mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT aus der Sitzung des Rates vom 01.10.2024 (AN/1324/2024) betreffend "Wie geht's denn der Idee zweier neuer Landschaftsparks in Köln-Weiden so?"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 3023/2024 vom 01.10.2024

Stand: Am 01.10.2024 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 01.10.2024 3023/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 01.10.2024 Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe KLIMa FREUNDE & GUT aus der Sitzung des Rates vom 01.10.2024 (AN/1324/2024) betreffend "Wie geht's denn der Idee zweier neuer Landschaftsparks in Köln-Weiden so?" Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT erbittet mit ihrer Anfrage einen Sachstand zum Be- schluss „Zwei neue Landschaftsparks entlang der A4 und zwischen Widderdorf und Lövenich“ (AN/0804/2022) vom 08.09.2022. Dazu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Die Verwaltung hat ein Planungsbüro beauftragt, um die planerischen Möglichkeiten für die beiden beschlossenen Landschaftsparks zu definieren. Dabei ist zu klären, welche Flächen benötigt werden, um ein nachhaltiges Konzept für einen Landschaftspark zu erhalten. Die Konzeptstudie soll die Grundlage für eine Öffentlichkeitsbeteiligung und einen freiraumplaneri- schen Ideenwettbewerb liefern. Ebenso soll sie einen ersten Kostenrahmen beschreiben und helfen, Räume zu identifizieren, die für eine sinn- und reizvolle Durchwegung des Raumes er- forderlich sind. Die Konzeptstudie und deren Prüfung sollen bis zum Ende des 1. Halbjahr 2025 abgeschlos- sen sein. Ein Großteil der im Ratsbeschluss AN/0804/2022 vom 08.09.2022 benannten Flächen im Köl- ner Westen befindet sich in Privatbesitz. Die vorhandenen Nutzungen sind teils per Bebau- ungsplan rechtlich gesichert. Zudem sind im Flächennutzungsplan Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen. Diese dienen als Flächen für Kompensationsmaßnahmen, also zum Ausgleich von geplanten Ein- griffen in Natur und Landschaft. Außerdem liegt über fast allen Flächen des Betrachtungsrau- mes der Landschaftsplan der Stadt Köln mit den Landschaftsschutzgebieten L12-Freiräume um Lövenich und Widdersdorf und L17-Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 01.10.2024

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz