Mandari Insight

V/0083/2009

Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster - Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2008 -

Vorlagen 28.01.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 17.06.2009, TOP 5

Bericht Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Bericht Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

25369 Zeichen

Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
im Sozialamt der Stadt Münster 
 
Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2008 
Gliederung Seite
 
 
 
1. Einleitung 
 
2 
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter  
Menschen in Münster  
 
2 
 
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen Im Beruf im Sozialamt 
der Stadt Münster 
 
5 
  
3.1   Begleitende Hilfe im Arbeitsleben  
 
5 
  
3.2   Kündigungsschutz 
 
9 
  
3.3   Betriebsbesuche 
 
10 
  
3.4   Öffentlichkeitsarbeit 
 
12 
 
4. 
  
Fazit 
 
12

2
1.    Einleitung 
 Die Vorlage informiert über die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in 
Münster und die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozi-
alamt der Stadt Münster.  
 Die Entwicklung der Beschäftigung schwe rbehinderter Menschen bei der Stadt-
verwaltung Münster und deren Beteiligungen wird in einer gesonderten Vorlage 
des Personal- und Organisationsamtes dargestellt. 
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter  
Menschen in Münster 
Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl sank in Münster im Jahr 2008 im Ver-
gleich zum Vorjahr um 11 %. Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Men-
schen stieg 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 %. 
 Die folgende Tabelle zeigt die Ent wicklung der Zahl der arbeitslosen schwer-
behinderten Menschen in Münster in den letzten fünf Jahren auf: 
Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster 
in den letzten 5 Jahren 
 
Jahr 
Arbeitslose  
schwerbehinderte  
Menschen im  
Jahresdurchschnitt 
Arbeitslose Menschen im 
Jahresdurchschnitt 
insgesamt 
 Gesamt-
zahl 
Männer Frauen Gesamt-
zahl 
Männer Frauen 
2004 500 315 185 11.606 7.107 4.499 
2005 515 321 194 12.835 7.395 5.440 
2006 538 322 216 11.934 6.684 5.250 
2007 481 282 200 10.070 5.420 4.650 
2008 489 297 192   8.961 4.817 4.144 
Von den durchschnittlich 489 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen gehör-
ten 153 (73 Frauen) dem Rechtskreis des SGB III (Arbeitsförderung) und 336 
(119 Frauen) dem Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) 
an. Damit ist der Anteil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im 
Rechtskreis des SGB II (68,7 %) geringfügig niedriger als bei den Arbeitslosen 
insgesamt in Münster (69,4 %). 
Die folgenden zwei Tabellen geben die Struktur der arbeitslosen schwerbehin-
derten Menschen im Vergleich zu den arbeitslosen nicht schwerbehinderten 
Menschen in Münster wieder:

3
 
Altersstruktur  
Arbeitslose  
Insgesamt 
Unter 25 
Jahre 
25 bis  
unter  
50 Jahre 
50 bis  
54 Jahre 
55 Jahre 
und älter 
Schwerbehin-
derte Menschen 
489 
 
 
18 
 
 
278 
 
 
93 
 
 
100 
Frauen   192 
Männer  297 
8 
10 
108 
170 
37 
56 
39 
61 
Nicht schwer-
behinderte  
Menschen 
8.472 
 
 
863 
 
 
5.861 
 
 
991 
 
 
758 
Frauen  3.953 
Männer 4.519 
377 
486 
2.772 
3.089 
447 
544 
356 
402 
39,5 % der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen in Münster sind 50 Jahre 
und älter. Der Anteil der nicht schwerbehinderten arbeitslosen Menschen dieser 
Altersgruppe liegt bei 20,6 %. Der Großteil der arbeitslosen Menschen in Münster 
ist in der Altersgruppe der 25 bis unter 50-jährigen zu finden und zwar sowohl bei 
den schwerbehinderten Menschen (56,9 %) als auch bei den nicht schwerbehin-
derten Menschen (69,2%). 
Dauer der Arbeitslosigkeit  
Arbeitslose 
insgesamt 
Unter 1 
Monat 
1 bis 
unter 3 
Monate 
3 bis 
unter 6 
Monate 
6 bis 
unter 12 
Monate 
1 bis 
unter 2 
Jahre 
2 Jahre 
und 
länger 
Schwer-
behinderte 
Menschen 
489 
 
