V/0005/2009
Durchführung der Lärmaktionsplanung in Münster
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Beschlussvorlage
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V/0005/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Durchführung der Lärmaktionsplanung in Münster Beratungsfolge 03.03.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss nimmt die Ergebnisse und die Bewertung der Lärmkartierung zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt 2.1 die Lärmaktionsplanung der ersten Stufe nach § 47 d BImSchG wie vorgeschlagen durchzuführen. 2.2 die stufenweise Umsetzung des Konzeptes zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung durchzuführen. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen Folgekosten, die derzeit noch nicht quantifiziert werden können. Begründung: 1. Veranlassung Mit der Vorlage 375/2007 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen im Mai 2007 die Leitlinien zur Umsetzung der Lärmminderungsplanung § 47 BImSchG (Bundesimmissionsschutz- gesetz) beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu berichten, ein Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung zu erarbeiten sowie für die Durchführung der zweiten Kartierungsstufe einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Münster ist kein Ballungsraum der ersten Stufe, so dass in der ersten Umsetzungsstufe der Lärm- minderungsplanung die Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einer Verkehrsbelastung > 6 Mio Kfz pro Jahr sowie die Hauptschienenwege > 60.000 Züge pro Jahr vom Land NRW bzw. dem Eisenbahnbundesamt untersucht wurden. Im April 2008 wurde dem Ausschuss mitgeteilt, Vorlagen-Nr.: V/0005/2009 Auskunft erteilt: Herr Muddemann Ruf: 492 67 79 E-Mail: Muddemann@stadt-muenster.de Datum: 05.01.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0005/2009 dass die Ergebnisse der Lärmkartierung zum Straßenverkehr der ersten Stufe vorliegen. Seit An- fang Oktober 2008 stehen die Ergebnisse der Lärmkartierung des Schienenverkehrs im Internet zur Einsicht bereit. Nach Mitteilung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz gilt Münster aber nun als Ballungsraum der zweiten Stufe. In der zweiten Stufe der Lärm- minderungsplanung im Jahre 2012 wird somit von der Verwaltung das relevante Hauptverkehrs- straßennetz (inklusive Gemeindestraßen) untersucht. Die Inhalte des Lärmaktionsplans sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit bilden die Schwerpunkte dieser Vorlage. 2. Rechtlicher Rahmen Die Regelungen der §§ 47 a – 47 f BImSchG sind im Jahre 2005 völlig neu in das BImSchG einge- fügt worden, um die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungs- lärm (Umgebungslärmrichtlinie) in deutsches Recht umzusetzen. Zentraler Inhalt dieser rechtlichen Regelungen ist die Ausarbeitung von Lärmkarten (§ 47 c Abs. 1 BImSchG) und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen (§ 47 d Abs. 1 BImSchG). Die Schwerpunkte der Richtlinie 2002/49/EG wie ihrer Umsetzung in den §§ 47 a – 47 f BImSchG liegen dabei auf Verfahrensregelungen. Im Mittelpunkt der Umgebungslärmbekämpfung steht nicht das Ziel der Erreichung oder Einhaltung bestimmter quantifizierbarer Umweltstandards, sondern allein die Art und Weise des Umgangs mit Umgebungslärmproblemen. Anders als in der Luftreinhalteplanung, in der „harte“ für den Bürger einklagbare Grenzwerte gelten, legt das Regelungskonzept der Umgebungslärmrichtlinie über- haupt keine materiellen Standards in Form europaweit gültigen Grenzwerten fest, sondern über- lässt es den Mitgliedsstaaten der EG, solche festzulegen. Auch die §§ 47a – 47 f BImSchG legen solche Zielwerte nicht fest, sondern überlassen diese Entscheidung den Ländern bzw. den Kom- munen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit einem Runderlass zur Lärmaktionsplanung im Feb- ruar 2008 Schwellenwerte zur Bewertung festgestellter Lärmwerte formuliert. Soweit Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planung weitergehende Kriterien verfolgen, können sie diese der Lärmaktionsplanung zugrunde legen. Die Umgebungslärmrichtlinie will im Blick auf die Lärmprob- leme insgesamt eine Bestandserfassung, planerische Bewertung und politische Festlegung von Zielen organisieren, um einen Prozess der Lärmminderung anzustoßen und innerhalb eines be- stimmten Zeitraumes zum Erfolg führen. 