4343/2021
Baubeschluss Modellprojekt 'Wasser muss zum Baum', Varianten 1-3
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Kostenberechnung_Variante1_Wasser_Zum_Baum
2270 Zeichen
Kostenberechung nach DIN 276:2018-12, Projekt 'Wasser muss zum Baum' AZ 20.60.08-061 200 vorbereitende Maßnahmen 15.300,00 210 Herrichten 15.300,00 211 Sicherungsmaßnahmen 30 60,00 1.800,00 212 Abbruchmaßnahmen 30 450,00 13.500,00 500 Außenanlagen und Freiflächen 136.897,50 510 Erdbau 32.550,00 511 Bodenabtrag, Aushub etc. 30 860,00 25.800,00 512 Verbau etc. 30 225,00 6.750,00 520 Gründung Unterbau 31.237,50 521 Baugrundverbesserung/Bodenaustausch etc.30 1.041,25 31.237,50 530 Oberbau 13.500,00 531 Oberbau Wege Fuß-, Radverkehr 30 450,00 13.500,00 560 Einbauten in Außenanlagen & Freiflächen 9.300,00 561 Allgemeine Einbauten (Poller) 30 310,00 9.300,00 570 Vegetationsflächen 41.310,00 571 Bodenverbesserung (Bodenhilfsstoffe) 30 410,00 12.300,00 573 Pflanzflächen inkl. Fertigstellungspflege 30 929,00 27.870,00 574 Rasen- & Saatflächen inkl. Fertigstellungspflege 30 38,00 1.140,00 579 Entwicklungspflege 30 305,00 - 590 sonstige Maßnahmen für Außenanlagen & Freiflächen 9.000,00 591 Baustelleneinrichtung 30 300,00 9.000,00 Gesamtsumme alle Kostengruppen netto 152.197,50 zuzüglich 19% Mehrwertsteuer 28.917,53 Gesamtsumme Brutto 181.115,03 BV: Variante 1 Straßenbaumersatzpflanzung, optimiert ca. 12m³ Substrat, Kostenberechnung für Landschaftsbauarbeiten, 4x Tiefenbelüftung - Fertigstellung ( Pflanzung Bäume und Ansaaten) 2x Baumschutz - Entwicklungspflege 2. Jahre Bäume und Ansaaten Wurzellockstoff Kostengruppen G:\67-BLW\671-4\671- 46\00_Projekte\21_Wasser_zum_Baum\LP_3\Kostenberechnung_DIN_276\Kostenberechnung_Varianten1bis3_Baukosten.xlsx]16.12.2021
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss April 2026
1752 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/671/2
Vorlagen-Nummer
4343/2021
Stand: 02.04.2026
Sachstandsbericht
Baubeschluss Umsetzung Modellprojekt 'Wasser muss zum Baum', Varianten 1-3
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung, das Modellprojekt
„Wasser muss zum Baum“ umzusetzen. Der Ausschuss begrüßt die Maßnahme als inno-
vativen Schritt zur Anpassung an den Klimawandel und fordert die Verwaltung auf, den
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün und den Rat der Stadt Köln über die Ergebnisse
der Evaluierung der Maßnahmen zu informieren.
2. Der Finanzausschuss beschließt für die Umsetzung des Förderprojektes „Wasser muss
zum Baum“ eine Mittelfreigabe von 594.652€ sowie die Freigabe einer Verpflichtungser-
mächtigung im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 von 459.227€ im
Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- & Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6700-1301-0-9500 Modellprojekt
Wasser muss zum Baum.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Umsetzung des Förderprojektes ist abgeschlossen. Wie geplant wurden die zwölf Bäume
in der Ewaldistraße im Dezember 2025 gepflanzt. Für den Thürmchenswall wurde zwar noch
eine Verlängerung des Förderzeitraumes bewilligt, jedoch wurde ein Leitungspaket in geringer
Tiefe angetroffen, das die Baumpflanzungen dort verhindert. Das Projekt wurde insofern in
Absprache mit dem Fördermittelgeber abgeschlossen. Im Rahmen des Projektes wurden so-
mit 85 neue Straßenbäume gepflanzt.
Nächste Schritte:
Als nächstes steht die Abrechnung des Projektes und die Erstellung des Verwendungsnach-
weises für den Fördermittelgeber an.
