Mandari Insight

V/0530/2007

Sportstättenbau der SSB-Mitgliedsvereine

Vorlagen 12.07.2007

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 28.08.2007, TOP 1.5

Anlage 2/Jahresplanung

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Ansehen

Anlage 1/Zuschüsse

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2/Jahresplanung

1710 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Jahresplanung Plandaten- und zahlen Haushaltsjahr 20 08 für den Produktbe- 
reich 08 Sportförderung, Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten   
 
 
Beschlüsse des AFBL vom 14.03.2007 und des Hauptaus schusses vom 21.03.2007 zum 
Antrag der CDU Ratsfraktion und FDP Ratsfraktion „S tadtsportbund und Stadt entwickeln 
Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ vom 05.03.2007    
 
 
 
            NKF 
 
 
        Geplante Maßnahmen 
 
    Ansatz 
         € 
 
     Teilfinanzplan 
 
 
3. Bauabschnitt Sportpark Sentruper Höhe 
 
      568.340  
 
     Teilfinanzplan 
 
 
Sanierung der Sportaußenanlage Aaseestadt (VE)  
 
      116.750  
 
     Teilfinanzplan 
 
 
Schaffung von Sportgelegenheiten 
 
        18.750 
 
     Teilergebnisplan 
 
 
Baukosten für vereinseigene Anlagen (einschließ- 
lich anteiliger Sportpauschale)   
 
      350.000 
 
     Teilergebnisplan 
 
  
Baukosten für vereinseigene Anlagen (sozial-
integrativ) 
 
        18.000 
 
     Teilergebnisplan 
 
 
Sanierung Sportanlage Wienburgstraße (im Rah- 
men des Altanlagenbonus  
 
      360.000 
 
     Teilergebnisplan 
 
 
Baukosten Sanierung Sportplätzen (kommunal)  
 
      200.000 
 
     Teilergebnisplan 
     
 
 
Sanierung Beregnungsanlagen, Parkplätzen an 
Sportaußenanlagen 
 
        67.500 
 
     Teilergebnisplan 
 
 
Sanierung von Kunststoffflächen (z. B. Gre- 
vingstraße, Sportanlage Hiltrup Süd, verschiedene 
Schulsportanlagen) 
 
      120.000 
 
     Teilergebnisplan 
 
 
Neubau und Sanierungsmaßnahmen Vereinspro- 
jekte (Planung - ohne feste Maßnahmenzuord- 
nung)  
 
      160.000 
 
 
 
                                     Gesamte Planungssumme: 
 
   1.979.340

Beschlussvorlage

14868 Zeichen

V/0530/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sportstättenbau der SSB-Mitgliedsvereine 
hier: Zuschussvergabe 2007 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
14.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
16.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
23.08.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
28.08.2007 Sportausschuss Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidungen: 
 
Der Sportausschuss fasst die folgenden Beschlüsse zur Münsteraner Sportförderung: 
 
 
I. Die Förderanträge der SSB-Mitgliedsvereine für 2007 
  
1. Die Stadt Münster bewilligt den SSB Mitgliedsvereinen, die fristgerecht (28.02.2006) ihre Sport-
förderung für Vereinsbauten beantragten, 843.875 € Baukostenzuschuss (s. Anlage 1,  Nr. 1 bis 
15). 
  
2. Die Stadt Münster bewilligt jedem der SSB- Mitgliedsvereine, denen sie nach Beschlusspunkt 
I.1. einen Baukostenzuschuss bewilligt, zusätzlich 1.200 € Zuschuss zur Förderung der sozial-
integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit. 
  
3. Die Stadt Münster stellt für 10 der fristgerecht gestellten Förderanträge (Anlage 1, Nr. 16 – 25) 
eine Zuschussentscheidung zurück, bis die Anträge förderfähig geworden sind. 
  
4. Die Stadt Münster lehnt den Antrag von Berg Fidel Vennheide und DJK Grün-Weiß Amelsbüren 
(Anlage 1, Nr. 26 und 27) eine Brunnenbohrung bzw. den Ersatz gestohlener Sonnenkollekto-
ren finanziell zu fördern, ab.  
  
