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V/0005/2009

Durchführung der Lärmaktionsplanung in Münster

Vorlagen 03.03.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 03.03.2009, TOP 4.6

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Vorlage 5_2009

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

16511 Zeichen

V/0005/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Durchführung der Lärmaktionsplanung in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.03.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss nimmt die Ergebnisse und die Bewertung der Lärmkartierung zur Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt 
 
2.1 die Lärmaktionsplanung der ersten Stufe nach § 47 d BImSchG wie vorgeschlagen 
durchzuführen. 
  
2.2 die stufenweise Umsetzung des Konzeptes zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der 
Lärmaktionsplanung durchzuführen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen Folgekosten, die derzeit noch nicht quantifiziert werden können. 
 
 
Begründung: 
 
1. Veranlassung 
 
Mit der Vorlage 375/2007 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen im Mai 2007 die 
Leitlinien zur Umsetzung der Lärmminderungsplanung § 47 BImSchG (Bundesimmissionsschutz-
gesetz) beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu 
berichten, ein Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung zu erarbeiten 
sowie für die Durchführung der zweiten Kartierungsstufe einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen. 
 
Münster ist kein Ballungsraum der ersten Stufe, so dass in der ersten Umsetzungsstufe der Lärm-
minderungsplanung die Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einer Verkehrsbelastung >  
6 Mio Kfz pro Jahr sowie die Hauptschienenwege > 60.000 Züge pro Jahr vom Land NRW bzw. 
dem Eisenbahnbundesamt untersucht wurden. Im April 2008 wurde dem Ausschuss mitgeteilt, 
Vorlagen-Nr.: 
V/0005/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Muddemann 
Ruf: 
492 67 79 
E-Mail: 
Muddemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.01.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0005/2009 
dass die Ergebnisse der Lärmkartierung zum Straßenverkehr der ersten Stufe vorliegen. Seit An-
fang Oktober 2008 stehen die Ergebnisse der Lärmkartierung des Schienenverkehrs im Internet 
zur Einsicht bereit.  
 
Nach Mitteilung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz gilt Münster aber nun als Ballungsraum der zweiten Stufe. In der zweiten Stufe der Lärm-
minderungsplanung im Jahre 2012 wird somit von der Verwaltung das relevante Hauptverkehrs-
straßennetz (inklusive Gemeindestraßen) untersucht. Die Inhalte des Lärmaktionsplans sowie die 
Beteiligung der Öffentlichkeit bilden die Schwerpunkte dieser Vorlage. 
 
2. Rechtlicher Rahmen  
 
Die Regelungen der §§ 47 a – 47 f BImSchG sind im Jahre 2005 völlig neu in das BImSchG einge-
fügt worden, um die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungs-
lärm (Umgebungslärmrichtlinie) in deutsches Recht umzusetzen. Zentraler Inhalt dieser rechtlichen 
Regelungen ist die Ausarbeitung von Lärmkarten (§ 47 c Abs. 1 BImSchG) und die Aufstellung von 
Lärmaktionsplänen (§ 47 d Abs. 1 BImSchG). Die Schwerpunkte der Richtlinie 2002/49/EG wie 
ihrer Umsetzung in den §§ 47 a – 47 f BImSchG liegen dabei auf Verfahrensregelungen.  
 
Im Mittelpunkt der Umgebungslärmbekämpfung steht nicht das Ziel der Erreichung oder Einhaltung 
bestimmter quantifizierbarer Umweltstandards, sondern allein die Art und Weise des Umgangs mit 
Umgebungslärmproblemen. Anders als in der Luftreinhalteplanung, in der „harte“ für den Bürger 
einklagbare Grenzwerte gelten, legt das Regelungskonzept der Umgebungslärmrichtlinie über-
haupt keine materiellen Standards in Form europaweit gültigen Grenzwerten fest, sondern über-
lässt es den Mitgliedsstaaten der EG, solche festzulegen. Auch die §§ 47a – 47 f BImSchG legen 
solche Zielwerte nicht fest, sondern überlassen diese Entscheidung den Ländern bzw. den Kom-
munen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit einem Runderlass zur Lärmaktionsplanung im Feb-
ruar 2008 Schwellenwerte zur Bewertung festgestellter Lärmwerte formuliert. Soweit Gemeinden 
im Rahmen ihrer kommunalen Planung weitergehende Kriterien verfolgen, können sie diese der 
Lärmaktionsplanung zugrunde legen. Die Umgebungslärmrichtlinie will im Blick auf die Lärmprob-
leme insgesamt eine Bestandserfassung, planerische Bewertung und politische Festlegung von 
Zielen organisieren, um einen Prozess der Lärmminderung anzustoßen und innerhalb eines be-
stimmten Zeitraumes zum Erfolg führen. 
 
3. Ergebnisse und Bewertung der Lärmkartierung der ersten Stufe 
 
3.1 Straßenverkehr 
 
Die Ergebnisse hat das Land NRW über ein Internetportal (http:// www.umgebungslaerm.nrw.de
) 
veröffentlicht. In Münster sind ausschließlich die Autobahnen sowie die Bundes- und die Landes-
strassen mit > 6 Mio Kfz pro Jahr kartiert worden. Damit wird ein unvollständiges Bild der Haupt-
lärmquelle Straßenverkehr in Münster gezeichnet. 
 
Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt in seinem Positionspapier vom März 2006 für den Schutz 
der Bevölkerung anspruchsvolle Umweltqualitätsziele. Danach können Belastungswerte unter 65 
dB(A) als 24 Stunden-Wert und 55 dB(A) im Nachtzeitraum nur ein erster Schritt sein, um gravie-
rende Gesundheitsrisiken und Schlafstörungen zu verhindern. Das UBA rät dazu, mittelfristig die 
Lärmbelastung auf 60 dB(A) (24 Stunden-Wert) und 50 dB(A) nachts zu senken. 
 
Mit dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz vom Februar 2008 zur Lärmaktionsplanung, sind die Leitlinien und Schwellenwerte 
[L
DEN von 70 dB(A) bzw. ein L Night von 60 dB(A)] zur Bewertung der festgestellten Lärmwerte in 
NRW benannt worden. Für so gekennzeichnete Bereiche / Gebiete sind Lärmschutzmaßnahmen 
in Erwägung zuziehen oder sollen eingeführt werden.

- 3 - 
V/0005/2009 
Anhand der prozentualen Anteile an Einwohnern, die in Häusern leben, an deren Fassaden die 
vorgenannten Lärmwerte erreicht oder überschritten werden (s.  Anlage 1 ) zeigt sich folgendes 
Ergebnis: 
 
• Im innerstädtischen Bereich des Stadtgebietes sind im Rahmen der vorliegenden Lärmkar-
tierung nur 1/3 des relevanten Hauptverkehrsstraßennetzes betrachtet worden. 
 
• An den Fassaden der angrenzenden Bebauung der untersuchten Hauptverkehrsstraßen 
wurden Lärmpegel ermittelt, die z.T. Lärmwerte > 70 dB (A) für den 24h-Wert (ganzer Tag) 
und > 60 dB(A) für den Nachtwert (12 h) aufweisen.  
 
• Die Schwerpunkte der Lärmbelastung sind die innerstädtischen Hauptverkehrsstrassen. An 
den Autobahnen sind die geringsten Belastetenzahlen zu verzeichnen.  
 
• Darüber hinaus fallen noch die Ausfallstraßen auf, die nachts eine zum 24 h Wert geringere 
Belastung verzeichnen. Diese Straßen werden stark von Berufspendlern genutzt, die 
hauptsächlich am Morgen bzw. am Abend fahren. 
 
 
3.2 Schienenverkehr 
 
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat die Lärmkartierungen durchgeführt und stellt die Ergebnisse 
ebenfalls über ein Internetportal (http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/) zur Verfügung. 
In den Karten für Münster ist neben der Innenstadtstrecke auch die Umgehungsbahn (östliche Um-
fahrung der Innenstadt) dargestellt. Dadurch entsteht der Eindruck, als ob eine ähnlich hohe Belas-
tung wie auf der Hauptstrecke vorliegt. Die Zugbewegungen auf der Umgehungsbahn sind nach 
Mitteilung des EBA wesentlich geringer. Nach Au skunft des Eisenbahnbundesamtes ist hier die 
Vorgehensweise zur Erfassung von parallelen Strecken fehlgeschlagen. Eine Korrektur ist nicht 
vorgesehen. Im Ergebnis zeigt sich, dass an zahlreichen Häuserfassaden entlang der Hauptstre-
cke Lärmpegel ermittelt wurden, die z.T. Lärmwerte  > 70 dB (A) für den 24h-Wert (ganzer Tag) 
und > 60 dB(A) für den Nachtwert (12 h) aufweisen.  
4. Lärmaktionsplanung der ersten Stufe 2008 / 2009 
 
Im Anschluss an die Lärmkartierung schließt sich gemäß § 47 d BImSchG in NRW die Lärmakti-
onsplanung an soweit Lärmwerte an Fassaden von Wohnhäusern ein L DEN von 70 dB(A) bzw. ein 
LNight von 60 dB(A) (Schwellenwerte) erreichen oder überschritten wird. Dies ist in Münster wie o-
ben dargestellt der Fall. Die Anlage 2 beinhaltet den Aktionsplan Münster, erstellt nach dem Mus-
teraktionsplan des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Pflicht zur Aufstel-
lung eines Lärmaktionsplanes wird erfüllt, jedoch wird auf die konkrete Erarbeitung von Lärmakti-
onsplänen für ausgewählte Orte / Bereiche verzichtet. Im Folgenden werden vorhandene oder ge-
plante Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung und Planungen, die lärmmindernde Maßnahmen 
zum Inhalt haben, beschrieben, die dieses Vorgehen begründen.  
 
4.1 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung 
  
Lärmschutzwände, -wälle und Schallschutzfenster: An den Autobahnen und der Umgehungs-
strasse sind bereits umfängliche Lärmschutzeinrichtungen errichtet worden oder werden in Verbin-
dung mit Planfeststellungsbeschlüssen zum Ausbau des jeweiligen Verkehrsweges in Kürze reali-
siert. 
 
