) 767.299,00 767.299,00    
17 Bericht geplanter Maßnahmen der kommenden Jahre
Finanzierungsübersicht

Anlage 2 Budgetübersicht

1597 Zeichen

Budgetübersicht PG 0801 Anlage 2 V/0242/2021
Maßnahmenbezeichnung und Nummer Ermächtigungsübertr. Ansatz 2021 Verfügbar
Teilergebnisplan 199.850,47 462.000,00 661.850,47
  1. Diverse Sanierungen auf städtischen Sportanlagen 65.000,00 596.850,47
  2. Sanierung Beregnungsanlagen, Parkplätze 18.298,74 578.551,73
  3. Sanierung von Kunststoff-Kunstrasenflächen 5.000,00 573.551,73
  4. Sondermaßnahmen (4.1.-4.3.) 525.740,00 47.811,73
13. Diverse Sanierungen auf städtischen Sportanlagen 47.811,73 0,00
Rest verfügbare konsumtive Mittel 0,00
14. Baukostenzuschüsse an Vereine (Altmaßnahmen) 232.874,00 232.874,00
Summe verfügbare konsumtive Mittel f. Baukostenzuschüsse 232.874,00
Teilfinanzplan 1.093.870,93 2.400.000,00 3.493.870,93
  5. Neubau Funktionsgebäude auf Sportanlagen 985.000,00 2.508.870,93
  6. SpA Im Draum (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) 760.000,00 1.748.870,93
  7. SpA Feldstiege (Umwandlung Tenne in Kunstrasen) 700.000,00 1.048.870,93
  8. SpA Bonhoefferstraße (Neue Beleuchtung) 50.000,00 998.870,93
  9. SpA Westfalenstraße (Ersatzbau Fertiggaragen) 32.000,00 966.870,93
10. Diverse kommunale SpA (Ausstattung m. Betriebsvorrichtungen) 45.000,00 921.870,93
11. Masterplan Sportanlage Sentruper Höhe (Planungskosten) 250.000,00 671.870,93
15. Fortsetzungsmaßnahmen aus Vorjahren Sportstättenbau 171.870,93 500.000,00
Rest verfügbare investive Mittel 500.000,00
12. Baukostenzuschüsse an Vereine (Neumaßnahmen 2021) 500.000,00 500.000,00
16. Baukostenzuschüsse an Vereine (Altmaßnahmen) 767.299,00 767.299,00
Summe verfügbare investive Mittel f. Baukostenzuschüsse 1.267.299,00

Anlage A

1564 Zeichen

Anlage A zur V/0242/2021 
Kurzüberblick 
Bewilligung der im Jahr 2021, Teil 2, vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des „Topfes zum Aus-
bau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen 
z. B. Verlagerung von Sportanlagen). 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Beschlussfassung gemäß den Beschlussvorschlägen der Verwaltung trägt die Stadt 
Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und qualita-
tiv zu verbessern. Durch die Bereitstellung funktionierender Sportanlagen unterstützt die Stadt 
sowohl das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Münster e. V. 
und schafft gleichzeitig gute Rahmenbedingungen für den vereinsungebundenen Sport.  
Alle für das Jahr 2021 vorgesehenen Maßnahmen werden über das im Haushalt 2021 zur Verfü-
gung stehende Sportbudget finanziert.  
 
 
Zielerreichung 
Mit der Beschlussfassung wird das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialver-
träglicher Teilhabe aller Interessierten unterstützt und die Verantwortungsgemeinschaft der eh-
renamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Münster e. V. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Beschlussvorlage

22806 Zeichen

V/0242/2021 
V/0242/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie 
Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2021, Teil 2 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.06.2021 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss stimmt den in Punkten 1 -13 dargestellten im Jahr 2021 vorgesehenen 
Maßnahmen innerhalb des „Budgets zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur 
(ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlage n)“ 
zu.  
 
