3169/2020
Förderung des Nachbarschaftstreffs KalkNord, Remscheider Str. 32, 51103 Köln-Kalk in Trägerschaft des Pavillon e.V.
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Anlage 1 Auszug Beschlussprotokoll BV Kalk vom 28.05.2020
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75 Bezirksvertretung 8 (Kalk) am 28.05.2020 Hrlage AT Strom für die Veedel im Stadtbezirk Kalk Antrag der SPD-Fraktion vom 14.05.2020 AN/0616/2020 Gemeinsamer Ersetzungs-/Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 28.05.2020 AN/0698/2020 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer stellt den gemeinsamen Ersetzungs-/ Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zur Abstimmung: Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, in den Veedeln im Stadt- bezirk Kalk jeweils 1 bis2 geeignete Standorte für die Errichtung bzw. Einrich- tung von Stromkästen/Stromzapfstellen auf zentralen Plätzen zu benennen und der Bezirksvertretung Kalk mit einer Schätzung der Umsetzungskosten zu einer Grundsatz-Beschlussvorlage vorzulegen. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Nutzbarkeit des Platzes durch den neuen Stromkasten nicht eingeschränkt wird. . Die Verwaltung macht einen Finanzierungsvorschlag, wie die Errichtung und der Betrieb der Stromkästen/Stromzapfstellen in den nächsten Jahren sukzes- sive erfolgen kann. Dabei soll auch geprüft werden, ob Veranstaltungen von gemeinnützigen Trägern, die nicht kommerziell sind, den Strom kostenfrei nut- zen können. Die Verwaltung prüft, ob die neuen Standorte mit Solarpanels ausgestattet werden können, um zumindest einen Teil des Stroms so klimaunschädlich wie möglich erzeugen zu können. Sollte eine Finanzierung der laufenden Stromkosten nicht darstellbar sein oder aus Steuerungsimpulsen nicht gewünscht sein, so sind kosteneffiziente Ab- rechnungsmodelle zu erarbeiten und der Bezirksvertretung zum Beschluss vor- zulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 7.6 Anregung der Bezirksvertretung Kalk für die Ratssitzung am 18.06.2020 Bestand der Bürgerzentren und -häuser sowie der Bürgerbegegnungs- stätten in den Bezirken, insbesondere dauerhafte Sicherung der Nach- barschaftsarbeit Kalk Nord in den Räumlichkeiten Remscheider Straße 32 in Köln-Kalk (Nachbarschaftstreff) Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.05.2020 AN/0686/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Rat beschließt, sowohl die Fehlbeträge durch Einnahmeverluste der Bürger- zentren und -häuser auszugleichen als auch die Finanzierung von Bürgerbegeg- nungsstätten in Köln trotz coronabedingter finanzieller Schieflage sicherzustellen. -4- Bezirksvertretung 8 (Kalk) am 28.05.2020 Eine Entnahme von Geldern aus dem Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zu Konsolidierungszwecken der Bürgerhäuser und -zentren ist auf am Ende des je- weiligen Haushaltsjahres nicht abgerufene Mittel zu beschränken. Der Rat beschließt insbesondere die Förderung der etablierten Bürgerbegeg- nungsstätte in den bestehenden Räumlichkeiten des „Nachbarschaftstreffs“ in der Remscheider Straße in Köln-Kalk in Trägerschaft des Pavillon e.V. ab Januar 2021 in Anlehnung an den Beschluss der BV Kalk vom 12.09.2019 (AN/1219/2019). Die bestehende Kooperation zum Runden Tisch Quartiersentwicklung Kalk Nord, insbesondere dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln, soll nahtlos mit Auslau- fen der ESF Förderung zum Ende des Jahres 2020 ab Januar 2021 weitergeführt und dauerhaft städtisch gefördert werden, sodass die Förderung auch in den fol- genden Haushaltsplänen ab 2022 zu berücksichtigen ist. Entsprechende Mittel für die erforderlichen Personalkosten in Höhe von ca. 26.450,00 € sind über den Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme des Bezirksvertreters Boyens (AfD) zugestimmt. Verwaltungsvorlagen Entscheidungen gemäß $ 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 1099/2020 9.2.6 Entwicklung des Planungsgebiets „Hallen Kalk“ - Östlicher Teil (Hal- le 60, Kulturhof, DOMiD) in Köln-Kalk Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.05.2020 AN/0628/2020 10.2.17 Dirtfläche für BMX als Angebot für Einrichtungen der Kinder- und Ju- gendarbeit, hier Abenteuerhallen Kalk 1205/2020 Die Punkte 8.1.1, 9.2.6 und 10.2.17 werden zusammen behandelt. Beschluss zu TOP 8.1.1: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer stellt den durch die Fraktion DIE LINKE. mündlich eingebrachten Antrag zur Abstimmung:
Anlage 2 Vorlage Nr. 2352-2020_Städtische Förderung Nachbarschaftstreff Kalk-Nord
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j Anlage >, Vorlagen-Nummer 2352/2020 Freigabedatum Lj RER Fake Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle 14.08.2020 V150/2 m Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtische Förderung Nachbarschaftstreff KalkNord, Remscheider Str. 32, 51103 Köln-Kalk Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 28.05.2020 - AN/0686/2020 Beschlussorgan Rat Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Rat 10.09.2020 Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung vom 28.05.2020, TOP 7.6 (AN/0686/2020) zur Kenntnis. Eine Förderung des Nachbarschaftstreffs KalkNord, Remscheider Str. 32, 51103 Köln-Kalk in Trägerschaft des Pavillon e. V. aus Mitteln der Stadt Köln soll in 2021 im Rahmen der Fördermittelvergabe auf Basis des Förderprogramms „Dritte Orte“ (Arbeitstitel) Berück- sichtigung finden. Das Förderprogramm und die daraus beabsichtigten Förderungen werden in die zuständigen politi- schen Gremien mit gesonderten Beschlussvorlagen eingebracht. Haushaltsmäßige Auswirkungen X Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz X Nein U Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) m Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 unter TOP 7.6 zum Dringlichkeitsan- trag AN/0686/2020 der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen (Anlage 1) mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Rat beschließt, sowohl die Fehlbeträge durch Einnahmeverluste der Bürgerzentren und - häuser auszugleichen als auch die Finanzierung von Bürgerbegegnungsstätten in Köln trotz coronabedingter finanzieller Schieflage sicherzustellen. Eine Entnahme von Geldern aus dem Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zu Konsolidierungszwecken der Bürgerhäuser und - zentren ist auf am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres nicht abgerufene Mittel zu beschränken. 2. Der Rat beschließt insbesondere die Förderung der etablierten Bürgerbegegnungsstätte in den bestehenden Räumlichkeiten des „Nachbarschaftstreffs“ in der Remscheider Straße in Köln-Kalk in Trägerschaft des Pavillon e.V. ab Januar 2021 in Anlehnung an den Beschluss der BV Kalk vom 12.09.2019 (AN/1219/2019). Die bestehende Kooperation zum Runden Tisch Quartiersent- wicklung Kalk Nord, insbesondere dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln, soll nahtlos mit Auslaufen der ESF-Förderung zum Ende des Jahres 2020 ab Januar 2021 weitergeführt und dauerhaft städtisch gefördert werden, sodass die Förderung auch in den folgenden Haushalts- plänen ab 2022 zu berücksichtigen ist. Entsprechende Mittel für die erforderlichen Personalkos- ten in Höhe von ca. 26.450,00 Euro sind über den Etat für die Bürgerbegegnungsstätten zur Ver- fügung zu stellen. Ein Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 28.05.2020 ist als Anlage 2 beigefügt. Die Anregung der Bezirksvertretung Kalk ist gemäß $ 38 Absatz 13 der Ge- schäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat mit einem Beschluss- vorschlag vorzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu Ziffer 1: Hier wird verwiesen auf die Vorlagen-Nr. 1934/2020 „Strukturerhaltende Maßnahme zur Sicherung der Bürgerzentren/-häuser in freier Trägerschaft‘ zur Sitzung des Hauptausschusses am 17.08.2020. Zu Ziffer 2: Der Nachbarschaftstreff KalkNord in Trägerschaft des Pavillon e. V. leistet in enger fachlicher Ab- stimmung mit dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln in einem vielfältig belasteten Quartier von Köln-Kalk engagiert und mit großem Zuspruch niedrigschwellige Sozialarbeit insbesondere für Men- schen in prekären Lebenslagen. Der politische Veränderungsnachweis zum Doppelhaushalt 2020/2021 sieht unter der Bezeichnung 3 „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und sozio-kulturelle Nutzer in den Stadttei- len“ für 2021 Mittel in Höhe von 200.000 Euro vor, die jedoch nicht in der mittelfristigen Finanzpla- nung fortgeschrieben sind. Voraussetzung für die Vergabe der Fördermittel ist jedoch das Vorliegen eines entsprechenden Förderprogramms. Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren ist derzeit mit der Konzeption des Förderprogramms „Dritte Orte“ (Arbeitstitel) befasst. Mit Inkrafttreten dieses För- derprogramm besteht auch für den Träger des Nachbarschaftstreffs KalkNord die Möglichkeit, für 2021 Zuschussmittel zu beantragen. Die geforderte dauerhafte städtische Förderung über 2021 hinaus kann aufgrund der fehlenden Fi- nanzmittel derzeit nicht zugesichert werden. Anlagen Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit Anlage 1: Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen vom 27.05.2020 (AN/0686/2020) zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 28.05.2020 Anlage 2: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 28.05.2020, TOP 7.6
