V/0083/2009
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster - Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2008 -
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Bericht Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
25369 Zeichen
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
im Sozialamt der Stadt Münster
Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2008
Gliederung Seite
1. Einleitung
2
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter
Menschen in Münster
2
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen Im Beruf im Sozialamt
der Stadt Münster
5
3.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
5
3.2 Kündigungsschutz
9
3.3 Betriebsbesuche
10
3.4 Öffentlichkeitsarbeit
12
4.
Fazit
12
2
1. Einleitung
Die Vorlage informiert über die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in
Münster und die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozi-
alamt der Stadt Münster.
Die Entwicklung der Beschäftigung schwe rbehinderter Menschen bei der Stadt-
verwaltung Münster und deren Beteiligungen wird in einer gesonderten Vorlage
des Personal- und Organisationsamtes dargestellt.
2. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter
Menschen in Münster
Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl sank in Münster im Jahr 2008 im Ver-
gleich zum Vorjahr um 11 %. Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Men-
schen stieg 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 %.
Die folgende Tabelle zeigt die Ent wicklung der Zahl der arbeitslosen schwer-
behinderten Menschen in Münster in den letzten fünf Jahren auf:
Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster
in den letzten 5 Jahren
Jahr
Arbeitslose
schwerbehinderte
Menschen im
Jahresdurchschnitt
Arbeitslose Menschen im
Jahresdurchschnitt
insgesamt
Gesamt-
zahl
Männer Frauen Gesamt-
zahl
Männer Frauen
2004 500 315 185 11.606 7.107 4.499
2005 515 321 194 12.835 7.395 5.440
2006 538 322 216 11.934 6.684 5.250
2007 481 282 200 10.070 5.420 4.650
2008 489 297 192 8.961 4.817 4.144
Von den durchschnittlich 489 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen gehör-
ten 153 (73 Frauen) dem Rechtskreis des SGB III (Arbeitsförderung) und 336
(119 Frauen) dem Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
an. Damit ist der Anteil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im
Rechtskreis des SGB II (68,7 %) geringfügig niedriger als bei den Arbeitslosen
insgesamt in Münster (69,4 %).
Die folgenden zwei Tabellen geben die Struktur der arbeitslosen schwerbehin-
derten Menschen im Vergleich zu den arbeitslosen nicht schwerbehinderten
Menschen in Münster wieder:
3
Altersstruktur
Arbeitslose
Insgesamt
Unter 25
Jahre
25 bis
unter
50 Jahre
50 bis
54 Jahre
55 Jahre
und älter
Schwerbehin-
derte Menschen
489
18
278
93
100
Frauen 192
Männer 297
8
10
108
170
37
56
39
61
Nicht schwer-
behinderte
Menschen
8.472
863
5.861
991
758
Frauen 3.953
Männer 4.519
377
486
2.772
3.089
447
544
356
402
39,5 % der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen in Münster sind 50 Jahre
und älter. Der Anteil der nicht schwerbehinderten arbeitslosen Menschen dieser
Altersgruppe liegt bei 20,6 %. Der Großteil der arbeitslosen Menschen in Münster
ist in der Altersgruppe der 25 bis unter 50-jährigen zu finden und zwar sowohl bei
den schwerbehinderten Menschen (56,9 %) als auch bei den nicht schwerbehin-
derten Menschen (69,2%).
Dauer der Arbeitslosigkeit
Arbeitslose
insgesamt
Unter 1
Monat
1 bis
unter 3
Monate
3 bis
unter 6
Monate
6 bis
unter 12
Monate
1 bis
unter 2
Jahre
2 Jahre
und
länger
Schwer-
behinderte
Menschen
489
38
63
73
93
103
120
Frauen 192
Männer 297
16
22
26
37
28
45
35
58
43
60
45
75
Nicht schwer-
behinderte
Menschen
8.472
1.127
1.511
1.397
1.357
1.225
1.856
Frauen 3.953
Männer 4.519
506
621
686
825
659
738
643
714
585
640
874
982
Von den schwerbehinderten arbeitslosen Menschen sind ca. 45,6 % langzeitar-
beitslos. Als langzeitarbeitslos werden Frauen und Männer bezeichnet, die 1 Jahr
und länger von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Bei den nicht schwerbehinderten
Menschen beträgt der Anteil der Langzeitarbeitslosen 36,4 %.