 
38 
 
 
63 
 
 
73 
 
 
93 
 
 
103 
 
 
120 
Frauen  192 
Männer 297 
16 
22 
26 
37 
28 
45 
35 
58 
43 
60 
45 
75 
Nicht schwer- 
behinderte 
Menschen 
8.472 
 
 
1.127 
 
 
1.511 
 
 
1.397 
 
 
1.357 
 
 
1.225 
 
 
1.856 
Frauen  3.953 
Männer 4.519 
506 
621 
686 
825 
659 
738 
643 
714 
585 
640 
874 
982 
Von den schwerbehinderten arbeitslosen Menschen sind ca. 45,6 % langzeitar-
beitslos. Als langzeitarbeitslos werden Frauen und Männer bezeichnet, die 1 Jahr 
und länger von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Bei den nicht schwerbehinderten 
Menschen beträgt der Anteil der Langzeitarbeitslosen 36,4 %. 
Die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit erfolgt in enger Ko-
operation der Agentur für Arbeit Münster, der Arbeitsgemeinschaft Münster 
(AMS) und des Integrationsfachdienstes. Diese Stellen sind auch weiterhin be-
strebt, schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln.

4
  Die Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service-West in Düsseldorf, hat auf Nach- 
frage der Fachstelle auch Daten zur Zahl der schwerbehinderten Menschen, die 
an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen, zur Verfügung gestellt. Maß-
nahmeteilnehmer gelten nicht als arbeitslos und werden in den Tabellen auf Seite 
2 und 3 nicht erfasst.  
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik für schwerbehinderte Menschen in 
Münster (im Durchschnitt in der Zeit von 1/2008-9/2008): 
Maßnahme Schwerbehinderte  
Teilnehmer/-innen 
 
Berufliche Weiter-
bildungsmaßnahme 
Frauen 
Männer 
 
30 
 
15  
15 
 
Trainingsmaßnahme 
Frauen 
Männer 
 
9 
4  
5 
 
Arbeitsgelegenheiten 
Frauen 
Männer 
 
43 
15 
28  
 
Vermittlungsmaßnahmen, die durch 
einen beauftragten Dritten durchge-
führt wurden
 
Frauen 
Männer 
 
 
46 
 
20  
26 
 
Selbständigenförderungen 
Frauen 
Männer 
 
15 
6  
9 
 
Eingliederungsmaßnahmen 
Frauen 
Männer 
 
18 
10 
8  
 
ABM-Maßnahmen 
 
 
0 
 
 
Sonstige arbeitsmarkt-politische 
Maßnahmen 
Frauen 
Männer 
 
 
125 
49 
76  
 
Teilnehmer/-innen 
insgesamt 
Frauen 
Männer 
 
 
288 
119 
169

5
Die Gesamtzahl der schwerbehinderten Teilnehmer/-innen an arbeitsmarktpoli-
tischen Maßnahmen in 2008 ist im Vergleich zum Vorjahr (178 Teilnehmer/-
innen, darunter 82 Frauen) deutlich gestiegen.  
Ursache für die Steigerung ist der enorme Anstieg der sonstigen arbeitsmarkt-
politischen Maßnahmen. Darunter sind betriebliche und überbetriebliche Maß-
nahmen der Berufsausbildung, Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Reha-
bilitation sowie Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung (freie Förde-
rungen) durch die örtliche Arbeitsagentur zu verstehen.  
Im Jahr 2008 hat die Arbeitsagentur Münster einen besonderen Schwerpunkt 
auf die Durchführung dieser Maßnahmen gelegt.  
 