Die nach der Untersuchung lärmbelasteten Fassaden befinden sich an Straßen, die bereits in den 
Jahren 1995 bis 2002 im Schallschutzfensterprogramm der Stadt enthalten waren. In Häusern an 
diesen Straßen bestand über das Programm die Möglichkeit, den Einbau von Fenstern gefördert 
zu bekommen. Zahlreiche Fenster sind über das Programm eingebaut worden bzw. der Einbau 
gefördert worden. Das Förderprogramm Altbausanierung der Stadt Münster besteht seit 1995. Ge-

- 4 - 
V/0005/2009 
fördert werden u.a. Energiesparmaßnahmen wie Fassadensanierung, Dämmmaßnahmen und 
Fenstererneuerung im Mietwohnungsbau. Auch die Wohnungsbauunternehmen in der Stadt Müns-
ter haben Objekte über das Programm saniert. Zentraler Inhalt der Maßnahmen ist auch der Ein-
bau neuer Fenster, die auch die Lärmbelastung in den Gebäuden deutlich reduzieren. 
 
Verkehrsfluss und Verkehrsicherheit:   Der Rat der Stadt Münster hat im Herbst 2008 die Ver-
besserung der Lichtsignalsteuerungstechnik auf wesentlichen Verkehrsachsen für die nächsten 
Jahre beschlossen. Durch die verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen wird der Ver-
kehrsfluss verbessert, wodurch auch eine Verringerung der Lärmbelastung erwartet wird. Die Ver-
kehrsachse Steinfurter Straße - Weseler Straße wird 2009 den Schwerpunkt der Umstellung bil-
den. 
 
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Hauptverkehrsstraßennetz wird der Rat der Stadt Münster 
voraussichtlich im März 2009 eine Geschwindigkeitsreduzierung im Straßennetz beschließen. 
Durch die Geschwindigkeitsreduzierung wird eine Verringerung der Lärmbelastung eintreten. 
 
Straßenbelag: Das städtische Tiefbauamt prüft zurzeit den Einsatz von lärmarmen Straßenbelä-
gen im Zusammenhang mit der Straßenunterhaltung. Eine erste Erprobung ist für 2009 auf einem 
Teilstück des zweiten Tangentenrings vorgesehen.  
 
4.2 Planungen die lärmmindernde Maßnahmen zum Inhalt haben  
 
Verkehrsen
twicklungsplanung: Von der Verkehrsplanung wird zurzeit der Verkehrsentwick-
lungsplan 2025 (VEP) für das Stadtgebiet Müns ter auf der Basis des Hauptverkehrsstraßennetzes 
unter besonderer Berücksichtigung der Lärm- und Luftschadstoffbelastung umfassend neubewer-
tet bzw. fortgeschrieben. Der VEP wird Ende 2010 vorliegen. Besonderes Augenmerk liegt dabei 
auf der Prüfung und Änderung des großräumigen und des überregionalen Straßennetzes im 
Stadtgebiet. Großräumige Verkehre werden aufgrund ihrer Funktionszuweisung (im Gebietsent-
wicklungsplan) heute teilweise noch innenstadtnah geführt (Moltkestraße, Am Stadtgraben). Es 
wird geprüft, ob zukünftig die Straßen des 2. Tangentenringes diese Funktion zumindest teilweise 
übernehmen können. Dies gilt ebenfalls für die offiziell ausgewiesenen Umleitungsstrecken des 
Autobahnverkehrs. 
 
Luftreinhalteplanung: Zurzeit wird der Luftreinhalteplan Münster auf der Basis des Hauptver-
kehrsstraßennetzes durch die Bezirksregierung Münster aufgestellt (s. Vorlage 01072/2008). Vor-
aussichtlich wird er im April 2009 in Kraft treten. Die vorgesehenen verkehrlichen Maßnahmen 
werden nicht nur die Luftschadstoffsituation maßgeblich verbessern, sondern auch zur Verringe-
rung der Lärmbelastungen im Straßenraum beitragen. Dieses Ziel ist ausdrücklich Gegenstand der 
Aufstellung gewesen. Der Luftreinhalteplan hat einen umfangreichen Maßnahmenteil mit einer 
konkreten Zeitplanung zur Umsetzung bzw. Überprüfung der einzelnen Maßnahmen. Die Aufstel-
lung des Luftreinhalteplans sieht eine ausführliche Beteiligung der Öffentlichkeit vor.  
 
Planungen im Bereich der Schienenwege: Ein Großteil der Schienenwege im Innenstadtbereich 
war Untersuchungsgegenstand im Sanierungspr ogramm für Schienenwege des Bundes. Aktiver 
und passiver Lärmschutz ist für diese Bereiche aufgrund hoher Lärmbelastung bereits vorgesehen 
bzw. schon realisiert. Für die Innenstadtstrecke Essen – Bremen wird zurzeit die Plangenehmi-
gung zur Errichtung von Lärmschutzwänden vorberei tet. Die Realisierung der Lärmschutzwände 
ist für Ende 2009 geplant. 
 