Die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit erfolgt in enger Ko-
operation der Agentur für Arbeit Münster, der Arbeitsgemeinschaft Münster
(AMS) und des Integrationsfachdienstes. Diese Stellen sind auch weiterhin be-
strebt, schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln.
4
Die Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service-West in Düsseldorf, hat auf Nach-
frage der Fachstelle auch Daten zur Zahl der schwerbehinderten Menschen, die
an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen, zur Verfügung gestellt. Maß-
nahmeteilnehmer gelten nicht als arbeitslos und werden in den Tabellen auf Seite
2 und 3 nicht erfasst.
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik für schwerbehinderte Menschen in
Münster (im Durchschnitt in der Zeit von 1/2008-9/2008):
Maßnahme Schwerbehinderte
Teilnehmer/-innen
Berufliche Weiter-
bildungsmaßnahme
Frauen
Männer
30
15
15
Trainingsmaßnahme
Frauen
Männer
9
4
5
Arbeitsgelegenheiten
Frauen
Männer
43
15
28
Vermittlungsmaßnahmen, die durch
einen beauftragten Dritten durchge-
führt wurden
Frauen
Männer
46
20
26
Selbständigenförderungen
Frauen
Männer
15
6
9
Eingliederungsmaßnahmen
Frauen
Männer
18
10
8
ABM-Maßnahmen
0
Sonstige arbeitsmarkt-politische
Maßnahmen
Frauen
Männer
125
49
76
Teilnehmer/-innen
insgesamt
Frauen
Männer
288
119
169
5
Die Gesamtzahl der schwerbehinderten Teilnehmer/-innen an arbeitsmarktpoli-
tischen Maßnahmen in 2008 ist im Vergleich zum Vorjahr (178 Teilnehmer/-
innen, darunter 82 Frauen) deutlich gestiegen.
Ursache für die Steigerung ist der enorme Anstieg der sonstigen arbeitsmarkt-
politischen Maßnahmen. Darunter sind betriebliche und überbetriebliche Maß-
nahmen der Berufsausbildung, Maßnahmen im Rahmen der beruflichen Reha-
bilitation sowie Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung (freie Förde-
rungen) durch die örtliche Arbeitsagentur zu verstehen.
Im Jahr 2008 hat die Arbeitsagentur Münster einen besonderen Schwerpunkt
auf die Durchführung dieser Maßnahmen gelegt.
3. Die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im
Sozialamt der Stadt Münster
Die Sicherung der Arbeitsplätze schwe rbehinderter Menschen in Münster ist
Aufgabe und Ziel der Arbeit der Fachstelle. Alle von ihr eingeleiteten Maß-
nahmen, Beratungen und finanziellen Hilfen dienen diesem Ziel.
Die Fachstelle arbeitet eng mit dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe, dem Integrationsfachdienst und den nachfolgend aufgeführten
speziellen Fachdiensten des Integrationsamtes zusammen:
• Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
• Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogische Begleitung von
behinderten Menschen
• Fachdienst für sehbehinderte Menschen
• Fachdienst für hörbehinderte Menschen
• Fachdienst für betriebliche Suchtprävention
Diese Fachdienste verfügen über fac hbezogen ausgebildete MitarbeiterInnen,
die bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei der Suche nach Verbesse-
rungsmöglichkeiten für die Situation schwerbehinderter Menschen gutachter-
liche Stellungnahmen abgeben oder Hilfen empfehlen bzw. anbieten können.
Bei Bedarf werden auch gemeinsame Betriebs- oder Hausbesuche durchge-
führt.
Die wesentlichen Aufgaben der Fachstelle können in folgende Bereiche geglie-
dert werden:
• begleitende Hilfe im Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen
• Kündigungsschutz für schwer behinderte ArbeitnehmerInnen
• Betriebsbesuche
6
3.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Begleitende Hilfen sind alle Maßnahm en, die dazu beitragen, schwerbehinder-
ten Menschen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten, auf
dem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten entfalten können.
Dieses Ziel kann erreicht werden durch die Gewährung von Zuschüssen an Ar-
beitgeber und Arbeitnehmer/-innen zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation
sowie die persönliche Beratung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitneh-
mer/-innen durch Fachdienste.
Zur Durchführung ihrer Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
ste-
hen der Fachstelle die Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die
Ausgleichsabgabe ist eine Zwangsabgabe für Arbeitgeber, die bei Nichterfül-
lung der gesetzlichen Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen an
das Integrationsamt abzuführen ist. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und be-
trägt je nach dem Prozentsatz zu wenig besetzter Pflichtarbeitsplätze 105, 180
oder 260 € monatlich pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Für kleinere Arbeit-
geber (bis zu 39 bzw. 59 zu berücksichtigende Arbeitsplätze) sieht die soge-
nannte Kleinbetriebsregelung gestaffelt nach der Anzahl der zu berücksichti-
genden Arbeitsplätze Erleichterungen vor.
Die Ausgleichsabgabe wird von den Fachstellen Behinderte Menschen im Beruf
im Rahmen der begleitenden Hilfe zweckbestimmt nur zur Sicherung der Ar-
beitsverhältnisse erwerbstätiger schwerbehinderter Menschen verwandt. Im
Haushaltsjahr nicht verausgabte Mittel werden auf das folgende Haushaltsjahr
übertragen und stehen nach wie vor zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung.
7
Förderungen aus Ausgleichsabgabemitteln und Anzahl der begleitenden Hilfen
in den letzten 3 Jahren
Ausgaben 2006 2007 2008
1. Leistungen an Arbeit-
geber
(zur behinderungs-
gerechten Ausstattung
von Arbeitsplätzen)
Frauen
Männer
137.643,83 €
126.896,39 €
146.059,08 €
84.140,80 € (57,6 %)
61.918,28 € (42,4 %)
2. Leistungen an schwer-
behinderte Menschen
zum Erreichen des
Arbeitsplatzes
Frauen
Männer
zur Beschaffung
technischer Arbeitshilfen
sowie in besonderen
behinderungsbedingten
Lebenslagen
Frauen
Männer
zur Beschaffung und
Anpassung von
behinderungsgerechtem
Wohnraum
Frauen
Männer
zur wirtschaftlichen
Selbstständigkeit
Frauen
Männer
62.388,46 €
94.708,83 €
11.586,82 €
22.199,00 €
25.524,35 €
24.780,66 €
7.271,02 €
29.928,05 €
41.844,79 €
41.099,61 €
745,18 €
82.789,79 €
8.910,64 €
73.879,15 €
1.933,40 €
447,29 €
1.486,11 €
23.050,69 €
0,- €
23.050,69 €
Leistungen an schwer-
behinderte Menschen
insgesamt
Frauen
Männer
190.883,11 €
87.504,08 €
149.618,67 €
50.457,54 € (33,7 %)
99.161,13 € (66,3 %)
3. Leistungen insgesamt
Frauen
Männer
328.526,94 €
214.400,47 €
295.677,75 €
134.598,34 € (45,5 %)
161.079,41 € (54,5 %)
8
4. Anzahl der bewilligten
Maßnahmen insgesamt
119
133
129
Anzahl der betroffenen
schwerbehinderten Männer
69
65
72
Anzahl der betroffenen
schwerbehinderten Frauen
50
52
57
Von den insgesamt 129 bewilligten Maßnahmen der begleitenden Hilfe waren
93 Leistungen an Arbeitgeber zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung
für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen. 21 Maßnahmen entfielen auf die Fi-
nanzierung technischer Arbeitshilfen an schwerbehinderte Menschen zur
Durchführung ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz und in 6 Fällen wurden Zuschüsse
zum Erreichen des Arbeitsplatzes (insbesondere Förderung behinderungsge-
rechter Zusatzausstattungen am Kfz) gewährt. 7 schwerbehinderte Menschen
erhielten Wohnungshilfen (Hilfen für den barrierefreien Wohnungszugang) und
2 schwerbehinderte Menschen haben Hilfe zur Gründung einer selbständigen
beruflichen Existenz erhalten.
