1771/2022
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1771/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt: a) Die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden fünf Kin- dertageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23 anzumelden: 1. Städtische Kindertageseinrichtung Kastanienweg, Kastanienweg 30 im Stadtteil Urbach, Trä- ger: Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie 2. Städtische Kindertageseinrichtung Viehtrift, Viehtrift 5 im Stadtteil Lind, Träger: Träger: Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie 3. Kita „Hartenfelsweg“, Hartenfelsweg 12 im Stadtteil Lindweiler, Träger: Soziales Zentrum Li- no-Club e.V. 4. Kita „Kleine Riesen“, Kalker Hauptstraße 42 im Stadtteil Kalk, Träger: AWO Köln e.V. (Inbe- triebnahme 1.2.2022) mit insgesamt drei Verbundpartnern. Weitere Verbundpartner sind: Kita „Gummersbacher“, Gummersbacherstraße 165 (AWO; Inbetriebnahme 1.8.2022) Kita „Düxer LVR Pänz 2“, Gießenerstraße 19a (AWO) 5. Weltkinder Kita „Corkstraße“, Corkstraße 25 im Stadtteil Kalk, Träger: ISS Mehrsprachige Kita gGmbH b) Das folgende bestehende Verbundfamilienzentrum mit einem zusätzlichen Kontingent zu versehen: 6. Katholisches Familienzentrum DeutzPoll, Lorenzstraße 5 -7 im Stadtteil Deutz, Träger: Kir- chengemeinde St. Heribert mit insgesamt fünf Verbundpartnern. Verbundpartner sind: Katholische Kita Alexianer Pänz, Rolshover Kirchweg 12 Katholische Kita St. Joseph, Poller Hauptstr. 26b SKM Familienzentrum Poll, Am Rolshover Hof 12 FamilienForum Köln Deutz Mülheim, An St. Urban 2 Haus Nikolaus Begegnungsstätte der Alexianer Köln GmbH, Rolshover Kirchweg 121 Mit den fünf neuen Familienzentren werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2022/23 insge- samt 158 Familienzentren in Köln gefördert. Jugendhilfeausschuss 31.05.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 42 in Verbindung mit § 43 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Familienzentren Kindertagesein- richtungen, die über das reguläre Angebot hinaus „ insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vor- halten oder vermitteln.“ Dabei haben diese in besonderer Weise die Aufgabe, sowohl Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen, als auch mit den Partnern im Sozialraum zu ko- operieren und vernetzend tätig zu sein sowie Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anzubie- ten und an Präventionsangeboten mitzuwirken. Dabei können sie auf Grundlage eines Sozialräumli- chen Gesamtkonzeptes auch als Verbund tätig sein. Familienzentren werden mit rund 20.000 Euro Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert. Mit dem Schreiben vom 21.03.2022 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass im Kindergartenjahr 2022/23 landesweit weitere 150 neue Familienzentren gefördert werden. Der Stadt Köln wurden zehn neue Kontingente für Familien- zentren zugewiesen. Der Ausbau der Familienzentren soll wie bisher vorrangig in Gebieten mit einem erhöhten Armuts- und Bildungsrisiko erfolgen, bei entsprechenden Bedarfslagen können neue Famili- enzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden. Um ein ausreichendes Angebot für Familien zu ermöglichen und dem erhöhten Unterstützungs- und Koordinierungsaufwand gerecht werden zu können, können seit dem Kindergartenjahr 2018/19 auch Verbünde mit drei Verbundpartnern einen doppelten Zuschuss erhalten. In der Sitzung des AK 80 vom 23.03.2022 wurde mit den Trägern der freien Jugendhilfe abgestimmt, dass diese ihre Interessensbekundungen für die Förderung von Kindertageseinrichtungen zu Famili- enzentren melden. Die Rückmeldungen der Träger ergaben Interessensbekundungen für fünf neue Familienzentren und eine Kontingenterhöhung für ein bestehendes Verbundfamilienzentrum. 