5. Die Stadt Münster wird den SSB-Mitgliedsvereinen die 2007 bewilligten Baukostenzuschüsse 
entsprechend dem nachgewiesenen Baufortschritt zahlen.  
  
6. Die Stadt Münster behält sich vor, die 2007 bewilligten Baukostenzuschüsse von den vorste-
henden Beschlüssen abweichend zu zahlen, sofern sich bei der Durchführung oder Abrechnung 
der geförderten Baumaßnahmen zuschussrelevante Änderungen ergeben. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0530/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.07.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0530/2007 
  
7. Die Stadt Münster wird dem VfL Wolbeck (Nr. 14) den vorgeschlagenen Baukostenzuschuss 
erst zahlen, nachdem er seinen Mitgliederbeitrag für Familien auf den Mindestbeitrag nach der 
Sportförderrichtlinie angehoben hat. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
II. Die Finanzierung der bewilligten Baukostenzuschüsse 
  
1. Die Stadt Münster finanziert 2007 510.600 € der Baukostenzuschüsse nach Beschlussvorschlag 
Ziffer I.1 aus den städtischen Mitteln, die 2007 bei der Haushaltsstelle 5510.987.0100.0, ”Bau-
kostenzuschüsse für Sportvereine” als Haus haltsrest und im Teilergebnisplan Produktgruppe 
0801 Zeile 15 „Transferaufwendungen“ zur Verfügung stehen.  
  
2. Die Stadt Münster stellt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Zuschussmitteln im Teiler-
gebnisplan, Produktgruppe 0801 Zeile 15 „Transferaufwendungen““ für die Baukostenzuschüs-
se, die sie nach Beschlussvorschlag Ziffer I.1 bewilligt, für 2008 die Finanzierung von 167.000 € 
in Aussicht und für 2009 von 166.275 €. 
  
3. Die Stadt Münster finanziert 2007 18.000 € Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte in der 
Vereinsarbeit gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.2 aus den städtischen Mitteln, die 2007 im 
Teilergebnisplan, Produktgruppe 0801 Zeile 15 „Transferaufwendungen“  zur Verfügung stehen. 
 
 
Begründungen: 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.1: die Bewilligung der Baukostenzuschüsse 
zu 15 Baumaßnahmen  
Wie Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. städtische Sportfördermittel für Bau-
maßnahmen an und auf ihren Sportstätten erhalten können, regelt die Sportförderrichtlinie. Das 
Sportamt prüfte die 27 Vereinsanträge, die fristgerecht gestellt wurden; 15 der Anträge waren 
förderfähig im Sinne der Richtlinie. 
Die inhaltlichen und baufachlichen Anforderungen an die Vereinsbaumaßnahmen steigen. Es 
wird zunehmend schwierig, tragbare Finanzierungsmodelle zu entwerfen. Daher hält es die 
Verwaltung für notwendig, den Vereinen mit der Beschlussfassung der Stadt Münster über die 
beantragten Baukostenzuschüsse Sicherheit bezüglich der Bauausführung und Finanzierung 
zu geben. Die Verwaltung schlägt vor, die sachbezogenen Aufwendungen aller Vereinsmaß-
nahmen zu 50 % zu fördern.  
Welchen Baukostenzuschuss die Stadt Münster nach der Bauausführung abschließend zahlen 
wird, hängt davon ab, wie viel förderfähigen Aufwand die Sportvereine belegen werden. Bei den 
im Beschlusspunkt I.1 vorgeschlagenen städtischen Baukostenzuschüsse handelt es sich um 
die Höchstförderung. Die bewilligten Baukostenzuschüsse werden reduziert, wenn die SSB-
Mitgliedsvereine mit der Schlussabrechnung weniger, andere bzw. nicht förderfähige Aufwen-
dungen als die nachweisen, die der Sportausschuss für die Zuschussentscheidung berücksich-
tigte. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.2: die Förderung der sozial-integrativen 
Schwerpunkte der SSB-Mitgliedsvereine  
Die Stadt Münster fördert die sozial-integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit der Sport-
vereine. Alle Vereine, für die die Verwaltung unter Beschlusspunkt Ziffer I.1 einen Baukosten-
zuschuss vorschlägt, setzen mit ihrer Arbeit sozial-integrative Schwerpunkte. Die Angebote 
sind gleichwertig, die Unterschiede der Angebote unerheblich. Daher schlägt die Verwaltung