Die 129 Maßnahmen bezogen sich auf 112 Arbeitsplätze.
Im Jahr 2008 erreichte die Anzahl der bewilligten Maßnahmen in etwa das Ni-
veau des Vorjahres, während die Ausgaben deutlich anstiegen. Die Ausgaben
im Bereich der Förderungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Ar-
beitsplatzausstattung stiegen erstmals seit dem Jahr 2004 wieder an. Der An-
stieg der Ausgaben ist auf den Anstieg von Förderungen für technische Ar-
beitshilfen am Arbeitsplatz und zum Erreichen des Arbeitsplatzes zurückzufüh-
ren. Diese Entwicklung ist allerdings nicht als genereller Trend anzusehen,
sondern hängt damit zusammen, dass in 2008 kostenintensivere Maßnahmen
für diese Hilfearten angefallen sind.
Die Fachstelle wird auch im Rahmen der betrieblichen Prävention und des Be-
trieblichen Eingliederungsmanagements tätig.
Gemäß § 84 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - (SGB IX) besteht die Ver-
pflichtung von Arbeitgebern, bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder be-
triebsbedingten Schwierigkeiten möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenver-
tretung, den Betriebs- oder Personalrat und das Integrationsamt einzuschalten.
Arbeitgeber haben mit diesen Stellen alle Möglichkeiten und Hilfen zu erörtern,
mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhält-
nis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen
oder wiederholt arbeitsunfähig, so hat der Arbeitgeber mit Zustimmung und Be-
teiligung der betroffenen Person ein betriebliches Eingliederungsmanagement
durchzuführen. Gemeinsam mit dem zuständigen Betriebs- bzw. Personalrat,
bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertre-
tung, wird geklärt, mit welchen Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vor-
gebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Kommen Leistungen zur
begleitenden Hilfe im Arbeitsleben in Betracht, so hat der Arbeitgeber bei
schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen.
9
In 2008 wurde die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf in 2 Präventions-
verfahren beteiligt. Präventionsverfahren liegen dann vor, wenn der Arbeitgeber
der Fachstelle konkret die Gefährdung eines Arbeitsverhältnisses signalisiert
hat. Trotz intensiver Bemühungen der Fachstelle konnte in einem der beiden
Fälle eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht vermieden werden. In dem
anderen Präventionsfall wurde eine unmittelbar bevorstehende Kündigung im
Rahmen des Präventionsverfahrens abgewendet. Weitere präventive Maßnah-
men (ohne konkrete Arbeitsplatzgefährdung) wurden von der Fachstelle im
Rahmen der begleitenden Hilfe sowohl in Form von finanziellen Hilfen an Ar-
beitgeber und schwerbehinderten Arbeitnehmer/-innen als auch im Rahmen
von Informationsgesprächen bei Arbeitgebern durchgeführt.
3.2 Kündigungsschutz
Gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – bedarf die Kündi-
gung eines schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung des In-
tegrationsamtes. Es ist die Aufgabe der Fachstelle der Stadt Münster, im Auf-
trag des Integrationsamtes den Sachverhalt zu ermitteln, Arbeitgeber, schwer-
behinderte Beschäftigte sowie Arbeitnehmervertretungen und Schwerbehinder-
tenvertretungen zu hören und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
Die folgende Übersicht gibt die Entwicklung der Kündigungsschutzverfahren in
den letzten 5 Jahren wieder.
Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung schwer-
behinderter Arbeitnehmer/-innen in den letzten 5 Jahren
2004 2005 2006 2007
2008
Kündigungen insgesamt
Männer
Frauen
166
94
72
100
56
44
109
65
44
63
41
22
127
72
55
Betriebsbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
103
52
51
51
31
20
51
29
22
26
16
10
91
52
39
Behinderungsbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
34
24
10
26
12
14
35
17
18
21
13
8
24
12
12
Verhaltensbedingte Kündigungen
Männer
Frauen
29
18
11
23
15
8
23
19
4
16
12
4
12
8
4
Die Tabelle zeigt einen enormen Anst ieg der Anträge auf Zustimmung zur Kün-
digung im Jahr 2008 gegenüber 2007. Am stärksten stieg die Zahl der betriebs-
bedingten Kündigungen. Der Anteil der betriebsbedingten Kündigungen liegt
jetzt bei 71,7 %, während er in 2007 bei 47 %, und auch in den Jahren zuvor
deutlich niedriger lag. Bei betriebsbedingten Kündigungen (z.B. Konkurs des
Arbeitgebers, Schließung von Betriebsteilen) hat die Fachstelle nur einen sehr
stark eingeschränkten Spielraum, Kündigungen abzuwenden.
In Kündigungsfällen, die behinderungsbedingte oder verhaltensbedingte Hinter-
gründe haben, hat die Fachstelle dagegen verstärkte Möglichkeiten, Arbeits-
plätze von schwerbehinderten Menschen zu erhalten. So soll sichergestellt
werden, dass vor einer Kündigung alle anderen Möglichkeiten, Schwierigkeiten
10
im Arbeitsleben zu beseitigen, ausgeschöpft worden sind. Auch im ver-
gangenen Jahr konnten Kündigungen dadurch abgewendet werden, dass die
Fachstelle aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe behinderungsgerechte Um-
gestaltungen von Arbeitsplätzen finanziert hat. Weitere Arbeitsplätze konnten
erhalten werden, indem die Fachstelle auf innerbetriebliche Umsetzungen der
schwerbehinderten Menschen auf behinderungsgerechte Arbeitsplätze hinge-
wirkt hat. Durch die Einschaltung des Integrationsfachdienstes oder der Fach-
dienste des Integrationsamtes konnten ferner in einigen Fällen Lösungen für die
bestehenden Probleme am Arbeitsplatz gefunden werden.
Von den insgesamt 127 Kündigungsverfa hren stimmte das Integrationsamt in
100 Fällen der Kündigung zu und lehnte in 2 Fällen den Antrag des Arbeitgebers
ab. In 4 Fällen stellte das Integrationsamt fest, dass die Schwerbehindertenei-
genschaft nicht nachgewiesen wurde und somit kein Kündigungsschutz bestand
(„Negativattest“). In 17 Fällen konnte durch die Beratung der Fachstelle und des
Integrationsamtes eine Rücknahme des Kündigungsantrages erreicht werden.
Die anderen Fälle haben sich durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen
oder auf sonstige Weise erledigt.
3.3 Betriebsbesuche
Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung der einzelnen Aufgaben
nach dem SGB IX sind Kontakte zu den Betrieben und Dienststellen, und zwar
zu den Arbeitgebern, den Beauftragten des Arbeitgebers, zur Schwerbehinder-
tenvertretung, zum Betriebs-/Personalrat und zu den behinderten Beschäftigten.
Mit der Durchführung von Betriebsbesuchen wird die Fachstelle präventiv zur
Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen tätig.
Durch die Betriebsbesuche hat die Fachstelle in den letzten Jahren eine Viel-
zahl von Kontakten zu Betrieben aufbauen können und dadurch frühzeitig
Kenntnis über die Probleme von behinderten Beschäftigten an ihren Arbeits-
plätzen erhalten. Durch die sofortige Einleitung gezielter Maßnahmen konnten
Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Dabei wurden und werden regel-
mäßig die Fachdienste des Integrationsamtes und auch der Integrations-
fachdienst zur Problemlösung in Anspruch genommen.
Anzahl der Betriebsbesuche insgesamt
2004 2005 2006 2007
2008
Betriebsbesuche der
Fachstelle Behinderte
Menschen im Beruf
198
190
110
145
102
Die 102 Betriebsbesuche erfolgten bei 84 Arbeitgebern. Sie wurden mit dem In-
tegrationsfachdienst abgestimmt und teilweise gemeinsam durchgeführt.