5.   Beteiligung der Öffentlichkeit  
 
Im o.g ministeriellen Runderlass zur Lärmaktionsplanung wird die Information und Mitwirkung der 
Öffentlichkeit in dem Prozess der Lärmaktions planung für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen 
erläutert. Die Art und Weise wie die Öffentlichkeit einbezogen werden soll ist nicht festgelegt bzw. 
verbindlich vorgeschrieben. Den Bürgern soll Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

- 5 - 
V/0005/2009 
Bisher ist die Öffentlichkeit in Münster über Presseartikel zum Vorliegen der Lärmkarten und der 
Lärmsituation sowie der Veranstaltung zum „Tag gegen Lärm“ im April 2008 informiert worden. 
Ergänzend haben 2008 drei Expertensprechstunden stattgefunden, die eine geringe Zahl interes-
sierter Bürger für Fragen zu Lärmsituationen genutzt haben. Die überwiegende Zahl der Fragen 
betraf jedoch allgemeine Lärmthemen bzw. Straßenverkehrslärm aus nicht untersuchten Berei-
chen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor:  
 
1. die Öffentlichkeit im März 2009 über die gewählte Vorgehensweise zum Lärmaktionsplan zu 
informieren und zur Stellungnahme aufzufordern. Der Lärmaktionsplan, ergänzt um den Luft-
reinhalteplan, wird im Stadthaus 3 zur Einsichtnahme sowie auf der Homepage des Amtes für 
Grünflächen und Umweltschutz zur Einsicht bereitgestellt. Mithilfe von Presseartikeln wird über 
die Vorgehensweise und Inhalte informiert und die Bürger zur Mitarbeit / Stellungnahme aufge-
rufen. Nach Ablauf einer vierwöchigen Auslegung und der Berücksichtigung der Stellungnah-
men wird der Aktionsplan fertig gestellt und über die Bezirksregierung Münster an das zustän-
dige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen übermittelt.  
2. Eine breit angelegte Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der 
gesamtstädtischen Lärmkartierung bzw. der sich anschließenden Lärmaktionsplanung ist im 
Jahre 2012 bzw. 2013 durchzuführen.  
 
6.  Fazit und weiteres Vorgehen 
Die Themen Luftreinhalteplanung und Lärmminderungsplanung werden in der Verwaltung in enger 
Abstimmung mit der Verkehrsentwicklungsplanung erarbeitet, so dass Maßnahmen jeweils auf ihre 
Wirkung für die Lärmminderung und Luftschadstoffreduzierung im Straßenraum bewertet werden 
können. Synergien, im Sinne einer Verringerung von Lärm und Luftschadstoffen, sind hier bewusst 
gewollt. Es konnte aufgezeigt werden (s. Ziffer 4), dass die Stadt Münster in jüngster Zeit umfang-
reiche Maßnahmen und Planungen ergriffen hat, die unmittelbar und mittelbar lärmmindernde Wir-
kungen beim Straßen- und Schienenverkehrslärm haben bzw  haben werden. 
 
Im innerstädtischen Bereich sind bislang nur ca. 1/3 des relevanten Hauptverkehrsstraßennetzes 
betrachtet worden. Würde auf Basis der vorliegenden Lärmkartierung eine Aktionsplanung veran-
lasst sind zwar Bundes- und Landesstraßen im Blickfeld, jedoch Gemeindestraßen mit ähnlichen 
oder höheren Verkehrsbelastungen blieben unberücksichtigt. 
 
Nach Auffassung der Verwaltung sind eine flächendeckende Erarbeitung einer Lärmkarte und die 
Bewertung der Ergebnisse vorzunehmen. Dies ist in der zweiten Stufe der Lärmminderungspla-
nung gemäß § 47 BImSchG, in der Münster als Ballungsraum eingestuft wird, möglich. Als Bal-
lungsraumkommune ist eine flächendeckende Lärmkartierung für alle relevanten Lärmquellen ge-
mäß Richtlinie zu erarbeiten und 2013 eine umfassende Lärmaktionsplanung durchzuführen. Auch 
die Bewertung der Lärmkartierungsergebnisse ist hierbei besonders zu bedenken. Die genauere 
Konkretisierung der Arbeiten inklusive der Kosten und des Zeitaufwandes wird von der Verwaltung 
zurzeit erarbeitet und im Herbst 2009 vorgelegt.  
 
 
I.V. 
 
Gez. 
Thomas Paal 
 
Stadtrat 
 
Anlage

Anlage 1 Vorlage 5_2009

916 Zeichen

Betroffene Einwohner in % am ganzen Tag (24h) 
nach Pegelbereichen 
0% 
10% 
20% 
30% 
40% 
50% 
60% 
70% 
80% 
90% 
100% Autob
ahn
 A1 
Autobahn A
43 
Umgehu
ngss
traße Albersloh
erweg 
Wolbecker Straße 
Warend
orfer
 Straße 
Hamme
rstraß
e 
B219 Grevener Straße 
Lu
dge
rikre
isel etc. 
B5
4 Steinfurter 
Straße 
B54
 Stadtgra
ben /Hin
denburg
platz 
B21
9 Wesele
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ße 
L55
1 Wesele
r St
raße 
>75 
>70 
>65 
>60 
>55 
 
 
Anlage 1 
Pegel- 
bereiche 
in dB(A)

betroffene Einwohner in % in der Nacht (12h) 
nach Pegelbereichen 
0% 
10% 
20% 
30% 
40% 
50% 
60% 
70% 
80% 
90% 
100% Autob
ah
n A1 
Autobahn A43 
Umg
ehungsstraße 
Albe
rsloherweg 
Wolbec
ker Straße Warendorfer Straße 
Hammerstraße B21
9 Gr
evener Straß
e 
Lud
geri
kreisel etc
. 
B5
4 Steinfurter 
Straß
e 
B5
4 Stadt
grabe
n /Hi
nde
nbur
gplatz 
B219 We
seler Straße 
L551 Weseler Straße 
>70 
>65 
>60 
>55 
>50 
 
Pegel- 
bereiche 
in dB(A)

Anlage 2

15272 Zeichen

GKZ: 05515000 Lärm-Aktionsplanung 23.12.2008 
NUTS3_EU: DEA33 Münster  
  Seite: 1 
 
Aktionsplan für die Stadt 
 
Münster 
 
Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen: 
 
Die Stadt Münster liegt außerhalb der Ballungsräume von Rhein und Ruhr im Münsterland im Westen 
von Deutschland. Zu ihren Nachbargemeinden existieren weite Grün- und Waldflächen. Nächste Ober- 
zentren sind Dortmund und Osnabrück, verkehrlich über Autobahn und Schienenverkehr zu erreichen. 
 
 
Hauptlärmquellen, welche in die Gemeinde einwirken, sind 
 
 
Haupt-Straßenverkehr   
 
Name Kfz/a Lage 
A1 24 Mio Im westlichen Gemeindegebiet in Nord-Süd durch 
die Stadt 
A43 22 Mio Aus Westen an die A1 
B51 Umgehungsstraße 18 Mio Schließt an die A43 nach  Osten an, führt durch das 
Stadtgebiet  
B54 Steinfurter / Ham- 
merstraße 
11 Mio. Von Nordwesten nach Süden durch die Gemeind e 
verlaufende Bundesstrasse 
B219 Grevener / Sprake- 
lerstraße 
11 Mio. Vom Stadtzentrum aus nach Norden durch das 
Stadtgebiet 
B219 Weseler Straße  Vom Stadtzentrum nach Süden zu r Autobahnauf- 
fahrt Münster-Süd 
L586 Albersloherweg 10 Mio. Vom Stadtzentrum nach S üdosten 
B51/L843 Warendorferst- 
raße 
9 Mio Vom Stadtzentrum nach Osten 
L793 Wolbeckerstraße 8,5 Mio Vom Stadtzentrum nach Südosten 
 
Haupt-Schienenverkehr  
 
Name Züge/a Lage 
Münster - Bremen  Innenstadtstrecke 
 
 
 
 
Zuständige Behörde 
 
Stadt Münster; Klemensstraße 10; 48127 Münster; Telefon: 0251-4920: Fax: 0251-
4927700, Homepage: www.stadt-muenster.de 
 
 
 
Anlage 2

GKZ: 05515000 Lärm-Aktionsplanung 23.12.2008 
NUTS3_EU: DEA33 Münster  
  Seite: 2 
 
Verweis auf Ort der Veröffentlichung (z.B. Internetseite) 
 
Der Lärmaktionsplan ist auf der Homepage des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz ein- 
sehbar (http://www.muenster.de/stadt/umwelt/) 
 
 
Rechtlicher Hintergrund 
 
Die Aktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG und deren Umsetzung in der Bundesre- 
publik Deutschland in §§47a - f des BImSchG. 
 
 
Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG 
 
Die von der Bundesrepublik der EU mitgeteilten Grenzwerte sind veröffentlicht unter: 
http://circa.europa.eu/Public/irc/env/d_2002_49/library?l=/reporting_2005/ms_reports/germany/dezip/_ 
EN_1.0_&a=d 
http://circa.europa.eu/Public/irc/env/d_2002_49/library?l=/reporting_2005/ms_reports/germany/reportin 
g2005_d2002-49/_DE_1.0_&a=d 
 
 
 
Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten 
 
Die Ergebnisse der Lärmkarten wurden von den Ballungsraumkommunen bzw. de m LANUV 
ermittelt und im Internet unter www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlic ht. Für die Schienen- 
wege von Eisenbahnen des Bundes führte das Eisenbahnbundesamt die Lärmkartie rung durch. 
Die Veröffentlichung erfolgte unter unter: http://www.eisenbahn-bundesamt.de /Service/laerm/ 
laerm_karten.htm .Die Angaben können hierhin sowie in Anlage 1 übernommen bzw. ergänzt 
werden. 
 
Die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstrassen wurde auf Plausibilität geprüft: 
 
• Sämtliche innerstädtisch vorhandenen Lärmschutzeinrichtung en wurden berück- 
sichtigt 
• An den Autobahnen und der Umgehungsstraße vorhandene Lärmschutzeinrich- 
tungen wurden ebenfalls berücksichtigt.  
 
Schienenverkehr 
 
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat die Lärmkartierungen d urchgeführt und stellt die 
Ergebnisse ebenfalls über ein Internetportal (http:/ /laermkartierung.eisenbahn-
bundesamt.de/) zur Verfügung. In den Karten für Münste r ist neben der Innenstadt- 
strecke auch die Umgehungsbahn (östliche Umfahrung der In nenstadt) dargestellt. 
Dadurch entsteht der Eindruck als ob eine ähnlich hohe Be lastung, wie auf der 
Hauptstrecke vorliegt. Die Zugbewegungen auf der Umgehu ngsbahn sind nach Mittei- 
lung des EBA wesentlich geringer. Nach Auskunft des Eisenba hnbundesamtes ist hier 
die Vorgehensweise zur Erfassung von parallelen Strecken f ehlgeschlagen. Eine Kor-

GKZ: 05515000 Lärm-Aktionsplanung 23.12.2008 
NUTS3_EU: DEA33 Münster  
  Seite: 3 
rektur ist nicht vorgesehen. Im Ergebnis zeigt sich, dass an  zahlreichen Häuserfassa- 
den entlang der Hauptstrecke Lärmpegel ermittelt wurden, die z.T. Lärmwerte  > 70 dB 
(A) für den 24h-Wert (ganzer Tag) und > 60 dB(A) für den Nachtwert (12 h) aufweisen.  
 
 
Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen 
 
Straßenverkehr 
 
In Münster sind ausschließlich die Autobahnen, die Bund es- und die Landesstrassen 
mit > 6 Mio Kfz pro Jahr kartiert worden. Damit wird e in unvollständiges Bild der 
Hauptlärmquelle Straßenverkehr in Münster gezeichnet. 
 
Basierend auf den Schwellenwerten des Erlasses zur Lärmaktionsplanung  werden die 
Ergebnisse wie folgt bewertet: 
 
Im Ergebnis zeigt sich, dass an den untersuchten Hauptverkehr sstraßen die Lärmpe- 
gel an den Fassaden der angrenzenden Bebauung tags (24 h) und nachts hohe 
Lärmwerte aufweisen. Die Schwerpunkte der Lärmbelastung  sind die innerstädtischen 
Hauptverkehrsstrassen. Ein besonderer Belastungsschwerpunkt ist die von Nord nach 
Süd verlaufende Verkehrsachse Steinfurter Straße (B54) bis Weseler Straße (B219). 
Darüber hinaus fallen noch die Ausfallstraßen auf, die nachts eine zum 24 h Wert ge- 
ringere Belastung verzeichnen. An den Autobahnen sind d ie geringsten Belasteten- 
zahlen zu verzeichnen.  
 
 
Auf die konkrete Erarbeitung von Lärmaktionsplänen für a usgewählte Orte / Bereiche 
wird verzichtet, Begründung siehe unten: 
 
 
Planbezeichnung   Ortslage Lärmart 
Münster-2008-1   
 
 
 
Teilaktionsplan Münster-2008-1

GKZ: 05515000 Lärm-Aktionsplanung 23.12.2008 
NUTS3_EU: DEA33 Münster  
  Seite: 4 
Lageplan 
 
 
Zugehörige Daten: 
_siehe Anlage 1  
 
 
 
 
 
Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit 
 
Über die Lärmkartierung ist die Öffentlichkeit über Zeitungsartikel sowie im Rahmen 
des „Tag gegen Lärm“ im April 2008 informiert worden. Ergänzend haben drei Exper- 
tensprechstunden stattgefunden, die interessierte Bürger für Fragen zu den Lärmsitua- 
tionen genutzt haben. 
 
Die Öffentlichkeit wird zeitgleich mit der Offenlegung des Luftreinhalteplans im Februar 
2009 über den Lärmaktionsplan informiert und kann dazu Stellung nehmen. 
 
 
Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen 
 
Im Anschluss an die Lärmkartierung schließt sich gemäß §47 B ImSchG in NRW die 
Lärmaktionsplanung an soweit Lärmwerte an Fassaden von Wo hnhäusern ein L DEN 
von 70 dB(A) bzw. ein L Night  von 60 dB(A) erreichen oder überschreiten wird. Dies ist in 
Münster wie oben dargestellt der Fall. 
 
Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung 
 
[x] Verkehrsplanung

GKZ: 05515000 Lärm-Aktionsplanung 23.12.2008 
NUTS3_EU: DEA33 Münster  
  Seite: 5 
[x] Raumordnung 
[ ]  auf die Quelle ausgerichtete Maßnahmen 
[x] Wahl von Quellen mit geringer Lärmentwicklung 
[x]  Verringerung der Schallübertragung 
[
 ] verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder  Anreize 
[x] sonstige: Luftreinhalteplan, Verbesserung der Verkehrssi cherheit in Münster 
 
Erläuterungen: 
 
Auf die konkrete Erarbeitung von Lärmaktionsplänen für a usgewählte Orte / Bereiche 
wird aus folgenden Gründen verzichtet: 
 