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V/0530/2007 
vor, die mit dem Haushalt für den Förderzweck bereitstehenden Mittel im gleichen Verhältnis an 
alle Sportvereine auszuschütten. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.3: Aussetzen der Zuschussentscheidung  
Die Vereine stellen teilweise unvollständige Anträge, die sie durch Nachreichung der fehlenden 
Unterlagen nach und nach ergänzen. Ob die geplanten Baumaßnahmen förderfähig sind, kann 
die Verwaltung erst prüfen, wenn alle Unterlagen vorliegen.  Gleiches gilt für die Anträge, die 
mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden, für die allerdings die Voraussetzungen 
der Sportförderrichtlinie fehlen. 
 
Aus diesem Grunde sind 10 der 27 eingereichten Anträge, im obigen Sinne unvollständig bzw. 
es müssen Fördervoraussetzungen geschaffen werden.  
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.4: das Ende vom Förderverfahren, Ableh-
nung  
Sofern die SSB-Mitgliedsvereine ihre Zuschussanträge zurückziehen, endet das Verfahren der 
kommunalen Sportförderung. Hierüber informiert die Verwaltung die SSB Mitgliedsvereine 
rechtzeitig. 
 
Berg Fidel Vennheide zog seinen am 29.03.2005 gestellten Förderantrag für eine Brunnenboh-
rung kurzfristig zurück. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen, da mit der Rück-
nahme durch den Verein das Antragsverfahren bei der Stadt Münster beendet ist. 
 
Die Stadt Münster förderte 2006 eine Photovoltaikanlage auf dem Clubhausdach von DJK 
Grün-Weiß Amelsbüren. Für die Ersatzbeschaffung kurz danach gestohlener Kollektoren bean-
tragte der Verein eine weitere städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, den An-
trag abzulehnen, da die Stadt Münster die Photovoltaikanlage bereits gefördert hatte und der 
der Verein sie nicht gegen Diebstahl versichert hatte. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.5: die Auszahlung der bewilligten Zuschüs-
se 
 
Das Sportamt zahlt die bewilligten Baukostenzuschüsse nach dem Baufortschritt aus, den die 
SSB-Mitgliedsvereine belegen. Um Überzahlungen zu vermeiden, hält das Sportamt bis zur 
Schlussrechnung einen Rest vom Zuschuss zurück.  
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.6 und I.7: die Auszahlung der bewilligten Zu-
schüsse unter Bedingungen  
 
Sofern die SSB-Mitgliedsvereine die bei der  Zuschussentscheidung fehlenden Antragsvoraus-
setzungen kurzfristig schaffen können, sollte nicht die Entscheidung der Stadt Münster über die 
beantragten Zuschüsse an sich in Frage gestellt werden. Praxisbezogen ist, dass die Zu-
schussentscheidung gefällt wird und nur die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse von der Er-
gänzung der fehlenden Voraussetzungen abhängig gemacht wird. Erfüllt z. B. ein SSB-
Mitgliedsverein die Fördervoraussetzung „Mitgliedsbeitrag für Familien“ bei der Zuschussent-
scheidung nicht, kann er die Beiträge bei der nächsten Mitgliederversammlung anheben. Der 
Auszahlung eines bewilligten Zuschusses steht danach nichts entgegen. Wird dagegen die 
Förderentscheidung ausgesetzt bis die Mitgliedsbeiträge angepasst sind, verliert der Verein im 
Verfahren viel Zeit.