2. Der Sportausschuss nimmt die Altmaßnahmen aus den Punkten 14-17 zur Kenntnis. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die in den Punkten 1-17 dargestellten Maßnahmen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
 
 
  
Zeile 13 Aufwendung für Sach- und 
Dienstleistungen 
2021 661.850  
 15 Transferaufwendungen 2021 232.870  
 
 
 
 
Sportamt 
 
15.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Zerbe 
Telefon: 492-5224 
Zerbe@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0242/2021 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und –stätten 
 
 
  
Investitionsmaßnah-
me 
0400 Baukosten städt. Sportanlagen    
Auszahlung für Baumaßnahmen 2021 3.493.870  
Investitionsmaßnah-
me 
0700 Förderung von Vereinsbau-
maßnahmen 
   
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2021 1.267.300  
Summe aller Auszahlungen   4.761.170  
 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahmen erforderlichen Mittel sind im Entwurf zum Haushaltsplan 2021 
bei der Produktgruppe 0801  veranschlagt bzw. stehen unter Berücksichtigung der in 2020 nicht in 
Anspruch genommenen und nach 2021 übertragenen Ermächtigungen zur Verfügung. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Mit Schreiben vom 05.03.2007 stellten die Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion und der 
FDP-Fraktion im Sportausschuss den Antrag „Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) und Stadt entwi-
ckeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“. 
 
Mit diesem Antrag war das Ziel verbunden, den SSB als Dachorganisation der Münsterschen Sport-
vereine und Interessenvertreter des Sports in Münster als Partner an den Vorbereitungen der Ent-
scheidungen zur Sportentwicklungsplanung sowie der allgemeinen Sportförderung angemessen zu 
beteiligen. 
 
Zur Konkretisierung o. g. Vorgaben wurde mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/1064/2007 - 
„Stadtsportbund Münster e. V. und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung, 
hier: künftiges Verfahren“ – am 23.01.2008 im Sportausschuss unter Ziffer 2.1 festgelegt, dass die 
Sportverwaltung mit dem SSB einen Maßnahmenkatalog abstimmt und dem Sportausschuss jährlich 
nach Vorliegen der nötigen Unterlagen zu Beginn des Haushalts- bzw. Bewirtschaftungsjahres vor-
legt. 
Die Weiterentwicklung und Förderung des Sports in Münster erfolgt auf Basis der geltenden Sportför-
derrichtlinie innerhalb des vom Rat der Stadt Münster vorgegebenen Finanzrahmens. Über die von 
Sportverwaltung und SSB abgestimmten Arbeitsergebnisse zu den Mitteln für Neu- und Ausbau so-
wie Sanierung städtischer und vereinseigener Sportanlagen entscheiden die zuständigen politischen 
Gremien der Stadt Münster. 
 
Zu Beschlusspunkt 1) 
 
Die Verwaltung plant für das Jahr 2021 die im Folgenden aufgelisteten neuen Maßnahmen, welche 
durch erläuternde Hinweise dargestellt werden.  
 
Neue Maßnahmen 2021:

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V/0242/2021 
 
Finanzierung aus dem Teilergebnisplan Produktgruppe 0801: 
 
Städtische Anlagen: 
Zeile 13: „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ 
Unterhaltung von unbebauten Grundstücken: 
Hier: „Baukosten Sanierung von Sportplätzen“ 
 
1. Diverse Sanierungen auf städtischen Sportanlagen (2021) 
 
Im Zuge der regelmäßig stattfindenden Begehungen der städtischen Sportanlagen wurden Mängel 
festgestellt, die zu beseitigen sind. Für das Jahr 2021 handelt es sich dabei u. a. um: 
 
Sportanlage Hakenesheide (GW Gelmer e. V) - Erneuerung der Zaunanlage 
Die vorhandene Zaunanlage als Einfriedung der Sportanlage soll altersbedingt komplett auf ca. 400m 
Länge erneuert werden. Der alte Maschendrahtzaun ist altersbedingt nicht mehr stabil und besitzt 
sehr viele Löcher durch die ein unbefugtes Betreten der Anlage möglich ist. Die soziale Kontrolle auf 
der Anlage ist somit schwer einzuhalten. In den letzten Jahren sind vermehrt Sachschäden durch 
Vandalismus auf der Anlage entstanden. Der Maschendrahtzaun soll durch einen stabilen Stabgitter-
zaun, Höhe 2,0m, ersetzt werden. Für diese Sanierungsmaßnahme werden 60.000 EUR zur Verfü-
gung gestellt. 
 
Sportanlage Grevingstrasse (Borussia Münster e. V.) - Pflasterarbeiten am Weg  
5.000 EUR 
 
Erich-Kästner-Schule – Reparatur der Einfassung der Sprunggrube  
5.600 EUR 
 
Sportanlage Brandhoveweg – Reparaturarbeiten an der Barriere (Umlaufendes Geländer der Sport-
fläche)  
2.000 EUR 
 
Für die Durchführung der vorstehend genannten Sanierungsmaßnahmen wird insgesamt ein Betrag 
von 72.600 EUR (einschl. eines Puffers von 5.500 EUR für Unvorhersehbares im Rahmen der Bau-
abwicklung) eingeplant. 
 
2. Sanierung Beregnungsanlagen, Parkplätze (2021) 
 
Bereits geplant ist der Austausch des Beregnungssteuerungsgerätes auf der Sportanlage Bonhoef-
ferstraße (Blau-Weiß Aasee e.V.), welches mit 1.500 EUR veranschlagt ist. Für diesen Bereich wird 
jedoch insgesamt ein Betrag von 9.000 EUR eingeplant, da sich weitere Maßnahmen während des 
laufenden Jahres ergeben können. 
 
3. Sanierung von Kunststoff-Kunstrasenflächen (2021) 
 
Für diesen Bereich wird insgesamt ein Betrag von 9.000 EUR für Maßnahmen eingeplant, die sich 
während des laufenden Jahres ergeben können. 
 
4. Sondermaßnahmen (2021) 
 
Integrierte gesamtstädtische Sportentwicklungsplanung (V/0150/2021/1)  
Für die Erstellung einer Integrierten gesamtstädtische Sportentwicklungsplanung durch ein externes 
Institut werden nach einer ersten Kostenschätzung ca. 300.000 EUR benötigt. Die genauen Kosten 
stehen erst nach der Ausschreibung, die im dritten Quartal dieses Jahres gestartet werden soll, fest. 
 
Sanierung Umkleidegebäude Sportanlage Schiffahrter Damm (V/0095/2021)

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V/0242/2021 
Unabhängig von der langfristigen Lösung zur Unterbringung der Sportart American Football (u.a. 1. 
AFC Münster Mammuts e.V.) ist eine Übergangslösung notwendig. Um die Interimsunterbringung auf 
der Sportanlage am Schiffahrter Damm zu gewährleisten, sind Sanierungen am bestehenden Um-
kleidegebäude notwendig. Durch den Verein DJK SV Mauritz 1906 e.V. wurden in Zusammenarbeit 
mit dem Büro plan.werk GmbH Kosten ermittelt, welche als außerplanmäßiger Zuschuss getragen 
werden sollen. Die Höhe beträgt 210.740 EUR. 
Diese Maßnahme wird hier nachrichtlich erwähnt, da sie bereits mit der Vorlage V/0143/2021 – 
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Groß-
investitionen z.B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2021, Teil 1, am 24.02.2021 vom 
Sportausschuss beschlossen wurde. 
  