3. Ergebnisse und Bewertung der Lärmkartierung der ersten Stufe 3.1 Straßenverkehr Die Ergebnisse hat das Land NRW über ein Internetportal (http:// www.umgebungslaerm.nrw.de ) veröffentlicht. In Münster sind ausschließlich die Autobahnen sowie die Bundes- und die Landes- strassen mit > 6 Mio Kfz pro Jahr kartiert worden. Damit wird ein unvollständiges Bild der Haupt- lärmquelle Straßenverkehr in Münster gezeichnet. Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt in seinem Positionspapier vom März 2006 für den Schutz der Bevölkerung anspruchsvolle Umweltqualitätsziele. Danach können Belastungswerte unter 65 dB(A) als 24 Stunden-Wert und 55 dB(A) im Nachtzeitraum nur ein erster Schritt sein, um gravie- rende Gesundheitsrisiken und Schlafstörungen zu verhindern. Das UBA rät dazu, mittelfristig die Lärmbelastung auf 60 dB(A) (24 Stunden-Wert) und 50 dB(A) nachts zu senken. Mit dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz vom Februar 2008 zur Lärmaktionsplanung, sind die Leitlinien und Schwellenwerte [L DEN von 70 dB(A) bzw. ein L Night von 60 dB(A)] zur Bewertung der festgestellten Lärmwerte in NRW benannt worden. Für so gekennzeichnete Bereiche / Gebiete sind Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung zuziehen oder sollen eingeführt werden. - 3 - V/0005/2009 Anhand der prozentualen Anteile an Einwohnern, die in Häusern leben, an deren Fassaden die vorgenannten Lärmwerte erreicht oder überschritten werden (s. Anlage 1 ) zeigt sich folgendes Ergebnis: • Im innerstädtischen Bereich des Stadtgebietes sind im Rahmen der vorliegenden Lärmkar- tierung nur 1/3 des relevanten Hauptverkehrsstraßennetzes betrachtet worden. • An den Fassaden der angrenzenden Bebauung der untersuchten Hauptverkehrsstraßen wurden Lärmpegel ermittelt, die z.T. Lärmwerte > 70 dB (A) für den 24h-Wert (ganzer Tag) und > 60 dB(A) für den Nachtwert (12 h) aufweisen. • Die Schwerpunkte der Lärmbelastung sind die innerstädtischen Hauptverkehrsstrassen. An den Autobahnen sind die geringsten Belastetenzahlen zu verzeichnen. • Darüber hinaus fallen noch die Ausfallstraßen auf, die nachts eine zum 24 h Wert geringere Belastung verzeichnen. Diese Straßen werden stark von Berufspendlern genutzt, die hauptsächlich am Morgen bzw. am Abend fahren. 3.2 Schienenverkehr Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat die Lärmkartierungen durchgeführt und stellt die Ergebnisse ebenfalls über ein Internetportal (http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/) zur Verfügung. In den Karten für Münster ist neben der Innenstadtstrecke auch die Umgehungsbahn (östliche Um- fahrung der Innenstadt) dargestellt. Dadurch entsteht der Eindruck, als ob eine ähnlich hohe Belas- tung wie auf der Hauptstrecke vorliegt. Die Zugbewegungen auf der Umgehungsbahn sind nach Mitteilung des EBA wesentlich geringer. Nach Au skunft des Eisenbahnbundesamtes ist hier die Vorgehensweise zur Erfassung von parallelen Strecken fehlgeschlagen. Eine Korrektur ist nicht vorgesehen. Im Ergebnis zeigt sich, dass an zahlreichen Häuserfassaden entlang der Hauptstre- cke Lärmpegel ermittelt wurden, die z.T. Lärmwerte > 70 dB (A) für den 24h-Wert (ganzer Tag) und > 60 dB(A) für den Nachtwert (12 h) aufweisen. 4. Lärmaktionsplanung der ersten Stufe 2008 / 2009 Im Anschluss an die Lärmkartierung schließt sich gemäß § 47 d BImSchG in NRW die Lärmakti- onsplanung an soweit Lärmwerte an Fassaden von Wohnhäusern ein L DEN von 70 dB(A) bzw. ein LNight von 60 dB(A) (Schwellenwerte) erreichen oder überschritten wird. Dies ist in Münster wie o- ben dargestellt der Fall. Die Anlage 2 beinhaltet den Aktionsplan Münster, erstellt nach dem Mus- teraktionsplan des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Pflicht zur Aufstel- lung eines Lärmaktionsplanes wird erfüllt, jedoch wird auf die konkrete Erarbeitung von Lärmakti- onsplänen für ausgewählte Orte / Bereiche verzichtet. Im Folgenden werden vorhandene oder ge- plante Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung und Planungen, die lärmmindernde Maßnahmen zum Inhalt haben, beschrieben, die dieses Vorgehen begründen. 4.1 Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung Lärmschutzwände, -wälle und Schallschutzfenster: An den Autobahnen und der Umgehungs- strasse sind bereits umfängliche Lärmschutzeinrichtungen errichtet worden oder werden in Verbin- dung mit Planfeststellungsbeschlüssen zum Ausbau des jeweiligen Verkehrsweges in Kürze reali- siert. Die nach der Untersuchung lärmbelasteten Fassaden befinden sich an Straßen, die bereits in den Jahren 1995 bis 2002 im Schallschutzfensterprogramm der Stadt enthalten waren. In Häusern an diesen Straßen bestand über das Programm die Möglichkeit, den Einbau von Fenstern gefördert zu bekommen. Zahlreiche Fenster sind über das Programm eingebaut worden bzw. der Einbau gefördert worden. Das Förderprogramm Altbausanierung der Stadt Münster besteht seit 1995. Ge- - 4 - V/0005/2009 fördert werden u.a. Energiesparmaßnahmen wie Fassadensanierung, Dämmmaßnahmen und Fenstererneuerung im Mietwohnungsbau. Auch die Wohnungsbauunternehmen in der Stadt Müns- ter haben Objekte über das Programm saniert. Zentraler Inhalt der Maßnahmen ist auch der Ein- bau neuer Fenster, die auch die Lärmbelastung in den Gebäuden deutlich reduzieren. Verkehrsfluss und Verkehrsicherheit: Der Rat der Stadt Münster hat im Herbst 2008 die Ver- besserung der Lichtsignalsteuerungstechnik auf wesentlichen Verkehrsachsen für die nächsten Jahre beschlossen. Durch die verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen wird der Ver- kehrsfluss verbessert, wodurch auch eine Verringerung der Lärmbelastung erwartet wird. Die Ver- kehrsachse Steinfurter Straße - Weseler Straße wird 2009 den Schwerpunkt der Umstellung bil- den. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Hauptverkehrsstraßennetz wird der Rat der Stadt Münster voraussichtlich im März 2009 eine Geschwindigkeitsreduzierung im Straßennetz beschließen. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung wird eine Verringerung der Lärmbelastung eintreten. Straßenbelag: Das städtische Tiefbauamt prüft zurzeit den Einsatz von lärmarmen Straßenbelä- gen im Zusammenhang mit der Straßenunterhaltung. Eine erste Erprobung ist für 2009 auf einem Teilstück des zweiten Tangentenrings vorgesehen. 4.2 Planungen die lärmmindernde Maßnahmen zum Inhalt haben Verkehrsen twicklungsplanung: Von der Verkehrsplanung wird zurzeit der Verkehrsentwick- lungsplan 2025 (VEP) für das Stadtgebiet Müns ter auf der Basis des Hauptverkehrsstraßennetzes unter besonderer Berücksichtigung der Lärm- und Luftschadstoffbelastung umfassend neubewer- tet bzw. fortgeschrieben. Der VEP wird Ende 2010 vorliegen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Prüfung und Änderung des großräumigen und des überregionalen Straßennetzes im Stadtgebiet. Großräumige Verkehre werden aufgrund ihrer Funktionszuweisung (im Gebietsent- wicklungsplan) heute teilweise noch innenstadtnah geführt (Moltkestraße, Am Stadtgraben). Es wird geprüft, ob zukünftig die Straßen des 2. Tangentenringes diese Funktion zumindest teilweise übernehmen können. Dies gilt ebenfalls für die offiziell ausgewiesenen Umleitungsstrecken des Autobahnverkehrs. Luftreinhalteplanung: Zurzeit wird der Luftreinhalteplan Münster auf der Basis des Hauptver- kehrsstraßennetzes durch die Bezirksregierung Münster aufgestellt (s. Vorlage 01072/2008). Vor- aussichtlich wird er im April 2009 in Kraft treten. Die vorgesehenen verkehrlichen Maßnahmen werden nicht nur die Luftschadstoffsituation maßgeblich verbessern, sondern auch zur Verringe- rung der Lärmbelastungen im Straßenraum beitragen. Dieses Ziel ist ausdrücklich Gegenstand der Aufstellung gewesen. Der Luftreinhalteplan hat einen umfangreichen Maßnahmenteil mit einer konkreten Zeitplanung zur