Die Fachstelle führt auch Betriebsbesuche ohne Anforderung eines Arbeitgebers
und ohne Klärungsbedarf in einem konkreten Einzelfall (systematische Betriebs-
besuche) durch. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der systemati-
schen Betriebsbesuche in den letzten 4 Jahren:
11
Entwicklung der systematischen Betriebsbesuche
2005 2006 2007 2008
Angeschriebene Arbeitgeber
234
194
410
151
Durchgeführte
Betriebsbesuche
53
14
31
18
In den letzten Jahren hat die Fachstelle ihr Engagement verstärkt, Arbeitgeber
über bestehende Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zu informieren. Ar-
beitgebern wurde ein Faltblatt mit Informationen über die Hilfen und Fördermög-
lichkeiten für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zugesandt und
angeboten, vor Ort hierüber zu informieren und spezielle Einzelfragen zu klä-
ren.
Zunächst hat die Fachstelle Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen ange-
schrieben, also Betriebe, die verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu
beschäftigen. 2008 wurden in einer gemeinsamen Aktion mit der Agentur für
Arbeit, der Arbeitsgemeinschaft Münster und dem Integrationsfachdienst 151
nicht einstellungspflichtige Arbeitgeber angeschrieben. Hierdurch und durch die
insgesamt deutliche Zurückhaltung von Arbeitgebern, das Beratungsangebot
anzunehmen, ist der Rückgang der systematischen Betriebsbesuche in den
letzten Jahren zu erklären.
Bei den 18 systematischen Betriebsbesuchen in 2008 handelt es sich überwie-
gend um Beratungsgespräche mit den Schwerbehindertenvertretungen in den
Betrieben.
Ergänzend zu den Betriebsbesuchen der Fachstelle bieten die Sitzungen der
Arbeitsgruppe „Integration in das Erwerbsleben“ der Kommission zur Förderung
der Integration von Menschen mit Behinderungen (AG 3 der KIB) eine gute
Möglichkeit, für die Einstellung und Beschäftigung behinderter Menschen zu
werben und die bestehenden Fördermöglichkeiten zur Einrichtung und zum Er-
halt von Arbeitsplätzen bekannter zu machen. In der AG 3 der KIB treffen sich
Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Institutionen, die sich mit der In-
tegration und Betreuung schwerbehinderter arbeitssuchender bzw. erwerbstäti-
ger Menschen beschäftigen. Auch die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
ist in der Arbeitsgruppe vertreten. Nicht nur bei Besuchen in größeren Firmen
sondern auch bei Sitzungen zu Fachthemen versucht die Arbeitsgruppe, immer
wieder Anstöße zu geben, um die Situation behinderter Menschen im Arbeitsle-
ben zu verbessern.
Im Jahr 2008 wurden von der AG 3 Sitzungen in folgenden Betrie-
ben/Verwaltungen durchgeführt:
• Industrie-Service-Münster (ISM)
• Stroetmann
• Vivento (Deutsche Telekom AG)
12
Die AG 3 hat seit 2002 viele große Firm en in Münster besucht. Der Sprecher
der AG 3 hat festgestellt, dass es imme r schwieriger wird, Fi rmen zu einer Sit-
zung mit der AG 3 zu bewegen. Hier sind oft intensive Vorgespräche erforder-
lich. Da die Sitzungen der AG 3 in Betriebe n in Münster von allen Beteiligten je-
doch als erfolgreich gewertet werden, pl ant die AG 3 in 2009 weitere Sitzungen
in Betrieben/Verwaltungen durchzuführen.
Ausführlichere Informationen sind in den Sitzungsprotokollen der AG zu finden
(www.muenster.de/stadt, dort im Ratsinformationssystem, Sitzungen der KIB).
3.4 Öffentlichkeitsarbeit
Die Fachstelle hat auch im Jahr 2008 verstärkt Öffentlichkeitsarbeit geleistet.