• Zurzeit wird der Luftreinhalteplan Münster auf der B asis des Hauptverkehrsstra- 
ßennetzes durch die Bezirksregierung Münster aufgestellt. V oraussichtlich wird er 
im April 2009 in Kraft treten. Die vorgesehenen verkehr lichen Maßnahmen werden 
nicht nur die Luftschadstoffsituation maßgeblich verbessern sondern voraussicht- 
lich auch erheblich zur Verringerung der Lärmbelastunge n im Straßenraum beitra- 
gen. Der Luftreinhalteplan hat einen umfangreichen M aßnahmenteil mit einer kon- 
kreten Zeitplanung zur Umsetzung bzw. Überprüfung der ei nzelnen Maßnahmen. 
Nach drei Jahren wird der Luftreinhalteplan überprüft und fortgeschrieben werden.  
 
• Im innerstädtischen Bereich des Stadtgebietes sind im Ra hmen der vorliegenden 
Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie nur 1/3  des relevanten Haupt- 
verkehrsstraßennetzes betrachtet worden. Würde auf der vorl iegenden Lärmkartie- 
rung eine Aktionsplanung veranlasst sind zwar Bundes- und L andesstraßen im 
Blickfeld, jedoch Gemeindestraßen mit ähnlichen oder höh eren Verkehrsbelastun- 
gen blieben unberücksichtigt.  
 
• An den Autobahnen und der Umgehungsstrasse sind bereit s umfängliche Lärm- 
schutzeinrichtungen in jüngster Zeit errichtet worden ode r werden in Verbindung 
mit Planfeststellungsbeschlüssen zum Ausbau des jeweiligen Verkehrsweges in 
Kürze realisiert. 
 
• Für die nach der Untersuchung lärmbelasteten Häuser be finden sich an Straßen 
die bereits in den Jahren 1995 bis 2002 im Schallschutzfen sterprogramm beinhal- 
tet waren. In Häusern dieser Straßen sind über das Prog ramm zahlreiche Fenster 
eingebaut worden bzw. der Einbau gefördert worden. 
 
• Das Förderprogramm Altbausanierung der Stadt Münster besteht seit 1995.  Ge- 
fördert werden u.a. Energiesparmaßnahmen wie Fassadensanierung, Dämmmaß- 
nahmen und Fenstererneuerung im Mietwohnungsbau. Auch die Wohnungsbauun- 
ternehmen in der Stadt Münster haben Objekte über das Programm saniert.  
 
• Der Rat der Stadt Münster hat im Herbst 2008 die Ver besserung der Lichtsig- 
nalsteuerungstechnik auf wesentlichen Verkehrsachsen für die  nächsten Jahre be- 
schlossen. Durch die verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsig nalanlagen wird 
der Verkehrsfluss verbessert, wodurch auch eine Verringerun g der Lärmbelastung 
erwartet wird.

GKZ: 05515000 Lärm-Aktionsplanung 23.12.2008 
NUTS3_EU: DEA33 Münster  
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• Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Hauptverkehrsstraße nnetz wird der Rat 
der Stadt Münster im März 2009 eine Geschwindigkeitsreduzierung im Straßennetz 
beschließen. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung wird ein e Verringerung der 
Lärmbelastung erwartet. 
 
• Ein Großteil der Schienenwege im Innenstadtbereich wa r Untersuchungsgegens- 
tand im Sanierungsprogramm für Schienenwege des Bundes.  Aktiver und passiver 
Lärmschutz sind für diese Bereiche bereits vorgesehen bzw. scho n realisiert. Für 
die Innenstadtstrecke Essen – Bremen wird zurzeit die Plang enehmigung zur Er- 
richtung von Lärmschutzwänden vorbereitet. Die Realisierun g der Lärmschutzwän- 
de ist für Ende 2009 geplant . 
 
• Im Rahmen der Lärmkartierung der zweiten Stufe der E U-Umgebungslärmrichtlinie 
ist die Stadt Münster Ballungsraum. Die Stadt Münster h at sich dafür eingesetzt 
Ballungsraum der zweiten Stufe zu werden, obwohl das Ei nwohnerdichtekriterium  
nicht erfüllt ist. In diesem Zusammenhang wird die Stad t Münster 2012 eine Lärm- 
kartierung für alle relevanten Lärmquellen gemäß Richt linie erarbeiten und bis 
2013 eine umfassende Lärmaktionsplanung durchführen.  
 
 
Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren zur Lärmminderung ggf. zum Schutz ru- 
higer Gebiete 
 
[x] Verkehrsplanung 
[x] Raumordnung 
[ ]  auf die Quelle ausgerichtete Maßnahmen 
[x] Wahl von Quellen mit geringer Lärmentwicklung 
[x] Verringerung der Schallübertragung 
[
 ] verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder  Anreize 
[ ] sonstige:  
 
Erläuterungen: 
 
• Von der Verkehrsplanung wird zurzeit der Verkehrsentwickl ungsplan (VEP) für das 
Stadtgebiet Münster auf der Basis des Hauptverkehrsstraßenn etzes unter beson- 
derer Berücksichtigung der Lärm- und Luftschadstoffbelastu ng umfassend neube- 
wertet bzw. fortgeschrieben. Der VEP wird Ende 2010 vorliegen. 
 