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im  
Sozialamt der Stadt Münster  
 Die Sicherung der Arbeitsplätze schwe rbehinderter Menschen in Münster ist 
Aufgabe und Ziel der Arbeit der Fachstelle. Alle von ihr eingeleiteten Maß-
 nahmen, Beratungen und finanziellen Hilfen dienen diesem Ziel.  
 Die Fachstelle arbeitet eng mit dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes 
Westfalen-Lippe, dem Integrationsfachdienst und den nachfolgend aufgeführten 
speziellen Fachdiensten des Integrationsamtes zusammen:  
• Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung 
• Fachdienst für psychosoziale und  arbeitspädagogische Begleitung von  
behinderten Menschen   
• Fachdienst für sehbehinderte Menschen 
• Fachdienst für hörbehinderte Menschen 
• Fachdienst für betriebliche Suchtprävention  
 Diese Fachdienste verfügen über fac hbezogen ausgebildete MitarbeiterInnen, 
die bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei der Suche nach Verbesse-
rungsmöglichkeiten für die Situation schwerbehinderter Menschen gutachter-
liche Stellungnahmen abgeben oder Hilfen empfehlen bzw. anbieten können. 
Bei Bedarf werden auch gemeinsame Betriebs- oder Hausbesuche durchge-
führt.  
 Die wesentlichen Aufgaben der Fachstelle können in folgende Bereiche geglie-
dert werden:   
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen 
• Kündigungsschutz für schwer behinderte ArbeitnehmerInnen 
•  Betriebsbesuche

6
3.1  Begleitende Hilfe im Arbeitsleben  
 Begleitende Hilfen sind alle Maßnahm en, die dazu beitragen, schwerbehinder-
ten Menschen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten, auf 
dem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten können. 
Dieses Ziel kann erreicht werden durch die Gewährung von Zuschüssen an Ar-
beitgeber und Arbeitnehmer/-innen zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation 
sowie die persönliche Beratung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitneh-
mer/-innen durch Fachdienste. 
Zur Durchführung ihrer Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
 ste-
hen der Fachstelle die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die 
Ausgleichsabgabe ist eine Zwangsabgabe für Arbeitgeber, die bei Nichterfül-
lung der gesetzlichen Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen an 
das Integrationsamt abzuführen ist. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und be-
trägt je nach dem Prozentsatz zu wenig besetzter Pflichtarbeitsplätze 105, 180 
oder 260 € monatlich pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Für kleinere Arbeit-
geber (bis zu 39 bzw. 59 zu berücksichtigende Arbeitsplätze) sieht die soge-
nannte Kleinbetriebsregelung gestaffelt nach der Anzahl der zu berücksichti-
genden Arbeitsplätze Erleichterungen vor.  
 Die Ausgleichsabgabe wird von den Fachstellen Behinderte Menschen im Beruf 
im Rahmen der begleitenden Hilfe zweckbestimmt nur zur Sicherung der Ar-
beitsverhältnisse erwerbstätiger schwerbehinderter Menschen verwandt. Im 
Haushaltsjahr nicht verausgabte Mittel werden auf das folgende Haushaltsjahr 
übertragen und stehen nach wie vor zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung.

7
Förderungen aus Ausgleichsabgabemitteln und Anzahl der begleitenden Hilfen 
in den letzten 3 Jahren 
Ausgaben 2006 2007 2008 
1. Leistungen an Arbeit-
geber 
(zur behinderungs-
gerechten Ausstattung 
von Arbeitsplätzen) 
Frauen 
Männer 
 
 
137.643,83 €
 
 
126.896,39 € 
 
 
146.059,08 € 
 
 
84.140,80 € (57,6 %) 
61.918,28 € (42,4 %)
 
2.   Leistungen an schwer-
behinderte Menschen 
 
zum Erreichen des 
Arbeitsplatzes 
Frauen 
Männer 
 
zur Beschaffung  
technischer Arbeitshilfen 
sowie in besonderen  
behinderungsbedingten
Lebenslagen 
Frauen 
Männer 
 
zur Beschaffung und 
Anpassung von  
behinderungsgerechtem 
Wohnraum 
Frauen 
Männer 
 
zur wirtschaftlichen 
Selbstständigkeit 
Frauen 
Männer  
 
 
 
62.388,46 € 
 
 
 
 
  94.708,83 €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  11.586,82 €
 
 
 
 
  22.199,00 €
 
 
 
 25.524,35 € 
 
 
 
 
  24.780,66 € 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 7.271,02 € 
 
 
 
   
29.928,05 € 
 
 
 
41.844,79 € 
 
41.099,61 € 
     745,18 € 
 
82.789,79 € 
 
 
 
 
  8.910,64 € 
73.879,15 € 
 
 
 
1.933,40 € 
 
   447,29 € 
1.486,11 €   
 
23.050,69 € 
 
            0,- € 
23.050,69 € 
 
Leistungen an schwer-
behinderte Menschen 
insgesamt 
Frauen 
Männer  
 
 
190.883,11 €
 
 
 
  87.504,08 € 
 
 
149.618,67 € 
   
  50.457,54 € (33,7 %)
  99.161,13 € (66,3 %) 
 
 
3. Leistungen insgesamt 
    Frauen 
    Männer 
 
 
328.526,94 €
 
 
 
214.400,47 € 
 
 
295.677,75 € 
134.598,34 € (45,5 %)
161.079,41 € (54,5 %)

8
4. Anzahl der bewilligten 
    Maßnahmen insgesamt
 
119 
 
133 
 
129 
Anzahl der betroffenen 
schwerbehinderten Männer 
 
69 
 
65 
 
72 
Anzahl der betroffenen 
schwerbehinderten Frauen 
 
50 
 
52 
 
57 
 
Von den insgesamt 129 bewilligten Maßnahmen der begleitenden Hilfe waren 
93 Leistungen an Arbeitgeber zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung 
für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen. 21 Maßnahmen entfielen auf die Fi-
nanzierung technischer Arbeitshilfen an schwerbehinderte Menschen zur 
Durchführung ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz und in 6 Fällen wurden Zuschüsse 
zum Erreichen des Arbeitsplatzes (insbesondere Förderung behinderungsge-
rechter Zusatzausstattungen am Kfz) gewährt. 7 schwerbehinderte Menschen 
erhielten Wohnungshilfen (Hilfen für den barrierefreien Wohnungszugang) und 
2 schwerbehinderte Menschen haben Hilfe zur Gründung einer selbständigen 
beruflichen Existenz erhalten. 
Die 129 Maßnahmen bezogen sich auf 112 Arbeitsplätze. 
 Im Jahr 2008 erreichte die Anzahl der bewilligten Maßnahmen in etwa das Ni-
veau des Vorjahres, während die Ausgaben deutlich anstiegen. Die Ausgaben 
im Bereich der Förderungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Ar-
beitsplatzausstattung stiegen erstmals seit dem Jahr 2004 wieder an. Der An-
stieg der Ausgaben ist auf den Anstieg von Förderungen für technische Ar-
beitshilfen am Arbeitsplatz und zum Erreichen des Arbeitsplatzes zurückzufüh-
ren. Diese Entwicklung ist allerdings nicht als genereller Trend anzusehen, 
sondern hängt damit zusammen, dass in 2008 kostenintensivere Maßnahmen 
für diese Hilfearten angefallen sind.  
 Die Fachstelle wird auch im Rahmen der betrieblichen Prävention und des Be-
trieblichen Eingliederungsmanagements tätig. 
Gemäß § 84 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - (SGB IX) besteht die Ver-
pflichtung von Arbeitgebern, bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder be-
triebsbedingten Schwierigkeiten möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenver-
tretung, den Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt einzuschalten. 
Arbeitgeber haben mit diesen Stellen alle Möglichkeiten und Hilfen zu erörtern, 
mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhält-
nis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.  
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen 
oder wiederholt arbeitsunfähig, so hat der Arbeitgeber mit Zustimmung und Be-
teiligung der betroffenen Person ein betriebliches Eingliederungsmanagement 
durchzuführen. Gemeinsam mit dem zuständigen Betriebs- bzw. Personalrat, 
bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertre-
tung, wird geklärt, mit welchen Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vor-
gebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Kommen Leistungen zur 
begleitenden Hilfe im Arbeitsleben in Betracht, so hat der Arbeitgeber bei 
schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen.

