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2779/2022

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 05.09.2022

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9_2022_2020_Arbeitsexemplar fortlauf. Erfassung der üpl.`s - apl.`s für die Ratsvorlage , neue üpl. apl._Entwurf

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9_2022_2021_Arbeitsexemplar fortlauf. Erfassung der üpl.`s - apl.`s für die Ratsvorlage , neue üpl. apl._Entwurf

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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1157 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1
üpl. 4.439.903,31 € 0108 14 
(Bilanzielle Abschreibung) 
Gemäß Bebauungsplan Nr. 66473/03 vom 24.07.2015 werden im 
Rahmen des Projektes Parkstadt Süd ca. 29.860 m2 zukünftig als 
öffentliche Grünfläche (Park am Eifelwall) genutzt. Wegen der rechtlich 
eingeschränkten Nutzbarkeit des Grundstücks ergibt sich eine 
dauerhafte Wertminderung. Gemäß §36 Abs. 6 Satz 1 K omHVO sind 
bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines 
Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens außerplanmäßige 
Abschreibungen vorzunehmen (rechtliche Verpflichtung).  Die Buchung 
dieser Abschreibung erfolgt im Jahresabschluss 2020. 
4.439.903,31 € 0301 14 
(Bilanzielle 
Abschreibungen) 
DEZ. VIII / 
23 
über- und außerplanmäßiger Aufwand 2020 
Deckung 
Anlage 3 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 
Seite 1

9_2022_2021_Arbeitsexemplar fortlauf. Erfassung der üpl.`s - apl.`s für die Ratsvorlage , neue üpl. apl._Entwurf

1223 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1
üpl. 1.500.000,00 € 0108 14 
(Bilanzielle Abschreibung) 
Wenn die dauerhafte Änderung der Nutzungsart eines Grundstücks zu 
einer Wertminderung führt, sind gemäß § 36 Abs. 6 S atz 1 KomHVO 
außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen (rechtliche 
Verpflichtung). Jährlich gehen bei der Verwaltung zahlreiche Vorgänge 
ein, die eine außerplanmäßige Abschreibung auslösen können. 
Aufgrund von Nutzungsänderungen von Grundstücken und der 
dadurch bedingten Wertminderung insbesondere im Rahmen des 
Projektes Parkstadt Süd wurden in 2021 außerplanmäßige 
Abschreibungen in Höhe von rd. 1,5 Mio. € gebucht. 
164.000,00 €
1.336.000,00 €
0903 
1101 
16 
(sonstige ordentlichen 
Aufwendungen) 
13 
(Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleitungen) 
DEZ. VIII / 
23 
über- und außerplanmäßiger Aufwand 2021 
Deckung 
Anlage 2 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3778 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 05.09.2022 
 2779/2022 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 05.09.2022 
Rat 08.09.2022 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 
Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020-2022 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2022 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän-
digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplan-
mäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch 
die Stiftungsrücklagen erfolgt, 
- in Zusammenhang mit der unterjährigen Konkretisierung von investiven Einzelmaßnahmen 
innerhalb Programmbudgets stehen, die durch Haushaltsvermerk in den einzelnen Teilplänen 
definiert sind, 
- bei einer investiven Einzelmaßnahme außerplanmäßig durch Deckung innerhalb einer Pro-
duktgruppe zur Verfügung gestellt werden müssen, bei der im vorherigen Haushaltsjahr eine 
Ermächtigung bestand, die durch eine zeitliche Verzögerung nicht ausgezahlt wurde. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen 
Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrati-
onsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit  
§ 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fach-
beigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 
bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rah-
men des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung

2 
 
der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und  
85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
Soweit eine Maßnahme das Haushaltsjahr 2020 bzw. 2021 betrifft, handelt es sich um eine Buchung, 
zu der die Stadt Köln im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten rechtlich verpflichtet ist. Hierfür ist die 
Haushaltssatzung 2020 bzw. 2021 maßgeblich.  
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frakti-
onen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

9_2022_Arbeitsexemplar fortlauf. Erfassung der üpl.`s - apl.`s für die Ratsvorlage , neue üpl. apl._Entwurf

1561 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1
üpl. 113.200,00 €
58.000,00 €
98.000,00 €
163.000,00 €
50.000,00 €
85.000,00 €
35.000,00 €
0404 
0405 
0406 
0407 
0408 
0410 
0409 
16 
(Sonstige ordentl. 
Aufwendungen) 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 7. September 2021 
(2949/2021), 9. November 2021 (2699/2021) und 8. März (0564/2022) 
die Verwendung der Mittel für Sonderausstellungen. Der Etat ist zentral 
im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt. Nun sollen nach 
entsprechendem Ausschussbeschluss die Mittel haushaltsneutral in die 
sachlich zuständigen Teilpläne der Museen umgeschichtet werden. 
602.200,00 € 0401 13 
(Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen) 
DEZ. VII / 
4513 
4514 
4515 
4516 
4518 
4520 
4523 
2
üpl. 3.500.000,00 € 0701 11 
(Personalaufwendungen) 
Im Rahmen der Corona-Pandemie fallen im Teilplan 0701 - 
Gesundheitsdienste Mehraufwendungen in Höhe von 3,5 Mio. € für 
zusätzliches Personal an. Um die Maßnahmen zur Eindämmung der 
Pandemie fortführen zu können, wird das Coronapersonal zunächst bis 
Jahresende benötigt. 
3.500.000,00 € 0501 15 
(Transferleistungen) 
DEZ. V / 
53 
über- und außerplanmäßiger Aufwand 2022 
Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2022 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 
Seite 1

Beratungsverlauf (2)

05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.09.2022 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Eifelwall

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Details

Aktenzeichen
2779/2022
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
05.09.2022
Erstellt
24.08.2022 16:10