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1771/2022

Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23

Beschlussvorlage Ausschuss 30.05.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 31.05.2022, TOP 2.3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

8123 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1771/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt: 
 
a) Die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern 
der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden fünf Kin-
dertageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 
2022/23 anzumelden: 
1. Städtische Kindertageseinrichtung Kastanienweg, Kastanienweg 30 im Stadtteil Urbach, Trä-
ger: Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie 
2. Städtische Kindertageseinrichtung Viehtrift, Viehtrift 5 im Stadtteil Lind, Träger: Träger: Stadt 
Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie 
3. Kita „Hartenfelsweg“, Hartenfelsweg 12 im Stadtteil Lindweiler, Träger: Soziales Zentrum Li-
no-Club e.V. 
4. Kita „Kleine Riesen“, Kalker Hauptstraße 42 im Stadtteil Kalk, Träger: AWO Köln e.V. (Inbe-
triebnahme 1.2.2022) mit insgesamt drei Verbundpartnern. Weitere Verbundpartner sind:  
 Kita „Gummersbacher“, Gummersbacherstraße 165 (AWO; Inbetriebnahme 1.8.2022) 
 Kita „Düxer LVR Pänz 2“, Gießenerstraße 19a (AWO) 
5. Weltkinder Kita „Corkstraße“, Corkstraße 25 im Stadtteil Kalk, Träger: ISS Mehrsprachige Kita 
gGmbH  
 
b) Das folgende bestehende Verbundfamilienzentrum mit einem zusätzlichen Kontingent zu 
versehen: 
6. Katholisches Familienzentrum DeutzPoll, Lorenzstraße 5 -7 im Stadtteil Deutz, Träger: Kir-
chengemeinde St. Heribert mit insgesamt fünf Verbundpartnern. Verbundpartner sind:  
 Katholische Kita Alexianer Pänz, Rolshover Kirchweg 12 
 Katholische Kita St. Joseph, Poller Hauptstr. 26b 
 SKM Familienzentrum Poll, Am Rolshover Hof 12 
 FamilienForum Köln Deutz Mülheim, An St. Urban 2 
 Haus Nikolaus Begegnungsstätte der Alexianer Köln GmbH, Rolshover Kirchweg 121 
 
Mit den fünf neuen Familienzentren werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2022/23 insge-
samt 158 Familienzentren in Köln gefördert. 
 
Jugendhilfeausschuss 31.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 42 in Verbindung mit § 43 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Familienzentren Kindertagesein-
richtungen, die über das reguläre Angebot hinaus „ insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf 
des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vor-
halten oder vermitteln.“ Dabei haben diese in besonderer Weise die Aufgabe,  sowohl Eltern bei der 
Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen, als auch mit den Partnern im Sozialraum zu ko-
operieren und vernetzend tätig zu sein sowie Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anzubie-
ten und an Präventionsangeboten mitzuwirken. Dabei können sie auf Grundlage eines Sozialräumli-
chen Gesamtkonzeptes auch als Verbund tätig sein. 
 
Familienzentren werden mit rund 20.000 Euro Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert.  
 
Mit dem Schreiben vom 21.03.2022 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 
des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass im Kindergartenjahr 2022/23 landesweit weitere 150 
neue Familienzentren gefördert werden. Der Stadt Köln wurden zehn neue Kontingente für Familien-
zentren zugewiesen. Der Ausbau der Familienzentren soll wie bisher vorrangig in Gebieten mit einem 
erhöhten Armuts- und Bildungsrisiko erfolgen, bei entsprechenden Bedarfslagen können neue Famili-
enzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden. 
Um ein ausreichendes Angebot für Familien zu ermöglichen und dem erhöhten Unterstützungs- und 
Koordinierungsaufwand gerecht werden zu können, können seit dem Kindergartenjahr 2018/19 auch 
Verbünde mit drei Verbundpartnern einen doppelten Zuschuss erhalten.  
 
In der Sitzung des AK 80 vom 23.03.2022 wurde mit den Trägern der freien Jugendhilfe abgestimmt, 
dass diese ihre Interessensbekundungen für die Förderung von Kindertageseinrichtungen zu Famili-
enzentren melden. Die Rückmeldungen der Träger ergaben Interessensbekundungen für fünf neue 
Familienzentren und eine Kontingenterhöhung für ein bestehendes Verbundfamilienzentrum.  
 
 
1. Neue Familienzentren 
Hauptkriterium bei der Auswahl von Kindertagesstätten, die sich neu zu Familienzentren entwickeln, 
ist der Standort in Gebieten mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko.  
Außerdem sollen nach Ansicht der Verwaltung in Abstimmung mit dem AK 80 Kindertagesbetreuung 
auch Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen gefördert werden, in denen es bislang keine Familien-
zentren und/oder einen Verbundpartner eines Familienzentrums gibt und vorrangig die, die bereits 
eine Förderung als plusKITA erhalten. 
 