Umsetzung bzw. Überprüfung der einzelnen Maßnahmen. Die Aufstel- lung des Luftreinhalteplans sieht eine ausführliche Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Planungen im Bereich der Schienenwege: Ein Großteil der Schienenwege im Innenstadtbereich war Untersuchungsgegenstand im Sanierungspr ogramm für Schienenwege des Bundes. Aktiver und passiver Lärmschutz ist für diese Bereiche aufgrund hoher Lärmbelastung bereits vorgesehen bzw. schon realisiert. Für die Innenstadtstrecke Essen – Bremen wird zurzeit die Plangenehmi- gung zur Errichtung von Lärmschutzwänden vorberei tet. Die Realisierung der Lärmschutzwände ist für Ende 2009 geplant. 5. Beteiligung der Öffentlichkeit Im o.g ministeriellen Runderlass zur Lärmaktionsplanung wird die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit in dem Prozess der Lärmaktions planung für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erläutert. Die Art und Weise wie die Öffentlichkeit einbezogen werden soll ist nicht festgelegt bzw. verbindlich vorgeschrieben. Den Bürgern soll Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. - 5 - V/0005/2009 Bisher ist die Öffentlichkeit in Münster über Presseartikel zum Vorliegen der Lärmkarten und der Lärmsituation sowie der Veranstaltung zum „Tag gegen Lärm“ im April 2008 informiert worden. Ergänzend haben 2008 drei Expertensprechstunden stattgefunden, die eine geringe Zahl interes- sierter Bürger für Fragen zu Lärmsituationen genutzt haben. Die überwiegende Zahl der Fragen betraf jedoch allgemeine Lärmthemen bzw. Straßenverkehrslärm aus nicht untersuchten Berei- chen. Die Verwaltung schlägt vor: 1. die Öffentlichkeit im März 2009 über die gewählte Vorgehensweise zum Lärmaktionsplan zu informieren und zur Stellungnahme aufzufordern. Der Lärmaktionsplan, ergänzt um den Luft- reinhalteplan, wird im Stadthaus 3 zur Einsichtnahme sowie auf der Homepage des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz zur Einsicht bereitgestellt. Mithilfe von Presseartikeln wird über die Vorgehensweise und Inhalte informiert und die Bürger zur Mitarbeit / Stellungnahme aufge- rufen. Nach Ablauf einer vierwöchigen Auslegung und der Berücksichtigung der Stellungnah- men wird der Aktionsplan fertig gestellt und über die Bezirksregierung Münster an das zustän- dige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen übermittelt. 2. Eine breit angelegte Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der gesamtstädtischen Lärmkartierung bzw. der sich anschließenden Lärmaktionsplanung ist im Jahre 2012 bzw. 2013 durchzuführen. 6. Fazit und weiteres Vorgehen Die Themen Luftreinhalteplanung und Lärmminderungsplanung werden in der Verwaltung in enger Abstimmung mit der Verkehrsentwicklungsplanung erarbeitet, so dass Maßnahmen jeweils auf ihre Wirkung für die Lärmminderung und Luftschadstoffreduzierung im Straßenraum bewertet werden können. Synergien, im Sinne einer Verringerung von Lärm und Luftschadstoffen, sind hier bewusst gewollt. Es konnte aufgezeigt werden (s. Ziffer 4), dass die Stadt Münster in jüngster Zeit umfang- reiche Maßnahmen und Planungen ergriffen hat, die unmittelbar und mittelbar lärmmindernde Wir- kungen beim Straßen- und Schienenverkehrslärm haben bzw haben werden. Im innerstädtischen Bereich sind bislang nur ca. 1/3 des relevanten Hauptverkehrsstraßennetzes betrachtet worden. Würde auf Basis der vorliegenden Lärmkartierung eine Aktionsplanung veran- lasst sind zwar Bundes- und Landesstraßen im Blickfeld, jedoch Gemeindestraßen mit ähnlichen oder höheren Verkehrsbelastungen blieben unberücksichtigt. Nach Auffassung der Verwaltung sind eine flächendeckende Erarbeitung einer Lärmkarte und die Bewertung der Ergebnisse vorzunehmen. Dies ist in der zweiten Stufe der Lärmminderungspla- nung gemäß § 47 BImSchG, in der Münster als Ballungsraum eingestuft wird, möglich. Als Bal- lungsraumkommune ist eine flächendeckende Lärmkartierung für alle relevanten Lärmquellen ge- mäß Richtlinie zu erarbeiten und 2013 eine umfassende Lärmaktionsplanung durchzuführen. Auch die Bewertung der Lärmkartierungsergebnisse ist hierbei besonders zu bedenken. Die genauere Konkretisierung der Arbeiten inklusive der Kosten und des Zeitaufwandes wird von der Verwaltung zurzeit erarbeitet und im Herbst 2009 vorgelegt. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage
Anlage 1 Vorlage 5_2009
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Betroffene Einwohner in % am ganzen Tag (24h) nach Pegelbereichen 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Autob ahn A1 Autobahn A 43 Umgehu ngss traße Albersloh erweg Wolbecker Straße Warend orfer Straße Hamme rstraß e B219 Grevener Straße Lu dge rikre isel etc. B5 4 Steinfurter Straße B54 Stadtgra ben /Hin denburg platz B21 9 Wesele r Stra ße L55 1 Wesele r St raße >75 >70 >65 >60 >55 Anlage 1 Pegel- bereiche in dB(A) betroffene Einwohner in % in der Nacht (12h) nach Pegelbereichen 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Autob ah n A1 Autobahn A43 Umg ehungsstraße Albe rsloherweg Wolbec ker Straße Warendorfer Straße Hammerstraße B21 9 Gr evener Straß e Lud geri kreisel etc . B5 4 Steinfurter Straß e B5 4 Stadt grabe n /Hi nde nbur gplatz B219 We seler Straße L551 Weseler Straße >70 >65 >60 >55 >50 Pegel- bereiche in dB(A)
Anlage 2
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GKZ: 05515000 Lärm-Aktionsplanung 23.12.2008 NUTS3_EU: DEA33 Münster Seite: 1 Aktionsplan für die Stadt Münster Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen: Die Stadt Münster liegt außerhalb der Ballungsräume von Rhein und Ruhr im Münsterland im Westen von Deutschland. Zu ihren Nachbargemeinden existieren weite Grün- und Waldflächen. Nächste Ober- zentren sind Dortmund und Osnabrück, verkehrlich über Autobahn und Schienenverkehr zu erreichen. Hauptlärmquellen, welche in die Gemeinde einwirken, sind Haupt-Straßenverkehr Name Kfz/a Lage A1 24 Mio Im westlichen Gemeindegebiet in Nord-Süd durch die Stadt A43 22 Mio Aus Westen an die A1 B51 Umgehungsstraße 18 Mio Schließt an die A43 nach Osten an, führt durch das Stadtgebiet B54 Steinfurter / Ham- merstraße 11 Mio. Von Nordwesten nach Süden durch die Gemeind e verlaufende Bundesstrasse B219 Grevener / Sprake- lerstraße 11 Mio. Vom Stadtzentrum aus nach Norden durch das Stadtgebiet B219 Weseler Straße Vom Stadtzentrum nach Süden zu r Autobahnauf- fahrt Münster-Süd L586 Albersloherweg 10 Mio. Vom Stadtzentrum nach S üdosten B51/L843 Warendorferst- raße 9 Mio Vom Stadtzentrum nach Osten L793 Wolbeckerstraße 8,5 Mio Vom Stadtzentrum nach Südosten Haupt-Schienenverkehr Name Züge/a Lage Münster - Bremen Innenstadtstrecke Zuständige Behörde Stadt Münster; Klemensstraße 10; 48127 Münster; Telefon: 0251-4920: Fax: 0251- 4927700, Homepage: www.stadt-muenster.de Anlage 2 GKZ: 05515000 Lärm-Aktionsplanung 23.12.2008 NUTS3_EU: DEA33 Münster Seite: 2 Verweis auf Ort der Veröffentlichung (z.B. Internetseite) Der Lärmaktionsplan ist auf der Homepage des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz ein- sehbar (http://www.muenster.de/stadt/umwelt/) Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG und deren Umsetzung in der Bundesre- publik Deutschland in §§47a - f des BImSchG. Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG Die von der Bundesrepublik der EU mitgeteilten Grenzwerte sind veröffentlicht unter: http://circa.europa.eu/Public/irc/env/d_2002_49/library?l=/reporting_2005/ms_reports/germany/dezip/_ EN_1.0_&a=d http://circa.europa.eu/Public/irc/env/d_2002_49/library?l=/reporting_2005/ms_reports/germany/reportin g2005_d2002-49/_DE_1.0_&a=d Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Die Ergebnisse der Lärmkarten wurden von den Ballungsraumkommunen bzw. de m LANUV ermittelt und im Internet unter www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlic ht. Für die Schienen- wege von Eisenbahnen des Bundes führte das Eisenbahnbundesamt die Lärmkartie rung durch. Die Veröffentlichung erfolgte unter unter: http://www.eisenbahn-bundesamt.de /Service/laerm/ laerm_karten.htm .Die Angaben können hierhin sowie in Anlage 1 übernommen bzw. ergänzt