2022-02-16 Stellungnahme 14 KOB Wasser muss zum Baum
4231 Zeichen
/ 2 14 16.02.2022 67 über Dezernat VIII Baubeschluss Modellprojekt ‚Wasser muss zum Baum‘ Varianten 1-3 Beschlussvorlage 4343/2021 (Stand 07.02.20222 ) Prüfung der Kostenberechnung RPA-Nr.: KOB 2022/0222 Kosten eingereicht (gerundet): 886.000,- € netto (1,054 Mio € brutto) Kosten geprüft (gerundet): 1,028 Mio € netto (1,2 24 Mio € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschluss vom 6.5.2021 (Vorlage 0403/2021) hatte der Rat die Verwaltung mit der Pla- nung des Modellprojektes ‚Wasser muss zum Baum‘ beauftragt und Finanzmittel in einer Höhe von 200.000 € (brutto) für die Planung freigegeben. Sie reichen nun die Kostenberechnung zur Prüfung ein und streben einen entsprechenden Baubeschluss im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün an. In dem Modellprojekt sollen an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet, z.B. im Rahmen von Ersatzpflanzungen, insgesamt rund 100 klimaangepasste Straßenbäume gepflanzt werden. Die entsprechenden Baumstandorte werden zuvor in drei unterschiedlichen baulichen Vari- anten vorbereitet und hergestellt, die später alle eine verbesserte Wasserversorgung der Bäume gewährleisten sollen. Nach baulicher Umsetzung der Maßnahme beabsichtigen sie eine Evaluierung mit eigenem Personal. Der von ihnen diesbezüglich im Rahmen des Bundesprogrammes zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ gestellte Förderantrag, wurde in der Zwischenzeit bewilligt. So- weit die im Bewilligungsbescheid formulierten Zuwendungsziele, Zuwendungszwecke, der Bewilligungszeitraum (6.12.2021 bis 31.12.2024) und die Nebenbestimmungen eingehalten werden, wird die Maßnahme mit einer Summe von bis zu 1,08 Mio. Euro gefördert. Bei der Prüfung der Kostenberechnung und der ergänzenden Unterlagen wurden keine Auf- fälligkeiten erkannt oder unangemessenen Kostenansätze festgestellt, die der geplanten Maßnahme widersprechen. Die Prüfung ergab jedoch folgende Feststellungen: - Bei den eingereichten Kosten waren die Nebenkoste n (KG 700) nicht berücksichtigt, da deren Mittelfreigabe bereits mit Ratsbeschluss vom 6.5.2021 (Vorlage 0403/2021) für die Planung der Maßnahme erfolgte. Eine aktualisierte Kostenaufstellung inkl. der Nebenkostenberechnung wurde jedoch nach Anforderung nachgereicht. Die Nebenkosten in einer Gesamthöhe von rund 143.000,- € (netto) sind nach Auskunft der Fachdienststelle überschlägig, anhand von Er- - 2 - fahrungswerten und Honorarvorausberechnungen ermittelt worden. Die berechneten Ne- benkosten sind plausibel. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme, inkl. der Nebenkosten, betragen somit 1,028 Mio € netto, bzw. 1.224 Mio € brutto. - In der Kostenberechnung zur Baumaßnahme nicht berücksichtigt, sind die Kosten für die zu pflanzenden Bäume. Nach Bewilligungsbescheid sind jedoch auch die Kosten für die Pflanzenlieferung förderfähig. - Aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklung und der ausgesprochen guten Konjunktur- lage im Bausektor ergibt sich trotz der sorgfältig erstellten Kostenberechnung ein gewis- ses Kostenrisiko. Insbesondere auch weil in der jüngeren Vergangenheit bei Ausschrei- bungen von Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen die Resonanz bei den Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen gering und die wenigen Angebote oft sehr hochpreisig bis spekulativ überhöht waren. Dieses Kostenrisiko versuchen Sie dadurch einzugrenzen, dass Sie bei der Maßnahme, mehrere Straßenbaumpflanzungen räumlich, zusammenfassen und ein wirtschaftlicher Ausbau dadurch eher gegeben ist, als bei räumlich auseinanderliegenden einzelnen Pflanzungen. Da Straßenbaumersatzpflanzungen und deren Standortoptimierung eine dauerhafte Aufgabe der Verwaltung ist und es auch bleiben wird, würde ich die zukünftige bauliche Umsetzung durch eigenes Personal und Maschinen, auch aus wirtschaftlichen Gründen, sehr begrüßen. Einzelnachpflanzungen könnten dann schnell, ohne Ausschreibungsaufwand und ohne Ri- siko, kein wirtschaftliches Angebot zu erhalten, erfolgen. Bei der weiteren Planung und Umsetzung der Maßnahme bitte ich die Förderkriterien und Nebenbestimmungen des Förderbescheides zu beachten. Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich Amtsleitung
Kostenberechnung_AlleVarianten_Wasser_Zum_Baum
1468 Zeichen
Kostenberechung nach DIN 276:2018-12 - Projekt 'Wasser muss zum Baum' AZ 20.60.08-061 ohne KGr. 700 Summe 200 vorbereitende Maßnahmen 31.932,00 210 Herrichten 31.932,00 211 Sicherungsmaßnahmen 1.800,00 212 Abbruchmaßnahmen 30.132,00 500 Außenanlagen und Freiflächen 853.680,60 510 Erdbau 139.872,60 511 Bodenabtrag, Aushub etc. 115.032,00 512 Verbau etc. 24.840,60 520 Gründung Unterbau 170.481,00 521 Baugrundverbesserung/Bodenaustausch etc. 170.481,00 530 Oberbau 109.695,00 531 Oberbau Wege Fuß-, Radverkehr 109.695,00 550 Technische Anlagen 202.950,00 551 Oberflächenentwässerung 94.050,00 552 Zisterne/Baumrigolen 108.900,00 560 Einbauten in Außenanlagen & Freiflächen 29.760,00 561 Allgemeine Einbauten (Poller) 29.760,00 570 Vegetationsflächen 158.922,00 571 Bodenverbesserung (Bodenhilfsstoffe) 47.280,00 573 Pflanzflächen inkl. Fertigstellungspflege 86.610,00 574 Rasen- & Saatflächen inkl. Fertigstellungspflege 4.902,00 579 Entwicklungspflege 20.130,00 590 sonstige Maßnahmen für Außenanlagen & Freiflächen 42.000,00 591 Baustelleneinrichtung 42.000,00 Gesamtsumme alle Kostengruppen netto 885.612,60 zuzüglich 19% Mehrwertsteuer 168.266,39 Gesamtsumme Brutto 1.053.878,99 aufgerundet, brutto 1.054.000,00 € Kostengruppen Übersicht KB Varianten 1-3 BV: 'Wasser muss zum Baum', Stadt Köln G:\67-BLW\671-4\671- 46\00_Projekte\21_Wasser_zum_Baum\LP_3\Kostenberechnung_DIN_276\Kostenberechnung_Varianten1bis3_Baukosten.xlsx]16.12.2021
Kostenberechnung_Variante2_Wasser_Zum_Baum
2419 Zeichen
Kostenberechung nach DIN 276:2018-12 - Projekt 'Wasser muss zum Baum' AZ 20.60.08-061 - Baumrigole 200 vorbereitende Maßnahmen 16.632,00 210 Herrichten 16.632,00 211 Sicherungsmaßnahmen 212 Abbruchmaßnahmen 33 504,00 16.632,00 500 Außenanlagen und Freiflächen 330.877,80 510 Erdbau 50.625,30 511 Bodenabtrag, Aushub etc. 33 1.260,00 41.580,00 512 Verbau etc. 33 274,10 9.045,30 520 Gründung Unterbau 64.201,50 521 Baugrundverbesserung/Bodenaustausch etc.33 1.945,50 64.201,50 530 Oberbau 37.125,00 531 Oberbau Wege Fuß-, Radverkehr 33 1.125,00 37.125,00 550 Technische Anlagen 101.475,00 551 Oberflächenentwässerung 33 1.425,00 47.025,00 552 Zulaufschacht Baumrigole 33 1.650,00 54.450,00 560 Einbauten in Außenanlagen & Freiflächen 10.230,00 561 Allgemeine Einbauten (Poller) 33 310,00 10.230,00 570 Vegetationsflächen 49.071,00 