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V/0282/2017

Wahl oder Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist

Vorlagen 30.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 02.05.2017, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2950 Zeichen

V/0282/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Rechts- und Ausländeramt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl oder Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 3 Münster-Hafen/Geist wird wiedergewählt 
 
Herr Otto Norda 
70 Jahre alt 
 
oder gewählt 
 
Frau Hemsing-Huesmann 
52 Jahre alt 
 
oder  
 
Herr Bernd Mayweg 
56 Jahre alt 
 
Alle drei Bewerber/innen haben ihren Wohnsitz im Bezirk Hafen/Geist. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Amtszeit von Herrn Norda endet im Mai 2017.Herr Norda ist seit 2002 als Schiedsmann für den 
Bezirk Hafen/Geist tätig. Im vergangenen Jahr hat Herr Norda sein 70.Lebensjahr vollendet. Gemäß 
§2 Abs.4 Schiedsamtsgesetz (SchAG) NW sollte nicht zur Schiedsperson gewählt oder wiederge-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0282/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Kistler 
Ruf: 
492-3025 
E-Mail: 
KistlerP@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.03.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0282/2017 
wählt werden, wer das 70.Lebensjahr bereits vollendet hat. Die Entscheidung, ob unter besonderer 
Berücksichtigung des Interesses an einer wirkungsvollen Schlichtungstätigkeit von dieser Sollvor-
schrift abgewichen werden kann, obliegt der jeweiligen Wahlkörperschaft der Gemeinde, in diesem 
Fall der Bezirksvertretung Münster-Mitte. (Verwaltungsvorschrift zu §2 SchAG NW) 
Herr Norda hat sein Amt in den vergangenen 15 Jahren sehr engagiert und gewissenhaft ausgeübt 
und steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, auch für eine weite-
re Amtszeit zur Verfügung. 
 
Frau Hemsing-Huesmann und Herr Mayweg waren bislang noch nicht als Schiedsperson tätig, haben 
sich aber bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Münster – Mitte, das Amt der 
Schiedsperson für den Bezirk Münster-Hafen/Geist zu übernehmen. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür  geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r-
son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw.  das 70. Lebensjahr bereits vol lendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solch en Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Frau Hemsing-Huesmann und Herrn Mayweg erfüllt. 
Herr Norda hat die vorgesehene Altershöchstgrenze erreicht. Alle weiteren Voraussetzungen für eine 
Wiederwahl liegen bei Herrn Norda vor. 
 
I.  V. 
gez. 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0282/2017
Typ
Vorlagen
Datum
30.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37