9
In 2008 wurde die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf in 2 Präventions-
verfahren beteiligt. Präventionsverfahren liegen dann vor, wenn der Arbeitgeber 
der Fachstelle konkret die Gefährdung eines Arbeitsverhältnisses signalisiert 
hat. Trotz intensiver Bemühungen der Fachstelle konnte in einem der beiden 
Fälle eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht vermieden werden. In dem 
anderen Präventionsfall wurde eine unmittelbar bevorstehende Kündigung im 
Rahmen des Präventionsverfahrens abgewendet. Weitere präventive Maßnah-
men (ohne konkrete Arbeitsplatzgefährdung) wurden von der Fachstelle im 
Rahmen der begleitenden Hilfe sowohl in Form von finanziellen Hilfen an Ar-
beitgeber und schwerbehinderten Arbeitnehmer/-innen als auch im Rahmen 
von Informationsgesprächen bei Arbeitgebern durchgeführt.   
3.2  Kündigungsschutz  
Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – bedarf die Kündi-
gung eines schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung des In-
tegrationsamtes. Es ist die Aufgabe der Fachstelle der Stadt Münster, im Auf-
trag des Integrationsamtes den Sachverhalt zu ermitteln, Arbeitgeber, schwer-
behinderte Beschäftigte sowie Arbeitnehmervertretungen und Schwerbehinder-
tenvertretungen zu hören und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.  
Die folgende Übersicht gibt die Entwicklung der Kündigungsschutzverfahren in 
den letzten 5 Jahren wieder. 
Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung schwer-
behinderter Arbeitnehmer/-innen in den letzten 5 Jahren 
 2004 2005 2006 2007 
2008
Kündigungen insgesamt 
Männer 
Frauen 
166 
94 
72 
100 
56 
44 
109 
65 
44 
63 
41 
22 
127 
72 
55 
Betriebsbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
103 
52 
51 
51 
31 
20 
51 
29 
22 
26 
16 
10 
91 
52 
39 
Behinderungsbedingte Kündigungen
Männer 
Frauen 
34 
24 
10 
26 
12 
14 
35 
17 
18 
21 
13 
 8 
24 
12 
12 
Verhaltensbedingte Kündigungen 
Männer 
Frauen 
29 
18 
11 
23 
15 
 8 
23 
19 
 4 
16 
12 
 4 
12 
 8 
 4 
 Die Tabelle zeigt einen enormen Anst ieg der Anträge auf Zustimmung zur Kün-
digung im Jahr 2008 gegenüber 2007. Am stärksten stieg die Zahl der betriebs-
bedingten Kündigungen. Der Anteil der betriebsbedingten Kündigungen liegt 
jetzt bei 71,7 %, während er in 2007 bei 47 %, und auch in den Jahren zuvor 
deutlich niedriger lag. Bei betriebsbedingten Kündigungen (z.B. Konkurs des 
Arbeitgebers, Schließung von Betriebsteilen) hat die Fachstelle nur einen sehr 
stark eingeschränkten Spielraum, Kündigungen abzuwenden.  
In Kündigungsfällen, die behinderungsbedingte oder verhaltensbedingte Hinter-
gründe haben, hat die Fachstelle dagegen verstärkte Möglichkeiten, Arbeits-
plätze von schwerbehinderten Menschen zu erhalten. So soll sichergestellt 
werden, dass vor einer Kündigung alle anderen Möglichkeiten, Schwierigkeiten