1. Neue Familienzentren Hauptkriterium bei der Auswahl von Kindertagesstätten, die sich neu zu Familienzentren entwickeln, ist der Standort in Gebieten mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko. Außerdem sollen nach Ansicht der Verwaltung in Abstimmung mit dem AK 80 Kindertagesbetreuung auch Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen gefördert werden, in denen es bislang keine Familien- zentren und/oder einen Verbundpartner eines Familienzentrums gibt und vorrangig die, die bereits eine Förderung als plusKITA erhalten. Die Kindertagesstätten (siehe Tabelle unter Punkt 4) erfüllen diese Kriterien wie folgt: Drei Kindertagesstätten erhalten Mittel plusKITA, da sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil 3 an beitragsfreien Kindern aufgrund eines niedrigen Elterneinkommens aufweisen. Alle fünf Kitas weisen einen überdurchschnittlichen Anteil SGB II bei Kindern unter sechs Jahren in den entsprechenden Stadtteilen der Kitas auf. Des Weiteren liegt eine Interessenbekundung für den Stadtteil Lind vor, in dem es bisher kein Famili- enzentrum gibt. 2. Familienzentren mit zusätzlichen Kontingenten Eine Vielzahl der bestehenden Familienzentren arbeitet in Verbünden mit anderen Kindertagesein- richtungen, sogenannte Verbundfamilienzentren. Dies erfordert zwar einen höheren Koordinierungs- aufwand, aber gleichzeitig können die Angebote dadurch breiter aufgestellt werden und mehr Fami- lien profitieren davon. Wie schon in den letzten Kindergartenjahren sollen Verbünde auch im Kinder- gartenjahr 2022/23 die Möglichkeit bekommen, mit einem zweiten Kontingent ihre Arbeit zu optimie- ren. Auch die Verbünde erfüllen die der Auswahl zugrunde liegenden Kriterien des Bezugs von Mit- teln plusKITA und haben ihren Standort in einem Gebiet mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko (siehe Tabelle unter Punkt 5). Insgesamt erhöht sich die Zahl der mit zwei Kontingenten geförderten Verbundfamilienzentren somit im Kindergartenjahr 2022/2023 auf 16. 3. Zuschusshöhe Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 wurde die Zuschusshöhe mit rund 20.000 Euro neu festgelegt und die Unterscheidung der Zuschusshöhe nach Kriterien der besonderen Benachteiligung entfiel. Der indikatorenunabhängige Zuschuss von rund 20.000 Euro gilt sowohl für die Familienzentren als auch für die Kontingenterhöhungen bei Verbünden. 4. Neue Familienzentren Mit den fünf neuen Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/23 steigt das Angebot auf insgesamt 158 Familienzentren in Köln. lfd. Nr. Nr. LJA Kita Stadtteil Träger plusKITA (Anteil EK I, Stand Juni 2019) überdurch- schnittlicher Anteil SGB II Stadtteil (Stand: Dez. 2020) 1 42.21-425-20-3851.0 Städtische Kindertageseinrichtung Kastanienweg 706 / Urbach Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie x x 2 42.21-425-20-5411.0 Städtische Kindertageseinrichtung Viehtrift 712 / Lind Stadt Köln; Amt für Kinder, Jugend und Familie / x 3 42.21-425-20-2257.0 KiTa "Hartenfelsweg" 605 / Lindweiler Soziales Zentrum Lino-Club e.V. x x 4 42.21-425-20-7827.0 Kita "Kleine Riesen" 802 / Kalk AWO / x 5 42.21-425-20-4926.0 Weltkinder KiTa "Corkstraße" 802 / Kalk ISS Mehrsprachige Kita gGmbH (Dachverband: Paritätischer) x x 4 5. Kontingenterhöhungen lfd. Nr. Nr. LJA Kita Stadtteil Träger Verbundpartner plusKITA (Anteil EK I, Stand Juni 2019) überdurchschnit t-licher Anteil SGB II Stadtteil (Stand: Dez. 2020) 1 42.21-425-20-1594.0 Katholisches Familienzentrum DeutzPoll 105 / Deutz Kirchengemeinde St. Heribert Alexianer Pänz, Rolshover Kirchweg 12 Joseph, Poller Hauptstr. 26b Poll,Am Rolshover Hof 12 Deutz Mülheim, An St. Urban 2 Begegnungsstätte der Alexianer Köln GmbH, Rolshover Kirchweg 121 x x
Anlage 0
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Anlage 0 Die verwaltungsinternen Abstimmungsprozesse haben sich leider verzögert. Gleichwohl ist ein Beschluss in der Sitzung des JHA am 31.5.2022 notwendig, da der Beschluss des JHA vor Beginn der Förderung am 1.8.2022 vorliegen muss.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1771/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.05.2022
- Erstellt
- 24.05.2022 15:49