Errichtung eines Dirtparks in Münster Albachten  
In Kooperation mit dem Sportverein Concordia Albachten 1955 e.V. und der Jugendhilfeeinrichtung 
Albatros soll in Münster Albachten ein neuer Dirtpark errichtet werden. Die Anlage wird nach der Fer-
tigstellung vom Verein SV Concordia Albachten 1955 e.V. betrieben. Die Gesamtkosten für diese 
Maßnahme belaufen sich auf ca. 35.000 EUR brutto. Für die Gesamtfinanzierung ist ein städtischer 
Zuschuss von maximal 15.000 EUR vorgesehen, die restlichen Mittel sollen über Sponsoren- und 
Spendengelder eingeworben werden. 
 
Finanzierung aus dem Teilfinanzplan Produktgruppe 0801: 
 
Städtische Anlagen: 
520 9 0801 00 0400 „Baukosten städtische Sportanlagen“ 
  
5. Sportanlage Pleistermühlenweg, Bonhoefferstraße, Arnheimweg 
(Neubau Funktionsgebäude Vorlage V/0025/2021) 
 
Die kommunale Sportanlage Pleistermühlenweg verfügt über ein Kunstrasengroßspielfeld und eine 
Naturrasenspielfläche von insgesamt ca. 15.000 qm. Neben den Fußballmannschaften von Eintracht 
Münster e.V. (Jugend- und Seniorenbereich) nutzt seit einigen Jahren auch der Verein Rugby Tou-
rists Münster e.V. die Sportanlage. Da das vorhandene Funktionsgebäude lediglich über 2 Umkleiden 
verfügt, wird ein Neubau mit vier Umkleiden und weiteren Funktionsräumen angestrebt. 
 
Die kommunale Sportanlage Bonhoefferstraße verfügt über kein Funktionsgebäude. Die Fußball-
mannschaften haben bisher die Umkleidebereiche der direkt neben der Sportanlage liegenden Sport-
halle genutzt. Teilweise wurden auch die Umkleiden in dem vereinseigenen Multifunktionshaus von 
SV Blau Weiß Aasee e.V. in Anspruch genommen.  
Sowohl die intensivere Nutzung der Sportanlage, als aber auch der Sporthalle, haben in der Vergan-
genheit dazu geführt, dass Umkleide- und Sanitärbereiche nicht bedarfsgerecht zur Verfügung stan-
den. Um diesen Missstand zu beseitigen, erstellt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Verein 
eine Planung für ein neues Funktionsgebäude.  
 
Im Jahr 2019 berichtete das Sportamt im Sportausschuss der Stadt Münster über die bevorstehenden 
Sanierungsarbeiten im Fachwerkgebäude Gievenbeck, welches die Umkleideräume der Sportanlage 
Arnheimweg im UG beinhaltet. Die Räume entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen nach 
Barrierefreiheit und Mindestraumhöhen. Auch ein zweiter baulicher Rettungsweg, welcher mit Beginn 
der Sanierungsmaßnahme erforderlich würde, ließe sich baulich nicht mit wirtschaftlichen Mitteln rea-
lisieren. Daraus resultierend wird der Neubau eines solitären Umkleidegebäudes auf der Sportanlage 
verfolgt. 
 
Für die Planung und Bauvorbereitung werden insgesamt 985.000 EUR zur Verfügung gestellt.   
 
6. Sportanlage Im Draum/SC Sprakel (Umwandlung Tenne in Kunstrasen V/0143/2021)  
 
Der vorhandene Tennenplatz an der Sportanlage Im Draum, Heimstätte des SC Sprakel 1930 e.V. 
wurde zuletzt im Jahr 2000 teilweise saniert. Der Platz weist u. a. altersbedingt eine schlechte Ent-

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V/0242/2021 
wässerung auf. Dies betrifft sowohl die Oberflächenentwässerung als auch die Entwässerung des 
Platzes durch die Dränage-Leitungen. Der Schichtenaufbau des Platzes entspricht nicht den Anforde-
rungen der entsprechenden DIN–Normen.  
Im Arbeitskreis Kunstrasen am 17.08.20 wurde sich, vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen 
Mittel, auf die Durchführung dieser Baumaßnahme in Sprakel, verständigt. 
Für die Durchführung der Baumaßnahme werden Mittel i.H.v. 675.000 EUR zur Verfügung gestellt. 
Der Verein soll einen Eigenanteil in Höhe von 53.000 Euro tragen (vgl. Vorlage V/0023/2021). 
 
