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3023/2024

Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT aus der Sitzung des Rates vom 01.10.2024 (AN/1324/2024) betreffend "Wie geht's denn der Idee zweier neuer Landschaftsparks in Köln-Weiden so?"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 01.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.10.2024

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2070 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/2 
 
Vorlagen-Nummer 01.10.2024 
 3023/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 01.10.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe KLIMa FREUNDE & GUT aus der Sitzung 
des Rates vom 01.10.2024 (AN/1324/2024) betreffend "Wie geht's denn der Idee zweier 
neuer Landschaftsparks in Köln-Weiden so?" 
Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT erbittet mit ihrer Anfrage einen Sachstand zum Be-
schluss „Zwei neue Landschaftsparks entlang der A4 und zwischen Widderdorf und Lövenich“ 
(AN/0804/2022) vom 08.09.2022. 
 
 
Dazu teilt die Verwaltung Folgendes mit: 
 
Die Verwaltung hat ein Planungsbüro beauftragt, um die planerischen Möglichkeiten für die 
beiden beschlossenen Landschaftsparks zu definieren. Dabei ist zu klären, welche Flächen 
benötigt werden, um ein nachhaltiges Konzept für einen Landschaftspark zu erhalten. Die 
Konzeptstudie soll die Grundlage für eine Öffentlichkeitsbeteiligung und einen freiraumplaneri-
schen Ideenwettbewerb liefern. Ebenso soll sie einen ersten Kostenrahmen beschreiben und 
helfen, Räume zu identifizieren, die für eine sinn- und reizvolle Durchwegung des Raumes er-
forderlich sind.  
 
Die Konzeptstudie und deren Prüfung sollen bis zum Ende des 1. Halbjahr 2025 abgeschlos-
sen sein. 
 
Ein Großteil der im Ratsbeschluss AN/0804/2022 vom 08.09.2022 benannten Flächen im Köl-
ner Westen befindet sich in Privatbesitz. Die vorhandenen Nutzungen sind teils per Bebau-
ungsplan rechtlich gesichert. Zudem sind im Flächennutzungsplan Flächen für Maßnahmen 
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen. Diese 
dienen als Flächen für Kompensationsmaßnahmen, also zum Ausgleich von geplanten Ein-
griffen in Natur und Landschaft. Außerdem liegt über fast allen Flächen des Betrachtungsrau-
mes der Landschaftsplan der Stadt Köln mit den Landschaftsschutzgebieten L12-Freiräume 
um Lövenich und Widdersdorf und L17-Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und 
verbindende Grünzüge. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

01.10.2024 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3023/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
01.10.2024
Erstellt
30.09.2024 12:33