Die Kindertagesstätten (siehe Tabelle unter Punkt 4) erfüllen diese Kriterien wie folgt: 
 Drei Kindertagesstätten erhalten Mittel plusKITA, da sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil

3 
an beitragsfreien Kindern aufgrund eines niedrigen Elterneinkommens aufweisen.  
 Alle fünf Kitas weisen einen überdurchschnittlichen Anteil SGB II bei Kindern unter sechs Jahren 
in den entsprechenden Stadtteilen der Kitas auf.  
 
Des Weiteren liegt eine Interessenbekundung für den Stadtteil Lind vor, in dem es bisher kein Famili-
enzentrum gibt.  
 
 
2. Familienzentren mit zusätzlichen Kontingenten 
Eine Vielzahl der bestehenden Familienzentren arbeitet in Verbünden mit anderen Kindertagesein-
richtungen, sogenannte Verbundfamilienzentren. Dies erfordert zwar einen höheren Koordinierungs-
aufwand, aber gleichzeitig können die Angebote dadurch breiter aufgestellt werden und mehr Fami-
lien profitieren davon. Wie schon in den letzten Kindergartenjahren sollen Verbünde auch im Kinder-
gartenjahr 2022/23 die Möglichkeit bekommen, mit einem zweiten Kontingent ihre Arbeit zu optimie-
ren. Auch die Verbünde erfüllen die der Auswahl zugrunde liegenden Kriterien des Bezugs von Mit-
teln plusKITA und haben ihren Standort in einem Gebiet mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko 
(siehe Tabelle unter Punkt 5). Insgesamt erhöht sich die Zahl der mit zwei Kontingenten geförderten 
Verbundfamilienzentren somit im Kindergartenjahr 2022/2023 auf 16. 
 
 
3. Zuschusshöhe  
Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 wurde die Zuschusshöhe mit rund 20.000 Euro neu festgelegt und 
die Unterscheidung der Zuschusshöhe nach Kriterien der besonderen Benachteiligung entfiel. Der 
indikatorenunabhängige Zuschuss von rund 20.000 Euro gilt sowohl für die Familienzentren als auch 
für die Kontingenterhöhungen bei Verbünden.  
 
 
4. Neue Familienzentren 
Mit den fünf neuen Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23 steigt das Angebot auf insgesamt 
158 Familienzentren in Köln.  
lfd. 
Nr. Nr. LJA Kita Stadtteil Träger
plusKITA 
(Anteil EK I, 
Stand Juni 
2019)
überdurch-
schnittlicher 
Anteil SGB II 
Stadtteil 
(Stand: Dez. 
2020)
1
42.21-425-20-3851.0 Städtische 
Kindertageseinrichtung 
Kastanienweg
706 / Urbach Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und 
Familie x x
2 42.21-425-20-5411.0 Städtische 
Kindertageseinrichtung 
Viehtrift
712 / Lind Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und 
Familie / x
3 42.21-425-20-2257.0 KiTa "Hartenfelsweg" 605 / Lindweiler Soziales Zentrum Lino-Club e.V. x x
4
42.21-425-20-7827.0   Kita "Kleine Riesen" 802 / Kalk AWO
/ x
5
42.21-425-20-4926.0 Weltkinder KiTa 
"Corkstraße"
802 / Kalk ISS Mehrsprachige Kita gGmbH 
(Dachverband: Paritätischer) x x

4 
 
5. Kontingenterhöhungen 
lfd. 
Nr. Nr. LJA Kita Stadtteil Träger Verbundpartner
plusKITA 
(Anteil EK I, 
Stand Juni 
2019)
überdurchschnit
t-licher Anteil 
SGB II Stadtteil 
(Stand: Dez. 
2020)
1 42.21-425-20-1594.0 Katholisches 
Familienzentrum 
DeutzPoll
105 / Deutz Kirchengemeinde St. 
Heribert
 Alexianer Pänz, 
Rolshover Kirchweg 12
Joseph, Poller Hauptstr. 
26b
Poll,Am Rolshover Hof 12
Deutz Mülheim, An St. 
Urban 2
Begegnungsstätte der 
Alexianer Köln GmbH, 
Rolshover Kirchweg 121
x x

Anlage 0

238 Zeichen

Anlage 0 
Die verwaltungsinternen Abstimmungsprozesse haben sich leider verzögert. Gleichwohl ist 
ein Beschluss in der Sitzung des JHA am 31.5.2022 notwendig, da der Beschluss des JHA 
vor Beginn der Förderung am 1.8.2022 vorliegen muss.

Beratungsverlauf (1)

31.05.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1771/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.05.2022
Erstellt
24.05.2022 15:49