Diese Maßnahme wird hier nachrichtlich erwähnt, da sie bereits mit der Vorlage V/0143/2021 – 
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Groß-
investitionen z.B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2021, Teil 1, am 24.02.2021 vom 
Sportausschuss beschlossen wurde. 
Allerdings ergaben Ausschreibung und Auftragsvergabe Mehrkosten von gerundet 85.000 €, die in 
der Aufstellung des Gesamtbudgets Berücksichtigung fanden. 
 
7. Sportanlage Feldstiege/SC Nienberge (Umwandlung Tenne in Kunstrasen V/0143/2021)  
 
Der vorhandene Tennenplatz an der Sportanlage Feldstiege, Heimstätte des DJK SC Nienberge e.V. 
wurde, wie der Platz in Sprakel, zuletzt im Jahr 2000 teilweise saniert. Bei diesem Tennenplatz fällt 
ebenfalls die schlechte Entwässerung auf. Der vorhandene Schichtenaufbau des Platzes entspricht 
nicht den Anforderungen der entsprechenden DIN–Normen. Darunter ist eine Schicht, die laut Bo-
dengutachten als wasserundurchlässig einzustufen ist. Die Entwässerung des Platzes nach starken 
Regenfällen ist somit nicht in einer zumutbaren Zeit möglich. 
Im Arbeitskreis Kunstrasen am 17.08.20 wurde sich, vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen 
Mittel, auf die Durchführung dieser Baumaßnahme in Nienberge verständigt. 
Für die Durchführung der Baumaßnahme werden Mittel i.H.v. 718.000 EUR zur Verfügung gestellt. 
Der Verein soll einen Eigenanteil in Höhe von 53.000 Euro tragen (vgl. Vorlage V/0023/2021). 
 
Auch diese Maßnahme wird hier nachrichtlich erwähnt, da sie bereits mit der Vorlage V/0143/2021 – 
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Groß-
investitionen z.B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2021, Teil 1, am 24.02.2021 vom 
Sportausschuss beschlossen wurde. Allerdings ergaben sich nach der Ausschreibung und Auftrags-
vergabe Minderkosten von gerundet 18.000 €, die dem „3-Mio.-Topf“ nun im Rahmen dieser Vorlage 
für andere Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die Mittel wurden kompensatorisch für die Mehrkosten 
aus Punkt 6 verwand.  
 
 
 
Zum Hintergrund: Mit den eben genannten zwei Umwandlungen von „Tenne in Kunstrasen“ wird dem 
Ziel aus der Vorlage V/0742/2011 - Umwandlung städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunstra-
senplätze, hier: Ergebnis der Nutzwertanalyse" unter Beschlusspunkt 6 - Der Sportausschuss stimmt 
zu, dass die Verwaltung das Ziel verfolgt, ab 2012 auf Grundlage der Auswertungsergebnisse der 
Nutzwertanalyse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mindestens ein Tennen-
spielfeld pro Jahr in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln –entsprochen.  
 
