mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung der Anfrage AN/2188/2022 "Fördermittel für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer- Flüchtlingsfamilien"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 4071/2022 vom 24.01.2023

Stand: Am 31.01.2023 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 24.01.2023 4071/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 Beantwortung der Anfrage AN/2188/2022 "Fördermittel für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien" Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion stellen folgende Anfrage: Im Haushalt 2023/2024 sind in der Produktgruppe 0604 im Programm „Zuschüsse für die In- tegration von zugewanderten und geflohenen Kindern und Jugendlichen“, Haushaltsmittel in Höhe von je 971.910€ vorgesehen. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Für welche Maßnahmen wurden die Mittel aus dieser Haushaltsstelle in den vergan- genen drei Jahren eingesetzt? Sind Veränderungen in der Förderung geplant? Wenn ja, welche? 2. Wie werden die geschlechtsspezifischen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen in den bisherigen und den geplanten Maßnahmen berücksichtigt? 3. Wie schätzt die Verwaltung, vor dem Hintergrund der prognostizierten steigenden Zah- len an geflüchteten Menschen, den Bedarf der Fördermittel ein? Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt: Zu 1: In den vergangen drei Jahren wurden die Mittel für diverse Angebote und Projekte für die oben genannte Zielgruppe eingesetzt. Diese beinhalten u.a. Angebote speziell für geflüchtete Kinder und Jugendliche z.B. in Unterkünften, aber auch vermehrt inklusive Angebote, die die Zielsetzung verfolgen, Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien und/oder mit Flucht- hintergrund in die Regelangebote der Kinder- und Jugendarbeit zu integrieren und interkultu- relle Kompetenzen aller Kinder und Jugendlichen zu fördern. Damit die Jugendverwaltung mit einer gewissen Flexibilität auf mögliche weitere Krisensituati- onen und damit einhergehende besondere Bedarfe von geflüchteten Kindern und Jugendli- chen adäquat reagieren und schnell spezialisierte Angebote umsetzen kann, wird der betref- fende Haushaltsansatz in diesem Jahr erstmalig nicht schon zu Jahresbeginn vollständig ver- plant. Vielmehr wird ein Teilbetrag dieser auch im Doppelhaushalt 2023/24 vorgesehenen Fördermittel zunächst zurückgehalten, um auf besondere und aktuell noch nicht absehbare Zuzugssituationen bedarfsgerecht reagieren zu können. 2 Die entsprechenden Träger der freien Jugendhilfe sind über diese Vorgehensweise informiert und werden auch im Jahresverlauf in die nötige weitere Planung umfassend involviert. Zu 2: Das Förderprogramm „Integrationsmittel – Jugendhilfeangebote für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien“ sieht vor, dass die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen*, Jungen*, jungen Frauen* und jungen Männern* im Rahmen der entsprechen- den Angebote unbedingt zu berücksichtigen sind. Diese Vorgabe wird umfänglich umgesetzt. Darüber hinaus bietet das Förderprogramm „Gender Fair Play – Stärkung der geschlechter- sensiblen sexualpädagogischen Arbeit/sexuelle Bildungsarbeit“ die Möglichkeit, gendersensib- le und geschlechtsspezifische Angebote mit jungen Menschen mit unterschiedlichen kulturel- len Hintergründen umzusetzen. Zu 3: Angesichts der für Köln prognostizierten Zahlen geflüchteter Menschen ist es bedeutsam, einen Teil der im Doppelhaushalt 2023/24 bereitstehenden entsprechenden Finanzmittel im Jahresverlauf bedarfsgerecht und flexibel einsetzen zu können, wie in der Beantwortung zu Frage 1 bereits ausgeführt. Damit ist eine weitere Handlungsfähigkeit im Rahmen der nicht planbaren, krisenspezifischen Entwicklungen gewährleistet. Auf die prognostizierten steigen- den Zahlen an geflüchteten Menschen kann die Verwaltung dabei im Umfang der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend dem Ratsbeschluss zum Doppelhaushalt 2023/24 reagieren. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 31.01.2023

    Jugendhilfeausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz