V/0530/2007
Sportstättenbau der SSB-Mitgliedsvereine
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Anlage 2/Jahresplanung
1710 Zeichen
Anlage 2
Jahresplanung Plandaten- und zahlen Haushaltsjahr 20 08 für den Produktbe-
reich 08 Sportförderung, Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen
und -stätten
Beschlüsse des AFBL vom 14.03.2007 und des Hauptaus schusses vom 21.03.2007 zum
Antrag der CDU Ratsfraktion und FDP Ratsfraktion „S tadtsportbund und Stadt entwickeln
Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ vom 05.03.2007
NKF
Geplante Maßnahmen
Ansatz
€
Teilfinanzplan
3. Bauabschnitt Sportpark Sentruper Höhe
568.340
Teilfinanzplan
Sanierung der Sportaußenanlage Aaseestadt (VE)
116.750
Teilfinanzplan
Schaffung von Sportgelegenheiten
18.750
Teilergebnisplan
Baukosten für vereinseigene Anlagen (einschließ-
lich anteiliger Sportpauschale)
350.000
Teilergebnisplan
Baukosten für vereinseigene Anlagen (sozial-
integrativ)
18.000
Teilergebnisplan
Sanierung Sportanlage Wienburgstraße (im Rah-
men des Altanlagenbonus
360.000
Teilergebnisplan
Baukosten Sanierung Sportplätzen (kommunal)
200.000
Teilergebnisplan
Sanierung Beregnungsanlagen, Parkplätzen an
Sportaußenanlagen
67.500
Teilergebnisplan
Sanierung von Kunststoffflächen (z. B. Gre-
vingstraße, Sportanlage Hiltrup Süd, verschiedene
Schulsportanlagen)
120.000
Teilergebnisplan
Neubau und Sanierungsmaßnahmen Vereinspro-
jekte (Planung - ohne feste Maßnahmenzuord-
nung)
160.000
Gesamte Planungssumme:
1.979.340
Beschlussvorlage
14868 Zeichen
V/0530/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Sportstättenbau der SSB-Mitgliedsvereine hier: Zuschussvergabe 2007 Beratungsfolge 09.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 14.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 16.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.08.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.08.2007 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidungen: Der Sportausschuss fasst die folgenden Beschlüsse zur Münsteraner Sportförderung: I. Die Förderanträge der SSB-Mitgliedsvereine für 2007 1. Die Stadt Münster bewilligt den SSB Mitgliedsvereinen, die fristgerecht (28.02.2006) ihre Sport- förderung für Vereinsbauten beantragten, 843.875 € Baukostenzuschuss (s. Anlage 1, Nr. 1 bis 15). 2. Die Stadt Münster bewilligt jedem der SSB- Mitgliedsvereine, denen sie nach Beschlusspunkt I.1. einen Baukostenzuschuss bewilligt, zusätzlich 1.200 € Zuschuss zur Förderung der sozial- integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit. 3. Die Stadt Münster stellt für 10 der fristgerecht gestellten Förderanträge (Anlage 1, Nr. 16 – 25) eine Zuschussentscheidung zurück, bis die Anträge förderfähig geworden sind. 4. Die Stadt Münster lehnt den Antrag von Berg Fidel Vennheide und DJK Grün-Weiß Amelsbüren (Anlage 1, Nr. 26 und 27) eine Brunnenbohrung bzw. den Ersatz gestohlener Sonnenkollekto- ren finanziell zu fördern, ab. 5. Die Stadt Münster wird den SSB-Mitgliedsvereinen die 2007 bewilligten Baukostenzuschüsse entsprechend dem nachgewiesenen Baufortschritt zahlen. 6. Die Stadt Münster behält sich vor, die 2007 bewilligten Baukostenzuschüsse von den vorste- henden Beschlüssen abweichend zu zahlen, sofern sich bei der Durchführung oder Abrechnung der geförderten Baumaßnahmen zuschussrelevante Änderungen ergeben. Vorlagen-Nr.: V/0530/2007 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 12.07.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0530/2007 7. Die Stadt Münster wird dem VfL Wolbeck (Nr. 14) den vorgeschlagenen Baukostenzuschuss erst zahlen, nachdem er seinen Mitgliederbeitrag für Familien auf den Mindestbeitrag nach der Sportförderrichtlinie angehoben hat. Kosten/Folgekosten II. Die Finanzierung der bewilligten Baukostenzuschüsse 1. Die Stadt Münster finanziert 2007 510.600 € der Baukostenzuschüsse nach Beschlussvorschlag Ziffer I.1 aus den städtischen Mitteln, die 2007 bei der Haushaltsstelle 5510.987.0100.0, ”Bau- kostenzuschüsse für Sportvereine” als Haus haltsrest und im Teilergebnisplan Produktgruppe 0801 Zeile 15 „Transferaufwendungen“ zur Verfügung stehen. 2. Die Stadt Münster stellt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Zuschussmitteln im Teiler- gebnisplan, Produktgruppe 0801 Zeile 15 „Transferaufwendungen““ für die Baukostenzuschüs- se, die sie nach Beschlussvorschlag Ziffer I.1 bewilligt, für 2008 die Finanzierung von 167.000 € in Aussicht und für 2009 von 166.275 €. 3. Die Stadt Münster finanziert 2007 18.000 € Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte in der Vereinsarbeit gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.2 aus den städtischen Mitteln, die 2007 im Teilergebnisplan, Produktgruppe 0801 Zeile 15 „Transferaufwendungen“ zur Verfügung stehen. Begründungen: Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.1: die Bewilligung der Baukostenzuschüsse zu 15 Baumaßnahmen Wie Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. städtische Sportfördermittel für Bau- maßnahmen an und auf ihren Sportstätten erhalten können, regelt die Sportförderrichtlinie. Das Sportamt prüfte die 27 Vereinsanträge, die fristgerecht gestellt wurden; 15 der Anträge waren förderfähig im Sinne der Richtlinie. Die inhaltlichen und baufachlichen Anforderungen an die Vereinsbaumaßnahmen steigen. Es wird zunehmend schwierig, tragbare Finanzierungsmodelle zu entwerfen. Daher hält es die Verwaltung für notwendig, den Vereinen mit der Beschlussfassung der Stadt Münster über die beantragten Baukostenzuschüsse Sicherheit bezüglich der Bauausführung und Finanzierung zu geben. Die Verwaltung schlägt vor, die sachbezogenen Aufwendungen aller Vereinsmaß- nahmen zu 50 % zu fördern. Welchen Baukostenzuschuss die Stadt Münster nach der Bauausführung abschließend zahlen wird, hängt davon ab, wie viel förderfähigen Aufwand die Sportvereine belegen werden. Bei den im Beschlusspunkt I.1 vorgeschlagenen städtischen Baukostenzuschüsse handelt es sich um die Höchstförderung. Die bewilligten Baukostenzuschüsse werden reduziert, wenn die SSB- Mitgliedsvereine mit der Schlussabrechnung weniger, andere bzw. nicht förderfähige Aufwen- dungen als die nachweisen, die der Sportausschuss für die Zuschussentscheidung berücksich- tigte. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.2: die Förderung der sozial-integrativen Schwerpunkte der SSB-Mitgliedsvereine Die Stadt Münster fördert die sozial-integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit der Sport- vereine. Alle Vereine, für die die Verwaltung unter Beschlusspunkt Ziffer I.1 einen Baukosten- zuschuss vorschlägt, setzen mit ihrer Arbeit sozial-integrative Schwerpunkte. Die Angebote sind gleichwertig, die Unterschiede der Angebote unerheblich. Daher schlägt die Verwaltung - 3 - V/0530/2007 vor, die mit dem Haushalt für den Förderzweck bereitstehenden Mittel im gleichen Verhältnis an alle Sportvereine auszuschütten. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.3: Aussetzen der Zuschussentscheidung Die Vereine stellen teilweise unvollständige Anträge, die sie durch Nachreichung der fehlenden Unterlagen nach und nach ergänzen. Ob die geplanten Baumaßnahmen förderfähig sind, kann die Verwaltung erst prüfen, wenn alle Unterlagen vorliegen. Gleiches gilt für die Anträge, die mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden, für die allerdings die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie fehlen. Aus diesem Grunde sind 10 der 27 eingereichten Anträge, im obigen Sinne unvollständig bzw. es müssen Fördervoraussetzungen geschaffen werden. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.4: das Ende vom Förderverfahren, Ableh- nung Sofern die SSB-Mitgliedsvereine ihre Zuschussanträge zurückziehen, endet das Verfahren der kommunalen Sportförderung. Hierüber informiert die Verwaltung die SSB Mitgliedsvereine rechtzeitig. Berg Fidel Vennheide zog seinen am 29.03.2005 gestellten Förderantrag für eine Brunnenboh- rung kurzfristig zurück. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen, da mit der Rück- nahme durch den Verein das Antragsverfahren bei der Stadt Münster beendet ist. Die Stadt Münster förderte 2006 eine Photovoltaikanlage auf dem Clubhausdach von DJK Grün-Weiß Amelsbüren. Für die Ersatzbeschaffung kurz danach gestohlener Kollektoren bean- tragte der Verein eine weitere städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, den An- trag abzulehnen, da die Stadt Münster die Photovoltaikanlage bereits gefördert hatte und der der Verein sie nicht gegen Diebstahl versichert hatte. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.5: die Auszahlung der bewilligten Zuschüs- se Das Sportamt zahlt die bewilligten Baukostenzuschüsse nach dem Baufortschritt aus, den die SSB-Mitgliedsvereine belegen. Um Überzahlungen zu vermeiden, hält das Sportamt bis zur Schlussrechnung einen Rest vom Zuschuss zurück. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.6 und I.7: die Auszahlung der bewilligten Zu- schüsse unter Bedingungen Sofern die SSB-Mitgliedsvereine die bei der Zuschussentscheidung fehlenden Antragsvoraus- setzungen kurzfristig schaffen können, sollte nicht die Entscheidung der Stadt Münster über die beantragten Zuschüsse an sich in Frage gestellt werden. Praxisbezogen ist, dass die Zu- schussentscheidung gefällt wird und nur die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse von der Er- gänzung der fehlenden Voraussetzungen abhängig gemacht wird. Erfüllt z. B. ein SSB- Mitgliedsverein die Fördervoraussetzung „Mitgliedsbeitrag für Familien“ bei der Zuschussent- scheidung nicht, kann er die Beiträge bei der nächsten Mitgliederversammlung anheben. Der Auszahlung eines bewilligten Zuschusses steht danach nichts entgegen. Wird dagegen die Förderentscheidung ausgesetzt bis die Mitgliedsbeiträge angepasst sind, verliert der Verein im Verfahren viel Zeit. - 4 - V/0530/2007 VfL Wolbeck erhebt zz. nicht den Familienbeitrag nach der Sportförderrichtlinie. Seine Bau- maßnahme ist grundsätzlich förderfähig. Daher schlägt die Verwaltung vor, den beantragten Zuschuss zu bewilligen und die Auszahlung vom Nachweis des passenden Familienbeitrags abhängig zu machen. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer II.1: die Finanzierung der bewilligten Zu- schüsse Bis 2006 zahlte die Stadt Münster die bewilligten Baukostenzuschüsse aus dem kameralen Haushalt aus der Haushaltsstelle 5510.987.0100.0, „Baukostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen” und 5510.987.0200.3, „Baukostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen mit sozial-integrativen Schwerpunkten“. Mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf das NKF gingen die beiden Haushaltsstellen im Teilergebnisplan, Produktgruppe 0801 Zeile 15 „Transferaufwendungen“ ein. Im Etat 2007 stehen dort zur Vereinsförderung 350.000 € (Baukostenzuschüsse einschließlich der anteiligen Sportpauschale von 128.000 €) plus 18.000 € (sozial-integrative Schwerpunkte) bereit. Bis zum Abschluss aller noch abzurechnenden Vereinsmaßnahmen, für die bis 2006 ein Zu- schuss aus der Sportförderung bewilligt wurde, führt die Verwaltung parallel zum doppischen NKF-Haushalt die v. g. kameralen Haushaltsstellen weiter. 2007 stehen in der weiterhin geführ- ten Haushaltsstelle 5510.987.0100.0 Haushaltsreste von 160.600 € zur Verfügung. Diese kön- nen 2007 an die förderberechtigten Sportvereine ausgeschüttet werden. Mit den laufenden Mit- teln und den Haushaltsresten stehen 2007 insgesamt 510.600 € für Zuschüsse an SSB- Mitgliedsvereine zu Verfügung. Die Verwaltung hält es für dringend geboten, den SSB-Mitgliedsvereinen Planungs- und Finan- zierungssicherheit für ihre unabdingbar notwendigen Baumaßnahmen zu geben. Angesichts des hohen Investitionsvolumens und der Belastung der Vereinsetats schlägt die Verwaltung vor, 50 % der sachbezogenen Vereinsaufwendungen der 15 Maßnahmen zu fördern. Die für das Haushaltsjahr 2007 bereitstehenden 510.600 € reichen dafür allerdings nicht aus. In vorangegangenen Jahren beinhaltete mehrfach die parlamentarische Zuschussbewilligung - unter dem Vorbehalt der späteren Mittelbereitstellung -eine Finanzierung über mehrere Jahre. In Anlehnung an dieses mehrfach geübte und bewährte Verfahren schlägt die Verwaltung vor, 2007 den sachbezogenen Aufwand für alle Vereinsmaßnahmen zu 50 % zu fördern und die bewilligten Zuschüsse über mehrere Jahre zu finanzieren. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, für die Maßnahmen mit einem Zuschussbedarf unter 50.000 € den Zuschuss 2007 vollständig zu finanzieren. Für die Maßnahmen mit höherem Zu- schussbedarf sollte darüber der mit den 2007 bereitstehenden Mitteln nicht gedeckte Zu- schussbetrag für die Jahre 2008 und 2009 in Aussicht gestellt werden. Zur Vollfinanzierung der Zuschüsse fehlen 2007 zur Förderung der kostenintensiven Maßnahmen 333.275 €. Die Ver- waltung schlägt vor, diese Mittel jeweils zur Hälfte in 2008 (167.000 €) und 2009 (166.275) zu finanzieren – sofern mit den Haushalten entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Die geförderten SSB-Mitgliedsvereine erhalten dadurch die höchstmögliche Sportförderung gemäß Richtlinie für ihre Bauvorhaben und der Sportetat wird sachbezogen mit der Ausschüt- tung von Fördermitteln belastet. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer II.2 : die Finanzierung der bewilligten Zu- schüsse für sozial integrative Schwerpunkte Die für eine Bewilligung vorgeschlagenen 18.000 € Zuschüsse für SSB-Mitgliedsvereine mit so- zial-integrativen Schwerpunkten in der Vereinsarbeit sind sie mit den Mitteln im Teilergebnis- - 5 - V/0530/2007 plan, Produktgruppe 0801 bei 6 520 6 0000 530 700 als „Zuschuss an private Unternehmen für lfd. Zwecke“ voll finanziert. Die Stadt Münster zahlt die bewilligten Zuschüsse aus, wenn die SSB-Mitgliedsvereine nachweislich mit der geförderten Baumaßnahme begonnen haben. Sicherung der sportfachlich-verbandlichen Ansprüche Die v. g. Beschlussvorschläge werden – wie auch die Berechnung der städtischen Betriebs- und Mietkostenzuschüsse – zwischen der Sportverwaltung und dem Stadtsportbund Münster e. V. als Dachorganisation der münsterschen Sportv ereine und Interessenvertreter des Sports in Münster beraten und abgestimmt. Jahresplanung Plandaten- und zahlen unter Berücksichtigung des Antrages der CDU/FDP Ratsfraktionen „Stadtsportbund und Stadt entwickeln Sportstätten in gemein- samer Verantwortung“ In der Anlage 2 hat die Sportverwaltung die Plandaten/zahlen des Haushaltsjahres 2008 unter Berücksichtigung des gemeinsamen Antrages der CDU Ratsfraktion und der FDP Ratsfraktion „Stadtsportbund und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ vom 05.03.2007 und der damit verbundenen Festschreibung von 2 Mio. € für Neu-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen im Sport zusammengefass t. Die Auflistung enthält Eckdaten der Jah- resplanung. Mit der Öffentlichen Beschlussvorlage V/0684/2005 hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 21.09.2005 die Verwaltung beauftragt, die Sanierungsplanung für die Sportflächen in der vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe erworbenen Sportanlage an der Wienburgstraße einschließlich der leichtathletischen Anlagen unter Berücksichtigung des Altanlagenbonus (18. BImSchVO) vorzulegen. Die Umsetzung ist für das Jahr 2008 vorgesehen. In einem zweiten Schritt wird die Sportverwaltung die Weiterentwicklung der Sportanlage im Rahmen eines Gesamtkonzeptes vorlegen. Wichtiger Bestandteil dieser Planung ist, die Bedar- fe für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport und der ungebunden Sport treibenden Bevölkerung im nördlichen Teil des Stadtbezirks Mitte auf der Basis der Daten der aktuellen Sportentwick- lungsplanung zu berücksichtigen. Die Maßnahme der Weiterentwicklung ist nicht im derzeiti- gen Sportbudget enthalten und deshalb auch nicht finanziert. Mit dem Stadtsportbund Münster e. V. wurde die Sanierungsmaßnahme der Sportanlage Wien- burgstraße abgestimmt und im Zuge der künftigen Sportstättenentwicklungsplanung mit der 1. Priorität für das Planjahr 2008 versehen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Baukostenzuschüsse 2007 Anlage 2: Jahresplanung/Plandaten- und zahlen Haushaltsjahr 2008 für den Produktbereich 08 Sportförderung, Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten - 6 - V/0530/2007
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Wienburgstraße
- Sentruper Höhe 568
- Burgstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0530/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37