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/2 Vorlagen-Nummer 3169/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung des Nachbarschaftstreffs KalkNord, Remscheider Str. 32, 51103 Köln-Kalk in Trägerschaft des Pavillon e. V. Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Förderung des Nachbarschaftstreffs KalkNord, Remschei- der Str. 32, 51103 Köln-Kalk in Trägerschaft des Pavillon e. V. in Höhe von 26.450 € für das Haus- haltsjahr 2021 in Anlehnung an den Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 28.05.2020 (Anlage 1). Die Mittel in Höhe von 26.450 € stehen im Doppelhaushalt 2020/2021, Haushaltsjahr 2021 im Teiler- gebnisplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, Teilplanzei- le 15 - Transferaufwendungen zur Verfügung. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 26.450 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Nachbarschaftstreff KalkNord in Trägerschaft des Pavillon e. V. leistet in enger fachlicher Ab- stimmung mit dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln in einem vielfältig belasteten Quartier von Köln-Kalk engagiert und mit großem Zuspruch niedrigschwellige Sozialarbeit in den Bereichen Bil- dung, Kommunikation, berufliche/schulische Förderung, Sport, Seniorenarbeit insbesondere für Men- schen in prekären Lebenslagen. Es besteht eine enge Kooperation mit dem Runden Tisch für Quar- tiersentwicklung Kalk Nord. Ziel ist nun, mit Auslaufen der ESF-Förderung zum Ende des Jahres 2020 (ESF-Programm „Zusam- men im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“) die Fortführung der präventiven Arbeit des Nachbarschaftstreffs KalkNord mittels einer institutionellen Förderung aus Mitteln der Stadt Köln in 2021 sicherzustellen. Gemäß Beschluss des Rates vom 10.09.2020 (Vorlagen-Nummer 2352/2020; Anlage 2) soll eine städtische Förderung des Nachbarschaftstreffs KalkNord in 2021 im Rahmen der Fördermittelvergabe auf Basis des Förderprogramms „Dritte Orte“ Berücksichtigung finden. Der politische Veränderungsnachweis zum Doppelhaushalt 2020/2021 sieht unter der Bezeichnung „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und sozio-kulturelle Nutzer in den Stadttei- 3 len“ Mittel in Höhe von 200.000 € vor (Hinweis: Mittel sind nicht in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben). Voraussetzung für die Vergabe dieser Fördermittel ist jedoch das Inkrafttreten des Förderprogramms „Dritte Orte“. Nach Stand der Dinge werden sich die hier für eine Beschlussfassung zuständigen Gremien allerdings erst im I. Quartal 2021 konstituieren. Eine zeitnahe Mittelausschüt- tung aus diesem Förderprogramm ist daher nicht möglich. Die Verwaltung schlägt vor, im Doppelhaushalt 2020/2021, hier: Haushaltsjahr 2021, im Teilergebnis- plan 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen verfügbare Mittel in Höhe von 26.450 € zugunsten der Bürgerbegegnungs- stätte „Nachbarschaftstreff KalkNord“ bereitzustellen. Das Sozialmanagement der GAG Immobilien AG beteiligt sich mit 3.750 € an der Finanzierung der Nachbarschaftsarbeit des Nachbarschaftstreffs KalkNord. Eine dauerhafte städtische Förderung über 2021 hinaus kann aufgrund der fehlenden Finanzmittel derzeit nicht zugesichert werden. Anlagen Anlage 1: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 28.05.2020, TOP 7.6 Anlage 2: Vorlagen-Nummer 2352/2020 „Städtische Förderung Nachbarschaftstreff KalkNord, Rem- scheider Str. 32, 51103 Köln-Kalk, Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 28.05.2020 – AN/0686/2020“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Remscheider Straße 32
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- 3169/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.11.2020
- Erstellt
- 29.10.2020 15:44