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AN/0652/2021

Erweiterung der Tempo-30 Beschilderung in der Forststraße in Köln-Rath/Heumar

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 06.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.04.2021, TOP 7.5

Antrag SPD AN-0652-2021

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Sachstandsbericht BV

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Antrag SPD AN-0652-2021

2744 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln  
 
    
 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: w ww.koelnspd.de 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon: 0172 2891631 
E-Mail: christian.robyns@gmail.com  
 
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 06.04.2021 
 AN/0652/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021, TOP 7.5 
 
Erweiterung der Tempo-30 Beschilderung in der Forststraße in Köln-Rath/Heumar 
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.04.2021 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. An-
trags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 22.04.2021. 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Tempo-30 Regelung auf der Forst-
straße in Köln-Rath/Heumar ab der Einmündung Röttgensweg in östlicher Richtung 
bis zum Heumarer Mauspfad auszuweiten.

2 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung hat auf Anfrage der SPD-Fraktion in der Mitteilung Nummer 
0094/2021 (TOP 9.1.4 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 04.03.2021) 
dargestellt, dass sie keine rechtlich zulässige Möglichkeit für die Errichtung eines 
gesicherten Überweges für Zufußgehende in dem Bereich der Bushaltestelle Alte 
Forststraße sieht. 
Die antragstellende Fraktion bedauert das, zumal sie anders als die Verwaltung hier 
weiterhin Handlungsbedarf im Hinblick auf eine Erhöhung der Verkehrssicherheit 
sieht. 
Anders als in der Mitteilung dargestellt, gilt die bestehende Tempo-30 Regelung zu-
dem nicht an der Bushaltestelle Alte Forststraße selbst, sondern erst einige Meter 
davor bzw. dahinter, wie auf den anliegenden Fotos erkennbar ist. 
Unabhängig davon beklagen Anwohnende in dem Bereich zwischen Röttgensweg 
und Heumarer Mauspfad häufig eine unangepasste Geschwindigkeit der Kraftfahr-
zeuge. 
Zur Verbesserung der Verkehrssituation und Erhöhung der Verkehrssicherheit (Bus-
haltestelle, geringe Fahrbahnbreite und schmale Bürgersteige, mehrere Einmündun-
gen, Schulweg) soll daher die in Teilbereichen der Straße bereits bestehende Ge-
schwindigkeitsbegrenzung in östlicher Richtung möglichst bis zum Heumarer Maus-
pfad ausgeweitet werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Robyns    gez. Oliver Krems 
Christian Robyns   Oliver Krems 
Fraktionsvorsitzender   Stellv. Fraktionsvorsitzender 
 
 
 
 
Anlage

3

Sachstandsbericht BV

1603 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0652/2021
Stand: 22.03.2023 
Sachstandsbericht  
Erweiterung der Tempo-30 Beschilderung in der Forststraße in Köln-Rath/Heumar 
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.04.2021 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Tempo-30 Regelung auf der Forststraße in 
Köln-Rath/Heumar ab der Einmündung Röttgensweg in östlicher Richtung bis zum Heumarer 
Mauspfad auszuweiten. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtun-
gen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. 
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet 
werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die 
das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Dies kann beispielsweise 
der Fall sein, wenn der Eingang einer sog. schützenswerten Einrichtung, wie beispielsweise 
einer Kindertagesstätte oder einer Schule, unmittelbar an die Straße grenzt oder eine Unfall-
häufung auftritt. Für die Forststraße, ab dem Abschnitt Röttgensweg bis zum Heumarer 
Mauspfad, liegen solche besonderen Umstände jedoch nicht vor, so dass eine Beschränkung 
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorliegend sachlich unbegründet wäre. Von einer Ver-
änderung der Verkehrssituation wird daher abgesehen. 
 
Nächste Schritte: 
keine 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Erfolgt nicht, da der Beschluss erledigt ist

2

Beratungsverlauf (1)

22.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Forststraße
  • Kalker Hauptstraße 247
  • Heumarer Mauspfad
  • Röttgensweg
  • Alte Forststraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0652/2021
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
06.04.2021
Erstellt
06.04.2021 13:51