3973/2022
Information zum Städtebauförderprogramm NRW für das Jahr 2023 und zu den im Jahr 2022 bewilligten Förderprojekten
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Anlage StbF 2022_2023
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Anlage 1 Bewilligungs- datum förderfähige Kosten Zuschuss StBauF kommunaler Eigenanteil Regionale 2010 - Archäologische Zone / MiQua (Inanspruchnahme der Zusage des Städtbauministerium aus 2014) 21.09.2022 80% 20% Antrags- datum förderfähige Kosten Zuschuss StBauF kommunaler Eigenanteil Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte 28.09.2022 70% 30% Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße * 5.455.356 EUR 3.818.749 EUR 1.636.607 EUR Einrichtung eines Büros für Vernetzung und Aktivierung 926.224 EUR 648.357 EUR 277.867 EUR mit Zentren-Verfügungsfonds 150.000 EUR 105.000 EUR 45.000 EUR mit bürgerorientiertem Verfügungsfonds 84.000 EUR 58.800 EUR 25.200 EUR Umsetzung eines Haus-, Hof- und Fassadenprogramms 250.000 EUR 175.000 EUR 75.000 EUR prozessbegleitende Evaluation 116.160 EUR 81.312 EUR 34.848 EUR Antrags- datum förderfähige Kosten Zuschuss EFRE/StbF kommunaler Eigenanteil *zusätzliche Anmeldung zum Projektaufruf "Wohnviertel im Wandel" (EFRE/JTF 2021 - 2027 in NRW) 18% Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße Dezember 2 022 5.455.356 EUR 4.473.392 EUR 981.964 EUR Bewilligungs- datum förderfähige Kosten Zuschuss StBauF Eigenanteil Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW: 08.03.2022 90% 10% Anstoß eines Zentrenmanagements in den Bezirkszentren Kalk, Ehrenfeld und Porz insgesamt 150.000 EUR 135.000 EUR 15.000 EUR Bewilligungs- datum förderfähige Kosten Zuschuss StBauF Eigenanteil Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren": 29.08.2022 rd. 74,91% rd. 25,09% "Netzwerkarbeit für die Kölner City" 525.100 EUR 393.375 EUR 131.725 EUR beantragte Gesamtsummen zum STEP 2023 mit KO- Finanzierung EFRE Abschnitt 2: Sonderaufrufe des Bundes und des Landes bewilligte Zuwendung in 2022 82% Information zum Städtebaufördeprogramm 2022/2023 6.981.740 EUR 5.541.861 EUR 1.439.879 EUR Bewilligung im Ramen des STEP 2022 (Ausfinanzierung) Förderanträge zum STEP 2023 Abschnitt 1: reguläre Städtebauförderung 6.981.740 EUR 4.887.218 EUR 2.094.522 EUR beantragte Gesamtsummen zum STEP 2023 6.415.084 EUR 5.132.067 EUR 1.283.017 EUR
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/15 Vorlagen-Nummer 30.11.2022 3973/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 02.02.2023 Information zum Städtebauförderprogramm NRW für das Jahr 2023 und zu den im Jahr 2022 bewilligten Förderprojekten 1. Antragstellungen 2023 Zum regulären Städtebauförderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digita- lisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) wurde am 28.09.2022 die Anerkennung der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für Porz- Mitte beantragt. Zum STEP 2023 sind dabei die Maßnahmen - Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße - Einrichtung eines Büros für Vernetzung und Aktivierung incl. Verfügungsfonds - Umsetzung eines Haus-, Hof- und Fassadenprogramms - prozessbegleitende Evaluation vorgesehen. Für die Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße wird zusätzlich eine Ko-Finanzierung über den Förderaufruf „Wohnviertel im Wandel“ im Rahmen des „EFRE/JTF – Programms 2021 – 2027 in NRW“ angestrebt. Hierdurch könnte eine Reduzierung des kommunalen Eigenanteils von 30 % der förderfähigen Kosten auf dann 18% bewirkt werden. Der Förderantrag ist bis zum 31.12.2022 beim Fördergeber einzureichen. Es ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass die Bewilligungen ab dem Sommer 2023 ausge- sprochen werden. Mit Erlass der entsprechenden Zuwendungsbescheide wird eine verbindliche Umsetzung dieser Maßnahmen bis zum 31.12.2027 verbunden sein. 2 2. Berichterstattung zu den im Jahr 2022 bewilligten Förderprojekten 1. reguläres Städtebauförderprogramm: Ausfinanzierung der Maßnahme „Archäologische Zone/ Museum im Quartier (MiQua“) Der zur Antragstellung gebrachte Ausfinanzierungsbedarf von 3,4 Mio € wurde bewilligt. 2. Sonderaufrufe des Bundes und des Landes 1. Im dritten Aufruf zum Landesprogramm „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstäd- te und Zentren in Nordrhein Westfalen“ wurde eine inhaltliche Erweiterung der bereits in 2021 bewilligten Förderprojekte „Anstoß eines Zentrenmanagements“ für die Bezirkszen- tren Kalk, Ehrenfeld und Porz erreicht werden (vgl. Session Nr. 0498/2022). Durch die neu aufgesetzten und am 08.03.2022 bewilligten Fördergegenstände können nun in den 3 Be- zirkszentren bis zum 31.12.2023 die kontinuierliche Ansprache und Vernetzung der loka- len Akteure und die Initiierung gemeinsamer Maßnahmen wie z.B. Maßnahmen zur Erfas- sung und Vermittlung von Leerständen und Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Aufbau von Immobilien- und Standortgemeinschaften erfolgen. 2. Innerhalb des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung konnte das Projekt „Netzwerkarbeit für die Kölner City“ überzeugen (vgl. Session-Nr. 4225/2021). Es erhielt am 29.08.2022 den Zuwendungsbescheid für die Einrichtung einen Zentrenmanagements zur Durchführung von Beteiligungsformaten, öffentlichkeitswirksa- mer Veranstaltungen und thematischer Workshops. Die projektbezogene Ansiedlung neu- er Nutzungskonzepte und Einzelmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums wer- den zusätzlich über einen Verfügungsfonds gefördert. Der Umsetzungszeitraum ist bis zum 31.08.2025 befristet. Eine Übersicht der bewilligten und beantragten Förderprojekte ist Anlage dieser Mitteilung. Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3973/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.01.2023
- Erstellt
- 21.11.2022 14:02