AN/0652/2021
Erweiterung der Tempo-30 Beschilderung in der Forststraße in Köln-Rath/Heumar
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Antrag SPD AN-0652-2021
2744 Zeichen
SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung Kalk
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln
Frau
Bezirksbürgermeisterin
Claudia Greven-Thürmer
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bezirksrathaus Kalk
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
Telefon (02 21) 221 98 302
Telefax (02 21) 221 98 927
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de
Internet: w ww.koelnspd.de
Christian Robyns
Fraktionsvorsitzender
Telefon: 0172 2891631
E-Mail: christian.robyns@gmail.com
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 06.04.2021
AN/0652/2021
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021, TOP 7.5
Erweiterung der Tempo-30 Beschilderung in der Forststraße in Köln-Rath/Heumar
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.04.2021
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. An-
trags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 22.04.2021.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Tempo-30 Regelung auf der Forst-
straße in Köln-Rath/Heumar ab der Einmündung Röttgensweg in östlicher Richtung
bis zum Heumarer Mauspfad auszuweiten.
2
Begründung:
Die Verwaltung hat auf Anfrage der SPD-Fraktion in der Mitteilung Nummer
0094/2021 (TOP 9.1.4 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 04.03.2021)
dargestellt, dass sie keine rechtlich zulässige Möglichkeit für die Errichtung eines
gesicherten Überweges für Zufußgehende in dem Bereich der Bushaltestelle Alte
Forststraße sieht.
Die antragstellende Fraktion bedauert das, zumal sie anders als die Verwaltung hier
weiterhin Handlungsbedarf im Hinblick auf eine Erhöhung der Verkehrssicherheit
sieht.
Anders als in der Mitteilung dargestellt, gilt die bestehende Tempo-30 Regelung zu-
dem nicht an der Bushaltestelle Alte Forststraße selbst, sondern erst einige Meter
davor bzw. dahinter, wie auf den anliegenden Fotos erkennbar ist.
Unabhängig davon beklagen Anwohnende in dem Bereich zwischen Röttgensweg
und Heumarer Mauspfad häufig eine unangepasste Geschwindigkeit der Kraftfahr-
zeuge.
Zur Verbesserung der Verkehrssituation und Erhöhung der Verkehrssicherheit (Bus-
haltestelle, geringe Fahrbahnbreite und schmale Bürgersteige, mehrere Einmündun-
gen, Schulweg) soll daher die in Teilbereichen der Straße bereits bestehende Ge-
schwindigkeitsbegrenzung in östlicher Richtung möglichst bis zum Heumarer Maus-
pfad ausgeweitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Robyns gez. Oliver Krems
Christian Robyns Oliver Krems
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
Anlage
3
Sachstandsbericht BV
1603 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0652/2021
Stand: 22.03.2023
Sachstandsbericht
Erweiterung der Tempo-30 Beschilderung in der Forststraße in Köln-Rath/Heumar
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.04.2021
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Tempo-30 Regelung auf der Forststraße in
Köln-Rath/Heumar ab der Einmündung Röttgensweg in östlicher Richtung bis zum Heumarer
Mauspfad auszuweiten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtun-
gen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet
werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die
das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Dies kann beispielsweise
der Fall sein, wenn der Eingang einer sog. schützenswerten Einrichtung, wie beispielsweise
einer Kindertagesstätte oder einer Schule, unmittelbar an die Straße grenzt oder eine Unfall-
häufung auftritt. Für die Forststraße, ab dem Abschnitt Röttgensweg bis zum Heumarer
Mauspfad, liegen solche besonderen Umstände jedoch nicht vor, so dass eine Beschränkung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorliegend sachlich unbegründet wäre. Von einer Ver-
änderung der Verkehrssituation wird daher abgesehen.
Nächste Schritte:
keine
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Erfolgt nicht, da der Beschluss erledigt ist
2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Forststraße
- Kalker Hauptstraße 247
- Heumarer Mauspfad
- Röttgensweg
- Alte Forststraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0652/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 06.04.2021
- Erstellt
- 06.04.2021 13:51