 
 
 
8. Sportanlage Bonhoefferstraße/ SV Blau-Weiß Aasee (Neue Beleuchtung)  
 
Die CDU stellte den Antrag an die Bezirksvertretung Mitte A-M/0003/2018 „Fußweg zwischen Sport-
anlage Aaseestadt und Polizei-Fortbildungsinstitut durch Aufbringung eines neuen Belages erneuern 
bzw. ausbessern und Beleuchtungssituation überprüfen“. Die fachliche Prüfung und Einschätzung zu 
diesem Antrag wurde durch die Verwaltung und die Stadtwerke Münster GmbH getroffen. Das Ergeb-
nis ist ein partieller Austausch und die Ergänzung der Wegebeleuchtung: Im Einzelnen wird je eine 
zusätzliche Leuchte in Verlängerung der bestehenden Radwegebeleuchtung vor der Sportanla-

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V/0242/2021 
ge/Turnhalle und eine zusätzliche Leuchte an der Einfahrt zur Sportanlage von der Bonhoefferstraße 
ergänzt. Die beiden Mastleuchten vor der Sporthalle und der Hausmeisterwohnung werden gegen 
Leuchten der Stadtwerke Münster ausgetaucht.  
Hintergrund des Austausches: Die jetzt vorhandenen Leuchten werden aus der Sporthalle versorgt 
und beleuchten auch den Parkplatz der Sporthalle. Diese Beleuchtung wird in den Abendstunden 
nach Ende der Hallenzeiten abgeschaltet. Daher wird empfohlen, den gesamten Fuß/Radweg zukünf-
tig aus dem Stadtwerkenetz für die öffentliche Beleuchtung zu versorgen und damit eine durchgehen-
de Beleuchtung auch nachts zu gewährleisten. 
Da es sich bei den betroffenen Flächen nicht um öffentliche Wege, sondern um eine "Flächenwid-
mung Sport" handelt, müssen die Mittel aus dem Sportetat bereitgestellt werden. Die zu erwartenden 
Kosten werden zurzeit ermittelt. Es werden für diese Baumaßnahme vorsorglich 50.000 EUR einge-
plant. 
 
9. Sportanlage Westfalenstraße (Ersatzbau Fertiggaragen)  
 
Bedingt durch den Bau des Bewegungsparks auf der Sportanlage Hiltrup-Süd soll der Unterstand für 
die kommunalen Pflegegeräte verlegt werden. Für die Herrichtung und den Bau sind Kosten in Höhe 
von 32.000 EUR eingeplant. 
 
10. Diverse kommunale Sportanlagen (Ausstattung mit Betriebsvorrichtungen) 
 
Die Stadt Münster unterhält 31 Bezirkssportanlagen. 9 dieser Außensportanlagen werden durch das 
Amt für Grünflächen, Nachhaltigkeit und Umwelt gepflegt, die restlichen sind vertraglich an städtische 
Vereine überlassen (sog. Überlassungsverträge). 
Als Eigentümerin der Sportanlagen hat die Stadt Sorge zu tragen, eine voll funktionsfähige Sportan-
lage zu betreiben oder aber in das Vertragsverhältnis zu übergeben.  
Die Grundausstattung der vorhandenen Anlagen unterscheidet sich erheblich. Um nun Neuanschaf-
fungen dieser Betriebsmittel vornehmen zu können, ist ein Kostenansatz von jährlichen 45.000 EUR 
notwendig.  
In der Vergangenheit wurden die Neuanschaffungen von bspw. Umkleidebänken, Fußballtoren, Ku-
gelstoßanlagen bei umfassenden Sanierungsarbeiten an den Sportaußenanlagen im Hochbau oder 
infrastruktureller Art innerhalb der Sanierungsmaßnahme verbucht.  
Sicherheitsrelevante Geräte und Betriebsausstattungen müssen ggf. jedoch auch außerhalb der re-
gelmäßigen Sanierungsmaßnahmen neu beschafft werden. Daher sollen zukünftig Geräte, die zum 
Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes der Sportanlagen beitragen, bspw. zur Kunstrasenpflege, 
durch dieses Budget in Höhe von 45.000 Euro gedeckt werden.  
 
11. Masterplan Sportanlage Sentruper Höhe (Planungskosten V/0027/2021) 
 
Für die Vorbereitung der Um- und Neugestaltung der Sportanlage Sentruper Höhe ist es notwendig 
ein Konzept zur Modernisierung der Sportlandschaft und des Gebäudeensembles zu entwickeln. Die 
Sportverwaltung beabsichtigt zu diesem Zweck ein Planungsteam mit externer Begleitung einzurich-
ten. Die geschätzten Kosten hierfür betragen 250.000 EUR.  
 
 
 
 
Vereinsanlagen: 
520 9 0801 03 0700 „Förderung von Vereinsbaumaßnahmen“ 
 
Zeile 12) Baukostenzuschüsse an Vereine gemäß Sportförderrichtlinie  
 
12. Baukostenzuschüsse an Vereine gemäß Sportförderrichtlinie (Neumaßnahmen ab 2021) 
 
Gemäß den Vorgaben der Sportförderrichtlinie gewährt die Stadt Münster im Rahmen der jährlich zur 
Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Mitgliedsvereinen des SSB u. a. Baukostenzuschüsse für

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V/0242/2021 
vereinseigene Sportstätten mit sozialintegrativen Schwerpunkten von Sportvereinen (hierzu erstellt 
die Verwaltung für die politischen Gremien eine separate Beschlussvorlage). Für diesen Zweck ist 
insgesamt ein Betrag von 500.000 EUR vorgesehen, der seit 2019 investiv bei der Investitionsmaß-
nahme Förderung Vereinsbaumaßnahmen veranschlagt ist. 
Die Beschlussvorlage mit der Entscheidung über die Förderung der von den Vereinen beantragten 
Einzelmaßnahmen ist für die Sitzung des Sportausschusses im August 2021 vorgesehen.  
Auch aufgrund der Änderung der Sportförderrichtlinie geht die Sportv erwaltung derzeit von einem 
erhöhten Zuschussvolumen in Höhe von zusätzlich 500.000 € (in Summe 1 Mio €) aus. Diese zusätz-
lich erforderlichen Mittel werden nach vorliegender Konkretisierung der Maßnahmenplanung aus der 
Finanzstelle 0400 zur ggfs. nötige Deckung vorgehalten. 
 
Zum Hintergrund: Die konsumtive Buchung der Zuschusszahlungen war ab 2019 zu ändern. Nach 
den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sind Zuschüsse an Dritte auch dann 
investiv zu veranschlagen, wenn die Gemeinde keinen Vermögensgegenstand aktivieren kann, je-
doch die Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung verbunden 
ist. Diese Bedingung wird durch die Bestimmungen der Bewilligungsbescheide erfüllt. Gemäß § 44 
Abs. 2 KomHVO ist die Zuwendung als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und entspre-
chend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufzulösen (analog zur Abschreibung bei Ver-
mögensgegenständen). 
 
 
Fortzuführende Maßnahmen aus den Vorjahren: 
 
Finanzierung aus dem Teilergebnisplan Produktgruppe 0801: 
 
Städtische Anlagen: 
Zeile 13: „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ 
Hier: „Baukosten Sanierung von Sportplätzen“ 
 
13. Diverse Sanierungen auf städtischen Sportanlagen (Altmaßnahmen 2020) 
 
Fortführung der tlw. in 2020 begonnenen bzw. erst in 2021 abzurechnenden Großmaßnahmen:  
 
Skateranlage Berg Fidel - Sanierung der Böschung an der Skateranlage:  
Hierfür sind 45.500 EUR eingeplant. 
 
Sportanlage Bonhoefferstraße – Erneuerung Belag Kunstrasengroßspielfeld – Mittelübertragung für 
die Schlussrechnung der Maßnahme. 
 
Für die abschließende Abwicklung aller in Vorjahren begonnenen Maßnahmen wurden Ermächtigun-
gen in Höhe von 199.850 EUR übertragen.  
 