10
im Arbeitsleben zu beseitigen, ausgeschöpft worden sind. Auch im ver-
gangenen Jahr konnten Kündigungen dadurch abgewendet werden, dass die 
Fachstelle aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe behinderungsgerechte Um-
gestaltungen von Arbeitsplätzen finanziert hat. Weitere Arbeitsplätze konnten 
erhalten werden, indem die Fachstelle auf innerbetriebliche Umsetzungen der 
schwerbehinderten Menschen auf behinderungsgerechte Arbeitsplätze hinge-
wirkt hat. Durch die Einschaltung des Integrationsfachdienstes oder der Fach-
dienste des Integrationsamtes konnten ferner in einigen Fällen Lösungen für die 
bestehenden Probleme am Arbeitsplatz gefunden werden.  
 Von den insgesamt 127 Kündigungsverfa hren stimmte das Integrationsamt in 
100 Fällen der Kündigung zu und lehnte in 2 Fällen den Antrag des Arbeitgebers 
ab. In 4 Fällen stellte das Integrationsamt fest, dass die Schwerbehindertenei-
genschaft nicht nachgewiesen wurde und somit kein Kündigungsschutz bestand 
(„Negativattest“). In 17 Fällen konnte durch die Beratung der Fachstelle und des 
Integrationsamtes eine Rücknahme des Kündigungsantrages erreicht werden. 
Die anderen Fälle haben sich durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen 
oder auf sonstige Weise erledigt. 
3.3  Betriebsbesuche  
  Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung der einzelnen Aufgaben 
nach dem SGB IX sind Kontakte zu den Betrieben und Dienststellen, und zwar  
zu den  Arbeitgebern, den Beauftragten des Arbeitgebers, zur Schwerbehinder-
tenvertretung, zum Betriebs-/Personalrat und zu den behinderten Beschäftigten. 
Mit der Durchführung von Betriebsbesuchen wird die Fachstelle präventiv zur 
Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen tätig.  
 Durch die Betriebsbesuche hat die Fachstelle in den letzten Jahren eine Viel-
zahl von Kontakten zu Betrieben aufbauen können und dadurch frühzeitig 
Kenntnis über die Probleme von behinderten Beschäftigten an ihren Arbeits-
plätzen erhalten. Durch die sofortige Einleitung gezielter Maßnahmen konnten 
Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Dabei wurden und werden regel-
mäßig die Fachdienste des Integrationsamtes und auch der Integrations-
fachdienst zur Problemlösung in Anspruch genommen. 
Anzahl der Betriebsbesuche insgesamt   
 2004 2005 2006 2007 
2008 
 
Betriebsbesuche der 
Fachstelle Behinderte 
Menschen im Beruf 
 
 
198 
 
 
190 
 
 
110 
 
 
145 
 
 
102 
Die 102 Betriebsbesuche erfolgten bei 84 Arbeitgebern. Sie wurden mit dem In-
tegrationsfachdienst abgestimmt und teilweise gemeinsam durchgeführt.   
Die Fachstelle führt auch Betriebsbesuche ohne Anforderung eines Arbeitgebers 
und ohne Klärungsbedarf in einem konkreten Einzelfall (systematische Betriebs-
besuche) durch. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der systemati-
schen Betriebsbesuche in den letzten 4 Jahren:

11
 
 Entwicklung der systematischen Betriebsbesuche 
 2005 2006 2007 2008 
 
Angeschriebene Arbeitgeber 
 
234 
 
194 
 
410 
 
151 
 
Durchgeführte  
Betriebsbesuche 
 
53 
  
 
14 
 
 31 
 
18 
In den letzten Jahren hat die Fachstelle ihr Engagement verstärkt, Arbeitgeber 
über bestehende Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zu informieren. Ar-
beitgebern wurde ein Faltblatt mit Informationen über die Hilfen und Fördermög-
lichkeiten für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zugesandt und 
angeboten, vor Ort hierüber zu informieren und spezielle Einzelfragen zu klä-
ren.  
Zunächst hat die Fachstelle Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen ange-
schrieben, also Betriebe, die verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu 
beschäftigen. 2008 wurden in einer gemeinsamen Aktion mit der Agentur für 
Arbeit, der Arbeitsgemeinschaft Münster und dem Integrationsfachdienst 151 
nicht einstellungspflichtige Arbeitgeber angeschrieben. Hierdurch und durch die 
insgesamt deutliche Zurückhaltung von Arbeitgebern, das Beratungsangebot 
anzunehmen, ist der Rückgang der systematischen Betriebsbesuche in den 
letzten Jahren zu erklären. 
Bei den 18 systematischen Betriebsbesuchen in 2008 handelt es sich überwie-
gend um Beratungsgespräche mit den Schwerbehindertenvertretungen in den 
Betrieben.  
Ergänzend zu den Betriebsbesuchen der Fachstelle bieten die Sitzungen der 
Arbeitsgruppe  „Integration in das Erwerbsleben“ der Kommission zur Förderung 
der Integration von Menschen mit Behinderungen (AG 3 der KIB) eine gute 
Möglichkeit, für die Einstellung und Beschäftigung behinderter Menschen zu 
werben und die bestehenden Fördermöglichkeiten zur Einrichtung und zum Er-
halt von Arbeitsplätzen bekannter zu machen. In der AG 3 der KIB treffen sich 
Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Institutionen, die sich mit der In-
tegration und Betreuung schwerbehinderter arbeitssuchender bzw. erwerbstäti-
ger Menschen beschäftigen. Auch die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
ist in der Arbeitsgruppe vertreten. Nicht nur bei Besuchen in größeren Firmen 
sondern auch bei Sitzungen zu Fachthemen versucht die Arbeitsgruppe, immer 
wieder Anstöße zu geben, um die Situation behinderter Menschen im Arbeitsle-
ben zu verbessern.  
 Im Jahr 2008 wurden von der AG 3 Sitzungen in folgenden Betrie-
ben/Verwaltungen  durchgeführt: 
• Industrie-Service-Münster (ISM) 
• Stroetmann 
• Vivento (Deutsche Telekom AG)

12
Die AG 3 hat seit 2002 viele große Firm en in Münster besucht. Der Sprecher 
der AG 3 hat festgestellt, dass es imme r schwieriger wird, Fi rmen zu einer Sit-
zung mit der AG 3 zu bewegen. Hier sind oft intensive Vorgespräche erforder-
lich. Da die Sitzungen der AG 3 in Betriebe n in Münster von allen Beteiligten je-
doch als erfolgreich gewertet werden, pl ant die AG 3 in 2009 weitere Sitzungen 
in Betrieben/Verwaltungen durchzuführen.  
Ausführlichere Informationen sind in den Sitzungsprotokollen der AG zu finden 
(www.muenster.de/stadt, dort im Ratsinformationssystem, Sitzungen der KIB). 
 
3.4  Öffentlichkeitsarbeit 
Die Fachstelle hat auch im Jahr 2008 verstärkt Öffentlichkeitsarbeit geleistet.  
In Kooperation mit dem Integrationsfachdienst organisierte die Fachstelle im 
Gesundheitshaus eine Veranstaltung, in der auch Vertreter/-innen der Arbeits-
agentur Münster, der Arbeitsgemeinschaft Münster und des Integrationsamtes 
über die Hilfemöglichkeiten für  schwerbehinderte Menschen im Erwerbsleben 
informierten. 
Die Fachstelle stellte ihre Unterstützungsmöglichkeiten in 3 Schwerbehinder-
tenversammlungen größerer Betriebe sowie bei einem Fortbildungsseminar vor. 
Außerdem wirkte sie bei der Integrationsfachkonferenz des Ministeriums für Ar-
beit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW mit, welche die Schwerbehin-
dertenvertretung der Bezirksregierung im Dienstgebäude am Domplatz organi-
siert hatte. 
Der Informationsstand der Fachstelle zum Thema „Behinderung und Arbeit“ in 
der Stadtbücherei Münster wurde an 3 Nachmittagen durchgeführt. Auch die in 
2007 erstmalig angebotene Beratung im Gesundheitshaus wurde im Jahr 2008 
fortgesetzt (4 Termine). Nach über einem Jahr Erfahrung mit dem Beratungs-
angebot im Gesundheitshaus wurde allerdings festgestellt, dass das Bera-
tungsangebot dauerhaft nicht erforderlich ist. Die Infostände und die Beratung 
im Gesundheitshaus wurden jeweils in der Presse angekündigt. Auch im News-
letter der Wirtschaftsförderung Münster wurde wieder auf die Informations- und 
Beratungstermine hingewiesen. 
In den lokalen Zeitungen erschien ein Bericht über eine Förderung der Fach-
stelle für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes eines sehbe-
hinderten Menschen. 
4.  Fazit 
Das Jahr 2008 war gekennzeichnet durch die vielen Bemühungen aller beteilig-
ten Akteure, Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen und zu erhal-
ten. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster konnte im 
Jahresdurchschnitt in etwa auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres gehalten 
werden. Allerdings ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in 
Westfalen-Lippe seit dem Herbst 2008 gestiegen. Die Wirtschafts- und Finanz-
krise wirkt sich auch auf die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen aus.

13
Daher ist 2009 mit einem Anstieg der Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten 
Menschen zu rechnen.  
Die Fachstelle wird auch im Jahr 2009 Arbeitgeber über ihre Förder- und Unter-
stützungsmöglichkeiten informieren, um so Arbeitsplätze schwerbehinderter 
Menschen zu sichern. Sie wird dabei auch in Zukunft eng mit allen beteiligten 
Institutionen kooperieren.  
Ihre regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wird die Fachstelle 
auch 2009 fortsetzen. 
Seit Februar 2008 befinden sich die Büros der Fachstelle Hilfen für Menschen 
mit Behinderungen und der Fachstelle Schwerbehindertenausweise im Erdge-
schoss des Dienstgebäudes des Sozialamtes in der Hafenstr. 8. Durch die 
räumliche Nähe der Fachstellen konnten die Information und der Service für 
schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben verbessert werden.

Berichtsvorlage

1428 Zeichen

V/0083/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster 
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2008 - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.03.2009 Kommission zur Förderung der Integration 
                   von Menschen mit Behinderungen Bericht
29.04.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
14.05.2009 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
 
 
 
Bericht: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Verwaltung in der Sitzung am 
23.04.1980 beauftragt, regelmäßig über die Verwendung der Mittel der Ausgleichs-
abgabe zu berichten. 
 
Das Handlungsprogramm Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen  
(Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 890/98) empfiehlt den Aufbau eines  
Berichtswesens zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Münster. 
 
Der vorliegende Bericht greift diese Anliegen auf und informiert über die Entwicklung der 
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster und die Arbeit der Fachstelle 
Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2008. 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0083/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Leipholz/Frau Rüter 
Ruf: 
492 5992/492 5027 
E-Mail: 
Leipholz@stadt-muenster.de 
RueterD@stadt-muenster.de 
Datum: 
03.02.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (3)

10.03.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.04.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Bericht
Zur Sitzung
17.06.2009 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hafenstraße 8
  • Domplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0083/2009
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37