571 Bodenverbesserung (Bodenhilfsstoffe) 33 455,00 15.015,00 573 Pflanzflächen inkl. Fertigstellungspflege 33 670,00 22.110,00 574 Rasen- & Saatflächen inkl. Fertigstellungspflege 33 57,00 1.881,00 579 Entwicklungspflege 33 305,00 10.065,00 590 sonstige Maßnahmen für Außenanlagen & Freiflächen 18.150,00 591 Baustelleneinrichtung 33 550,00 18.150,00 Gesamtsumme alle Kostengruppen netto 347.509,80 zuzüglich 19% Mehrwertsteuer 66.026,86 Gesamtsumme Brutto 413.536,66 BV: Variante 2 Straßenbaumneupflanzung im Bestand mind. 12m³ Substrat, Rigole Kostenberechnung für Landschaftsbauarbeiten, 4x Tiefenbelüftung - Fertigstellung ( Pflanzung Bäume und Ansaaten) 2x Baumschutz - Entwicklungspflege 2. Jahre Bäume und Ansaaten Wurzellockstoff Kostengruppen G:\67-BLW\671-4\671- 46\00_Projekte\21_Wasser_zum_Baum\LP_3\Kostenberechnung_DIN_276\Kostenberechnung_Varianten1bis3_Baukosten.xlsx]16.12.2021
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (UmweltA + VA)
2076 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Der Gestaltungsspielraum ist zu gering, da die verschiedenen Varianten auf den langfristig festgesetzten Standards zur Pflanzung von Straßenbäumen aufbauen. Diese werden nur optimiert, jedoch nicht grundsätzlich geändert. x Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. Die Ausführung der Arbeiten zu diesem Projekt sind aufgrund der Förderkulisse bis Ende 2023 vollständig abzuschließen. Daher muss im Herbst 22 mit der Umsetzung begonnen ergo kurzfristig ausgeschrieben werden. Die Standorte sind alle bereits in bestehenden Projekten in den Bezirken vorgestellt und abgestimmt ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Kostenberechnung_Varianten1bis3_Projektkosten
1776 Zeichen
Kostenberechung nach DIN 276:2018-12 - Projekt 'Wasser muss zum Baum' AZ 20.60.08-061 mit KGr. 700 Summe 200 vorbereitende Maßnahmen 31.932,00 210 Herrichten 31.932,00 211 Sicherungsmaßnahmen 1.800,00 212 Abbruchmaßnahmen 30.132,00 500 Außenanlagen und Freiflächen 853.680,60 510 Erdbau 139.872,60 511 Bodenabtrag, Aushub etc. 115.032,00 512 Verbau etc. 24.840,60 520 Gründung Unterbau 170.481,00 521 Baugrundverbesserung/Bodenaustausch etc. 170.481,00 530 Oberbau 109.695,00 531 Oberbau Wege Fuß-, Radverkehr 109.695,00 550 Technische Anlagen 202.950,00 551 Oberflächenentwässerung 94.050,00 552 Zisterne/Baumrigolen 108.900,00 560 Einbauten in Außenanlagen & Freiflächen 29.760,00 561 Allgemeine Einbauten (Poller) 29.760,00 570 Vegetationsflächen 158.922,00 571 Bodenverbesserung (Bodenhilfsstoffe) 47.280,00 573 Pflanzflächen inkl. Fertigstellungspflege 86.610,00 574 Rasen- & Saatflächen inkl. Fertigstellungspflege 4.902,00 579 Entwicklungspflege 20.130,00 590 sonstige Maßnahmen für Außenanlagen & Freiflächen 42.000,00 591 Baustelleneinrichtung 42.000,00 700 Baunebenkosten 142.798,32 710 Bauherrenaufgaben 11.000,00 711 Projektsteuerung 11.000,00 720 vorbereitende Obkektplanung 11.000,00 721 Standortanalyse 11.000,00 730 Objektplanung 95.798,32 732 Freianlagen 95.798,32 760 Allg. Baunebenkosten 25.000,00 761 Gutachten und Beratung 25.000,00 Gesamtsumme alle Kostengruppen netto 1.028.410,92 zuzüglich 19% Mehrwertsteuer 195.398,07 Gesamtsumme Brutto 1.223.808,99 aufgerundet, brutto 1.223.930,00 € Kostengruppen Übersicht KB Varianten 1-3 BV: 'Wasser muss zum Baum', Stadt Köln G:\67-BLW\671-4\671- 46\00_Projekte\21_Wasser_zum_Baum\LP_3\Kostenberechnung_DIN_276\Kostenberechnung_Varianten1bis3_Baukosten.xlsx] 07.02.2022