• Bei der zurzeit laufenden Neuaufstellung des VEP Münste r 2025 ist eine Neuord- 
nung des großräumigen und des überregionalen Straßenn etzes im Stadtgebiet zu 
prüfen und vorzunehmen. Großräumige Verkehre werden au fgrund ihrer Funkti- 
onszuweisung (Gebietsentwicklungsplan) heute teilweise noch  innenstadtnah ge- 
führt (Moltkestraße, Am Stadtgraben). Es wird geprüft,  ob zukünftig die Straßen 
des 2. Tangentenringes diese Funktion zumindest teilweise übernehmen können. 
Dies gilt ebenfalls für die offiziell ausgewiesenen Uml eitungsstrecken des Auto- 
bahnverkehrs. .

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• Das städtische Tiefbauamt prüft zurzeit den Einsatz von lär marmen Straßenbelä- 
gen im Zusammenhang mit der Straßenunterhaltung. Ein e erste Erprobung ist für 
2009 auf einem Teilstück des zweiten Tangentenrings vorgesehen.  
 
 
Langfristige Strategie der Lärmminderung  
Anwohner an den Hauptverkehrsstrassen sind im besonderen Umfang Geräuschbe- 
lastungen ausgesetzt. Durch gezielte Lärmschutzmaßnahmen sollen die Belastungen 
für die Anwohner gemindert und zu einer Verbesserung der Wohn- und Lebensver- 
hältnisse beigetragen. 
Auf Grundlage der zukünftig, ab 2012 vorliegenden gesamtstädtischen Straßenver- 
kehrslärmkarte Münster werden die besonders lärmbelasteten Straßenabschnitte in 
einer Prioritätenliste erfasst und aufgelistet. Dabei ist auch die Anzahl der jeweils vom 
Verkehrslärm betroffenen Anwohner in zwei Stufen zu ermitteln. Ziel ist es die Berei- 
che mit Dauerschallpegeln von über 70/60 dB(A) Tag/Nacht erheblich einzuschränken 
und auch die Bereiche mit Pegeln von 65/55 dB(A) Tag/Nacht zu verringern. 
Auf Basis einer Prioritätenliste wird vorgeschlagen welche Lärmminderungsvarianten 
in den einzelnen Bereichen grundsätzlich möglich sind und in welchem Zeitraum eine 
Umsetzung möglich wäre. Diese stellt eine Arbeitsgrundlage für die weiterführende 
Maßnahmenausarbeitung dar. Die Reihenfolge der Umsetzung einzelner Maßnahmen 
sollte in Abhängigkeit der Anzahl der betroffenen Anwohner, der technischen Umset- 
zungsmöglichkeiten, des kalkulierten Kostenansatzes und insbesondere der zur Ver- 
fügung stehenden Mittel festgelegt werden. 
 
Geplante Bestimmungen über die Bewertung der Durchführung (Qualitätssiche- 
rung) 
 
2012 werden die Lärmkarten überprüft und ggf. übera rbeitet. Die dann festzustellenden Veränderungen 
gegenüber der Situation 2007 geben Aufschluss über die Wirksamkeit der Maßnahmen. Sollten die Zie- 
le dann nicht erreicht sein, wird ein weitergehender Aktionsplan erstellt. 
 
 
 
Erwartete Auswirkungen 
 
Von den oben aufgeführten Maßnahmen werden Pegelreduzierungen erwartet.  
 
 
-- Ende Aktionsplan Münster-2008-1 --

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Anlage 1:   Daten zu den Lärmkarten  
 
 
Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr 
 
Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm , der von Autobahnen, Bundes- und 
Landesstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt: 
 
 
Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete  in der Gemeinde: 
 
Lden /dB(A): >55 >65 >75 
Größe/km2 47.62  12.77 3.49 
 
Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser : 
 
Lden /dB(A): >55 >65 >75 
N Wohnungen 8889 4759 888 
N Schulgebäude 3 0 0 
N Krankenhausgebäude 0 0 0 
 
Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen,  
die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: 
  
Lden /dB(A): >55 .. 60 >60 .. 65 >65 .. 70 >70 .. 75 >75 
N 11256 6523 4845 4673 1777 
 
Lnight /dB(A): >50 .. 55 >55 .. 60 >60 .. 65 >65 .. 70 >70 
N 7542 5086 4323 2495 8 
 
 
 
Hinweis: Die Daten sind bei der Lärmkartierung durc h das LANUV, die Ballungsraumkommunen 
bzw. das Eisenbahnbundesamt ermittelt worden und de n Berichten zur Lärmkartierung zu entneh- 
men. Die Angaben werden vom LANUV in Anlage 1 übernommen.

Beratungsverlauf (1)

03.03.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Wolbecker Straße
  • Grevener Straße
  • Weseler Straße
  • Steinfurter Straße
  • Moltkestraße
  • Klemensstraße 10
  • Umgehungsstraße 18
  • Am Stadtgraben
  • Warendorfer Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0005/2009
Typ
Vorlagen
Datum
03.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37