In Kooperation mit dem Integrationsfachdienst organisierte die Fachstelle im
Gesundheitshaus eine Veranstaltung, in der auch Vertreter/-innen der Arbeits-
agentur Münster, der Arbeitsgemeinschaft Münster und des Integrationsamtes
über die Hilfemöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen im Erwerbsleben
informierten.
Die Fachstelle stellte ihre Unterstützungsmöglichkeiten in 3 Schwerbehinder-
tenversammlungen größerer Betriebe sowie bei einem Fortbildungsseminar vor.
Außerdem wirkte sie bei der Integrationsfachkonferenz des Ministeriums für Ar-
beit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW mit, welche die Schwerbehin-
dertenvertretung der Bezirksregierung im Dienstgebäude am Domplatz organi-
siert hatte.
Der Informationsstand der Fachstelle zum Thema „Behinderung und Arbeit“ in
der Stadtbücherei Münster wurde an 3 Nachmittagen durchgeführt. Auch die in
2007 erstmalig angebotene Beratung im Gesundheitshaus wurde im Jahr 2008
fortgesetzt (4 Termine). Nach über einem Jahr Erfahrung mit dem Beratungs-
angebot im Gesundheitshaus wurde allerdings festgestellt, dass das Bera-
tungsangebot dauerhaft nicht erforderlich ist. Die Infostände und die Beratung
im Gesundheitshaus wurden jeweils in der Presse angekündigt. Auch im News-
letter der Wirtschaftsförderung Münster wurde wieder auf die Informations- und
Beratungstermine hingewiesen.
In den lokalen Zeitungen erschien ein Bericht über eine Förderung der Fach-
stelle für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes eines sehbe-
hinderten Menschen.
4. Fazit
Das Jahr 2008 war gekennzeichnet durch die vielen Bemühungen aller beteilig-
ten Akteure, Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen und zu erhal-
ten. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster konnte im
Jahresdurchschnitt in etwa auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres gehalten
werden. Allerdings ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in
Westfalen-Lippe seit dem Herbst 2008 gestiegen. Die Wirtschafts- und Finanz-
krise wirkt sich auch auf die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen aus.
13
Daher ist 2009 mit einem Anstieg der Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten
Menschen zu rechnen.
Die Fachstelle wird auch im Jahr 2009 Arbeitgeber über ihre Förder- und Unter-
stützungsmöglichkeiten informieren, um so Arbeitsplätze schwerbehinderter
Menschen zu sichern. Sie wird dabei auch in Zukunft eng mit allen beteiligten
Institutionen kooperieren.
Ihre regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wird die Fachstelle
auch 2009 fortsetzen.
Seit Februar 2008 befinden sich die Büros der Fachstelle Hilfen für Menschen
mit Behinderungen und der Fachstelle Schwerbehindertenausweise im Erdge-
schoss des Dienstgebäudes des Sozialamtes in der Hafenstr. 8. Durch die
räumliche Nähe der Fachstellen konnten die Information und der Service für
schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben verbessert werden.
Berichtsvorlage
1428 Zeichen
V/0083/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster
- Bericht über die Entwicklungen im Jahr 2008 -
Beratungsfolge
10.03.2009 Kommission zur Förderung der Integration
von Menschen mit Behinderungen Bericht
29.04.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
14.05.2009 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
Bericht:
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Verwaltung in der Sitzung am
23.04.1980 beauftragt, regelmäßig über die Verwendung der Mittel der Ausgleichs-
abgabe zu berichten.
Das Handlungsprogramm Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen
(Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 890/98) empfiehlt den Aufbau eines
Berichtswesens zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Münster.
Der vorliegende Bericht greift diese Anliegen auf und informiert über die Entwicklung der
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Münster und die Arbeit der Fachstelle
Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2008.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Vorlagen-Nr.:
V/0083/2009
Auskunft erteilt:
Herr Leipholz/Frau Rüter
Ruf:
492 5992/492 5027
E-Mail:
Leipholz@stadt-muenster.de
RueterD@stadt-muenster.de
Datum:
03.02.2009
Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Hafenstraße 8
- Domplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0083/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37