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V/0530/2007 
VfL Wolbeck erhebt zz. nicht den Familienbeitrag nach der Sportförderrichtlinie. Seine Bau-
maßnahme ist grundsätzlich förderfähig. Daher schlägt die Verwaltung vor, den beantragten 
Zuschuss zu bewilligen und die Auszahlung vom Nachweis des passenden Familienbeitrags 
abhängig zu  machen. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer II.1: die Finanzierung der bewilligten Zu-
schüsse  
 
Bis 2006 zahlte die Stadt Münster die bewilligten Baukostenzuschüsse aus dem kameralen 
Haushalt aus der Haushaltsstelle  5510.987.0100.0, „Baukostenzuschüsse für vereinseigene 
Sportanlagen” und 5510.987.0200.3, „Baukostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen mit 
sozial-integrativen Schwerpunkten“. 
Mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf das NKF gingen die beiden Haushaltsstellen 
im Teilergebnisplan, Produktgruppe 0801 Zeile 15 „Transferaufwendungen“ ein. Im Etat 2007 
stehen dort zur Vereinsförderung 350.000 € (Baukostenzuschüsse einschließlich der anteiligen 
Sportpauschale von 128.000 €) plus 18.000 € (sozial-integrative Schwerpunkte) bereit.  
Bis zum Abschluss aller noch abzurechnenden Vereinsmaßnahmen, für die bis 2006 ein Zu-
schuss aus der Sportförderung bewilligt wurde, führt die Verwaltung parallel zum doppischen 
NKF-Haushalt die v. g. kameralen Haushaltsstellen weiter. 2007 stehen in der weiterhin geführ-
ten Haushaltsstelle 5510.987.0100.0 Haushaltsreste von 160.600 € zur Verfügung. Diese kön-
nen 2007 an die förderberechtigten Sportvereine ausgeschüttet werden. Mit den laufenden Mit-
teln und den Haushaltsresten stehen 2007 insgesamt 510.600 € für Zuschüsse an SSB-
Mitgliedsvereine zu Verfügung.  
Die Verwaltung hält es für dringend geboten, den SSB-Mitgliedsvereinen Planungs- und Finan-
zierungssicherheit für ihre unabdingbar notwendigen Baumaßnahmen zu geben. Angesichts 
des hohen Investitionsvolumens und der Belastung der Vereinsetats schlägt die Verwaltung 
vor, 50 % der sachbezogenen Vereinsaufwendungen der 15 Maßnahmen zu fördern. Die für 
das Haushaltsjahr 2007 bereitstehenden 510.600 € reichen dafür allerdings nicht aus. 
 
In vorangegangenen Jahren beinhaltete mehrfach die parlamentarische Zuschussbewilligung - 
unter dem Vorbehalt der späteren Mittelbereitstellung -eine Finanzierung über mehrere Jahre. 
In Anlehnung an dieses mehrfach geübte und bewährte Verfahren schlägt die Verwaltung vor, 
2007 den sachbezogenen Aufwand für alle Vereinsmaßnahmen zu 50 % zu fördern und die 
bewilligten Zuschüsse über mehrere Jahre zu finanzieren.  
 
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, für die Maßnahmen mit einem Zuschussbedarf unter 
50.000 € den Zuschuss 2007 vollständig zu finanzieren. Für die Maßnahmen mit höherem Zu-
schussbedarf sollte darüber der mit den 2007 bereitstehenden Mitteln nicht gedeckte Zu-
schussbetrag für die Jahre 2008 und 2009 in Aussicht gestellt werden. Zur Vollfinanzierung der 
Zuschüsse fehlen 2007 zur Förderung der kostenintensiven Maßnahmen 333.275 €. Die Ver-
waltung schlägt vor, diese Mittel jeweils zur Hälfte in 2008 (167.000 €) und 2009 (166.275) zu 
finanzieren – sofern mit den Haushalten entsprechende Mittel bereitgestellt werden.  
 
