Erweiterung der Tempo-30 Beschilderung in der Forststraße in Köln-Rath/Heumar
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0652/2021 vom 06.04.2021
Stand: Am 22.04.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.
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Antrag SPD AN-0652-2021
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Christian Robyns Fraktionsvorsitzender Telefon: 0172 2891631 E-Mail: christian.robyns@gmail.com Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 06.04.2021 AN/0652/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021, TOP 7.5 Erweiterung der Tempo-30 Beschilderung in der Forststraße in Köln-Rath/Heumar Antrag der SPD-Fraktion vom 06.04.2021 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. An- trags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 22.04.2021. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Tempo-30 Regelung auf der Forst- straße in Köln-Rath/Heumar ab der Einmündung Röttgensweg in östlicher Richtung bis zum Heumarer Mauspfad auszuweiten. 2 Begründung: Die Verwaltung hat auf Anfrage der SPD-Fraktion in der Mitteilung Nummer 0094/2021 (TOP 9.1.4 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 04.03.2021) dargestellt, dass sie keine rechtlich zulässige Möglichkeit für die Errichtung eines gesicherten Überweges für Zufußgehende in dem Bereich der Bushaltestelle Alte Forststraße sieht. Die antragstellende Fraktion bedauert das, zumal sie anders als die Verwaltung hier weiterhin Handlungsbedarf im Hinblick auf eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sieht. Anders als in der Mitteilung dargestellt, gilt die bestehende Tempo-30 Regelung zu- dem nicht an der Bushaltestelle Alte Forststraße selbst, sondern erst einige Meter davor bzw. dahinter, wie auf den anliegenden Fotos erkennbar ist. Unabhängig davon beklagen Anwohnende in dem Bereich zwischen Röttgensweg und Heumarer Mauspfad häufig eine unangepasste Geschwindigkeit der Kraftfahr- zeuge. Zur Verbesserung der Verkehrssituation und Erhöhung der Verkehrssicherheit (Bus- haltestelle, geringe Fahrbahnbreite und schmale Bürgersteige, mehrere Einmündun- gen, Schulweg) soll daher die in Teilbereichen der Straße bereits bestehende Ge- schwindigkeitsbegrenzung in östlicher Richtung möglichst bis zum Heumarer Maus- pfad ausgeweitet werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Oliver Krems Christian Robyns Oliver Krems Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender Anlage 3 -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0652/2021 Stand: 22.03.2023 Sachstandsbericht Erweiterung der Tempo-30 Beschilderung in der Forststraße in Köln-Rath/Heumar Antrag der SPD-Fraktion vom 06.04.2021 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Tempo-30 Regelung auf der Forststraße in Köln-Rath/Heumar ab der Einmündung Röttgensweg in östlicher Richtung bis zum Heumarer Mauspfad auszuweiten. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtun- gen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Eingang einer sog. schützenswerten Einrichtung, wie beispielsweise einer Kindertagesstätte oder einer Schule, unmittelbar an die Straße grenzt oder eine Unfall- häufung auftritt. Für die Forststraße, ab dem Abschnitt Röttgensweg bis zum Heumarer Mauspfad, liegen solche besonderen Umstände jedoch nicht vor, so dass eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorliegend sachlich unbegründet wäre. Von einer Ver- änderung der Verkehrssituation wird daher abgesehen. Nächste Schritte: keine Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Erfolgt nicht, da der Beschluss erledigt ist 2
Beratungsverlauf
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