werden. Die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstrassen wurde auf Plausibilität geprüft: • Sämtliche innerstädtisch vorhandenen Lärmschutzeinrichtung en wurden berück- sichtigt • An den Autobahnen und der Umgehungsstraße vorhandene Lärmschutzeinrich- tungen wurden ebenfalls berücksichtigt. Schienenverkehr Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat die Lärmkartierungen d urchgeführt und stellt die Ergebnisse ebenfalls über ein Internetportal (http:/ /laermkartierung.eisenbahn- bundesamt.de/) zur Verfügung. In den Karten für Münste r ist neben der Innenstadt- strecke auch die Umgehungsbahn (östliche Umfahrung der In nenstadt) dargestellt. Dadurch entsteht der Eindruck als ob eine ähnlich hohe Be lastung, wie auf der Hauptstrecke vorliegt. Die Zugbewegungen auf der Umgehu ngsbahn sind nach Mittei- lung des EBA wesentlich geringer. Nach Auskunft des Eisenba hnbundesamtes ist hier die Vorgehensweise zur Erfassung von parallelen Strecken f ehlgeschlagen. Eine Kor- GKZ: 05515000 Lärm-Aktionsplanung 23.12.2008 NUTS3_EU: DEA33 Münster Seite: 3 rektur ist nicht vorgesehen. Im Ergebnis zeigt sich, dass an zahlreichen Häuserfassa- den entlang der Hauptstrecke Lärmpegel ermittelt wurden, die z.T. Lärmwerte > 70 dB (A) für den 24h-Wert (ganzer Tag) und > 60 dB(A) für den Nachtwert (12 h) aufweisen. Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen Straßenverkehr In Münster sind ausschließlich die Autobahnen, die Bund es- und die Landesstrassen mit > 6 Mio Kfz pro Jahr kartiert worden. Damit wird e in unvollständiges Bild der Hauptlärmquelle Straßenverkehr in Münster gezeichnet. Basierend auf den Schwellenwerten des Erlasses zur Lärmaktionsplanung werden die Ergebnisse wie folgt bewertet: Im Ergebnis zeigt sich, dass an den untersuchten Hauptverkehr sstraßen die Lärmpe- gel an den Fassaden der angrenzenden Bebauung tags (24 h) und nachts hohe Lärmwerte aufweisen. Die Schwerpunkte der Lärmbelastung sind die innerstädtischen Hauptverkehrsstrassen. Ein besonderer Belastungsschwerpunkt ist die von Nord nach Süd verlaufende Verkehrsachse Steinfurter Straße (B54) bis Weseler Straße (B219). Darüber hinaus fallen noch die Ausfallstraßen auf, die nachts eine zum 24 h Wert ge- ringere Belastung verzeichnen. An den Autobahnen sind d ie geringsten Belasteten- zahlen zu verzeichnen. Auf die konkrete Erarbeitung von Lärmaktionsplänen für a usgewählte Orte / Bereiche wird verzichtet, Begründung siehe unten: Planbezeichnung Ortslage Lärmart Münster-2008-1 Teilaktionsplan Münster-2008-1 GKZ: 05515000 Lärm-Aktionsplanung 23.12.2008 NUTS3_EU: DEA33 Münster Seite: 4 Lageplan Zugehörige Daten: _siehe Anlage 1 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Über die Lärmkartierung ist die Öffentlichkeit über Zeitungsartikel sowie im Rahmen des „Tag gegen Lärm“ im April 2008 informiert worden. Ergänzend haben drei Exper- tensprechstunden stattgefunden, die interessierte Bürger für Fragen zu den Lärmsitua- tionen genutzt haben. Die Öffentlichkeit wird zeitgleich mit der Offenlegung des Luftreinhalteplans im Februar 2009 über den Lärmaktionsplan informiert und kann dazu Stellung nehmen. Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen Im Anschluss an die Lärmkartierung schließt sich gemäß §47 B ImSchG in NRW die Lärmaktionsplanung an soweit Lärmwerte an Fassaden von Wo hnhäusern ein L DEN von 70 dB(A) bzw. ein L Night von 60 dB(A) erreichen oder überschreiten wird. Dies ist in Münster wie oben dargestellt der Fall. Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung [x] Verkehrsplanung GKZ: 05515000 Lärm-Aktionsplanung 23.12.2008 NUTS3_EU: DEA33 Münster Seite: 5 [x] Raumordnung [ ] auf die Quelle ausgerichtete Maßnahmen [x] Wahl von Quellen mit geringer Lärmentwicklung [x] Verringerung der Schallübertragung [ ] verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize [x] sonstige: Luftreinhalteplan, Verbesserung der Verkehrssi cherheit in Münster Erläuterungen: Auf die konkrete Erarbeitung von Lärmaktionsplänen für a usgewählte Orte / Bereiche wird aus folgenden Gründen verzichtet: • Zurzeit wird der Luftreinhalteplan Münster auf der B asis des Hauptverkehrsstra- ßennetzes durch die Bezirksregierung Münster aufgestellt. V oraussichtlich wird er im April 2009 in Kraft treten. Die vorgesehenen verkehr lichen Maßnahmen werden nicht nur die Luftschadstoffsituation maßgeblich verbessern sondern voraussicht- lich auch erheblich zur Verringerung der Lärmbelastunge n im Straßenraum beitra- gen. Der Luftreinhalteplan hat einen umfangreichen M aßnahmenteil mit einer kon- kreten Zeitplanung zur Umsetzung bzw. Überprüfung der ei nzelnen Maßnahmen. Nach drei Jahren wird der Luftreinhalteplan überprüft und fortgeschrieben werden. • Im innerstädtischen Bereich des Stadtgebietes sind im Ra hmen der vorliegenden Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie nur 1/3 des relevanten Haupt- verkehrsstraßennetzes betrachtet worden. Würde auf der vorl iegenden Lärmkartie- rung eine Aktionsplanung veranlasst sind zwar Bundes- und L andesstraßen im Blickfeld, jedoch Gemeindestraßen mit ähnlichen oder höh eren Verkehrsbelastun- gen blieben unberücksichtigt. • An den Autobahnen und der Umgehungsstrasse sind bereit s umfängliche Lärm- schutzeinrichtungen in jüngster Zeit errichtet worden ode r werden in Verbindung mit Planfeststellungsbeschlüssen zum Ausbau des jeweiligen Verkehrsweges in Kürze realisiert. • Für die nach der Untersuchung lärmbelasteten Häuser be finden sich an Straßen die bereits in den Jahren 1995 bis 2002 im Schallschutzfen sterprogramm beinhal- tet waren. In Häusern dieser Straßen sind über das Prog ramm zahlreiche Fenster eingebaut worden bzw. der Einbau gefördert worden. • Das Förderprogramm Altbausanierung der Stadt Münster besteht seit 1995. Ge- fördert werden u.a. Energiesparmaßnahmen wie Fassadensanierung, Dämmmaß- nahmen und Fenstererneuerung im Mietwohnungsbau. Auch die Wohnungsbauun- ternehmen in der Stadt Münster haben Objekte über das Programm saniert. • Der Rat der Stadt Münster hat im Herbst 2008 die Ver besserung der Lichtsig- nalsteuerungstechnik auf wesentlichen Verkehrsachsen für die nächsten Jahre be- schlossen. Durch die verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsig nalanlagen wird der Verkehrsfluss verbessert, wodurch auch eine Verringerun g der Lärmbelastung erwartet wird. GKZ: 05515000 Lärm-Aktionsplanung 23.12.2008 NUTS3_EU: DEA33 Münster Seite: 6 • Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Hauptverkehrsstraße nnetz wird der Rat der Stadt Münster im März 2009 eine Geschwindigkeitsreduzierung im Straßennetz beschließen. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung wird ein e Verringerung der Lärmbelastung erwartet. • Ein Großteil der Schienenwege im Innenstadtbereich wa r Untersuchungsgegens- tand im Sanierungsprogramm für Schienenwege des Bundes. Aktiver und passiver Lärmschutz sind für diese Bereiche bereits vorgesehen bzw. scho n realisiert. Für die Innenstadtstrecke Essen – Bremen wird zurzeit die Plang enehmigung zur Er- richtung von Lärmschutzwänden vorbereitet. Die Realisierun g der Lärmschutzwän- de ist für Ende 2009 geplant . • Im Rahmen der Lärmkartierung der zweiten Stufe der E U-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Münster Ballungsraum. Die Stadt Münster h at sich dafür eingesetzt Ballungsraum der zweiten Stufe zu werden, obwohl das Ei nwohnerdichtekriterium nicht erfüllt ist. In diesem Zusammenhang wird die Stad t Münster 2012 eine Lärm- kartierung für alle relevanten Lärmquellen gemäß Richt linie erarbeiten und bis 2013 eine umfassende Lärmaktionsplanung durchführen. Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren zur Lärmminderung ggf. zum Schutz ru- higer Gebiete [x] Verkehrsplanung [x] Raumordnung [ ] auf die Quelle ausgerichtete Maßnahmen [x] Wahl von Quellen mit geringer Lärmentwicklung [x] Verringerung der Schallübertragung [ ] verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize [ ] sonstige: Erläuterungen: • Von der Verkehrsplanung wird zurzeit der Verkehrsentwickl ungsplan (VEP) für das Stadtgebiet Münster auf der Basis des Hauptverkehrsstraßenn etzes unter beson- derer Berücksichtigung der Lärm- und Luftschadstoffbelastu ng umfassend neube- wertet bzw. fortgeschrieben. Der VEP wird Ende 2010 vorliegen. • Bei der zurzeit laufenden Neuaufstellung des VEP Münste r 2025 ist eine Neuord- nung des großräumigen und des überregionalen Straßenn etzes im Stadtgebiet zu prüfen und vorzunehmen. Großräumige Verkehre werden au fgrund ihrer Funkti- onszuweisung (Gebietsentwicklungsplan) heute teilweise noch innenstadtnah ge- führt (Moltkestraße, Am Stadtgraben). Es wird geprüft, ob zukünftig die Straßen des 2. Tangentenringes diese Funktion zumindest teilweise übernehmen können. Dies gilt ebenfalls für die offiziell ausgewiesenen Uml eitungsstrecken des Auto- bahnverkehrs. . GKZ: 05515000 Lärm-Aktionsplanung 23.12.2008 NUTS3_EU: DEA33 Münster Seite: 7 • Das städtische Tiefbauamt prüft zurzeit den Einsatz von lär marmen Straßenbelä- gen im Zusammenhang mit der Straßenunterhaltung. Ein e erste Erprobung ist für 2009 auf einem Teilstück des zweiten Tangentenrings vorgesehen. Langfristige Strategie der Lärmminderung Anwohner an den Hauptverkehrsstrassen sind im besonderen Umfang Geräuschbe- lastungen ausgesetzt. Durch gezielte Lärmschutzmaßnahmen sollen die Belastungen für die Anwohner gemindert und zu einer Verbesserung der Wohn- und Lebensver- hältnisse beigetragen. Auf Grundlage der zukünftig, ab 2012 vorliegenden gesamtstädtischen Straßenver- kehrslärmkarte Münster werden die besonders lärmbelasteten Straßenabschnitte in einer Prioritätenliste erfasst und aufgelistet. Dabei ist auch die Anzahl der jeweils vom Verkehrslärm betroffenen Anwohner in zwei Stufen zu ermitteln. Ziel ist es die Berei- che mit Dauerschallpegeln von über 70/60 dB(A) Tag/Nacht erheblich einzuschränken und auch die Bereiche mit Pegeln von 65/55 dB(A) Tag/Nacht zu verringern. Auf Basis einer Prioritätenliste wird vorgeschlagen welche Lärmminderungsvarianten in den einzelnen Bereichen grundsätzlich möglich sind und in welchem Zeitraum eine Umsetzung möglich wäre. Diese stellt eine Arbeitsgrundlage für die weiterführende Maßnahmenausarbeitung dar. Die Reihenfolge der Umsetzung einzelner Maßnahmen sollte in Abhängigkeit der Anzahl der betroffenen Anwohner, der technischen Umset- zungsmöglichkeiten, des kalkulierten Kostenansatzes und insbesondere der zur Ver- fügung stehenden Mittel festgelegt werden. Geplante Bestimmungen über die Bewertung der Durchführung (Qualitätssiche- rung) 2012 werden die Lärmkarten überprüft und ggf. übera rbeitet. Die dann festzustellenden Veränderungen gegenüber der Situation 2007 geben Aufschluss über die Wirksamkeit der Maßnahmen. Sollten die Zie- le dann nicht erreicht sein, wird ein weitergehender Aktionsplan erstellt. Erwartete Auswirkungen Von den oben aufgeführten Maßnahmen werden Pegelreduzierungen erwartet. -- Ende Aktionsplan Münster-2008-1 -- GKZ: 05515000 Lärm-Aktionsplanung 23.12.2008 NUTS3_EU: DEA33 Münster Seite: 8 Anlage 1: Daten zu den Lärmkarten Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm , der von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: Lden /dB(A): >55 >65 >75 Größe/km2 47.62 12.77 3.49 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser : Lden /dB(A): >55 >65 >75 N Wohnungen 8889 4759 888 N Schulgebäude 3 0 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: Lden /dB(A): >55 .. 60 >60 .. 65 >65 .. 70 >70 .. 75 >75 N 11256 6523 4845 4673 1777 Lnight /dB(A): >50 .. 55 >55 .. 60 >60 .. 65 >65 .. 70 >70 N 7542 5086 4323 2495 8 Hinweis: Die Daten sind bei der Lärmkartierung durc h das LANUV, die Ballungsraumkommunen bzw. das Eisenbahnbundesamt ermittelt worden und de n Berichten zur Lärmkartierung zu entneh- men. Die Angaben werden vom LANUV in Anlage 1 übernommen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Wolbecker Straße
- Grevener Straße
- Weseler Straße
- Steinfurter Straße
- Moltkestraße
- Klemensstraße 10
- Umgehungsstraße 18
- Am Stadtgraben
- Warendorfer Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0005/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37