Die geförderten SSB-Mitgliedsvereine erhalten dadurch die höchstmögliche Sportförderung 
gemäß Richtlinie für ihre Bauvorhaben und der Sportetat wird sachbezogen mit der Ausschüt-
tung von Fördermitteln belastet. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer II.2 : die Finanzierung der bewilligten Zu-
schüsse für sozial integrative Schwerpunkte 
 
Die für eine Bewilligung vorgeschlagenen 18.000 € Zuschüsse für SSB-Mitgliedsvereine mit so-
zial-integrativen Schwerpunkten in der Vereinsarbeit sind sie mit den Mitteln im Teilergebnis-

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V/0530/2007 
plan, Produktgruppe 0801 bei 6 520 6 0000 530 700 als „Zuschuss an private Unternehmen für 
lfd. Zwecke“ voll finanziert.  Die Stadt Münster zahlt die bewilligten Zuschüsse aus, wenn die 
SSB-Mitgliedsvereine nachweislich mit der geförderten Baumaßnahme begonnen haben.  
 
Sicherung der sportfachlich-verbandlichen Ansprüche 
 
Die v. g. Beschlussvorschläge werden – wie auch die Berechnung der städtischen Betriebs- 
und Mietkostenzuschüsse – zwischen der Sportverwaltung und dem Stadtsportbund Münster e. 
V. als Dachorganisation der münsterschen Sportv ereine und Interessenvertreter des Sports in 
Münster  beraten und abgestimmt. 
 
Jahresplanung Plandaten- und zahlen unter Berücksichtigung des Antrages der  
CDU/FDP Ratsfraktionen „Stadtsportbund und Stadt entwickeln Sportstätten in gemein-
samer Verantwortung“ 
 
 
In der Anlage 2 hat die Sportverwaltung die Plandaten/zahlen des Haushaltsjahres 2008 unter 
Berücksichtigung des gemeinsamen Antrages der CDU Ratsfraktion und der FDP Ratsfraktion 
„Stadtsportbund und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ vom 
05.03.2007 und der damit verbundenen Festschreibung von 2 Mio. € für Neu-, Ausbau- und 
Sanierungsmaßnahmen im Sport  zusammengefass t. Die Auflistung enthält Eckdaten der Jah-
resplanung.     
Mit der Öffentlichen Beschlussvorlage V/0684/2005 hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung 
am 21.09.2005 die Verwaltung beauftragt, die Sanierungsplanung für die Sportflächen in der 
vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe erworbenen Sportanlage an der Wienburgstraße 
einschließlich der leichtathletischen Anlagen unter Berücksichtigung des Altanlagenbonus (18. 
BImSchVO) vorzulegen. Die Umsetzung ist für das Jahr 2008 vorgesehen.  
 
In einem zweiten Schritt wird die Sportverwaltung die Weiterentwicklung der Sportanlage im 
Rahmen eines Gesamtkonzeptes vorlegen. Wichtiger Bestandteil dieser Planung ist, die Bedar-
fe für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport und der ungebunden Sport treibenden Bevölkerung 
im nördlichen Teil des Stadtbezirks Mitte auf der Basis der Daten der aktuellen Sportentwick-
lungsplanung  zu berücksichtigen. Die Maßnahme der Weiterentwicklung ist nicht im derzeiti-
gen Sportbudget enthalten und deshalb auch nicht finanziert. 
 
Mit dem Stadtsportbund Münster e. V. wurde die Sanierungsmaßnahme der Sportanlage Wien-
burgstraße abgestimmt und im Zuge der künftigen Sportstättenentwicklungsplanung mit der 1. 
Priorität für das Planjahr 2008 versehen.  
 
 
I. V. 
 
gez. Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen:
 
Anlage 1: Baukostenzuschüsse 2007  
Anlage 2: Jahresplanung/Plandaten- und zahlen Haushaltsjahr 2008 für den Produktbereich 08 
Sportförderung, Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten

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V/0530/2007

Beratungsverlauf (6)

09.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.08.2007 Sportausschuss
TOP 1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wienburgstraße
  • Sentruper Höhe 568
  • Burgstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0530/2007
Typ
Vorlagen
Datum
12.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37