Vereinsanlagen: 
Zeile 15: „Transferaufwendungen“ 
Zuschuss an private Unternehmen für lfd. Zwecke 
Hier: „Baukostenzuschüsse für vereinseigene Anlagen“ 
 
14. Baukostenzuschüsse an Vereine gemäß Sportförderrichtlinie (Altmaßnahmen-konsumtiv) 
 
Hierbei handelt es sich um bereits vor 2019 beschlossene Maßnahmen, die von den Vereinen noch 
nicht vollständig durchgeführt bzw. abgeschlossen werden konnten. Zur Fortführung der Bezuschus-
sung wurden Ermächtigungen aus 2020 i. H. v. 232.874,34 EUR übertragen. 
 
Finanzierung aus dem Teilfinanzplan Produktgruppe 0801: 
Städtische Anlagen: 
520 9 0801 00 0400 „Baukosten städtische Sportanlagen“

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V/0242/2021 
 
 
15. Fortsetzungsmaßnahmen aus Vorjahren im Sportstättenbau 
 
Aufgelistet sind die in Vorjahren beschlossenen, und begonnenen Maßnahmen, deren Abschluss für 
2021 vorgesehen ist. Für einige abgeschlossene Maßnahmen lagen u. a. die Schlussrechnungen 
zum Jahresende 2020 noch nicht vor. Es handelt sich u. a. um folgende Projekte: 
 
SpA Grevingstraße  (Sanierung Rasenplatz und Laufbahn) 
SpA Hiltrup-Süd  ("Bewegungspark" 1. Stufe Skateanlage/ 2. Stufe Fitnesspark) 
SpA Bonhoefferstraße (Umbau Kleinspielfeld)  
 
Für die abschließende Abwicklung aller in Vorjahren beschlossenen Maßnahmen wurden Ermächti-
gungen in Höhe von insgesamt 1.093.870,93 EUR übertragen.  
 
Vereinsanlagen: 
520 9 0801 03 0700 „Förderung von Vereinsbaumaßnahmen“ 
 
 
16. Baukostenzuschüsse an Vereine gemäß Sportförderrichtlinie (Altmaßnahmen - investiv) 
 
Hierbei handelt es sich um bereits in 2019 oder 2020 beschlossene Maßnahmen, die von den Verei-
nen noch nicht vollständig durchgeführt bzw. abgeschlossen werden konnten. Zur Fortführung der 
Bezuschussung wurden Ermächtigungen i. H. v. 767.298,73 übertragen. 
 
 
17. Bericht geplanter Maßnahmen der kommenden Jahre 
 
Außerhalb des „Budgets zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sport-
hallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen)“ sind noch folgende (investive) 
Baumaßnahmen und Großprojekte mit Stadt- bzw. Stadtteilentwicklungscharakter zu nennen: 
 
- Weiterentwicklung der Sportanlage, Brandhoveweg  
- Weiterentwicklung der Sportanlage, Wienburgstraße 
- Weiterentwicklung der Sportanlage, Am Hohen Ufer, SC Gremmendorf 
- Weiterentwicklung der Sportanlage, Tilbecker Str. 
- Weiterentwicklung der Sportanlage, Am Osttor, TuS Hiltrup, Rad- und Rollstrecke ~ Velopark, 
1. AFC Münster Mammuts e.V., Münster Cardinals e.V., Münster Mohawks Lacrosse e.V. 
- Weiterentwicklung der Sportanlage, Große Wiese, Westfalia Kinderhaus  
- Ausbau der Skateanlage Vinzenzwerk mit einem Pump-Track (Fördermittel i.H.v. 213.000 
EUR bewilligt) 
- Neubau einer kombinierten Skate- und Pumptrackanlage in Münster-Coerde D/0147/2020 
 
 
 
I.V. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
- Anlage 1 Maßnahmenübersicht 
- Anlage 2 Budgetübersicht

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V/0242/2021

Beratungsverlauf (1)

22.06.2021 Sportausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Bonhoefferstraße
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  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0242/2021
Typ
Vorlagen
Datum
09.06.2021
Erstellt
18.03.2021 10:53