Kostenberechnung_Variante3_Wasser_Zum_Baum
2474 Zeichen
Kostenberechung nach DIN 276:2018-12 - Projekt 'Wasser muss zum Baum' AZ 20.60.08-061 200 vorbereitende Maßnahmen - 210 Herrichten - 211 Sicherungsmaßnahmen 212 Abbruchmaßnahmen 500 Außenanlagen und Freiflächen 385.905,30 510 Erdbau 56.697,30 511 Bodenabtrag, Aushub etc. 33 1.444,00 47.652,00 512 Verbau etc. 33 274,10 9.045,30 520 Gründung Unterbau 75.042,00 521 Baugrundverbesserung/Bodenaustausch etc.33 2.274,00 75.042,00 530 Oberbau 59.070,00 531 Oberbau Wege Fuß-, Radverkehr 33 1.790,00 59.070,00 550 Technische Anlagen 101.475,00 551 Oberflächenentwässerung 33 1.425,00 47.025,00 552 Zulaufschacht zu Baumrigolen 33 1.650,00 54.450,00 560 Einbauten in Außenanlagen & Freiflächen 10.230,00 561 Allgemeine Einbauten (Poller) 33 310,00 10.230,00 570 Vegetationsflächen 68.541,00 571 Bodenverbesserung (Bodenhilfsstoffe) 33 605,00 19.965,00 573 Pflanzflächen inkl. Fertigstellungspflege 33 1.110,00 36.630,00 574 Rasen- & Saatflächen inkl. Fertigstellungspflege 33 57,00 1.881,00 579 Entwicklungspflege 33 305,00 10.065,00 590 sonstige Maßnahmen für Außenanlagen & Freiflächen 14.850,00 591 Baustelleneinrichtung 33 450,00 14.850,00 Gesamtsumme alle Kostengruppen netto 385.905,30 zuzüglich 19% Mehrwertsteuer 73.322,01 Gesamtsumme Brutto 459.227,31 BV: Variante 3 Straßenbaumneupflanzung, mind. 12m³ Substrat, Baumrigole, Neubau von vernetzten Baumstandorten 4x Tiefenbelüftung - Fertigstellung ( Pflanzung Bäume und Ansaaten) 2x Baumschutz - Entwicklungspflege 2. Jahre Bäume und Ansaaten Wurzellockstoff, - Wurzelraumerweiterung - Wurzelgräben/Baumrigolen Kostengruppen G:\67-BLW\671-4\671- 46\00_Projekte\21_Wasser_zum_Baum\LP_3\Kostenberechnung_DIN_276\Kostenberechnung_Varianten1bis3_Baukosten.xlsx]16.12.2021
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss Oktober 2025
2245 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/671/2
Vorlagen-Nummer
4343/2021
Stand: 07.10.2025
Sachstandsbericht
Baubeschluss Umsetzung Modellprojekt 'Wasser muss zum Baum', Varianten 1-3
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung, das Modellprojekt
„Wasser muss zum Baum“ umzusetzen. Der Ausschuss begrüßt die Maßnahme als inno-
vativen Schritt zur Anpassung an den Klimawandel und fordert die Verwaltung auf, den
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün und den Rat der Stadt Köln über die Ergebnisse
der Evaluierung der Maßnahmen zu informieren.
2. Der Finanzausschuss beschließt für die Umsetzung des Förderprojektes „Wasser muss
zum Baum“ eine Mittelfreigabe von 594.652€ sowie die Freigabe einer Verpflichtungser-
mächtigung im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 von 459.227€ im
Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- & Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6700-1301-0-9500 Modellprojekt
Wasser muss zum Baum.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Umsetzung des Förderprojektes ist bis auf die Pflanzung der zwölf Bäume in der Ewal-
distraße und die fehlenden sechs Standorte am Thürmchenswall in der Altstadt Nord erfolgt.
Die Abnahmen der Fertigstellungspflege (Anwuchserfolg der Bäume) in den Varianten 1 - 3
erfolgen in der 41. und 42. Kalenderwoche 2025.
Die sechs Standorte in der Straße ‚Thürmchenswall‘ (Variante 2) konnten bisher aufgrund ei-
ner halbseitigen Straßensperrung im Bereich des ehemaligen Dreikönigs Gymnasiums nicht
begonnen werden. Die Sperrung wird bis Ende 2025 bestehen bleiben. Die Umsetzung der
Baumpflanzung kann daher erst nach Ablauf des Förderzeitraumes erfolgen.
Nächste Schritte:
Nach Beschluss des Bundeshaushaltes wird eine Verlängerung des Förderzeitraumes um drei
Monate beantragt, um im ersten Quartal 2026 das Projekt abschließen zu können. Für den
Fall, dass dem Antrag nicht zugestimmt wird, wird das Förderprojekt beendet ohne die Stand-
orte am Thürmchenswall.
Die Pflanzung der Bäume in der Ewaldistraße erfolgt voraussichtlich im Dezember 2025.
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Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
März 2026
Beschlussvorlage Ausschuss
8560 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 4343/2021 Freigabedatum 27.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss Umsetzung Modellprojekt 'Wasser muss zum Baum', Varianten 1-3 Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung das Modellprojekt ‚Wasser muss zum Baum‘ umzusetzen. Der Ausschuss begrüßt die Maßnahme als innovativen Schritt zur Anpassung an den Klimawandel und fordert die Verwaltung auf den Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün und den Rat der Stadt Köln über die Ergebnisse der Evaluierung der Maßnahmen zu informie- ren. 2. Der Finanzausschuss beschließt für die Umsetzung des Förderprojektes „Wasser muss zum Baum“ eine Mittelfreigabe von 594.652€ sowie die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung im Haushalts- jahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 von 459.227€ im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- & Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6700-1301-0-9500 Modellprojekt Wasser muss zum Baum. Alternativer Beschluss Auf die Umsetzung des Modellprojektes ‚Wasser muss zum Baum‘ wird verzichtet Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 17.02.2022 Finanzausschuss 14.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.053.879€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 948.491 90 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.053.879€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 948.491 90 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 6.5.2021 über das Modellprojekt ‚Wasser muss zum Baum‘, hat die Verwaltung einen qualifizierten Förderantrag im Bundesprogramm „Anpassung urba- ner Räume an den Klimawandel“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einge- reicht. Der Zuwendungsantrag wurde am 6.12.2021 positiv beschieden. Die Förderzusage umfasst insgesamt 1.080.000€, dies entspricht einem Förderanteil von 90% des Maßnahmenumfangs. Der Förderzeitraum umfasst die Jahre 2021 bis 2024. Aufgrund des Zeitrahmens und dem Umstand dass Bäume nur in einem Zeitfenster von ca. Novem- ber bis März gepflanzt werden können, ist kurzfristig ein Baubeschluss erforderlich, um das Modell- projekt in dem vorgegebenen Förderzeitraum umzusetzen. Zur Vorbereitung der Umsetzung fanden in 2021 verschiedenen Workshops mit externen Experten und Mitarbeiter*innen des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik, der Stadtentwässerungsbetriebe und des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen statt. Im Ergebnis wurden drei Varianten aus- gearbeitet, die geeignet sind die Wasserversorgung von Straßenbäumen im innerstädtischen Bereich zu verbessern. Die drei Varianten unterscheiden sich in der bautechnischen Umsetzung. Durch diese Baumaßnahmen wird, neben der konsequenten Verwendung von „Klimabäumen“ ein wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel geleistet. Variante 1 Diese Variante baut auf dem Pflanzstandard der Stadt Köln auf und optimiert das verwendete 3 Baumsubstrat in Hinblick auf seine Wasserspeicherkapazität, durch Zugabe von wasserspeichernden Stoffen (Bims). Die Variante 1 wird entlang der Gleueler Straße (ca. 20 Stück) in Lindenthal und der Wipperfürther Straße (ca. 12 Stück) in Kalk im Rahmen der turnusmäßigen Ersatzbaumpflanzungen umgesetzt, da dort eine große Anzahl von Fehlstellen vorliegen und hier unter vergleichbaren Bedingungen Baum- standorte modellhaft optimiert werden können. Variante 2 Bei dieser Variante wird dem Baumstandort gezielt Regenwasser von den umgebenden Gehwegflä- chen zugeführt. Dies erfolgt nicht über die Oberfläche der Baumscheibe, sondern durch Auffangen des Regenwassers in einer Rinne und Zuführung in den Untergrund unter die Baumgrube. Hierdurch wird verhindert, dass die Baumwurzeln primär im Bereich der Oberfläche wachsen. Unterhalb der Baumgrube wird eine Drain- und Filterschicht zum Auffangen des Wassers eingebaut. Die Filter- schicht wird zusätzlich mit Aktivkohle angereichert um die Filterfähigkeit zu erhöhen. Die Variante 2 soll entlang der Äußeren Kanalstraße in Köln Ehrenfeld umgesetzt werden. Dort wurde im Zuge des von der Bezirksvertretung beschlossenen Straßenbaumkonzeptes insgesamt. 32 neue Standorte im vorhandenen Straßenraum ermittelt. Variante 3 Diese Variante übernimmt die Bauweise der Variante 2. Zusätzlich werden die Baumstandorte durch Wurzelgräben miteinander verbunden. In die Wurzelgräben wird zusätzlich Regenwasser von den umgebenden Gehwegflächen zugeführt. Auf diese Weise erhöht sich die Gehwegfläche von der Re- genwasser zugeführt wird und somit die Wassermenge für die Bäume. Für die Variante 3 wurden Standorte im Rahmen der Umgestaltung des Dellbrücker Marktplatzes ab- gestimmt. Dort werden 11 Stück neue Bäume auf dem neu zu gestaltenden Stadtplatz gepflanzt. Wei- tere 21 Standorte sind noch in der Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung. In 2022 soll mit der Umsetzung der Varianten 1 und 2 begonnen werden. Nach Umsetzung der Maßnahme ist eine Evaluierung vorgesehen. Die Evaluierung soll nach derzei- tigem Stand mit eigenem Personal erfolgen. Die betroffenen Bezirksvertretungen werden im Rahmen einer gesonderten Mitteilung über das Pro- jekt und die Standorte informiert. Die Kostenberechnungen der drei Varianten befinden sich zur Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts wird bis zum ersten Sitzungstermin der Vorlage beigefügt. Finanzierung Die Gesamtkosten der Baumaßnahme für die drei Varianten betragen 1.053.879 €. Der voraussichtli- che Mittelabfluss im Jahr 2022 beträgt 594.625 €. Der prognostizierte Mittelabfluss für das Jahr 2023 beträgt 459.227 €. Die Maßnahme finanziert sich zu 90% durch die Einzahlungen/Erträge des För- dergebers. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen muss jedoch zunächst durch Auszahlun- gen/Aufwendungen in Vorleistung gehen. Die Finanzierung ist gesichert. Der Planwert für das Jahr 2022 beträgt 150.000 €. Die Deckung des Unterschiedsbetrags von 444.652 € zu den voraussichtlichen Auszahlungen von 594.652 € erfolgt durch im gleichen Haushaltsjahr nicht benötigte Finanzmittel bei der Finanzstelle 6700-1301-0-0003 Artenreiche Wiesen. Hier stehen durch vorteilhafte Submissionsergebnisse entsprechende Restmittel zur Verfügung. Um den notwendigen Auftrag für die Variante 3 im Jahr 2022 vergeben zu können, erfolgt zudem die Freigabe einer im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 von 459.227€. Die Herstellung dieser Maßnahmen stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen 4 Grünvermögen dar. Da für den Festwert Grün gem. den Vorschriften des Neuen Kommunalen Fi- nanzmanagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und Ersatzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der kon- sumtiven Ergebnisrechnung an. Die Festwert-Aufwendungen sind in Höhe 594.652 € im Hpl. 2022 im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in Teilplanzei- le 16 sonstige ordentliche Aufwendungen gesichert. Das Dezernat für Umwelt, Klima und Liegenschaften wird die für 2023 f. notwendigen Festwert- Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 459.227 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro- zesse 2023 f. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. Bei Zahlungseingang der Fördermittel wirken sich diese ertragswirksam aus und decken die entste- henden Festwertaufwendungen zu 90%, höchstens jedoch bis 1.080.000€. Anlagen: Baukosten nach DIN 276, KGr. 200, 500 Variante 1: 181.115€ Variante 2: 413.537€ Variante 3: 459.227€
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4343/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.02.2022
- Erstellt
- 14.12.2021 16:23