2779/2022
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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9_2022_2020_Arbeitsexemplar fortlauf. Erfassung der üpl.`s - apl.`s für die Ratsvorlage , neue üpl. apl._Entwurf
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 4.439.903,31 € 0108 14 (Bilanzielle Abschreibung) Gemäß Bebauungsplan Nr. 66473/03 vom 24.07.2015 werden im Rahmen des Projektes Parkstadt Süd ca. 29.860 m2 zukünftig als öffentliche Grünfläche (Park am Eifelwall) genutzt. Wegen der rechtlich eingeschränkten Nutzbarkeit des Grundstücks ergibt sich eine dauerhafte Wertminderung. Gemäß §36 Abs. 6 Satz 1 K omHVO sind bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen (rechtliche Verpflichtung). Die Buchung dieser Abschreibung erfolgt im Jahresabschluss 2020. 4.439.903,31 € 0301 14 (Bilanzielle Abschreibungen) DEZ. VIII / 23 über- und außerplanmäßiger Aufwand 2020 Deckung Anlage 3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1
9_2022_2021_Arbeitsexemplar fortlauf. Erfassung der üpl.`s - apl.`s für die Ratsvorlage , neue üpl. apl._Entwurf
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 1.500.000,00 € 0108 14 (Bilanzielle Abschreibung) Wenn die dauerhafte Änderung der Nutzungsart eines Grundstücks zu einer Wertminderung führt, sind gemäß § 36 Abs. 6 S atz 1 KomHVO außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen (rechtliche Verpflichtung). Jährlich gehen bei der Verwaltung zahlreiche Vorgänge ein, die eine außerplanmäßige Abschreibung auslösen können. Aufgrund von Nutzungsänderungen von Grundstücken und der dadurch bedingten Wertminderung insbesondere im Rahmen des Projektes Parkstadt Süd wurden in 2021 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von rd. 1,5 Mio. € gebucht. 164.000,00 € 1.336.000,00 € 0903 1101 16 (sonstige ordentlichen Aufwendungen) 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen) DEZ. VIII / 23 über- und außerplanmäßiger Aufwand 2021 Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 05.09.2022 2779/2022 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020-2022 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2022 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän- digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplan- mäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt, - in Zusammenhang mit der unterjährigen Konkretisierung von investiven Einzelmaßnahmen innerhalb Programmbudgets stehen, die durch Haushaltsvermerk in den einzelnen Teilplänen definiert sind, - bei einer investiven Einzelmaßnahme außerplanmäßig durch Deckung innerhalb einer Pro- duktgruppe zur Verfügung gestellt werden müssen, bei der im vorherigen Haushaltsjahr eine Ermächtigung bestand, die durch eine zeitliche Verzögerung nicht ausgezahlt wurde. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrati- onsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fach- beigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rah- men des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung 2 der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Soweit eine Maßnahme das Haushaltsjahr 2020 bzw. 2021 betrifft, handelt es sich um eine Buchung, zu der die Stadt Köln im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten rechtlich verpflichtet ist. Hierfür ist die Haushaltssatzung 2020 bzw. 2021 maßgeblich. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frakti- onen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
9_2022_Arbeitsexemplar fortlauf. Erfassung der üpl.`s - apl.`s für die Ratsvorlage , neue üpl. apl._Entwurf
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 113.200,00 € 58.000,00 € 98.000,00 € 163.000,00 € 50.000,00 € 85.000,00 € 35.000,00 € 0404 0405 0406 0407 0408 0410 0409 16 (Sonstige ordentl. Aufwendungen) Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 7. September 2021 (2949/2021), 9. November 2021 (2699/2021) und 8. März (0564/2022) die Verwendung der Mittel für Sonderausstellungen. Der Etat ist zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt. Nun sollen nach entsprechendem Ausschussbeschluss die Mittel haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne der Museen umgeschichtet werden. 602.200,00 € 0401 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) DEZ. VII / 4513 4514 4515 4516 4518 4520 4523 2 üpl. 3.500.000,00 € 0701 11 (Personalaufwendungen) Im Rahmen der Corona-Pandemie fallen im Teilplan 0701 - Gesundheitsdienste Mehraufwendungen in Höhe von 3,5 Mio. € für zusätzliches Personal an. Um die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie fortführen zu können, wird das Coronapersonal zunächst bis Jahresende benötigt. 3.500.000,00 € 0501 15 (Transferleistungen) DEZ. V / 53 über- und außerplanmäßiger Aufwand 2022 Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2022 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Eifelwall
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Details
- Aktenzeichen
- 2779/2022
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 05.09.2022
- Erstellt
- 24.08.2022 16:10